Gefährdungsbeurteilung - Die BG ETEM
Gefährdungsbeurteilung - Die BG ETEM
Gefährdungsbeurteilung - Die BG ETEM
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Betrieb: Orthopädietechnik<br />
Abteilung:<br />
Ersteller:<br />
Erste Beurteilung<br />
vom:<br />
Datum, Unterschrift<br />
Wiederholte Beurteilung<br />
vom:<br />
Datum, Unterschrift<br />
vom:<br />
Datum, Unterschrift<br />
vom:<br />
Datum, Unterschrift<br />
vom:<br />
Datum, Unterschrift<br />
<strong>Gefährdungsbeurteilung</strong><br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010
Arbeitsbereich: Beratung und Verkauf<br />
Tätigkeit: allgemein<br />
Aufstiege, Laden<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Absturz bei Verwendung ungeeigneter Aufstiegshilfen<br />
Maßnahmen B<br />
Geeignete Aufstiege, Leitern und Tritte mit Stufen,<br />
möglichst mit Haltebügel, beschaffen<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -1-
Arbeitsbereich: Beratung und Verkauf<br />
Tätigkeit: allgemein<br />
Behandlung von Patienten, bei denen Infektionsgefahr nicht<br />
auszuschließen ist<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Biologische Gefährdung,<br />
Infektionskrankheiten<br />
Maßnahmen B<br />
Desinfektion der Hände durchführen<br />
Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel zur<br />
Verfügung stellen (Hautschutzplan)<br />
Geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe in<br />
ausreichender Zahl zur Verfügung stellen<br />
In einem Hygieneplan Maßnahmen zur Desinfektion<br />
festlegen<br />
Reinigung und Sterilisation schriftlich festlegen und<br />
deren Durchführung überwachen<br />
Beschäftigungsbeschränkungen beachten (z. B.<br />
Mutterschutz, Jugendschutz)<br />
Eventuell arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung<br />
(G42) durchführen<br />
Mitarbeitern Hepatitis-B Schutzimpfung anbieten<br />
Quellen:<br />
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), § 1 Geltungsbereich<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -2-
Arbeitsbereich: Beratung und Verkauf<br />
Tätigkeit: allgemein<br />
Fahrzeuge, Verkehrssicherheit<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Gefährdungen durch unsichere Fahrzeuge,<br />
Betriebs- und Verkehrssicherheit der Fahrzeuge,<br />
Verhalten im Straßenverkehr<br />
Maßnahmen B<br />
Fahrzeugausstattung mit Warndreieck, Warnweste<br />
und Verbandzeug<br />
Beauftragung der Fahrer nach Nachweis der<br />
Befähigung,<br />
Betriebsanweisung<br />
Sicherheitstraining anbieten<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V D29: § 4 Fahrzeuge mit Betriebserlaubnis: Fahrzeuge<br />
<strong>BG</strong>V D29: § 56 Instandhaltung, Warnkleidung: Fahrzeuge<br />
<strong>BG</strong>V D29: § 57 Prüfung: Fahrzeuge<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -3-
Arbeitsbereich: Büro<br />
Tätigkeit: allgemein<br />
Arbeitsräume, Ausstattung, Bildschirmarbeitsplätze<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
psychische Belastungen,<br />
Informationsüberlastung,<br />
einseitige Körperhaltungen<br />
Maßnahmen B<br />
Ausstattung:<br />
- Reflexionen und Blendungen auf den Bildschirmen<br />
vermeiden<br />
- Bildschirmfläche senkrecht zum Lichteinfall aufstellen<br />
- Ausreichende Bildschirmgröße (Empfehlung<br />
mindestens 17 Zoll)<br />
- Flimmerfreie und strahlungsarme Bildschirme<br />
einsetzen (Empfehlung Flachbildschirm)<br />
Ergonomie:<br />
- Sehabstand zum Bildschirm in Abhängigkeit von der<br />
Bildschirmgröße, mindestens 50 cm<br />
- Ausreichende Zeichengröße, -schärfe, -kontrast und -<br />
helligkeit einstellen<br />
- Möglichst dunkle Zeichen auf hellem Grund in der<br />
Anzeige verwenden<br />
- Ergonomische, der Arbeitsaufgabe angepasste<br />
Software beschaffen und einsetzen<br />
Für Pausen oder wechselnde Tätigkeiten sorgen<br />
Vorsorgeuntersuchung (G 37) nach der<br />
Bildschirmarbeitsverordnung anbieten<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I 650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, 7. Anforderungen an die Gestaltung von Bildschirm-<br />
und Büroarbeitsplätzen<br />
Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV), Anhang über an Bildschirmarbeitsplätze zu stellende<br />
Anforderungen<br />
Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV), Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -4-
Arbeitsbereich: Büro<br />
Tätigkeit: allgemein<br />
Arbeitsräume, Büroarbeitsplatz mit sitzender Tätigkeit<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Fehlhaltungen bei sitzender Tätigkeit,<br />
Rückenprobleme,<br />
Verspannungen,<br />
Kopfschmerz<br />
Maßnahmen B<br />
ausreichende Bewegungsfreiheit durch richtige<br />
Tischhöhe und Fußraum (ggf. Fußstütze zur<br />
Verfügung stellen)<br />
Stühle mit Einstellmöglichkeiten (Sitzgelegenheiten<br />
)<br />
Stuhlrollen müssen dem Bodenbelag angepasst sein<br />
Wechsel von Arbeitshaltungen (dynamisches Sitzen)<br />
und Ausgleichsgymnastik empfehlen<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I 650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, 7. Anforderungen an die Gestaltung von Bildschirm-<br />
und Büroarbeitsplätzen<br />
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -5-
Arbeitsbereich: Büro<br />
Tätigkeit: allgemein<br />
Arbeitsräume, Büromöbel und -einrichtungen<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Anstoßen an spitzen Ecken und Kanten,<br />
Quetsch-, Scher- und Einzugsstellen,<br />
Schnitt- und Stichverletzungen,<br />
Umfallen von Möbelteilen,<br />
unzureichende Beleuchtung<br />
Maßnahmen B<br />
Regale und Möbel standsicher aufstellen<br />
Scharfe Ecken und Kanten an den Möbeln und<br />
Einrichtungsgegenständen vermeiden, polstern oder<br />
kennzeichnen<br />
Schubläden und Auszügen gegen Herausfallen<br />
sichern<br />
Geeignete Aufstiegshilfen zur Verfügung stellen und<br />
nutzen (Tritte, Leitern)<br />
Geeignete Beleuchtung installieren<br />
Sichere Papierscheren und Aktenvernichter<br />
beschaffen<br />
Quellen:<br />
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -6-
Arbeitsbereich: Büro<br />
Tätigkeit: allgemein<br />
Elektrische Betriebsmittel, Büro<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Gefährliche Körperströme,<br />
Stolpern, Stürzen, Leitungsbeschädigung;<br />
Brandgefahr<br />
Maßnahmen B<br />
Regelmäßige Prüfungen nach <strong>BG</strong>V A3 veranlassen<br />
erforderliche Prüffristen ermitteln und festlegen<br />
- elektrische Anlagen, ortsfeste Büromaschinen,<br />
Personalcomputer - mind. alle 4 Jahre;<br />
ortsveränderliche Betriebsmittel, z. B.<br />
Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen,<br />
bewegliche Anschlussleitungen mit Stecker mind. alle<br />
2 Jahre<br />
Leitungen geschützt verlegen, z. B. bei Neubauten<br />
Elektroanschlüsse an geeigneten Stellen und in<br />
ausreichender Zahl vorsehen, alternativ Kabelbrücken<br />
verwenden<br />
Beschäftigte im sicheren Umgang mit elektrischen<br />
Betriebsmitteln unterweisen<br />
Wärmegeräte, Kaffeemaschinen etc. auf feuerfeste<br />
Unterlage stellen und zum Feierabend vom Netz<br />
trennen<br />
Sichtkontrolle auf erkennbare Mängel vor der<br />
Benutzung<br />
Reparaturen nur durch eine Elektrofachkraft<br />
durchführen lassen; mit nassen Händen keine<br />
elektrischen Geräte anfassen<br />
Quellen:<br />
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), § 8 Übergangsvorschriften<br />
<strong>BG</strong>V A3: § 5 Prüfungen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 10 Prüfung der Arbeitsmittel<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -7-
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />
Tätigkeit: Arbeitsumgebung<br />
Arbeitsplatz, Bewegungsfläche<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
räumliche Enge,<br />
nicht ausreichende Bewegungsfreiheit<br />
Maßnahmen B<br />
<strong>Die</strong> freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz muss so<br />
bemessen sein, dass sich die Beschäftigten bei ihrer<br />
Tätigkeit ungehindert bewegen können.<br />
<strong>Die</strong>s ist in der Regel gegeben, wenn die freie<br />
Bewegungsfläche mindestens 1,5 m² groß und dabei<br />
an keiner Stelle weniger als 1 m breit ist.<br />
Ist dies nicht möglich, muss den Beschäftigten in der<br />
Nähe des Arbeitsplatzes eine andere<br />
ausreichend große Bewegungsfläche zur Verfügung<br />
stehen.<br />
Quellen:<br />
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang - 3 Arbeitsbedingungen<br />
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -8-
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />
Tätigkeit: Arbeitsumgebung<br />
Arbeitsräume, allgemein<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Gesundheitsgefahren durch unzureichend große oder unzureichend ausgestattete Arbeitsräume<br />
sowie schlechtes Klima am Arbeitsplatz,<br />
psychosoziale Belastungen<br />
Maßnahmen B<br />
Arbeitsräume mit erforderlichen Abmessungen<br />
zur Verfügung stellen<br />
Eine ausreichende Bewegungsfläche muss vorhanden<br />
sein<br />
geeignete Sitzgelegenheiten zur Verfügung stellen (<br />
Prüfliste Sitzgelegenheiten)<br />
Bei mehr als 10 Beschäftigten - in besonderen Fällen<br />
auch bei geringerer Beschäftigtenzahl - muss ein<br />
Pausenraum vorhanden sein (Prüfliste<br />
Pausenräume)<br />
Umkleide- und Waschräume sind notwendig, wenn es<br />
die Art der Tätigkeit erfordert<br />
Toilettenräume müssen sich in der Nähe der<br />
Arbeitsplätze befinden<br />
Für ausreichend gesundheitlich zuträgliche<br />
Atemluft und behagliche Raumtemperatur<br />
ist zu sorgen<br />
Bei Hitze- und Kältearbeiten sind besondere<br />
Schutzmaßnahmen zu ergreifen<br />
Sichtverbindung nach außen:<br />
<strong>Die</strong> Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend<br />
Tageslicht erhalten<br />
<strong>Die</strong> Arbeitsräume müssen mit Einrichtungenfür eine<br />
der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der<br />
Beschäftigten angemessenen künstlichen<br />
Beleuchtung ausgestattet sein.<br />
<strong>Die</strong> Beleuchtung ist der Arbeitsaufgabe anzupassen, z.<br />
B. im Büro mindestens 300 Lux.<br />
Sind die Bildschirmarbeitsplätze ergonomisch<br />
eingerichtet?<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -9-
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />
Tätigkeit: Arbeitsumgebung<br />
Maßnahmen B<br />
Sind die Büroarbeitsplätze und die Büroeinrichtungen<br />
nach sicherheitstechnischen Gesichtspunkten<br />
gestaltet?<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Quellen:<br />
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang - Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -10-
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />
Tätigkeit: Arbeitsumgebung<br />
Brandschutz<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Verbrennungen durch Feuer,<br />
Vergiftungen durch Brandgase und Brandrauche<br />
Maßnahmen B<br />
Vorbeugenden Brandschutz organisieren<br />
Mitarbeiter in den Grundprinzipien des Brandlöschens<br />
unterweisen<br />
Beschäftigte benennen, die für den Fall eines Brandes<br />
Aufgaben der Brandbekämpfung und die Evakuierung<br />
von Personen übernehmen<br />
<strong>Die</strong> erforderliche Anzahl an Feuerlöschern<br />
bereitstellen - mindestens einen Löscher pro Etage<br />
Feuerlöscher gut sichtbar und leicht erreichbar<br />
bereithalten, Standort mit Brandschutzzeichen<br />
kennzeichnen<br />
Feuerlöscher mindesten alle zwei Jahre prüfen lassen<br />
Alarmplan für den Brandfall aufstellen<br />
Maßnahmen gegen Entstehungsbrände treffen<br />
Brandlasten begrenzen, Zündquellen vermeiden<br />
Fluchtwege freihalten und kennzeichnen<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Quellen:<br />
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 10: Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen<br />
<strong>BG</strong>I 560: Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 133: Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern, Titel<br />
<strong>BG</strong>V A1: Titel (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />
<strong>BG</strong>V A8: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, § 11:<br />
Kennzeichnung<br />
<strong>BG</strong>V A8: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, § 18: Flucht- und<br />
Rettungsplan<br />
<strong>BG</strong>V A8: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, Anlage 2<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -11-
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />
Tätigkeit: Arbeitsumgebung<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, allgemein<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Gefährliche Körperströme,<br />
Lichtbogen,<br />
Brände<br />
Maßnahmen B<br />
Sicherstellen, dass nur einwandfreie elektrische<br />
Anlagen und Betriebsmittel benutzt werden.<br />
Errichten, Warten, Reparieren und Instandsetzen unter<br />
Beachtung der einschlägigen VDE-Bestimmungen und<br />
der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen<br />
und Betriebsmittel" (<strong>BG</strong>V A3) nur durch eine<br />
Elektrofachkraft bzw. unter Leitung und Aufsicht einer<br />
Elektrofachkraft<br />
Regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen und<br />
Betriebsmittel organisieren.<br />
Empfohlene Prüffristen siehe Tabelle 1a<br />
aus der <strong>BG</strong>V A3 §5<br />
Ortsveränderliche Betriebsmittel (z. B.<br />
Handbohrmaschinen, Handleuchten) müssen für den<br />
jeweiligen Einsatzzweck geeignet sein<br />
Sicherstellen, dass Zugänge zu elektrischen<br />
Betriebsstätten und Verteilungen stets freigehalten<br />
werden, Kennzeichnen kann sinnvoll sein<br />
Beschäftigte über die Gefahren des elektrischen<br />
Stromes und die sichere Handhabung elektrischer<br />
Betriebsmittel (Betriebsanweisung) unterweisen<br />
(Prüfliste)<br />
In leitfähigen engen Räumen sind besondere<br />
Maßnahmen nach <strong>BG</strong>I 594 erforderlich.<br />
Auf Baustellen nur elektrische Betriebsmittel<br />
verwenden, die den Anforderungen (<strong>BG</strong>I 608)<br />
entsprechen<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I 594: Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung,<br />
Titel<br />
<strong>BG</strong>I 600: Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach<br />
Einsatzbereichen, Titel<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -12-
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />
Tätigkeit: Arbeitsumgebung<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I 608: Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen, Titel<br />
<strong>BG</strong>V A3: Titelseite: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
<strong>BG</strong>I 548: Elektrofachkräfte, Inhalt<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -13-
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />
Tätigkeit: Arbeitsumgebung<br />
Elektrische Betriebsmittel, Büro<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Gefährliche Körperströme,<br />
Stolpern, Stürzen, Leitungsbeschädigung;<br />
Brandgefahr<br />
Maßnahmen B<br />
Regelmäßige Prüfungen nach <strong>BG</strong>V A3 veranlassen<br />
erforderliche Prüffristen ermitteln und festlegen<br />
- elektrische Anlagen, ortsfeste Büromaschinen,<br />
Personalcomputer - mind. alle 4 Jahre;<br />
ortsveränderliche Betriebsmittel, z. B.<br />
Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen,<br />
bewegliche Anschlussleitungen mit Stecker mind. alle<br />
2 Jahre<br />
Leitungen geschützt verlegen, z. B. bei Neubauten<br />
Elektroanschlüsse an geeigneten Stellen und in<br />
ausreichender Zahl vorsehen, alternativ Kabelbrücken<br />
verwenden<br />
Beschäftigte im sicheren Umgang mit elektrischen<br />
Betriebsmitteln unterweisen<br />
Wärmegeräte, Kaffeemaschinen etc. auf feuerfeste<br />
Unterlage stellen und zum Feierabend vom Netz<br />
trennen<br />
Sichtkontrolle auf erkennbare Mängel vor der<br />
Benutzung<br />
Reparaturen nur durch eine Elektrofachkraft<br />
durchführen lassen; mit nassen Händen keine<br />
elektrischen Geräte anfassen<br />
Quellen:<br />
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), § 8 Übergangsvorschriften<br />
<strong>BG</strong>V A3: § 5 Prüfungen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 10 Prüfung der Arbeitsmittel<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -14-
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />
Tätigkeit: Arbeitsumgebung<br />
Heben und Tragen von Lasten<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Erkrankung der Muskeln und des Skeletts durch zu häufiges, zu schweres oder falsches Heben und<br />
Tragen<br />
Maßnahmen B<br />
Zur Bewertung ggf. Verfahren der <strong>BG</strong> zu Hebe- und<br />
Tragetätigkeiten anwenden<br />
Transport von Hand möglichst einschränken<br />
Verringerung der Lastgewichte organisieren<br />
Einbeziehung zusätzlicher Personen bei schweren<br />
Lasten organisieren<br />
Geeignete Transport-, Hebe- und Tragehilfen zur<br />
Verfügung stellen<br />
Zumutbare Lasten gemäß <strong>BG</strong>I 523 nicht überschreiten<br />
Mutterschutzgesetz beachten: maximale Lasten hier<br />
gelegentlich: 10 kg, häufig: 5 kg<br />
Unterweisung der Mitarbeiter über Risiken und<br />
rückenschonendes Heben und Tragen<br />
Arbeitsmedizinische Beratung und Rückenschule<br />
anbieten<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Quellen:<br />
Berufskrankheiten - Verordnung (BKV), Titel<br />
<strong>BG</strong>I 523: Mensch und Arbeitsplatz, Titel<br />
Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), Titelseite<br />
Mutterschutzgesetz (MuschG), § 4 Weitere Beschäftigungsverbote<br />
Sozialgesetzbuch (SGB VII), § 21 Verantwortung des Unternehmers, Mitwirkung der Versicherten<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -15-
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />
Tätigkeit: Arbeitsumgebung<br />
Klima, Hitze- und Kältearbeit<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Klimabelastungen infolge Hitze oder Kälte<br />
Maßnahmen B<br />
Messung und Bewertung der Klimakenngrößen<br />
(Raumtemperatur, Luftgeschwindigkeit, Luftfeuchte,<br />
Wärmestrahlung)<br />
Technische, ergonomisch-organisatorische und<br />
persönliche Schutzmaßnahmen treffen, z. B.:<br />
- Begrenzung der Einsatzzeit,<br />
- Schutzbekleidung gegen Kälte oder Hitze,<br />
- zusätzliche Pausen vorsehen,<br />
- bei Hitzearbeit Getränke zur Verfügung stellen<br />
- Hautschutz erstellen, durchsetzen<br />
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen:<br />
- Kältearbeiten nach dem Grundsatz G 21,<br />
- Hitzearbeiten nach dem Grundsatz G 30<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Quellen:<br />
ASR 6: Raumtemperaturen<br />
<strong>BG</strong>R 189: Benutzung von Schutzkleidung, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.35 : Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen<br />
und Kühleinrichtungen, Titel<br />
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -16-
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />
Tätigkeit: Arbeitsumgebung<br />
Lärm<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
gehörschädigender Lärm als Impulslärm, z. B. Schießen oder länger einwirkend, z. B.<br />
Beschallungsanlage, Motorsport<br />
Maßnahmen B<br />
Den Beschäftigten an den Lärmpegel angepaßten<br />
Gehörschutz zur Verfügung stellen. Bei häufigen<br />
Arbeiten im Lärmbereich Arbeitsmediziner zur<br />
Beratung hinzuziehen.<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Quellen:<br />
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel<br />
<strong>BG</strong>I 504-20: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem<br />
Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 20 "Lärm", Titel<br />
<strong>BG</strong>I 675: Geräuschminderung im Betrieb - Lärmminderungsprogramm, Inhaltsverzeichnis<br />
<strong>BG</strong>R 194: Benutzung von Gehörschutz, Titel<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -17-
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />
Tätigkeit: Arbeitsumgebung<br />
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
nicht erkannte Unfall- und Gesundheitsgefahren,<br />
keine Orientierung für sicherheitsgerechtes Verhalten<br />
Maßnahmen B<br />
Prüfen, welche Sicherheitszeichen und<br />
Sicherheitsaussagen erforderlich sind - z. B.<br />
Rauchverbot, Schutzbrille tragen, Erste Hilfe Material,<br />
Augendusche, Feuerlöscheinrichtungen, Notausgang<br />
Sicherheitszeichen anbringen und die Beschäftigten<br />
über die Bedeutung der<br />
eingesetzten Zeichen unterweisen - z. B. mit der<br />
Videounterweisung "Best<br />
signs". Kostenlose erhältlich über Landesfilmdienst<br />
Hessen e.V. im Auftrag<br />
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung<br />
(DGUV):<br />
Tel: 069/63009435<br />
Fax: 069/ 63009430 oder kostenlos herunterladen<br />
unter www.dguv.de<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A8: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, § 1:<br />
Geltungsbereich<br />
<strong>BG</strong>V A8: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, § 6: Auswahl der<br />
geeigneten Kennzeichnungsart<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -18-
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />
Tätigkeit: Arbeitsumgebung<br />
Sozialräume<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Gesundheitsgefahren durch unzureichende Hygienemaßnahmen<br />
Unfallgefahren durch unzureichende Erholung in Pausen<br />
Maßnahmen B<br />
Ein Pausenraum oder ein entsprechender<br />
Pausenbereich muss zur Verfügung stehen bei:<br />
- mehr als 10 Beschäftigten,<br />
- gesundheitlichen Gründen oder<br />
- Notwendigkeit aus der Art der ausgeübten Tätigkeit<br />
(z. B. schmutzende Tätigkeiten, Umgang mit<br />
Gefahrstoffen und Ähnliches).<br />
- nicht erforderlich für Büros oder vergleichbare<br />
Räume, wenn eine gleichwertige Erholung während<br />
der Pausen möglich ist<br />
Umkleide- und Waschräume sind notwendig, wenn es<br />
- die Art der Tätigkeit (z. B. schmutzende Arbeiten,<br />
besondere Arbeitskleidung) oder<br />
- gesundheitliche Gründe (z. B. Umgang mit<br />
Gefahrstoffen oder infektiösen Materialien) erfordern.<br />
Mindestanforderung: Waschgelegenheiten mit<br />
fließendem Wasser in der Nähe der Arbeitplätze<br />
Toilettenräume müssen grundsätzlich in der Nähe der<br />
Arbeitsplätze vorhanden sein<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Quellen:<br />
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), § 6 Arbeitsräume, Sanitärräume, Pausen- und<br />
Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte<br />
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang - 4 Sanitärräume, Pausen- und<br />
Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -19-
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />
Tätigkeit: Arbeitsumgebung<br />
Verkehrswege<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Verletzungsgefahren durch Stürzen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten oder Durchbrechen und durch<br />
Kollisionen mit Fahrzeugen<br />
Maßnahmen B<br />
Sind Verkehrswege übersichtlich gestaltet<br />
und frei von Hindernissen?<br />
Wege für Fahrverkehr:<br />
- Ist der Abstand zu Türen, Toren, Durchgängen<br />
ausreichend (mindestens 1m)?<br />
- Ist beidseitig ein Sicherheitsbereich von 0,5 m für<br />
Fußgänger eingehalten?<br />
Sind Türen und Tore je nach Art der Nutzung in<br />
ausreichender Anzahl und Ausführung vorhanden?<br />
Wurden die Treppen richtig dimensioniert und mit<br />
Handlauf versehen?<br />
Sind die Verkehrswege gekennzeichnet?<br />
Kennzeichnung ist erforderlich, wenn<br />
- der Schutz der Beschäftigten es wegen der Nutzung<br />
und Einrichtung der Räume verlangt<br />
- Räume eine Grundfläche über 1000 m² haben<br />
Sind die Verkehrswege ausreichend beleuchtet<br />
?<br />
Ist der Fußboden sicher begehbar? -<br />
rutschhemmender Belag?; keine Schlaglöcher,<br />
Stolperstellen?<br />
Können die Arbeitsplätze über Flucht- und<br />
Rettungswege schnell und sicher verlassen werden?<br />
Sind Absturzgefahren an Verkehrswegen beseitigt?<br />
Wurden Boden- und Wandöffnungen durch Geländer<br />
oder Abdeckungen gesichert?<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Quellen:<br />
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang - 1 Allgemeine Anforderungen<br />
ASR 17/1,2: Verkehrswege<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -20-
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />
Tätigkeit: Arbeitsumgebung<br />
Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
kein schnelles und sicheres Verlassen von Arbeitsplätzen bei Gefahr<br />
Maßnahmen B<br />
Rettungswege und Notausgänge dauerhaft<br />
kennzeichnen (<strong>BG</strong>V A8)<br />
auf möglichst kurzem Wege ins Freie oder in<br />
gesicherte Bereiche<br />
- allg. Fluchtweglänge max. 35 m<br />
- in Sonderfällen kürzer (z. B. max. 25 m bei<br />
feuergefährdeten Betriebsstätten)<br />
Flucht- und Rettungswege sind stets frei zu halten<br />
Notausgänge/Fluchttüren müssen sich jederzeit von<br />
innen leicht öffnen lassen (z. B. durch Panikschlösser)<br />
Türen von Notausgängen müssen in Fluchtrichtung<br />
nach außen aufschlagen<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Quellen:<br />
ASR A2.3: Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan, Titelseite<br />
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang - 2 Maßnahmen zum Schutz vor besonderen<br />
Gefahren<br />
<strong>BG</strong>V A8: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, Titel<br />
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang - Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -21-
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />
Tätigkeit: Arbeitsumgebung<br />
Verkehrswege, Fußboden<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Unfallgefahr durch Sturz, Stolpern, Umknicken, Fehltreten, nicht ausreichende<br />
Fußbodentragfähigkeit<br />
Maßnahmen B<br />
Stolperstellen beseitigen oder vermeiden, z. B.:<br />
- Bodenunebenheiten > 4 mm ausgleichen<br />
- Stufen durch Rampen ersetzen<br />
- Kabel und Leitungen geschützt verlegen<br />
Fußböden trocken und sauber halten<br />
auch witterungsbedingte Glätte beseitigen<br />
Rutschhemmenden Bodenbelag (<strong>BG</strong>R 181<br />
) bei Notwendigkeit einsetzen<br />
geeignete Pflege organisieren<br />
Gitterroste (<strong>BG</strong>I 588) gegen Ausheben oder<br />
Verschieben sichern<br />
Zulässige Fußbodenbelastung beachten,<br />
maximale Belastung kennzeichnen, z. B. Läger über<br />
Aufenthaltsbereichen von Beschäftigten<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Quellen:<br />
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang - Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1<br />
<strong>BG</strong>R 181: Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr, 1<br />
Anwendungsbereich<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -22-
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />
Tätigkeit: Arbeitsumgebung<br />
Verkehrswege, Treppen<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Stürze wegen falscher Dimensionierung oder fehlendem Handlauf<br />
Maßnahmen B<br />
Dimensionierungsformel für Treppe:<br />
- "Auftritt + 2 x Steigung = 63 ± 3 cm"<br />
Geländerhöhen (lotrecht über Stufenvorderkante):<br />
- bis 12 m Absturzhöhe: 1 m<br />
- über 12 m Absturzhöhe: 1,1 m<br />
Handlauf bei mehr als 4 Stufen<br />
Stufenkanten sichtbar machen<br />
Mitarbeiter dazu anhalten, den Handlauf zu benutzen<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I 561: Treppen, Titel<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -23-
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />
Tätigkeit: Sicherheitsorganisation<br />
Arbeitsschutzausschuss (ASA)<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Unzureichende Koordination und Beratung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes<br />
Maßnahmen B<br />
Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen<br />
des Arbeitsschutzes, der Prävention von<br />
Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und<br />
arbeitsbedingten Erkrankungen, zu beraten.<br />
Bei mehr als 20 Beschäftigten fordert das<br />
Arbeissicherheitsgesetz den Unternehmer auf einen<br />
Arbeitsschutzausschuss bilden.<br />
Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich zusammen<br />
aus:<br />
- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,<br />
- zwei vom Betriebsrat bestimmten<br />
Betriebsratsmitgliedern,<br />
- Betriebsarzt,<br />
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) und<br />
- Sicherheitsbeauftragten<br />
Arbeitsschutzausschuss bilden und die Teilnehmer<br />
regelmäßig einladen<br />
Quellen:<br />
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 11: Arbeitsschutzausschuß<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -24-
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />
Tätigkeit: Sicherheitsorganisation<br />
Beschaffung technischer Arbeitsmittel<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Betrieb sicherheitstechnisch mangelhafter Arbeitsmittel<br />
Maßnahmen B<br />
Bestellung technischer Arbeitsmittel, die dem Geräte-<br />
und Produktsicherheitsgesetz und den<br />
Unfallverhütungsvorschriften entsprechen:<br />
- mit CE- Kennzeichen<br />
- Konformitätserklärung des Herstellers<br />
- Betriebsanleitung in deutscher Sprache<br />
- Angaben von Geräuschemissionswerten<br />
(gilt auch für Eigenbaumaschinen)<br />
Beschaffungsvorschriften vor Auftragsvergabe<br />
schriftlich fixieren.<br />
Gebrauchte Maschinen, die vor dem 1. Januar 1993<br />
bereits in Betrieb waren oder bis zum 31. Februar<br />
1994 nach nationalen Vorschriften gebaut wurden,<br />
müssen mindestens der<br />
Betriebssicherheitsverordnung und den<br />
Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.<br />
Vor der Inbetriebnahme ist die sicherheitstechnische<br />
Abnahme unter Einbeziehung der Sicherheitsfachkraft<br />
durchzuführen. Gegebenenfalls ist der Betriebsarzt<br />
hinzuziehen.<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Quellen:<br />
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 1: Grundsatz<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Inhalt<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 1 (<strong>BG</strong>ETF) Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften: Grundsätze der<br />
Prävention<br />
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), Inhalt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -25-
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />
Tätigkeit: Sicherheitsorganisation<br />
Betriebsarzt<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Arbeitsbedingte Erkrankungen, langfristig wirkende Gesundheitsgefahren, ergonomische<br />
Fehlbelastungen, Alkoholabhängigkeit, Sucht, Depression, Berufskrankheiten, psychische<br />
Belastungen, mangelnde Eignung für den Arbeitsplatz, Allergien, werden häufig zu spät erkannt oder<br />
unzureichend behandelt.<br />
Sicherheits- und Gesundheitsschutz, sowie Erste Hilfe mangelhaft organisiert.<br />
Maßnahmen B<br />
Betriebsarzt wie im Arbeitssicherheitsgesetz und der<br />
Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und<br />
Fachkräfte für Arbeitssicherheit" gefordert bestellen<br />
und ihm die Aufgaben nach § 3 Arbeitsicherheitsgeset<br />
z übertragen<br />
Erläuterung:<br />
- Bei Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten richtet sich<br />
der Umfang der betriebsärztlichen und<br />
sicherheitstechnischen Betreuung nach<br />
Anlage 1<br />
- Für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten die die<br />
Regelbetreuung wählen gelten die Regelungen der<br />
Anlage 2<br />
- Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten können das<br />
Unternehmermodell wählen, dieses ist in<br />
Anlage 3 erklärt<br />
- Einen Betriebsarzt suchen Sie z. B. in den Gelben<br />
Seiten oder im Internet unter www.dguv.de/landesverb<br />
aende<br />
Betriebsärzte können als ständig oder zeitweise tätige<br />
Kräfte bestellt werden. Sie können vom Unternehmer<br />
eingestellt oder freiberuflich tätig sein oder auch einem<br />
überbetrieblichen <strong>Die</strong>nst angehören, den der<br />
Unternehmer verpflichtet hat<br />
Quellen:<br />
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 2: Bestellung von Betriebsärzten<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -26-
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />
Tätigkeit: Sicherheitsorganisation<br />
Erste Hilfe<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Mangelhafte erste Hilfe bei Unfällen und Gesundheitsstörungen<br />
Maßnahmen B<br />
Einen Ersthelfer ausbilden lassen. <strong>Die</strong><br />
Lehrgangsgebühren trägt Ihre Berufsgenossenschaft.<br />
Erste-Hilfe-Material schnell erreichbar und leicht<br />
zugänglich bereithalten. Minimum ist ein kleiner<br />
Verbandkasten C nach DIN 13157; regelmäßig<br />
kontrollieren und bei Bedarf ergänzen.<br />
Aufbewahrungsort von Erste-Hilfe-Material mit<br />
Rettungszeichen kennzeichnen und den Beschäftigten<br />
bekannt machen.<br />
Erste-Hilfe-Leistungen im Verbandbuch eintragen,<br />
Aufzeichnungen 5 Jahre aufbewahren. Verbandbuch<br />
kann unter www.bgetem.de heruntergeladen und<br />
ausgedruckt oder bestellt werden.<br />
Notruf ermöglichen (Telefon); Notrufnummern bekannt<br />
machen (z. B. Rettungsleitstelle, Ärzte).<br />
Beschäftigte über das Verhalten bei Unfällen<br />
unterweisen.<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Quellen:<br />
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 10: Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen<br />
<strong>BG</strong>I 503: Anleitung zur Ersten Hilfe, Titelseite<br />
<strong>BG</strong>I 510-1: Erste Hilfe (Plakat), Titel<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -27-
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />
Tätigkeit: Sicherheitsorganisation<br />
Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Keine Beratung des Unternehmens bei sicherheitstechnischen Fragen, Planung und Gestaltung von<br />
Arbeitsverfahren, gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsabläufe, Prävention von Unfällen,<br />
Berufserkrankungen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, Beurteilung der<br />
Arbeitsbedingungen<br />
Maßnahmen B<br />
Bei Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten richtet sich<br />
der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung<br />
nach Anlage 1.<br />
Für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten, die die<br />
Regelbetreuung gewählt haben, gelten die<br />
Mindesteinsatzzeiten für die Sicherheitsfachkraft nach<br />
Anlage 2.<br />
Für Betriebe mit mehr als 10 und weniger als 51<br />
Beschäftigten, die am Unternehmermodell teilnehmen<br />
gelten die Regelungen der Anlage 3.<br />
Einsatz der Sicherheitsfachkraft berechnen nach <strong>BG</strong>V<br />
A2, Beispiele:<br />
Elektroinstallationsbetrieb mit 1-10 Beschäftigten,<br />
gewählt wurde die Regelbetreuung nach Anlage 1:<br />
Alle 2 Jahre sicherheitstechnische Grundbetreuung<br />
durch eine Sicherheitsfachkraft, zeitlicher Richtwert für<br />
den Umfang der Grundbetreuung 6 Stunden.<br />
Elektroinstallationsbetrieb mit 10 und mehr<br />
Beschäftigten, gewählt Regelbetreuung siehe Anlage<br />
2:<br />
Pro Beschäftigtem in der Elektroinstallation 0,4 h pro<br />
Jahr Mindesteinsatzzeit Sicherheitsfachkraft plus<br />
pro Beschäftigtem im Büro/Verwaltung 0,2 h pro<br />
Jahr Mindesteinsatzzeit Sicherheitsfachkraft.<br />
Elektroinstallationsbetrieb mit 1 und weniger als 51<br />
Beschäftigten, gewählt Unternehmermodell<br />
siehe Anlage 3 (<strong>BG</strong>FE / TB<strong>BG</strong>) :<br />
Bedarfsorientierte Betreuung, anlassbezogene<br />
Beratung, der Unternehmer kann über die<br />
Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen<br />
Betreuung selbst entscheiden.<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -28-
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />
Tätigkeit: Sicherheitsorganisation<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A2: Titel (<strong>BG</strong>DP): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (<strong>BG</strong> Druck und<br />
Papierverarbeitung)<br />
<strong>BG</strong>V A2: Titel (TB<strong>BG</strong>): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />
<strong>BG</strong>V A2: Titel (<strong>BG</strong>FW): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />
<strong>BG</strong>V A2: Titel (<strong>BG</strong>FE): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -29-
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />
Tätigkeit: Sicherheitsorganisation<br />
Fremdfirmen<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
je nach Art der Tätigkeit, Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber, die an einem Arbeitsplatz tätig sind und<br />
sich gegenseitig gefährden<br />
Maßnahmen B<br />
Koordinator bestellen. Aufgabe: Zur Vermeidung einer<br />
möglichen gegenseitigen Gefährdung, die Arbeiten<br />
aufeinander abstimmen. Der Koordinator hat zu<br />
diesem Zweck Weisungsbefugnis gegenüber den<br />
Auftragnehmern und deren Beschäftigten<br />
Sich mit andern Arbeitgebern gegenseitig über die mit<br />
den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und<br />
Gesundheit der Beschäftigten unterrichten und<br />
Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren<br />
abstimmen<br />
Sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, dass die<br />
Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem<br />
Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre<br />
Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in<br />
seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten<br />
haben<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Quellen:<br />
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 8: Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 6 (<strong>BG</strong>ETF) Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer: Grundsätze der Prävention<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -30-
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />
Tätigkeit: Sicherheitsorganisation<br />
Gefahrstoffe, allgemein<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Gefahrstoff bedingte Gesundheitsgefahren, je nach Gefährlichkeitsmerkmal und betrieblichen<br />
Einsatzbedingungen<br />
Maßnahmen B<br />
Informationsbeschaffung über Arbeitsstoffe im Betrieb<br />
(Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt,<br />
Produktinformationen etc. des Herstellers, Lieferanten)<br />
Durchführung der <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong><br />
Erstellen eines Gefahrstoffverzeichnisses<br />
Organisation eines betrieblichen Freigabeverfahrens<br />
für Gefahrstoffe (Ziel: Reduzierung der Stoffvielfalt im<br />
Betrieb)<br />
Prüfung, ob möglichst ungefährliche Ersatzstoffe<br />
eingesetzt werden können<br />
Einsatz emissionsarmer Verwendungsverfahren (z. B.<br />
elektrostatisches Pulverbeschichten anstatt<br />
Nasslackieren mit lösemittelhaltigen Lacken) oder<br />
emissionsarmer Verwendungsformen (Pasten, Pellets<br />
anstatt Pulver)<br />
Ermittlung Gefahrstoff bedingter Gefährdungen, ggf.<br />
Durchführen von Messungen in der Luft am<br />
Arbeitsplatz (eigene orientierende Messung, Messung<br />
durch anerkannte Messstelle oder <strong>BG</strong>, siehe<br />
TRGS 402)<br />
Beachtung des Schutzstufenkonzeptes<br />
für Stoffe mit Gesundheitsgefahren<br />
Besondere Schutzmaßnahmen beim Einsatz<br />
krebserzeugender, fortpflanzungsgefährdender oder<br />
erbgutverändernder Stoffe treffen<br />
Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz;<br />
Explosionsschutzdokument<br />
Erstellen arbeitsplatz- und stoffspezifischer<br />
Betriebsanweisungen und ggf. Hautschutzplänen<br />
Einhalten der geltenden Arbeitsplatzgrenzwerte (siehe<br />
TRGS 900) durch technische Schutzmaßnahmen (<br />
Rangfolge der Schutzmaßnahmen)<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -31-
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />
Tätigkeit: Sicherheitsorganisation<br />
Maßnahmen B<br />
Unterweisung der Mitarbeiter (mit Dokumentation);<br />
Arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung durch den<br />
Betriebsarzt<br />
Ggf. Bereitstellen besonderer Erste-Hilfe-<br />
Einrichtungen (z. B. Augendusche, Notdusche)<br />
Bereitstellen ggf. erforderlicher persönlicher<br />
Schutzausrüstung (PSA), incl. Hautschutzmittel<br />
Organisation ggf. notwendiger Arbeitsmedizinscher<br />
Vorsorge<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I/GUV-I 8620: Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz, Inhaltsverzeichnis<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 5 Explosionsgefährdete Bereiche<br />
<strong>BG</strong>R 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 189: Benutzung von Schutzkleidung, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 190: Benutzung von Atemschutzgeräten, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 12 (<strong>BG</strong>ETF) Zurverfügungstellung von Vorschriften und Regeln: Grundsätze der<br />
Prävention<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 2 (<strong>BG</strong>ETF) Grundpflichten des Unternehmers: Grundsätze der Prävention<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 22 (<strong>BG</strong>ETF) Notfallmaßnahmen: Grundsätze der Prävention<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 3 (<strong>BG</strong>ETF) Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten:<br />
Grundsätze der Prävention<br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 15 Arbeitsmedizinische Vorsorge<br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 7 Informationsermittlung und <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong><br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 8 Grundsätze für die Verhütung von Gefährdungen;<br />
Tätigkeiten mit geringer Gefährdung (Schutzstufe 1)<br />
S 017: Leitfaden zur <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> nach § 7 Gefahrstoffverordnung, Titel<br />
TRGS 400: <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Titelseite<br />
TRGS 401: Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung - Beurteilung - Maßnahmen, Titel<br />
TRGS 402: Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Titel<br />
TRGS 500: Schutzmaßnahmen, Titelseite<br />
TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, Titel<br />
TRGS 560: Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, Titel<br />
TRGS 900 - Arbeitsplatzgrenzwerte, Titel<br />
TRGS 903: Biologische Grenzwerte, Titel<br />
TRGS 905: Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender<br />
Stoffe, Titel<br />
TRGS 906: Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3<br />
GefStoffV, Titel<br />
TRGS 907: Verzeichnis sensibilisierender Stoffe, Titel<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -32-
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />
Tätigkeit: Sicherheitsorganisation<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -33-
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />
Tätigkeit: Sicherheitsorganisation<br />
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Unfallgefahren, Gesundheitsgefahren. Beispielhaft: Hörschäden, Fußverletzungen,<br />
Augenverletzungen, Handverletzungen, Absturz, Ersticken<br />
Maßnahmen B<br />
Gefährdungen ermitteln, Persönliche<br />
Schutzausrüstung festlegen<br />
Geeignete Persönliche Schutzausrüstung auswählen,<br />
Mitarbeiter an der Auswahl beteiligen (dies steigert die<br />
Akzeptanz)<br />
Persönliche Schutzausrüstung sachgerecht reinigen,<br />
pflegen und aufbewahren<br />
Beschäftigte im Benutzen der Persönlichen<br />
Schutzausrüstung unterweisen<br />
<strong>Die</strong> Kosten für Persönliche Schutzausrüstung trägt der<br />
Unternehmer<br />
Arbeitsbedingungen so gestalten, dass Persönliche<br />
Schutzausrüstung überflüssig wird<br />
Siehe Prüfliste Persönliche Schutzausrüstung (PSA)<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 199: Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen,<br />
Titel<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 29 (<strong>BG</strong>ETF) Bereitstellung: Grundsätze der Prävention<br />
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), Titelseite<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -34-
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />
Tätigkeit: Sicherheitsorganisation<br />
Pflichtenübertragung auf Vorgesetzte<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Verantwortung der Vorgesetzten für Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten unklar<br />
Maßnahmen B<br />
Vorgesetzte und Aufsichtführende schriftlich mit den<br />
Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />
beauftragen.<br />
Vorgesetzte und Aufsichtführende über ihre<br />
Verantwortung und Pflichten sowie mögliche<br />
Rechtsfolgen im Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />
unterweisen - zum Beispiel mit dem Videofilm<br />
"Verantwortung im Ernstfall", Bestell-Nr. DVD 015<br />
unter www.bgetem.de > Medien<br />
Zuständigkeiten und Weisungsrecht der Vorgesetzten<br />
klären z. B. Welche Aufgaben übertragen werden.<br />
Erstellen der <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong>,<br />
Betriebsanweisungen, Unterweisen der Beschäftigten<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Quellen:<br />
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 13: Verantwortliche Personen<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 2 (<strong>BG</strong>ETF) Grundpflichten des Unternehmers: Grundsätze der Prävention<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -35-
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />
Tätigkeit: Sicherheitsorganisation<br />
Sicherheitsbeauftragte<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
nicht ausreichende Mitwirkung der Beschäftigten bei Arbeits- und Gesundheitsschutz.<br />
Maßnahmen B<br />
Bei mehr als 20 Beschäftigten ist als Forderung aus<br />
dem Sozialgesetzbuch 7 "Unfallversicherung" ein<br />
Sicherheitsbeauftragter zu bestellen.<br />
Sicherheitsbeauftragte zu ihrer Tätigkeit motivieren<br />
Sicherheitsbeauftragte ausbilden lassen. <strong>Die</strong><br />
Schulungen durch die Berufsgenossenschaften ist<br />
kostenlos.<br />
Auskünfte und Anmeldungen in der Abteilung<br />
Schulung<br />
Tel.: 02 21 / 37 78 - 64 64<br />
Fax.: 02 21 / 37 78 - 60 27<br />
E-Mail: Schulung@bgetem.de<br />
Internet: www.bgetem.de<br />
Ausbildungsmaterial zur Verfügung stellen<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 20 (<strong>BG</strong>ETF) Sicherheitsbeauftragte: Grundsätze der Prävention<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -36-
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />
Tätigkeit: Sicherheitsorganisation<br />
Unternehmermodell<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Unzureichende Kenntnisse des Unternehmers für die <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> und bei Arbeits- und<br />
Gesundheitsschutzproblemen<br />
Maßnahmen B<br />
Am "Unternehmermodell" eines anerkannten<br />
Kursveranstalters anmelden und teilnehmen.<br />
<strong>Die</strong> aktuelle Liste der anerkannten Kursveranstalter in<br />
Ihrer Nähe finden Sie im Internet unter<br />
www.bgetem.de, Tel.: 0221 / 3778 - 2277 oder Tel.:<br />
02253 / 506 - 2277.<br />
<strong>Die</strong> Rechtsgrundlage für das Unternehmermodell ist in<br />
der <strong>BG</strong>V A2 § 2 Abs. 4 (Anlage 3) verankert.<br />
Weitere Erläuterungen finden sie unter<br />
www.bgetem.de<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A2: Titel (TB<strong>BG</strong>): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />
<strong>BG</strong>V A2: Titel (<strong>BG</strong>FW): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />
<strong>BG</strong>V A2: Titel (<strong>BG</strong>FE): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />
<strong>BG</strong>V A2: Titel (<strong>BG</strong>DP): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (<strong>BG</strong> Druck und<br />
Papierverarbeitung)<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -37-
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />
Tätigkeit: Sicherheitsorganisation<br />
Unterweisungen der Mitarbeiter<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
menschliches Fehlverhalten durch ungenügende Informationen über Gefährdungen und Belastungen<br />
am Arbeitsplatz sowie über Schutzmaßnahmen und sicherheitsgerechtes Verhalten.<br />
Maßnahmen B<br />
Unterweisung bei der Einstellung, bei Veränderungen<br />
im Aufgabenbereich, bei der Einführung neuer<br />
Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor<br />
Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten durchführen.<br />
Unterweisung an die Gefährdungsentwicklung<br />
anpassen und erforderlichenfalls regelmäßig<br />
wiederholen<br />
Anweisungen und Erläuterungen geben, die eigens auf<br />
den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der<br />
Beschäftigten ausgerichtet sind<br />
Unterweisung dokumentieren (Thema, Teilnehmer,<br />
Datum, Unterschrift der Unterwiesenen).<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Quellen:<br />
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 12: Unterweisung<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 9 Unterrichtung und Unterweisung<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -38-
Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />
Tätigkeit: Sicherheitsorganisation<br />
Vorsorgeuntersuchung<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
gesundheitliche Eignung und gesundheitliche Belastungen erkennen.<br />
Maßnahmen B<br />
Ermitteln, ob Beschäftigte Tätigkeiten wahrnehmen<br />
oder mit Gefahrstoffen umgehen, die arbeitsmedizinisc<br />
he Vorsorgeuntersuchungen erforderlich machen<br />
Quellen:<br />
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 11: Arbeitsschutzausschuß<br />
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Titel<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -39-
Arbeitsbereich: Lager<br />
Tätigkeit: Lagerarbeiten<br />
Aufstiege im Lager<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Stürzen aus erhöhtem Stand<br />
Maßnahmen B<br />
Leitern oder Tritte mit Stufen, Sicherheitsbrücke und<br />
Haltegriff zur Verfügung stellen<br />
Schadhafte Leitern SOFORT der Benutzung<br />
entziehen, instandsetzen oder entsorgen<br />
Betriebsanleitungen an Leitern anbringen<br />
Unterweisung: Benutzung von Hockern, Stühlen,<br />
Kisten oder Regale als Aufstieg untersagen<br />
Regelmäßige Prüfung der Leitern und Tritte durch<br />
beauftragte Person<br />
Richtwert für die Prüffrist: jährlich<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I 521: Leitern sicher benutzen, Titel<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -40-
Arbeitsbereich: Lager<br />
Tätigkeit: Lagerarbeiten<br />
Handbetriebene Transportmittel, (Stechkarre, Sackkarre, Handwagen,<br />
Heberoller, Hubwagen)<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Lastabsturz,<br />
Quetschgefahren durch bewegte Transport- und Arbeitsmittel<br />
Maßnahmen B<br />
Unterweisen:<br />
- Transportmittel auswählen nach<br />
- Transportgut (Zustand, Form, Maße und Gewicht)<br />
und<br />
- Transportaufgabe (Zustand des Transportweges, des<br />
Höhenunterschiedes und der Weglänge)<br />
Unterweisen: Lastschwerpunkt mittig zwischen den<br />
Holmen und möglichst tief halten<br />
<strong>Die</strong> Deichsel eines Handwagens muss gegen<br />
Herabfallen gesichert sein, möglichst durch eine<br />
selbsttätig wirkende Vorrichtung. Deichseln dürfen<br />
nicht auf dem Boden aufliegen.<br />
Handschutzbügel zur Vermeidung von<br />
Handverletzungen<br />
regelmäßige Prüfung handbetriebener Flurförderzeuge<br />
mit Hubeinrichtung durch befähigte Personen<br />
(Sachkundige)<br />
Richtwerte für die Prüffrist: jährlich - Nachweis z. B. mit<br />
Prüfbuch - <strong>BG</strong>G 941<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>G 941: Prüfbuch für handbetriebene Flurförderzeuge, Titel<br />
<strong>BG</strong>I 582: Transport- und Lagerarbeiten, 4 Hilfsmittel<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -41-
Arbeitsbereich: Lager<br />
Tätigkeit: Lagerarbeiten<br />
Leitern, allgemein, Stehleiter, Anlegeleiter, Podestleiter, mechanische Leiter<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Absturz durch unsachgemäße Benutzung oder schadhafte Leitern<br />
Maßnahmen B<br />
Beschaffenheitsanforderungen an:<br />
Stehleiter<br />
Anlegeleiter<br />
Beschaffenheitsanforderungen an:<br />
Podestleiter<br />
mechanische Leiter<br />
Anlegeleitern dürfen nur für Arbeiten geringen<br />
Umfanges eingesetzt werden<br />
Prüfen, ob die vorgesehenen Arbeiten von Leitern<br />
sicher ausgeführt werden können, wenn nicht:<br />
Arbeitsbühnen oder Gerüste zur Verfügung stellen<br />
Unterweisen:<br />
+ Geeignete Leiter auswählen<br />
+ vor JEDER Benutzung auf auffällige Mängel prüfen<br />
- betriebsfremde Leitern besonders sorgfältig prüfen<br />
+ nur bestimmungsgemäß verwenden<br />
-- z. B. Stehleitern nicht als Anlegeleitern verwenden<br />
+ Auf sicheren Aufstellungsort achten:<br />
-- tragfähig<br />
-- eben<br />
-- gegen Wegrutschen gesichert<br />
+ festes Schuhwerk tragen, z. B. Sicherheitsschuhe<br />
Schadhafte Leitern SOFORT der Benutzung<br />
entziehen, dann unbrauchbar machen oder reparieren<br />
Leitern regelmäßig durch eine beauftragte Person<br />
prüfen lassen (Prüfliste):<br />
Richtwert für Prüffrist: jährlich<br />
mechanische Leitern regelmäßig durch eine befähigte<br />
Person (Sachkundigen) prüfen lassen<br />
Prüffrist: jährlich - Prüfnachweis erforderlich - siehe<br />
<strong>BG</strong>V D36<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -42-
Arbeitsbereich: Lager<br />
Tätigkeit: Lagerarbeiten<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I 521: Leitern sicher benutzen, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -43-
Arbeitsbereich: Werkstatt<br />
Tätigkeit: Gefahrstoffe<br />
Beschichtungen mit PUR-Kunststoffen (Gummilack)<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Isocyanate, Lösemittel, Haut- und Atemwegserkrankung, Explosionsgefahr<br />
Maßnahmen B<br />
Hautkontakt vermeiden, geschlossene Arbeitsanzüge<br />
sowie Augen- oder Gesichtsschutz benutzen.<br />
Verunreinigte Kleidung sofort wechseln, benetzte<br />
Hautstellen mit viel Wasser und Seife waschen.<br />
In Arbeitsräumen nicht essen, trinken und rauchen.<br />
Sehr gute Be- und Entlüftung des Raumes - auch im<br />
Bodenbereich - vorsehen.<br />
Feuer- und Explosionsschutzmaßnahmen sowie<br />
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen<br />
treffen.<br />
Auf Einhaltung der zulässigen Grenzwerte achten<br />
(MAK-Werte), Dämpfe wirksam am Arbeitsplatz<br />
absaugen.<br />
evtl. Vorsorgeuntersuchungen<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 189: Benutzung von Schutzkleidung, 1 Anwendungsbereich<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.29: Verarbeiten von Beschichtungsstoffen, Titel<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 1 (<strong>BG</strong>ETF) Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften: Grundsätze der<br />
Prävention<br />
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -44-
Arbeitsbereich: Werkstatt<br />
Tätigkeit: Gefahrstoffe<br />
Feuchtarbeit, Hände beim Gipsen<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Gefahr von Hauterkrankungen durch häufige Nass-, Feuchtarbeit<br />
Maßnahmen B<br />
Bereitstellen von Schutzhandschuhen<br />
Hautschutzplan<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, 1 Anwendungsbereich<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 1 (<strong>BG</strong>ETF) Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften: Grundsätze der<br />
Prävention<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -45-
Arbeitsbereich: Werkstatt<br />
Tätigkeit: Gefahrstoffe<br />
Gipsstäube<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Austrocknung und Sensibilisierung der Haut durch Gipsarbeiten, Stäube die beim Ausarbeiten von<br />
Gipsmodellen entstehen reizen die Atemwege, wegfliegende grobe Partikel<br />
Maßnahmen B<br />
Immer die Maßnahmen Gefahrstoffe, allgemein<br />
beachten!<br />
<strong>Die</strong> Sensibilisierung der Haut wird verursacht durch<br />
spezielle Zusätze (Kunststoffe, Farben) im Gips<br />
Einsatz von Gips ohne Zusätze von bekanntermaßen<br />
sensibilisierenden Stoffen. Herstellerauskunft über<br />
eingesetzten Gips einholen<br />
Geeigente Schutzhandschuhe bereitstellen (siehe<br />
Produktdateblatt)<br />
Hautschutz im Labor realisieren (Hautschutzplan<br />
)<br />
Ausarbeiten, Fräsen und Schleifen nur bei wirksamer<br />
Arbeitsplatzabsaugung<br />
Augenschutz (Schutzbrille oder Sichtscheibe)<br />
bereitstellen<br />
Unterweisen der Mitarbeiter<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 12 (<strong>BG</strong>ETF) Zurverfügungstellung von Vorschriften und Regeln: Grundsätze der<br />
Prävention<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 15 (<strong>BG</strong>ETF) Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten: Grundsätze der<br />
Prävention<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 2 (<strong>BG</strong>ETF) Grundpflichten des Unternehmers: Grundsätze der Prävention<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 3 (<strong>BG</strong>ETF) Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten:<br />
Grundsätze der Prävention<br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel<br />
TRGS 907: Verzeichnis sensibilisierender Stoffe, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -46-
Arbeitsbereich: Werkstatt<br />
Tätigkeit: Handarbeit<br />
Bunsenbrenner<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Verbrennung an heißer Flamme oder Werkstücken,<br />
Brand durch unkontrolliert austretendes Brenngas<br />
Maßnahmen B<br />
Mitarbeiter anhand des Sicherheitshinweises<br />
unterweisen<br />
Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen<br />
organisieren<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -47-
Arbeitsbereich: Werkstatt<br />
Tätigkeit: Handarbeit<br />
Handwerkzeuge<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Verletzungen an Fingern, Händen und anderen Körperteilen<br />
Maßnahmen B<br />
Wurden geeignete Werkzeuge nach Art der Arbeiten,<br />
z. B. für den Einsatz auf Baustellen ausgewählt?<br />
Möglichst Werkzeuge mit GS-Prüfzeichen beschaffen<br />
Auswahl nach ergonomischen Gesichtspunkten (z. B.<br />
bezüglich Gewicht, Griff)<br />
Können die Werkzeuge geordnet und sicher<br />
aufbewahrt und transportiert werden?<br />
Beschädigte Handwerkzeuge dem Gebrauch<br />
entziehen und fachgerecht reparieren<br />
Unterliegen die Werkzeuge einer regelmäßigen<br />
Kontrolle, Pflege und Wartung?<br />
Werden beschädigte Handwerkzeuge dem Gebrauch<br />
entzogen und fachgerecht reparier?<br />
Werden Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von<br />
Schnittverletzungen beim Abisolieren getroffen?<br />
Unterweisen:<br />
- Sichtprüfung vor der Benutzung auf augenscheinliche<br />
Mängel<br />
- spitze und scharfe Werkzeuge nicht lose im<br />
Arbeitsanzug tragen<br />
- auf bestimmungsgemäßen Einsatz der Werkzeuge<br />
achten<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I 533: Arbeiten mit Handwerkszeugen, Titel<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -48-
Arbeitsbereich: Werkstatt<br />
Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />
Bandsäge<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Verletzungen an Fingern und Händen durch ungeschütztes Sägeblatt, wegfliegende Teile,<br />
Werkstückhalterung<br />
Maßnahmen B<br />
Allgemeine Sicherheitsanforderungen an<br />
Maschinen beachten<br />
Betriebsanweisung erstellen und Mitarbeiter<br />
unterweisen.<br />
Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen<br />
organisieren.<br />
Verbesserte Absaugung mit Löchern in der<br />
Tischablage verwenden<br />
Geeignete Hilfsmittel wie Anschläge (Parallel-,<br />
Hilfsanschlag) und Laden (Schiebe-, Keillade)<br />
bereitstellen.<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Quellen:<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1, Mindestvorschriften für Arbeitsmittel<br />
gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 2<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.23 : Betreiben von Maschinen zur Holzbe: und -<br />
verarbeitung für den Hoch- und Tiefbau, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -49-
Arbeitsbereich: Werkstatt<br />
Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />
Bandschleifmaschine, Tischschleifmaschine; Orthopädie<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Schleifverletzungen an den Händen<br />
Maßnahmen B<br />
Auswahl der Maschinen entsprechend GPSG<br />
(siehe Maschinen, allgemein)<br />
Verdeckung des Schleifbandes am Umfang und an<br />
den Kanten (außer Arbeitsbereich). Verdeckung des<br />
Antriebes.<br />
Einrichtungen zur Vermeidung von Verletzungen an<br />
den Schleifbahnkanten (Begrenzung der<br />
Tischbewegung, Schleifschuhführung) (ab Baujahr<br />
1980).<br />
Schleifband ausreichend spannen.<br />
Beschädigte Schleifbänder unverzüglich austauschen<br />
lassen.<br />
PSA (Schutzbrille und Schutzhandschuhe) zur<br />
Verfügung stellen.<br />
Späne absaugen.<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Quellen:<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1, Mindestvorschriften für Arbeitsmittel<br />
gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 2<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.23 : Betreiben von Maschinen zur Holzbe: und -<br />
verarbeitung für den Hoch- und Tiefbau, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, 1 Anwendungsbereich<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 1 (<strong>BG</strong>ETF) Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften: Grundsätze der<br />
Prävention<br />
Neunte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (9. GPSGV)<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -50-
Arbeitsbereich: Werkstatt<br />
Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />
Drehmaschine, Metallbearbeitung (Drehbank)<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Erfassen von Körperteilen oder Kleidung, wegfliegende Werkstücke oder Späne<br />
Maßnahmen B<br />
Allgemeine Sicherheitsanforderungen für<br />
Maschinen beachten<br />
Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen<br />
organisieren.<br />
Betriebsanweisung erstellen<br />
Schutzmaßnahmen beim Umgang mit<br />
Kühlschmierstoffen beachten<br />
Unterweisen der Mitarbeiter<br />
Persönliche Schutzausrüstung bereitstellen<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Quellen:<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 12 Betrieb<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 7 Anforderungen an die Beschaffenheit der<br />
Arbeitsmittel<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -51-
Arbeitsbereich: Werkstatt<br />
Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />
Druckluftbehälter mit Kompressor<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Zerknall, ungeschützte bewegte Maschinenteile<br />
Maßnahmen B<br />
Prüfung vor Inbetriebnahme dokumentieren<br />
Wiederkehrende Prüfungen durch eine befähigte<br />
Person bei Druckinhaltsprodukt 1000 ≥ PS*V<br />
[bar*l] > 50; innere Prüfung spätestens alle 5 Jahre,<br />
Festigkeitsprüfung spätestens alle 10 Jahre<br />
Wiederkehrende Prüfungen durch eine zugelassene<br />
Überwachungsstelle bei Druckinhaltsprodukt PS*V<br />
>1000 [bar*l]; innere Prüfung spätestens nach 5<br />
Jahren; Festigkeitsprüfung spätestens nach 10 Jahren<br />
Bei feuer-, abgas- oder elektrisch beheizten<br />
Druckgeräten zusätzlich äußere Prüfungen<br />
spätestens alle 2 Jahre durchführen<br />
Prüfbescheinigung am Betriebsort aufbewahren<br />
Sicherheitseinrichtungen auf Wirksamkeit prüfen und<br />
funktionsfähig erhalten<br />
Eigenmächtige Veränderung des Abblasdrucks streng<br />
verbieten; auf unverletzte Plomben achten<br />
Verdichter so aufstellen, dass die Ansaugung von<br />
leicht entzündlichen und entzündlichen Gasen und<br />
Dämpfen ausgeschlossen ist<br />
Auf Verkleidung beweglicher Antriebsteile (Keilriemen,<br />
Lüfterräder, usw.) achten<br />
Nur von unterwiesenen Personen bedienen lassen<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Quellen:<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 10 Prüfung der Arbeitsmittel<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel<br />
Vierzehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (14. GPSGV)<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -52-
Arbeitsbereich: Werkstatt<br />
Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, allgemein<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Gefährliche Körperströme,<br />
Lichtbogen,<br />
Brände<br />
Maßnahmen B<br />
Sicherstellen, dass nur einwandfreie elektrische<br />
Anlagen und Betriebsmittel benutzt werden.<br />
Errichten, Warten, Reparieren und Instandsetzen unter<br />
Beachtung der einschlägigen VDE-Bestimmungen und<br />
der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen<br />
und Betriebsmittel" (<strong>BG</strong>V A3) nur durch eine<br />
Elektrofachkraft bzw. unter Leitung und Aufsicht einer<br />
Elektrofachkraft<br />
Regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen und<br />
Betriebsmittel organisieren.<br />
Empfohlene Prüffristen siehe Tabelle 1a<br />
aus der <strong>BG</strong>V A3 §5<br />
Ortsveränderliche Betriebsmittel (z. B.<br />
Handbohrmaschinen, Handleuchten) müssen für den<br />
jeweiligen Einsatzzweck geeignet sein<br />
Sicherstellen, dass Zugänge zu elektrischen<br />
Betriebsstätten und Verteilungen stets freigehalten<br />
werden, Kennzeichnen kann sinnvoll sein<br />
Beschäftigte über die Gefahren des elektrischen<br />
Stromes und die sichere Handhabung elektrischer<br />
Betriebsmittel (Betriebsanweisung) unterweisen<br />
(Prüfliste)<br />
In leitfähigen engen Räumen sind besondere<br />
Maßnahmen nach <strong>BG</strong>I 594 erforderlich.<br />
Auf Baustellen nur elektrische Betriebsmittel<br />
verwenden, die den Anforderungen (<strong>BG</strong>I 608)<br />
entsprechen<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I 594: Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung,<br />
Titel<br />
<strong>BG</strong>I 600: Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach<br />
Einsatzbereichen, Titel<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -53-
Arbeitsbereich: Werkstatt<br />
Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I 608: Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen, Titel<br />
<strong>BG</strong>V A3: Titelseite: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
<strong>BG</strong>I 548: Elektrofachkräfte, Inhalt<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -54-
Arbeitsbereich: Werkstatt<br />
Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />
Elektrotacker, Drucklufttacker<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
unbeabsichtigtes Auslösen, Stichverletzungen<br />
Maßnahmen B<br />
Betriebsanleitung den Mitarbeitern bekannt machen<br />
Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen<br />
organisieren<br />
Anweisungen für den sicheren Umgang müssen<br />
vorhanden sein<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -55-
Arbeitsbereich: Werkstatt<br />
Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />
Flurförderzeuge, kraftbetrieben (Gabelstapler)<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Verletzungen und Gesundheitsgefahren durch schadhafte Flurförderzeuge und unsachgemäße<br />
Benutzung, Absturz, Umkippen, <strong>Die</strong>selmotoremissionen<br />
Maßnahmen B<br />
Jährliche Prüfung durch Sachkundigen; Prüfnachweis<br />
Schriftliche Beauftragung von Fahrern für<br />
Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder -stand, die ihre<br />
Befähigung nachgewiesen haben<br />
Betriebsanweisung erstellen<br />
Betriebslärm darf Gefahrensignale nicht übertönen<br />
<strong>Die</strong>selstapler mit Rußfiltern ausrüsten (Innenräume),<br />
ggf. raumlufttechnische Maßnahmen treffen;<br />
regelmäßige Abgasuntersuchung<br />
Stapler mit schwingungsdämpfenden Sitzen ausrüsten<br />
Prüfliste für den täglichen Einsatz beachten<br />
Besondere Sicherheitsmaßnahmen für den Transport<br />
von Lasten mit hochliegendem Schwerpunkt festlegen<br />
(z. B. Schaltschränke während der Fahrt nicht von<br />
Hand abstützen)<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V D27: Flurförderzeuge, § 1: Geltungsbereich<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -56-
Arbeitsbereich: Werkstatt<br />
Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />
Handbohrmaschine, Bohrhammer<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Verletzungen durch unbeabsichtigtes Herumdrehen der Maschine, Erfasstwerden durch Bohren mit<br />
Handschuhen, Anbohren von Leitungen<br />
Maßnahmen B<br />
Auswahl der Maschinen entsprechend GPSG<br />
(siehe Maschinen, allgemein)<br />
Bohrhämmer und Bohrmaschinen mit Rutschkupplung<br />
beschaffen<br />
Mitarbeiter unterweisen (sichere Handhabung, keine<br />
Handschuhe tragen etc.)<br />
Pläne über Verlauf von Leitungen einsehen,<br />
Leitungssuchgerät einsetzen<br />
Einwirkung durch Vibrationen begrenzen (z. B. tägliche<br />
Einsatzzeiten festlegen)<br />
PSA: Schutzbrille, Gehörschutz zur Verfügung stellen<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, 1 Anwendungsbereich<br />
<strong>BG</strong>R 194: Benutzung von Gehörschutz, Titel<br />
Neunte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (9. GPSGV)<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -57-
Arbeitsbereich: Werkstatt<br />
Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />
Handhebelschere<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Verletzungsgefahr durch zurückschlagenden oder vorkippenden Handhebel<br />
Maßnahmen B<br />
Allgemeine Sicherheitsanforderungen an<br />
Maschinen beachten<br />
Selbsttätig wirkende Arretierung des Hebels in oberer<br />
Stellung<br />
Schutzeinrichtungen (Balkenniederhalter,<br />
Nachschlagsicherung) vorsehen<br />
Niederhalter immer richtig einstellen<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.20 : Betreiben von Maschinen der<br />
Metallbearbeitung, Inhalt<br />
Neunte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (9. GPSGV)<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -58-
Arbeitsbereich: Werkstatt<br />
Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />
Heißluftgeräte, Fön<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Verbrennungen<br />
Maßnahmen B<br />
Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen<br />
organisieren.<br />
Geräte müssen bis auf die Luftaustrittsstelle durch<br />
einen Metallkorb oder ein Gitter gegen<br />
unbeabsichtigtes Berühren heißer Oberflächen<br />
geschützt sein.<br />
Geräte müssen gegen Um- und Herunterfallen<br />
gesichert sein - sichere Ablage -.<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 1 (<strong>BG</strong>ETF) Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften: Grundsätze der<br />
Prävention<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -59-
Arbeitsbereich: Werkstatt<br />
Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />
Kombinierte Ausputzmaschine (Schuhmacherausputzmaschine)<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Verletzungen durch rotierende Werkzeuge, Brandgefahr, Atemwegserkrankungen<br />
Maßnahmen B<br />
Allgemeine Sicherheitsanforderungen an<br />
Maschinen beachten.<br />
Betriebsanweisung erstellen und Mitarbeiter<br />
unterweisen.<br />
Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen<br />
organisieren.<br />
Wellenhülsen für freilaufende Wellen bereit halten.<br />
Führungseinrichtungen zum manuellen Halten der<br />
Schuhe bereit halten.<br />
Nur mit wirksamer Absaugung betreiben.<br />
Intervall für regelmäßige Grundreinigung der Maschine<br />
festlegen.<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -60-
Arbeitsbereich: Werkstatt<br />
Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />
Kreissäge<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
falscher Umgang, nicht ordnungsgemäße Maschinen<br />
Maßnahmen B<br />
Nur geeignete Kreissägeblätter verwenden, wenn<br />
möglich lärmgeminderte Sägeblätter einsetzen, und<br />
schadhafte aussondern.<br />
Geeignete Vorschubgeschwindigkeit / Drehzahl<br />
benutzen, höchstzulässige Drehzahl beachten.<br />
Spaltkeil benutzen und einstellen, Schutzhaube<br />
verwenden.<br />
Absaugung einschalten, auf Funktion achten.<br />
Geeignete Hilfsmittel, wie Besäumniederhalter,<br />
Schiebestock, Parallelanschlag, Hilfsanschlag<br />
verwenden.<br />
Schablone und Abweisleiste benutzen.<br />
Beim Einsatzschneiden Queranschlag / Niederhalter<br />
verwenden, anschließend Spaltkeil und Abdeckhaube<br />
anbringen.<br />
Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen<br />
und benutzen.<br />
Sägeblatt auch unter dem Tisch verkleiden.<br />
Kreissägen mit Not-Aus-Einrichtungen und Sicherung<br />
gegen Wiederanlauf beschaffen lassen.<br />
Vorhandene Einzugswalzen müssen verkleidet sein.<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I 725: Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien - Titel<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.23 : Betreiben von Maschinen zur Holzbe: und -<br />
verarbeitung für den Hoch- und Tiefbau, Titel<br />
TRGS 553: Holzstaub, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -61-
Arbeitsbereich: Werkstatt<br />
Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />
Lärm<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
gehörschädigender Lärm als Impulslärm, z. B. Schießen oder länger einwirkend, z. B.<br />
Beschallungsanlage, Motorsport<br />
Maßnahmen B<br />
Den Beschäftigten an den Lärmpegel angepaßten<br />
Gehörschutz zur Verfügung stellen. Bei häufigen<br />
Arbeiten im Lärmbereich Arbeitsmediziner zur<br />
Beratung hinzuziehen.<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Quellen:<br />
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel<br />
<strong>BG</strong>I 504-20: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem<br />
Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 20 "Lärm", Titel<br />
<strong>BG</strong>I 675: Geräuschminderung im Betrieb - Lärmminderungsprogramm, Inhaltsverzeichnis<br />
<strong>BG</strong>R 194: Benutzung von Gehörschutz, Titel<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -62-
Arbeitsbereich: Werkstatt<br />
Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />
Laserjustiereinrichtung<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Augenverletzungen<br />
Maßnahmen B<br />
Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen<br />
organisieren.<br />
Kennzeichnung des Lasers und Hinweise des<br />
Herstellers beachten.<br />
Nicht längere Zeit - >0,25 s - in Laserstrahl schauen.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V B2: Laserstrahlung, § 1: Geltungsbereich<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -63-
Arbeitsbereich: Werkstatt<br />
Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />
Leder- und Schuhpresse<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Quetschstellen durch Schließbewegung, Öffnungsbewegung<br />
Maßnahmen B<br />
Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen<br />
organisieren. (Handschutzmaßnahmen arbeitstäglich)<br />
Handschutzmaßnahmen müssen getroffen und<br />
während des Betriebes wirksam sein.<br />
Befehlseinrichtungen müssen als Tippschalter<br />
ausgeführt sein.<br />
Eine Not-Befehlseinrichtung muss vorhanden sein.<br />
Verkleidungen und Verdeckungen dürfen sich nur mit<br />
Hilfsmitteln entfernen lassen oder müssen mit der<br />
Presse verriegelt sein.<br />
Nur sichere Steuerungen einsetzen.<br />
Betriebsanweisung erstellen und Mitarbeiter<br />
unterweisen<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -64-
Arbeitsbereich: Werkstatt<br />
Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />
Lederbeschärf- und beschneidmaschine<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Einzugs-, Schnitt- und Quetschgefahr<br />
Maßnahmen B<br />
Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen<br />
organisieren.<br />
Zahnräder am Handantrieb verdecken<br />
Verstellbare Schutzkappe am Rundmesser auf<br />
Materialstärke einstellen.<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -65-
Arbeitsbereich: Werkstatt<br />
Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />
Lederspalt- und egalisiermaschine<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Quetsch- und Schnittverletzungen im Werkzeugbereich<br />
Maßnahmen B<br />
Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen<br />
organisieren.<br />
Zahnräder am Handantrieb verdecken<br />
Der nicht benutzte Teil der Messer ist zu verdecken.<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -66-
Arbeitsbereich: Werkstatt<br />
Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />
Maschinen, allgemein<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
ungeschützt bewegte Maschinenteile,<br />
unkontrolliert bewegte und scharfkantige Teile,<br />
Quetschgefahr zwischen bewegten Maschinenteilen und der Umgebung, Absturzgefahr<br />
Maßnahmen B<br />
Auswahl der Maschinen entsprechend GPSG,<br />
9. GPSGV, CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung<br />
Gefahrstellen und Gefahrquellen vermeiden oder<br />
sichern (abdecken)<br />
Störungen und Mängel nur durch Fachpersonal<br />
beseitigen lassen (Betriebsanleitung beachten)<br />
Instandhaltungs- und Einrichtungsarbeiten erst<br />
beginnen, wenn die Gefahr bringende Bewegung zum<br />
Stillstand gekommen und ein unbefugtes, irrtümliches<br />
Ingangsetzen vermieden ist<br />
Betreten des Maschinenraumes nur bei<br />
Maschinenstillstand<br />
Schutzmaßnahmen treffen, dass Maschine nicht in<br />
Gang gesetzt werden kann, solange sich noch<br />
Personen im Bearbeitungsraum befinden<br />
Betriebsanweisungen erstellen (Betriebsarten,<br />
Verhalten bei Störungen, etc.) und Mitarbeiter<br />
regelmäßig unterweisen<br />
Abschließbaren Betriebsartenwahlschalter vorsehen<br />
Sichere Lagerung von Material und Werkstücken (z. B.<br />
Stapelvorrichtungen)<br />
Ggf. Podeste mit sicheren Zugängen anbringen<br />
(Ausführung siehe DIN 31003)<br />
Der Spannvorgang und das Lösen ist technisch so zu<br />
gestalten, dass keine Gefährdung für den Bediener<br />
ausgeht<br />
Alle beweglichen Verdeckungen sowie seitliche und<br />
rückwärtige Maschinenzugänge über Endschalter mit<br />
Personenschutzfunktion absichern<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -67-
Arbeitsbereich: Werkstatt<br />
Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />
Maßnahmen B<br />
Vorgesetzte verpflichten, darauf zu achten, dass die<br />
Schutzfunktion nicht unwirksam gemacht wird<br />
Not-Aus-Einrichtungen so anordnen, dass sie schnell,<br />
gefahrlos und leicht erreichbar sind<br />
Unterspannungsauslösung vorsehen, wenn Gefahr<br />
duch Ausfall und Widerkehr elektrischer Energie<br />
Ein- und Ausschaltvorrichtungen müssen eindeutig<br />
gekennzeichnet und leicht erreichbar sein<br />
Regelmäßige Prüfungen durch befähigte Person<br />
durchführen lassen<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, 1 Anwendungsbereich<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 1 (<strong>BG</strong>ETF) Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften: Grundsätze der<br />
Prävention<br />
Neunte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (9. GPSGV)<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -68-
Arbeitsbereich: Werkstatt<br />
Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />
Nähmaschine, Schuhmacher-, Schaft-, Zick-Zack-, Stepp-Stich-<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Stich- und Durchnähverletzungen an Hand und Fingern<br />
Maßnahmen B<br />
Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen<br />
organisieren.<br />
Fingerschutzeinrichtungen müssen vorhanden sein.<br />
Ein unbeabsichtigtes in Gang setzen durch Vorlegen<br />
des Werkstückes darf nicht möglich sein.<br />
Das zu nähende Teil ist möglichst mit beiden Händen<br />
halten.<br />
Der Fußschalter zum in Gang setzen der Maschine<br />
muss überdeckt sein.<br />
Auflaufstellen des Keilriemens müssen durch<br />
Verdeckung gesichert sein; Keilriemenschutz nach<br />
Riemenwechsel oder Reparatur wieder anbringen.<br />
<strong>Die</strong> Fadengeber müssen durch abweisende<br />
Schutzeinrichtung gesichert sein.<br />
Das Wechseln von Spulen, Stichplatten, Nähfüßen,<br />
Nadeln sowie Einfädeln des Fadens ist nur zulässig,<br />
wenn die Maschine vom Netz getrennt ist.<br />
Wenn mit Nadelbruch zu rechnen ist, sind<br />
Fangeinrichtungen bzw. Schutzbrille zu verwenden.<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -69-
Arbeitsbereich: Werkstatt<br />
Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />
Poliermaschine<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Hautbelastung durch Polierpasten, Aufwickeln langer Haare, Schals usw. auf rotierende Teile<br />
Maßnahmen B<br />
Mitarbeiter anhand des Sicherheitshinweises<br />
unterweisen<br />
Regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel durch<br />
befähigte Personen organisieren<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.19 : Betreiben von Schleifmaschinen, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.25: Betreiben von kraftbetriebenen Schleif und<br />
Bürstwerkzeugen, Inhalt<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -70-
Arbeitsbereich: Werkstatt<br />
Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />
Revolverösenmaschine<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Quetschstellen im Werkzeugbereich<br />
Maßnahmen B<br />
Werkzeughub so niedrig wie möglich einstellen<br />
Sichere Handhaltung und Grifftechnik üben<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.20 : Betreiben von Maschinen der<br />
Metallbearbeitung, Titel<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -71-
Arbeitsbereich: Werkstatt<br />
Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />
Schlag-, Tafelschere<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Unfallgefahr; Sicherungseinrichtungen defekt, nicht vorhanden; zurückschlagender oder<br />
vorkippender Handhebel<br />
Maßnahmen B<br />
Das bewegliche Obermesser mit Gegengewicht<br />
versehen, um selbständiges Niedergehen zu<br />
verhindern (Foto).<br />
Schutzeinrichtungen (Balkenniederhalter,<br />
Nachschlagsicherung) muss vorhanden sein.<br />
Sicht auf die Schnittlinie darf nicht behindert sein.<br />
Geeignete Sicherung für den Messerbalken in der<br />
hoch gestellten Stellung sicherstellen.<br />
Rückseite der Schere sichern, wenn hineingegriffen<br />
werden kann.<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.20 : Betreiben von Maschinen der<br />
Metallbearbeitung, Titel<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -72-
Arbeitsbereich: Werkstatt<br />
Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />
Schleifbock<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Augenverletzungen, Handverletzungen, Einatmen gesundheitsgefährdender Stäube, Lärm<br />
Maßnahmen B<br />
Betriebsanweisung erstellen und die Mitarbeiter<br />
mindestens 1 mal jährlich unterweisen.<br />
Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen<br />
organisieren.<br />
Schleifscheibenauswahl nach <strong>BG</strong>V D12 (<br />
Foto) treffen.<br />
Sachgerechte Lagerung der Schleifkörper nach<br />
Herstellerangaben<br />
Schutzbrille und ggf. Gehörschutz zur Verfügung<br />
stellen.<br />
Bei häufigem, umfangreichen Trockenschliff<br />
Absaugung vorsehen (insbesondere bei<br />
Hartmetallstäuben)<br />
Geprüfte Absauganlagen, Industriestaubsauger,<br />
Entstauber und Absaugtische einsetzen.<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>I 543: Schleifer, Vorwort<br />
<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, 1 Anwendungsbereich<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.19 : Betreiben von Schleifmaschinen, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.25: Betreiben von kraftbetriebenen Schleif und<br />
Bürstwerkzeugen, Titel<br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -73-
Arbeitsbereich: Werkstatt<br />
Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />
Schleifen und Fräsen von Holz und Kunststoff<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Staubbelastung, Verstärkungsmaterialien aus textilen Glasfasern, Atemwegserkrankungen<br />
Maßnahmen B<br />
Anreicherung von Kunststoffstaub vermeiden -<br />
Staubexplosion möglich<br />
Kunststoffstäube können sich in Absaugleitungen<br />
elektrostatisch aufladen, alle Anlagenteile erden.<br />
anfallende Stäube können Glasfasern enthalten,<br />
Stäube wirksam absaugen<br />
evtl. Atemschutz mit Partikelfilter Schutzstufe P2<br />
benutzen<br />
Den Staub auf der Kleidung nicht mit Druckluft<br />
abblasen.<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.19 : Betreiben von Schleifmaschinen, Inhalt<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.23 : Betreiben von Maschinen zur Holzbe: und -<br />
verarbeitung für den Hoch- und Tiefbau, Titel<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 1 (<strong>BG</strong>ETF) Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften: Grundsätze der<br />
Prävention<br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -74-
Arbeitsbereich: Werkstatt<br />
Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />
Tischbohrmaschine, Ständerbohrmaschine<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
herumschlagendes Werkstück; Erfassen von Körperteilen, Handschuhen oder Kleidungsstücken<br />
Maßnahmen B<br />
Auswahl der Maschinen entsprechend GPSG<br />
(siehe Maschinen, allgemein)<br />
Leicht erreichbaren Notausschalter installieren, z. B.<br />
Fußtaster<br />
Bohrmaschine an der Werkbank verschrauben.<br />
Betriebsanweisung erstellen und Mitarbeitern<br />
bekanntmachen.<br />
Schutzmaßnahmen beim Umgang mit<br />
Kühlschmierstoffen beachten.<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.20 : Betreiben von Maschinen der<br />
Metallbearbeitung, 1 Anwendungsbereich<br />
Neunte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (9. GPSGV)<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -75-
Arbeitsbereich: Werkstatt<br />
Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />
Tischfräsmaschine<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Hand- und Körperverletzungen, Fingerverlust durch Berühren des Fräsers, Schnittverletzungen<br />
Maßnahmen B<br />
Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen<br />
organisieren.<br />
Arbeiten auf der Tischfräsmaschine werden in der<br />
Regel im Handvorschub durchgeführt; auch das<br />
Arbeiten mit einem Vorschubapparat gilt als<br />
Handvorschub.<br />
Auf der Tischfräsmaschine nur für Handvorschub<br />
geeignete Werkzeuge verwenden, die mit dem <strong>BG</strong>-<br />
Test-Prüfzeichen oder der Aufschrift<br />
"HANDVORSCHUB" (Spandickenbegrenzung max.<br />
1,1 mm) gekennzeichnet sind.<br />
Siehe auch Holzbearbeitungsmaschinen<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.23 : Betreiben von Maschinen zur Holzbe: und -<br />
verarbeitung für den Hoch- und Tiefbau, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -76-
Arbeitsbereich: Werkstatt<br />
Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />
Trichterfräsmaschine, Titanfräse, Schaftfräse<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
ungesicherte Fräserwelle und Werkzeuge, Erfassen von Kleidung und Körperteilen,<br />
Atemwegserkrankungen<br />
Maßnahmen B<br />
Allgemeine Sicherheitsanforderungen für<br />
Maschinen beachten.<br />
Betriebsanweisung erstellen und Mitarbeiter<br />
unterweisen.<br />
Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen<br />
organisieren.<br />
Rutschhemmenden Bodenbelag verwenden<br />
Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen (<br />
Gehörschutz, Augenschutz)<br />
Leicht erreichbaren Not-Aus-Schalter vorsehen.<br />
Bremseinrichtung, die die Maschine innerhalb von 10 s<br />
stillsetzt<br />
Unterspannungsschutz (nach Wegfall und Wiederkehr<br />
der Netzspannung kein selbständiges Anlaufen der<br />
Maschine)<br />
Staubabsauganlage vorsehen (Einzelarbeitsplatz- oder<br />
Gesamtfilteranlage)<br />
evtl. Vorsorgeuntersuchungen (G44)<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Quellen:<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1, Mindestvorschriften für Arbeitsmittel<br />
gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 2<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.23 : Betreiben von Maschinen zur Holzbe: und -<br />
verarbeitung für den Hoch- und Tiefbau, Titel<br />
TRGS 553: Holzstaub, Titel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -77-
Arbeitsbereich: Werkstatt<br />
Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />
Vakuum-Tiefziehgerät<br />
Gefährdung / Belastung:<br />
Hand- und Fingerverbrennungen, heiße Oberflächen, Implosion<br />
Maßnahmen B<br />
Mitarbeiter anhand des Sicherheitshinweises<br />
unterweisen<br />
veranlasst durchgeführt<br />
Quellen:<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1, Mindestvorschriften für Arbeitsmittel<br />
gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 2<br />
<strong>BG</strong>V A1: § 1 (<strong>BG</strong>ETF) Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften: Grundsätze der<br />
Prävention<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -78-
Inhaltsverzeichnis<br />
Orthopädie 1<br />
Beratung und Verkauf 1<br />
allgemein 1<br />
Aufstiege, Laden 1<br />
Behandlung von Patienten, bei denen Infektionsgefahr nicht<br />
auszuschließen ist 2<br />
Fahrzeuge, Verkehrssicherheit 3<br />
Büro 4<br />
allgemein 4<br />
Arbeitsräume, Ausstattung, Bildschirmarbeitsplätze 4<br />
Arbeitsräume, Büroarbeitsplatz mit sitzender Tätigkeit 5<br />
Arbeitsräume, Büromöbel und -einrichtungen 6<br />
Elektrische Betriebsmittel, Büro 7<br />
Gesamter Betrieb 8<br />
Arbeitsumgebung 8<br />
Arbeitsplatz, Bewegungsfläche 8<br />
Arbeitsräume, allgemein 9<br />
Brandschutz 11<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, allgemein 12<br />
Elektrische Betriebsmittel, Büro 14<br />
Heben und Tragen von Lasten 15<br />
Klima, Hitze- und Kältearbeit 16<br />
Lärm 17<br />
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung 18<br />
Sozialräume 19<br />
Verkehrswege 20<br />
Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege 21<br />
Verkehrswege, Fußboden 22<br />
Verkehrswege, Treppen 23<br />
Sicherheitsorganisation 24<br />
Arbeitsschutzausschuss (ASA) 24<br />
Seite -I-
Inhaltsverzeichnis<br />
Beschaffung technischer Arbeitsmittel 25<br />
Betriebsarzt 26<br />
Erste Hilfe 27<br />
Fachkraft für Arbeitssicherheit 28<br />
Fremdfirmen 30<br />
Gefahrstoffe, allgemein 31<br />
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) 34<br />
Pflichtenübertragung auf Vorgesetzte 35<br />
Sicherheitsbeauftragte 36<br />
Unternehmermodell 37<br />
Unterweisungen der Mitarbeiter 38<br />
Vorsorgeuntersuchung 39<br />
Lager 40<br />
Lagerarbeiten 40<br />
Aufstiege im Lager 40<br />
Handbetriebene Transportmittel, (Stechkarre, Sackkarre, Handwagen,<br />
Heberoller, Hubwagen) 41<br />
Leitern, allgemein, Stehleiter, Anlegeleiter, Podestleiter, mechanische Leiter 42<br />
Werkstatt 44<br />
Gefahrstoffe 44<br />
Beschichtungen mit PUR-Kunststoffen (Gummilack) 44<br />
Feuchtarbeit, Hände beim Gipsen 45<br />
Gipsstäube 46<br />
Handarbeit 47<br />
Bunsenbrenner 47<br />
Handwerkzeuge 48<br />
Maschinen und Anlagen 49<br />
Bandsäge 49<br />
Bandschleifmaschine, Tischschleifmaschine; Orthopädie 50<br />
Drehmaschine, Metallbearbeitung (Drehbank) 51<br />
Druckluftbehälter mit Kompressor 52<br />
Seite -II-
Inhaltsverzeichnis<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, allgemein 53<br />
Elektrotacker, Drucklufttacker 55<br />
Flurförderzeuge, kraftbetrieben (Gabelstapler) 56<br />
Handbohrmaschine, Bohrhammer 57<br />
Handhebelschere 58<br />
Heißluftgeräte, Fön 59<br />
Kombinierte Ausputzmaschine (Schuhmacherausputzmaschine) 60<br />
Kreissäge 61<br />
Lärm 62<br />
Laserjustiereinrichtung 63<br />
Leder- und Schuhpresse 64<br />
Lederbeschärf- und beschneidmaschine 65<br />
Lederspalt- und egalisiermaschine 66<br />
Maschinen, allgemein 67<br />
Nähmaschine, Schuhmacher-, Schaft-, Zick-Zack-, Stepp-Stich- 69<br />
Poliermaschine 70<br />
Revolverösenmaschine 71<br />
Schlag-, Tafelschere 72<br />
Schleifbock 73<br />
Schleifen und Fräsen von Holz und Kunststoff 74<br />
Tischbohrmaschine, Ständerbohrmaschine 75<br />
Tischfräsmaschine 76<br />
Trichterfräsmaschine, Titanfräse, Schaftfräse 77<br />
Vakuum-Tiefziehgerät 78<br />
Seite -III-