Download (PDF, 49 74 KB) - Bayerische Staatsforsten
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unterstützt. Das bedeutet, dass für den Betreiber des Waldkindergartens,<br />
auch für eine ggf. erforderliche Wegebenutzung, zukünftig keine Kosten mehr<br />
entstehen. Eine Genehmigung durch die <strong>Bayerische</strong> <strong>Staatsforsten</strong> und eine<br />
vertragliche Regelung ist aber weiterhin notwendig.<br />
Für Veranstaltungen im Rahmen der Erwachsenbildung, z.B. von<br />
Volkshochschulen, soweit sie vom Freistaat Bayern gefördert werden, gilt die<br />
gleiche Regelung.<br />
5. Das Aufstellen von Ruhebänken ist, nach Genehmigung durch die <strong>Bayerische</strong><br />
<strong>Staatsforsten</strong> und dem Abschluss einer Vereinbarung zur Regelung der<br />
Verkehrssicherung und der Haftung, kostenfrei.<br />
6. Das Unternehmen <strong>Bayerische</strong> <strong>Staatsforsten</strong> unterstützt die Imkerei und<br />
Bienenweide. Sie bringt dem Wald viele ökologische Vorteile. Deshalb ist das<br />
Aufstellen von Bienenstöcken durch nicht-kommerzielle Imker zukünftig<br />
kostenfrei. Der ggf. damit in Zusammenhang stehende Einsatz von<br />
Kraftfahrzeugen muss dabei auf ein Mindestmaß beschränkt sein. Eine<br />
Genehmigung durch die <strong>Bayerische</strong> <strong>Staatsforsten</strong> und eine vertragliche<br />
Regelung ist aber weiterhin notwendig.<br />
im Rahmen des<br />
freien<br />
Betretungsrechtes<br />
gem. <strong>Bayerische</strong>r<br />
Verfassung<br />
kostenfrei<br />
Veranstaltungen<br />
von<br />
gemeinnützig<br />
anerkannten<br />
Vereinen und<br />
Institutionen<br />
sowie<br />
Religionsgemeinschaften<br />
kostenfrei<br />
Veranstaltungen<br />
im Staatswald<br />
Waldkindergärten<br />
und Veranstaltungen<br />
im Rahmen der<br />
Erwachsenenbildung<br />
kostenfrei<br />
Veranstaltungen<br />
kommerzieller<br />
Organisatoren<br />
kostenpflichtig