Download - DB Netz AG
Download - DB Netz AG
Download - DB Netz AG
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
4/5<br />
Amtliche WARNUNG vor GEWITTER mit STURMBÖEN, STARKREGEN und H<strong>AG</strong>EL<br />
für Landkreis XYZ<br />
gültig von: Freitag, 06.08.201x 12:00 Uhr<br />
bis: Freitag, 06.08.201x 15:00 Uhr<br />
ausgegeben vom Deutschen Wetterdienst<br />
am: Freitag, 06.08.201x 10:42 Uhr<br />
[...]<br />
Auch Sturmböen um 75 km/h können auftreten.<br />
[...]<br />
Der Fahrdienstleiter muss hierbei nicht prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Warnung mit<br />
Windgeschwindigkeiten ab 65 km/h handelt, weil dies bei der Verteilung mit der Eingriffsschwelle<br />
bereits vorweggenommen ist. Das reine Vorhandensein der Sturmwarnung setzt die Handlung<br />
in Gang. Die Herabsetzung der Geschwindigkeit auf 80 km/h erfolgt für die in der Warnung<br />
angegebene Störbestehenszeit, im angegebenen Beispiel von 12:00 bis 15:00 Uhr.<br />
Wichtig: Durch die Verteilung von Sturmwarnungen entfällt nicht die Verpflichtung zu weiteren<br />
Handlungen zur Gefahrenabwehr bei gefahrdrohenden Umständen, wenn für diese Wahrnehmungen<br />
oder Meldungen vorliegen. Insbesondere ersetzt diese Maßnahme keinesfalls die bei<br />
konkreten Erkenntnissen erforderlichen Maßnahmen der anderen Abschnitte des Moduls<br />
408.0541.<br />
Insofern handelt es sich bei der Begrenzung der Geschwindigkeit auf 80 km/h für die betroffenen<br />
Streckenabschnitte um eine risikoreduzierende Vorsichtsmaßnahme, die vollkommen entkoppelt<br />
ist, von einer konkreten, in einer Örtlichkeit eingetretenen Gefahrensituation. Daher ist<br />
für die Beauftragung des Triebfahrzeugführers durch den Fahrdienstleiter zur Begrenzung der<br />
Geschwindigkeit auch die mündliche Übermittlung zugelassen. Diese Übermittlung soll, wo dies<br />
aufgrund der Ausrüstung möglich ist, über Zugfunk mit Zulassung der Zugfahrt auf Richtung des<br />
betroffenen Streckenabschnittes erfolgen. Der Triebfahrzeugführer entnimmt aus der Meldung<br />
die Betriebsstellen und fährt im Sinne des Moduls 408.0341 Abschnitt 3 Absatz 4 b) mit höchstens<br />
80 km/h.<br />
D Besonderheiten<br />
Im Detail kann es in der Planung und Ausführung Besonderheiten geben, auf die im Folgenden<br />
eingegangen wird:<br />
a) Die im Wortlaut des Auftrages enthaltenen Betriebsstellenbezeichnungen (von/bis) sollen<br />
nach Möglichkeit Betriebsstellen des Laufweges des Zuges beinhalten. Wenn also ein durch<br />
das Vorliegen einer Sturmwarnung betroffener Streckenabschnitt z. B. eine Abzweigstelle<br />
beinhaltet und je nach Fahrtrichtung nur ein Anteil betroffen ist, soll der Fahrdienstleiter den<br />
Auftrag durch Angabe der Betriebsstellen des Laufweges begrenzen, die auf dem tatsächlich<br />
betroffenen Abschnitt liegen. Dies ist bei kürzeren Abschnitten (10-15 km), die den überwiegenden<br />
Anteil der betroffenen Abschnitte ausmachen, auch ohne Weiteres möglich, weil<br />
beim Fahrdienstleiter das Wissen über den Laufweg vorliegt. Bei längeren Abschnitten kann<br />
es vorkommen, dass der Triebfahrzeugführer bei einem Ausbruch aus dem genannten Abschnitt<br />
selbst erkennen muss, dass er den benannten betroffenen Streckenabschnitt verlassen<br />
hat. In der Regel erhält der Triebfahrzeugführer wieder einen neuen Auftrag, falls auf<br />
dem abweichenden Streckenabschnitt ebenfalls eine Einschränkung durch einen betroffenen<br />
Streckenabschnitt vorläge. Unberücksichtigt darf bleiben, wenn ein Zug innerhalb des betroffenen<br />
Streckenabschnittes planmäßig endet.