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Vorlage-Nr.: 115/2013 - Dippoldiswalde

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v. 10.10.1969 -- V ZR 155/66). Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn durch<br />

das sich auf das Teilgrund-stück erstreckende Vorkaufsrecht nicht nur das<br />

Grundstück, sondern auch eine darauf stehende Bebauung durchschnitten wird<br />

(BGH, Urt. v. 15.1.1971 -- V ZR 164/68; BGH, Urt. v. 5.7.1990 -- III ZR 229/89).<br />

Abweichend von den Bestimmungen in BGB kann die Gemeinde den zu<br />

zahlenden Betrag nach dem Verkehrswert des Grundstücks (§ 194 BauGB) im<br />

Zeitpunkt des Kaufes bestimmen, wenn der vereinbarte Kaufpreis den<br />

Verkehrswert in einer dem Rechtsverkehr erkennbaren Weise deutlich<br />

überschreitet (§ 28 Abs. 3 Satz 1 BauGB). Abs. 3 ermächtigt die Gemeinde, den<br />

von ihr zu zahlenden Betrag - abweichend vom Grundsatz des § 28 Abs. 2 S. 2<br />

BauGB, § 505 BGB, wonach mit der Ausübung des Vorkaufsrechts der Kauf zu<br />

den zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarten Bedingungen zustande kommt<br />

- als den Verkehrswert zu bestimmen.“<br />

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 06.04.2011 das SEKO<br />

(Stadtentwicklungskonzept) beschlossen.<br />

Der Bereich „An der Kleinbahn“ liegt in einem durch Sanierungssatzung räumlich<br />

abgegrenzten Gebiet.<br />

Das SEKO sieht für das zu verkaufende Grundstück eine öffentliche Parkfläche vor.<br />

Im Bereich „An der Kleinbahn“ gibt es nur sehr wenige öffentliche Stellflächen. Mit<br />

dem Bau der Parkfläche verbessert sich auch die Infrastruktur in diesem Bereich.<br />

Davon profitieren nicht nur die Besucher des Museums, des Friedhofes, der Kleinbahn<br />

sondern auch die umliegenden Gewerbetreibenden und die Anwohner.<br />

Die Verwaltung hat sich seit längerem um das Grundstück bemüht.<br />

Eine Einigung mit dem Grundstückseigentümer hinsichtlich Verkauf des Grundstückes<br />

an die Stadt konnte jedoch nicht erzielt werden.<br />

Der Kaufvertrag muss wirksam sein, bevor die Gemeinde sich zum Vorkaufsrecht<br />

erklären kann.<br />

Der Notar hat der Stadt mitgeteilt, dass die zum Vertrag notwendigen Genehmigungen<br />

vorliegen.<br />

(Das Vorkaufsrecht kann nur innerhalb von 2 Monaten nach Mitteilung des<br />

Kaufvertrages durch Verwaltungsakt gegenüber dem Verkäufer ausgeübt werden).<br />

Der Kaufpreis ist aus dem uns vorliegenden Vertragsauszug nicht ersichtlich.<br />

Bereits im August 2008 hat die Stadt das besagte Grundstück bewerten lassen.<br />

Bei der im November <strong>2013</strong> erfolgten Überprüfung des Gutachtens durch einen<br />

Sachverständigen wurde der Grundstückswert angepasst.

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