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408.0541 Züge fahren<br />

Seite 2 von 3<br />

Gefahrdrohende Umstände<br />

Wirksamkeit der technischen Sicherung nicht auf den besetzten Betriebsstellen<br />

überwacht wird und für die Sie als Fahrdienstleiter, der die Erkundungsfahrt<br />

ablässt, dem Triebfahrzeugführer Befehl 8 erteilen müssen. Die Bahnübergänge<br />

dürfen auch in einem vorbereiteten Beiblatt zum Befehl genannt<br />

werden.<br />

2 Befahren von vereisten Spurrillen oder Bahnübergängen<br />

a) Wenn nach Ablauf der in den Örtlichen Richtlinien nach b) genannten Zeit kein<br />

Zug gefahren ist und Spurrillen auf freier Strecke oder auf Bahnübergängen nicht<br />

schnee- und eisfrei gemacht werden konnten, müssen Sie vom Triebfahrzeugführer<br />

des Zuges, der das Gleis zuerst befährt, die Radsatzlast des Fahrzeugs an<br />

der Spitze des Zuges melden lassen, soweit die Radsatzlast des Fahrzeugs an<br />

der Spitze des Zuges nicht nach b) in den Örtlichen Richtlinien angegeben ist.<br />

Ist die gemeldete oder die in den Örtlichen Richtlinien nach b) angegebene Radsatzlast<br />

für diesen Zug nicht größer als 16 t, müssen Sie den Triebfahrzeugführer<br />

durch Befehl 9 anweisen, den Streckenabschnitt mit Spurrillen und die Bahnübergänge<br />

mit höchstens 30 km/h zu befahren.<br />

b) In den Örtlichen Richtlinien sind die betroffenen Streckenabschnitte, Bahnübergänge<br />

und Zeiten genannt. Es können Radsatzlasten der Fahrzeuge angegeben<br />

sein, die an der Spitze des Zuges fahren, und zusätzliche Regeln gegeben sein.<br />

3 Eiszapfenbildung<br />

Wenn sich in Tunnels Eiszapfen bilden können (Örtliche Richtlinien), müssen Sie den<br />

Triebfahrzeugführer des Zuges, der das Gleis zuerst befährt, durch Befehl 9 anweisen,<br />

im Tunnel auf Sicht zu fahren.<br />

4 Windwarnung<br />

Zeigt eine Windmeldeanlage Windwarnung an, müssen Sie die in den Örtlichen Richtlinien<br />

genannten Maßnahmen treffen.<br />

5 Geschlossene Schneedecke<br />

Die Betriebszentrale darf anordnen, dass Züge mit einer zulässigen Geschwindigkeit<br />

von mehr als 200 km/h wegen geschlossener Schneedecke mit höchstens 200 km/h<br />

fahren. Sie müssen dem Triebfahrzeugführer Befehl 11 mit Wortlaut „Stellen Sie VMZ<br />

200 von ... bis ... ein“ erteilen.<br />

6 Melden<br />

Als Triebfahrzeugführer müssen Sie gefahrdrohende Umstände dem Fahrdienstleiter<br />

melden.<br />

gültig ab 01.04.2013

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