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serviceheft - DKM 2013

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Anmeldung von Aktionen auf dem Messestand /<br />

Verteilen von Materialien außerhalb des Messestandes<br />

Deadline: 27.09.<strong>2013</strong><br />

Auszug aus den Aussteller-Teilnahmebedingungen Punkt 15 „Werbende Veranstaltungen und Aktionen des Ausstellers“:<br />

15.1 Jeder Aussteller ist verpflichtet, alle Werbemaßnahmen auf seinem Stand, die zu Geräusch-, Geruchs- oder zu visuellen<br />

Beeinträchtigungen der Nachbaraussteller führen können, spätestens einen Monat vor Messebeginn dem Veranstalter<br />

bekannt zu machen und von diesem genehmigen zu lassen. Eine Genehmigung ist auch für die Durchführung von Verteilaktionen<br />

außerhalb des Messestandes erforderlich.<br />

15.2 Eine Genehmigung der Werbemaßnahmen kann von bestimmten Voraussetzungen abhängig gemacht werden und<br />

mit Auflagen erteilt werden. Eine Genehmigung für den Einsatz von Ton-Verstärkeranlagen wird nur unter nachfolgenden<br />

Voraussetzungen erteilt:<br />

- der A-bewertete energieäquivalente Schalldruckpegel, gemessen an der Standkante des Schallverursachers in 1,00 m<br />

Höhe darf den Wert von 75 dB(A) nicht überschreiten. In strittigen Fällen wird der Veranstalter Schalldruckpegelmessungen<br />

durchführen und bei Überschreiten des Grenzwertes die Tonanlage still legen lassen.<br />

- Mit einer Ton-Verstärkeranlage moderierte Stand-Aktionen (z.B. Verlosungen) dürfen am Tag maximal 4 Mal mit einer<br />

Dauer von 10 Minuten pro Messetag durchgeführt werden. Hiervon kann nur abgewichen werden, wenn von den betroffenen<br />

Standnachbarn das Einverständnis vorliegt.<br />

15.3 Werbemaßnahmen sowie das Scannen von Besuchern sind nur auf dem Messestand des Ausstellers zulässig.<br />

Auf eine angemessene Bekleidung von Hostessen und Standpersonal ist zu achten. Das Verteilen von Werbemitteln<br />

außerhalb der Standfläche ist nach vorheriger Genehmigung unter den nachfolgenden Bedingungen gestattet:<br />

- Die werbefreien Zonen sind zu beachten. Diese sind: Das Freigelände der Messe, das Foyer Messezentrum, das Foyer<br />

der Halle 3B, die Speaker‘s Corner, die Übergänge der Hallen 3B, 4 und 5, die Workshopräume, alle Cateringzonen, die<br />

Empore, das Pressezentrum, Vorraum Saal 30 und 31, die Toiletten sowie die unmittelbaren Zugangsbereiche der Hallen<br />

3B, 4 und 5 (Radius von 20 Metern ab Halleneingang).<br />

- Es ist untersagt, sich fest vor einen fremden Messestand zu positionieren.<br />

- Die Zahl der zulässigen Verteilpersonen richtet sich nach der gebuchten Standfläche des Ausstellers. Maximal sind<br />

zulässig: bis 19 qm eine Person; ab 20 qm zwei Personen; ab 40 qm drei Personen und ab 60 qm vier Personen. Bei<br />

Zuwiderhandlung der vorgenannten Bedingungen wird jede weitere Verteilaktion für den Rest der Messedauer untersagt.<br />

15.4 Folgende Werbemaßnbahmen sind nicht zulässig:<br />

- Das dauerhafte Abspielen von Musik (siehe hierzu auch Punkte 15.2) sowie musikalische Darbietungen jeglicher Art<br />

während der Messezeiten. Dies ist ausnahmsweise zulässig, wenn von den betroffenen Standnachbarn das Einverständnis<br />

vorliegt.<br />

- Das Verteilen von sperrigen Werbegeschenken (wie z.B. Besen, Schneeschaufel, Gießkanne).<br />

15.5 Bei Einsatz von Funkmikrofonen müssen dem Veranstalter vorab verbindlich die Funktübertragungsfrequenzen und das<br />

eingesetzte System genannt werden, damit Doppelungen von Funkübertragungsfrequenzen und dadurch hervorgerufene<br />

Störungen in andere Funkübertragungssysteme vermieden werden können. Auch die Funkfrequenzen von Fernbedienungen<br />

für Objekte aller Art (insbesondere Zeppeline, Modellautos, etc.) müssen dem Veranstalter vorab genannt<br />

werden.<br />

15.6 Der Veranstalter behält sich unter Wahrung des Hausrechts vor, alle nicht genehmigten sowie unzulässigen Werbemaßnahmen<br />

zu unterbinden, Abmahnungen zu erteilen und evtl. Schadensersatz geltend zu machen.<br />

15.7 Für Werbemaßnahmen außerhalb des Messestandes und auf dem Freigelände vor der Messe stehen den Ausstellern<br />

verschiedene kostenpflichtige Sonderwerbeformen zu Verfügung. Diese können beim Veranstalter gebucht werden.<br />

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