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408.0541 Züge fahren<br />
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Gefahrdrohende Umstände<br />
Wirksamkeit der technischen Sicherung nicht auf den besetzten Betriebsstellen<br />
überwacht wird und für die Sie als Fahrdienstleiter, der die Erkundungsfahrt<br />
ablässt, dem Triebfahrzeugführer Befehl 8 erteilen müssen. Die Bahnübergänge<br />
dürfen auch in einem vorbereiteten Beiblatt zum Befehl genannt<br />
werden.<br />
2 Befahren von vereisten Spurrillen oder Bahnübergängen<br />
a) Wenn nach Ablauf der in den Örtlichen Richtlinien nach b) genannten Zeit kein<br />
Zug gefahren ist und Spurrillen auf freier Strecke oder auf Bahnübergängen nicht<br />
schnee- und eisfrei gemacht werden konnten, müssen Sie vom Triebfahrzeugführer<br />
des Zuges, der das Gleis zuerst befährt, die Radsatzlast des Fahrzeugs an<br />
der Spitze des Zuges melden lassen, soweit die Radsatzlast des Fahrzeugs an<br />
der Spitze des Zuges nicht nach b) in den Örtlichen Richtlinien angegeben ist.<br />
Ist die gemeldete oder die in den Örtlichen Richtlinien nach b) angegebene Radsatzlast<br />
für diesen Zug nicht größer als 16 t, müssen Sie den Triebfahrzeugführer<br />
durch Befehl 9 anweisen, den Streckenabschnitt mit Spurrillen und die Bahnübergänge<br />
mit höchstens 30 km/h zu befahren.<br />
b) In den Örtlichen Richtlinien sind die betroffenen Streckenabschnitte, Bahnübergänge<br />
und Zeiten genannt. Es können Radsatzlasten der Fahrzeuge angegeben<br />
sein, die an der Spitze des Zuges fahren, und zusätzliche Regeln gegeben sein.<br />
3 Eiszapfenbildung<br />
Wenn sich in Tunnels Eiszapfen bilden können (Örtliche Richtlinien), müssen Sie den<br />
Triebfahrzeugführer des Zuges, der das Gleis zuerst befährt, durch Befehl 9 anweisen,<br />
im Tunnel auf Sicht zu fahren.<br />
4 Windwarnung<br />
Zeigt eine Windmeldeanlage Windwarnung an, müssen Sie die in den Örtlichen Richtlinien<br />
genannten Maßnahmen treffen.<br />
5 Geschlossene Schneedecke<br />
Die Betriebszentrale darf anordnen, dass Züge mit einer zulässigen Geschwindigkeit<br />
von mehr als 200 km/h wegen geschlossener Schneedecke mit höchstens 200 km/h<br />
fahren. Sie müssen dem Triebfahrzeugführer Befehl 11 mit Wortlaut „Stellen Sie VMZ<br />
200 von ... bis ... ein“ erteilen.<br />
6 Melden<br />
Als Triebfahrzeugführer müssen Sie gefahrdrohende Umstände dem Fahrdienstleiter<br />
melden.<br />
gültig ab 01.04.2013