Bericht zur Erhaltung der Straßen - Hansestadt LÜBECK ...
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Fachbereich 5 – Planen und Bauen Lübeck, 11.11.2011<br />
Bereich 5.661 Verkehr Sachbearbeiter: Herr Dr. Klotz<br />
Az.: --- Tel.: 66 00<br />
B e r i c h t<br />
Gegenstand: <strong>Erhaltung</strong> von <strong>Straßen</strong><br />
- 1 -<br />
Drucksache Nr.:<br />
Zu Punkt <strong>der</strong> Tagesordnung<br />
Anlass: Der Bereich Verkehr erledigt mit diesem <strong>Bericht</strong> die Bitte des Bauausschusses<br />
gemäß mehrfacher Erörterung am 31.01.2011 (TOP 9.2) und<br />
am 14.02.2011 (TOP 4.3 und 5.2.3), die <strong>Erhaltung</strong> <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong> in <strong>der</strong><br />
<strong>Hansestadt</strong> Lübeck eingehend vorzustellen.<br />
Begründung: Siehe Rückseite (Anlage 1)<br />
Verfahren:<br />
1. Beteiligte Bereiche: 1.102 Haushalt und Steuerung<br />
Ergebnis: zustimmend<br />
2. Finanzielle Auswirkungen: <strong>der</strong>zeit keine<br />
Franz-Peter Boden<br />
Bausenator<br />
bitte wenden
Anlage 1<br />
In den Sitzungen am 31.01.2011 und am 14.02.2011 hat <strong>der</strong> Bauausschuss im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Vergabe<br />
von Aufträgen <strong>zur</strong> Beseitigung von Winterschäden/ Fortführung aus 2010 (TOP 9.2 am 31.01.2011),<br />
<strong>der</strong> Vorlage betr. Haushaltssatzung 2011 (TOP 4.3 am 14.02.2011) und einer Mitteilung <strong>zur</strong> Beseitigung <strong>der</strong><br />
Winterschäden im Timmendorfer Weg (TOP 5.2.3 am 14.02.2011) um eingehende Informationen <strong>zur</strong> <strong>Erhaltung</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Straßen</strong> gebeten. In Erledigung dieser Bitte legt <strong>der</strong> Bereich Verkehr nun den nachfolgenden <strong>Bericht</strong><br />
vor.<br />
1. Systematik von <strong>Straßen</strong>(neu)bau, <strong>Straßen</strong>erhaltung/ -unterhaltung/ -sanierung, <strong>Straßen</strong>erhaltungsmanagement<br />
(SEM) und Pavement Management System (PMS)<br />
(„was ist das eigentlich alles?“)<br />
1.1 Definition <strong>der</strong> Verkehrssicherungspflicht als Grundlage sämtlichen Handelns<br />
Nach dem Neubau o<strong>der</strong> einer grundlegenden Sanierung sind regelmäßige Kontrollen des <strong>Straßen</strong>zustands<br />
anhand von objektiven Kriterien die Grundvoraussetzung für den langfristigen Bestand von<br />
<strong>Straßen</strong>. Dadurch werden Zustandsverän<strong>der</strong>ungen erkannt, die Hinweise darauf geben, dass <strong>der</strong><br />
konstruktiven Bestand ggf. gefährdet o<strong>der</strong> die Befahrbarkeit und die Verkehrssicherheit nicht mehr<br />
ausreichend gegeben ist.<br />
Als rechtlicher Hintergrund <strong>zur</strong> <strong>Straßen</strong>unterhaltung ergibt sich gemäß Artikel 34 GG (Staatshaftung)<br />
und den BGB §§ 823 (Schadensersatzpflicht), 254 (Mitverschulden) und 839 (Haftung bei Amtspflichtverletzung)<br />
die sogenannte Verkehrssicherungspflicht des <strong>Straßen</strong>baulastträgers [19]. Verkehrssicherungspflichtig<br />
ist demnach <strong>der</strong>jenige, „… <strong>der</strong> durch Eröffnung, Unterhaltung o<strong>der</strong> unter<br />
Umständen auch nur durch Duldung des Verkehrs auf seinem Grundstück o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>e Weise<br />
potentielle Gefahrenquellen schafft“. Dabei richtet sich nach ständiger Rechtsprechung Inhalt und<br />
Umfang <strong>der</strong> Verkehrssicherungspflicht nach den „örtlichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> Verkehrsanschauung“.<br />
Dies bedeutet – vereinfacht dargestellt – dass die Verwaltung <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck grundsätzlich<br />
nur diejenigen Sicherungsmaßnahmen zu treffen hat, die ein verständiger und umsichtiger Mensch<br />
für ausreichend halten darf, um an<strong>der</strong>e Personen vor Schäden zu bewahren und die unter den Umständen<br />
nach zumutbar sind. Verkehrssicherungspflicht darf also nicht missverstanden werden als<br />
Pflicht <strong>zur</strong> völligen schadlos Haltung <strong>der</strong> Verkehrswege [13]. Grundlage sämtlichen Handelns – gerade<br />
auch in Zeiten knapper Finanzmittel und hoher Verschuldung – ist es daher, <strong>der</strong> Verkehrssicherungspflicht<br />
als <strong>Straßen</strong>baulastträger zu genügen.<br />
1.2 Systematik <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong>unterhaltung, <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong>erhaltung und <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong>sanierung<br />
Neben dem Bau von <strong>Straßen</strong> (hierzu zählen <strong>der</strong> reine Neubau als erstmalige Herstellung sowie <strong>der</strong><br />
Um- und Ausbau als Wie<strong>der</strong>herstellung o<strong>der</strong> Erweiterung einer <strong>Straßen</strong>verkehrsanlage) bestehen<br />
<strong>zur</strong> <strong>Erhaltung</strong> <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong> die sogenannten Maßnahmen <strong>zur</strong> <strong>Straßen</strong>unterhaltung, <strong>zur</strong> <strong>Straßen</strong>erhaltung<br />
und <strong>zur</strong> <strong>Straßen</strong>sanierung.<br />
Schwerpunkt dieses <strong>Bericht</strong>es ist gemäß o.a. Auftragslage des Bauausschusses die umfängliche<br />
Darstellung <strong>der</strong> generellen <strong>Erhaltung</strong> <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong>. Zur Darstellung <strong>der</strong> einzelnen Aufgaben innerhalb<br />
<strong>der</strong> bestehenden Systematik gemäß [7] und [9] dient dabei folgende Abbildung 1.2–1:<br />
- 2 -
Art <strong>der</strong> <strong>Erhaltung</strong> (Bezeichnung/ Definition)<br />
Betriebliche Unterhaltung<br />
Bauliche <strong>Erhaltung</strong><br />
und Sanierung<br />
Um- und Ausbau<br />
Neubau<br />
Bauliche <strong>Erhaltung</strong><br />
(= örtlich punktuell, kleinflächig)<br />
Instandsetzung<br />
(= größerflächig)<br />
Sanierung<br />
(= räumlich großflächig)<br />
- 3 -<br />
Maßnahmen<br />
- Bankettschneiden<br />
- <strong>Straßen</strong>abläufe reinigen<br />
- Ölspuren beseitigen, Grabendurchlässe<br />
reinigen und Müll beseitigen<br />
- Freischneiden des Lichtraumprofils<br />
- Freischneiden <strong>der</strong> Sichtdreiecke<br />
- Absperren von Gefahrenstellen<br />
- kleinflächige Reparaturarbeiten (Asphalt,<br />
Pflaster, Deckschichten ohne Bindemittel)<br />
- Vergießen von Rissen, Fugenpflege<br />
- Regulieren von Abläufen, Borden, Rinnen<br />
- Abfräsen von Verformungen<br />
- Dünnschichtbeläge (einschl. Markierung)<br />
- Oberflächenbehandlung (mit Markierung)<br />
- Einbau Deckschicht (einschl. Bordstein-<br />
und Rinnenregulierung, mit Markierung)<br />
- Regulierung von Pflaster- und Plattenbelägen<br />
- Neuprofilierung von Gräben<br />
- Fräsen von Banketten<br />
- Einbau Deckschicht + Bin<strong>der</strong>schicht<br />
(ggf. + Tragschicht)<br />
- Neupflasterung mit Tragschichteinbau<br />
- Maßnahmen <strong>zur</strong> Kapazitätserweiterung<br />
- grundhafte Wie<strong>der</strong>herstellung<br />
- erstmalige Herstellung<br />
Abbildung 1.2 – 1: Maßnahmen <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong>erhaltung in <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck in Anlehnung an [7], [9]<br />
1.3 Systematik <strong>der</strong> Strategien <strong>zur</strong> <strong>Erhaltung</strong> von <strong>Straßen</strong><br />
Neben <strong>der</strong> allgemeingültigen Unterteilung von Maßnahmen gibt es <strong>zur</strong> <strong>Erhaltung</strong> von <strong>Straßen</strong> zu beachten,<br />
dass die <strong>Straßen</strong> einem technischen Lebenszyklus (zwischen Neubau = erstmaliger Herstellung<br />
und grundhafter Wie<strong>der</strong>herstellung = Ausbau) unterworfen sind, dem mit unterschiedlichen<br />
Strategien Rechnung getragen werden kann. Diese hängen zum einen von <strong>der</strong> regelmäßigen Verkehrsbelastung<br />
und dem bestehenden, sich entwickelnden (steigenden) Schwerverkehrsanteil ab,
zum an<strong>der</strong>en – und im Wesentlichen – von den finanziellen Gegebenheiten und Möglichkeiten <strong>zur</strong><br />
<strong>Erhaltung</strong> <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong> im bestehenden (sich aber auch entwickelnden) <strong>Straßen</strong>netz.<br />
Folgende Abbildung 1.3-1 zeigt einen gemäß technischem Regelwerk von <strong>der</strong> Forschungsgesellschaft<br />
für <strong>Straßen</strong>- und Verkehrswesen aufbereiteten Vergleich <strong>der</strong> beiden <strong>Erhaltung</strong>sstrategien<br />
„Bauliche Unterhaltung“ und „Instandsetzung/ Sanierung“ anhand objektiv messbarer Zustandswerte.<br />
Dabei ist zu beachten, dass die Darstellung abstrahiert anhand vieler Maßnahmen <strong>der</strong> 90er Jahre<br />
innerhalb <strong>der</strong> gesamten Bundesrepublik Deutschland vorgenommen wurde und damit nur bedingt<br />
auf konkrete Maßahmen innerhalb <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck übertragen werden kann. Es zeigt sich<br />
dennoch im aufgeführten Kostenvergleich, dass die <strong>Erhaltung</strong>sstrategie „Instandsetzung/ Sanierung“<br />
eine auf längere Sicht deutliche Kosteneinsparung gegenüber <strong>der</strong> <strong>Erhaltung</strong>sstrategie „Bauliche Unterhaltung“<br />
bedeutet.<br />
Abbildung 1.3 – 1: Abstrahierter Vergleich <strong>der</strong> <strong>Erhaltung</strong>sstrategien „Bauliche Unterhaltung“<br />
und „Instandsetzung/ Sanierung“ aus [7]<br />
- 4 -
1.4 Begriffe und Aufgaben des <strong>Straßen</strong>erhaltungsmanagements (SEM) und des weiter<br />
gefassten, sogenannten „Pavement Management System (PMS)“<br />
Wie in den obigen Abschnitten bereits beschrieben, besteht für die <strong>Hansestadt</strong> Lübeck und dessen<br />
Verwaltung die Verpflichtung, eine (rechts-) sichere Abwicklung des Verkehrs zu gewährleisten. Zudem<br />
kann die <strong>Erhaltung</strong> des Verkehrswegenetzes angesichts <strong>der</strong> knappen finanziellen und personellen<br />
Ressourcen nur bei <strong>der</strong>en optimiertem Einsatz erfolgen.<br />
Aufgabe und Ziel eines sogenannten <strong>Straßen</strong>erhaltungsmanagements (SEM) ist es, im Sinne eines<br />
effizienten und zielorientierten Ressourceneinsatzes ein Informationssystem/ eine Datenbasis (<strong>Straßen</strong>datenbank)<br />
zu pflegen, die regelmäßige Zustandserfassung und Zustandsbewertung vorzunehmen,<br />
eine konkrete Umsetzungsplanung einschließlich <strong>der</strong> Abstimmung mit sämtlichen Dritten zu<br />
erarbeiten und letztendlich die Entscheidungsfindung <strong>der</strong> politischen Gremien <strong>der</strong> Stadt vorzubereiten.<br />
Dabei entwickelt sich das o.a. „SEM“ inzwischen bundesweit zu einem sogenannten „PMS“, unter<br />
dem <strong>der</strong> weiter gefasste Begriff des systematischen „Pavement Management System“ zu verstehen<br />
ist.<br />
Hier müssen im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Erhaltung</strong>splanung über die reine Umsetzungsplanung hinaus strategische<br />
Entscheidungen vorbereitet werden. Dafür ist regelmäßig nicht nur eine Auswahl und Dringlichkeitsreihung<br />
erhaltungsbedürftiger <strong>Straßen</strong>abschnitte zu bilden, son<strong>der</strong>n insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong>en technisch-wirtschaftliche<br />
Maßnahmenoptimierung im Hinblick auf die Auswahl von Bauweisen und Baustoffen,<br />
Bemessungs-, Verstärkungsmöglichkeiten und baubetrieblichen Planungsalternativen<br />
durchzuführen und zugleich <strong>der</strong> Finanzbedarf unter übergeordneten haushalterischen Vorgaben sowie<br />
Budgetrestriktionen und Zielvorgaben zu bestimmen [13].<br />
1.5 Technische Innovationen <strong>zur</strong> <strong>Erhaltung</strong> von <strong>Straßen</strong><br />
Selbstverständlich entwickelt sich auch <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong>bau wie jede technische Disziplin ständig weiter.<br />
Bauweisen werden den sich verän<strong>der</strong>nden Rahmenbedingungen wie wachsende Verkehrsbelastung,<br />
steigende Schwerverkehrsanteile und höhere Achslasten angepasst. Dabei spielen Materialuntersuchungen<br />
<strong>der</strong> Universitäten und Hochschulen genauso eine wichtige Rolle wie technische Innovationen<br />
seitens <strong>der</strong> Bauindustrie o<strong>der</strong> auch von Materialprüfanstalten und Prüflaboren.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e nimmt in den letzten Jahren die Entwicklung von polymermodifizierten Bitumenemulsionen<br />
als Zusatzstoffe und als Haftkleber bei Asphaltbauweisen einen rasanten Verlauf, die sich dann<br />
auch in neuartigen, teilweise noch nicht im technischen Regelwerk verankerten Bauweisen mit neuen<br />
Baustoffen nie<strong>der</strong>schlägt. Zugleich sind erst kürzlich im Bereich des Asphaltstraßenbaus durch<br />
die „Richtlinien für die Dimensionierung des Oberbaus – RDO Asphalt 09“ [10] und <strong>der</strong> Verwendung<br />
numerisch analytischer Berechnungsverfahren Grundlagen erarbeitet worden, um im Rahmen <strong>der</strong><br />
<strong>Erhaltung</strong>splanung von <strong>Straßen</strong> technisch und wirtschaftlich optimierte Instandsetzungskonzepte erarbeiten<br />
zu können.<br />
Die <strong>Hansestadt</strong> Lübeck hat im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Beseitigung <strong>der</strong> Winterschäden in den Jahren<br />
2010 und 2011 genau diese technischen Neuerungen aufgegriffen und ist neue Wege gegangen.<br />
In Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Hansa-Nord-Labor GmbH Ingenieur- und Prüfgesellschaft in Pinneberg<br />
und mit dem Fachgebiet Konstruktiver <strong>Straßen</strong>bau <strong>der</strong> Universität Hannover wurden für die<br />
systematische Beseitigung von Winterschäden an 48 <strong>Straßen</strong>abschnitten und damit an einem rd. 42<br />
km umfassenden Teil des städtischen Verkehrsnetzes die RDO Asphalt 09 und auch neue, nume-<br />
- 5 -
isch analytische Berechnungsverfahren angewendet und bei <strong>der</strong> anschließenden baulichen Sanierung<br />
<strong>der</strong> hierdurch priorisierten Streckenabschnitte ein spezielles, in seinen Hafteigenschaften speziell<br />
auf die Bedürfnisse dünner Deckschichten abgestimmtes Bitumen ausgeschrieben und eingebaut<br />
[15]. Auch wenn die durchgeführten Maßnahmen an den Deckschichten die grundlegende Substanz<br />
<strong>der</strong> Hauptverkehrsstraßen nicht erhöhen können, so ist doch davon auszugehen, dass mit diesem<br />
technisch äußerst innovativem, absolut neuen Vorgehen die Haltbarkeit <strong>der</strong> betroffenen <strong>Straßen</strong><br />
um einen größeren Zeitraum zu herkömmlichen Verfahren verlängert werden. Optik, Ebenheit<br />
und Fahrkomfort zeigen nach teilweise fast zwei Jahren Liegezeit noch kaum o<strong>der</strong> nur wenige<br />
Gebrauchsspuren.<br />
Es ist daher Aufgabe und Verpflichtung des Bereichs Verkehr gleichermaßen, die technische Entwicklung<br />
ständig im Blick zu behalten, das Fachwissen <strong>der</strong> Mitarbeiter regelmäßig auf aktuellem<br />
Stand zu halten und für spezielle Fragestellungen unabhängige Gutachter zu Rate zu ziehen. Im Zuge<br />
<strong>der</strong> knapper werdenden Haushaltsmittel darf folglich gerade nicht die Wissensgewinnung und<br />
Wissensanwendung/ -umsetzung einer Aufgabenkritik o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Haushaltskonsolidierung zum Opfer<br />
fallen. Auch muss die Qualität <strong>der</strong> Bauleistung (damit ist das Zusammenspiel von Bauverfahren,<br />
Baustoffen und Bauausführung, aber zugleich auch <strong>der</strong> Preis <strong>der</strong> Baumaßnahme zu verstehen) immer<br />
als oberstes Maß des Handelns bleiben. Vor diesen Hintergründen bekommt auch die später<br />
beschriebene Finanzierungsproblematik <strong>der</strong> Qualität des <strong>Straßen</strong>baus eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung.<br />
Gleiches gilt für den Qualifizierungsbedarf des städtischen Personals.<br />
2. Organisation in <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck<br />
(„wie machen wir das eigentlich in <strong>der</strong> HL?“)<br />
2.1 <strong>Straßen</strong>baulastträger Bereich 5.661 Verkehr, Sachgebiete und Personalausstattung<br />
Als <strong>Straßen</strong>baulastträger verwaltet und unterhält <strong>der</strong> Bereich Verkehr rd. 740 km <strong>Straßen</strong>. Diese unterteilen<br />
sich in 6 % Bundesstraßen (44 km), 2 % Landesstraßen (15 km), 15 % Kreisstraßen (111<br />
km) und 77 % Gemeindestraßen (570 km). Innerhalb <strong>der</strong> Abteilung 5.661-2.2 Verkehrswegebau bestehen<br />
neben dem bauvorbereitenden Sachgebiet „<strong>Straßen</strong>erhaltungsmangement/ PMS“ (Ordnungsziffer<br />
5.661-2.21) zwei Sachgebiete 5.661-2.23.1 <strong>Straßen</strong>unterhaltungsbezirk Ost und 5.661-<br />
2.23.2 <strong>Straßen</strong>unterhaltungsbezirk West. In diesen beiden Organisationseinheiten werden die Tätigkeiten<br />
für die <strong>Straßen</strong>erhaltung gemäß obiger Aufteilung (vgl. Abbildung 1.2 – 1) vorrangig erledigt.<br />
Die beiden <strong>Straßen</strong>unterhaltungsbezirke besitzen <strong>der</strong>zeit je zwei, somit insgesamt vier Bauhöfe an<br />
den Standorten Klipperstraße, Hinter den Kirschkaten, Heiweg und Alt-Herrenwyk (zugleich Bauhof<br />
für den Stadtteil Travemünde).<br />
Mit regelmäßigen Ortsbegehungen werden die <strong>Straßen</strong>zustände kontrolliert und dokumentiert, Reparaturmaßnahmen<br />
umgehend festgelegt und mit eigenen Bauhofkolonnen ausgeführt. Das Aufgabenspektrum<br />
umfasst vielfältige Wartungs- und Reparaturarbeiten an Asphalt- und Pflasterflächen,<br />
<strong>Straßen</strong>borden, Rinnen und Einlaufschächten sowie an Treppenanlagen und verkehrsrechtlichen<br />
Leiteinrichtungen (z.B. Poller). Lassen sich Aufgaben vom Umfang nicht mehr mit eigenem Personal<br />
bewerkstelligen, werden sogenannte Jahresverträge an Fachfirmen vergeben.<br />
Von den Mitarbeitern <strong>der</strong> Bauhofkolonnen werden auch regelmäßig Schlaglöcher mit Kaltmischgut<br />
gestopft, in den Übergangszeiten Herbst und Frühjahr wenn möglich auch mit warmem Asphalt, <strong>der</strong><br />
mittels eines eigenen, städtischen „Thermo-Wagens“ von den Mischwerken <strong>der</strong> Asphaltindustrie das<br />
Material zum Einbauort transportiert und dort <strong>zur</strong> weiteren Verarbeitung vorhält.<br />
- 6 -
Aufgrund <strong>der</strong> steigenden Verkehrsbelastung und des zunehmenden Alters <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong> <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong><br />
Lübeck kommt <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong>unterhaltung eine immer größer werdende Bedeutung zu. Dabei<br />
werden die Verkehrsflächen in <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck in folgende drei Kategorien eingeteilt:<br />
<strong>Straßen</strong> des Hauptverkehrsnetzes (Funktionsklasse 1):<br />
Hauptverkehrsstraßen, Verkehrsstraßen, Sammelstraßen<br />
<strong>Straßen</strong> des Nebenverkehrsnetzes (Funktionsklasse 2):<br />
Anliegerstraßen, Wohnstraßen, Fußgängerzonen und Gänge<br />
Nebenflächen und Nebenanlagen:<br />
Geh- und Radwege, Park- und Stellplätze<br />
Der aktuelle Personalstand und die tatsächliche Personalbesetzung (Stand: November 2011) innerhalb<br />
<strong>der</strong> beiden Sachgebiete bzw. auf den vier Bauhöfen stellt sich wie folgt dar:<br />
<strong>Straßen</strong>unterhaltungsbezirk<br />
Ost (661-2.23.1)<br />
- 7 -<br />
<strong>Straßen</strong>unterhaltungsbezirk<br />
West (661-2.23.2)<br />
Innendienst:<br />
- Dipl.-Ing. (FH) 1 1<br />
- Techniker - 1<br />
- Bautechniker 3 2<br />
Summe: 4 4<br />
Außendienst:<br />
- Meister - -<br />
- <strong>Straßen</strong>bauarbeiter 12 8<br />
- Steinsetzer - 1<br />
- Rammer 1 1<br />
- Kraftfahrer 3 5<br />
Summe: 15 15<br />
- davon Vorarbeiter 2 1<br />
- davon <strong>Straßen</strong>begeher 4 4<br />
- davon Langzeiterkrankte 1 3<br />
- davon Bauhof Klipperstraße 0 8<br />
- davon Bauhof Hinter den Kirschkaten 0 7<br />
- davon Bauhof Heiweg 7 0<br />
- davon Bauhof Alt-Herrenwyk 8 0<br />
Abbildung 2.1 – 1: Personalbesetzung innerhalb <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong>erhaltung<br />
Es wird deutlich, dass <strong>der</strong>zeit pro Bauhof – und damit im Mittel für rd. 185 km <strong>Straßen</strong>länge – nicht<br />
einmal zehn Mitarbeiter für die Arbeiten <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong>erhaltung tätig sind. Bedenkt man Fehlzeiten wie<br />
Urlaube, Krankheiten (auch Langzeiterkrankungen) und Zeitausgleich (häufig im Frühjahr und Sommer,<br />
bedingt durch Mehrstunden aus Tätigkeiten für den Winterdienst) haben die Bauhöfe tatsächlich<br />
oft nur eine Personalbesetzung von einer Kolonne (drei Mitarbeiter plus ein Fahrer, <strong>der</strong> mitarbeiten<br />
muss bzw. durch den mitarbeitenden Vorarbeiter mit Fahrgenehmigung ersetzt wird). Hinzu<br />
kommen körperliche Schäden und Gebrechen aus <strong>der</strong> kräftezehrenden Tätigkeit langer Arbeitsjahre
im Tiefbau (generelle Überalterung <strong>der</strong> Mitarbeiter). Auch aus diesen Gründen müssen regelmäßig<br />
Fremdfirmen für die <strong>Erhaltung</strong> <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong> eingesetzt werden.<br />
2.2 Gesamtstädtische Optimierung des <strong>Straßen</strong>- und Leitungsbaus/ „Große Koordinierung“<br />
Es ist allgemein bekannt, dass <strong>zur</strong> <strong>Erhaltung</strong> von <strong>Straßen</strong> aus wirtschaftlicher Sicht <strong>der</strong> für den Baulastträger<br />
optimale Eingreifzeitpunkt entscheidend ist, <strong>der</strong> zwar technisch bzw. wissenschaftlich ermittelt<br />
werden kann, zugleich aber häufig durch nicht-straßenbautechnische Kriterien verpasst wird.<br />
Hierzu zählen insbeson<strong>der</strong>e die Belange <strong>der</strong> Leitungsträger (Ver- und Entsorgungsunternehmen).<br />
Für die Öffentlichkeit stellt sich die Situation dann <strong>der</strong>art dar, dass die jeweiligen Beteiligten nicht<br />
miteinan<strong>der</strong> sprächen und „nun schon wie<strong>der</strong> die Straße neu aufreißen“.<br />
In den Jahren 1986 bis 1998 und danach ab 2001 bis zum Jahr 2004 bestand daher auch in <strong>der</strong><br />
<strong>Hansestadt</strong> Lübeck eine mehr o<strong>der</strong> weniger regelmäßige, jährliche Koordinierungsbesprechung <strong>der</strong><br />
Tiefbaumaßnahmen. Mit <strong>der</strong> Einführung des systematischen <strong>Straßen</strong>erhaltungsmanagements<br />
(SEM) im Frühjahr 2006 wurden diese Gespräche unter dem Titel „Große Koordinierung von Baumaßnahmen“<br />
neu aufgegriffen und nunmehr vierteljährlich abgehalten.<br />
Ziel und Zweck <strong>der</strong> dann auch im Sommer 2006 dem Bauausschuss erläuterten „Gesamtstädtische<br />
Optimierung des <strong>Straßen</strong>- und Leitungsbaus“ ist die Abstimmung <strong>der</strong>jenigen Baumaßnahmen, die zu<br />
einer Überschneidung <strong>der</strong> Arbeiten <strong>der</strong> einzelnen Vorhabenträger im öffentlichen Verkehrsraum führen<br />
(Maßnahmen ab einem geschätzten Kostenvolumen von min. 20 TEUR). Dazu werden die Treffen<br />
intensiv vorbereitet, als ergebnisorientierte Besprechungen durchgeführt, protokolliert und von allen<br />
Beteiligten nachbereitet (indem die Ergebnisse Eingang in Wirtschaftspläne, Haushaltsplanberatungen<br />
und Arbeitsprogramme finden und zugleich mögliche För<strong>der</strong>anträge rechtzeitig gestellt werden).<br />
Neben <strong>der</strong> ständigen „Großen Koordinierung“ werden auch regelmäßig „Kleine Koordinierungsbesprechungen“<br />
durchgeführt, in denen es um die reine Abstimmung innerhalb <strong>der</strong> jeweils zusammengeführten<br />
Baumaßnahmen geht.<br />
Im Ergebnis soll die „Gesamtstädtische Optimierung des <strong>Straßen</strong>- und Leitungsbaus“ nicht nur ein<br />
zeitlich abgestimmtes Bauen ermöglichen, son<strong>der</strong>n auch durch gemeinsam durchgeführte Maßnahmen<br />
für die beteiligten Vorhabenträger ein wirtschaftlicheres Bauen und damit sparendes Verwenden<br />
von Haushaltsmitteln ermöglichen. Anhand des Beispiels des <strong>Straßen</strong>vollausbaus <strong>der</strong> Eschenburgstraße<br />
(gemeinsame Maßnahme <strong>der</strong> Entsorgungsbetriebe EBL mit dem Bereich Verkehr) konnte<br />
dem Bauausschuss in seiner Sitzung am 19.06.2006 bei einem Kostenvolumen von rd. 350 TEUR<br />
ein knapp fünfzehnprozentiger Kostenvorteil bzw. eine Einsparung dargestellt werden.<br />
In alphabethischer Reihenfolge sind folgende Träger öffentlicher Belange neben dem Bereich Verkehr<br />
mit seinen für den <strong>Straßen</strong>bau zuständigen Stellen an <strong>der</strong> gesamtstädtischen Optimierung<br />
mehr o<strong>der</strong> weniger regelmäßig beteiligt: Archäologie, Bauordnung, Behin<strong>der</strong>tenbeirat, Beleuchtung,<br />
Brückenbau und -unterhaltung, Denkmalpflege, Deutsche Bahn AG, Deutsche Post AG, Telekom,<br />
Entsorgungsbetriebe EBL, E-On, Stadtwerke Lübeck (Strom, Gas, Wasser), Feuerwehr, Landesbetrieb<br />
<strong>Straßen</strong>bau u. Verkehr (LBV S-H), Lichtsignalanlagen, Lübeck Port Authority, Kabel Deutschland,<br />
GlobalConnect, Naturschutz, Umweltschutz, Polizei, Radverkehrsbeauftragter, Seniorenbeirat,<br />
Stadtgrün und Friedhöfe, Stadtplanung, Stadtverkehr Lübeck, Stadtwald, <strong>Straßen</strong>verkehrsbehörde,<br />
Verkehrsplanung, Versatel, Wirtschaft/ Hafen/ Liegenschaften.<br />
- 8 -
2.3 Verwendung <strong>der</strong> Kommunalsoftware VIA VIS für den Aufbau eines städtischen PMS<br />
Wie bereits unter 1.4 einführend erläutert, müssen im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Erhaltung</strong>splanung regelmäßig<br />
strategische Entscheidungen vorbereitet werden, die gerade im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit<br />
(Kosten-Nutzen-Betrachtungen) von entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung sind. Hierfür wird <strong>der</strong>zeit im Bereich<br />
Verkehr das oben beschriebene <strong>Straßen</strong>erhaltungsmanagement zu einem vollumfänglichen „Pavement<br />
Management System“ (PMS) weiterentwickelt.<br />
Ziel hierbei ist es, künftig auf aktuellem, technisch hohem Niveau den <strong>Straßen</strong>zustand zu verwalten,<br />
individuell zu bewerten, übersichtlich darzustellen, eine objektive Bestimmung von Maßnahmen vorzunehmen,<br />
die eine – weil durch Bestimmung des wirtschaftlich sinnvollsten Eingriffszeitpunktes in<br />
den <strong>Straßen</strong>körper – optimierte und sichere Budgetplanung erlauben. Ein weiteres Ziel für eine zweite<br />
Stufe ist eine optimierte DV-gestützte Betriebsführung <strong>der</strong> einzelnen Bauhöfe.<br />
Eine systematische und nachvollziehbare Bearbeitung dieser Aufgaben erfor<strong>der</strong>t den Einsatz einer<br />
unterstützenden Software. Im Sachgebiet wurde daher Ende 2010 (an zunächst einem Arbeitsplatz)<br />
die sogenannte Kommunalsoftware VIA VIS <strong>der</strong> Fa. CAOS GmbH (Computersoftware für Anwendungs-Orientierte<br />
Systeme) eingerichtet, die alle Fel<strong>der</strong> des Pavement Management Systems digital<br />
zusammenführt. Alte Datenbestände (digital und auch analog) werden <strong>der</strong>zeit von einem<br />
Dienstleister in die zeitgleich aufzubauende Datenbank eingespielt und nach und nach eingepflegt.<br />
Durch die o.a. Software werden innerhalb einer einzigen Datenbank die städtischen <strong>Straßen</strong> bautechnisch<br />
verwaltet und auch permanent aktualisiert. Zugleich ist ein „virtuelles Begehen“ <strong>der</strong> Verkehrswege<br />
möglich, d.h. <strong>der</strong> Anwen<strong>der</strong> kann sich im <strong>Straßen</strong>netzplan an jede gewünschte Position<br />
bewegen und unterbrechungsfrei navigieren. Dabei werden über die Datenbank ausführliche Informationen<br />
über den Bestand und den Zustand angezeigt und individuelle Bewertungen ermöglicht, so<br />
dass mit großer Wahrscheinlichkeit, bei ausreichend großem bzw. hinreichendem Datenbestand,<br />
viele „vor-Ort-Termine“ und damit zeit- und kostenaufwändige Fahrten im <strong>Straßen</strong>netz entfallen.<br />
Nach positiver Einführung kann die Software – in einem späteren Schritt – flächendeckend bei den<br />
Ingenieuren und Technikern als Server-/Client o<strong>der</strong> zusätzlich als Web-basierte Lösung eingeführt<br />
werden. Zusätzlich können mobile Datenerfassungsgeräte die Betriebsführung <strong>der</strong> Bauhöfe über die<br />
Erstellung und Abarbeitung von Arbeitsaufträgen unterstützen und auch beschleunigen. Spätestens<br />
dann wird sich eine erhebliche Beschleunigung <strong>der</strong> Arbeitsabläufe und Arbeitsprozesse bei <strong>der</strong> Aufgabe<br />
„Verwaltung des öffentlichen Verkehrsraumes, Planen und Bauen von <strong>Straßen</strong>baumaßnahmen“<br />
einstellen.<br />
Seit Jahresmitte 2011 wurden außerdem innerhalb des Bereichs Verkehr personelle Strukturen <strong>der</strong>art<br />
verän<strong>der</strong>t, dass ein Mitarbeiter mit einem Stundenumfang von max. 10 Stunden pro Woche an<br />
<strong>der</strong> Aufgabe arbeiten kann.<br />
2.4 Interne Bearbeitung, externe Gutachter, „make or buy ?“, Fortbildung …<br />
Generell könnten durch das im Bereich Verkehr beschäftige Personal alle Aufgaben <strong>zur</strong> Planung,<br />
Ausschreibung, Vergabe, Baudurchführung und –abrechnung sowie alle För<strong>der</strong>belange im Zusammenhang<br />
mit dem <strong>Straßen</strong>bau bzw. <strong>der</strong> <strong>Erhaltung</strong> von <strong>Straßen</strong> fachlich bearbeitet werden. Wegen<br />
<strong>der</strong> sich permanent beschleunigten Verschlechterung des <strong>Straßen</strong>zustandes, wegen des bestehenden<br />
<strong>Erhaltung</strong>sstaus, wegen <strong>der</strong> klimatischen Einflüsse <strong>der</strong> letzten Winter und nicht zuletzt wegen<br />
<strong>der</strong> sehr knapp bemessenen Stellenanzahl lassen sich aber die mengenmäßig rasant anwachsenden<br />
Arbeiten nicht allein durch die Bauverwaltung bewerkstelligen.<br />
- 9 -
Der Bereich Verkehr vergibt daher seit einigen Jahren regelmäßig Gutachten <strong>zur</strong> Beurteilung des<br />
<strong>Straßen</strong>zustandes und – <strong>zur</strong> Vorbereitung <strong>der</strong> dann anschließenden eigenen Ermittlung einer<br />
zweckmäßigen und wirtschaftlichen Bauweise – Baugrundgutachten in Form von Bohrkernuntersuchungen.<br />
Hieraus ergeben sich nicht allein Schlussfolgerungen für eine Bauweise, son<strong>der</strong>n vielfach<br />
auch Hinweise auf den Umgang mit dem bestehendem, oft schadstoffbelasteten Oberbau (woraus<br />
zusätzliche Entsorgungskosten resultieren). Letztgenannte Kostenfolgen haben zunehmend Auswirkung<br />
auf eine immer geringer werdende Anzahl <strong>der</strong> haushalterisch geordneten und jährlich geplanten<br />
Baumaßnahmen, da die rechtlichen Anfor<strong>der</strong>ungen vom Gesetzgeber in den letzten Jahren deutlich<br />
verschärft wurden, die Entsorgungswege aufwändig und <strong>der</strong>en Kosten dadurch extrem teuer<br />
geworden sind.<br />
Wichtig ist daher, sehr genau über die bestehenden Verhältnisse Bescheid zu wissen und die geplante<br />
<strong>Erhaltung</strong>sart bzw. Sanierungsmaßnahme kostenmäßig so genau wie möglich zu berechnen.<br />
Hierfür ist zunehmend das Wissen von ausgewiesenen Experten gefragt, die <strong>der</strong> Bereich Verkehr<br />
(noch) nicht aufweisen kann.<br />
Auch deswegen werden regelmäßig Aufträge an externe Ingenieur- und Planungsbüros vergeben,<br />
<strong>der</strong> jedoch immer eine Entscheidung vorausgeht, ob die Arbeit nicht intern selbst geleistet werden<br />
kann („make or buy ?“). Dabei wird beachtet, dass sich die finanziellen Auswirkungen vergebener<br />
Aufträge nicht allein auf die ausgezahlten Beiträge für die externen Leistungen beschränken, son<strong>der</strong>n<br />
<strong>der</strong> Verwaltung selbst Kosten dadurch entstehen, dass Zeiten für zusätzlichen Betreuungsaufwand<br />
in Form von Vertragsverhandlungen, Beratungs- und Informationsgesprächen, Vorlagenerstellung<br />
für die politischen Gremien, Abnahme <strong>der</strong> Leistungen sowie Rechnungsprüfung und –<br />
abwicklung eingeplant und im Rahmen <strong>der</strong> Kosten- und Leistungsrechnung <strong>der</strong> jeweiligen Baumaßnahme<br />
o<strong>der</strong> dem entsprechenden Produkt zugeordnet werden müssen.<br />
Als Beispiel für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen externem Expertenwissen und städtischer<br />
Begleitung sei die Vergabe von zwei umfangreichen, wissenschaftlichen Untersuchungsaufträgen<br />
<strong>zur</strong> Behebung <strong>der</strong> Winterschäden im Frühjahr 2010 (vgl. Kap. 1.5 bzw. [15]) genannt. Durch<br />
eine systematische Untersuchung bzgl. <strong>der</strong> Restnutzungsdauern in Abhängigkeit von ausgewählten,<br />
Wert erhaltenden Sanierungsmaßnahmen konnten binnen kürzester Zeit an 48 <strong>Straßen</strong>abschnitten<br />
und damit an rd. 42 km des städtischen Verkehrsnetzes die Schäden über einen Zeitraum von etwa<br />
14 Monaten beseitigt werden.<br />
In Ergänzung zu Kap. 1.5 sei hier aber auch darauf verwiesen, dass einer regelmäßigen Fort- und<br />
Weiterbildung <strong>der</strong> Mitarbeiter größte Bedeutung zukommt. Dies kann sich bei <strong>der</strong> internen Aufgabenerledigung<br />
genauso wertvoll erweisen wie bei <strong>der</strong> Beurteilung einer extern erbrachten Zuarbeit<br />
durch Experten. Ziel des Bereichs Verkehr ist es daher, jeden Mitarbeiter mindestens einmal jährlich<br />
zu einem Thema (sofern möglich zu einem fachlichen Thema) weiterbildend zu schulen. Die hierfür<br />
im konsumtiven Haushalt eingeplanten Finanzmittel können diesem Ziel <strong>der</strong>zeit bei weitem nicht gerecht<br />
werden, da sie regelmäßig <strong>zur</strong> Erledigung an<strong>der</strong>er Aufgaben übertragen werden müssen.<br />
2.5 Haushaltsmittel für den Erhalt <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong><br />
Bis <strong>zur</strong> Umstellung <strong>der</strong> Kameralistik auf die doppische Buchführung zum 01.01.2010 wurde <strong>der</strong> Erhalt<br />
des städtischen <strong>Straßen</strong>netzes im wesentlichen durch die beiden Haushaltstellen 6300.5101<br />
„Unterhaltung <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong> und Brücken“ (Verwaltungshaushalt) und 6300.551.9550 „Sanierung von<br />
Fahrbahndecken“ (Vermögenshaushalt) finanziert. Dabei waren die haushalterisch geplanten und<br />
dann bereit gestellten Haushaltsmittel zusammengefasst in den letzten Jahren stets rückläufig.<br />
- 10 -
Im ehemaligen Verwaltungshaushalt standen in den Jahren bis 2006 jährlich rd. 1,3 Mio. EUR <strong>zur</strong><br />
Verfügung. Da durch eine einmalige Sollübertragung zum Bereich Infotechnik im Jahr 2007 etwa 300<br />
TEUR weniger und damit nur rd. 1,0 Mio EUR bereit standen, konnten – in etwa gleichbleibend – im<br />
Jahr 2008 rund 1,42 Mio EUR und im Jahr 2009 rund 1,48 Mio. EUR verausgabt werden. Aus diesem<br />
Haushalt werden im Rahmen <strong>der</strong> Verkehrssicherungspflicht kleinere, nicht Wert steigernde<br />
Maßnahmen, wie z.B. die Schlaglochbeseitigung, Regulierungsarbeiten an <strong>Straßen</strong>einfassungen,<br />
Beseitigung von Unfallgefahren, Unterhaltung des <strong>Straßen</strong>begleitgrüns usw. bezahlt.<br />
Die im ehemaligen Vermögenshaushalt unter <strong>der</strong> Hhst. 6300.551.9550 „Sanierung von Fahrbahndecken“<br />
bereitgestellten Mittel wurden für Substanz erhaltende, Wert verbessernde Sanierungsmaßnahmen<br />
verausgabt. Das Auftragsvolumen <strong>der</strong> Einzelmaßnahmen bewegte sich dabei in <strong>der</strong> Regel<br />
zwischen 50.000,- und 300.000,-- €. Üblicherweise wurde bei den Fahrbahnsanierungsmaßnahmen<br />
die Verschleißdecke und ggf. die Bin<strong>der</strong>schicht <strong>der</strong> jeweiligen Fahrbahn großflächig erneuert. Seit<br />
dem Jahr 1998 wurden die nachstehenden Haushaltsmittel hieraus <strong>zur</strong> Verfügung gestellt:<br />
Jahr Mittelansatz Jahr Mittelansatz<br />
1998 4.000.000,-- DM 2004 2.100.000,-- EUR<br />
1999 3.000.000,-- DM 2005 2.100.000,-- EUR<br />
2000 3.600.000,-- DM 2006 2.000.000,-- EUR<br />
2001 3.000.000,-- DM 2007 1.750.000,-- EUR<br />
2002 2.750.000,-- EUR 2008 1.750.000,-- EUR<br />
2003 2.750.000,-- EUR 2009 1.500.000,-- EUR<br />
Zusätzlich sind in allen Jahren immer Um-, Ausbau- und Neubaumaßnahmen (vgl. Definition in Kap.<br />
1.2) durchgeführt worden, die als Einzelmaßnahmen im Vermögenshaushalt eingestellt wurden. Eine<br />
genauere Darstellung <strong>der</strong> verwendeten Haushaltsmittel in den Jahren 2006 bis 2011 und insbeson<strong>der</strong>e<br />
die Auswirkungen <strong>der</strong> doppischen Buchführung erfolgt in Kap. 3.<br />
Bildet man aus fachlicher Sicht eine Summe <strong>der</strong> Haushaltsmittel aus Verwaltungs- und Vermögenshaushalt,<br />
so zeigt sich, dass in den letzten Haushaltsjahren vor <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> Doppik (und auch<br />
vor den beiden außergewöhnlichen strengen Wintern 2009/ 2010 und 2010/ 2011) jeweils rd. 3,0<br />
Mio. EUR für die <strong>Erhaltung</strong> <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong> bereit standen.<br />
Nach wissenschaftlich-fachlicher Beurteilung, nie<strong>der</strong>gelegt im „Merkblatt über den Finanzbedarf <strong>der</strong><br />
<strong>Straßen</strong>erhaltung in den Gemeinden“ <strong>der</strong> Forschungsgesellschaft für <strong>Straßen</strong>- und Verkehrswesen<br />
[8] aus dem Jahr 2004, beträgt die Kennzahl „Jährlicher Finanzbedarf in Abhängigkeit von <strong>der</strong> Gesamtstraßenlänge<br />
(Fahrbahnlänge)“ überschlägig 10,2 EUR/m. Umgerechnet auf das etwa 740 km<br />
lange <strong>Straßen</strong>netz <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck müssten demzufolge rd. 7,548 Mio. EUR pro Jahr <strong>zur</strong><br />
Verfügung stehen.<br />
In diesen Kosten enthalten wären Gemeinkosten (Allgemeine Verwaltungskosten, Leitungspersonal,<br />
Bauhöfe, Mieten, Büronebenkosten), Personalkosten (Arbeiter, Kontrolleure, <strong>Straßen</strong>meister, Techniker,<br />
Ingenieure), Fremdleistungen (Aufträge an Gutachter und Ingenieurbüros, Aufträge an Firmen,<br />
Kostenbeteiligungen bei <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung durch Versorgungsträger o<strong>der</strong> Dritte), Leistungen<br />
an<strong>der</strong>er Ämter) und Sachkosten (<strong>Straßen</strong>baumaterial, Kleingeräte, Betriebskosten Fahrzeuge und<br />
Geräte, Absperrmaterial, Schutz- und Dienstkleidung).<br />
Bei einem vereinfachten Vergleich zeigt sich deutlich, dass innerhalb <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck nicht<br />
einmal die Hälfte des Bedarfs tatsächlich bereit gestellt werden. Summiert man zu den originären<br />
Haushaltsmitteln von rd. 3,0 Mio. EUR noch Gemeinkosten und Personalkosten hinzu (anhand über-<br />
- 11 -
schlägig ermittelter Summen <strong>der</strong> hierfür vorgesehenen Haushaltsstellen im damaligen Verwaltungshaushalt),<br />
kann davon ausgegangen werden, dass etwa 4,9 Mio. EUR insgesamt für den Erhalt <strong>der</strong><br />
Lübecker <strong>Straßen</strong> jährlich ausgegeben wurden. Es bleibt zu erkennen, dass mindestens ein Fehlbetrag<br />
von 2,65 Mio. EUR bestanden hatte (bezogen auf den Kostenstand 2004) und damit diese Aufgabe<br />
auch damals bereits chronisch unterfinanziert gewesen ist.<br />
Gemäß gültiger Investitionsrichtlinie <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck (in <strong>der</strong> Fassung vom 22.04.2009) wird<br />
mit Einführung <strong>der</strong> Doppik die Trennung zwischen Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt<br />
aufgehoben. Bei <strong>der</strong> Haushaltsplanung und <strong>der</strong> Buchung <strong>der</strong> Geschäftsvorfälle stellt sich daher seit<br />
01.01.2010 die Frage, ob es sich um eine Investition o<strong>der</strong> um <strong>Erhaltung</strong>saufwand im Sinne des Gemeindehaushaltsrechts<br />
handelt.<br />
Wie allgemein bekannt, besteht ein <strong>Straßen</strong>körper grob von oben nach unten aus den Schichten<br />
Deckschicht, Bin<strong>der</strong>schicht, Tragschicht und Frostschutzschicht. Innerhalb <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck<br />
wurde in Übereinstimmung mit den Regelungen <strong>der</strong> Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik<br />
(GemHVO-Doppik) festgelegt, dass es sich um Unterhaltungsaufwand handelt, wenn ausschließlich<br />
die Deckschicht einer Straße erneuert wird. Werden bei einer Straße mindestens zwei <strong>der</strong> genannten<br />
Schichten erneuert, so wird angenommen, dass es sich um eine Investitionsmaßnahme handelt.<br />
Erfolgt im Rahmen einer Grundsanierung einer Fahrbahn die Erneuerung sämtlicher Schichten, liegt<br />
eine vollständige Wie<strong>der</strong>herstellung vor. Bis auf den Fall, dass es sich allein um Unterhaltungsaufwand<br />
handelt, müssen somit sämtliche Maßnahmen als investive Maßnahmen gesehen, mithin abgeschrieben<br />
werden und zugleich die ausgebauten, alten Teile in Abgang gebracht werden.<br />
Die Darstellung <strong>der</strong> Maßnahmen <strong>zur</strong> <strong>Straßen</strong>erhaltung wird somit wesentlich komplexer und ist auch<br />
davon geprägt, dass diese – sobald mehr als eine Schicht erneuert wird – als Investition gesehen<br />
werden muss. Dies ist auch dann <strong>der</strong> Fall, wenn För<strong>der</strong>mittel eingeworben werden o<strong>der</strong> über das<br />
Kommunalabgabengesetz (KAG) Anliegerbeiträge erhoben werden.<br />
Die Verwendung <strong>der</strong> Haushaltsmittel seit 01.01.2010 wird innerhalb dieses <strong>Bericht</strong>es genauer im<br />
Kap. 3 erläutert. Zur Finanzierung <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong>erhaltung sei aber schon jetzt darauf hingewiesen,<br />
dass Abschreibungen <strong>der</strong> investiven Maßnahmen sinnvoller Weise dazu dienen sollten, die Kosten<br />
in gleicher Höhe planmäßig <strong>zur</strong> Wie<strong>der</strong>beschaffung o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung zu verwenden. In <strong>der</strong><br />
<strong>Hansestadt</strong> Lübeck dienen Abschreibungen <strong>der</strong>zeit aber lei<strong>der</strong> nur dazu, den Ressourcenverbrauch<br />
darzustellen. Da Abschreibungen dem konsumtiven Haushalt zugeordnet werden, ist es künftig sinnvoll,<br />
den konsumtiven Haushalt tatsächlich in <strong>der</strong> fachlich nötigen Größenordnung auszustatten, um<br />
<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Vergangenheit wie<strong>der</strong>holt festgestellten Unterfinanzierung wirkungsvoll zu begegnen.<br />
2.6 För<strong>der</strong>möglichkeiten<br />
Zur Verbesserung <strong>der</strong> Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden und zugleich <strong>zur</strong> Befriedigung des<br />
Finanzbedarfs in den Kommunen gewährte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />
den Län<strong>der</strong>n aufgrund des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) seit<br />
01.01.1971 Finanzmittel aus <strong>der</strong> Mineralölsteuer. Die Höhe <strong>der</strong> Finanzmittel wurde über die Anzahl<br />
<strong>der</strong> zugelassenen Kraftfahrzeuge in den einzelnen Län<strong>der</strong>n ermittelt.<br />
Darüber hinaus bestehen gemäß Grundgesetz im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen dem<br />
Bund und den Bundeslän<strong>der</strong>n sowie zwischen den Bundeslän<strong>der</strong>n untereinan<strong>der</strong> sog. Finanzhilfen<br />
strukturschwacher Län<strong>der</strong> (FAG-Mittel). Hieraus können die Län<strong>der</strong>verwaltungen ihren Gebietskörperschaften<br />
finanzielle Mittel im Rahmen einer Höchstför<strong>der</strong>ung weitergeben.<br />
Das o.a. (Bundes-) GVFG entfiel zum Jahresende 2006. Seit 01.01.2007 stellt das Bundesministerium<br />
den Län<strong>der</strong>n allerdings für eine Übergangszeit noch einmal Kompensationsmittel <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
- 12 -
Schleswig-Holstein för<strong>der</strong>t angesichts <strong>der</strong> prognostizierten Zuwächse im Personen- und Güterverkehr<br />
weiterhin zukunftsorientierte Investitionen in den Erhalt und den bedarfgerechten Ausbau des<br />
Verkehrsnetzes und hat dazu am 15.12.2006 das GVFG-SH beschlossen; es gilt zunächst vom<br />
01.01.2007 bis 31.12.2019. Der Zeitraum von 2014 bis 2019 wird wegen <strong>der</strong> auslaufenden Kompensationsmittel<br />
des Bundes allerdings als Revisionszeitraum bezeichnet, in dem die För<strong>der</strong>mittel bislang<br />
nur bedingt gesichert sind.<br />
Der Bereich Verkehr <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck beantragt als <strong>Straßen</strong>baulastträger seit vielen Jahren<br />
För<strong>der</strong>mittel nach GVFG und FAG. Gegenstand <strong>der</strong> städtischen För<strong>der</strong>anträge nach dem GVFG-SH<br />
ist in <strong>der</strong> Regel <strong>der</strong> Bau o<strong>der</strong> Ausbau einer verkehrswichtigen, innerörtlichen Straße. Dazu gehören<br />
alle klassifizierten <strong>Straßen</strong> (Bundes-, Land- und Kreisstraßen), aber auch Gemeindestraßen in beson<strong>der</strong>s<br />
zu begründeten Einzelfällen. Anlieger- und Erschließungsstraßen sind demnach nicht för<strong>der</strong>fähig.<br />
Zur För<strong>der</strong>ung beantragt werden außerdem <strong>der</strong> Bau o<strong>der</strong> Ausbau von innerörtlichen Radwegen im<br />
Zuge von Hauptverbindungen des Fahrradverkehrs mit überwiegen<strong>der</strong> Bedeutung für den Alltags-<br />
und Schulradverkehr, die Einrichtung von dynamischen Verkehrsleitsystemen, <strong>der</strong> Bau o<strong>der</strong> Ausbau<br />
von Kreuzungen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) o<strong>der</strong> dem Bundeswasserstraßengesetz<br />
(WaStrG). Vorhaben <strong>zur</strong> Schulwegsicherung werden ausschließlich nach dem FAG geför<strong>der</strong>t.<br />
För<strong>der</strong>technisch noch nicht lange möglich, aber gerade in den letzten Jahren stark von <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong><br />
Lübeck in Anspruch genommen wurden För<strong>der</strong>möglichkeiten von Deckenbaumaßnahmen an<br />
klassifizierten <strong>Straßen</strong> in kommunaler Baulast.<br />
Die Zuschussquote, mit <strong>der</strong> Maßnahmen geför<strong>der</strong>t werden, wird vom Ministerium festgesetzt. Die<br />
För<strong>der</strong>grundquote beträgt 60 % <strong>der</strong> zuwendungsfähigen Kosten. Bei kreisfreien Städten beträgt die<br />
projektunabhängige Erhöhung 15 %. Da die Summation <strong>der</strong> Zuschläge für die <strong>Hansestadt</strong> Lübeck<br />
i.d.R. die GVFG-Höchstför<strong>der</strong>quote von 75 % überschreitet, werden Komplementärför<strong>der</strong>mittel aus<br />
dem FAG bis <strong>zur</strong> dort maximal zulässigen För<strong>der</strong>quote von 85 % gewährt. Abweichend von diesen<br />
Regelför<strong>der</strong>quoten werden Vorhaben <strong>zur</strong> Schulwegsicherung mit einer geson<strong>der</strong>ten För<strong>der</strong>quote von<br />
60% und Deckenbaumaßnahmen mit einer För<strong>der</strong>quote von 50 % <strong>der</strong> zuwendungsfähigen Kosten<br />
geför<strong>der</strong>t.<br />
Insgesamt ist festzustellen, dass <strong>der</strong> Bereich Verkehr seit geraumer Zeit sämtliche (Bau-) Maßnahmen<br />
im klassifizierten <strong>Straßen</strong>netz und insbeson<strong>der</strong>e sämtliche <strong>Straßen</strong>erhaltungsmaßnahmen immer<br />
nur unter Zuhilfenahme von För<strong>der</strong>mitteln umsetzt. Ohne För<strong>der</strong>mittel werden ausgesprochen<br />
wenige Maßnahmen an den nicht klassifizierten Anlieger- und Erschließungsstraßen durchgeführt.<br />
2.7 Abteilung 660.5 „Flächenmanagement“ im künftigen Bereich Stadtgrün und Verkehr<br />
Derzeit befindet sich <strong>der</strong> Bereich Verkehr in einer Umorganisationsphase. Wie <strong>der</strong> Politik seit etwa<br />
2004 bekannt (damals Monitoring-Maßnahme 5.1 „Zentralisierung <strong>der</strong> Bauhöfe – Technisches Betriebszentrum“),<br />
sollen die bestehenden Bereiche 5.661 Verkehr und 5.670 Stadtgrün und Friedhöfe<br />
zu einem neuen, gemeinsamen Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr zusammen geführt werden.<br />
Kern des neuen Bereiches wird eine bislang in dieser Form nicht bestehende Organisationseinheit<br />
660.5 Flächenmanagement bilden, in <strong>der</strong> alle Aufgaben <strong>zur</strong> Unterhaltung <strong>der</strong> Grün- und Verkehrsflächen<br />
übergreifend bzw. gemeinsam und damit zu bestimmten Zwecken und zu bestimmten Zeiten<br />
(im Jahresgang) personaloptimiert bearbeitet werden sollen.<br />
- 13 -
Alle am Prozess <strong>zur</strong> Erarbeitung <strong>der</strong> Struktur des neuen Bereiches und insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Implementierung<br />
des Flächenmanagements Beteiligten sind sich einig, dass hierdurch eine Effektivitätssteigerung<br />
in <strong>der</strong> Aufgabenerledigung erreicht werden kann, die in <strong>der</strong> Folge auch die Effizienz <strong>der</strong> Beschäftigten<br />
verbessert. Die Lenkungsgruppe geht mit Stand Oktober 2010 davon aus, dass eine Effizienzsteigerung<br />
von bis zu 5% erreicht werden kann. Bedingt durch die Vielschichtigkeit <strong>der</strong> anfallenden<br />
Aufgaben und Anfor<strong>der</strong>ungen wird es nach damaligen Kenntnisstand aber notwendig werden,<br />
im laufenden Betrieb des gemeinsamen Bereiches dann eine weitergehende Feinabstimmung<br />
vorzunehmen.<br />
Im Hinblick auf diesen <strong>Bericht</strong> zählen <strong>zur</strong> gemeinsamen Aufgabenerledigung innerhalb <strong>der</strong> Abteilung<br />
660.5 Flächenmanagements nach <strong>der</strong>zeitigem Kenntnisstand insbeson<strong>der</strong>e die Aufgaben <strong>der</strong> betrieblichen<br />
Unterhaltung und <strong>der</strong> baulichen <strong>Erhaltung</strong> und Sanierung <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong> (vgl. Abbildung<br />
1.2–1). Diese sollen in einer Untereinheit „Verkehrsflächenbewirtschaftung“ organisiert und vorbereitet<br />
werden. Die betriebliche Unterhaltung (als eine Teilaufgabe) kann dann übergreifend bzw. zusammen<br />
mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern <strong>der</strong> Untereinheit „Grünflächenbewirtschaftung“ erledigt<br />
werden. Dies soll im Rahmen eines regelmäßig anzupassenden Jahresarbeitsprogramms erfolgen.<br />
Beide Einheiten – Verkehrsflächenbewirtschaftung und Grünflächenbewirtschaftung – werden<br />
von einer dritten Organisationseinheit „Flächenübergreifende Bewirtschaftung“ unterstützt. Die<br />
Flächenübergreifende Bewirtschaftung soll dabei Schnittstelle in beide Richtungen sein und zugleich<br />
zentrale Dienste erfüllen (Bewirtschaftung und Einsatzdisposition des Pkw-Fahrzeugpools, des weiteren<br />
Fuhrparks und <strong>der</strong> Maschinen, Handwerkereinsatz und Werkstättenorganisation, Unterhaltung<br />
und Bewirtschaftung <strong>der</strong> Verkehrswegebeleuchtung und <strong>der</strong> Verkehrseinrichtungen, gesamtstädtische<br />
Baum- und Spielplatzkontrolle etc.).<br />
Im Flächenmanagement nicht angesiedelt sein werden Neubaumaßnahmen und grundhafte Sanierungsarbeiten<br />
von <strong>Straßen</strong>, die weiterhin <strong>der</strong> Abteilung Verkehrswegebau zugeordnet sind und seit<br />
jeher dort vom Sachgebiet <strong>Straßen</strong>neubau erledigt werden.<br />
Es ist geplant, im Jahr 2012 den gemeinsamen Betrieb im neuen Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr<br />
aufzunehmen. Nach einer noch ausstehenden Stellenbesetzung <strong>der</strong> Abteilungsleitung 660.5<br />
Flächenmanagement (erwartet zum 01.04.2012) sollen auch die operativen Einheiten ihre Arbeitserledigung<br />
2012 beginnen. Die verwaltungsinterne Organisationsverfügung aber auch <strong>der</strong> öffentlich zu<br />
kommunizierende Geschäftsverteilungsplan und ein Organigramm des gemeinsamen Bereichs werden<br />
in einer <strong>Bericht</strong>svorlage den politischen Gremien noch geson<strong>der</strong>t <strong>zur</strong> Kenntnis gegeben.<br />
- 14 -
3. Verwendung <strong>der</strong> Haushaltsmittel seit 2006<br />
(„was haben wir bereits finanziell konkret umgesetzt?“)<br />
In diesem Abschnitt des <strong>Bericht</strong>es soll vertieft, teilweise aber auch zusammenfassend dargestellt die<br />
konkrete Verwendung <strong>der</strong> Haushaltsmittel in den vergangenen sechs Jahren beleuchtet werden.<br />
Dabei werden immer die geleisteten Ausgaben und die hierdurch erreichte Länge <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong> und<br />
Radwege aufgeführt und vergleichend beschrieben. Insgesamt zeigt sich, dass <strong>zur</strong> <strong>Erhaltung</strong> <strong>der</strong><br />
Verkehrswege in den letzten Jahren Einiges erreicht worden ist und insbeson<strong>der</strong>e die politisch geson<strong>der</strong>t<br />
beschlossenen Programme „Grundsanierung <strong>der</strong> Lübecker <strong>Straßen</strong>“, „Sanierung <strong>der</strong> Radwege“<br />
und „Behebung <strong>der</strong> Winterschäden“ entscheidend dazu beigetragen haben.<br />
3.1 <strong>Straßen</strong><br />
Wie <strong>der</strong> zusammenfassenden Darstellung entnommen werden kann, sind <strong>zur</strong> <strong>Erhaltung</strong> <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong><br />
in den Jahren 2006 bis 2011 insgesamt rd. 37 Mio. EUR eingesetzt worden. Dabei liegen die<br />
Schwerpunkte hier auf den Gemeindestraßen und den Kreisstraßen. Bundes- und Landesstraßen<br />
sind hier untergeordnet, in einigen Jahren teilweise gar nicht Gegenstand <strong>der</strong> Arbeiten gewesen. Einen<br />
deutlichen Anteil haben mit zusammen fast 17 Mio. EUR die beiden Jahre 2010 und 2011, in<br />
denen neben <strong>der</strong> Beseitigung <strong>der</strong> Winterschäden auch an<strong>der</strong>e Maßnahmen umgesetzt werden<br />
konnten. Im Jahr 2008 wurden mit rd. 4,4 Mio. EUR zudem die Auswirkungen des Programms <strong>zur</strong><br />
Grundsanierung <strong>der</strong> Lübecker <strong>Straßen</strong> voll sichtbar; im Jahr 2006 haben <strong>der</strong> Um- und Ausbau <strong>der</strong><br />
„Moislinger Alle 1. BA“, „Umgestaltung Vor<strong>der</strong>reihe/ Fährvorplatz“ und „Obertrave“ maßgebliche Einflüsse<br />
auf die Gesamtausgaben von rd. 9,1 Mio. EUR.<br />
Gemeindestraßen<br />
Kreisstraßen<br />
Landesstraßen<br />
Bundesstraßen<br />
2.804 1.932 950 1.565 6.812 1.876<br />
4.619 3.265 1.314 2.909 933<br />
0 0 1.345<br />
182 385 709<br />
Ausgaben [TEUR]<br />
0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000<br />
2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />
Abbildung 3.1 – 1: Ausgaben [TEUR] in den Jahren 2006 bis 2011 – <strong>Straßen</strong><br />
Die geleisteten Ausgaben spiegeln sich auch wi<strong>der</strong> in <strong>der</strong> erreichten Länge. Insgesamt konnten vom<br />
rd. 740 km langen <strong>Straßen</strong>netz in den Jahren 2006 bis 2010 etwa 97 km baulich erhalten werden.<br />
Der Großteil dieser Länge findet sich im Netz <strong>der</strong> Gemeindestraßen wie<strong>der</strong>, die in den einzelnen<br />
Jahren zwischen 40 und 66 % ausmachen; insgesamt konnten rd. 55 km baulich erhalten werden.<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Beseitigung <strong>der</strong> Winterschäden wurden im Jahr 2010 etwa 30 km Gemeindestraßen<br />
und im Jahr 2011 noch einmal rd. 6,5 km Gemeindestraßen saniert. Neben den Gemeindestraßen<br />
wurden über die sechs Jahre von 2006 bis 2011 etwa 26 km Kreisstraßen baulich erhalten, die abso-<br />
- 15 -
luten Anteile <strong>der</strong> Landesstraßen und Bundesstraßen liegen bei 5,9 km bzw. 5,8 km. Auch hier wurden<br />
die meisten Maßnahmen im Zuge <strong>der</strong> Winterschädenbeseitigung im Jahre 2010 erledigt.<br />
zusammenfassende Darstellung 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000<br />
Abbildung 3.1 – 2: Längen [m] in den Jahren 2006 bis 2011 – <strong>Straßen</strong><br />
Detaillierte Auswertungen im Sinne <strong>der</strong> Verteilung <strong>der</strong> Maßnahmen bezüglich <strong>der</strong> Ausgaben und <strong>der</strong><br />
Längen finden sich in Anlagen A (Seiten - A 1 - und - A 2 -). Darüber hinaus sind die Einzelmaßnahmen<br />
in Anlage B (Seiten - B 1 -, - B 3 -, - B 5 -, - B 7 -, - B 9 - und - B 11 -) aufgelistet.<br />
3.2 Radwege<br />
Gemeindestraßen<br />
Kreisstraßen<br />
Landesstraßen<br />
3.880<br />
Bundesstraßen<br />
570 610 3.100<br />
Länge [m]<br />
4.595 5.645 4.480 3.765 30.060 6.415<br />
6.185 3.420 1.590 8.283 3.068<br />
2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />
Finanziell deutlich bescheiden<strong>der</strong> stellt sich die Situation zum baulichen Erhalt <strong>der</strong> Rad- und Gehwege<br />
dar. Für diesen <strong>Bericht</strong> bleiben darüber hinaus die Gehwege unberücksichtigt und werden somit<br />
nicht dargestellt, da sie in aller Regel im Sinne einer betrieblichen <strong>Erhaltung</strong> allein mit den Haushaltsmitteln<br />
<strong>der</strong> Bauhöfe erledigt werden und somit in den wenigsten Fällen zu Ausschreibung und<br />
Vergabe führen.<br />
Insgesamt sind in den Jahren 2006 bis 2011 nur etwa 2,62 Mio. EUR eingesetzt worden, um die<br />
Radwege baulich zu erhalten. Dabei lag auch hier ein deutlicher Schwerpunkt bei den Radwegen an<br />
Gemeindestraßen (1,15 Mio. EUR), gefolgt von Radwegen an Kreisstraßen (980 TEUR).<br />
Insgesamt fällt auch hier ins Gewicht, dass 2008 für die Jahre 2008 bis 2010 – und damit über einen<br />
Zeitraum von drei Jahren – das Programm <strong>zur</strong> Sanierung <strong>der</strong> Radwege beschlossen und auch umgesetzt<br />
wurde. So wurden in den Jahren 2008 bereits 599 TEUR, im Jahr 2009 etwa 1,3 Mio EUR<br />
und zuletzt im Jahr 2010 noch einmal 548 TEUR eingesetzt, letztendlich vor<strong>der</strong>gründig damit sogar<br />
mehr als die vorgesehene Höhe von 2,0 Mio EUR. Allerdings wurden in diesem Zeitraum die bestehenden<br />
Haushaltsstellen nicht voll ausgeschöpft bzw. sind im Jahr 2011 vollkommen unberücksichtigt<br />
geblieben. Wenige bekannte Maßnahmen <strong>zur</strong> Radwegerhaltung und –sanierung sind in diesem<br />
Jahr (2011) nicht in <strong>der</strong> Baulast des Bereichs Verkehr, son<strong>der</strong>n bei Wegeverbindungen durch Grünzüge<br />
und damit in <strong>der</strong> Baulast des Bereichs Stadtgrün und Friedhöfe erledigt worden.<br />
- 16 -
Radwege Landesstraßen<br />
44 172 0<br />
Radwege Bundesstraßen<br />
105 167 0<br />
0 200 400 600 800 1.000 1.200<br />
Abbildung 3.2 – 1: Ausgaben [TEUR] in den Jahren 2006 bis 2011 – Radwege<br />
Mit den eingesetzten Haushaltsmitteln konnten in den vergangenen sechs Jahren dennoch 11,8 km<br />
Radverkehrsanlagen baulich erhalten und saniert werden. In den Jahren 2008 (mit etwa 4,5 km) und<br />
2009 (genau 5,2 km) konnten dabei die größten Abschnitte behandelt werden. Es fällt auf, dass Gemeindestraßen<br />
nur rd. ⅓ <strong>der</strong> Maßnahmen umfassen und Radwege an Kreisstraßen über 50 % ausmachen.<br />
Zusammen mit den weiteren, klassifizierten <strong>Straßen</strong> wurden rd. 70 % <strong>der</strong> Maßnahmen an<br />
diesen <strong>Straßen</strong> ausgeführt, was aber aus Sicht <strong>der</strong> Sicherheit für den Radverkehr sinnvoll ist, haben<br />
doch klassifizierte <strong>Straßen</strong> i.d.R. ein deutlich höheres Kfz-Verkehrsaufkommen. Die Verteilung über<br />
die Jahre zeigt wie<strong>der</strong> den Einfluss des Programms <strong>zur</strong> Sanierung <strong>der</strong> Radwege, so dass in den<br />
Jahren 2008 bis 2010 die räumlich längsten Maßnahmen umgesetzt werden konnten.<br />
Radwege Gemeindestraßen<br />
100 950 1.450 890 350 0<br />
Radwege Kreisstraßen<br />
Radwege Landesstraßen<br />
210 290 0<br />
Ausgaben [TEUR]<br />
Radwege Gemeindestraßen<br />
14 283 228 221 407 0<br />
Radwege Kreisstraßen<br />
46 222 570 141 0<br />
2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />
Länge [m]<br />
350 1.885 3.130 300 0<br />
Radwege Bundesstraßen<br />
1.000 890 0<br />
0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000<br />
2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />
Abbildung 3.2 – 2: Längen [m] in den Jahren 2006 bis 2011 – <strong>Straßen</strong><br />
Detaillierte Auswertungen im Sinne <strong>der</strong> Verteilung <strong>der</strong> Maßnahmen bezüglich <strong>der</strong> Ausgaben und <strong>der</strong><br />
Längen finden sich in Anlagen A (Seiten - A 3 - und - A 4 -). Darüber hinaus sind die Einzelmaßnahmen<br />
in Anlage B (Seiten - B 2 -, - B 4 -, - B 6 -, - B 8 -, - B 10 - und - B 12 -) aufgelistet.<br />
- 17 -
3.3 Umfang <strong>der</strong> Maßnahmen mit För<strong>der</strong>mitteln<br />
In diesem Abschnitt sollen <strong>der</strong> Umfang <strong>der</strong> Maßnahmen betrachtet werden, die unter <strong>der</strong> Verwendung<br />
von För<strong>der</strong>mitteln realisiert werden konnten. Dabei kommt es hier nicht auf die Einnahmen <strong>der</strong><br />
För<strong>der</strong>mittel an, son<strong>der</strong>n allein auf den Umfang (Summen <strong>der</strong> Länge <strong>der</strong> Abschnitte) und die damit<br />
getätigten Ausgaben. Eine dezidierte Betrachtung <strong>der</strong> vereinnahmten För<strong>der</strong>mittel zu den einzelnen<br />
Baumaßnahmen ist insofern nicht zielführend, da jeweils sehr unterschiedliche För<strong>der</strong>sätze zum<br />
Tragen kamen (vgl. Darstellung in Kap. 2.6): neben den reinen För<strong>der</strong>maßnahmen nach dem GVFG<br />
S-H und dem FAG sind insbeson<strong>der</strong>e <strong>zur</strong> Beseitigung <strong>der</strong> Winterschäden in den Jahren 2010/ 2011<br />
Mittel auf dem sog. Kommunalen Investitionsfonds („KIF“-Mittel) bereit gestellt worden, die jeweils<br />
unterschiedliche Modalitäten und För<strong>der</strong>höhen aufwiesen. Hierzu sei an die mehrmalige <strong>Bericht</strong>erstattung<br />
gegenüber dem Bauausschuss im Jahr 2010 und zugleich den Exkurs in Anlage C verwiesen.<br />
Abbildung 3.3 – 1: Umfang <strong>der</strong> Maßnahmen mit För<strong>der</strong>mitteln<br />
Es zeigt sich, dass in <strong>der</strong> Regel zwischen rd. 20 und 40 % <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong>längen unter <strong>der</strong> Verwendung<br />
von För<strong>der</strong>mitteln baulich erhalten werden können, in den Jahren <strong>zur</strong> Beseitigung <strong>der</strong> Winterschäden<br />
(2010 und 2011) liegt <strong>der</strong> Anteil mit 93 % bzw. 84 % wegen <strong>der</strong> „KIF“-Mittel deutlich darüber.<br />
Dies schlägt sich dann auch in <strong>der</strong> Größe <strong>der</strong> Ausgaben unter Einsatz von För<strong>der</strong>mitteln nie<strong>der</strong>.<br />
Demgegenüber haben die Maßnahmen ohne För<strong>der</strong>mittel einen Längen mäßigen Anteil zwischen 60<br />
und rd. 80 %, für den auch entsprechend hohe Ausgabenanteile zwischen 30 und rd. 70 % angefallen<br />
sind.<br />
Auffällig ist (neben den Jahren 2010 und 2011) das Jahr 2006: hier wurden große Ausgaben durch<br />
die Umgestaltung <strong>der</strong> „Obertrave“ und <strong>der</strong> „Vor<strong>der</strong>reihe/ Fährvorplatz“ in Travemünde (beides Um-<br />
und Ausbau“) getätigt, die starken Einfluss auf die Ausgaben mit För<strong>der</strong>ung hatten, gleichwohl aber<br />
wenig Einfluss für die bauliche Länge bewirken.<br />
- 18 -
3.4 Zuordnung <strong>der</strong> Maßnahmen zum Vermögenshaushalt/ Investitionshaushalt bzw.<br />
Verwaltungshaushalt/ Konsumtiver Haushalt<br />
Wie fachlich vermutet, werden im Sinne des in diesem <strong>Bericht</strong> Aufgezeigten („<strong>Erhaltung</strong> von <strong>Straßen</strong>“)<br />
ein überaus großer Anteil <strong>der</strong> Ausgaben mit investiven Mitteln (ehemals Vermögenshaushalt)<br />
getätigt, was sich dann in <strong>der</strong> Folge <strong>der</strong> erhalten Längen ebenfalls deutlich wi<strong>der</strong>spiegelt.<br />
Gemäß neuem Haushaltswesen (NKF/ Doppik) sind diese Maßnahmen zum großen Teil als Investitionen<br />
zu werten, was schon deshalb gut nachvollzogen werden kann, da es sich in den seltensten<br />
Fällen allein um eine Instandsetzung und damit die alleinige Reparatur <strong>der</strong> Deckschicht handelt (vgl.<br />
Kap. 1.2 bzw. Abbildung 1.2 – 1). Diese Maßnahmen kommen zwar vor, sind in <strong>der</strong> unten zusammengefassten<br />
Tabelle aber zunächst ausschließlich bei <strong>der</strong> Sanierung <strong>der</strong> Radwege, vereinzelt im<br />
Jahr 2010 auch bei <strong>der</strong> Beseitigung <strong>der</strong> Winterschäden zum Tragen gekommen. Gerade das <strong>Straßen</strong>netz<br />
ist <strong>der</strong>zeit in einem so maroden Zustand, dass fachlich deshalb meist eine Sanierung <strong>der</strong><br />
Deck- und Bin<strong>der</strong>schicht vorgenommen werden muss. Gemäß Abstimmung in <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck<br />
sind <strong>der</strong>artige Bauaßnahmen Investitionsmaßnahmen (vgl. Kap. 2.5).<br />
Abbildung 3.4 – 1: Zuordnung <strong>der</strong> Maßnahmen zum Haushaltswesen<br />
3.5 Aufteilung <strong>der</strong> Maßnahmenarten<br />
Im folgenden sollen nunmehr die Maßnahmen und ihre Bauarten dargestellt werden. An <strong>der</strong> bisher<br />
gewählten Darstellung <strong>der</strong> geleisteten Ausgaben und die hierdurch erreichte Länge <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong> und<br />
Radwege wird festgehalten. Vorab sei kurz daran erinnert, welche Maßnahmenart welchen Umfang<br />
besitzt (vgl. Kap. 1.2):<br />
Bauliche <strong>Erhaltung</strong> = örtlich punktuell, kleinflächig<br />
kleinflächige Reparaturarbeiten (Asphalt, Pflaster, Deckschichten ohne Bindemittel),<br />
Vergießen von Rissen, Fugenpflege, Regulieren von Abläufen, Borden, Rinnen<br />
Abfräsen von Verformungen<br />
- 19 -
Instandsetzung = größerflächig<br />
Dünnschichtbeläge (einschl. Markierung), Oberflächenbehandlung (mit Markierung), Einbau<br />
Deckschicht (einschl. Bordstein- und Rinnenregulierung, mit Markierung), Regulierung von<br />
Pflaster- und Plattenbelägen, Neuprofilierung von Gräben, Fräsen von Banketten<br />
Sanierung = räumlich großflächig<br />
Einbau Deckschicht + Bin<strong>der</strong>schicht (ggf. + Tragschicht), Neupflasterung<br />
mit Tragschichteinbau<br />
Um- und Ausbau<br />
Maßnahmen <strong>zur</strong> Kapazitätserweiterung, grundhafte Wie<strong>der</strong>herstellung<br />
(in <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck <strong>der</strong>zeit immer nur grundhafte Wie<strong>der</strong>herstellung)<br />
Neubau<br />
erstmalige Herstellung<br />
3.5.1 Bauliche <strong>Erhaltung</strong><br />
Es zeigt sich, dass ab dem Jahr 2007 keine örtlich punktuellen, kleinflächigen Maßnahmen mehr geson<strong>der</strong>t<br />
durchgeführt worden sind. Die jährlich wenigen Einzelfälle werden in <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck<br />
zusammen mit <strong>der</strong> betrieblichen <strong>Erhaltung</strong> allein aus den konsumtiven Haushaltsmitteln <strong>der</strong> Bauhöfe<br />
erledigt („Jahresverträge“) und führen in den wenigsten Fällen zu einer geson<strong>der</strong>ten Ausschreibung.<br />
2006<br />
2007<br />
2008<br />
2009<br />
2010<br />
2011<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
25<br />
Abbildung 3.5 – 1: Ausgaben [TEUR] und Länge [m] im Rahmen <strong>der</strong> baulichen<br />
<strong>Erhaltung</strong> (<strong>Straßen</strong> und Radwege zusammen, 2006 bis 2011)<br />
3.5.2 Instandsetzung<br />
Bauliche <strong>Erhaltung</strong><br />
0 100 200 300 400 500 600 700 800<br />
Ausgaben [TEUR]<br />
Länge [m]<br />
In den vergangenen sechs Jahren pendeln die jährlichen Ausgaben meist zwischen rd. 250 TEUR<br />
und 670 TEUR. Deutlich hervorgehoben mit rd. 4,3 Mio EUR und damit im Mittel 10-fach größer liegen<br />
die Ausgaben für das Jahr 2010, in dem die Beseitigung <strong>der</strong> Winterschäden anstand. Hier konnten<br />
dann auch im Rahmen <strong>der</strong> Instandhaltungsmaßnahmen etwa 25 km <strong>Straßen</strong> repariert werden.<br />
- 20 -<br />
680
2006<br />
2007<br />
2008<br />
2009<br />
2010<br />
2011<br />
Abbildung 3.5 – 2: Ausgaben [TEUR] und Länge [m] im Rahmen <strong>der</strong> Instandsetzung<br />
(<strong>Straßen</strong> und Radwege zusammen, 2006 bis 2011)<br />
Bewusst sollte man erkennen, dass mit <strong>der</strong> Art „Instandsetzung“ zwar größerflächige Maßnahmen<br />
vorgenommen wurden, die aber den heutigen Verkehrsbedürfnissen (Verkehrsbelastung, Schwerverkehrsanteil,<br />
Achslasten etc.) nicht lange – o<strong>der</strong> zumindest nicht ausreichend lange – genügen<br />
werden. Schonungslos offen muss man erkennen, dass hier vielfach nur „kosmetisch“ etwas erreicht<br />
wurde, was zwar in <strong>der</strong> Ebenheit <strong>der</strong> Fahrbahnen kurzzeitig erkennbar ist, aber durch den Wie<strong>der</strong>eintritt<br />
<strong>der</strong> im Unterbau immer noch vorhandenen Schäden in den (vermutlich) nächsten fünf Jahren<br />
erneut bemerkbar sein wird. Diese Schäden aus dem Unterbau werden auch unter dem Einsatz <strong>der</strong><br />
in Kap. 1.5 beschriebenen Technik nicht zu vermeiden sein, die aber sicher einen positiven Einfluss<br />
auf die Zeitspanne bis zu einer Sanierung o<strong>der</strong> einem Um- und Ausbau haben wird.<br />
3.5.3 Sanierung<br />
452<br />
2.300<br />
606<br />
2.265<br />
672<br />
4.410<br />
247<br />
500<br />
490<br />
3.020<br />
4.282<br />
Instandsetzung<br />
Durch die Maßnahmenart „Sanierung“ werden nicht allein räumlich großflächig Schäden an den Verkehrswegen<br />
beseitigt, es werden auch in vielen Fällen gleich zwei o<strong>der</strong> bis zu drei Schichten (Deckschicht,<br />
Bin<strong>der</strong>schicht und manchmal noch Tragschicht) erneuert. Hierdurch werden grundhafte<br />
Schäden nicht beseitigt, aber dennoch eine deutliche Verbesserung im Zustand erzielt.<br />
Daher kam als ad-hoc-Maßnahme bei <strong>der</strong> Beseitigung <strong>der</strong> Winterschäden 2010 und 2011 die Maßnahmenart<br />
„Sanierungen“ voll zum Tragen und diente dazu, viele Kilometer Fahrbahnabschnitte zu<br />
reparieren (etwa 23,8 km), die finanziellen Aufwendungen hierfür betrugen etwa 6,9 Mio. EUR.<br />
Aber auch in den davor liegenden Jahren wurden regelmäßig zwischen 4,1 und 7,5 km <strong>Straßen</strong> und<br />
Radwege baulich saniert und dafür im Schnitt rd. 1,4 Mio EUR an Haushaltsmitteln aufgewendet.<br />
Insgesamt wurden in den Jahren 2006 bis 2011 etwa 12,6 Mio. EUR für die Sanierung ausgegeben.<br />
Dadurch konnten <strong>der</strong> Zustand von rd. 46,4 km Verkehrswegen deutlich sichtbar verbessert werden<br />
(<strong>Straßen</strong> und Radwege zusammen).<br />
- 21 -<br />
24.830<br />
0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000<br />
Ausgaben [TEUR]<br />
Länge [m]
2006<br />
2007<br />
2008<br />
2009<br />
2010<br />
2011<br />
1.118<br />
725<br />
Abbildung 3.5 – 3: Ausgaben [TEUR] und Länge [m] im Rahmen <strong>der</strong> Sanierung<br />
(<strong>Straßen</strong> und Radwege zusammen, 2006 bis 2011)<br />
3.5.4 Um- und Ausbau<br />
1.993<br />
1.778<br />
2.743<br />
4.135<br />
4.251<br />
5.335<br />
5.590<br />
6.963<br />
Sanierung<br />
7.560<br />
Gemäß technischem Regelwerk beinhalten die unter <strong>der</strong> Bezeichnung „Um- und Ausbau“ geführten<br />
Maßnahmen nicht nur Baumaßnahmen <strong>zur</strong> Erweiterung <strong>der</strong> Kapazität (vgl. Kap. 1.2 und Kap. 3.5),<br />
son<strong>der</strong>n bewusst auch die grundhafte Wie<strong>der</strong>herstellung, häufig etwas irreführend auch als grundhafte<br />
Sanierung o<strong>der</strong> „Vollausbau“ bezeichnet.<br />
2006<br />
2007<br />
2008<br />
2009<br />
2010<br />
2011<br />
Abbildung 3.5 – 4: Ausgaben [TEUR] und Länge [m] im Rahmen von Um- und<br />
Ausbau (<strong>Straßen</strong> und Radwege zusammen, 2006 bis 2011)<br />
Vor diesem Hintergrund wurden in den vergangenen Jahren eine ganze Reihe von Maßnahmen<br />
durchgeführt, die schon allein deshalb notwendig waren, weil <strong>der</strong> Unterbau eine <strong>der</strong>art schlechte Beschaffenheit<br />
aufwies, die eben keine Sanierung mehr ermöglichte. Lei<strong>der</strong> weisen in <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong><br />
Lübeck sehr viele <strong>Straßen</strong>abschnitte eine solch schlechte Beschaffenheit auf, dass zukünftig ver-<br />
- 22 -<br />
16.798<br />
0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 18.000<br />
937<br />
1.160<br />
1.264<br />
2.135<br />
2.145<br />
1.931<br />
1.642<br />
Ausgaben [TEUR]<br />
Länge [m]<br />
Um- und Ausbau<br />
3.605<br />
3.417<br />
3.900<br />
3.407<br />
7.550<br />
0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000<br />
Ausgaben [TEUR]<br />
Länge [m]
stärkt das Augenmerk auf die Sanierungsform Um- und Ausbau („Vollausbau“) gelegt werden muss.<br />
Dies wird für den städtischen Haushalt gleich in zweierlei Sicht schmerzhaft zu verkraften sein. Zum<br />
einen werden die Maßnahmen entsprechend teuer und stellen eine enorme Belastung des investiven<br />
Haushaltes (auch in <strong>der</strong> mehrjährigen Betrachtung <strong>der</strong> Investitionsprogramme) dar. Zum an<strong>der</strong>en<br />
werden diese Investitionen zwangsläufig zu Abschreibungssummen führen, die den konsumtiven<br />
Teil des Haushaltes und damit das städtische Defizit belasten.<br />
Gleichwohl müssen diese Maßnahmen in den nächsten Jahren als Chance aufgefasst werden, die<br />
gemeinsam mit den Leitungsträgern ergriffen und dadurch für dauerhaft bessere Verhältnisse in <strong>der</strong><br />
kommunalen Infrastruktur sorgen können. Die notwendige, aber aus Sicht <strong>der</strong> Bauverwaltung mögliche<br />
Finanzierung wird über mehrere Wege in den sich anschließenden Unterkapiteln zu Kap. 4 aufgezeigt.<br />
Bei näherer Betrachtung <strong>der</strong> Jahre 2006 bis 2011 ist festzustellen, dass über sechs Jahre insgesamt<br />
in den Um- und Ausbau fast 18,5 Mio EUR geflossen sind und dadurch etwa 14,6 km grundhaft wie<strong>der</strong>hergestellt<br />
worden sind. Allein dieser Vergleich zeigt, dass mit <strong>der</strong>zeitigem Kostenstand überschlägig<br />
etwa 1,25 Mio. EUR für einen Kilometer grundhafter Wie<strong>der</strong>herstellung einzuplanen sind.<br />
Einzuschränken ist die Zahl für das Jahr 2006: hier wurde mit großem Aufwand die „Obertrave“ (Abschnitt<br />
von Dankwartbrücke bis Holstenbrücke, rd. 850 m) umgebaut und dabei grundhaft erneuert.<br />
Insgesamt betragen die Kosten hierfür rd. 2 Mio. EUR (reiner <strong>Straßen</strong>bau im Jahr 2006).<br />
An<strong>der</strong>e bekannte Maßnahmen waren: Kronsfor<strong>der</strong> Allee, Eschenburgstraße, Hudekamp, Seelandstraße,<br />
Bushaltestellen Holstentorplatz, Obere Fleischhauerstraße, Radweg Ratzeburger Allee,<br />
Radwege Berliner Straße und Hüxtertorallee/ Hüxterdamm, Kreuzung Holstentorplatz, Bushaltestellen<br />
Fegefeuer, Posener Straße, Marlistraße, Einmündung Brandenbaumer Landstraße/ An den<br />
Schießständen, Niendorfer Hauptstraße 2. BA, Schmiedestraße, Sanierung ZOB, Einmündung Friedenstraße,<br />
Radweg Meierstraße, Bushaltstellen Sana-Kliniken, Zeißstraße und Possehlstraße.<br />
Nähere Erläuterungen und auch alle weiteren, weniger auffälligen Einzelmaßnahmen finden sich in<br />
Anlage B (hier auf allen Seiten - B 1 - bis - B 12 -).<br />
Nicht berücksichtigt ist die <strong>der</strong>zeit gerade begonnene grundhafte Wie<strong>der</strong>herstellung eines rd. 1,3 km<br />
langen Abschnittes <strong>der</strong> Fackenburger Allee/ Krempelsdorfer Allee von <strong>der</strong> Kreuzung <strong>der</strong> Schönböckener<br />
Straße bis <strong>zur</strong> Kreisgrenze bzw. <strong>zur</strong> Stadtgrenze mit <strong>der</strong> Gemeinde Stockelsdorf.<br />
3.5.5 Neubau<br />
Es sei hier noch einmal darauf verwiesen, dass in <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck <strong>der</strong>zeit keine (landläufig<br />
so bezeichneten) Neubaumaßnahmen durchgeführt werden. Bewusst aus <strong>der</strong> Betrachtung herausgelassen<br />
wurden die abgeschlossene Maßnahme „Nordtangentenstreckenzug“ (Son<strong>der</strong>finanzierung)<br />
und das städtebauliche Projekt „Mitten in Lübeck“ <strong>zur</strong> Umgestaltung des zentralen Innenstadtbereiches,<br />
gleiches gilt für die in Kürze beginnende Maßnahme „Neubau <strong>der</strong> K13/ OU Steinrade“ (die allerdings<br />
dann in <strong>der</strong> Tat eine reine Neubaumaßnahme darstellen wird).<br />
Gleichwohl ergeben sich auch in kleinerem Umfang Maßnahmen, die als „erstmalige Herstellung“<br />
bezeichnet werden. Nach dieser Definition wurden in den Jahren 2007 und 2009 die Straße Gartengang,<br />
<strong>der</strong> Parkplatz „Beim Retteich“, die Umverlegung des Radwegs „Schwarzer Weg“ (Maßnahme<br />
im Zuge <strong>der</strong> Einziehung <strong>der</strong> Finkenstraße), die Böschungssicherung Geniner Straße, die Niendorfer<br />
Hauptstraße 1. BA und <strong>der</strong> Radweg Ringstedtenweg durchgeführt. Deren gemeinsamen Ausgaben<br />
- 23 -
und die daraus sich ergebenden Netzlängen(erweiterungen) können <strong>der</strong> obigen Abbildung entnommen<br />
werden, nähere Erläuterungen aller Einzelmaßnahmen finden sich auch in Anlage B (hier auf<br />
den Seiten - B 3 -, - B 4 -, - B 7 - und - B 8 -).<br />
2006<br />
2007<br />
2008<br />
2009<br />
2010<br />
2011<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
Abbildung 3.5 – 5: Ausgaben [TEUR] und Länge [m] im Rahmen des Neubaus<br />
(<strong>Straßen</strong> und Radwege zusammen, 2006 bis 2011)<br />
3.6 Beson<strong>der</strong>e Programme<br />
470<br />
Neubau<br />
Wie oben bereits erwähnt, hatten die jeweils geson<strong>der</strong>t politisch beschlossenen Programme einen<br />
maßgeblichen Anteil an <strong>der</strong> baulichen <strong>Erhaltung</strong> <strong>der</strong> Verkehrswege in <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck in den<br />
vergangenen sechs Jahren. Folgende Programm wurden beschlossen:<br />
Grundsanierung <strong>der</strong> Lübecker <strong>Straßen</strong>:<br />
- politisch beschlossen im Frühjahr 2006<br />
- Zeitraum 2006 bis 2008<br />
- insgesamt 4,0 Mio. EUR zusätzlich bei <strong>der</strong><br />
Haushaltsstelle 6300.551.9550 „Sanierung von Fahrbahndecken“<br />
Sanierung <strong>der</strong> Radwege in <strong>der</strong> HL:<br />
- politisch beschlossen im Sommer 2008<br />
- Zeitraum 2008 bis 2010<br />
- insgesamt 2,0 Mio. EUR zusätzlich bei <strong>der</strong><br />
Haushaltsstelle 6300.625.9550 „Um- und Ausbau von Radwegen“<br />
Behebung <strong>der</strong> Winterschäden ab 2010:<br />
- politisch beschlossen im Februar/ April bzw. Juni/ September 2010<br />
- Zeitraum 2010/ 2011<br />
- insgesamt 2,0 Mio. EUR + 6,0 Mio. EUR einschließlich 3,0 Mio. EUR För<strong>der</strong>ung<br />
aus dem Kommunalen Investitionsfonds des Landes Schleswig-Holstein („KIF“)<br />
- Veranschlagung auf investivem/ doppischen Konto 541001.551.9550<br />
„Sanierung von Fahrbahndecken“<br />
- 24 -<br />
970<br />
1.105<br />
0 200 400 600 800 1.000 1.200<br />
Ausgaben [TEUR]<br />
Länge [m]<br />
1.140
Abbildung 3.6 – 1: Zuordnung <strong>der</strong> Maßnahmen zu geson<strong>der</strong>t beschlossenen Programmen<br />
Es zeigt sich die den Jahren zugeordnet weitgehend korrekt erfolgte Umsetzung <strong>der</strong> Beschlüsse.<br />
Dem Programm <strong>zur</strong> grundhaften Sanierung <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong> wurden bei <strong>der</strong> jetzt erfolgten Auswertung<br />
noch weitere, investive Maßnahmen zugeordnet, die im damaligen Vermögenshaushalt als Einzelmaßnahme<br />
veranschlagt und geordnet waren.<br />
Das Programm <strong>zur</strong> Sanierung <strong>der</strong> Radwege konnte abgearbeitet werden, wird aber in seiner Größe<br />
bei weitem nicht den Notwendigkeiten gerecht, um hier dauerhaft Abhilfe zu schaffen.<br />
In dieser Darstellung überschreitet die Summe <strong>der</strong> Ausgaben für die Beseitigung <strong>der</strong> Winterschäden<br />
mit rd. 2,9 Mio. EUR deutlich die geson<strong>der</strong>t beschlossenen Beträge. Diese darüber hinaus gehenden<br />
Haushaltsmittel waren im Februar 2010 für Sofort-Maßnahmen in Höhe von 2,0 Mio EUR ebenfalls<br />
politisch beschlossen worden (vgl. Beschreibung des Programms oben). Die darüber hinaus gehende<br />
Summe (etwa 900 TEUR) waren in den Jahren 2010 und 2011 bereits im Haushalt für investive<br />
Maßnahmen <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong>sanierung eingestellt und kamen damit dem geson<strong>der</strong>ten Programm fachlich-inhaltlich<br />
„zugute“.<br />
- 25 -
4. Grenzen, Chancen und Potentiale <strong>der</strong> <strong>Erhaltung</strong> <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong><br />
(„wo bestehen ungelöste Probleme?“ und: „welche Möglichkeiten ergeben sich zukünftig?“)<br />
4.1 Grenzen <strong>der</strong> gesamtstädtischen Optimierung des <strong>Straßen</strong>- und Leitungsbaus<br />
Wie unter 2.2 eingehend beschrieben, bedeutet die gesamtstädtische Optimierung des <strong>Straßen</strong>- und<br />
Leitungsbaus die umfassende Bewirtschaftung des Gesamtsystems <strong>Straßen</strong>raum. Dabei stimmen<br />
die Verantwortlichen <strong>der</strong> Infrastruktur (Verkehr, Entsorgungsbetriebe, Stadtwerke, Telekommunikationsunternehmen,<br />
…) die Planung sowie die Neu-, Ausbau- und <strong>Erhaltung</strong>smaßnahmen ihrer bestehenden<br />
Netze aufeinan<strong>der</strong> ab. Dadurch können wertvolle Synergieeffekte entstehen, wovon Infrastruktureigentümer,<br />
Verkehrsteilnehmer, Anwohner und Gewerbetreibende profitieren.<br />
Grundsätzlich hören aber genau dann die Möglichkeiten dieser Optimierung auf, wenn nicht planbare<br />
Maßnahmen auftreten. Hierzu zählen Absackungen, Defekte an Gas- und Wasserleitungen, Kabelbrüche<br />
bei Telekommunikations- und Stromleitungen, Kanaleinbrüche o<strong>der</strong> Ausspülungen. Diese<br />
erfor<strong>der</strong>n häufig Sofort- o<strong>der</strong> Notmaßnahmen, wodurch eine Koordination mit an<strong>der</strong>en Maßnahmen<br />
in <strong>der</strong> Regel ausgeschlossen ist.<br />
Darüber hinaus gibt es kurzfristige Maßnahmen, bei denen eine schnelle und vereinfachte Abstimmung<br />
und Bauvorbereitung erfor<strong>der</strong>lich ist, wenn z.B. eine Baulücke geschlossen wird o<strong>der</strong> sich ein<br />
Unternehmen ansiedelt. Die gesamtstädtische Optimierung des <strong>Straßen</strong>- und Leitungsbaus hat hier<br />
ihre Grenzen und zielt daher nicht auf <strong>der</strong>artige Maßnahmen, son<strong>der</strong>n immer nur auf mittel- und<br />
langfristig angelegte Projekte.<br />
Hier kommt dann ganz wesentlich die Verbindlichkeit von überjährigen Haushalts- und Wirtschaftplänen<br />
zum Tragen. Regelmäßig werden diese beschlossen, erfahren aber durch neue Schwerpunkte<br />
und an<strong>der</strong>e, vielfach politisch motivierte Maßnahmen schon im Folgejahr ihres Beschlusses eine<br />
Än<strong>der</strong>ung. Exemplarisch sei die seit bald zehn Jahren durch die Bauverwaltung angemahnte grundhafte<br />
Sanierung <strong>der</strong> Brandenbaumer Landstraße gemeinsam mit sämtlichen Leitungsträgern genannt.<br />
Vermutlich gerade weil die im Raum stehenden Beträge eine beson<strong>der</strong>e Größe aufweisen,<br />
werden die angemeldeten Haushaltsmittel für den Tiefbau regelmäßig geschoben und zunächst für<br />
an<strong>der</strong>e Aufgaben verwendet. Die Verlässlichkeit städtischen Handelns gegenüber den Ver- und Entsorgungsunternehmen<br />
ist in diesem Fall zwischenzeitlich nicht mehr gegeben.<br />
Auch wird es zunehmend wichtiger, die <strong>der</strong>zeit knappen Haushaltsmittel nicht regelmäßig in neue<br />
Ideen und Projekte zu setzen und damit eine Konkurrenz zum Erhalt <strong>der</strong> bestehenden Infrastruktur<br />
aufzubauen, die dann selbst die besten, unter strengen wirtschaftlichen Prämissen erarbeiteten Prioritätenreihungen<br />
nicht bestehen können.<br />
Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass es für die Aufgaben <strong>der</strong> gesamtstädtischen<br />
Optimierung des <strong>Straßen</strong>- und Leitungsbaus ohne ausreichend kompetentes und zugleich motiviertes<br />
Fachpersonal bei allen Beteiligten nicht möglich ist, ein <strong>der</strong>art komplexes System <strong>der</strong> unterschiedlichsten<br />
Abhängigkeiten zu entwickeln und zu pflegen. Gerade die Motivation wird aber dann<br />
beeinträchtigt, wenn die Verlässlichkeit politischer Beschlüsse und die Verbindlichkeit <strong>der</strong> Haushalts-<br />
und Wirtschaftpläne nicht o<strong>der</strong> nicht ausreichend gegeben ist. Dies hat in <strong>der</strong> Folge auch schon dazu<br />
geführt, dass fachlich kompetentes Personal zu an<strong>der</strong>en Arbeitgebern gewechselt ist und damit in<br />
<strong>der</strong> hiesigen Verwaltung entzogen wurde.<br />
Letztendlich muss auch bedacht werden, dass – solange die notwendigen Finanzmittel fehlen o<strong>der</strong><br />
für an<strong>der</strong>e, gesamtstädtisch wichtigere Projekte verwendet werden – mit veralteten EDV-Systemen<br />
- 26 -
gearbeitet werden muss, die eine effektivere Koordination behin<strong>der</strong>n [5]. Dies ist im Bereich Verkehr<br />
mit dem Start <strong>der</strong> Pilotphase <strong>zur</strong> Einführung <strong>der</strong> Software VIA VIS (vgl. Kap. 2.3) erfreulicherweise<br />
seit Ende 2010 nicht mehr <strong>der</strong> Fall. Ein Ausbau weiterer Stufen steht aber noch aus und es sind<br />
auch noch nicht die Schnittstellen zu den weiteren Beteiligten hinreichend eruiert bzw. die einheitlichen<br />
EDV-Standards definiert, damit die Koordination gezielt unterstützt und vereinfacht werden<br />
kann.<br />
4.2 Wegebenutzungsverträge <strong>der</strong> Stadtwerke Lübeck mit <strong>der</strong> Kernverwaltung <strong>der</strong> HL<br />
<strong>Straßen</strong> dienen im allgemeinen <strong>der</strong> Verbindung von Räumen und ermöglichen dadurch einen individuellen<br />
Ortswechsel. Kommunale <strong>Straßen</strong> haben darüber hinaus die Aufgabe, die ihnen anliegenden<br />
Grundstücke zu versorgen und auch wie<strong>der</strong> zu entsorgen. Das Verlegen, Erweitern und Reparieren<br />
<strong>der</strong> hierfür erfor<strong>der</strong>lichen Leitungssysteme erfolgt in <strong>der</strong> Regel durch Aufgrabungen, die den<br />
Verkehrsflächen eine dauerhafte „Wunde“ und einen damit verbunden Wertverlust zufügen [12].<br />
Die Leitungsträger für Strom, Wasser, Fernwärme und Gas zahlen in den meisten Städten und Gemeinden<br />
für das Recht, in <strong>der</strong>en Zuständigkeitsbereich ihre Leitungen zu verlegen, jährliche Konzessionsabgeben.<br />
Dabei sind (nach Definition des Energiewirtschaftsgesetzes) „Konzessionsabgaben<br />
Entgelte für die Einräumung des Rechts <strong>der</strong> unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern<br />
im Gemeindegebiet mit Energie mittels Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und<br />
den Betrieb von Leitungen“. In <strong>der</strong> Begründung des Bundesrates zu dieser Gesetzesentscheidung<br />
wird u.a. ausgeführt, dass Konzessionsabgaben Gegenleistungen eines Versorgungsunternehmens<br />
sind und dass dafür „… öffentliche Wege … <strong>zur</strong> Verfügung gestellt [werden]“ [12].<br />
Wichtig zu wissen ist, dass Konzessionsabgaben keine Son<strong>der</strong>nutzungsgebühren o<strong>der</strong> Son<strong>der</strong>abgaben<br />
darstellen, son<strong>der</strong>n privatrechtliche Wegenutzungsentgelte. Die Konzessionsabgabe ist daher<br />
immer in dem vom Verbraucher zu zahlenden Nettopreis enthalten.<br />
Meist ist die Summe <strong>der</strong> Konzessionsabgaben deutlich höher als <strong>der</strong> Finanzbedarf für die <strong>Erhaltung</strong><br />
des <strong>Straßen</strong>netzes [12]. Dies gilt im beson<strong>der</strong>en Maße, wenn man allein bzw. geson<strong>der</strong>t nur die<br />
Summe des Finanzbedarfs für die Beseitigung <strong>der</strong> Schäden an den <strong>Straßen</strong> durch Leitungsarbeiten<br />
betrachtet.<br />
Auch in <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck bestehen zwischen den Stadtwerken Lübeck und <strong>der</strong> Kernverwaltung<br />
mehrere Wegebenutzungsverträge für Strom, Gas und Wasser. Mit Stand 2001 (letztmalige Aktualisierung<br />
<strong>der</strong> genannten Verträge) beträgt für die <strong>Hansestadt</strong> Lübeck die jährliche Konzessionsabgabe<br />
15,88 Mio. EUR. Bei einer (damaligen) Zahl von 214.000 Einwohnern beträgt die Konzessionsabgabe<br />
pro Einwohner rd. 74 EUR. Rechnet man – in Anlehnung an Kap. 2.5 – selbst mit groben<br />
Schätzwerten den Finanzbedarf für die <strong>Erhaltung</strong> <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong> pro Einwohner um, ergeben sich etwa<br />
35 EUR (errechneter Bedarf von rd. 7,548 Mio. EUR gem. [8], verteilt auf 214.000 Einwohner).<br />
Es zeigt sich daher auch für die <strong>Hansestadt</strong> Lübeck, dass die Finanzmittel für den Erhalt von <strong>Straßen</strong><br />
allein aus den Wegebenutzungsverträgen <strong>zur</strong> Verfügung stehen könnten. Es ist sogar so, dass<br />
jährlich mehr als das Doppelte <strong>zur</strong> Verfügung steht (absolute Betrachtung: Konzessionsabgabe =<br />
15,88 Mio. EUR Bedarf = 7,548 Mio. EUR o<strong>der</strong> Betrachtung pro Einwohner: Konzessionsabgabe<br />
= rd. 74 EUR Bedarf = rd. 35 EUR).<br />
Im Hinblick auf den Erhalt <strong>der</strong> städtischen <strong>Straßen</strong> ist es aus Sicht des Bereichs Verkehr daher dringend<br />
geboten, diese <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Einnahmen ihrem eigentlichen Zweck zuzuführen.<br />
- 27 -
4.3 Konzessionsabgabe für die Abwasserbeseitigung<br />
Von [17] wird die Frage gestellt, ob Konzessionsabgaben auch für die Beseitigung des Abwassers<br />
geleistet und damit Konzessionsverträge abgeschlossen werden können. Der Zusammenfassung einer<br />
hierzu verfassten Veröffentlichung kann entnommen werden: „Die Erhebung von Konzessionsabgaben<br />
für Kanalwerke ist preisrechtlich, steuer- und wettbewerbsrechtlich nicht erfasst und deshalb<br />
insoweit zulässig. Konzessionsabgaben für Kanalwerke sind dem Grunde nach nach betriebswirtschaftlichen<br />
Grundsätzen ansatzfähige Kosten und damit im Sinne <strong>der</strong> Kommunalabgabengesetze<br />
gebührenfähig. Ihre Höhe muss allerdings angemessen sein.“<br />
Von <strong>der</strong> Stadt Augsburg ist nach [12] bekannt, dass dort 2005 eine Konzessionsabgabe in Höhe von<br />
2,5 cent/ m³ Schmutzwasser eingeführt wurde und damit jährlich ca. 500.000 EUR Einnahmen bei<br />
rd. 263.000 Einwohnern erzielt werden. Da die <strong>Hansestadt</strong> Lübeck rd. ¼ weniger Einwohner besitzt,<br />
könnten aus einer Konzessionsabgabe für die Abwasserbeseitigung voraussichtlich auch nur max.<br />
375.000 EUR generieren lassen.<br />
Aber immerhin: diese Summe beträgt bereits 12,5% <strong>der</strong> in Lübeck jährlich <strong>der</strong>zeit bereitgestellten<br />
Haushaltsmittel für die Sanierung, Unterhaltung und <strong>Erhaltung</strong> von <strong>Straßen</strong>. Es sollte daher aus<br />
Sicht <strong>der</strong> Bauverwaltung darüber nachgedacht werden, durch eine Konzessionsabgabe für die Abwasserbeseitigung<br />
eine Verbesserung <strong>der</strong> Finanzsituation für die <strong>Erhaltung</strong> <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong> zu erzielen.<br />
Da die Entsorgungsbetriebe Lübeck im Rechtssinne jedoch keine eigene Rechtspersönlichkeit, son<strong>der</strong>n<br />
eine Dienststelle <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck darstellt, käme dazu nur eine Verwaltungsvereinbarung<br />
mit Kostenfolge in Betracht.<br />
4.4 Einführung einer TV A-HL StB als städtische Satzung<br />
Wie im Kap. 4.2 einführend beschrieben, verursachen die Leitungssysteme <strong>der</strong> Ver- und Entsorgungsunternehmen<br />
regelmäßig Schäden am städtischen <strong>Straßen</strong>netz. Durch organisatorische Maßnahmen,<br />
gemeinsame Absprachen mit den Leitungsträgern und technische Regelungen kann <strong>der</strong><br />
Wertverlust zumindest in Grenzen gehalten werden. Hierzu wird im Bereich Verkehr durch das Sachgebiet<br />
<strong>Straßen</strong>erhaltungsmanagement ein so bezeichnetes „Qualitätsmanagement Aufgrabungen“<br />
betrieben. Es handelt sich dabei um die gezielte Begleitung und Überwachung von Leitungsaufgrabungen.<br />
Derzeit werden im gesamten Stadtgebiet pro Monat etwa 150 Aufgrabungen betreut.<br />
Diese Aufgabe kann aber dennoch häufig nicht erfolgreich durchgeführt werden, da die Leitungsträger<br />
nicht alle Aufgrabungen planen und damit dem Bereich Verkehr auch nicht rechtzeitig anzeigen.<br />
Vielmehr sind viele Aufgrabungen in Lübeck dadurch gekennzeichnet, dass sie sich spontan durch<br />
Leitungsbrüche ergeben. In <strong>der</strong> dann <strong>zur</strong>echt gebotenen Eile werden Aufgrabungen regelmäßig ohne<br />
fachliche Abnahme und Beteiligung des genannten Sachgebietes erledigt.<br />
Darüber hinaus werden durch die Leitungsträger häufig Bauunternehmen beauftragt, die für die endgültige<br />
Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> obersten Schichten im <strong>Straßen</strong>aufbau wie<strong>der</strong>um Nachunternehmer<br />
einsetzen, die sowohl den Versorgungsunternehmen als auch dem Bereich Verkehr nicht hinreichend<br />
bekannt sind und die zugleich häufig (ohne Absprache) zu einem von ihnen selbst frei gewählten<br />
Zeitpunkt ihre Arbeit erledigen. Ob dann und dadurch eine sehr gute bis gute Qualität erreicht<br />
wird, die für die sowieso schon durch zahllose Aufgrabungen gekennzeichneten <strong>Straßen</strong> dringend<br />
geboten ist, darf in den allermeisten Fällen ernsthaft bezweifelt werden. Auch ist eine Prüfung<br />
und Kontrolle oftmals gar nicht möglich.<br />
- 28 -
Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg setzt daher bereits seit 1989 ein Kontrollsystem<br />
ein, mit dem durch Bewertung <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellungsarbeiten die Fachkunde <strong>der</strong> Baufirmen<br />
beurteilt wird und bei negativen Ergebnissen entsprechende Konsequenzen gezogen werden. Firmen<br />
werden dann schriftlich ermahnt und können sogar zeitlich ausgeschlossen werden. Anschließend<br />
müssen sie sich zunächst wie<strong>der</strong> „qualifizieren“ und über eine sog. Firmenliste erneut bewerben.<br />
Diese Vorgehensweise ist in <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck zum einen schon dadurch nicht möglich,<br />
da eine entsprechende, rechtsverbindliche Vorschrift als Handlungsrahmen <strong>der</strong> Bauverwaltung fehlt.<br />
Zum an<strong>der</strong>en ist aber auch <strong>der</strong> Markt für Fachfirmen nicht so groß wie in Hamburg, sodass <strong>der</strong> Bieterkreis<br />
künstlich eingeschränkt und damit gegen Vorgaben des Vergabewesen verstoßen würde.<br />
Vor diesen sämtlichen Hintergründen wurde durch eigene Initiative des Bereichs Verkehr Anfang<br />
2008 intern ein Projektauftrag erteilt und damit ein Projekt begonnen, das zum Ziel hat, neben dem<br />
allgemein bestehenden technischen Regelwerk (<strong>der</strong> Forschungsgesellschaft für <strong>Straßen</strong> und Verkehrswesen)<br />
eine eigenständige, technische Vorschrift für die beson<strong>der</strong>en Belange <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong><br />
Lübeck zu entwickeln.<br />
Ausgehend von <strong>der</strong> bundesweit geltenden ZTV A-StB („Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen<br />
und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen“) sollten in einer TV A-HL StB („Technische<br />
Vorschrift Aufgrabungen in <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck <strong>zur</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung des <strong>Straßen</strong>oberbaus“) die<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen für die Wie<strong>der</strong>herstellung von Aufgrabungen vereinfacht zusammengefasst werden.<br />
Obschon eine Vielzahl von Befestigungsarten vorhanden sind, sollen künftig nur sechs Regelbauweisen<br />
mit hoher Qualität festgelegt werden. Parallel dazu soll nach Legitimation <strong>der</strong> TV A-HL StB<br />
<strong>zur</strong> Qualitätssicherung eine Datenbank aller Beteiligter angelegt und gepflegt werden, die die Ergebnisse<br />
von Kontrollen vor Ort nach <strong>der</strong> Fertigstellung und Daten über die Mängelbeseitigung enthält.<br />
Die TV A-HL StB sollen klare Handlungsanweisungen für den Einbau des <strong>Straßen</strong>oberbaus geben.<br />
Allerdings werden sie nicht das bei je<strong>der</strong> Aufgrabung erfor<strong>der</strong>liche Abstimmungsverfahren mit dem<br />
Bereich Verkehr <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck über Art, Umfang und zeitliche Abwicklung <strong>der</strong> Baumaßnahme<br />
ersetzen.<br />
Vorbild für eine TV A-HL StB waren das Vorgehen <strong>der</strong> Verwaltung <strong>der</strong> Stadt Münster. Eigenständige<br />
Vorschriften o<strong>der</strong> Bestimmungen bestehen aber nach hiesiger Kenntnis auch in Hamburg, Stuttgart<br />
und in <strong>der</strong> Stadt Köln, in <strong>der</strong> seit 2003 für sämtliche Aufgrabungen ein Gestattungsvertrag geschlossen<br />
und darin ein sogenanntes Gestattungsentgelt festgelegt wird.<br />
Durch die geplante Vorschrift TV A-HL StB könnte zunächst einmal <strong>der</strong> fachliche Standard und damit<br />
die Qualität von geschlossenen Aufgrabungen deutlich gehoben werden. Würde diese Vorschrift im<br />
Rahmen einer städtischen Satzung (Ortsrecht) eingeführt, die auch den Abschluss von Gestattungsverträgen<br />
mit Gestattungsentgelten regelt, könnten darüber hinaus zusätzliche Einnahmen erzielt<br />
werden, die als finanzieller Ausgleich <strong>der</strong> Folgewirkungen von Aufgrabungen dem Haushalt des Bereichs<br />
Verkehr <strong>zur</strong> Verfügung stehen könnten.<br />
Wichtig zu erkennen ist, dass diese Einnahmen aus den Mehrkosten bei Aufgrabungen nicht dem<br />
Steuerzahler abverlangt werden und wegen des Verursacherprinzips keine Finanzierung aus allgemeinen<br />
Steuergel<strong>der</strong>n erfor<strong>der</strong>n [18].<br />
Insgesamt erscheint das Vorgehen an<strong>der</strong>er Kommunen lohnend und <strong>der</strong>art Erfolg versprechend,<br />
dass <strong>der</strong> Bereich Verkehr die Arbeiten an diesem Projekt innerhalb <strong>der</strong> nächsten 12 Monate forcieren<br />
und zu gegebener Zeit die politischen Gremien einbinden wird.<br />
- 29 -
4.5 Neue Haushaltsbewirtschaftung: Abschreibungen verbindlich für Wie<strong>der</strong>beschaffung nutzen<br />
Die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) bzw. <strong>der</strong> doppischen Buchführung<br />
(Doppik) ermöglicht es, mittels <strong>der</strong> AfA transparent aufzuzeigen, wie sich <strong>der</strong> Werteverzehr <strong>der</strong><br />
Anlagegüter Jahr für Jahr darstellt. „Dabei muss <strong>der</strong> Ressourcenverbrauch (Aufwand) in je<strong>der</strong> Periode<br />
durch das Ressourcenaufkommen (Erträge) gedeckt werden“ [11]. Die Abschreibungen auf das<br />
Sachvermögen sollten folglich für zukünftige Investitionen erwirtschaftet werden. Wenn es einer<br />
Kommune aber nicht möglich ist, die notwendigen Erträge <strong>zur</strong> Deckung des Aufwandes zu erwirtschaften,<br />
führt das zum Abbau des Eigenkapitals.<br />
Dies vorausgeschickt soll hier kurz auf die Bewertung des Anlagevermögens des Bereichs Verkehr<br />
(<strong>Straßen</strong>, Wege, Plätze) im Zuge <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> Doppik bzw. für die Eröffnungsbilanz <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong><br />
Lübeck eingegangen werden.<br />
Um eine flächendeckende Bewertung überhaupt zu ermöglichen, wurde für das komplette <strong>Straßen</strong>netz<br />
eine spezialisierte Firma beauftragt, die eine Bestands- und Zustandserfassung durchgeführt<br />
hat. Dabei wurden zustandsgemäß insgesamt ca. 4.700 homogene <strong>Straßen</strong>abschnitte gebildet und<br />
dafür die jeweilige Fläche in Quadratmetern angegeben. Parallel zum <strong>Straßen</strong>abschnitt vorhandenes<br />
Zubehör o<strong>der</strong> Nebenanlagen wie Geh- und Radwege, Borde etc. wurden ebenfalls erfasst und <strong>der</strong>en<br />
Maße/ Abmessungen angegeben.<br />
Anschließend wurden elf verschiedene Schadensmerkmale eines <strong>Straßen</strong>körpers beschrieben und<br />
an den Verkehrsflächen <strong>der</strong>en Anteil gemessen, aus <strong>der</strong>en schadhaften Ausprägungen eine Gesamtzustandskennziffer<br />
gebildet und hieraus wie<strong>der</strong>um ein fiktives Baujahr bestimmt. Eine Zustandserfassung<br />
<strong>der</strong> Nebenanlagen erfolgte nicht, die Zustandskennziffern wurden <strong>zur</strong> Vereinfachung<br />
auf die Nebenanlagen übertragen.<br />
Für die oben beschriebene Rückindizierung des Baujahrs kam <strong>der</strong> Preisindex für sonstige Bauwerke<br />
(<strong>Straßen</strong>) des statistischen Bundesamtes <strong>zur</strong> Anwendung. <strong>Straßen</strong>, die ab dem 01.01.2000 baulich<br />
hergestellt worden sind, wurden mit echten Herstellungskosten bewertet.<br />
Nach diesem Vorgehen betrug gemäß Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2010 das Anlagevermögen<br />
des Bereichs Verkehr (<strong>Straßen</strong>, Wege und Plätze) haushalterisch etwa 109 Mio. EUR. Der für<br />
das Jahr 2011 vorgesehen Betrag <strong>der</strong> Abschreibungen für den Bereich Verkehr beträgt 6,6 Mio €.<br />
Das bedeutet, dass dieses Anlagevermögen innerhalb einer Finanzplanungsperiode ohne eine fortwährende<br />
Investitionstätigkeit um etwa 30% abnehmen würde. Dies stellt nicht nur eine buchungstechnische<br />
Größe dar, son<strong>der</strong>n beschreibt auch im Groben den realen Werteverlust durch fortschreitenden<br />
Substanzverfall <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong>.<br />
Auch bei einer optimistischeren Betrachtung gilt es daher, dem tatsächlichen Wertverlust deutlich<br />
Einhalt zu gebieten und Maßnahmen zu ergreifen, die diesem Verfall entgegensteuern. Ein gutes<br />
Beispiel dafür zeigt die Landeshauptstadt Stuttgart, die ebenfalls zum Stichtag 01.01.2010 eine Eröffnungsbilanz<br />
für ihr Vermögen vorgelegt hat. Danach bringt das dortige Tiefbauamt für das <strong>Straßen</strong>infrastrukturvermögen<br />
Buchwerte in Höhe von 1,55 Mrd. EUR ein [14]. Insgesamt belaufen sich<br />
die daraus resultierenden jährlichen Abschreibungen auf 60,3 Mio. EUR. Die aus <strong>der</strong> Erstbewertung<br />
des Vermögens ermittelten Abschreibungen sind in Stuttgart investiver Bestandteil sogenannter Investitionsfolgekosten.<br />
Ziel von Politik (Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen) und Verwaltung ist es<br />
<strong>der</strong>zeit, mit dem Gemein<strong>der</strong>at eine langfristige Vereinbarung über ein stetiges „Sockelbudget“ für<br />
das Bestandsvermögen zu erzielen, die dann auch als verbindliche Grundlage mittelfristiger Reinvestitionsplanungen<br />
dienen kann. Derzeit steht im Raum, für fünf Jahre jeweils 65 Mio EUR <strong>zur</strong> Verfügung<br />
zu stellen, um die theoretischen Abschreibungen <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz auf jeden Fall abzu-<br />
- 30 -
fangen. Spätestens nach diesem Zeitraum soll geprüft werden, ob diese Summe hinreichend o<strong>der</strong><br />
überbemessen war.<br />
Insgesamt wird damit in Stuttgart ein Weg eingeschlagen, <strong>der</strong> den theoretischen Vorgaben kaufmännischen<br />
Haushaltens entspricht. Aus Sicht <strong>der</strong> hiesigen Bauverwaltung kann dem nur gefolgt<br />
werden und sollte ebenfalls Ansatz für politische Haushaltsplanberatungen in <strong>der</strong> Zukunft sein. Sofern<br />
man sich dazu in <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck nicht an den oben aufgeführten, durch fehlende doppische<br />
Rechnungsperioden noch nicht bestätigte Zahlen orientieren möchte, sollten ersatzweise als<br />
Grundlage mindestens die in Kap. 2.5 aufgeführten rd. 7,548 Mio. EUR pro Jahr in Betracht gezogen<br />
werden.<br />
4.6 Privat Public Partnership (PPP) und Öffentlich Private Partnerschaft (ÖPP)<br />
Als Public Private Partnership (PPP) o<strong>der</strong> auch als Öffentlich Private Partnerschaft (ÖPP) wird die<br />
Mobilisierung privaten Kapitals und Fachwissens <strong>zur</strong> Erfüllung staatlicher Aufgaben bezeichnet. Im<br />
weiteren Sinn steht <strong>der</strong> Begriff auch für an<strong>der</strong>e Arten des kooperativen Zusammenwirkens von Hoheitsträgern<br />
mit Privaten. PPP geht in vielen Fällen mit einer teilweisen Privatisierung von öffentlichen<br />
Aufgaben einher und ist nach heutigem, funktionalem Begriffsverständnis die meist „langfristig<br />
vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen Öffentlicher Hand und Privatwirtschaft, bei <strong>der</strong> die<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Ressourcen (zum Beispiel Know-how, Betriebsmittel, Kapital, Personal etc.) von den<br />
Partnern zum gegenseitigen Nutzen in einem gemeinsamen Organisationszusammenhang eingestellt<br />
und … optimal verteilt werden“ [4].<br />
Spezifisches Kennzeichen <strong>der</strong>artiger Partnerschaften ist dabei <strong>der</strong> Lebenszyklusphasen übergreifende,<br />
möglichst viele <strong>der</strong> Aufgaben „Planen“, „Bauen“, „Finanzieren“, „Erhalten“ und „Betreiben“ umfassende<br />
Aufgabentransfer vom öffentlichen Auftraggeber auf einen privaten Anbieter solcher integrierter<br />
Dienstleistungen.<br />
Nach [4] wird mit dem Begriff PPP in Kommunen oft die Hoffnung verbunden, bisher nicht finanzierbare<br />
Vorhaben (bislang häufig Hochbaumaßnahmen, wie z.B. Verwaltungsneubauten und Schulbaumaßnahmen)<br />
umsetzen zu können. Richtig ist, dass ohne entsprechende finanzielle Mittel ein<br />
Projekt we<strong>der</strong> auf herkömmliche Weise noch als PPP umsetzbar ist.<br />
Im Zusammenhang mit ÖPP besteht im Aufgabenfeld <strong>der</strong> <strong>Erhaltung</strong> von <strong>Straßen</strong> seit dem Jahr 2005<br />
ein (Pilot-) Projekt des Kreises Lippe. Hier wurde im Jahr 2009 <strong>der</strong> Zuschlag für die bauliche <strong>Erhaltung</strong><br />
und Sanierung des Kreisstraßennetzes (435 km Fahrbahnen, 125 km Rad-/ Gehwege, 96 Brücken,<br />
65 Stützbauwerke und 1.273 Durchlässe) im Lebenszyklusmodell an ein privates Konsortium<br />
vergeben. Die Laufzeit des Projektes beträgt 24,5 Jahre und umfasst ein Finanzvolumen von 135<br />
Mio. EUR. Aus Sicht <strong>der</strong> Auftrag gebenden Kreisverwaltung liegen die Vorteile dieses PPP-Projektes<br />
gegenüber <strong>der</strong> eigenen Aufgabenerledigung in einer erwarteten Kostenersparnis zwischen 9 und 12<br />
% (über den gesamten Zeitraum bis zum Jahr 2033), in hohen qualitativen Standards <strong>der</strong> Kreisstraßen,<br />
in <strong>der</strong> verbleibenden Eigentümerschaft beim Kreis, <strong>der</strong> Sicherung <strong>der</strong> Infrastruktur im ländlichen<br />
Raum, im eigenständigen Erhalt <strong>der</strong> kommunalen Steuerung, in den vermiedenen, aufwändigen Einzelausschreibungen<br />
und in einer generellen Planungssicherheit für Verwaltung und Politik [16].<br />
Aus Sicht <strong>der</strong> hiesigen Bauverwaltung ist dieses Projekt ein Weg weisendes und beachtenswertes<br />
Projekt. Bei genauerer Betrachtung ist festzustellen, dass es hierfür einer umfassenden, äußerst<br />
sorgfältigen Vorbereitung sowohl fachlich-technischer als auch rechtlich-administrativer Fragen und<br />
Aufgaben bedarf. So muss das <strong>Straßen</strong>netz in allen technischen Belangen und seinem Zustand einwandfrei<br />
bekannt sein und auch die Vorgabe hinsichtlich <strong>der</strong> erwarteten Qualitätsstandards müssen<br />
- 31 -
nicht nur erarbeitet, son<strong>der</strong>n auch politisch bereits entschieden sein, bevor aus Sicht von Rechtsanwälten<br />
und Juristen ein Ausschreibe- und Vergabeverfahren in all` seiner Vielschichtigkeit (Mehrstufenverfahren)<br />
überhaupt möglich wird. Auch ist <strong>der</strong> Prozess bis zu einem Vertragsabschluss ausgesprochen<br />
aufwändig, damit Risiken und Sicherheiten beherrschbar bleiben und die Wirtschaftlichkeit<br />
für alle Beteiligten tatsächlich gegeben ist.<br />
Es ist daher davon auszugehen, dass ein <strong>der</strong>artiges Projekt bis zu seinem eigentlichen Start durch<br />
den privaten Partner einige Jahre beansprucht. Im Projekt des Kreises Lippe hat dies fast fünf Jahre<br />
umfasst und in diesem Zeitraum merkliche Kosten für externe Berater, Gutachter und Juristen verursacht.<br />
Dem gegenüber steht aber für Verwaltung und Politik <strong>der</strong> große Vorteil einer Planungs- und<br />
Kostensicherheit über einen extrem langen Zeitraum. Dabei sind die jährlichen Zahlungen an den<br />
Auftragnehmer des ÖPP wegen ihrer Vertragsgebundenheit als städtische Kosten im Haushalt fest<br />
verankert und können daher in den Haushaltsplanberatungen „nicht mehr an<strong>der</strong>en Wünschen zum<br />
Opfer fallen“. Für die technische Verwaltung und den damit verbundenen (Wert-) Erhalt des <strong>Straßen</strong>netzes<br />
in <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck wäre dies allenfalls zu begrüßen.<br />
4.7 Entwidmung und Rückbau von <strong>Straßen</strong><br />
Als vermutlich letzte unter dem Diktat finanzpolitischer Zwänge stehende Möglichkeit <strong>zur</strong> Konsolidierung<br />
<strong>der</strong> Haushaltskonten <strong>zur</strong> <strong>Straßen</strong>erhaltung soll hier die Entwidmung und <strong>der</strong> damit einhergehend<br />
Rückbau von <strong>Straßen</strong> benannt werden. Es sei jedoch schon hier darauf verwiesen, dass diese<br />
Maßnahme wohl nur bei <strong>Straßen</strong> mit äußerst geringer Verkehrsbedeutung in Betracht kommen<br />
kann. Dies wäre bei <strong>der</strong> ausgesprochen flächengroßen <strong>Hansestadt</strong> Lübeck (rd. 214 qkm) wohl nur in<br />
den äußerst abseits gelegenen Periferiegebieten bzw. im ländlich geprägten Umfeld <strong>der</strong> Fall. Aber<br />
selbst dort wird es sicher immer irgendeine Betroffenheit ergeben, so dass Umwegfahrten entstehen<br />
bzw. Quellen und Ziele nicht mehr erreicht werden. Derartige Ansprüche müssten dann politisch diskutiert<br />
und eine Entwidmung mit Rückbau ggf. mit Mehrheiten politisch beschlossen werden.<br />
Seitens <strong>der</strong> Verwaltung ist das Thema daher nicht konzeptionell, son<strong>der</strong>n eher rechtlich zu sehen.<br />
Die bestehenden Widmungen sind hoheitliche Akte, durch den die <strong>Straßen</strong> einen öffentlichrechtlichen<br />
Son<strong>der</strong>status erhalten. Mit ihr wird <strong>der</strong> öffentliche Zweck und damit in aller Regel <strong>der</strong><br />
Gemeingebrauch geregelt. Der Akt allein genügt hier nicht, vielmehr müssen die <strong>Straßen</strong> dafür in<br />
Dienst gestellt worden sein, also <strong>der</strong> festgelegten Nutzung entsprechend auch zugänglich sein. Das<br />
Verfahren hierzu – und im beson<strong>der</strong>en auch <strong>der</strong> Akt <strong>der</strong> Widmung und Entwidmung – wird im <strong>Straßen</strong>-<br />
und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein geregelt. Hier gelten gerade für den Teil <strong>der</strong><br />
Entwidmung hohe Maßgaben, da beson<strong>der</strong>s die Allgemeinheit von ihr bestimmten <strong>Straßen</strong> zum<br />
Zwecke <strong>der</strong> Ortsverän<strong>der</strong>ung und zum Transport von Gütern („volkswirtschaftliches Wohl“) profitieren<br />
soll. Und selbst in den o.a. Randgebieten wären dann davon nicht allein die (vielleicht wenigen)<br />
Bewohner, son<strong>der</strong>n insbeson<strong>der</strong>e auch Landwirtschaft und <strong>der</strong>en Nebengewerbe betroffen.<br />
Hinzu kommt, dass man <strong>Straßen</strong> nicht einfach verfallen lassen kann, um sich dann später ihrer mit<br />
<strong>der</strong> Begründung fehlen<strong>der</strong> Finanzmittel zu entledigen (und in <strong>der</strong> Folge dann zu entwidmen). Wie bereits<br />
in Kap. 1 bzw. in [19] eingehend erläutert, ist die Verwaltung hier verkehrssicherungspflichtig.<br />
Verkürzt dargestellt muss man akzeptieren, dass <strong>der</strong>jenige, <strong>der</strong> eine Straße und damit Gefahrenquelle<br />
schafft, diese auch sichern und damit regelmäßig unterhalten bzw. erhalten muss.<br />
Möglicherweise ergeben sich in <strong>der</strong> ferneren Zukunft und damit langfristig dennoch Möglichkeiten<br />
und Notwendigkeiten zum Rückbau von <strong>Straßen</strong>, wenn Demographie, Siedlungsentwicklung und<br />
Lebensformen sich <strong>der</strong>art än<strong>der</strong>n, dass bestehende Wegeverbindungen tatsächlich unnütz werden.<br />
- 32 -
Aber selbst dann bleibt aber immer noch die offene Frage, mit welchen Mitteln ein Rückbau finanziert<br />
werden kann, um ggf. eine verkehrssichere Nachnutzung dennoch zu ermöglichen (z.B. für<br />
Freizeitzwecke o<strong>der</strong> bei einem Besitzübergang/ bei einem Verkauf in private Hände). Solange nämlich<br />
faktisch öffentlicher Verkehr auch auf ungewidmeten Verkehrsflächen statt findet, greift die<br />
mehrfach erwähnte Verkehrssicherungspflicht <strong>der</strong> Kommune.<br />
Zuletzt soll hier <strong>der</strong> Hinweis gegeben werden, dass ein Rückbau <strong>der</strong> B 104 („Wesloer Weg“) durch<br />
das Lauerholz bzw. durch den Wesloer Forst erfolgen wird, sobald <strong>der</strong> Neubau <strong>der</strong> B 104n abgeschlossen<br />
ist (zuständiger Baulastträger für beide Maßnahmen ist <strong>der</strong> Landesbetrieb <strong>Straßen</strong> und<br />
Verkehr Schleswig-Holstein, Nie<strong>der</strong>lassung Lübeck).<br />
- 33 -
5. Fazit<br />
(und: „wie wollen wir zukünftig mit immer weniger HH-Mitteln unserer Verkehrssicherungspflicht und<br />
auch unserer Qualität in <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong>erhaltung genügen ?“)<br />
Die Grundlage für ein gutes Langzeitverhalten von <strong>Straßen</strong>- und Wegebefestigungen wird bereits bei<br />
<strong>der</strong>en erstmaligen Herstellung o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong>en grundhaften Erneuerung geschaffen [5]. Dafür sind bereits<br />
zu diesen Zeitpunkten von Politik und Verwaltung gemeinsam die notwendigen Haushaltsmittel<br />
bereit zu stellen, die eine angemessene Qualität sichern.<br />
Qualitätsbewusstsein, fachlich richtige und praxisgerechte Ausschreibungen, konsequente Baustellenüberwachung,<br />
eine gut funktionierende Organisation <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong>unterhaltung und –erhaltung, die<br />
Überwachung <strong>der</strong> Arbeiten <strong>der</strong> Versorgungsträger, optimierter Einsatz <strong>der</strong> Finanzen und fachlich gut<br />
ausgebildete Mitarbeiter sind ausschlaggebend für einen langen Substanzerhalt [5]. Gerade bei den<br />
zuletzt aufgeführten Finanz- und Personalressourcen müssen Politik und Verwaltung gemeinsam die<br />
wesentlichen Rahmenbedingungen schaffen.<br />
Je rechtzeitiger Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden, umso kostengünstiger<br />
sind bekannterweise diese Maßnahmen. Gleichzeitig können <strong>Straßen</strong> und Wege so ihre<br />
vorgesehene Lebensdauer erreichen, ohne vorher grundhaft erneuert werden zu müssen. Hierauf<br />
hinzuweisen, die notwendigen Maßnahmen einzufor<strong>der</strong>n und dann regelmäßig umzusetzen ist Aufgabe<br />
und Verpflichtung <strong>der</strong> Bauverwaltung gleichermaßen.<br />
Der Bereich Verkehr ist im Rahmen seiner Aufgaben zum Erhalt <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong> <strong>der</strong>zeit auf dem Weg,<br />
sich grundlegend zu mo<strong>der</strong>nisieren. Mit <strong>der</strong> Einführung eines <strong>Straßen</strong>erhaltungsmanagements und<br />
<strong>der</strong> jetzt aktuell angegangenen Weiterentwicklung zu einem umfassen<strong>der</strong>en und die wirtschaftlichen<br />
Belange stärker in den Focus rückenden Pavement Management System (PMS) werden die Nutzen<br />
<strong>der</strong> jeweiligen Investition – und damit <strong>der</strong> Nutzen <strong>der</strong> eingesetzten Haushaltsmittel – maßgeblich.<br />
Dadurch kann das Prinzip <strong>der</strong> „schlimmsten <strong>Straßen</strong>“ durchbrochen werden und die <strong>zur</strong> Verfügung<br />
stehenden Haushaltsmittel können dem Erhalt eines technisch (sinnvollen) „Maximum an Verkehrsfläche“<br />
dienen. In dieser Folge steuert die Politik nicht über Einzelmaßnahmen, son<strong>der</strong>n allein über<br />
die mittel- o<strong>der</strong> langfristig fixierte Budgethöhe. Visionär betrachtet lassen sich über fest im Haushalt<br />
verankerte Kosten die Bewirtschaftung <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong> finanziell auskömmlich gestalten (z.B. bei Festschreibung<br />
<strong>der</strong> haushalterischen Abschreibungen auf das Sachvermögen <strong>zur</strong> tatsächlichen Wie<strong>der</strong>beschaffung<br />
des <strong>Straßen</strong>vermögens o<strong>der</strong> z.B. mittels Vergabe eines ÖPP-Lebenszyklusvertrages<br />
<strong>zur</strong> <strong>Erhaltung</strong> <strong>der</strong> kommunalen <strong>Straßen</strong>).<br />
Genauso erscheint es möglich, über <strong>der</strong>zeit noch nicht ausgeschöpfte Finanzierungsquellen das<br />
Budget für die <strong>Straßen</strong>erhaltung auszudehnen. Als Beispiele lassen sich die im <strong>Bericht</strong> näher beschriebenen<br />
Möglichkeiten aus den Wegebenutzungsverträgen mit den Stadtwerken, eine neue<br />
Konzessionsabgabe aus <strong>der</strong> Abwasserbeseitigung und eine mögliche Satzung für Aufgrabungen mit<br />
Regelungen von Gestattungsentgelten nennen.<br />
Wie in den vorangestellten Kapiteln mehrfach aufgezeigt, besteht in den nächsten Jahren für den<br />
technisch-wirtschaftlichen Erhalt des städtischen Verkehrswegenetz ein jährlicher Finanzierungsbedarf<br />
von mindestens etwa 7,548 Mio. EUR, berechnet auf Basis von bundesweit gemittelten Kostensätzen<br />
des Jahres 2004 [8]. Durch die allgemeine Teuerungsrate innerhalb <strong>der</strong> letzten acht Jahre<br />
(von 2004 bis heute, 2011) kann vereinfacht davon ausgegangen werden, dass <strong>der</strong> Bedarf zwischenzeitlich<br />
bei rd. 9,0 Mio. EUR liegt.<br />
- 34 -
Lässt man die maßgeblich zum Erhalt <strong>der</strong> Verkehrswege beigetragenen Son<strong>der</strong>programme <strong>der</strong> vergangenen<br />
Jahre einmal außer Betracht, zeigt sich ausgesprochen deutlich, dass die <strong>Hansestadt</strong> Lübeck<br />
mit rd. 4,9 Mio. EUR (vgl. Kap. 2.5) – maximal und bei vorsichtiger Schätzung – nur etwa 54 %<br />
das tatsächlichen Finanzierungsbedarfs jährlich bereitstellt.<br />
Es stellt sich somit nicht die Frage, wie viel <strong>Straßen</strong>bau sich die <strong>Hansestadt</strong> Lübeck noch leisten<br />
kann, son<strong>der</strong>n die Aufgabe, wie viel Mittel für die <strong>Erhaltung</strong> <strong>der</strong> bestehenden <strong>Straßen</strong> bereit gestellt<br />
werden muss. Daher gilt für die Zukunft, sich sowohl von Seiten <strong>der</strong> Bauverwaltung als auch von<br />
Seiten <strong>der</strong> sachkundigen, politisch Handelnden gemeinsam für den Schluss dieser deutlichen Finanzierungslücke<br />
nachdrücklich einzusetzen.<br />
Gelingt es dagegen <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck nicht, einen Weg zu finden, die <strong>Straßen</strong>erhaltung finanziell<br />
– und im übrigen auch personell – ausreichend auszustatten, drohen neben dem Wertverlust<br />
des Anlagevermögens möglicherweise auch rechtliche Konsequenzen. Es kann dann soweit kommen,<br />
dass nicht einmal die Verkehrssicherheit gegeben ist und damit <strong>der</strong> Verkehrssicherungspflicht<br />
nur dadurch genüge getan werden kann, indem <strong>Straßen</strong> gesperrt werden. Im besten Fall reichen<br />
dann die Haushaltsmittel, diese <strong>Straßen</strong> <strong>zur</strong>ück- o<strong>der</strong> für eine an<strong>der</strong>e Form <strong>der</strong> Nutzung umzubauen<br />
(Entwidmung).<br />
- 35 -
Literatur<br />
[1] ALLGEMEINER DEUTSCHER AUTOMOBIL-CLUB E.V.<br />
„<strong>Erhaltung</strong>smanagement für kommunale <strong>Straßen</strong>“<br />
München, 2011<br />
[2] BECKEDAHL, HARTMUT-JOHANNES<br />
„Schlagloch/ <strong>Straßen</strong>erhaltung: Handbuch <strong>Straßen</strong>bau – Band 1“<br />
Dieburg, 2010<br />
[3] BGB/ BÜRGERLICHES GESETZBUCH<br />
Inhalte <strong>der</strong> Internetseiten des Bundesministerium <strong>der</strong> Justiz<br />
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/<br />
Berlin, zuletzt aktualisiert 27.07.2011<br />
[4] BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STÄDTEWESEN<br />
„Gutachten PPP im öffentlichen Hochbau – Band II“<br />
Berlin, 2003<br />
[5] BUTTGEREIT, ALEXANDER<br />
„Ansätze für eine koordinierte Erneuerungsplanung kommunaler Infrastruktur“<br />
Vortrag beim Kolloquium „Kommunale <strong>Straßen</strong>“ <strong>der</strong> Forschungsgesellschaft<br />
für <strong>Straßen</strong>- und Verkehrswesen (FGSV)<br />
Fulda, 23.03.2007<br />
[6] DER ELSNER<br />
„Handbuch für <strong>Straßen</strong>- und Verkehrswesen – Ausgabe 2011“<br />
Dieburg, 2010<br />
[7] FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRAßEN- UND VERKEHRSWESEN (FGSV)<br />
„Empfehlungen für das <strong>Erhaltung</strong>smanagement von Innerortsstraße E EMI“<br />
Köln, 2003<br />
[8] FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRAßEN- UND VERKEHRSWESEN (FGSV)<br />
„Merkblatt über den Finanzbedarf <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong>erhaltung in den Gemeinden“<br />
Köln, 2004<br />
[9] FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRAßEN- UND VERKEHRSWESEN (FGSV)<br />
„Arbeitspapiere <strong>zur</strong> Systematik <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong>unterhaltung , Kommunale Belange, AP 9“<br />
Köln, 2009<br />
[10] FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRAßEN- UND VERKEHRSWESEN (FGSV)<br />
„Richtlinien für die Dimensionierung des Oberbaus – RDO Asphalt 09“<br />
Köln, 2009<br />
[11] FRIEDRICH, BERND<br />
„Unterhaltungsmanagement für <strong>Straßen</strong> als die logische Fortführung <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz“<br />
Vortrag auf einem diFu-Seminar „Strategisches Investitionsmanagement“<br />
Berlin, 05.03.2009<br />
- 36 -
[12] GRIMM, MICHAEL<br />
„Aufgrabungen von Fahrbahnbefestigungen durch Ver- und Entsorgungsunternehmen –<br />
Refinanzierung und Kontrolle“, Vortrag beim Kolloquium „Kommunale <strong>Straßen</strong>“<br />
<strong>der</strong> Forschungsgesellschaft für <strong>Straßen</strong>- und Verkehrswesen (FGSV)<br />
Fulda, 23.03.2007<br />
[13] HANSESTADT <strong>LÜBECK</strong><br />
Inhalte <strong>der</strong> eigenen Internetseiten des Fachbereichs Planen und Bauen<br />
http://stadtentwicklung.luebeck.de/verkehr/index.html<br />
Lübeck, zuletzt aktualisiert 08/ 2011<br />
[14] HUTT JOCHEN<br />
„Finanzielle Bewertung <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong>infrastruktur in Kommunen am Beispiel Stuttgart“<br />
Vortrag auf dem Deutschen <strong>Straßen</strong>- und Verkehrskongress 2010<br />
Mannheim, 16.09.2010<br />
[15] KLOTZ, STEFAN/ OELKERS, CARSTEN<br />
„Anwendung <strong>der</strong> RDO Asphalt 09 <strong>zur</strong> Sanierung von Winterschäden in <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck“<br />
in: Straße und Autobahn, Ausgabe 05/ 2011, Kirschbaum-Verlag<br />
Bonn, 2011<br />
[16] KREIS LIPPE<br />
„<strong>Straßen</strong>projekt Lippe: Innovativ in die Zukunft“<br />
Detmold, 2009<br />
[17] LENZ, ULRICH<br />
„Dürfen Konzessionsverträge auch für Abwasser abgeschlossen werden ?“<br />
in: Der Gemeindehaushalt, Ausgabe 08/ 1995, Verlag W. Kohlhammer<br />
Stuttgart, 1995<br />
[18] RICKERS, CARSTEN<br />
„Ausgleich <strong>der</strong> Folgewirkung von Aufgrabungen in <strong>der</strong> Stadt Köln“<br />
Vortrag beim Kolloquium „Kommunale <strong>Straßen</strong>“ <strong>der</strong> Forschungsgesellschaft<br />
für <strong>Straßen</strong>- und Verkehrswesen (FGSV)<br />
Fulda, 23.03.2007<br />
[19] ROTERMUND, CARSTEN<br />
„Die Haftung <strong>der</strong> Kommunen für die Verletzung <strong>der</strong> Verkehrssicherungspflicht“<br />
Berlin, 1999<br />
- 37 -
Anlagen<br />
Anlage A - A 1 - Verteilung <strong>der</strong> Maßnahmen an den <strong>Straßen</strong> 2006 bis 2008<br />
Anlage A - A 2 - Verteilung <strong>der</strong> Maßnahmen an den <strong>Straßen</strong> 2009 bis 2011<br />
Anlage A - A 3 - Verteilung <strong>der</strong> Maßnahmen an den Radwegen 2006 bis 2008<br />
Anlage A - A 4 - Verteilung <strong>der</strong> Maßnahmen an den Radwegen 2009 bis 2011<br />
Anlage B - B 1 - Einzelmaßnahmen an den <strong>Straßen</strong> 2006<br />
Anlage B - B 2 - Einzelmaßnahmen an den Radwegen 2006<br />
Anlage B - B 3 - Einzelmaßnahmen an den <strong>Straßen</strong> 2007<br />
Anlage B - B 4 - Einzelmaßnahmen an den Radwegen 2007<br />
Anlage B - B 5 - Einzelmaßnahmen an den <strong>Straßen</strong> 2008<br />
Anlage B - B 6 - Einzelmaßnahmen an den Radwegen 2008<br />
Anlage B - B 7 - Einzelmaßnahmen an den <strong>Straßen</strong> 2009<br />
Anlage B - B 8 - Einzelmaßnahmen an den Radwegen 2009<br />
Anlage B - B 9 - Einzelmaßnahmen an den <strong>Straßen</strong> 2010<br />
Anlage B - B 10 - Einzelmaßnahmen an den Radwegen 2010<br />
Anlage B - B 11 - Einzelmaßnahmen an den <strong>Straßen</strong> 2011<br />
Anlage B - B 12 - (Keine) Einzelmaßnahmen an den Radwegen 2011<br />
Anlage C Exkurs <strong>Bericht</strong> Beseitigung Winterschäden im Bauausschuss am 20.12.2010<br />
- 38 -
Anlage A:<br />
Verteilung <strong>der</strong> Maßnahmen an den <strong>Straßen</strong> 2006 bis 2008<br />
Länge [m] im Jahr 2006 Ausgaben [TEUR] im Jahr 2006<br />
Gesamtlänge = 11.470 m Gesamtausgaben = 9.085 TEUR<br />
Länge [m] im Jahr 2007 Ausgaben [TEUR] im Jahr 2007<br />
Gesamtlänge = 9.905 m Gesamtausgaben = 3.723 TEUR<br />
Gemeindestraßen<br />
4.480 m = 53%<br />
Gemeindestraßen<br />
2.804 m = 40%<br />
Länge [m] im Jahr 2006<br />
Gesamtlänge = 11.470 m<br />
Gemeindestraßen<br />
5.645 m = 57%<br />
Länge [m] im Jahr 2007<br />
Gesamtlänge = 9.905 m<br />
Länge [m] im Jahr 2008<br />
Gesamtlänge = 8.470 m<br />
Bundesstraßen<br />
1.600 m = 5%<br />
Bundesstraßen<br />
580 m = 6%<br />
Bundesstraßen<br />
570 m = 7%<br />
Landesstraßen<br />
62 m = 1%<br />
Kreisstraßen<br />
4.619 m = 54%<br />
Landesstraßen<br />
250 m = 3%<br />
Kreisstraßen<br />
3.430 m = 35%<br />
Landesstraßen<br />
0%<br />
Kreisstraßen<br />
3.420 m = 40%<br />
Länge [m] im Jahr 2008 Ausgaben [TEUR] im Jahr 2008<br />
Gesamtlänge = 8.470 m Gesamtausgaben = 4.397 TEUR<br />
Anlage - A 1 -<br />
Gemeindestraßen<br />
Kreisstraßen<br />
Landesstraßen<br />
Bundesstraßen<br />
Gemeindestraßen<br />
Kreisstraßen<br />
Landesstraßen<br />
Bundesstraßen<br />
Gemeindestraßen<br />
Kreisstraßen<br />
Landesstraßen<br />
Bundesstraßen<br />
169<br />
Ausgaben [TEUR] im Jahr 2007<br />
Gesamtausgaben = 3.723 TEUR<br />
712<br />
910<br />
1.932<br />
0 500 1.000 1.500 2.000 2.500<br />
0<br />
62<br />
182<br />
Ausgaben [TEUR] im Jahr 2006<br />
Gesamtausgaben = 9.085 TEUR<br />
Ausgaben [TEUR] im Jahr 2008<br />
Gesamtausgaben = 4.397 TEUR<br />
950<br />
1.600<br />
2.804<br />
4.619<br />
0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000<br />
3.265<br />
0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500
noch Anlage A:<br />
Verteilung <strong>der</strong> Maßnahmen an den <strong>Straßen</strong> 2009 bis 2011<br />
Gemeindestraßen<br />
3.765 m = 63%<br />
Länge [m] im Jahr 2009<br />
Gesamtlänge = 5.965 m<br />
Länge [m] im Jahr 2009 Ausgaben [TEUR] im Jahr 2009<br />
Gesamtlänge = 5.965 m Gesamtausgaben = 3.264 TEUR<br />
Gemeindestraßen<br />
30.060 m = 66%<br />
Länge [m] im Jahr 2010<br />
Gesamtlänge = 45.323 m<br />
Bundesstraßen<br />
3.100 m = 7%<br />
Landesstraßen<br />
3.880 m = 9%<br />
Kreisstraßen<br />
8.283 m = 18%<br />
Länge [m] im Jahr 2010 Ausgaben [TEUR] im Jahr 2010<br />
Gesamtlänge = 45.323 m Gesamtausgaben = 11.775 TEUR<br />
Gemeindestraßen<br />
6.415 m = 55%<br />
Länge [m] im Jahr 2011<br />
Gesamtlänge = 11.625 m<br />
Bundesstraßen<br />
610 m = 10%<br />
Bundesstraßen<br />
400 m = 3%<br />
Landesstraßen<br />
0%<br />
Kreisstraßen<br />
1.590 m = 27%<br />
Landesstraßen<br />
1.742 m = 15%<br />
Kreisstraßen<br />
3.068 m = 26%<br />
Länge [m] im Jahr 2011 Ausgaben [TEUR] im Jahr 2011<br />
Gesamtlänge = 11.625 m Gesamtausgaben = 5.164 TEUR<br />
Anlage - A 2 -<br />
Gemeindestraßen<br />
Kreisstraßen<br />
Landesstraßen<br />
Bundesstraßen<br />
Gemeindestraßen<br />
Kreisstraßen<br />
Landesstraßen<br />
Bundesstraßen<br />
Gemeindestraßen<br />
Kreisstraßen<br />
Landesstraßen<br />
Bundesstraßen<br />
0<br />
Ausgaben [TEUR] im Jahr 2009<br />
Gesamtausgaben = 3.264 TEUR<br />
Ausgaben [TEUR] im Jahr 2010<br />
Gesamtausgaben = 11.775 TEUR<br />
709<br />
385<br />
1.345<br />
2.909<br />
6.812<br />
0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000<br />
Ausgaben [TEUR] im Jahr 2011<br />
Gesamtausgaben = 5.164 TEUR<br />
625<br />
933<br />
1.314<br />
1.565<br />
0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600 1.800<br />
1.730<br />
1.876<br />
0 500 1.000 1.500 2.000
noch Anlage A:<br />
Verteilung <strong>der</strong> Maßnahmen an den Radwegen 2006 bis 2008<br />
Radwege<br />
Gemeindestraßen<br />
100 m = 22%<br />
Länge [m] im Jahr 2006<br />
Gesamtlänge = 450 m<br />
Länge [m] im Jahr 2006 Ausgaben [TEUR] im Jahr 2006<br />
Gesamtlänge = 450 m Gesamtausgaben = 60 TEUR<br />
Radwege<br />
Kreisstraßen<br />
0%<br />
Länge [m] im Jahr 2007<br />
Gesamtlänge = 950 m<br />
Radwege<br />
Bundesstraßen<br />
0%<br />
Radwege<br />
Landesstraßen<br />
0%<br />
Radwege<br />
Gemeindestraßen<br />
950 m = 100%<br />
Länge [m] im Jahr 2007 Ausgaben [TEUR] im Jahr 2007<br />
Gesamtlänge = 950 m Gesamtausgaben = 283 TEUR<br />
Radwege<br />
Gemeindestraßen<br />
1.450 m = 32%<br />
Länge [m] im Jahr 2008<br />
Gesamtlänge = 4.545 m<br />
Radwege<br />
Bundesstraßen<br />
0%<br />
Radwege<br />
Bundesstraßen<br />
1.000 m = 22%<br />
Radwege<br />
Kreisstraßen<br />
1.885 m = 41%<br />
Radwege<br />
Landesstraßen<br />
0%<br />
Radwege<br />
Kreisstraßen<br />
350 m = 78%<br />
Radwege<br />
Landesstraßen<br />
210 m = 5%<br />
Länge [m] im Jahr 2008 Ausgaben [TEUR] im Jahr 2008<br />
Gesamtlänge = 4.545 m Gesamtausgaben = 599 TEUR<br />
Anlage - A 3 -<br />
Radwege<br />
Gemeindestraßen<br />
Radwege<br />
Kreisstraßen<br />
Radwege<br />
Landesstraßen<br />
Radwege<br />
Bundesstraßen<br />
Radwege<br />
Gemeindestraßen<br />
Radwege<br />
Kreisstraßen<br />
Radwege<br />
Landesstraßen<br />
Radwege<br />
Bundesstraßen<br />
Radwege<br />
Gemeindestraßen<br />
Radwege<br />
Kreisstraßen<br />
Radwege<br />
Landesstraßen<br />
Radwege<br />
Bundesstraßen<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
Ausgaben [TEUR] im Jahr 2006<br />
Gesamtausgaben = 60 TEUR<br />
Ausgaben [TEUR] im Jahr 2007<br />
Gesamtausgaben = 283 TEUR<br />
283<br />
0 50 100 150 200 250 300<br />
Ausgaben [TEUR] im Jahr 2008<br />
Gesamtausgaben = 599 TEUR<br />
44<br />
14<br />
0 10 20 30 40 50<br />
105<br />
222<br />
228<br />
0 50 100 150 200 250<br />
46
noch Anlage A:<br />
Verteilung <strong>der</strong> Maßnahmen an den Radwegen 2009 bis 2011<br />
Länge [m] im Jahr 2009 Ausgaben [TEUR] im Jahr 2009<br />
Gesamtlänge = 5.200 m Gesamtausgaben = 1.130 TEUR<br />
Radwege<br />
Gemeindestraßen<br />
350 m = 54%<br />
Radwege<br />
Gemeindestraßen<br />
890 m = 17%<br />
Länge [m] im Jahr 2009<br />
Gesamtlänge = 5.200 m<br />
Länge [m] im Jahr 2010<br />
Gesamtlänge = 650 m<br />
Radwege<br />
Bundesstraßen<br />
0%<br />
Radwege<br />
Landesstraßen<br />
0%<br />
Radwege<br />
Kreisstraßen<br />
300 m = 46%<br />
Länge [m] im Jahr 2010 Ausgaben [TEUR] im Jahr 2010<br />
Gesamtlänge = 650 m Gesamtausgaben = 548 TEUR<br />
Radwege<br />
Gemeindestraßen<br />
0%<br />
Länge [m] im Jahr 2011<br />
Gesamtlänge = 0 m<br />
Radwege<br />
Bundesstraßen<br />
890 m = 17%<br />
Radwege<br />
Kreisstraßen<br />
3.130 m = 60%<br />
Radwege<br />
Bundesstraßen<br />
0%<br />
Radwege<br />
Kreisstraßen<br />
0%<br />
Radwege<br />
Landesstraßen<br />
290 m = 6%<br />
Radwege<br />
Landesstraßen<br />
0%<br />
Länge [m] im Jahr 2011 Ausgaben [TEUR] im Jahr 2011<br />
Gesamtlänge = 0 m Gesamtausgaben = 0 TEUR<br />
Anlage - A 4 -<br />
Radwege<br />
Gemeindestraßen<br />
Radwege<br />
Kreisstraßen<br />
Radwege<br />
Landesstraßen<br />
Radwege<br />
Bundesstraßen<br />
Radwege<br />
Gemeindestraßen<br />
Radwege<br />
Kreisstraßen<br />
Radwege<br />
Landesstraßen<br />
Radwege<br />
Bundesstraßen<br />
Radwege<br />
Gemeindestraßen<br />
Radwege<br />
Kreisstraßen<br />
Radwege<br />
Landesstraßen<br />
Radwege<br />
Bundesstraßen<br />
0<br />
0<br />
Ausgaben [TEUR] im Jahr 2010<br />
Gesamtausgaben = 548 TEUR<br />
141<br />
407<br />
0 50 100 150 200 250 300 350 400 450<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
Ausgaben [TEUR] im Jahr 2009<br />
Gesamtausgaben = 1.130 TEUR<br />
172<br />
167<br />
221<br />
Ausgaben [TEUR] im Jahr 2011<br />
Gesamtausgaben = 0 TEUR<br />
570<br />
0 100 200 300 400 500 600<br />
0 0 0 1 1 1
Einzelmaßnahmen an den <strong>Straßen</strong> 2006<br />
Anlage - B 1 -
Einzelmaßnahmen an den Radwegen 2006<br />
Anlage - B 2 -
Einzelmaßnahmen an den <strong>Straßen</strong> 2007<br />
Anlage - B 3 -
Einzelmaßnahmen an den Radwegen 2007<br />
Anlage - B 4 -
Einzelmaßnahmen an den <strong>Straßen</strong> 2008<br />
Anlage - B 5 -
Einzelmaßnahmen an den Radwegen 2008<br />
Anlage - B 6 -
Einzelmaßnahmen an den <strong>Straßen</strong> 2009<br />
Anlage - B 7 -
Einzelmaßnahmen an den Radwegen 2009<br />
Anlage - B 8 -
Einzelmaßnahmen an den <strong>Straßen</strong> 2010<br />
Anlage - B 9 -
Einzelmaßnahmen an den Radwegen 2010<br />
Anlage - B 10 -
Einzelmaßnahmen an den <strong>Straßen</strong> 2011<br />
Anlage - B 11 -
(Keine) Einzelmaßnahmen an den Radwegen 2011<br />
Anlage - B 12 -
Fachbereich 5 Lübeck, den 20.12.2010<br />
Planen und Bauen Auskunft: Herr Drever<br />
5.661 –Verkehr Tel.: 6630; Fax 66 90<br />
5.661.2.2 Verkehrswegebau<br />
BA 20.12.2010<br />
TOP 5.2.5<br />
Mündlicher <strong>Bericht</strong>:<br />
Aktueller Stand <strong>der</strong> Beseitigung von Winterschäden<br />
Der Winter 2009/2010 hat, wie bekannt, erhebliche Schäden an allen Lübecker <strong>Straßen</strong> verursacht.<br />
Dank <strong>der</strong> Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln durch die Politik und zusätzlicher<br />
För<strong>der</strong>mittel konnte kurzfristig ein umfangreiches Programm <strong>zur</strong> Beseitigung <strong>der</strong> Winterschäden<br />
erarbeitet werden.<br />
Insgesamt standen <strong>der</strong> Verwaltung in diesem Jahr ca. 9,3 Mio. Euro <strong>zur</strong> Verfügung, wobei<br />
6 Mio. Euro mit einem Zuschuss in Höhe von 50 % geför<strong>der</strong>t werden.<br />
Die jedoch recht späte Bewilligung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>gel<strong>der</strong> (Bescheid vom 20. Juni 2010) und die Herstellung<br />
<strong>der</strong> haushaltsmäßigen Ordnung führten dazu, dass erst im Sommer die vorbereitenden<br />
Arbeiten für die Ausschreibungen begonnen und abgeschlossen werden konnten. Die Liste <strong>der</strong><br />
<strong>Straßen</strong>, in denen Arbeiten ausgeschrieben wurden, ist als Anhang beigefügt.<br />
Insgesamt wurden 11 Ausschreibungspakete zusammengestellt, damit die Aufträge örtlich begrenzt<br />
von den anbietenden Firmen abgearbeitet werden konnten.<br />
Die Auswahl <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong> erfolgte hauptsächlich nach dem Zustand (überlebt den nächsten<br />
starken Winter), jedoch auch nach Kriterien wie z.B. Verkehrsbelastung, Buslinienverkehr etc..<br />
Die Erstellung <strong>der</strong> Unterlagen, Submissionen und Auswertungen für diese Ausschreibungen in<br />
kurzen Abständen haben die verantwortlichen Mitarbeiter des Bereiches Verkehr stark eingebunden.<br />
Da kein zusätzliches Personal für diese zusätzlichen Maßnahem vorhanden war und<br />
ist, sind viele kleine und nach außen hin oftmals nicht wahrgenommene Aufgaben notgedrungen<br />
liegengeblieben, um die engen Zeitvorgaben einhalten zu können (vgl. auch <strong>Bericht</strong> im BA<br />
vom 06.09.2010, TOP 5.2.7). Für die Abarbeitung war es daher unumgänglich, auf die Hilfe externer<br />
Ingenieurbüros <strong>zur</strong>ückzugreifen. Ziel war und musste es sein, die Arbeiten noch vor dem<br />
jetzigen Wintereinbruch fertig zu stellen.<br />
Jeweils 3 Firmen haben sich die Aufträge in den Bezirken Ost und West <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> „gesichert“.<br />
Nach den Submissionen erfolgte die Feinabstimmung mit <strong>der</strong> Polizei, <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong>verkehrsbehörde<br />
und dem Stadtverkehr bezüglich <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Sicherungsmaßnahmen <strong>der</strong> einzelnen<br />
Bauarbeiten. Insbeson<strong>der</strong>e das Sachgebiet Verkehrssicherung in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong><br />
<strong>Straßen</strong>verkehrsbehörde war hierbei beson<strong>der</strong>s gefor<strong>der</strong>t, mussten doch für 48 <strong>Straßen</strong> abschnittsweise<br />
gemäß den Vorgaben Baustellenanordnungen gegenüber den Baufirmen ausgesprochen<br />
werden bzgl. <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Beschil<strong>der</strong>ungen und Verkehrsumlenkungen etc.<br />
mussten erarbeitet werden.<br />
Durch eine positive Pressearbeit (über alle Vorhaben wurde im Vorwege umfassend seitens<br />
des Bereiches und <strong>der</strong> Presse berichtet) wurde den Bürgerinnen und Bürgern <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong><br />
die Notwendigkeit <strong>der</strong> Maßnahmen und die teilweise daraus resultierenden Einschränkungen<br />
verständlich gemacht.<br />
Anlage - C 1 -
Während <strong>der</strong> Bausführung waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter <strong>der</strong> Sachgebiete oftmals<br />
in den Abendstunden und am Wochenende unterwegs, um die Arbeiten zu kontrollieren und zu<br />
überwachen.<br />
Aber auch hier wurden Grenzen aufgezeigt; so konnten z.B. die Asphaltmischwerke nicht an jedem<br />
Wochenende das Material bereitstellen, ebenso können auch Baufirmen nicht ganzjährig<br />
an jedem Wochenende arbeiten. Die Einhaltung gesetzlicher Regelungen (Arbeitsschutz) durfte<br />
und konnte selbst unter dem bestehenden Termindruck nicht umgangen werden.<br />
Baufirmen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter <strong>der</strong> Verwaltung haben sich nach Kräften bemüht,<br />
die spät begonnenen Arbeiten noch vor dem Frost beenden zu können. Lei<strong>der</strong> konnten<br />
aufgrund des früh einsetzenden Winters noch nicht alle Arbeiten abgeschlossen werden; so<br />
fehlen auf einigen Strecken noch die endgültigen Regulierungen <strong>der</strong> Abläufe und an<strong>der</strong>er Einbauten<br />
sowie die endgültigen Fahrbahnmarkierungen. Solange diese Arbeiten noch nicht endgültig<br />
abgeschlossen sind, bleiben die „Tempo 30“ Schil<strong>der</strong> infolge <strong>Straßen</strong>schäden noch an<br />
den Rän<strong>der</strong>n stehen.<br />
Insgesamt wurden in 47 <strong>Straßen</strong> auf einer <strong>Straßen</strong>länge von ca. 42.000 m ca. 25.0000 to Asphalt<br />
verbaut. Eine Straße (Moorgartenstraße) wurde in Absprache mit <strong>der</strong> Baufirma zwecks<br />
Ausführung <strong>der</strong> Arbeiten in das Jahr 2011 geschoben.<br />
Hierfür wurden bislang ca. 6,5 Mio Euro als Abschläge durch die Baufirmen abgerufen. Schlussrechnungen<br />
werden erst im Jahr 2011 gestellt werden können.<br />
Die Beseitigung <strong>der</strong> Winterschäden fand hauptsächlich auf den Gemeindestraßen statt, hierfür<br />
waren die För<strong>der</strong>mittel vorgesehen. Für die klassifizierten <strong>Straßen</strong> wurden die Gel<strong>der</strong> des städtischen<br />
Haushaltsansatzes verwendet.<br />
Der Abruf <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittel wird in <strong>der</strong> <strong>Hansestadt</strong> Lübeck vom Bereich Haushalt und Steuerung<br />
getätigt; mit diesem steht <strong>der</strong> Bereich Verkehr in ständigem Kontakt, dorthin werden die entsprechenden<br />
Zahlen übermittelt, damit <strong>der</strong> Abruf <strong>der</strong> För<strong>der</strong>gel<strong>der</strong> gemäß den Richtlinien erfolgen<br />
kann.<br />
Die Verwaltung hat im Jahr 2011 nach Eingang <strong>der</strong> Schlussrechnungen noch die umfangreichen<br />
Schlussverwendungsnachweise für den För<strong>der</strong>geldgeber zu erstellen, um die rechtmäßige<br />
Verwendung <strong>der</strong> erhaltenen För<strong>der</strong>gel<strong>der</strong> zu dokumentieren.<br />
Ausblick:<br />
Nach Abrechnung <strong>der</strong> bisher erfolgten Maßnahmen geht <strong>der</strong> Bereich Verkehr <strong>der</strong>zeit davon<br />
aus, dass zu Beginn des Jahres 2011 noch ein weiteres Paket mit weiteren <strong>Straßen</strong> ausgeschrieben<br />
werden kann, damit die bisher noch nicht verbrauchten Gel<strong>der</strong> des 6 Mio.-<br />
Programmes ebenfalls noch eingesetzt werden können.<br />
Die Länge <strong>der</strong> <strong>Straßen</strong>, in denen eine Schadensbeseitigung stattgefunden hat, entspricht ca. 6<br />
% des Gesamtnetzes <strong>der</strong> Lübecker <strong>Straßen</strong>.<br />
Bedenkt man jedoch, dass bei einem <strong>Straßen</strong>netz von ca. 700 Km Länge mit den <strong>zur</strong> Verfügung<br />
gestellten Mitteln nur dieser kleine Teil des Streckennetzes abgedeckt werden konnte, so<br />
ist zu erkennen, welches monetäre Volumen noch aufgewendet werden muss, um das gesamte<br />
Netz <strong>der</strong> Verkehrswege sicher zu unterhalten.<br />
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Maßnahmen <strong>zur</strong> Beseitigung <strong>der</strong><br />
Winterschäden nur um Deckensanierungen, nicht aber um grundhafte Instandsetzungen handelte.<br />
Anlage - C 2 -
Anhang<br />
Beseitigung von Winterschäden 2010<br />
Bezirk Straße<br />
St. Gertrud I L 184, Brandenbaumer Landstraße<br />
K 19, Kirschenallee<br />
K 19, An den Schießständen<br />
St. Gertrud II B 104, Wesloer Weg<br />
B 104, Wesloer Landstraße<br />
K 18, Wesloer Straße<br />
Palinger Weg<br />
St. Gertrud III Edelsteinstraße<br />
Im Gleisdreieck/Grootkoppel<br />
Marliring<br />
Gneisenaustraße<br />
St. Gertrud IV Wilhelm-Wisser-Weg<br />
Gothmun<strong>der</strong> Weg<br />
Fährstraße<br />
Glashüttenweg<br />
Huntenhorster Weg<br />
Kücknitz-Travem. K 2, Ivendorfer Landstraße<br />
Rönnauer Weg<br />
Vogteistraße<br />
Schäferkamp<br />
Ortslage Pöppendorf<br />
St. Jürgen I Friedrichstraße<br />
Mönkhofer Weg<br />
Billrothstraße<br />
Sudetenstraße<br />
Adalbert-Stifter.-Str.<br />
Am Klosterhof<br />
St. Jürgen II Welsbachstraße<br />
Bei <strong>der</strong> Gasanstalt<br />
Krähenstraße<br />
An <strong>der</strong> Untertrave<br />
St. Jürgen III Söllbrock<br />
Nie<strong>der</strong>nstraße<br />
Seekamp<br />
Rondeshagener Weg<br />
St. Lorenz I Spenglerstraße<br />
Reepschlägerstraße<br />
Anlage - C 3 -
Grapengießerstraße<br />
St. Lorenz II Vorwerker Straße<br />
Moorgartenstraße verschoben nach 2011<br />
Memelstraße<br />
Dornbreite<br />
Wendische Straße<br />
Hansestraße<br />
St. Lorenz III Korvettenstraße<br />
Fregattenstraße<br />
Dornestraße<br />
Beethovenstraße<br />
Anlage - C 4 -