Amtsblatt Ausgabe 282 - Frauenstein im Erzgebirge
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<strong>Ausgabe</strong> <strong>282</strong> / 29. 2 Juni 2013<br />
- Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses auf - 535.550,00 EUR<br />
- Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf<br />
0,00 EUR<br />
- Gesamtergebnis auf - 535.550,00 EUR<br />
<strong>im</strong> Finanzhaushalt mit dem<br />
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 3.036.569,00 EUR<br />
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 3.024.469,00 EUR<br />
- Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit<br />
als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus<br />
laufender Verwaltungstätigkeit auf<br />
12.100,00 EUR<br />
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 72.600,00 EUR<br />
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 125.100,00 EUR<br />
- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 52.500,00 EUR<br />
- Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss<br />
oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der<br />
Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen<br />
aus Investitionstätigkeit auf - 40.400,00 EUR<br />
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 252.200,00 EUR<br />
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 328.600,00 EUR<br />
- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />
auf - 76.400,00 EUR<br />
- Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo der<br />
Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung<br />
des Finanzmittelbestandes auf<br />
festgesetzt.<br />
§ 2<br />
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in<br />
Anspruch genommen werden darf, wird auf<br />
festgesetzt.<br />
§ 5<br />
§ 3<br />
§ 4<br />
- 116.800,00 EUR<br />
720.000,00 EUR<br />
<strong>Amtsblatt</strong><br />
Die Hebesätze für die Realsteuern, die in einer gesonderten Satzung (Hebesatzsatzung 2005 vom 01.011.2004)<br />
festgesetzt sind, betragen:<br />
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)<br />
320 v.H.<br />
für die Grundstücke (Grundsteuer B)<br />
405 v.H.<br />
für die Gewerbesteuer<br />
380 v.H.<br />
Abst<strong>im</strong>mergebnis:<br />
Beschluss mit 11 Ja-, 1 Nein-St<strong>im</strong>men, 0 St<strong>im</strong>menthaltungen<br />
152/45/13 Der Stadtrat der Stadt <strong>Frauenstein</strong> st<strong>im</strong>mt in seiner 45 Sitzung am 03.06.2013 dem<br />
Landverkauf in der Gemarkung <strong>Frauenstein</strong>, Teil des Flurstückes 54 in einer Größe von ca.<br />
66 m² und eines Teiles vom Flurstück 60/1 in einer Größe von ca. 70 m² an Herrn Dr.<br />
Stephan Krause und Frau Regina Köhler, Mühlenstraße 77 in 13187 Berlin zu.<br />
Der Verkauf des Landes erfolgt als Gartenland/Hausgärten zu einem Preis von 4,90 € pro m² (lt. Grundstücksmarktbericht<br />
des Landkreises Mittelsachsen per 31.12.2010, Orientierungswerte 2011) gesamt 666,40 €.<br />
Die Käufer übernehmen die Notar- und Grundbuchkosten, die Kosten der Vermessung, die Kosten be<strong>im</strong> Finanzamt<br />
sowie anfallende Verwaltungskosten.<br />
Nach der Messungsanerkennung erfolgt bei Abweichung von 5 % ein Wertausgleich. (Aufnahme in den<br />
Kaufvertrag: Bei einem Wiederverkauf der erworbenen Fläche bis 15 Jahre nach Erwerb der Flurtücke von der<br />
Stadt <strong>Frauenstein</strong>, ist der Mehrerlös zur derzeit üblichen Höhe an die Stadt <strong>Frauenstein</strong> abzuführen).<br />
Abst<strong>im</strong>mergebnis:<br />
Beschluss mit 12 Ja-, 0 Nein-St<strong>im</strong>men, 0 St<strong>im</strong>menthaltungen