serviceheft - DKM 2013
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Hinweise für den Messebauer<br />
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Eckdaten Halle 4:<br />
In Halle 4 sind keine Abhängungen möglich. Die Halle 4 ist nicht besprinklert. Die möglichen Bodenbelastungen variieren in<br />
der Halle 4 je nach Standort, insbesondere bei Sonderbauten kann die Belastung bei Tanja Klang erfragt werden.<br />
Eckdaten Halle 3B:<br />
Abhängungen sind fast überall möglich. Die Punkte werden wunschgemäß über dem Stand eingerichtet und müssen dazu<br />
über das Formular „Deckenabhängungen“ bestellt werden.<br />
Alle Messestände, die eine nicht sprinklertaugliche Deckenfläche haben (Deckenverschluss über 50% pro m²), benötigen<br />
in der Halle 3B eine Sprinkleranlage, die ausschließlich über das Serviceangebot „Sprinkleranlagen“ gesondert bestellt<br />
werden kann. Eine Kopie der Bestellung muss dazu der <strong>DKM</strong>-Messeorganisation (Tanja Klang) mit dem Antrag auf Standbaugenehmigung<br />
eingereicht werden.<br />
Die zulässige Bodenbelastung in der Halle 3B beträgt 20kN/m 2 (bzw. Brückenklasse SLW 30).<br />
Wir werden Ihrem Auftraggeber, dem (Haupt-)Aussteller der <strong>DKM</strong> <strong>2013</strong>, einen exakt vermassten Standplan mit<br />
Angabe der Versorgungskanäle (Strom, Wasser, Telekom) im Internet unter www.die-leitmesse.de in seinem Ausstellerportal<br />
zur Verfügung stellen. Bitte fordern Sie diesen Plan bei Ihrem Auftraggeber an. Dieser ist als Standbaugenehmigung<br />
angelegt und soll bitte zum vereinfachten Genehmigungsverfahren genutzt werden.<br />
Bauhöhe:<br />
< An den Standkanten sind grundsätzlich nur 3,50 m Bauhöhe gestattet.<br />
< Eingerückt um einen Nachbarschaftsabstand von 1,00 m sind 5,00 m Bauhöhe zugelassen.<br />
< Mit einer schriftlich erteilten Sondergenehmigung ist die max. Bauhöhe 6,30 m<br />
Bei einer Bauhöhe von mehr als 3,50 m an der Standkante, muss das schriftliche Einverständnis aller unmittelbar an<br />
den betreffenden Stand angrenzenden Nachbarn vorliegen. Die sogenannten „nachbarschaftlichen Einverständniserklärungen“<br />
müssen mit dem Antrag auf Standbaugenehmigung eingereicht werden. (Sie können im Ausstellerportal das<br />
gleichnamige Formular personalisiert herunterladen. Unpersonalisiert hier zum Downloaden.) Die Hallenpläne, in denen<br />
Ihre Standnachbarn vermerkt sind, finden Sie im Internet unter www.die-leitmesse.de. Die Kontaktdaten Ihrer Standnachbarn<br />
erfahren Sie von Tanja Klang (siehe Punkt 1.).<br />
Bei unmittelbar angrenzenden Messeständen hat der Aussteller des höher gebauten Standes dafür Sorge zu tragen, dass<br />
die Rückseiten der zum Standnachbarn hin überstehenden Standwände einheitlich und neutral gehalten werden. Insbesondere<br />
Leitungen und konstruktive Elemente jeglicher Art müssen in geeigneter Weise abgedeckt werden.<br />
4. Standbaugenehmigung<br />
Jeder Aussteller ist verpflichtet, seinen Standbau durch den Veranstalter jährlich neu genehmigen zu lassen. Dies gilt<br />
auch für Messestände, die genauso wie im Vorjahr aufgebaut werden sollen:<br />
1. Klassischer Standbau: Wenn Sie die in den Bauvorschriften zugelassenen Bauhöhen einhalten (siehe Punkt 3), genügt<br />
die formlose Rücksendung des Formulares „Standbaugenehmigung“ (Ausstellerportal) per Fax bis zum 13.09.<strong>2013</strong>. Für<br />
später eingehende Pläne wird eine Aufwandspauschale von 100,00 € zzgl. MwSt. je Genehmigung erhoben.<br />
2. Sonderbau: Alle Stände, die an der Standkante zum Nachbarn höher als 3,50 m bauen wollen, alle Stände über 5,00 m<br />
Bauhöhe, Stände, die Sprinkler und Abhängungen erfordern oder besondere Exponate (z.B. Autos) zeigen, werden<br />
als genehmigungspflichtige „Sonderbauten“ eingestuft. Den Antrag für Sonderbauten (entsprechend des Formulares<br />
„Standbaugenehmigung“) senden Sie bitte mit aussagekräftigen, vermaßten Standplänen (ggf. mit den unter Punkt 3 beschriebenen,<br />
erforderlichen Nachweisen) bis zum 06.09.<strong>2013</strong> postalisch in zweifacher Ausfertigung an die nachfolgend<br />
genannte Adresse. Für nach dem 06.09.<strong>2013</strong> eingehende Pläne wird eine Aufwandspauschale von € 200,00 zzgl. MwSt.<br />
je Genehmigung erhoben.<br />
3. Doppelstock: Der Antrag für doppelstöckige Stände ist inkl. geprüftem Standsicherheitsnachweis (vermasste Standpläne<br />
mit Statik-Nachweisen und anderen erforderlichen Nachweisen – siehe Punkt 3, entsprechend des Formulares<br />
„Standbaugenehmigung“) bis zum 05.07.<strong>2013</strong> postalisch an die nachfolgend genannte Adresse, in dreifacher Ausfertigung,<br />
zu senden. Für das Genehmigungsverfahren doppelstöckige Stände wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von<br />
2.000,00 € zzgl. MwSt. erhoben. Für später als 05.07.<strong>2013</strong> eingehende Anträge wird eine zusätzliche Aufwandspauschale<br />
von 500,00 € zzgl. MwSt. je Genehmigung erhoben. Die Kosten für externe Dienstleister und Gutachter, wenn das<br />
Standkonzept diese erfordert, werden gesondert in Rechnung gestellt. Eine Genehmigung doppelstöckiger Stände ist nur<br />
bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Später eingehende Anträge können nicht mehr genehmigt werden.<br />
Hinweis zur Statik: Die statische Berechnung ist jährlich neu einzureichen. Wenn Sie den gleichen Stand wie im Vorjahr in<br />
gleicher Weise aufbauen möchten, kann es dennoch Änderungen in den gesetzmäßigen Anforderungen gegeben haben.<br />
Sprechen Sie mit Ihrem Statiker, ob er die Unterlagen dahingehend überprüfen und mit einem entsprechenden Anschreiben<br />
für die aktuelle Messe freigeben kann.<br />
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