PDF-Download des Elternbriefs - Wilhelm-von-Humboldt-Gymnasium
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Elternbrief 2013/2014 Seite 16<br />
Schmuckstück für die Dauer <strong>des</strong> Sportunterrichts abzulegen, so ist dieses mithilfe <strong>von</strong> Sporttape oder<br />
einem Heftpflaster abzukleben. Bei Armbändern kann alternativ auch ein Schweißband übergezogen<br />
werden.<br />
2. Wertgegenstände<br />
Im Allgemeinen sammeln die Sportlehrkräfte keine Wertgegenstände <strong>von</strong> den Schülerinnen und<br />
Schülern ein. Zwar werden die Umkleideräume stets während <strong>des</strong> Unterrichts verschlossen, jedoch<br />
empfehlen wir, wertvolle Gegenstände nicht in die Schule mitzubringen.<br />
3. Anwesenheitspflicht<br />
Ist eine Schülerin/ ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage aktiv am Sportunterricht<br />
teilzunehmen, so muss diese/ dieser dennoch während <strong>des</strong> Unterrichts anwesend sein.<br />
6.11 Verhalten bei Feueralarm<br />
Im letzten Schuljahr wurde in unserer Schule ein Fehlalarm kurz vor Schulschluss ausgelöst. Aus den<br />
Erfahrungen mit den Vorkommnissen durch das Fehlverhalten einiger Schülerinnen und Schüler und<br />
Eltern, möchten wir auf einige Punkte hinweisen:<br />
1. Die Schultaschen müssen bei jedem Feueralarm unbedingt in den Klassenräumen zurückbleiben,<br />
um jede Verzögerung beim Räumen <strong>des</strong> Schulgebäu<strong>des</strong> zu verhindern.<br />
Daher müssen Sie, liebe Eltern, sich darauf einstellen, dass die Schülerinnen und Schüler erst<br />
nach der Aufhebung <strong>des</strong> Alarms die Schultaschen aus ihrer Klasse holen können und erst danach<br />
das Schulgebäude verlassen können. Wenn Sie in einem solchen Fall Ihre Tochter bzw. Ihren<br />
Sohn <strong>von</strong> der Schule abholen, müssen wir Sie daher bitten, sich zu gedulden und auf Ihr Kind<br />
außerhalb <strong>des</strong> Schulgelän<strong>des</strong> zu warten. Die Schülerinnen und Schüler dürfen auf keinen Fall<br />
den Klassenverband verlassen.<br />
2. Die Feuerwehrzufahrt am südlichen Zugang zur Schule muss stets freigehalten werden.<br />
Das bedeutet, dort dürfen keine Fahrräder abgestellt werden. Die Fahrräder müssen auf dem<br />
danebenliegenden Fahrradabstellplatz abgestellt werden! Falls weiterhin Fahrräder in der Zufahrt<br />
stehen, sehen wir uns gezwungen, erzieherische Maßnahmen zu ergreifen!<br />
Wir bitten Sie daher auf Ihre Tochter bzw. Sohn zur Sicherheit aller dahin gehend einzuwirken.<br />
Die Sicherheit aller Schülerinnen und Schüler liegt uns sehr am Herzen, daher erwarten wir Ihr<br />
Verständnis und Ihre Unterstützung.<br />
6.12 Schülerunfallversicherung<br />
Durch Gesetz sind alle Schülerinnen und Schüler bei schulischen Veranstaltungen und auf den damit<br />
zusammenhängenden Schulwegen gegen die Folgen <strong>von</strong> Unfällen versichert. Die<br />
Schülerunfallversicherung deckt alle durch einen Unfall eintretenden Körperschäden. Die Leistungen<br />
umfassen Heilbehandlungen ohne zeitliche Begrenzung, Berufs- bzw. Schulhilfe zum Aufholen<br />
versäumten Unterrichts und eventuell eine Rente.<br />
Bei den <strong>von</strong> der Schulleiterin anerkannten und durch Aufsicht geregelten Schulveranstaltungen<br />
(Klassenfahrten, Skischullandheimaufenthalte, Studienaufenthalte, Wandertage, Unterrichtsgänge,<br />
Besuche <strong>von</strong> Ausstellungen und kulturellen Veranstaltungen usw.) sind alle Schülerinnen und Schüler<br />
versichert. Private Tätigkeiten während dieser Veranstaltungen fallen nicht unter den<br />
Versicherungsschutz. Während <strong>des</strong> Schulweges bleibt der Schutz erhalten, selbst wenn ein Umweg<br />
gemacht wird, wenn dieser sicherer oder schulisch bedingt ist. Bei der Erledigung <strong>von</strong> Hausaufgaben<br />
sind Schülerinnen und Schüler grundsätzlich nicht versichert (Ausnahme: Hausaufgabenbetreuung).<br />
Wenn ein Schülerin und ein Schüler während der normalen Unterrichtszeit das Schulgelände verlässt<br />
und sich damit der notwendigen Aufsicht entzieht, verliert er seinen Versicherungsschutz. Deswegen ist<br />
in den Klassen 5 - 10 das Verlassen <strong>des</strong> Schulgelän<strong>des</strong> während der Unterrichtszeit am Vormittag<br />
nicht gestattet. Bei Nachmittagsunterricht erfolgt eine Sonderregelung.