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Übergabebrief der Piehlmühle von 1679 - familienforschung-kunz ...

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Als weitere Inhaber werden genannt:<br />

1630 Hans Bernecker<br />

1638 Hans Hofmann<br />

1644 Erhard Wittmann<br />

Im selben Jahr wird auch ein Caspar Widmann als Müller auf <strong>der</strong> Pielmühle<br />

genannt, <strong>der</strong> am 4. Mai 1644 als Pate bei einer Taufe in <strong>der</strong> Pfarrkirche in<br />

Pleystein in Erscheinung tritt.<br />

Die Wittmann scheinen aus Schnaittenbach gekommen zu sein, weil <strong>der</strong> oben<br />

genannte Caspar Wittmann am 14. März 1682 in Schnaittenbach beerdigt<br />

wurde.<br />

<strong>1679</strong> wird auch Georg Wittmann (Widmann) als Müllermeister auf <strong>der</strong> Pielmühle<br />

genannt, als er am 14. November sich mit Anna Regina Köck <strong>von</strong><br />

Schönsee in Pleystein vermählt.<br />

Er ist einer <strong>der</strong> Ahnherren <strong>der</strong> Wittmann <strong>von</strong> Finkenhammer und somit auch<br />

des Bischofs Michael Wittmann <strong>von</strong> Regensburg.<br />

Übergabevertrag:<br />

„Ich Baltzar Widmann Müller zu Piehlmühle urkunde und bekenne hiemit für<br />

mich, all meine Erben und Nachkommen öffentlich gegen männiglich kraft<br />

dieses Briefes, daß ich recht und redlich verkauft und zu kaufen geben habe<br />

Meinem freundlichen lieben Sohn Georg Widtmann dem jüngeren, noch<br />

ledigen doch vogtbaren Standes, all seinen Erben und Nachkommen nemlich<br />

meine bisher inne gehabte Mühle, die Piehlmühle genannt, mit den Ein- und<br />

Zugehörigen, Rechten und Gerechtigkeiten an Wasser und zugehör, Wasserläufen,<br />

zu Haus und Feld, nichts da<strong>von</strong> behin<strong>der</strong>t ausgenommen, wie alles<br />

verraint und versteint und dem Fürstl. Pflegamt Treswitz mit Mannschaft, Rais,<br />

Steuer und aller hohen und nie<strong>der</strong>en Gerichtsbar- und Botmäßigkeit, dann jährlichen<br />

fünfzehn Kreuzer Zinsen, einer Fastnachtshenne, und auf ergeben<strong>der</strong><br />

Verän<strong>der</strong>ung mit dem zwanzigsten Pfennig Handlohn unterworfen ist, dann<br />

etliche Kraft interim heutigen Dato aufgerichten Pfandschaftsbriefes, dazu<br />

gegebenen Stück Vieh, Getreid, Fahrnis und an<strong>der</strong>es, alles zusammen um eine<br />

gewisse Summe Geldes benanntlichen Vierhun<strong>der</strong>t Gulden rheinisch, welche<br />

mir mein Sohn als Käufer den gemachten Fristen gemäß bar bezahlen versprochen,<br />

also zwar, daß ich mich entgegen solcher Mühle um mehr gänzlich<br />

verziehen und begeben und ihren Käufer selbige zu nützen, zu gebrauchen, zu<br />

verkommen o<strong>der</strong> zu verkaufen und nach seinem Gefallen damit zu handeln und<br />

zu verwandeltn hiermit wissent- und wohlbedachtlich übergeben und ihm eine<br />

ruhige Poßession eingesetzt haben will.<br />

Ich soll und will ihm auch diesen Kauf für alle Ansprach vergewehren und vertetten<br />

als es <strong>der</strong> Oberpfalz und des Pflegamts Treswitz Recht, Sitt und Gewohnheit<br />

ist.

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