Gefährdungsbeurteilung - Die BG ETEM
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Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Werkstatträume<br />
Ausstattung<br />
Rollen-Prüfstände<br />
Gefährdungen:<br />
Gefahren durch sich drehende Teile oder Bodenöffnungen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Siehe dazu <strong>BG</strong>R 157 Punkt 4.16 sowie<br />
<strong>BG</strong>I 550 Punkt 12<br />
Gefahrbereiche bei Rollen-Bremsprüfständen in<br />
Verbindung mit Arbeitsgruben müssen so gesichert<br />
sein, dass sich bei laufendem Prüfstand keine<br />
Personen in Gefahrbereichen der sich drehenden<br />
Fahrzeug-Gelenkwellen, Fahrzeug-Räder oder<br />
Prüfstands-Rollen befinden können.<br />
<strong>Die</strong>s wird erreicht, wenn z. B. die Gefahrbereiche, die<br />
sich von Mitte Rollensatz in Richtung aufsteigender<br />
Gelenkwelle 2,5 m und in Gegenrichtung 1,5 m<br />
erstrecken, in der Arbeitsgrube durch<br />
- fest angebrachte Verdeckungen,<br />
- bewegliche Verdeckungen, die mit dem Antrieb<br />
des Rollen-Bremsprüfstandes fest verriegelt sind,<br />
- selbstüberwachende, berührungslos wirkende<br />
Schutzeinrichtungen, die den Anforderungen der<br />
"Sicherheitsregeln für berührungslos wirkende<br />
Schutzeinrichtungen an kraftbetriebenen<br />
Arbeitsmitteln" (ZH 1/597) entsprechen und so<br />
angeordnet sind, dass ein Hindernis von 0,25 m und<br />
größer in einer Mindesthöhe von 0,75 m über der<br />
Standfläche im Gefahrbereich erkannt wird,<br />
oder<br />
- selbstüberwachende Schaltplatten oder<br />
Schaltmatten, wenn sie sinngemäß den<br />
Anforderungen der "Sicherheitsregeln für<br />
berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen an<br />
kraftbetriebenen Arbeitsmitteln" (ZH 1/597<br />
) entsprechen,<br />
gesichert sind.<br />
Sind z. B. bei besonders langen Fahrzeugen, bei<br />
Fahrzeugen mit Allradantrieb oder bei beidseitig zu<br />
befahrenden Rollen-Bremsprüfständen die oben<br />
genannten Gefahrbereiche größer, sind die<br />
Schutzeinrichtungen entsprechend dem größten<br />
Gefahrbereich auszulegen<br />
An Rollen-Prüfständen müssen die Bodenöffnungen<br />
zwischen den Rollen gegen Hineintreten gesichert<br />
sein, solange sich kein Fahrzeug darauf befindet.<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -47-