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PDF-Download des Elternbriefs - Wilhelm-von-Humboldt-Gymnasium

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Elternbrief 2013/2014 Seite 16<br />

Schmuckstück für die Dauer <strong>des</strong> Sportunterrichts abzulegen, so ist dieses mithilfe <strong>von</strong> Sporttape oder<br />

einem Heftpflaster abzukleben. Bei Armbändern kann alternativ auch ein Schweißband übergezogen<br />

werden.<br />

2. Wertgegenstände<br />

Im Allgemeinen sammeln die Sportlehrkräfte keine Wertgegenstände <strong>von</strong> den Schülerinnen und<br />

Schülern ein. Zwar werden die Umkleideräume stets während <strong>des</strong> Unterrichts verschlossen, jedoch<br />

empfehlen wir, wertvolle Gegenstände nicht in die Schule mitzubringen.<br />

3. Anwesenheitspflicht<br />

Ist eine Schülerin/ ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage aktiv am Sportunterricht<br />

teilzunehmen, so muss diese/ dieser dennoch während <strong>des</strong> Unterrichts anwesend sein.<br />

6.11 Verhalten bei Feueralarm<br />

Im letzten Schuljahr wurde in unserer Schule ein Fehlalarm kurz vor Schulschluss ausgelöst. Aus den<br />

Erfahrungen mit den Vorkommnissen durch das Fehlverhalten einiger Schülerinnen und Schüler und<br />

Eltern, möchten wir auf einige Punkte hinweisen:<br />

1. Die Schultaschen müssen bei jedem Feueralarm unbedingt in den Klassenräumen zurückbleiben,<br />

um jede Verzögerung beim Räumen <strong>des</strong> Schulgebäu<strong>des</strong> zu verhindern.<br />

Daher müssen Sie, liebe Eltern, sich darauf einstellen, dass die Schülerinnen und Schüler erst<br />

nach der Aufhebung <strong>des</strong> Alarms die Schultaschen aus ihrer Klasse holen können und erst danach<br />

das Schulgebäude verlassen können. Wenn Sie in einem solchen Fall Ihre Tochter bzw. Ihren<br />

Sohn <strong>von</strong> der Schule abholen, müssen wir Sie daher bitten, sich zu gedulden und auf Ihr Kind<br />

außerhalb <strong>des</strong> Schulgelän<strong>des</strong> zu warten. Die Schülerinnen und Schüler dürfen auf keinen Fall<br />

den Klassenverband verlassen.<br />

2. Die Feuerwehrzufahrt am südlichen Zugang zur Schule muss stets freigehalten werden.<br />

Das bedeutet, dort dürfen keine Fahrräder abgestellt werden. Die Fahrräder müssen auf dem<br />

danebenliegenden Fahrradabstellplatz abgestellt werden! Falls weiterhin Fahrräder in der Zufahrt<br />

stehen, sehen wir uns gezwungen, erzieherische Maßnahmen zu ergreifen!<br />

Wir bitten Sie daher auf Ihre Tochter bzw. Sohn zur Sicherheit aller dahin gehend einzuwirken.<br />

Die Sicherheit aller Schülerinnen und Schüler liegt uns sehr am Herzen, daher erwarten wir Ihr<br />

Verständnis und Ihre Unterstützung.<br />

6.12 Schülerunfallversicherung<br />

Durch Gesetz sind alle Schülerinnen und Schüler bei schulischen Veranstaltungen und auf den damit<br />

zusammenhängenden Schulwegen gegen die Folgen <strong>von</strong> Unfällen versichert. Die<br />

Schülerunfallversicherung deckt alle durch einen Unfall eintretenden Körperschäden. Die Leistungen<br />

umfassen Heilbehandlungen ohne zeitliche Begrenzung, Berufs- bzw. Schulhilfe zum Aufholen<br />

versäumten Unterrichts und eventuell eine Rente.<br />

Bei den <strong>von</strong> der Schulleiterin anerkannten und durch Aufsicht geregelten Schulveranstaltungen<br />

(Klassenfahrten, Skischullandheimaufenthalte, Studienaufenthalte, Wandertage, Unterrichtsgänge,<br />

Besuche <strong>von</strong> Ausstellungen und kulturellen Veranstaltungen usw.) sind alle Schülerinnen und Schüler<br />

versichert. Private Tätigkeiten während dieser Veranstaltungen fallen nicht unter den<br />

Versicherungsschutz. Während <strong>des</strong> Schulweges bleibt der Schutz erhalten, selbst wenn ein Umweg<br />

gemacht wird, wenn dieser sicherer oder schulisch bedingt ist. Bei der Erledigung <strong>von</strong> Hausaufgaben<br />

sind Schülerinnen und Schüler grundsätzlich nicht versichert (Ausnahme: Hausaufgabenbetreuung).<br />

Wenn ein Schülerin und ein Schüler während der normalen Unterrichtszeit das Schulgelände verlässt<br />

und sich damit der notwendigen Aufsicht entzieht, verliert er seinen Versicherungsschutz. Deswegen ist<br />

in den Klassen 5 - 10 das Verlassen <strong>des</strong> Schulgelän<strong>des</strong> während der Unterrichtszeit am Vormittag<br />

nicht gestattet. Bei Nachmittagsunterricht erfolgt eine Sonderregelung.

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