FFH-Studie - Stadtentwicklung - Hansestadt LÜBECK
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Dipl.-Biol. Karsten Lutz – <strong>FFH</strong> – Verträglichkeitsprüfung B-Plan „Gewerbepark am Flughafen<br />
4.2.1.3.1 Schadstoffimmission<br />
Kap. 4 Beschreibung des Vorhabens<br />
Schadstoffimmissionen können nach der Umsetzung der Gewerbegebietsplanung zum einen<br />
aufgrund der Nutzung der Gebäude als Produktionsstätten entstehen und zum Anderen<br />
aufgrund des damit in Verbindung stehenden Straßenverkehrs. Es wird davon ausgegangen,<br />
dass sich der motorisierte Verkehr im Planbereich deutlich erhöhen wird. Eine eventuelle<br />
Luftschadstoffzunahme durch motorisierten Verkehr ist voraussichtlich ohne Bedeutung<br />
für die Erhaltungsziele der NATURA 2000 - Gebiete.<br />
Die Belastung durch Schadstoffemissionen wird durch die Ausweisungen im B-Plan eingeschränkt,<br />
da nur die Unterbringung von nicht erheblich belastenden Gewerbebetrieben zulässig<br />
ist.<br />
4.2.1.3.2 Lärmimmissionen<br />
Die Nutzung der neu zu bauenden Straßen kann zu einer Steigerung des Lärmes im Planungsbereich<br />
führen.<br />
Die zu prognostizierenden Belastungen durch Lärm, die durch die gewerblichen Nutzung<br />
des Plangebietes entsteht, wird auf Grund der Ergebnisse der Lärmuntersuchung (ALB -<br />
AKUSTIK LABOR BERLIN, 2009) als gering eingestuft.<br />
Hinsichtlich der zusätzlichen Lärmbelastung durch die geplante Gewerbefläche, wird bei<br />
der Einhaltung der im Bebauungsplan festgesetzten Emissionskontingente sichergestellt,<br />
dass die nach TA Lärm relevanten Immissionsrichtwerte für die angrenzenden Gebiete eingehalten<br />
werden. Die Festlegung der nächtlichen Emissionskontingente von 53 bzw. 55<br />
dB(A) sind unter Umständen mit Einschränkungen bezüglich Höhe und Hauptrichtung der<br />
Schallabstrahlung verbunden.<br />
Den Belangen des Lärmschutzes wurde durch Festsetzungen auf der Basis einer Geräuschkontingentierung<br />
für die Gewerbegebiete gemäß DIN 45 691 entsprochen. Mit den festgelegten<br />
Emissionskontingenten kann in der Gesamtbelastung die Einhaltung der Immissionsrichtwerte<br />
gemäß TA Lärm in der genehmigungsrechtlichen Umsetzung gewährleistet<br />
werden. Diese Lärmemissionen sind für die hier zu beachtenden Arten ohne Bedeutung.<br />
4.2.1.3.3 Lichtimmissionen<br />
Umweltauswirkungen infolge von Lichtemissionen können zum gegenwärtigen Planungsstand<br />
noch nicht im Detail abgeschätzt werden.<br />
Bei vielen Insekten ist die anlockende Wirkung des Lichts für einige Arten bekannt. Die<br />
Insekten werden durch künstliche Lichtquellen aus ihrer natürlichen Umgebung gelockt<br />
und können ihre ökologische Funktion nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erfüllen.<br />
Sie fehlen in der Nahrungskette sowie als Fortpflanzungspartner.<br />
Bei Vögeln werden Beeinträchtigungen während der Brutzeit von solchen während der<br />
Zugzeit unterschieden. Kunstlicht kann hier zu Änderungen der zeitlichen Aktivitätsmuster<br />
führen, z.B. Gesang während ungewöhnlicher Tages- oder Jahreszeiten (ABT 1997) oder<br />
Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d , 22297 Hamburg, Tel.: 040 / 540 76 11 43