Gefährdungsbeurteilung - Die BG ETEM
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Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />
Tätigkeit: Arbeitsumgebung<br />
Lärm<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
gehörschädigender Lärm als Impulslärm, z. B. Schießen oder länger einwirkend, z. B.<br />
Beschallungsanlage, Motorsport<br />
Maßnahmen B<br />
Den Beschäftigten an den Lärmpegel angepaßten<br />
Gehörschutz zur Verfügung stellen. Bei häufigen<br />
Arbeiten im Lärmbereich Arbeitsmediziner zur<br />
Beratung hinzuziehen.<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Quellen:<br />
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel<br />
<strong>BG</strong>I 504-20: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem<br />
Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 20 "Lärm", Titel<br />
<strong>BG</strong>I 675: Geräuschminderung im Betrieb - Lärmminderungsprogramm, Inhaltsverzeichnis<br />
<strong>BG</strong>R 194: Benutzung von Gehörschutz, Titel<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -17-