Vorlage-Nr.: 115/2013 - Dippoldiswalde
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v. 10.10.1969 -- V ZR 155/66). Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn durch<br />
das sich auf das Teilgrund-stück erstreckende Vorkaufsrecht nicht nur das<br />
Grundstück, sondern auch eine darauf stehende Bebauung durchschnitten wird<br />
(BGH, Urt. v. 15.1.1971 -- V ZR 164/68; BGH, Urt. v. 5.7.1990 -- III ZR 229/89).<br />
Abweichend von den Bestimmungen in BGB kann die Gemeinde den zu<br />
zahlenden Betrag nach dem Verkehrswert des Grundstücks (§ 194 BauGB) im<br />
Zeitpunkt des Kaufes bestimmen, wenn der vereinbarte Kaufpreis den<br />
Verkehrswert in einer dem Rechtsverkehr erkennbaren Weise deutlich<br />
überschreitet (§ 28 Abs. 3 Satz 1 BauGB). Abs. 3 ermächtigt die Gemeinde, den<br />
von ihr zu zahlenden Betrag - abweichend vom Grundsatz des § 28 Abs. 2 S. 2<br />
BauGB, § 505 BGB, wonach mit der Ausübung des Vorkaufsrechts der Kauf zu<br />
den zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarten Bedingungen zustande kommt<br />
- als den Verkehrswert zu bestimmen.“<br />
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 06.04.2011 das SEKO<br />
(Stadtentwicklungskonzept) beschlossen.<br />
Der Bereich „An der Kleinbahn“ liegt in einem durch Sanierungssatzung räumlich<br />
abgegrenzten Gebiet.<br />
Das SEKO sieht für das zu verkaufende Grundstück eine öffentliche Parkfläche vor.<br />
Im Bereich „An der Kleinbahn“ gibt es nur sehr wenige öffentliche Stellflächen. Mit<br />
dem Bau der Parkfläche verbessert sich auch die Infrastruktur in diesem Bereich.<br />
Davon profitieren nicht nur die Besucher des Museums, des Friedhofes, der Kleinbahn<br />
sondern auch die umliegenden Gewerbetreibenden und die Anwohner.<br />
Die Verwaltung hat sich seit längerem um das Grundstück bemüht.<br />
Eine Einigung mit dem Grundstückseigentümer hinsichtlich Verkauf des Grundstückes<br />
an die Stadt konnte jedoch nicht erzielt werden.<br />
Der Kaufvertrag muss wirksam sein, bevor die Gemeinde sich zum Vorkaufsrecht<br />
erklären kann.<br />
Der Notar hat der Stadt mitgeteilt, dass die zum Vertrag notwendigen Genehmigungen<br />
vorliegen.<br />
(Das Vorkaufsrecht kann nur innerhalb von 2 Monaten nach Mitteilung des<br />
Kaufvertrages durch Verwaltungsakt gegenüber dem Verkäufer ausgeübt werden).<br />
Der Kaufpreis ist aus dem uns vorliegenden Vertragsauszug nicht ersichtlich.<br />
Bereits im August 2008 hat die Stadt das besagte Grundstück bewerten lassen.<br />
Bei der im November <strong>2013</strong> erfolgten Überprüfung des Gutachtens durch einen<br />
Sachverständigen wurde der Grundstückswert angepasst.