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gesetzlicher Biotopschutz

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<strong>Biotopschutz</strong> als Zulassungsanforderung<br />

der Netzanbindung in der AWZ<br />

nach SeeAnlV n.F. Zulassung der Netzanbindung<br />

im Wege der Planfeststellung<br />

vor dem 31.1.2012 begonnene Verfahren:<br />

einfache Genehmigung (§ 17 Abs. 4 SeeAnlV)<br />

keine UVP-Pflicht (Anlage 1 Nr. 19.1 UVPG: nur<br />

Hochspannungsfreileitungen); Vorlage von<br />

Untersuchungen entsprechend StUK<br />

§ 30 BNatSchG auch für vor Inkrafttreten des<br />

BNatSchG 2010 genehmigte Vorhaben beachtlich<br />

Perspektiven einer naturverträglichen Netzanbindung, Leipzig, 22.11.2013, Dr. Carolin Kieß, BfN I 2.1

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