22.01.2014 Aufrufe

serviceheft - DKM 2013

serviceheft - DKM 2013

serviceheft - DKM 2013

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Hinweise für den Messebauer<br />

(Seite 2 von 6)<br />

Eckdaten Halle 4:<br />

In Halle 4 sind keine Abhängungen möglich. Die Halle 4 ist nicht besprinklert. Die möglichen Bodenbelastungen variieren in<br />

der Halle 4 je nach Standort, insbesondere bei Sonderbauten kann die Belastung bei Tanja Klang erfragt werden.<br />

Eckdaten Halle 3B:<br />

Abhängungen sind fast überall möglich. Die Punkte werden wunschgemäß über dem Stand eingerichtet und müssen dazu<br />

über das Formular „Deckenabhängungen“ bestellt werden.<br />

Alle Messestände, die eine nicht sprinklertaugliche Deckenfläche haben (Deckenverschluss über 50% pro m²), benötigen<br />

in der Halle 3B eine Sprinkleranlage, die ausschließlich über das Serviceangebot „Sprinkleranlagen“ gesondert bestellt<br />

werden kann. Eine Kopie der Bestellung muss dazu der <strong>DKM</strong>-Messeorganisation (Tanja Klang) mit dem Antrag auf Standbaugenehmigung<br />

eingereicht werden.<br />

Die zulässige Bodenbelastung in der Halle 3B beträgt 20kN/m 2 (bzw. Brückenklasse SLW 30).<br />

Wir werden Ihrem Auftraggeber, dem (Haupt-)Aussteller der <strong>DKM</strong> <strong>2013</strong>, einen exakt vermassten Standplan mit<br />

Angabe der Versorgungskanäle (Strom, Wasser, Telekom) im Internet unter www.die-leitmesse.de in seinem Ausstellerportal<br />

zur Verfügung stellen. Bitte fordern Sie diesen Plan bei Ihrem Auftraggeber an. Dieser ist als Standbaugenehmigung<br />

angelegt und soll bitte zum vereinfachten Genehmigungsverfahren genutzt werden.<br />

Bauhöhe:<br />

< An den Standkanten sind grundsätzlich nur 3,50 m Bauhöhe gestattet.<br />

< Eingerückt um einen Nachbarschaftsabstand von 1,00 m sind 5,00 m Bauhöhe zugelassen.<br />

< Mit einer schriftlich erteilten Sondergenehmigung ist die max. Bauhöhe 6,30 m<br />

Bei einer Bauhöhe von mehr als 3,50 m an der Standkante, muss das schriftliche Einverständnis aller unmittelbar an<br />

den betreffenden Stand angrenzenden Nachbarn vorliegen. Die sogenannten „nachbarschaftlichen Einverständniserklärungen“<br />

müssen mit dem Antrag auf Standbaugenehmigung eingereicht werden. (Sie können im Ausstellerportal das<br />

gleichnamige Formular personalisiert herunterladen. Unpersonalisiert hier zum Downloaden.) Die Hallenpläne, in denen<br />

Ihre Standnachbarn vermerkt sind, finden Sie im Internet unter www.die-leitmesse.de. Die Kontaktdaten Ihrer Standnachbarn<br />

erfahren Sie von Tanja Klang (siehe Punkt 1.).<br />

Bei unmittelbar angrenzenden Messeständen hat der Aussteller des höher gebauten Standes dafür Sorge zu tragen, dass<br />

die Rückseiten der zum Standnachbarn hin überstehenden Standwände einheitlich und neutral gehalten werden. Insbesondere<br />

Leitungen und konstruktive Elemente jeglicher Art müssen in geeigneter Weise abgedeckt werden.<br />

4. Standbaugenehmigung<br />

Jeder Aussteller ist verpflichtet, seinen Standbau durch den Veranstalter jährlich neu genehmigen zu lassen. Dies gilt<br />

auch für Messestände, die genauso wie im Vorjahr aufgebaut werden sollen:<br />

1. Klassischer Standbau: Wenn Sie die in den Bauvorschriften zugelassenen Bauhöhen einhalten (siehe Punkt 3), genügt<br />

die formlose Rücksendung des Formulares „Standbaugenehmigung“ (Ausstellerportal) per Fax bis zum 13.09.<strong>2013</strong>. Für<br />

später eingehende Pläne wird eine Aufwandspauschale von 100,00 € zzgl. MwSt. je Genehmigung erhoben.<br />

2. Sonderbau: Alle Stände, die an der Standkante zum Nachbarn höher als 3,50 m bauen wollen, alle Stände über 5,00 m<br />

Bauhöhe, Stände, die Sprinkler und Abhängungen erfordern oder besondere Exponate (z.B. Autos) zeigen, werden<br />

als genehmigungspflichtige „Sonderbauten“ eingestuft. Den Antrag für Sonderbauten (entsprechend des Formulares<br />

„Standbaugenehmigung“) senden Sie bitte mit aussagekräftigen, vermaßten Standplänen (ggf. mit den unter Punkt 3 beschriebenen,<br />

erforderlichen Nachweisen) bis zum 06.09.<strong>2013</strong> postalisch in zweifacher Ausfertigung an die nachfolgend<br />

genannte Adresse. Für nach dem 06.09.<strong>2013</strong> eingehende Pläne wird eine Aufwandspauschale von € 200,00 zzgl. MwSt.<br />

je Genehmigung erhoben.<br />

3. Doppelstock: Der Antrag für doppelstöckige Stände ist inkl. geprüftem Standsicherheitsnachweis (vermasste Standpläne<br />

mit Statik-Nachweisen und anderen erforderlichen Nachweisen – siehe Punkt 3, entsprechend des Formulares<br />

„Standbaugenehmigung“) bis zum 05.07.<strong>2013</strong> postalisch an die nachfolgend genannte Adresse, in dreifacher Ausfertigung,<br />

zu senden. Für das Genehmigungsverfahren doppelstöckige Stände wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von<br />

2.000,00 € zzgl. MwSt. erhoben. Für später als 05.07.<strong>2013</strong> eingehende Anträge wird eine zusätzliche Aufwandspauschale<br />

von 500,00 € zzgl. MwSt. je Genehmigung erhoben. Die Kosten für externe Dienstleister und Gutachter, wenn das<br />

Standkonzept diese erfordert, werden gesondert in Rechnung gestellt. Eine Genehmigung doppelstöckiger Stände ist nur<br />

bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Später eingehende Anträge können nicht mehr genehmigt werden.<br />

Hinweis zur Statik: Die statische Berechnung ist jährlich neu einzureichen. Wenn Sie den gleichen Stand wie im Vorjahr in<br />

gleicher Weise aufbauen möchten, kann es dennoch Änderungen in den gesetzmäßigen Anforderungen gegeben haben.<br />

Sprechen Sie mit Ihrem Statiker, ob er die Unterlagen dahingehend überprüfen und mit einem entsprechenden Anschreiben<br />

für die aktuelle Messe freigeben kann.<br />

8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!