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Gefährdungsbeurteilung - Die BG ETEM

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Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />

Tätigkeit: Arbeitsumgebung<br />

Lärm<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

gehörschädigender Lärm als Impulslärm, z. B. Schießen oder länger einwirkend, z. B.<br />

Beschallungsanlage, Motorsport<br />

Maßnahmen B<br />

Den Beschäftigten an den Lärmpegel angepaßten<br />

Gehörschutz zur Verfügung stellen. Bei häufigen<br />

Arbeiten im Lärmbereich Arbeitsmediziner zur<br />

Beratung hinzuziehen.<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Quellen:<br />

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel<br />

<strong>BG</strong>I 504-20: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem<br />

Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 20 "Lärm", Titel<br />

<strong>BG</strong>I 675: Geräuschminderung im Betrieb - Lärmminderungsprogramm, Inhaltsverzeichnis<br />

<strong>BG</strong>R 194: Benutzung von Gehörschutz, Titel<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -17-

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