serviceheft - DKM 2013
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Anmeldung von Aktionen auf dem Messestand /<br />
Verteilen von Materialien außerhalb des Messestandes<br />
Deadline: 27.09.<strong>2013</strong><br />
Auszug aus den Aussteller-Teilnahmebedingungen Punkt 15 „Werbende Veranstaltungen und Aktionen des Ausstellers“:<br />
15.1 Jeder Aussteller ist verpflichtet, alle Werbemaßnahmen auf seinem Stand, die zu Geräusch-, Geruchs- oder zu visuellen<br />
Beeinträchtigungen der Nachbaraussteller führen können, spätestens einen Monat vor Messebeginn dem Veranstalter<br />
bekannt zu machen und von diesem genehmigen zu lassen. Eine Genehmigung ist auch für die Durchführung von Verteilaktionen<br />
außerhalb des Messestandes erforderlich.<br />
15.2 Eine Genehmigung der Werbemaßnahmen kann von bestimmten Voraussetzungen abhängig gemacht werden und<br />
mit Auflagen erteilt werden. Eine Genehmigung für den Einsatz von Ton-Verstärkeranlagen wird nur unter nachfolgenden<br />
Voraussetzungen erteilt:<br />
- der A-bewertete energieäquivalente Schalldruckpegel, gemessen an der Standkante des Schallverursachers in 1,00 m<br />
Höhe darf den Wert von 75 dB(A) nicht überschreiten. In strittigen Fällen wird der Veranstalter Schalldruckpegelmessungen<br />
durchführen und bei Überschreiten des Grenzwertes die Tonanlage still legen lassen.<br />
- Mit einer Ton-Verstärkeranlage moderierte Stand-Aktionen (z.B. Verlosungen) dürfen am Tag maximal 4 Mal mit einer<br />
Dauer von 10 Minuten pro Messetag durchgeführt werden. Hiervon kann nur abgewichen werden, wenn von den betroffenen<br />
Standnachbarn das Einverständnis vorliegt.<br />
15.3 Werbemaßnahmen sowie das Scannen von Besuchern sind nur auf dem Messestand des Ausstellers zulässig.<br />
Auf eine angemessene Bekleidung von Hostessen und Standpersonal ist zu achten. Das Verteilen von Werbemitteln<br />
außerhalb der Standfläche ist nach vorheriger Genehmigung unter den nachfolgenden Bedingungen gestattet:<br />
- Die werbefreien Zonen sind zu beachten. Diese sind: Das Freigelände der Messe, das Foyer Messezentrum, das Foyer<br />
der Halle 3B, die Speaker‘s Corner, die Übergänge der Hallen 3B, 4 und 5, die Workshopräume, alle Cateringzonen, die<br />
Empore, das Pressezentrum, Vorraum Saal 30 und 31, die Toiletten sowie die unmittelbaren Zugangsbereiche der Hallen<br />
3B, 4 und 5 (Radius von 20 Metern ab Halleneingang).<br />
- Es ist untersagt, sich fest vor einen fremden Messestand zu positionieren.<br />
- Die Zahl der zulässigen Verteilpersonen richtet sich nach der gebuchten Standfläche des Ausstellers. Maximal sind<br />
zulässig: bis 19 qm eine Person; ab 20 qm zwei Personen; ab 40 qm drei Personen und ab 60 qm vier Personen. Bei<br />
Zuwiderhandlung der vorgenannten Bedingungen wird jede weitere Verteilaktion für den Rest der Messedauer untersagt.<br />
15.4 Folgende Werbemaßnbahmen sind nicht zulässig:<br />
- Das dauerhafte Abspielen von Musik (siehe hierzu auch Punkte 15.2) sowie musikalische Darbietungen jeglicher Art<br />
während der Messezeiten. Dies ist ausnahmsweise zulässig, wenn von den betroffenen Standnachbarn das Einverständnis<br />
vorliegt.<br />
- Das Verteilen von sperrigen Werbegeschenken (wie z.B. Besen, Schneeschaufel, Gießkanne).<br />
15.5 Bei Einsatz von Funkmikrofonen müssen dem Veranstalter vorab verbindlich die Funktübertragungsfrequenzen und das<br />
eingesetzte System genannt werden, damit Doppelungen von Funkübertragungsfrequenzen und dadurch hervorgerufene<br />
Störungen in andere Funkübertragungssysteme vermieden werden können. Auch die Funkfrequenzen von Fernbedienungen<br />
für Objekte aller Art (insbesondere Zeppeline, Modellautos, etc.) müssen dem Veranstalter vorab genannt<br />
werden.<br />
15.6 Der Veranstalter behält sich unter Wahrung des Hausrechts vor, alle nicht genehmigten sowie unzulässigen Werbemaßnahmen<br />
zu unterbinden, Abmahnungen zu erteilen und evtl. Schadensersatz geltend zu machen.<br />
15.7 Für Werbemaßnahmen außerhalb des Messestandes und auf dem Freigelände vor der Messe stehen den Ausstellern<br />
verschiedene kostenpflichtige Sonderwerbeformen zu Verfügung. Diese können beim Veranstalter gebucht werden.<br />
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