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serviceheft - DKM 2013

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Hinweise für den Messebauer<br />

(Seite 5 von 6)<br />

Halle 4 (Einfahrt West 4, Tor 45):<br />

Sonntag, 20.10.<strong>2013</strong> / 8.00 bis 20.00 Uhr<br />

Montag, 21.10.<strong>2013</strong> / 8.00 bis 20.00 Uhr<br />

Dienstag, 22.10.<strong>2013</strong> / 8.00 bis 18.00 Uhr<br />

Messeforum Halle 4 (Einfahrt Süd 3):<br />

Sonntag, 20.10.<strong>2013</strong> / 8.00 Uhr bis Dienstag, 22.10.<strong>2013</strong> / 18.00 Uhr<br />

Für Anlieferungen an den Messestand benötigen Ihre Kuriere und Spediteure einen Aufbauausweis. Diesen erhalten Sie<br />

an Tor 42 (Halle 4), Tor 32 – Wirtschaftshof (Halle 3B) und im Messeforum der Halle 4.<br />

*Anlieferungen vor dem offiziellen Aufbau / vorgezogener Aufbau<br />

Anlieferungen vor dem offiziellen Aufbaubeginn sind kostenpflichtig und müssen vorher angemeldet werden. Siehe<br />

Formular „Vorgezogener Aufbau / vorzeitige Anlieferung“.<br />

Anlieferungen während der Messe (23. und 24.10.<strong>2013</strong>)<br />

Wir empfehlen dringend, Anlieferungen an den Messestand durch Caterer und andere Servicedienstleister in der Zeit von<br />

7.00 bis 9.00 Uhr durchzuführen. Anlieferungen vor 7.00 Uhr sind nicht möglich.<br />

Anlieferungen an den Messestand können über alle Zufahrten erfolgen. Gegen Zahlung einer Kaution von € 50,00 kann das<br />

Gelände befahren und die Anlieferung an den Messestand durchgeführt werden. Bitte informieren Sie Ihre Dienstleister über<br />

die Notwendigkeit, die Kaution in Höhe von € 50,00 mitzuführen.<br />

Kurierdienste müssen ihre Sendungen über die <strong>DKM</strong>-Poststelle (Halle 4, Tor 41, neben dem Aufzug) anliefern. Die <strong>DKM</strong>-Poststelle<br />

(wird betrieben von Fa. Kühne) ist deutlich erkennbar markiert. Die Annahme und Weiterleitung von Sendungen durch<br />

die Fa. Kühne ist kostenpflichtig (siehe Aussteller-Portal, Formular „Paketservice“).<br />

6. Werbende Veranstaltungen und Aktionen des Ausstellers<br />

Hier weisen wir auf die Aussteller-Teilnahmebedingungen Punkt 15 hin:<br />

Werbemaßnahmen der Aussteller<br />

1. Jeder Aussteller ist verpflichtet, alle Werbemaßnahmen auf seinem Stand, die zu Geräusch-, Geruchs- oder zu visuellen<br />

Beeinträchtigungen der Nachbaraussteller führen können, spätestens einen Monat vor Messebeginn dem Veranstalter<br />

bekannt zu machen und von diesem genehmigen zu lassen. Eine Genehmigung ist auch für die Durchführung von Verteilaktionen<br />

außerhalb des Messestandes erforderlich.<br />

2. Eine Genehmigung der Werbemaßnahme kann von bestimmten Voraussetzungen abhängig gemacht werden und mit<br />

Auflagen erteilt werden. Eine Genehmigung für den Einsatz von Ton-Verstärkeranlagen wird nur unter nachfolgenden<br />

Voraussetzungen erteilt:<br />

- der A-bewertete energieäquivalente Schalldruckpegel, gemessen an der Standkante des Schallverursachers in 1,00 m<br />

Höhe darf den Wert von 75 dB(A) nicht überschreiten. In strittigen Fällen wird der Veranstalter Schalldruckpegelmessungen<br />

durchführen und bei Überschreiten des Grenzwertes die Tonanlage still legen lassen.<br />

- Mit einer Ton-Verstärkeranlage moderierte Stand-Aktionen (z.B. Verlosungen) dürfen am Tag maximal 4 Mal mit einer<br />

Dauer von 10 Minuten pro Messetag durchgeführt werden. Hiervon kann nur abgewichen werden, wenn von den<br />

betroffenen Standnachbarn das Einverständnis vorliegt.<br />

3. Werbemaßnahmen sowie das Scannen von Besuchern sind nur auf dem Messestand des Ausstellers zulässig. Auf<br />

eine angemessene Bekleidung von Hostessen und Standpersonal ist zu achten. Das Verteilen von Werbemitteln außerhalb<br />

der Standfläche ist nach vorheriger Genehmigung unter den nachfolgenden Bedingungen gestattet:<br />

- Die werbefreien Zonen sind zu beachten. Diese sind: Das Freigelände der Messe, das Foyer Messezentrum, das Foyer<br />

der Halle 3B, die Speakers‘ Corner, die Übergänge der Hallen 3B, 4 und 5, die Workshopräume, alle Cateringzonen, die<br />

Empore, das Pressezentrum, Vorraum Saal 30 und 31, die Toiletten sowie die unmittelbaren Zugangsbereiche der<br />

Hallen 3B, 4 und 5 (Radius von 20 Metern ab Halleneingang).<br />

- Es ist untersagt, sich fest vor einen fremden Messestand zu positionieren.<br />

- Die Zahl der zulässigen Verteilpersonen richtet sich nach der gebuchten Standfläche des Ausstellers. Maximal sind<br />

zulässig: bis 19 qm eine Person; ab 20 qm zwei Personen, ab 40 qm drei Personen und ab 60 qm vier Personen. Bei<br />

Zuwiderhandlung der vorgenannten Bedingungen wird jede weitere Verteilaktion für den Rest der Messedauer untersagt.<br />

4. Folgende Werbemaßnahmen sind nicht zulässig:<br />

- Das dauerhafte Abspielen von Musik (siehe hierzu auch Punkt 15.2) sowie musikalische Darbietungen jeglicher Art während<br />

der Messezeiten. Dies ist ausnahmsweise zulässig, wenn von den betroffenen Standnachbarn das Einverständnis vorliegt.<br />

- Das Verteilen von sperrigen Werbegeschenken (wie z.B. Besen, Schneeschaufeln, Gießkanne).<br />

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