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Gefährdungsbeurteilung - Die BG ETEM

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Betrieb: Orthopädietechnik<br />

Abteilung:<br />

Ersteller:<br />

Erste Beurteilung<br />

vom:<br />

Datum, Unterschrift<br />

Wiederholte Beurteilung<br />

vom:<br />

Datum, Unterschrift<br />

vom:<br />

Datum, Unterschrift<br />

vom:<br />

Datum, Unterschrift<br />

vom:<br />

Datum, Unterschrift<br />

<strong>Gefährdungsbeurteilung</strong><br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010


Arbeitsbereich: Beratung und Verkauf<br />

Tätigkeit: allgemein<br />

Aufstiege, Laden<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Absturz bei Verwendung ungeeigneter Aufstiegshilfen<br />

Maßnahmen B<br />

Geeignete Aufstiege, Leitern und Tritte mit Stufen,<br />

möglichst mit Haltebügel, beschaffen<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -1-


Arbeitsbereich: Beratung und Verkauf<br />

Tätigkeit: allgemein<br />

Behandlung von Patienten, bei denen Infektionsgefahr nicht<br />

auszuschließen ist<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Biologische Gefährdung,<br />

Infektionskrankheiten<br />

Maßnahmen B<br />

Desinfektion der Hände durchführen<br />

Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel zur<br />

Verfügung stellen (Hautschutzplan)<br />

Geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe in<br />

ausreichender Zahl zur Verfügung stellen<br />

In einem Hygieneplan Maßnahmen zur Desinfektion<br />

festlegen<br />

Reinigung und Sterilisation schriftlich festlegen und<br />

deren Durchführung überwachen<br />

Beschäftigungsbeschränkungen beachten (z. B.<br />

Mutterschutz, Jugendschutz)<br />

Eventuell arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung<br />

(G42) durchführen<br />

Mitarbeitern Hepatitis-B Schutzimpfung anbieten<br />

Quellen:<br />

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), § 1 Geltungsbereich<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -2-


Arbeitsbereich: Beratung und Verkauf<br />

Tätigkeit: allgemein<br />

Fahrzeuge, Verkehrssicherheit<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Gefährdungen durch unsichere Fahrzeuge,<br />

Betriebs- und Verkehrssicherheit der Fahrzeuge,<br />

Verhalten im Straßenverkehr<br />

Maßnahmen B<br />

Fahrzeugausstattung mit Warndreieck, Warnweste<br />

und Verbandzeug<br />

Beauftragung der Fahrer nach Nachweis der<br />

Befähigung,<br />

Betriebsanweisung<br />

Sicherheitstraining anbieten<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V D29: § 4 Fahrzeuge mit Betriebserlaubnis: Fahrzeuge<br />

<strong>BG</strong>V D29: § 56 Instandhaltung, Warnkleidung: Fahrzeuge<br />

<strong>BG</strong>V D29: § 57 Prüfung: Fahrzeuge<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -3-


Arbeitsbereich: Büro<br />

Tätigkeit: allgemein<br />

Arbeitsräume, Ausstattung, Bildschirmarbeitsplätze<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

psychische Belastungen,<br />

Informationsüberlastung,<br />

einseitige Körperhaltungen<br />

Maßnahmen B<br />

Ausstattung:<br />

- Reflexionen und Blendungen auf den Bildschirmen<br />

vermeiden<br />

- Bildschirmfläche senkrecht zum Lichteinfall aufstellen<br />

- Ausreichende Bildschirmgröße (Empfehlung<br />

mindestens 17 Zoll)<br />

- Flimmerfreie und strahlungsarme Bildschirme<br />

einsetzen (Empfehlung Flachbildschirm)<br />

Ergonomie:<br />

- Sehabstand zum Bildschirm in Abhängigkeit von der<br />

Bildschirmgröße, mindestens 50 cm<br />

- Ausreichende Zeichengröße, -schärfe, -kontrast und -<br />

helligkeit einstellen<br />

- Möglichst dunkle Zeichen auf hellem Grund in der<br />

Anzeige verwenden<br />

- Ergonomische, der Arbeitsaufgabe angepasste<br />

Software beschaffen und einsetzen<br />

Für Pausen oder wechselnde Tätigkeiten sorgen<br />

Vorsorgeuntersuchung (G 37) nach der<br />

Bildschirmarbeitsverordnung anbieten<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, 7. Anforderungen an die Gestaltung von Bildschirm-<br />

und Büroarbeitsplätzen<br />

Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV), Anhang über an Bildschirmarbeitsplätze zu stellende<br />

Anforderungen<br />

Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV), Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -4-


Arbeitsbereich: Büro<br />

Tätigkeit: allgemein<br />

Arbeitsräume, Büroarbeitsplatz mit sitzender Tätigkeit<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Fehlhaltungen bei sitzender Tätigkeit,<br />

Rückenprobleme,<br />

Verspannungen,<br />

Kopfschmerz<br />

Maßnahmen B<br />

ausreichende Bewegungsfreiheit durch richtige<br />

Tischhöhe und Fußraum (ggf. Fußstütze zur<br />

Verfügung stellen)<br />

Stühle mit Einstellmöglichkeiten (Sitzgelegenheiten<br />

)<br />

Stuhlrollen müssen dem Bodenbelag angepasst sein<br />

Wechsel von Arbeitshaltungen (dynamisches Sitzen)<br />

und Ausgleichsgymnastik empfehlen<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, 7. Anforderungen an die Gestaltung von Bildschirm-<br />

und Büroarbeitsplätzen<br />

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -5-


Arbeitsbereich: Büro<br />

Tätigkeit: allgemein<br />

Arbeitsräume, Büromöbel und -einrichtungen<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Anstoßen an spitzen Ecken und Kanten,<br />

Quetsch-, Scher- und Einzugsstellen,<br />

Schnitt- und Stichverletzungen,<br />

Umfallen von Möbelteilen,<br />

unzureichende Beleuchtung<br />

Maßnahmen B<br />

Regale und Möbel standsicher aufstellen<br />

Scharfe Ecken und Kanten an den Möbeln und<br />

Einrichtungsgegenständen vermeiden, polstern oder<br />

kennzeichnen<br />

Schubläden und Auszügen gegen Herausfallen<br />

sichern<br />

Geeignete Aufstiegshilfen zur Verfügung stellen und<br />

nutzen (Tritte, Leitern)<br />

Geeignete Beleuchtung installieren<br />

Sichere Papierscheren und Aktenvernichter<br />

beschaffen<br />

Quellen:<br />

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -6-


Arbeitsbereich: Büro<br />

Tätigkeit: allgemein<br />

Elektrische Betriebsmittel, Büro<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Gefährliche Körperströme,<br />

Stolpern, Stürzen, Leitungsbeschädigung;<br />

Brandgefahr<br />

Maßnahmen B<br />

Regelmäßige Prüfungen nach <strong>BG</strong>V A3 veranlassen<br />

erforderliche Prüffristen ermitteln und festlegen<br />

- elektrische Anlagen, ortsfeste Büromaschinen,<br />

Personalcomputer - mind. alle 4 Jahre;<br />

ortsveränderliche Betriebsmittel, z. B.<br />

Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen,<br />

bewegliche Anschlussleitungen mit Stecker mind. alle<br />

2 Jahre<br />

Leitungen geschützt verlegen, z. B. bei Neubauten<br />

Elektroanschlüsse an geeigneten Stellen und in<br />

ausreichender Zahl vorsehen, alternativ Kabelbrücken<br />

verwenden<br />

Beschäftigte im sicheren Umgang mit elektrischen<br />

Betriebsmitteln unterweisen<br />

Wärmegeräte, Kaffeemaschinen etc. auf feuerfeste<br />

Unterlage stellen und zum Feierabend vom Netz<br />

trennen<br />

Sichtkontrolle auf erkennbare Mängel vor der<br />

Benutzung<br />

Reparaturen nur durch eine Elektrofachkraft<br />

durchführen lassen; mit nassen Händen keine<br />

elektrischen Geräte anfassen<br />

Quellen:<br />

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), § 8 Übergangsvorschriften<br />

<strong>BG</strong>V A3: § 5 Prüfungen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 10 Prüfung der Arbeitsmittel<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -7-


Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />

Tätigkeit: Arbeitsumgebung<br />

Arbeitsplatz, Bewegungsfläche<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

räumliche Enge,<br />

nicht ausreichende Bewegungsfreiheit<br />

Maßnahmen B<br />

<strong>Die</strong> freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz muss so<br />

bemessen sein, dass sich die Beschäftigten bei ihrer<br />

Tätigkeit ungehindert bewegen können.<br />

<strong>Die</strong>s ist in der Regel gegeben, wenn die freie<br />

Bewegungsfläche mindestens 1,5 m² groß und dabei<br />

an keiner Stelle weniger als 1 m breit ist.<br />

Ist dies nicht möglich, muss den Beschäftigten in der<br />

Nähe des Arbeitsplatzes eine andere<br />

ausreichend große Bewegungsfläche zur Verfügung<br />

stehen.<br />

Quellen:<br />

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang - 3 Arbeitsbedingungen<br />

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -8-


Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />

Tätigkeit: Arbeitsumgebung<br />

Arbeitsräume, allgemein<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Gesundheitsgefahren durch unzureichend große oder unzureichend ausgestattete Arbeitsräume<br />

sowie schlechtes Klima am Arbeitsplatz,<br />

psychosoziale Belastungen<br />

Maßnahmen B<br />

Arbeitsräume mit erforderlichen Abmessungen<br />

zur Verfügung stellen<br />

Eine ausreichende Bewegungsfläche muss vorhanden<br />

sein<br />

geeignete Sitzgelegenheiten zur Verfügung stellen (<br />

Prüfliste Sitzgelegenheiten)<br />

Bei mehr als 10 Beschäftigten - in besonderen Fällen<br />

auch bei geringerer Beschäftigtenzahl - muss ein<br />

Pausenraum vorhanden sein (Prüfliste<br />

Pausenräume)<br />

Umkleide- und Waschräume sind notwendig, wenn es<br />

die Art der Tätigkeit erfordert<br />

Toilettenräume müssen sich in der Nähe der<br />

Arbeitsplätze befinden<br />

Für ausreichend gesundheitlich zuträgliche<br />

Atemluft und behagliche Raumtemperatur<br />

ist zu sorgen<br />

Bei Hitze- und Kältearbeiten sind besondere<br />

Schutzmaßnahmen zu ergreifen<br />

Sichtverbindung nach außen:<br />

<strong>Die</strong> Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend<br />

Tageslicht erhalten<br />

<strong>Die</strong> Arbeitsräume müssen mit Einrichtungenfür eine<br />

der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der<br />

Beschäftigten angemessenen künstlichen<br />

Beleuchtung ausgestattet sein.<br />

<strong>Die</strong> Beleuchtung ist der Arbeitsaufgabe anzupassen, z.<br />

B. im Büro mindestens 300 Lux.<br />

Sind die Bildschirmarbeitsplätze ergonomisch<br />

eingerichtet?<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -9-


Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />

Tätigkeit: Arbeitsumgebung<br />

Maßnahmen B<br />

Sind die Büroarbeitsplätze und die Büroeinrichtungen<br />

nach sicherheitstechnischen Gesichtspunkten<br />

gestaltet?<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Quellen:<br />

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang - Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -10-


Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />

Tätigkeit: Arbeitsumgebung<br />

Brandschutz<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Verbrennungen durch Feuer,<br />

Vergiftungen durch Brandgase und Brandrauche<br />

Maßnahmen B<br />

Vorbeugenden Brandschutz organisieren<br />

Mitarbeiter in den Grundprinzipien des Brandlöschens<br />

unterweisen<br />

Beschäftigte benennen, die für den Fall eines Brandes<br />

Aufgaben der Brandbekämpfung und die Evakuierung<br />

von Personen übernehmen<br />

<strong>Die</strong> erforderliche Anzahl an Feuerlöschern<br />

bereitstellen - mindestens einen Löscher pro Etage<br />

Feuerlöscher gut sichtbar und leicht erreichbar<br />

bereithalten, Standort mit Brandschutzzeichen<br />

kennzeichnen<br />

Feuerlöscher mindesten alle zwei Jahre prüfen lassen<br />

Alarmplan für den Brandfall aufstellen<br />

Maßnahmen gegen Entstehungsbrände treffen<br />

Brandlasten begrenzen, Zündquellen vermeiden<br />

Fluchtwege freihalten und kennzeichnen<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Quellen:<br />

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 10: Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen<br />

<strong>BG</strong>I 560: Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 133: Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern, Titel<br />

<strong>BG</strong>V A1: Titel (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />

<strong>BG</strong>V A8: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, § 11:<br />

Kennzeichnung<br />

<strong>BG</strong>V A8: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, § 18: Flucht- und<br />

Rettungsplan<br />

<strong>BG</strong>V A8: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, Anlage 2<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -11-


Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />

Tätigkeit: Arbeitsumgebung<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, allgemein<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Gefährliche Körperströme,<br />

Lichtbogen,<br />

Brände<br />

Maßnahmen B<br />

Sicherstellen, dass nur einwandfreie elektrische<br />

Anlagen und Betriebsmittel benutzt werden.<br />

Errichten, Warten, Reparieren und Instandsetzen unter<br />

Beachtung der einschlägigen VDE-Bestimmungen und<br />

der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen<br />

und Betriebsmittel" (<strong>BG</strong>V A3) nur durch eine<br />

Elektrofachkraft bzw. unter Leitung und Aufsicht einer<br />

Elektrofachkraft<br />

Regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen und<br />

Betriebsmittel organisieren.<br />

Empfohlene Prüffristen siehe Tabelle 1a<br />

aus der <strong>BG</strong>V A3 §5<br />

Ortsveränderliche Betriebsmittel (z. B.<br />

Handbohrmaschinen, Handleuchten) müssen für den<br />

jeweiligen Einsatzzweck geeignet sein<br />

Sicherstellen, dass Zugänge zu elektrischen<br />

Betriebsstätten und Verteilungen stets freigehalten<br />

werden, Kennzeichnen kann sinnvoll sein<br />

Beschäftigte über die Gefahren des elektrischen<br />

Stromes und die sichere Handhabung elektrischer<br />

Betriebsmittel (Betriebsanweisung) unterweisen<br />

(Prüfliste)<br />

In leitfähigen engen Räumen sind besondere<br />

Maßnahmen nach <strong>BG</strong>I 594 erforderlich.<br />

Auf Baustellen nur elektrische Betriebsmittel<br />

verwenden, die den Anforderungen (<strong>BG</strong>I 608)<br />

entsprechen<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 594: Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung,<br />

Titel<br />

<strong>BG</strong>I 600: Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach<br />

Einsatzbereichen, Titel<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -12-


Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />

Tätigkeit: Arbeitsumgebung<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 608: Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen, Titel<br />

<strong>BG</strong>V A3: Titelseite: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

<strong>BG</strong>I 548: Elektrofachkräfte, Inhalt<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -13-


Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />

Tätigkeit: Arbeitsumgebung<br />

Elektrische Betriebsmittel, Büro<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Gefährliche Körperströme,<br />

Stolpern, Stürzen, Leitungsbeschädigung;<br />

Brandgefahr<br />

Maßnahmen B<br />

Regelmäßige Prüfungen nach <strong>BG</strong>V A3 veranlassen<br />

erforderliche Prüffristen ermitteln und festlegen<br />

- elektrische Anlagen, ortsfeste Büromaschinen,<br />

Personalcomputer - mind. alle 4 Jahre;<br />

ortsveränderliche Betriebsmittel, z. B.<br />

Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen,<br />

bewegliche Anschlussleitungen mit Stecker mind. alle<br />

2 Jahre<br />

Leitungen geschützt verlegen, z. B. bei Neubauten<br />

Elektroanschlüsse an geeigneten Stellen und in<br />

ausreichender Zahl vorsehen, alternativ Kabelbrücken<br />

verwenden<br />

Beschäftigte im sicheren Umgang mit elektrischen<br />

Betriebsmitteln unterweisen<br />

Wärmegeräte, Kaffeemaschinen etc. auf feuerfeste<br />

Unterlage stellen und zum Feierabend vom Netz<br />

trennen<br />

Sichtkontrolle auf erkennbare Mängel vor der<br />

Benutzung<br />

Reparaturen nur durch eine Elektrofachkraft<br />

durchführen lassen; mit nassen Händen keine<br />

elektrischen Geräte anfassen<br />

Quellen:<br />

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), § 8 Übergangsvorschriften<br />

<strong>BG</strong>V A3: § 5 Prüfungen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 10 Prüfung der Arbeitsmittel<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -14-


Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />

Tätigkeit: Arbeitsumgebung<br />

Heben und Tragen von Lasten<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Erkrankung der Muskeln und des Skeletts durch zu häufiges, zu schweres oder falsches Heben und<br />

Tragen<br />

Maßnahmen B<br />

Zur Bewertung ggf. Verfahren der <strong>BG</strong> zu Hebe- und<br />

Tragetätigkeiten anwenden<br />

Transport von Hand möglichst einschränken<br />

Verringerung der Lastgewichte organisieren<br />

Einbeziehung zusätzlicher Personen bei schweren<br />

Lasten organisieren<br />

Geeignete Transport-, Hebe- und Tragehilfen zur<br />

Verfügung stellen<br />

Zumutbare Lasten gemäß <strong>BG</strong>I 523 nicht überschreiten<br />

Mutterschutzgesetz beachten: maximale Lasten hier<br />

gelegentlich: 10 kg, häufig: 5 kg<br />

Unterweisung der Mitarbeiter über Risiken und<br />

rückenschonendes Heben und Tragen<br />

Arbeitsmedizinische Beratung und Rückenschule<br />

anbieten<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Quellen:<br />

Berufskrankheiten - Verordnung (BKV), Titel<br />

<strong>BG</strong>I 523: Mensch und Arbeitsplatz, Titel<br />

Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), Titelseite<br />

Mutterschutzgesetz (MuschG), § 4 Weitere Beschäftigungsverbote<br />

Sozialgesetzbuch (SGB VII), § 21 Verantwortung des Unternehmers, Mitwirkung der Versicherten<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -15-


Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />

Tätigkeit: Arbeitsumgebung<br />

Klima, Hitze- und Kältearbeit<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Klimabelastungen infolge Hitze oder Kälte<br />

Maßnahmen B<br />

Messung und Bewertung der Klimakenngrößen<br />

(Raumtemperatur, Luftgeschwindigkeit, Luftfeuchte,<br />

Wärmestrahlung)<br />

Technische, ergonomisch-organisatorische und<br />

persönliche Schutzmaßnahmen treffen, z. B.:<br />

- Begrenzung der Einsatzzeit,<br />

- Schutzbekleidung gegen Kälte oder Hitze,<br />

- zusätzliche Pausen vorsehen,<br />

- bei Hitzearbeit Getränke zur Verfügung stellen<br />

- Hautschutz erstellen, durchsetzen<br />

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen:<br />

- Kältearbeiten nach dem Grundsatz G 21,<br />

- Hitzearbeiten nach dem Grundsatz G 30<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Quellen:<br />

ASR 6: Raumtemperaturen<br />

<strong>BG</strong>R 189: Benutzung von Schutzkleidung, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.35 : Betreiben von Kälteanlagen, Wärmepumpen<br />

und Kühleinrichtungen, Titel<br />

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -16-


Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />

Tätigkeit: Arbeitsumgebung<br />

Lärm<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

gehörschädigender Lärm als Impulslärm, z. B. Schießen oder länger einwirkend, z. B.<br />

Beschallungsanlage, Motorsport<br />

Maßnahmen B<br />

Den Beschäftigten an den Lärmpegel angepaßten<br />

Gehörschutz zur Verfügung stellen. Bei häufigen<br />

Arbeiten im Lärmbereich Arbeitsmediziner zur<br />

Beratung hinzuziehen.<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Quellen:<br />

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel<br />

<strong>BG</strong>I 504-20: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem<br />

Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 20 "Lärm", Titel<br />

<strong>BG</strong>I 675: Geräuschminderung im Betrieb - Lärmminderungsprogramm, Inhaltsverzeichnis<br />

<strong>BG</strong>R 194: Benutzung von Gehörschutz, Titel<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -17-


Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />

Tätigkeit: Arbeitsumgebung<br />

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

nicht erkannte Unfall- und Gesundheitsgefahren,<br />

keine Orientierung für sicherheitsgerechtes Verhalten<br />

Maßnahmen B<br />

Prüfen, welche Sicherheitszeichen und<br />

Sicherheitsaussagen erforderlich sind - z. B.<br />

Rauchverbot, Schutzbrille tragen, Erste Hilfe Material,<br />

Augendusche, Feuerlöscheinrichtungen, Notausgang<br />

Sicherheitszeichen anbringen und die Beschäftigten<br />

über die Bedeutung der<br />

eingesetzten Zeichen unterweisen - z. B. mit der<br />

Videounterweisung "Best<br />

signs". Kostenlose erhältlich über Landesfilmdienst<br />

Hessen e.V. im Auftrag<br />

der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung<br />

(DGUV):<br />

Tel: 069/63009435<br />

Fax: 069/ 63009430 oder kostenlos herunterladen<br />

unter www.dguv.de<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A8: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, § 1:<br />

Geltungsbereich<br />

<strong>BG</strong>V A8: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, § 6: Auswahl der<br />

geeigneten Kennzeichnungsart<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -18-


Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />

Tätigkeit: Arbeitsumgebung<br />

Sozialräume<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Gesundheitsgefahren durch unzureichende Hygienemaßnahmen<br />

Unfallgefahren durch unzureichende Erholung in Pausen<br />

Maßnahmen B<br />

Ein Pausenraum oder ein entsprechender<br />

Pausenbereich muss zur Verfügung stehen bei:<br />

- mehr als 10 Beschäftigten,<br />

- gesundheitlichen Gründen oder<br />

- Notwendigkeit aus der Art der ausgeübten Tätigkeit<br />

(z. B. schmutzende Tätigkeiten, Umgang mit<br />

Gefahrstoffen und Ähnliches).<br />

- nicht erforderlich für Büros oder vergleichbare<br />

Räume, wenn eine gleichwertige Erholung während<br />

der Pausen möglich ist<br />

Umkleide- und Waschräume sind notwendig, wenn es<br />

- die Art der Tätigkeit (z. B. schmutzende Arbeiten,<br />

besondere Arbeitskleidung) oder<br />

- gesundheitliche Gründe (z. B. Umgang mit<br />

Gefahrstoffen oder infektiösen Materialien) erfordern.<br />

Mindestanforderung: Waschgelegenheiten mit<br />

fließendem Wasser in der Nähe der Arbeitplätze<br />

Toilettenräume müssen grundsätzlich in der Nähe der<br />

Arbeitsplätze vorhanden sein<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Quellen:<br />

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), § 6 Arbeitsräume, Sanitärräume, Pausen- und<br />

Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte<br />

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang - 4 Sanitärräume, Pausen- und<br />

Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -19-


Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />

Tätigkeit: Arbeitsumgebung<br />

Verkehrswege<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Verletzungsgefahren durch Stürzen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten oder Durchbrechen und durch<br />

Kollisionen mit Fahrzeugen<br />

Maßnahmen B<br />

Sind Verkehrswege übersichtlich gestaltet<br />

und frei von Hindernissen?<br />

Wege für Fahrverkehr:<br />

- Ist der Abstand zu Türen, Toren, Durchgängen<br />

ausreichend (mindestens 1m)?<br />

- Ist beidseitig ein Sicherheitsbereich von 0,5 m für<br />

Fußgänger eingehalten?<br />

Sind Türen und Tore je nach Art der Nutzung in<br />

ausreichender Anzahl und Ausführung vorhanden?<br />

Wurden die Treppen richtig dimensioniert und mit<br />

Handlauf versehen?<br />

Sind die Verkehrswege gekennzeichnet?<br />

Kennzeichnung ist erforderlich, wenn<br />

- der Schutz der Beschäftigten es wegen der Nutzung<br />

und Einrichtung der Räume verlangt<br />

- Räume eine Grundfläche über 1000 m² haben<br />

Sind die Verkehrswege ausreichend beleuchtet<br />

?<br />

Ist der Fußboden sicher begehbar? -<br />

rutschhemmender Belag?; keine Schlaglöcher,<br />

Stolperstellen?<br />

Können die Arbeitsplätze über Flucht- und<br />

Rettungswege schnell und sicher verlassen werden?<br />

Sind Absturzgefahren an Verkehrswegen beseitigt?<br />

Wurden Boden- und Wandöffnungen durch Geländer<br />

oder Abdeckungen gesichert?<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Quellen:<br />

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang - 1 Allgemeine Anforderungen<br />

ASR 17/1,2: Verkehrswege<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -20-


Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />

Tätigkeit: Arbeitsumgebung<br />

Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

kein schnelles und sicheres Verlassen von Arbeitsplätzen bei Gefahr<br />

Maßnahmen B<br />

Rettungswege und Notausgänge dauerhaft<br />

kennzeichnen (<strong>BG</strong>V A8)<br />

auf möglichst kurzem Wege ins Freie oder in<br />

gesicherte Bereiche<br />

- allg. Fluchtweglänge max. 35 m<br />

- in Sonderfällen kürzer (z. B. max. 25 m bei<br />

feuergefährdeten Betriebsstätten)<br />

Flucht- und Rettungswege sind stets frei zu halten<br />

Notausgänge/Fluchttüren müssen sich jederzeit von<br />

innen leicht öffnen lassen (z. B. durch Panikschlösser)<br />

Türen von Notausgängen müssen in Fluchtrichtung<br />

nach außen aufschlagen<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Quellen:<br />

ASR A2.3: Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan, Titelseite<br />

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang - 2 Maßnahmen zum Schutz vor besonderen<br />

Gefahren<br />

<strong>BG</strong>V A8: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, Titel<br />

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang - Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -21-


Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />

Tätigkeit: Arbeitsumgebung<br />

Verkehrswege, Fußboden<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Unfallgefahr durch Sturz, Stolpern, Umknicken, Fehltreten, nicht ausreichende<br />

Fußbodentragfähigkeit<br />

Maßnahmen B<br />

Stolperstellen beseitigen oder vermeiden, z. B.:<br />

- Bodenunebenheiten > 4 mm ausgleichen<br />

- Stufen durch Rampen ersetzen<br />

- Kabel und Leitungen geschützt verlegen<br />

Fußböden trocken und sauber halten<br />

auch witterungsbedingte Glätte beseitigen<br />

Rutschhemmenden Bodenbelag (<strong>BG</strong>R 181<br />

) bei Notwendigkeit einsetzen<br />

geeignete Pflege organisieren<br />

Gitterroste (<strong>BG</strong>I 588) gegen Ausheben oder<br />

Verschieben sichern<br />

Zulässige Fußbodenbelastung beachten,<br />

maximale Belastung kennzeichnen, z. B. Läger über<br />

Aufenthaltsbereichen von Beschäftigten<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Quellen:<br />

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang - Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1<br />

<strong>BG</strong>R 181: Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr, 1<br />

Anwendungsbereich<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -22-


Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />

Tätigkeit: Arbeitsumgebung<br />

Verkehrswege, Treppen<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Stürze wegen falscher Dimensionierung oder fehlendem Handlauf<br />

Maßnahmen B<br />

Dimensionierungsformel für Treppe:<br />

- "Auftritt + 2 x Steigung = 63 ± 3 cm"<br />

Geländerhöhen (lotrecht über Stufenvorderkante):<br />

- bis 12 m Absturzhöhe: 1 m<br />

- über 12 m Absturzhöhe: 1,1 m<br />

Handlauf bei mehr als 4 Stufen<br />

Stufenkanten sichtbar machen<br />

Mitarbeiter dazu anhalten, den Handlauf zu benutzen<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 561: Treppen, Titel<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -23-


Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />

Tätigkeit: Sicherheitsorganisation<br />

Arbeitsschutzausschuss (ASA)<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Unzureichende Koordination und Beratung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes<br />

Maßnahmen B<br />

Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen<br />

des Arbeitsschutzes, der Prävention von<br />

Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und<br />

arbeitsbedingten Erkrankungen, zu beraten.<br />

Bei mehr als 20 Beschäftigten fordert das<br />

Arbeissicherheitsgesetz den Unternehmer auf einen<br />

Arbeitsschutzausschuss bilden.<br />

Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich zusammen<br />

aus:<br />

- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,<br />

- zwei vom Betriebsrat bestimmten<br />

Betriebsratsmitgliedern,<br />

- Betriebsarzt,<br />

- Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) und<br />

- Sicherheitsbeauftragten<br />

Arbeitsschutzausschuss bilden und die Teilnehmer<br />

regelmäßig einladen<br />

Quellen:<br />

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 11: Arbeitsschutzausschuß<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -24-


Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />

Tätigkeit: Sicherheitsorganisation<br />

Beschaffung technischer Arbeitsmittel<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Betrieb sicherheitstechnisch mangelhafter Arbeitsmittel<br />

Maßnahmen B<br />

Bestellung technischer Arbeitsmittel, die dem Geräte-<br />

und Produktsicherheitsgesetz und den<br />

Unfallverhütungsvorschriften entsprechen:<br />

- mit CE- Kennzeichen<br />

- Konformitätserklärung des Herstellers<br />

- Betriebsanleitung in deutscher Sprache<br />

- Angaben von Geräuschemissionswerten<br />

(gilt auch für Eigenbaumaschinen)<br />

Beschaffungsvorschriften vor Auftragsvergabe<br />

schriftlich fixieren.<br />

Gebrauchte Maschinen, die vor dem 1. Januar 1993<br />

bereits in Betrieb waren oder bis zum 31. Februar<br />

1994 nach nationalen Vorschriften gebaut wurden,<br />

müssen mindestens der<br />

Betriebssicherheitsverordnung und den<br />

Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.<br />

Vor der Inbetriebnahme ist die sicherheitstechnische<br />

Abnahme unter Einbeziehung der Sicherheitsfachkraft<br />

durchzuführen. Gegebenenfalls ist der Betriebsarzt<br />

hinzuziehen.<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Quellen:<br />

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 1: Grundsatz<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Inhalt<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 1 (<strong>BG</strong>ETF) Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften: Grundsätze der<br />

Prävention<br />

Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), Inhalt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -25-


Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />

Tätigkeit: Sicherheitsorganisation<br />

Betriebsarzt<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Arbeitsbedingte Erkrankungen, langfristig wirkende Gesundheitsgefahren, ergonomische<br />

Fehlbelastungen, Alkoholabhängigkeit, Sucht, Depression, Berufskrankheiten, psychische<br />

Belastungen, mangelnde Eignung für den Arbeitsplatz, Allergien, werden häufig zu spät erkannt oder<br />

unzureichend behandelt.<br />

Sicherheits- und Gesundheitsschutz, sowie Erste Hilfe mangelhaft organisiert.<br />

Maßnahmen B<br />

Betriebsarzt wie im Arbeitssicherheitsgesetz und der<br />

Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und<br />

Fachkräfte für Arbeitssicherheit" gefordert bestellen<br />

und ihm die Aufgaben nach § 3 Arbeitsicherheitsgeset<br />

z übertragen<br />

Erläuterung:<br />

- Bei Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten richtet sich<br />

der Umfang der betriebsärztlichen und<br />

sicherheitstechnischen Betreuung nach<br />

Anlage 1<br />

- Für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten die die<br />

Regelbetreuung wählen gelten die Regelungen der<br />

Anlage 2<br />

- Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten können das<br />

Unternehmermodell wählen, dieses ist in<br />

Anlage 3 erklärt<br />

- Einen Betriebsarzt suchen Sie z. B. in den Gelben<br />

Seiten oder im Internet unter www.dguv.de/landesverb<br />

aende<br />

Betriebsärzte können als ständig oder zeitweise tätige<br />

Kräfte bestellt werden. Sie können vom Unternehmer<br />

eingestellt oder freiberuflich tätig sein oder auch einem<br />

überbetrieblichen <strong>Die</strong>nst angehören, den der<br />

Unternehmer verpflichtet hat<br />

Quellen:<br />

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 2: Bestellung von Betriebsärzten<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -26-


Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />

Tätigkeit: Sicherheitsorganisation<br />

Erste Hilfe<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Mangelhafte erste Hilfe bei Unfällen und Gesundheitsstörungen<br />

Maßnahmen B<br />

Einen Ersthelfer ausbilden lassen. <strong>Die</strong><br />

Lehrgangsgebühren trägt Ihre Berufsgenossenschaft.<br />

Erste-Hilfe-Material schnell erreichbar und leicht<br />

zugänglich bereithalten. Minimum ist ein kleiner<br />

Verbandkasten C nach DIN 13157; regelmäßig<br />

kontrollieren und bei Bedarf ergänzen.<br />

Aufbewahrungsort von Erste-Hilfe-Material mit<br />

Rettungszeichen kennzeichnen und den Beschäftigten<br />

bekannt machen.<br />

Erste-Hilfe-Leistungen im Verbandbuch eintragen,<br />

Aufzeichnungen 5 Jahre aufbewahren. Verbandbuch<br />

kann unter www.bgetem.de heruntergeladen und<br />

ausgedruckt oder bestellt werden.<br />

Notruf ermöglichen (Telefon); Notrufnummern bekannt<br />

machen (z. B. Rettungsleitstelle, Ärzte).<br />

Beschäftigte über das Verhalten bei Unfällen<br />

unterweisen.<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Quellen:<br />

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 10: Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen<br />

<strong>BG</strong>I 503: Anleitung zur Ersten Hilfe, Titelseite<br />

<strong>BG</strong>I 510-1: Erste Hilfe (Plakat), Titel<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -27-


Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />

Tätigkeit: Sicherheitsorganisation<br />

Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Keine Beratung des Unternehmens bei sicherheitstechnischen Fragen, Planung und Gestaltung von<br />

Arbeitsverfahren, gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsabläufe, Prävention von Unfällen,<br />

Berufserkrankungen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, Beurteilung der<br />

Arbeitsbedingungen<br />

Maßnahmen B<br />

Bei Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten richtet sich<br />

der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung<br />

nach Anlage 1.<br />

Für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten, die die<br />

Regelbetreuung gewählt haben, gelten die<br />

Mindesteinsatzzeiten für die Sicherheitsfachkraft nach<br />

Anlage 2.<br />

Für Betriebe mit mehr als 10 und weniger als 51<br />

Beschäftigten, die am Unternehmermodell teilnehmen<br />

gelten die Regelungen der Anlage 3.<br />

Einsatz der Sicherheitsfachkraft berechnen nach <strong>BG</strong>V<br />

A2, Beispiele:<br />

Elektroinstallationsbetrieb mit 1-10 Beschäftigten,<br />

gewählt wurde die Regelbetreuung nach Anlage 1:<br />

Alle 2 Jahre sicherheitstechnische Grundbetreuung<br />

durch eine Sicherheitsfachkraft, zeitlicher Richtwert für<br />

den Umfang der Grundbetreuung 6 Stunden.<br />

Elektroinstallationsbetrieb mit 10 und mehr<br />

Beschäftigten, gewählt Regelbetreuung siehe Anlage<br />

2:<br />

Pro Beschäftigtem in der Elektroinstallation 0,4 h pro<br />

Jahr Mindesteinsatzzeit Sicherheitsfachkraft plus<br />

pro Beschäftigtem im Büro/Verwaltung 0,2 h pro<br />

Jahr Mindesteinsatzzeit Sicherheitsfachkraft.<br />

Elektroinstallationsbetrieb mit 1 und weniger als 51<br />

Beschäftigten, gewählt Unternehmermodell<br />

siehe Anlage 3 (<strong>BG</strong>FE / TB<strong>BG</strong>) :<br />

Bedarfsorientierte Betreuung, anlassbezogene<br />

Beratung, der Unternehmer kann über die<br />

Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen<br />

Betreuung selbst entscheiden.<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -28-


Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />

Tätigkeit: Sicherheitsorganisation<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A2: Titel (<strong>BG</strong>DP): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (<strong>BG</strong> Druck und<br />

Papierverarbeitung)<br />

<strong>BG</strong>V A2: Titel (TB<strong>BG</strong>): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />

<strong>BG</strong>V A2: Titel (<strong>BG</strong>FW): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />

<strong>BG</strong>V A2: Titel (<strong>BG</strong>FE): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -29-


Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />

Tätigkeit: Sicherheitsorganisation<br />

Fremdfirmen<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

je nach Art der Tätigkeit, Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber, die an einem Arbeitsplatz tätig sind und<br />

sich gegenseitig gefährden<br />

Maßnahmen B<br />

Koordinator bestellen. Aufgabe: Zur Vermeidung einer<br />

möglichen gegenseitigen Gefährdung, die Arbeiten<br />

aufeinander abstimmen. Der Koordinator hat zu<br />

diesem Zweck Weisungsbefugnis gegenüber den<br />

Auftragnehmern und deren Beschäftigten<br />

Sich mit andern Arbeitgebern gegenseitig über die mit<br />

den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und<br />

Gesundheit der Beschäftigten unterrichten und<br />

Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren<br />

abstimmen<br />

Sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, dass die<br />

Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem<br />

Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre<br />

Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in<br />

seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten<br />

haben<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Quellen:<br />

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 8: Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 6 (<strong>BG</strong>ETF) Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer: Grundsätze der Prävention<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -30-


Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />

Tätigkeit: Sicherheitsorganisation<br />

Gefahrstoffe, allgemein<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Gefahrstoff bedingte Gesundheitsgefahren, je nach Gefährlichkeitsmerkmal und betrieblichen<br />

Einsatzbedingungen<br />

Maßnahmen B<br />

Informationsbeschaffung über Arbeitsstoffe im Betrieb<br />

(Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt,<br />

Produktinformationen etc. des Herstellers, Lieferanten)<br />

Durchführung der <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong><br />

Erstellen eines Gefahrstoffverzeichnisses<br />

Organisation eines betrieblichen Freigabeverfahrens<br />

für Gefahrstoffe (Ziel: Reduzierung der Stoffvielfalt im<br />

Betrieb)<br />

Prüfung, ob möglichst ungefährliche Ersatzstoffe<br />

eingesetzt werden können<br />

Einsatz emissionsarmer Verwendungsverfahren (z. B.<br />

elektrostatisches Pulverbeschichten anstatt<br />

Nasslackieren mit lösemittelhaltigen Lacken) oder<br />

emissionsarmer Verwendungsformen (Pasten, Pellets<br />

anstatt Pulver)<br />

Ermittlung Gefahrstoff bedingter Gefährdungen, ggf.<br />

Durchführen von Messungen in der Luft am<br />

Arbeitsplatz (eigene orientierende Messung, Messung<br />

durch anerkannte Messstelle oder <strong>BG</strong>, siehe<br />

TRGS 402)<br />

Beachtung des Schutzstufenkonzeptes<br />

für Stoffe mit Gesundheitsgefahren<br />

Besondere Schutzmaßnahmen beim Einsatz<br />

krebserzeugender, fortpflanzungsgefährdender oder<br />

erbgutverändernder Stoffe treffen<br />

Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz;<br />

Explosionsschutzdokument<br />

Erstellen arbeitsplatz- und stoffspezifischer<br />

Betriebsanweisungen und ggf. Hautschutzplänen<br />

Einhalten der geltenden Arbeitsplatzgrenzwerte (siehe<br />

TRGS 900) durch technische Schutzmaßnahmen (<br />

Rangfolge der Schutzmaßnahmen)<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -31-


Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />

Tätigkeit: Sicherheitsorganisation<br />

Maßnahmen B<br />

Unterweisung der Mitarbeiter (mit Dokumentation);<br />

Arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung durch den<br />

Betriebsarzt<br />

Ggf. Bereitstellen besonderer Erste-Hilfe-<br />

Einrichtungen (z. B. Augendusche, Notdusche)<br />

Bereitstellen ggf. erforderlicher persönlicher<br />

Schutzausrüstung (PSA), incl. Hautschutzmittel<br />

Organisation ggf. notwendiger Arbeitsmedizinscher<br />

Vorsorge<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I/GUV-I 8620: Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz, Inhaltsverzeichnis<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 5 Explosionsgefährdete Bereiche<br />

<strong>BG</strong>R 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 189: Benutzung von Schutzkleidung, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 190: Benutzung von Atemschutzgeräten, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 12 (<strong>BG</strong>ETF) Zurverfügungstellung von Vorschriften und Regeln: Grundsätze der<br />

Prävention<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 2 (<strong>BG</strong>ETF) Grundpflichten des Unternehmers: Grundsätze der Prävention<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 22 (<strong>BG</strong>ETF) Notfallmaßnahmen: Grundsätze der Prävention<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 3 (<strong>BG</strong>ETF) Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten:<br />

Grundsätze der Prävention<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 15 Arbeitsmedizinische Vorsorge<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 7 Informationsermittlung und <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong><br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 8 Grundsätze für die Verhütung von Gefährdungen;<br />

Tätigkeiten mit geringer Gefährdung (Schutzstufe 1)<br />

S 017: Leitfaden zur <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> nach § 7 Gefahrstoffverordnung, Titel<br />

TRGS 400: <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Titelseite<br />

TRGS 401: Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung - Beurteilung - Maßnahmen, Titel<br />

TRGS 402: Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Titel<br />

TRGS 500: Schutzmaßnahmen, Titelseite<br />

TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, Titel<br />

TRGS 560: Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, Titel<br />

TRGS 900 - Arbeitsplatzgrenzwerte, Titel<br />

TRGS 903: Biologische Grenzwerte, Titel<br />

TRGS 905: Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender<br />

Stoffe, Titel<br />

TRGS 906: Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3<br />

GefStoffV, Titel<br />

TRGS 907: Verzeichnis sensibilisierender Stoffe, Titel<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -32-


Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />

Tätigkeit: Sicherheitsorganisation<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -33-


Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />

Tätigkeit: Sicherheitsorganisation<br />

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Unfallgefahren, Gesundheitsgefahren. Beispielhaft: Hörschäden, Fußverletzungen,<br />

Augenverletzungen, Handverletzungen, Absturz, Ersticken<br />

Maßnahmen B<br />

Gefährdungen ermitteln, Persönliche<br />

Schutzausrüstung festlegen<br />

Geeignete Persönliche Schutzausrüstung auswählen,<br />

Mitarbeiter an der Auswahl beteiligen (dies steigert die<br />

Akzeptanz)<br />

Persönliche Schutzausrüstung sachgerecht reinigen,<br />

pflegen und aufbewahren<br />

Beschäftigte im Benutzen der Persönlichen<br />

Schutzausrüstung unterweisen<br />

<strong>Die</strong> Kosten für Persönliche Schutzausrüstung trägt der<br />

Unternehmer<br />

Arbeitsbedingungen so gestalten, dass Persönliche<br />

Schutzausrüstung überflüssig wird<br />

Siehe Prüfliste Persönliche Schutzausrüstung (PSA)<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 199: Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen,<br />

Titel<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 29 (<strong>BG</strong>ETF) Bereitstellung: Grundsätze der Prävention<br />

PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), Titelseite<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -34-


Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />

Tätigkeit: Sicherheitsorganisation<br />

Pflichtenübertragung auf Vorgesetzte<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Verantwortung der Vorgesetzten für Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten unklar<br />

Maßnahmen B<br />

Vorgesetzte und Aufsichtführende schriftlich mit den<br />

Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />

beauftragen.<br />

Vorgesetzte und Aufsichtführende über ihre<br />

Verantwortung und Pflichten sowie mögliche<br />

Rechtsfolgen im Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />

unterweisen - zum Beispiel mit dem Videofilm<br />

"Verantwortung im Ernstfall", Bestell-Nr. DVD 015<br />

unter www.bgetem.de > Medien<br />

Zuständigkeiten und Weisungsrecht der Vorgesetzten<br />

klären z. B. Welche Aufgaben übertragen werden.<br />

Erstellen der <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong>,<br />

Betriebsanweisungen, Unterweisen der Beschäftigten<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Quellen:<br />

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 13: Verantwortliche Personen<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 2 (<strong>BG</strong>ETF) Grundpflichten des Unternehmers: Grundsätze der Prävention<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -35-


Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />

Tätigkeit: Sicherheitsorganisation<br />

Sicherheitsbeauftragte<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

nicht ausreichende Mitwirkung der Beschäftigten bei Arbeits- und Gesundheitsschutz.<br />

Maßnahmen B<br />

Bei mehr als 20 Beschäftigten ist als Forderung aus<br />

dem Sozialgesetzbuch 7 "Unfallversicherung" ein<br />

Sicherheitsbeauftragter zu bestellen.<br />

Sicherheitsbeauftragte zu ihrer Tätigkeit motivieren<br />

Sicherheitsbeauftragte ausbilden lassen. <strong>Die</strong><br />

Schulungen durch die Berufsgenossenschaften ist<br />

kostenlos.<br />

Auskünfte und Anmeldungen in der Abteilung<br />

Schulung<br />

Tel.: 02 21 / 37 78 - 64 64<br />

Fax.: 02 21 / 37 78 - 60 27<br />

E-Mail: Schulung@bgetem.de<br />

Internet: www.bgetem.de<br />

Ausbildungsmaterial zur Verfügung stellen<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 20 (<strong>BG</strong>ETF) Sicherheitsbeauftragte: Grundsätze der Prävention<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -36-


Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />

Tätigkeit: Sicherheitsorganisation<br />

Unternehmermodell<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Unzureichende Kenntnisse des Unternehmers für die <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> und bei Arbeits- und<br />

Gesundheitsschutzproblemen<br />

Maßnahmen B<br />

Am "Unternehmermodell" eines anerkannten<br />

Kursveranstalters anmelden und teilnehmen.<br />

<strong>Die</strong> aktuelle Liste der anerkannten Kursveranstalter in<br />

Ihrer Nähe finden Sie im Internet unter<br />

www.bgetem.de, Tel.: 0221 / 3778 - 2277 oder Tel.:<br />

02253 / 506 - 2277.<br />

<strong>Die</strong> Rechtsgrundlage für das Unternehmermodell ist in<br />

der <strong>BG</strong>V A2 § 2 Abs. 4 (Anlage 3) verankert.<br />

Weitere Erläuterungen finden sie unter<br />

www.bgetem.de<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A2: Titel (TB<strong>BG</strong>): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />

<strong>BG</strong>V A2: Titel (<strong>BG</strong>FW): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />

<strong>BG</strong>V A2: Titel (<strong>BG</strong>FE): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />

<strong>BG</strong>V A2: Titel (<strong>BG</strong>DP): Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (<strong>BG</strong> Druck und<br />

Papierverarbeitung)<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -37-


Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />

Tätigkeit: Sicherheitsorganisation<br />

Unterweisungen der Mitarbeiter<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

menschliches Fehlverhalten durch ungenügende Informationen über Gefährdungen und Belastungen<br />

am Arbeitsplatz sowie über Schutzmaßnahmen und sicherheitsgerechtes Verhalten.<br />

Maßnahmen B<br />

Unterweisung bei der Einstellung, bei Veränderungen<br />

im Aufgabenbereich, bei der Einführung neuer<br />

Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor<br />

Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten durchführen.<br />

Unterweisung an die Gefährdungsentwicklung<br />

anpassen und erforderlichenfalls regelmäßig<br />

wiederholen<br />

Anweisungen und Erläuterungen geben, die eigens auf<br />

den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der<br />

Beschäftigten ausgerichtet sind<br />

Unterweisung dokumentieren (Thema, Teilnehmer,<br />

Datum, Unterschrift der Unterwiesenen).<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Quellen:<br />

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 12: Unterweisung<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 9 Unterrichtung und Unterweisung<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -38-


Arbeitsbereich: Gesamter Betrieb<br />

Tätigkeit: Sicherheitsorganisation<br />

Vorsorgeuntersuchung<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

gesundheitliche Eignung und gesundheitliche Belastungen erkennen.<br />

Maßnahmen B<br />

Ermitteln, ob Beschäftigte Tätigkeiten wahrnehmen<br />

oder mit Gefahrstoffen umgehen, die arbeitsmedizinisc<br />

he Vorsorgeuntersuchungen erforderlich machen<br />

Quellen:<br />

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 11: Arbeitsschutzausschuß<br />

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Titel<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -39-


Arbeitsbereich: Lager<br />

Tätigkeit: Lagerarbeiten<br />

Aufstiege im Lager<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Stürzen aus erhöhtem Stand<br />

Maßnahmen B<br />

Leitern oder Tritte mit Stufen, Sicherheitsbrücke und<br />

Haltegriff zur Verfügung stellen<br />

Schadhafte Leitern SOFORT der Benutzung<br />

entziehen, instandsetzen oder entsorgen<br />

Betriebsanleitungen an Leitern anbringen<br />

Unterweisung: Benutzung von Hockern, Stühlen,<br />

Kisten oder Regale als Aufstieg untersagen<br />

Regelmäßige Prüfung der Leitern und Tritte durch<br />

beauftragte Person<br />

Richtwert für die Prüffrist: jährlich<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 521: Leitern sicher benutzen, Titel<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -40-


Arbeitsbereich: Lager<br />

Tätigkeit: Lagerarbeiten<br />

Handbetriebene Transportmittel, (Stechkarre, Sackkarre, Handwagen,<br />

Heberoller, Hubwagen)<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Lastabsturz,<br />

Quetschgefahren durch bewegte Transport- und Arbeitsmittel<br />

Maßnahmen B<br />

Unterweisen:<br />

- Transportmittel auswählen nach<br />

- Transportgut (Zustand, Form, Maße und Gewicht)<br />

und<br />

- Transportaufgabe (Zustand des Transportweges, des<br />

Höhenunterschiedes und der Weglänge)<br />

Unterweisen: Lastschwerpunkt mittig zwischen den<br />

Holmen und möglichst tief halten<br />

<strong>Die</strong> Deichsel eines Handwagens muss gegen<br />

Herabfallen gesichert sein, möglichst durch eine<br />

selbsttätig wirkende Vorrichtung. Deichseln dürfen<br />

nicht auf dem Boden aufliegen.<br />

Handschutzbügel zur Vermeidung von<br />

Handverletzungen<br />

regelmäßige Prüfung handbetriebener Flurförderzeuge<br />

mit Hubeinrichtung durch befähigte Personen<br />

(Sachkundige)<br />

Richtwerte für die Prüffrist: jährlich - Nachweis z. B. mit<br />

Prüfbuch - <strong>BG</strong>G 941<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>G 941: Prüfbuch für handbetriebene Flurförderzeuge, Titel<br />

<strong>BG</strong>I 582: Transport- und Lagerarbeiten, 4 Hilfsmittel<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -41-


Arbeitsbereich: Lager<br />

Tätigkeit: Lagerarbeiten<br />

Leitern, allgemein, Stehleiter, Anlegeleiter, Podestleiter, mechanische Leiter<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Absturz durch unsachgemäße Benutzung oder schadhafte Leitern<br />

Maßnahmen B<br />

Beschaffenheitsanforderungen an:<br />

Stehleiter<br />

Anlegeleiter<br />

Beschaffenheitsanforderungen an:<br />

Podestleiter<br />

mechanische Leiter<br />

Anlegeleitern dürfen nur für Arbeiten geringen<br />

Umfanges eingesetzt werden<br />

Prüfen, ob die vorgesehenen Arbeiten von Leitern<br />

sicher ausgeführt werden können, wenn nicht:<br />

Arbeitsbühnen oder Gerüste zur Verfügung stellen<br />

Unterweisen:<br />

+ Geeignete Leiter auswählen<br />

+ vor JEDER Benutzung auf auffällige Mängel prüfen<br />

- betriebsfremde Leitern besonders sorgfältig prüfen<br />

+ nur bestimmungsgemäß verwenden<br />

-- z. B. Stehleitern nicht als Anlegeleitern verwenden<br />

+ Auf sicheren Aufstellungsort achten:<br />

-- tragfähig<br />

-- eben<br />

-- gegen Wegrutschen gesichert<br />

+ festes Schuhwerk tragen, z. B. Sicherheitsschuhe<br />

Schadhafte Leitern SOFORT der Benutzung<br />

entziehen, dann unbrauchbar machen oder reparieren<br />

Leitern regelmäßig durch eine beauftragte Person<br />

prüfen lassen (Prüfliste):<br />

Richtwert für Prüffrist: jährlich<br />

mechanische Leitern regelmäßig durch eine befähigte<br />

Person (Sachkundigen) prüfen lassen<br />

Prüffrist: jährlich - Prüfnachweis erforderlich - siehe<br />

<strong>BG</strong>V D36<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -42-


Arbeitsbereich: Lager<br />

Tätigkeit: Lagerarbeiten<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 521: Leitern sicher benutzen, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -43-


Arbeitsbereich: Werkstatt<br />

Tätigkeit: Gefahrstoffe<br />

Beschichtungen mit PUR-Kunststoffen (Gummilack)<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Isocyanate, Lösemittel, Haut- und Atemwegserkrankung, Explosionsgefahr<br />

Maßnahmen B<br />

Hautkontakt vermeiden, geschlossene Arbeitsanzüge<br />

sowie Augen- oder Gesichtsschutz benutzen.<br />

Verunreinigte Kleidung sofort wechseln, benetzte<br />

Hautstellen mit viel Wasser und Seife waschen.<br />

In Arbeitsräumen nicht essen, trinken und rauchen.<br />

Sehr gute Be- und Entlüftung des Raumes - auch im<br />

Bodenbereich - vorsehen.<br />

Feuer- und Explosionsschutzmaßnahmen sowie<br />

Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen<br />

treffen.<br />

Auf Einhaltung der zulässigen Grenzwerte achten<br />

(MAK-Werte), Dämpfe wirksam am Arbeitsplatz<br />

absaugen.<br />

evtl. Vorsorgeuntersuchungen<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 189: Benutzung von Schutzkleidung, 1 Anwendungsbereich<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.29: Verarbeiten von Beschichtungsstoffen, Titel<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 1 (<strong>BG</strong>ETF) Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften: Grundsätze der<br />

Prävention<br />

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -44-


Arbeitsbereich: Werkstatt<br />

Tätigkeit: Gefahrstoffe<br />

Feuchtarbeit, Hände beim Gipsen<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Gefahr von Hauterkrankungen durch häufige Nass-, Feuchtarbeit<br />

Maßnahmen B<br />

Bereitstellen von Schutzhandschuhen<br />

Hautschutzplan<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, 1 Anwendungsbereich<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 1 (<strong>BG</strong>ETF) Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften: Grundsätze der<br />

Prävention<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -45-


Arbeitsbereich: Werkstatt<br />

Tätigkeit: Gefahrstoffe<br />

Gipsstäube<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Austrocknung und Sensibilisierung der Haut durch Gipsarbeiten, Stäube die beim Ausarbeiten von<br />

Gipsmodellen entstehen reizen die Atemwege, wegfliegende grobe Partikel<br />

Maßnahmen B<br />

Immer die Maßnahmen Gefahrstoffe, allgemein<br />

beachten!<br />

<strong>Die</strong> Sensibilisierung der Haut wird verursacht durch<br />

spezielle Zusätze (Kunststoffe, Farben) im Gips<br />

Einsatz von Gips ohne Zusätze von bekanntermaßen<br />

sensibilisierenden Stoffen. Herstellerauskunft über<br />

eingesetzten Gips einholen<br />

Geeigente Schutzhandschuhe bereitstellen (siehe<br />

Produktdateblatt)<br />

Hautschutz im Labor realisieren (Hautschutzplan<br />

)<br />

Ausarbeiten, Fräsen und Schleifen nur bei wirksamer<br />

Arbeitsplatzabsaugung<br />

Augenschutz (Schutzbrille oder Sichtscheibe)<br />

bereitstellen<br />

Unterweisen der Mitarbeiter<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 12 (<strong>BG</strong>ETF) Zurverfügungstellung von Vorschriften und Regeln: Grundsätze der<br />

Prävention<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 15 (<strong>BG</strong>ETF) Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten: Grundsätze der<br />

Prävention<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 2 (<strong>BG</strong>ETF) Grundpflichten des Unternehmers: Grundsätze der Prävention<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 3 (<strong>BG</strong>ETF) Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten:<br />

Grundsätze der Prävention<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel<br />

TRGS 907: Verzeichnis sensibilisierender Stoffe, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -46-


Arbeitsbereich: Werkstatt<br />

Tätigkeit: Handarbeit<br />

Bunsenbrenner<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Verbrennung an heißer Flamme oder Werkstücken,<br />

Brand durch unkontrolliert austretendes Brenngas<br />

Maßnahmen B<br />

Mitarbeiter anhand des Sicherheitshinweises<br />

unterweisen<br />

Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen<br />

organisieren<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -47-


Arbeitsbereich: Werkstatt<br />

Tätigkeit: Handarbeit<br />

Handwerkzeuge<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Verletzungen an Fingern, Händen und anderen Körperteilen<br />

Maßnahmen B<br />

Wurden geeignete Werkzeuge nach Art der Arbeiten,<br />

z. B. für den Einsatz auf Baustellen ausgewählt?<br />

Möglichst Werkzeuge mit GS-Prüfzeichen beschaffen<br />

Auswahl nach ergonomischen Gesichtspunkten (z. B.<br />

bezüglich Gewicht, Griff)<br />

Können die Werkzeuge geordnet und sicher<br />

aufbewahrt und transportiert werden?<br />

Beschädigte Handwerkzeuge dem Gebrauch<br />

entziehen und fachgerecht reparieren<br />

Unterliegen die Werkzeuge einer regelmäßigen<br />

Kontrolle, Pflege und Wartung?<br />

Werden beschädigte Handwerkzeuge dem Gebrauch<br />

entzogen und fachgerecht reparier?<br />

Werden Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von<br />

Schnittverletzungen beim Abisolieren getroffen?<br />

Unterweisen:<br />

- Sichtprüfung vor der Benutzung auf augenscheinliche<br />

Mängel<br />

- spitze und scharfe Werkzeuge nicht lose im<br />

Arbeitsanzug tragen<br />

- auf bestimmungsgemäßen Einsatz der Werkzeuge<br />

achten<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 533: Arbeiten mit Handwerkszeugen, Titel<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -48-


Arbeitsbereich: Werkstatt<br />

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />

Bandsäge<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Verletzungen an Fingern und Händen durch ungeschütztes Sägeblatt, wegfliegende Teile,<br />

Werkstückhalterung<br />

Maßnahmen B<br />

Allgemeine Sicherheitsanforderungen an<br />

Maschinen beachten<br />

Betriebsanweisung erstellen und Mitarbeiter<br />

unterweisen.<br />

Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen<br />

organisieren.<br />

Verbesserte Absaugung mit Löchern in der<br />

Tischablage verwenden<br />

Geeignete Hilfsmittel wie Anschläge (Parallel-,<br />

Hilfsanschlag) und Laden (Schiebe-, Keillade)<br />

bereitstellen.<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Quellen:<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1, Mindestvorschriften für Arbeitsmittel<br />

gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 2<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.23 : Betreiben von Maschinen zur Holzbe: und -<br />

verarbeitung für den Hoch- und Tiefbau, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -49-


Arbeitsbereich: Werkstatt<br />

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />

Bandschleifmaschine, Tischschleifmaschine; Orthopädie<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Schleifverletzungen an den Händen<br />

Maßnahmen B<br />

Auswahl der Maschinen entsprechend GPSG<br />

(siehe Maschinen, allgemein)<br />

Verdeckung des Schleifbandes am Umfang und an<br />

den Kanten (außer Arbeitsbereich). Verdeckung des<br />

Antriebes.<br />

Einrichtungen zur Vermeidung von Verletzungen an<br />

den Schleifbahnkanten (Begrenzung der<br />

Tischbewegung, Schleifschuhführung) (ab Baujahr<br />

1980).<br />

Schleifband ausreichend spannen.<br />

Beschädigte Schleifbänder unverzüglich austauschen<br />

lassen.<br />

PSA (Schutzbrille und Schutzhandschuhe) zur<br />

Verfügung stellen.<br />

Späne absaugen.<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Quellen:<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1, Mindestvorschriften für Arbeitsmittel<br />

gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 2<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.23 : Betreiben von Maschinen zur Holzbe: und -<br />

verarbeitung für den Hoch- und Tiefbau, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, 1 Anwendungsbereich<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 1 (<strong>BG</strong>ETF) Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften: Grundsätze der<br />

Prävention<br />

Neunte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (9. GPSGV)<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -50-


Arbeitsbereich: Werkstatt<br />

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />

Drehmaschine, Metallbearbeitung (Drehbank)<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Erfassen von Körperteilen oder Kleidung, wegfliegende Werkstücke oder Späne<br />

Maßnahmen B<br />

Allgemeine Sicherheitsanforderungen für<br />

Maschinen beachten<br />

Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen<br />

organisieren.<br />

Betriebsanweisung erstellen<br />

Schutzmaßnahmen beim Umgang mit<br />

Kühlschmierstoffen beachten<br />

Unterweisen der Mitarbeiter<br />

Persönliche Schutzausrüstung bereitstellen<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Quellen:<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 12 Betrieb<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 7 Anforderungen an die Beschaffenheit der<br />

Arbeitsmittel<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -51-


Arbeitsbereich: Werkstatt<br />

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />

Druckluftbehälter mit Kompressor<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Zerknall, ungeschützte bewegte Maschinenteile<br />

Maßnahmen B<br />

Prüfung vor Inbetriebnahme dokumentieren<br />

Wiederkehrende Prüfungen durch eine befähigte<br />

Person bei Druckinhaltsprodukt 1000 ≥ PS*V<br />

[bar*l] > 50; innere Prüfung spätestens alle 5 Jahre,<br />

Festigkeitsprüfung spätestens alle 10 Jahre<br />

Wiederkehrende Prüfungen durch eine zugelassene<br />

Überwachungsstelle bei Druckinhaltsprodukt PS*V<br />

>1000 [bar*l]; innere Prüfung spätestens nach 5<br />

Jahren; Festigkeitsprüfung spätestens nach 10 Jahren<br />

Bei feuer-, abgas- oder elektrisch beheizten<br />

Druckgeräten zusätzlich äußere Prüfungen<br />

spätestens alle 2 Jahre durchführen<br />

Prüfbescheinigung am Betriebsort aufbewahren<br />

Sicherheitseinrichtungen auf Wirksamkeit prüfen und<br />

funktionsfähig erhalten<br />

Eigenmächtige Veränderung des Abblasdrucks streng<br />

verbieten; auf unverletzte Plomben achten<br />

Verdichter so aufstellen, dass die Ansaugung von<br />

leicht entzündlichen und entzündlichen Gasen und<br />

Dämpfen ausgeschlossen ist<br />

Auf Verkleidung beweglicher Antriebsteile (Keilriemen,<br />

Lüfterräder, usw.) achten<br />

Nur von unterwiesenen Personen bedienen lassen<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Quellen:<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 10 Prüfung der Arbeitsmittel<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel<br />

Vierzehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (14. GPSGV)<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -52-


Arbeitsbereich: Werkstatt<br />

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, allgemein<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Gefährliche Körperströme,<br />

Lichtbogen,<br />

Brände<br />

Maßnahmen B<br />

Sicherstellen, dass nur einwandfreie elektrische<br />

Anlagen und Betriebsmittel benutzt werden.<br />

Errichten, Warten, Reparieren und Instandsetzen unter<br />

Beachtung der einschlägigen VDE-Bestimmungen und<br />

der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen<br />

und Betriebsmittel" (<strong>BG</strong>V A3) nur durch eine<br />

Elektrofachkraft bzw. unter Leitung und Aufsicht einer<br />

Elektrofachkraft<br />

Regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen und<br />

Betriebsmittel organisieren.<br />

Empfohlene Prüffristen siehe Tabelle 1a<br />

aus der <strong>BG</strong>V A3 §5<br />

Ortsveränderliche Betriebsmittel (z. B.<br />

Handbohrmaschinen, Handleuchten) müssen für den<br />

jeweiligen Einsatzzweck geeignet sein<br />

Sicherstellen, dass Zugänge zu elektrischen<br />

Betriebsstätten und Verteilungen stets freigehalten<br />

werden, Kennzeichnen kann sinnvoll sein<br />

Beschäftigte über die Gefahren des elektrischen<br />

Stromes und die sichere Handhabung elektrischer<br />

Betriebsmittel (Betriebsanweisung) unterweisen<br />

(Prüfliste)<br />

In leitfähigen engen Räumen sind besondere<br />

Maßnahmen nach <strong>BG</strong>I 594 erforderlich.<br />

Auf Baustellen nur elektrische Betriebsmittel<br />

verwenden, die den Anforderungen (<strong>BG</strong>I 608)<br />

entsprechen<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 594: Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung,<br />

Titel<br />

<strong>BG</strong>I 600: Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach<br />

Einsatzbereichen, Titel<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -53-


Arbeitsbereich: Werkstatt<br />

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 608: Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen, Titel<br />

<strong>BG</strong>V A3: Titelseite: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

<strong>BG</strong>I 548: Elektrofachkräfte, Inhalt<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -54-


Arbeitsbereich: Werkstatt<br />

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />

Elektrotacker, Drucklufttacker<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

unbeabsichtigtes Auslösen, Stichverletzungen<br />

Maßnahmen B<br />

Betriebsanleitung den Mitarbeitern bekannt machen<br />

Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen<br />

organisieren<br />

Anweisungen für den sicheren Umgang müssen<br />

vorhanden sein<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -55-


Arbeitsbereich: Werkstatt<br />

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />

Flurförderzeuge, kraftbetrieben (Gabelstapler)<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Verletzungen und Gesundheitsgefahren durch schadhafte Flurförderzeuge und unsachgemäße<br />

Benutzung, Absturz, Umkippen, <strong>Die</strong>selmotoremissionen<br />

Maßnahmen B<br />

Jährliche Prüfung durch Sachkundigen; Prüfnachweis<br />

Schriftliche Beauftragung von Fahrern für<br />

Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder -stand, die ihre<br />

Befähigung nachgewiesen haben<br />

Betriebsanweisung erstellen<br />

Betriebslärm darf Gefahrensignale nicht übertönen<br />

<strong>Die</strong>selstapler mit Rußfiltern ausrüsten (Innenräume),<br />

ggf. raumlufttechnische Maßnahmen treffen;<br />

regelmäßige Abgasuntersuchung<br />

Stapler mit schwingungsdämpfenden Sitzen ausrüsten<br />

Prüfliste für den täglichen Einsatz beachten<br />

Besondere Sicherheitsmaßnahmen für den Transport<br />

von Lasten mit hochliegendem Schwerpunkt festlegen<br />

(z. B. Schaltschränke während der Fahrt nicht von<br />

Hand abstützen)<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V D27: Flurförderzeuge, § 1: Geltungsbereich<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -56-


Arbeitsbereich: Werkstatt<br />

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />

Handbohrmaschine, Bohrhammer<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Verletzungen durch unbeabsichtigtes Herumdrehen der Maschine, Erfasstwerden durch Bohren mit<br />

Handschuhen, Anbohren von Leitungen<br />

Maßnahmen B<br />

Auswahl der Maschinen entsprechend GPSG<br />

(siehe Maschinen, allgemein)<br />

Bohrhämmer und Bohrmaschinen mit Rutschkupplung<br />

beschaffen<br />

Mitarbeiter unterweisen (sichere Handhabung, keine<br />

Handschuhe tragen etc.)<br />

Pläne über Verlauf von Leitungen einsehen,<br />

Leitungssuchgerät einsetzen<br />

Einwirkung durch Vibrationen begrenzen (z. B. tägliche<br />

Einsatzzeiten festlegen)<br />

PSA: Schutzbrille, Gehörschutz zur Verfügung stellen<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, 1 Anwendungsbereich<br />

<strong>BG</strong>R 194: Benutzung von Gehörschutz, Titel<br />

Neunte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (9. GPSGV)<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -57-


Arbeitsbereich: Werkstatt<br />

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />

Handhebelschere<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Verletzungsgefahr durch zurückschlagenden oder vorkippenden Handhebel<br />

Maßnahmen B<br />

Allgemeine Sicherheitsanforderungen an<br />

Maschinen beachten<br />

Selbsttätig wirkende Arretierung des Hebels in oberer<br />

Stellung<br />

Schutzeinrichtungen (Balkenniederhalter,<br />

Nachschlagsicherung) vorsehen<br />

Niederhalter immer richtig einstellen<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.20 : Betreiben von Maschinen der<br />

Metallbearbeitung, Inhalt<br />

Neunte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (9. GPSGV)<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -58-


Arbeitsbereich: Werkstatt<br />

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />

Heißluftgeräte, Fön<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Verbrennungen<br />

Maßnahmen B<br />

Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen<br />

organisieren.<br />

Geräte müssen bis auf die Luftaustrittsstelle durch<br />

einen Metallkorb oder ein Gitter gegen<br />

unbeabsichtigtes Berühren heißer Oberflächen<br />

geschützt sein.<br />

Geräte müssen gegen Um- und Herunterfallen<br />

gesichert sein - sichere Ablage -.<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 1 (<strong>BG</strong>ETF) Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften: Grundsätze der<br />

Prävention<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -59-


Arbeitsbereich: Werkstatt<br />

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />

Kombinierte Ausputzmaschine (Schuhmacherausputzmaschine)<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Verletzungen durch rotierende Werkzeuge, Brandgefahr, Atemwegserkrankungen<br />

Maßnahmen B<br />

Allgemeine Sicherheitsanforderungen an<br />

Maschinen beachten.<br />

Betriebsanweisung erstellen und Mitarbeiter<br />

unterweisen.<br />

Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen<br />

organisieren.<br />

Wellenhülsen für freilaufende Wellen bereit halten.<br />

Führungseinrichtungen zum manuellen Halten der<br />

Schuhe bereit halten.<br />

Nur mit wirksamer Absaugung betreiben.<br />

Intervall für regelmäßige Grundreinigung der Maschine<br />

festlegen.<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -60-


Arbeitsbereich: Werkstatt<br />

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />

Kreissäge<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

falscher Umgang, nicht ordnungsgemäße Maschinen<br />

Maßnahmen B<br />

Nur geeignete Kreissägeblätter verwenden, wenn<br />

möglich lärmgeminderte Sägeblätter einsetzen, und<br />

schadhafte aussondern.<br />

Geeignete Vorschubgeschwindigkeit / Drehzahl<br />

benutzen, höchstzulässige Drehzahl beachten.<br />

Spaltkeil benutzen und einstellen, Schutzhaube<br />

verwenden.<br />

Absaugung einschalten, auf Funktion achten.<br />

Geeignete Hilfsmittel, wie Besäumniederhalter,<br />

Schiebestock, Parallelanschlag, Hilfsanschlag<br />

verwenden.<br />

Schablone und Abweisleiste benutzen.<br />

Beim Einsatzschneiden Queranschlag / Niederhalter<br />

verwenden, anschließend Spaltkeil und Abdeckhaube<br />

anbringen.<br />

Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen<br />

und benutzen.<br />

Sägeblatt auch unter dem Tisch verkleiden.<br />

Kreissägen mit Not-Aus-Einrichtungen und Sicherung<br />

gegen Wiederanlauf beschaffen lassen.<br />

Vorhandene Einzugswalzen müssen verkleidet sein.<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 725: Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz Schreinereien/Tischlereien - Titel<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.23 : Betreiben von Maschinen zur Holzbe: und -<br />

verarbeitung für den Hoch- und Tiefbau, Titel<br />

TRGS 553: Holzstaub, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -61-


Arbeitsbereich: Werkstatt<br />

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />

Lärm<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

gehörschädigender Lärm als Impulslärm, z. B. Schießen oder länger einwirkend, z. B.<br />

Beschallungsanlage, Motorsport<br />

Maßnahmen B<br />

Den Beschäftigten an den Lärmpegel angepaßten<br />

Gehörschutz zur Verfügung stellen. Bei häufigen<br />

Arbeiten im Lärmbereich Arbeitsmediziner zur<br />

Beratung hinzuziehen.<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Quellen:<br />

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel<br />

<strong>BG</strong>I 504-20: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem<br />

Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 20 "Lärm", Titel<br />

<strong>BG</strong>I 675: Geräuschminderung im Betrieb - Lärmminderungsprogramm, Inhaltsverzeichnis<br />

<strong>BG</strong>R 194: Benutzung von Gehörschutz, Titel<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -62-


Arbeitsbereich: Werkstatt<br />

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />

Laserjustiereinrichtung<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Augenverletzungen<br />

Maßnahmen B<br />

Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen<br />

organisieren.<br />

Kennzeichnung des Lasers und Hinweise des<br />

Herstellers beachten.<br />

Nicht längere Zeit - >0,25 s - in Laserstrahl schauen.<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>V B2: Laserstrahlung, § 1: Geltungsbereich<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -63-


Arbeitsbereich: Werkstatt<br />

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />

Leder- und Schuhpresse<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Quetschstellen durch Schließbewegung, Öffnungsbewegung<br />

Maßnahmen B<br />

Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen<br />

organisieren. (Handschutzmaßnahmen arbeitstäglich)<br />

Handschutzmaßnahmen müssen getroffen und<br />

während des Betriebes wirksam sein.<br />

Befehlseinrichtungen müssen als Tippschalter<br />

ausgeführt sein.<br />

Eine Not-Befehlseinrichtung muss vorhanden sein.<br />

Verkleidungen und Verdeckungen dürfen sich nur mit<br />

Hilfsmitteln entfernen lassen oder müssen mit der<br />

Presse verriegelt sein.<br />

Nur sichere Steuerungen einsetzen.<br />

Betriebsanweisung erstellen und Mitarbeiter<br />

unterweisen<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -64-


Arbeitsbereich: Werkstatt<br />

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />

Lederbeschärf- und beschneidmaschine<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Einzugs-, Schnitt- und Quetschgefahr<br />

Maßnahmen B<br />

Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen<br />

organisieren.<br />

Zahnräder am Handantrieb verdecken<br />

Verstellbare Schutzkappe am Rundmesser auf<br />

Materialstärke einstellen.<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -65-


Arbeitsbereich: Werkstatt<br />

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />

Lederspalt- und egalisiermaschine<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Quetsch- und Schnittverletzungen im Werkzeugbereich<br />

Maßnahmen B<br />

Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen<br />

organisieren.<br />

Zahnräder am Handantrieb verdecken<br />

Der nicht benutzte Teil der Messer ist zu verdecken.<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -66-


Arbeitsbereich: Werkstatt<br />

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />

Maschinen, allgemein<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

ungeschützt bewegte Maschinenteile,<br />

unkontrolliert bewegte und scharfkantige Teile,<br />

Quetschgefahr zwischen bewegten Maschinenteilen und der Umgebung, Absturzgefahr<br />

Maßnahmen B<br />

Auswahl der Maschinen entsprechend GPSG,<br />

9. GPSGV, CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung<br />

Gefahrstellen und Gefahrquellen vermeiden oder<br />

sichern (abdecken)<br />

Störungen und Mängel nur durch Fachpersonal<br />

beseitigen lassen (Betriebsanleitung beachten)<br />

Instandhaltungs- und Einrichtungsarbeiten erst<br />

beginnen, wenn die Gefahr bringende Bewegung zum<br />

Stillstand gekommen und ein unbefugtes, irrtümliches<br />

Ingangsetzen vermieden ist<br />

Betreten des Maschinenraumes nur bei<br />

Maschinenstillstand<br />

Schutzmaßnahmen treffen, dass Maschine nicht in<br />

Gang gesetzt werden kann, solange sich noch<br />

Personen im Bearbeitungsraum befinden<br />

Betriebsanweisungen erstellen (Betriebsarten,<br />

Verhalten bei Störungen, etc.) und Mitarbeiter<br />

regelmäßig unterweisen<br />

Abschließbaren Betriebsartenwahlschalter vorsehen<br />

Sichere Lagerung von Material und Werkstücken (z. B.<br />

Stapelvorrichtungen)<br />

Ggf. Podeste mit sicheren Zugängen anbringen<br />

(Ausführung siehe DIN 31003)<br />

Der Spannvorgang und das Lösen ist technisch so zu<br />

gestalten, dass keine Gefährdung für den Bediener<br />

ausgeht<br />

Alle beweglichen Verdeckungen sowie seitliche und<br />

rückwärtige Maschinenzugänge über Endschalter mit<br />

Personenschutzfunktion absichern<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -67-


Arbeitsbereich: Werkstatt<br />

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />

Maßnahmen B<br />

Vorgesetzte verpflichten, darauf zu achten, dass die<br />

Schutzfunktion nicht unwirksam gemacht wird<br />

Not-Aus-Einrichtungen so anordnen, dass sie schnell,<br />

gefahrlos und leicht erreichbar sind<br />

Unterspannungsauslösung vorsehen, wenn Gefahr<br />

duch Ausfall und Widerkehr elektrischer Energie<br />

Ein- und Ausschaltvorrichtungen müssen eindeutig<br />

gekennzeichnet und leicht erreichbar sein<br />

Regelmäßige Prüfungen durch befähigte Person<br />

durchführen lassen<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln, 1 Anwendungsbereich<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 1 (<strong>BG</strong>ETF) Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften: Grundsätze der<br />

Prävention<br />

Neunte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (9. GPSGV)<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -68-


Arbeitsbereich: Werkstatt<br />

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />

Nähmaschine, Schuhmacher-, Schaft-, Zick-Zack-, Stepp-Stich-<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Stich- und Durchnähverletzungen an Hand und Fingern<br />

Maßnahmen B<br />

Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen<br />

organisieren.<br />

Fingerschutzeinrichtungen müssen vorhanden sein.<br />

Ein unbeabsichtigtes in Gang setzen durch Vorlegen<br />

des Werkstückes darf nicht möglich sein.<br />

Das zu nähende Teil ist möglichst mit beiden Händen<br />

halten.<br />

Der Fußschalter zum in Gang setzen der Maschine<br />

muss überdeckt sein.<br />

Auflaufstellen des Keilriemens müssen durch<br />

Verdeckung gesichert sein; Keilriemenschutz nach<br />

Riemenwechsel oder Reparatur wieder anbringen.<br />

<strong>Die</strong> Fadengeber müssen durch abweisende<br />

Schutzeinrichtung gesichert sein.<br />

Das Wechseln von Spulen, Stichplatten, Nähfüßen,<br />

Nadeln sowie Einfädeln des Fadens ist nur zulässig,<br />

wenn die Maschine vom Netz getrennt ist.<br />

Wenn mit Nadelbruch zu rechnen ist, sind<br />

Fangeinrichtungen bzw. Schutzbrille zu verwenden.<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -69-


Arbeitsbereich: Werkstatt<br />

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />

Poliermaschine<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Hautbelastung durch Polierpasten, Aufwickeln langer Haare, Schals usw. auf rotierende Teile<br />

Maßnahmen B<br />

Mitarbeiter anhand des Sicherheitshinweises<br />

unterweisen<br />

Regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel durch<br />

befähigte Personen organisieren<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.19 : Betreiben von Schleifmaschinen, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.25: Betreiben von kraftbetriebenen Schleif und<br />

Bürstwerkzeugen, Inhalt<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -70-


Arbeitsbereich: Werkstatt<br />

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />

Revolverösenmaschine<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Quetschstellen im Werkzeugbereich<br />

Maßnahmen B<br />

Werkzeughub so niedrig wie möglich einstellen<br />

Sichere Handhaltung und Grifftechnik üben<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.20 : Betreiben von Maschinen der<br />

Metallbearbeitung, Titel<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -71-


Arbeitsbereich: Werkstatt<br />

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />

Schlag-, Tafelschere<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Unfallgefahr; Sicherungseinrichtungen defekt, nicht vorhanden; zurückschlagender oder<br />

vorkippender Handhebel<br />

Maßnahmen B<br />

Das bewegliche Obermesser mit Gegengewicht<br />

versehen, um selbständiges Niedergehen zu<br />

verhindern (Foto).<br />

Schutzeinrichtungen (Balkenniederhalter,<br />

Nachschlagsicherung) muss vorhanden sein.<br />

Sicht auf die Schnittlinie darf nicht behindert sein.<br />

Geeignete Sicherung für den Messerbalken in der<br />

hoch gestellten Stellung sicherstellen.<br />

Rückseite der Schere sichern, wenn hineingegriffen<br />

werden kann.<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.20 : Betreiben von Maschinen der<br />

Metallbearbeitung, Titel<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -72-


Arbeitsbereich: Werkstatt<br />

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />

Schleifbock<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Augenverletzungen, Handverletzungen, Einatmen gesundheitsgefährdender Stäube, Lärm<br />

Maßnahmen B<br />

Betriebsanweisung erstellen und die Mitarbeiter<br />

mindestens 1 mal jährlich unterweisen.<br />

Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen<br />

organisieren.<br />

Schleifscheibenauswahl nach <strong>BG</strong>V D12 (<br />

Foto) treffen.<br />

Sachgerechte Lagerung der Schleifkörper nach<br />

Herstellerangaben<br />

Schutzbrille und ggf. Gehörschutz zur Verfügung<br />

stellen.<br />

Bei häufigem, umfangreichen Trockenschliff<br />

Absaugung vorsehen (insbesondere bei<br />

Hartmetallstäuben)<br />

Geprüfte Absauganlagen, Industriestaubsauger,<br />

Entstauber und Absaugtische einsetzen.<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>I 543: Schleifer, Vorwort<br />

<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, 1 Anwendungsbereich<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.19 : Betreiben von Schleifmaschinen, Titel<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.25: Betreiben von kraftbetriebenen Schleif und<br />

Bürstwerkzeugen, Titel<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -73-


Arbeitsbereich: Werkstatt<br />

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />

Schleifen und Fräsen von Holz und Kunststoff<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Staubbelastung, Verstärkungsmaterialien aus textilen Glasfasern, Atemwegserkrankungen<br />

Maßnahmen B<br />

Anreicherung von Kunststoffstaub vermeiden -<br />

Staubexplosion möglich<br />

Kunststoffstäube können sich in Absaugleitungen<br />

elektrostatisch aufladen, alle Anlagenteile erden.<br />

anfallende Stäube können Glasfasern enthalten,<br />

Stäube wirksam absaugen<br />

evtl. Atemschutz mit Partikelfilter Schutzstufe P2<br />

benutzen<br />

Den Staub auf der Kleidung nicht mit Druckluft<br />

abblasen.<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.19 : Betreiben von Schleifmaschinen, Inhalt<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.23 : Betreiben von Maschinen zur Holzbe: und -<br />

verarbeitung für den Hoch- und Tiefbau, Titel<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 1 (<strong>BG</strong>ETF) Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften: Grundsätze der<br />

Prävention<br />

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -74-


Arbeitsbereich: Werkstatt<br />

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />

Tischbohrmaschine, Ständerbohrmaschine<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

herumschlagendes Werkstück; Erfassen von Körperteilen, Handschuhen oder Kleidungsstücken<br />

Maßnahmen B<br />

Auswahl der Maschinen entsprechend GPSG<br />

(siehe Maschinen, allgemein)<br />

Leicht erreichbaren Notausschalter installieren, z. B.<br />

Fußtaster<br />

Bohrmaschine an der Werkbank verschrauben.<br />

Betriebsanweisung erstellen und Mitarbeitern<br />

bekanntmachen.<br />

Schutzmaßnahmen beim Umgang mit<br />

Kühlschmierstoffen beachten.<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.20 : Betreiben von Maschinen der<br />

Metallbearbeitung, 1 Anwendungsbereich<br />

Neunte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (9. GPSGV)<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -75-


Arbeitsbereich: Werkstatt<br />

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />

Tischfräsmaschine<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Hand- und Körperverletzungen, Fingerverlust durch Berühren des Fräsers, Schnittverletzungen<br />

Maßnahmen B<br />

Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen<br />

organisieren.<br />

Arbeiten auf der Tischfräsmaschine werden in der<br />

Regel im Handvorschub durchgeführt; auch das<br />

Arbeiten mit einem Vorschubapparat gilt als<br />

Handvorschub.<br />

Auf der Tischfräsmaschine nur für Handvorschub<br />

geeignete Werkzeuge verwenden, die mit dem <strong>BG</strong>-<br />

Test-Prüfzeichen oder der Aufschrift<br />

"HANDVORSCHUB" (Spandickenbegrenzung max.<br />

1,1 mm) gekennzeichnet sind.<br />

Siehe auch Holzbearbeitungsmaschinen<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Quellen:<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.23 : Betreiben von Maschinen zur Holzbe: und -<br />

verarbeitung für den Hoch- und Tiefbau, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -76-


Arbeitsbereich: Werkstatt<br />

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />

Trichterfräsmaschine, Titanfräse, Schaftfräse<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

ungesicherte Fräserwelle und Werkzeuge, Erfassen von Kleidung und Körperteilen,<br />

Atemwegserkrankungen<br />

Maßnahmen B<br />

Allgemeine Sicherheitsanforderungen für<br />

Maschinen beachten.<br />

Betriebsanweisung erstellen und Mitarbeiter<br />

unterweisen.<br />

Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen<br />

organisieren.<br />

Rutschhemmenden Bodenbelag verwenden<br />

Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen (<br />

Gehörschutz, Augenschutz)<br />

Leicht erreichbaren Not-Aus-Schalter vorsehen.<br />

Bremseinrichtung, die die Maschine innerhalb von 10 s<br />

stillsetzt<br />

Unterspannungsschutz (nach Wegfall und Wiederkehr<br />

der Netzspannung kein selbständiges Anlaufen der<br />

Maschine)<br />

Staubabsauganlage vorsehen (Einzelarbeitsplatz- oder<br />

Gesamtfilteranlage)<br />

evtl. Vorsorgeuntersuchungen (G44)<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Quellen:<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1, Mindestvorschriften für Arbeitsmittel<br />

gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 2<br />

<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.23 : Betreiben von Maschinen zur Holzbe: und -<br />

verarbeitung für den Hoch- und Tiefbau, Titel<br />

TRGS 553: Holzstaub, Titel<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -77-


Arbeitsbereich: Werkstatt<br />

Tätigkeit: Maschinen und Anlagen<br />

Vakuum-Tiefziehgerät<br />

Gefährdung / Belastung:<br />

Hand- und Fingerverbrennungen, heiße Oberflächen, Implosion<br />

Maßnahmen B<br />

Mitarbeiter anhand des Sicherheitshinweises<br />

unterweisen<br />

veranlasst durchgeführt<br />

Quellen:<br />

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1, Mindestvorschriften für Arbeitsmittel<br />

gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 2<br />

<strong>BG</strong>V A1: § 1 (<strong>BG</strong>ETF) Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften: Grundsätze der<br />

Prävention<br />

Ja,<br />

wirksam<br />

Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />

..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />

Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />

auf Wirksamkeit geprüft.<br />

Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />

Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -78-


Inhaltsverzeichnis<br />

Orthopädie 1<br />

Beratung und Verkauf 1<br />

allgemein 1<br />

Aufstiege, Laden 1<br />

Behandlung von Patienten, bei denen Infektionsgefahr nicht<br />

auszuschließen ist 2<br />

Fahrzeuge, Verkehrssicherheit 3<br />

Büro 4<br />

allgemein 4<br />

Arbeitsräume, Ausstattung, Bildschirmarbeitsplätze 4<br />

Arbeitsräume, Büroarbeitsplatz mit sitzender Tätigkeit 5<br />

Arbeitsräume, Büromöbel und -einrichtungen 6<br />

Elektrische Betriebsmittel, Büro 7<br />

Gesamter Betrieb 8<br />

Arbeitsumgebung 8<br />

Arbeitsplatz, Bewegungsfläche 8<br />

Arbeitsräume, allgemein 9<br />

Brandschutz 11<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, allgemein 12<br />

Elektrische Betriebsmittel, Büro 14<br />

Heben und Tragen von Lasten 15<br />

Klima, Hitze- und Kältearbeit 16<br />

Lärm 17<br />

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung 18<br />

Sozialräume 19<br />

Verkehrswege 20<br />

Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege 21<br />

Verkehrswege, Fußboden 22<br />

Verkehrswege, Treppen 23<br />

Sicherheitsorganisation 24<br />

Arbeitsschutzausschuss (ASA) 24<br />

Seite -I-


Inhaltsverzeichnis<br />

Beschaffung technischer Arbeitsmittel 25<br />

Betriebsarzt 26<br />

Erste Hilfe 27<br />

Fachkraft für Arbeitssicherheit 28<br />

Fremdfirmen 30<br />

Gefahrstoffe, allgemein 31<br />

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) 34<br />

Pflichtenübertragung auf Vorgesetzte 35<br />

Sicherheitsbeauftragte 36<br />

Unternehmermodell 37<br />

Unterweisungen der Mitarbeiter 38<br />

Vorsorgeuntersuchung 39<br />

Lager 40<br />

Lagerarbeiten 40<br />

Aufstiege im Lager 40<br />

Handbetriebene Transportmittel, (Stechkarre, Sackkarre, Handwagen,<br />

Heberoller, Hubwagen) 41<br />

Leitern, allgemein, Stehleiter, Anlegeleiter, Podestleiter, mechanische Leiter 42<br />

Werkstatt 44<br />

Gefahrstoffe 44<br />

Beschichtungen mit PUR-Kunststoffen (Gummilack) 44<br />

Feuchtarbeit, Hände beim Gipsen 45<br />

Gipsstäube 46<br />

Handarbeit 47<br />

Bunsenbrenner 47<br />

Handwerkzeuge 48<br />

Maschinen und Anlagen 49<br />

Bandsäge 49<br />

Bandschleifmaschine, Tischschleifmaschine; Orthopädie 50<br />

Drehmaschine, Metallbearbeitung (Drehbank) 51<br />

Druckluftbehälter mit Kompressor 52<br />

Seite -II-


Inhaltsverzeichnis<br />

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, allgemein 53<br />

Elektrotacker, Drucklufttacker 55<br />

Flurförderzeuge, kraftbetrieben (Gabelstapler) 56<br />

Handbohrmaschine, Bohrhammer 57<br />

Handhebelschere 58<br />

Heißluftgeräte, Fön 59<br />

Kombinierte Ausputzmaschine (Schuhmacherausputzmaschine) 60<br />

Kreissäge 61<br />

Lärm 62<br />

Laserjustiereinrichtung 63<br />

Leder- und Schuhpresse 64<br />

Lederbeschärf- und beschneidmaschine 65<br />

Lederspalt- und egalisiermaschine 66<br />

Maschinen, allgemein 67<br />

Nähmaschine, Schuhmacher-, Schaft-, Zick-Zack-, Stepp-Stich- 69<br />

Poliermaschine 70<br />

Revolverösenmaschine 71<br />

Schlag-, Tafelschere 72<br />

Schleifbock 73<br />

Schleifen und Fräsen von Holz und Kunststoff 74<br />

Tischbohrmaschine, Ständerbohrmaschine 75<br />

Tischfräsmaschine 76<br />

Trichterfräsmaschine, Titanfräse, Schaftfräse 77<br />

Vakuum-Tiefziehgerät 78<br />

Seite -III-

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