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Gefährdungsbeurteilung - Die BG ETEM

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Arbeitsbereich:<br />

Tätigkeit:<br />

Werkstatträume<br />

Ausstattung<br />

Rollen-Prüfstände<br />

Gefährdungen:<br />

Gefahren durch sich drehende Teile oder Bodenöffnungen<br />

Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Siehe dazu <strong>BG</strong>R 157 Punkt 4.16 sowie<br />

<strong>BG</strong>I 550 Punkt 12<br />

Gefahrbereiche bei Rollen-Bremsprüfständen in<br />

Verbindung mit Arbeitsgruben müssen so gesichert<br />

sein, dass sich bei laufendem Prüfstand keine<br />

Personen in Gefahrbereichen der sich drehenden<br />

Fahrzeug-Gelenkwellen, Fahrzeug-Räder oder<br />

Prüfstands-Rollen befinden können.<br />

<strong>Die</strong>s wird erreicht, wenn z. B. die Gefahrbereiche, die<br />

sich von Mitte Rollensatz in Richtung aufsteigender<br />

Gelenkwelle 2,5 m und in Gegenrichtung 1,5 m<br />

erstrecken, in der Arbeitsgrube durch<br />

- fest angebrachte Verdeckungen,<br />

- bewegliche Verdeckungen, die mit dem Antrieb<br />

des Rollen-Bremsprüfstandes fest verriegelt sind,<br />

- selbstüberwachende, berührungslos wirkende<br />

Schutzeinrichtungen, die den Anforderungen der<br />

"Sicherheitsregeln für berührungslos wirkende<br />

Schutzeinrichtungen an kraftbetriebenen<br />

Arbeitsmitteln" (ZH 1/597) entsprechen und so<br />

angeordnet sind, dass ein Hindernis von 0,25 m und<br />

größer in einer Mindesthöhe von 0,75 m über der<br />

Standfläche im Gefahrbereich erkannt wird,<br />

oder<br />

- selbstüberwachende Schaltplatten oder<br />

Schaltmatten, wenn sie sinngemäß den<br />

Anforderungen der "Sicherheitsregeln für<br />

berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen an<br />

kraftbetriebenen Arbeitsmitteln" (ZH 1/597<br />

) entsprechen,<br />

gesichert sind.<br />

Sind z. B. bei besonders langen Fahrzeugen, bei<br />

Fahrzeugen mit Allradantrieb oder bei beidseitig zu<br />

befahrenden Rollen-Bremsprüfständen die oben<br />

genannten Gefahrbereiche größer, sind die<br />

Schutzeinrichtungen entsprechend dem größten<br />

Gefahrbereich auszulegen<br />

An Rollen-Prüfständen müssen die Bodenöffnungen<br />

zwischen den Rollen gegen Hineintreten gesichert<br />

sein, solange sich kein Fahrzeug darauf befindet.<br />

Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -47-

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