07 Protokollbuch 02.09.2013 - Stadt Eupen
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Zu 14 Ambulanzdienst der Städtischen Freiwilligen Feuerwehr:<br />
Anschaffung von Material------------------------------------------------------<br />
DER STADTRAT,<br />
In Anbetracht, dass im städtischen Haushaltsplan unter Artikel 352/744-51 ein<br />
Betrag von 5.000 € vorgesehen ist für die Anschaffung einer so genannten<br />
Stryker-Trage für den Ambulanzdienst der Städtischen Freiwilligen Feuerwehr<br />
als Ersatz für verschlissenes Material;----------------------------------------------------------<br />
Aufgrund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung;-----------<br />
Auf Vorschlag des Gemeindekollegiums und im Einvernehmen mit der<br />
Finanzkommission, -----------------------------------------------------------------------------------<br />
b e s c h l i e ß t<br />
einstimmig,<br />
der Anschaffung von Material für den Ambulanzdienst der Städtischen<br />
Freiwilligen Feuerwehr zuzustimmen. -----------------------------------------------------------<br />
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Zu 15 Städtische Straßenverkehrsordnung:--------------------------------------<br />
a) Genehmigung betreffend die zeitweilige Einrichtung von<br />
Behindertenparkplätzen in der Kirchstraße und auf dem<br />
Marktplatz-----------------------------------------------------------------------<br />
DER STADTRAT,<br />
In Anbetracht, dass durch den Schutzzaun an der St. Nikolaus-Pfarrkirche<br />
zahlreiche Parkplätze wegfallen;------------------------------------------------------------------<br />
In Angebracht, dass es sich empfiehlt, eine zeitweilige Anlegung von weiteren<br />
Behindertenparkplätzen im Umkreis der Kirche einzurichten;---------------------------<br />
In Erwägung, dass folgende Stellen zwecks Einrichtung von<br />
Behindertenparkplätzen sich eignen: Kirchstraße, erste Parkstelle links in<br />
Richtung Bergstraße und Marktplatz, auf Höhe des Anwesens Marktplatz 3,<br />
erste Parkstelle rechts;-------------------------------------------------------------------------------<br />
Nach Kenntnisnahme folgender Interventionen:---------------------------------------------<br />
Herr <strong>Stadt</strong>verordneter Fabrice PAULUS (CSP): Die CSP-Fraktion befürwortet<br />
die Anlegung von Behindertenparkplätzen im Zentrum. Daher möchte ich hier<br />
anmerken, dass der Behindertenparkplatz am Clown zu verlegen ist, da er sich<br />
in unmittelbarer Nähe einer Lampe befindet. Dies birgt für weniger mobile<br />
Menschen eine erhebliche Gefahrenquelle beim Ein- und Ausparken. --------------<br />
Wir machen uns jedoch generell Sorgen was die Anbringung zusätzlicher<br />
Verkehrsschilder angeht und befürchten eine Verwässerung des Konzepts der<br />
Begegnungszone im <strong>Stadt</strong>zentrum. Denn eine der grundlegenden<br />
Charakteristiken einer Begegnungszone (international „Shared Space“) ist es<br />
auf Verkehrszeichen zu verzichten. Durch die Anbringung zusätzlicher<br />
Verkehrsschilder entfernt sich die <strong>Stadt</strong> weiter von diesem gemeinsam<br />
angestrebten Konzept. Würde eine Bodenmarkierung nicht ausreichen? ----------<br />
Wenn wir jetzt diese Schilder aufstellen, was kommt danach? Weitere<br />
Hinweistafeln, Vorfahrtsschilder oder Haltestellenschilder für Busse? ---------------<br />
Wie sieht’s überhaupt aus mit dem Busverkehr im Zentrum? Die Bauarbeiten<br />
sind doch beendet und die Achse (Paveestraße – Bergstraße) ist offen. Warum<br />
fahren noch keine Busse?--------------------------------------------------------------------------<br />
Herr Bürgermeister Karl-Heinz KLINKENBERG (PFF-MR): Das Kollegium hat<br />
bereist vorgesehen, den behindertengerechten Parkplatz am Clown zu<br />
entfernen. Zu dem öffentlichen Nahverkehr werden wir uns im Rahmen der<br />
mündlichen Fragen äußern.------------------------------------------------------------------------<br />
Auf Grund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung; ---------<br />
Auf Grund des Gesetzes über den Straßenverkehr;----------------------------------------<br />
Auf Grund des Königlichen Erlasses betreffend die allgemeine Verordnung über<br />
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