Übergabebrief der Piehlmühle von 1679 - familienforschung-kunz ...
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Als weitere Inhaber werden genannt:<br />
1630 Hans Bernecker<br />
1638 Hans Hofmann<br />
1644 Erhard Wittmann<br />
Im selben Jahr wird auch ein Caspar Widmann als Müller auf <strong>der</strong> Pielmühle<br />
genannt, <strong>der</strong> am 4. Mai 1644 als Pate bei einer Taufe in <strong>der</strong> Pfarrkirche in<br />
Pleystein in Erscheinung tritt.<br />
Die Wittmann scheinen aus Schnaittenbach gekommen zu sein, weil <strong>der</strong> oben<br />
genannte Caspar Wittmann am 14. März 1682 in Schnaittenbach beerdigt<br />
wurde.<br />
<strong>1679</strong> wird auch Georg Wittmann (Widmann) als Müllermeister auf <strong>der</strong> Pielmühle<br />
genannt, als er am 14. November sich mit Anna Regina Köck <strong>von</strong><br />
Schönsee in Pleystein vermählt.<br />
Er ist einer <strong>der</strong> Ahnherren <strong>der</strong> Wittmann <strong>von</strong> Finkenhammer und somit auch<br />
des Bischofs Michael Wittmann <strong>von</strong> Regensburg.<br />
Übergabevertrag:<br />
„Ich Baltzar Widmann Müller zu Piehlmühle urkunde und bekenne hiemit für<br />
mich, all meine Erben und Nachkommen öffentlich gegen männiglich kraft<br />
dieses Briefes, daß ich recht und redlich verkauft und zu kaufen geben habe<br />
Meinem freundlichen lieben Sohn Georg Widtmann dem jüngeren, noch<br />
ledigen doch vogtbaren Standes, all seinen Erben und Nachkommen nemlich<br />
meine bisher inne gehabte Mühle, die Piehlmühle genannt, mit den Ein- und<br />
Zugehörigen, Rechten und Gerechtigkeiten an Wasser und zugehör, Wasserläufen,<br />
zu Haus und Feld, nichts da<strong>von</strong> behin<strong>der</strong>t ausgenommen, wie alles<br />
verraint und versteint und dem Fürstl. Pflegamt Treswitz mit Mannschaft, Rais,<br />
Steuer und aller hohen und nie<strong>der</strong>en Gerichtsbar- und Botmäßigkeit, dann jährlichen<br />
fünfzehn Kreuzer Zinsen, einer Fastnachtshenne, und auf ergeben<strong>der</strong><br />
Verän<strong>der</strong>ung mit dem zwanzigsten Pfennig Handlohn unterworfen ist, dann<br />
etliche Kraft interim heutigen Dato aufgerichten Pfandschaftsbriefes, dazu<br />
gegebenen Stück Vieh, Getreid, Fahrnis und an<strong>der</strong>es, alles zusammen um eine<br />
gewisse Summe Geldes benanntlichen Vierhun<strong>der</strong>t Gulden rheinisch, welche<br />
mir mein Sohn als Käufer den gemachten Fristen gemäß bar bezahlen versprochen,<br />
also zwar, daß ich mich entgegen solcher Mühle um mehr gänzlich<br />
verziehen und begeben und ihren Käufer selbige zu nützen, zu gebrauchen, zu<br />
verkommen o<strong>der</strong> zu verkaufen und nach seinem Gefallen damit zu handeln und<br />
zu verwandeltn hiermit wissent- und wohlbedachtlich übergeben und ihm eine<br />
ruhige Poßession eingesetzt haben will.<br />
Ich soll und will ihm auch diesen Kauf für alle Ansprach vergewehren und vertetten<br />
als es <strong>der</strong> Oberpfalz und des Pflegamts Treswitz Recht, Sitt und Gewohnheit<br />
ist.