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Routenverlauf und Genuss-Stationen

Start am Hubertushof Born in Blieskastel-Niederwürzbach

Honigverkostung vor Ort mit einem

Imker

Wanderung zur Bliesgau-Molkerei

in Ommersheim

Verkostung verschiedener Bliesgau

Molkerei-Produkte

weiter per Pedes zum Kulturlandschaftszentrum

Haus Lochfeld

Führung durch die Gartenanlage –

Einblick in die Kulturlandschaft des

Bliesgaus

Verköstigung verschiedener Öle

Rückfahrt im Bus zum Hubertushof

regionales Abendessen im Hubertushof

Leistungen

geführte Wanderung

alle Verkostungen

Rücktransport mit Bus

Abendessen im Hubertushof,

Vegetarier-Abendessen möglich

Termine

Samstag, 26. April 2014

Samstag, 14. Juni 2014

Samstag, 13. September 2014

Samstag, 11. Oktober 2014

Das Angebot ist optional auch mit

Übernachtung buchbar

Dauer

10 bis 19 Uhr, Abendessen im Anschluss

Treffpunkt

Hubertushof Born, Blieskastel-

Niederwürzbach

Es begleitet Sie

Johannes Ruck, Natur- und Landschaftsführer

oder

Eva Hubert, Natur- und Landschaftsführerin

Partner des Biosphärenreservates Bliesgau

Preis

47 Euro pro Person

Teilnehmerzahl

mind. 15 Personen

max. 20 Personen


6

Routenverlauf Winter

Natur – Wahrheiten der Bliesgau-Landschaft

im Winter

Start am Hof Sonnenbogen in Wolfersheim

Ursprung von Bäumen und Geländereliefs

Wanderung durch Streuobstwiesen,

Steinbrüche, Keltengräber, Wald

Wolfersheim als traditionelles Arbeiterund

Bauerndorf

Verkostung mittels Picknick und spätere

zünftige Mahlzeit

Routenverlauf Frühling

Der typische Bliesgau – Lebensräume

erleben & regionale Bioprodukte schmecken

Start an der Grundschule in Blickweiler

Besichtigung des biologisch-dynamischen

Neukahlenbergerhofs

Biologisch-dynamisches Mittagessen

Wildkräuterkunde und deren Verkostung

Routenverlauf Sommer

„LandLust“ – unser Verhältnis zur Natur

und zum Lebensmittel

Start an der Grundschule in Blickweiler

Besichtigung des Kirchheimerhofs, ein Hof

mit alter Tradition und moderner Betriebsführung

Regionales Mittagessen

Getreidekunde und deren Verkostung

Routenverlauf Herbst

Farbenspiel – eine (T)Raum- und Zeitwanderung

im Herbstlicht

Start am Hof Sonnenbogen in Wolfersheim

Wanderung durch Streuobstwiesen, Wälder,

Steinbrüche

Praktisch-kreativer Aspekt durch LandART-

Arbeiten

Wild-Beerenkunde

Verkostung mittels Picknick und spätere

zünftige Mahlzeit

Leistungen

Eselskunde und geführte Wanderung –

Wissenswertes über die langohrigen

Begleiter

Landschaftswahrnehmungsübungen &

naturkundliche Erläuterungen

alle Verkostungen & Hofbesichtigungen

Termine

Samstag, 15. März 2014 Winterwanderung

Samstag, 17. Mai 2014 Frühlingswanderung

Samstag, 19. Juli 2014 Sommerwanderung

Samstag, 11. Oktober 2014 Herbstwanderung

Das Angebot ist optional auch mit Übernachtung

buchbar

Dauer

10 bis 16 Uhr

Es begleitet Sie

Hannes Ballhorn, Natur- und Landschaftsführer

und Partner des Biosphärenreservates Bliesgau

Preis

29 Euro pro Person

Teilnehmerzahl

mind. 8 Personen

max. 16 Personen


8

Ausgangspunkt ist im Gutenbrunner Tal die

Walpurgiskapelle des einstmals als herzogliches

„Maison de Plaisance“ errichteten Schlosses

Louisenthal. Hier war von 1766 bis 1769 jene

„Feine Geschirr und Porzellanmanufaktur”

ansässig, die das berühmte, heute aufgrund

seiner Seltenheit so begehrte „weiße Gold aus

Zweibrücken“ herstellte. Neben dieser glanzvollen

Episode erfährt man mehr über Gutenbrunnens

Vergangenheit als Kurbad, Hofgut

und Forstsitz sowie das legendäre, ebenfalls

mit diesem besonderen Ort verbundene

Regiment „Royal Deux-Ponts“. Vorbei an den

Relikten vormaliger Weinbauterassen und noch

erhaltenen Wingertsmauern führt die Wanderung

anschließend zu der Ruine des vormaligen

Zisterzienserklosters Wörschweiler. Von den

stimmungsvollen Relikten der 1614 ausgebrannten

Klosteranlage geht es ein Stück lang

weiter auf Europas bedeutendster Kulturstraße

– dem Jakobspilgerweg.

Im Anschluss an die Wanderung besteht im

Wörschweiler Hof Gelegenheit, sich mit einem

Drei-Gänge-Menü nach regionalen Originalrezepten

von 1769 auf kulinarische Weise der

Barockzeit zu nähern.

Termine:

13. April 2014

14. September 2014

Treffpunkt:

14.15 Uhr am alten Bürgermeisteramt,

Homburg-Wörschweiler.

Es begleitet Sie:

Klaus Friedrich

Dauer der Wanderung:

2 Stunden

Preise:

6 Euro für die Wanderung

zzgl. 17,50 Euro bei Teilnahme

am optionalen Drei-Gänge-Menü

Teilnehmerzahl:

mind. 30 Personen

max. 45 Personen


Unter der Leitung von Wolfgang Kraus, dem ehemaligen Nationaltrainer

der Sportkletterer, und seinen Co-Trainern bieten wir Kurse

für Anfänger und Fortgeschrittene an. Die Teilnehmer erlernen u.a.

die Voraussetzungen zum Klettern im Mittelgebirge und für das

Begehen von Klettersteigen in den Alpen.

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Einsteigerkurs

Inhalte

Einblicke in die verschiedenen Schwierigkeitsgrade

und Vorstellung der Grundklettertechniken

und Körperschwerpunktschulung.

Erlernen der notwendigen Knoten

(Sicherungsknoten und Einbindeknoten)

sowie den Umgang mit der Kletterausrüstung

Klettern mit einer Seilsicherung von oben

(Top-Rope)

Ziel

Beherrschen der Knoten

Klettern in Absprunghöhe (Bouldern)

Termine

2. August 2014

23. August 2014

30. August 2014

Aufbaukurs

(Voraussetzung: vorherige Absolvierung

des Einsteigerkurses)

Inhalte

Erlernen des Kletterns mit einer Seilsicherung

von oben

Einrichtung der Top-Rope-Sicherung

Schulung von Klettertechniken

Erlernen des Abseilens

Ziel

Selbstständiges Einrichten einer

Top-Rope-Sicherung

Klettern im Klettergarten und in der

Kletterhalle

Termine

3. August 2014

24. August 2014

31. August 2014

Klettersteigkurs

Inhalte

Erlernen des Begehens eines Klettersteiges

mit den notwendigen Knoten und Umgang

mit der Kletterausrüstung

Erlernen des Abseilens

Ziel

Selbstständiges Begehen eines Klettersteiges

Termine

24. August 2014

Treffpunkt

Naturfreundehaus, Limbacher

Weg 8, 66459 Kirkel-Neuhäusel

Dauer

jeweils 10 bis 17 Uhr

Preis

38 Euro pro Person/Tag,

inkl. Kletter-Material


Teilnehmerzahl

mind. 4 Personen

max. 15 Personen

Einsteiger- und Aufbaukurs

können zusammenhängend

an einem Wochenende

gebucht werden.

11


14

1. Tag im Wald:

Einblick in die Geschichte der Holzfl ößerei

und der Forstwirtschaft

Einführung in die Werkzeugkunde und

Vermittlung der nötigen Arbeitstechniken

Baumfällung und Holzernte

Baumpfl anzung im Buchenwald

2. Tag am Wasser:

Gemeinsamer Floßbau am Ufer

anschließend Sicherheitsunterweisung

Floßfahrt auf dem Würzbacher Weiher

Leistungen

Anleitung und Betreuung durch den Förster

Dr. Helmut Wolf

Materialien und Werkzeuge für den Floß-Bau

Flößer-Mahlzeit an beiden Tagen

Termine

12./13. Juli 2014

2./3. August 2014

30./31.August 2014

weitere Termine für Gruppen auf

Anfrage möglich

Das Angebot ist optional auch mit

Übernachtung buchbar

Dauer

jeweils von 9 bis 15.30 Uhr

Treffpunkt

Würzbacher Weiher, Blieskastel-

Niederwürzbach

Referent

Dr. Helmut Wolf, Natur- und Landschaftsführer

und Partner des Biosphärenreservates Bliesgau

Preise

42 Euro pro Kind bis 12 Jahre

52 Euro pro Erwachsene

Teilnehmerzahl

mind. 8, max. 16 Personen


Das Grab der keltischen Fürstin von Reinheim

wurde hier gefunden und wird heute in

einem eindrucksvollen begehbaren Nachbau

präsentiert. Unmittelbar daneben befi nden sich

die Grundmauern der ehemals prachtvollen

römischen Villa mit repräsentativem Hauptgebäude

und das in Teilen rekonstruierte Hofareal.

Außerdem lohnt ein Besuch der öffentlichen

Thermenanlage, der einstigen gallo-römischen

Kleinstadt sowie der neuen Taverne mit ihren

kulinarischen Angeboten.

Die zweitägige Ausgrabungsaktion veranschaulicht

den Teilnehmern eine Grabung an

der größten römischen Villa nördlich der Alpen.

Die Archäologieinteressierten können sich dabei

aktiv am Geschehen beteiligen. Das Grabungscamp

beinhaltet eine fachliche

und praktische Einführung in die

Grabungstechniken sowie die

Bearbeitung der Funde. Zusätzlich

kann an einer Führung

durch die musealen Bereiche

und durch das Parkgelände

teilgenommen werden.

Wochenende

16

Leistungen

römische Mahlzeiten mit regionalen Produkten

Museumseintritt

Material

Werkzeug und exklusive Führung

Termine:

10./11. Mai 2014

12./13. Juli 2014

6./7. September 2014

Dauer:

täglich 9 bis 16 Uhr

Preis

35 Euro pro Person

Treffpunkt:

Europäischer Kulturpark Bliesbruck-Reinheim,

Eingang Museum Jean Schaub

Partner des Biosphärenreservates Bliesgau

Referent:

Michael Ecker, Archäologe und Grabungsleiter


Bei der Vermittlung von Unterkünften sind

wir Ihnen gerne behilfl ich.

Zur Auswahl stehen:

Hotel (EZ ab 59 Euro, DZ ab 89 Euro)

Pension (EZ ab 24 Euro, DZ ab 48 Euro mit

Frühstück)

Ferienwohnung (ab 45 Euro für 2 Personen

ohne Frühstück)

17


Eintägige Veranstaltung

Vormittag

Einführung in die Technik des Canadier-Fahrens

mit Erwerb der Basisstufe des Europäischen

Paddel-Passes

Ort

Niederwürzbacher Weiher

18

Nachmittag

Geführte Paddel-Tour auf einem Teilabschnitt

der Blies mit Informationen rund um Flora und

Fauna des Biosphärenreservates.

Leistungen

Anleitung und Betreuung durch zertifi zierte

Natur- und Landschaftsführer und Kanulehrer

Kanuausrüstung (Zweier-Canadier mit

Schwimmweste und Gepäcktonne)

Biosphären-Imbiss in der Mittagspause

Zertifi zierung Europäischer Paddel-Pass

Termine

5. und 6. Juli ; 26. und 27. Juli

Dauer

jeweils 10 bis 16 Uhr

Preis

69 Euro pro Person

Zweitägige Veranstaltung

Erster Tag

Einführung in die Technik des Canadier-Fahrens

mit der Möglichkeit zum Erwerb des Europäischen

Paddel-Passes Stufe 1

Ort

Niederwürzbacher Weiher

Zweiter Tag

Geführte Paddel-Tour auf einem Teilabschnitt

der Blies mit Informationen rund um Flora und

Fauna des Biosphärenreservates.

Leistungen

Anleitung und Betreuung durch zertifi zierte

Landschaftsführer und Kanulehrer

Kanuausrüstung ( Zweier-Canadier)

Biosphären-Imbiss in der Mittagspause am

zweiten Tag

Zertifi zierung Europäischer Paddel-Pass

Termine

19. und 20. Juni 2014

Dauer

14 bis 17 Uhr am ersten Tag

10 bis 17 Uhr am zweiten Tag

Preis

109 Euro pro Person

Referenten

Dr. Helmut Wolf, Förster der Biosphärenregion

Bliesgau und zertifi zierter Natur- und

Landschaftsführer in Blieskastel, Partner des

Biosphärenreservates Bliesgau

Bernhard Schmitt, Kanulehrer des Deutschen

Kanu-Verbandes, Blieskastel, Trainer der

Kanuschule Saar

Treffpunkt

Strandbad, Niederwürzbacher Weiher (10 Uhr

eintägige Veranstaltung, 14 Uhr am ersten Tag

der zweitägigen Veranstaltung)

Teilnehmerzahl

mind. 6, max. 10 Personen

Das Mindestalter beträgt 12 Jahre. Alle Teilnehmer

müssen schwimmen können. Der Transfer

zwischen dem stehenden Gewässer und der

Blies erfolgt unter Anleitung in Eigenregie.


Paddelspaß mit

Paddelpass

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Altstadtführung in der Barockstadt

Blieskastel:

Ein Spaziergang durch die Gassen Blieskastels ist

wie eine Wanderung durch vergangene Jahrhunderte.

In allen Winkeln kann die Geschichte

bildhaft und allgegenwärtig erlebt werden. Die

barocke Schlosskirche, die Hofratshäuser an der

Schlossbergstraße, die Orangerie, alte Brunnen,

malerische Gassen, der historische Paradeplatz

und repräsentative Barockbauten werden Sie in

ihren Bann ziehen. Dazu erfahren Sie passende

Geschichten und Geschichte.

Preis 0 Euro; diese Führung ist im Tagespreis

von 150 Euro enthalten

Erlebniswanderung über den Hölschberg

Ein Natur- und Landschaftsführer erklärt auf der

2 – 7 km langen Strecke bei herrlicher Aussicht

über den etwa 400 m hohen Höhenzug

die Besonderheiten sowie die Entstehung dieser

einzigartigen Kulturlandschaft. An verschiedenen

Stationen erfährt der Besucher darüber hinaus

Wissenswertes über den Kalkbuchenwald, die

Siedlungsgeschichte und die beeindruckenden

Keltengräber. Am Jägerspfuhl bildet die Sage

„Vom wilden Jäger“ den Abschluss.

Preis 0 Euro; diese Führung ist im Tagespreis

von 150 Euro enthalten

Besuch einer Ölmühle mit Vorführung

und Verkostung

Die zwei Ölmühlen in der Region knüpfen an die

jahrhundertealte Tradition der Produktion von

Pfl anzenölen aus dem Bliesgau an. Spezialisiert

ist man auf den Anbau der Ölpfl anzen und der

Herstellung von heimischen, schmackhaften und

seltenen Speiseölen. Bekanntestes Produkt ist

das Leindotteröl. Schon bei den Kelten bekannt,

dann vergessen, erlebt es als Gourmetöl eine

Renaissance in den deutschen Küchen.

Sie erhalten vor Ort nicht nur einen Einblick in die

Herstellung sondern dürfen die verschieden Öle

auch bei einer Verkostung erschmecken.

Preis: zusätzlich 3,50 Euro pro Person

Der Falkner und sein Uhu Anton

Auf dem Arm des Falkners sitzend, fesselt Sie

Uhu Anton mit dem Blick aus seinen riesigen

Knopfaugen, mit denen er den Betrachter in

stoischer Ruhe fi xiert. Auf „Befehl“ breitet er seine

Schwingen aus oder zeigt, wie weit er seinen Kopf

drehen kann. Dabei erklärt der Falkner die Lebenswelt

des Uhus im Biosphärenreservat und seine

Jagdgewohnheiten: ein beeindruckendes Erlebnis.

Preis: zusätzlich 40 Euro pro Gruppe

22


Einblick in die Erlebniswelt Bauernhof

Sie wollen bei einer Hofführung Hintergründe und

Informationen über Tiere und Pfl anzen erfahren?

Und dabei Neues und Außergewöhnliches erschmecken?

Dann sind Sie auf einem unseren

Höfen im Biosphärenreservat genau richtig! Sie

haben die Wahl zwischen der Bliesgau-Molkerei

in Ommersheim, dem Kirchheimer Hof in Blieskastel

oder dem Wintringer Hof in Bliesransbach.

Preis Hofführung

zusätzlich ca. 50 Euro pro Gruppe

„Süße Verführung“ - Besuch beim Imker

und Streuobstwiesen

Sie sind Honigliebhaber und wollten schon immer

mehr über das „Naturgold“ Honig wissen? Hier

erfahren Sie neben Einblicken in die Imkerei

auch Interessantes über die Streuobstwiesen im

Biosphärenreservat Bliesgau. Die einzigartige

Tier- und Pfl anzenwelt wie auch die Bedeutung

für das Kleinklima werden Ihnen erläutert.

Nach einem kurzen Spaziergang durch die

Streuobstwiesen gibt es noch leckeres wie Honig

und Schnaps zu verkosten.

Preis zusätzlich 40 Euro pro Gruppe

Reiseleitung ganztägig

150 Euro zzgl. Kosten für die zusätzlich ausgewählten

Bausteine, wenn angegeben.

Reiseleitung stundenweise:

nach Vereinbarung

Es begleitet Sie ein Natur- und

Landschaftsführer, Partner des

Biosphärenreservates Bliesgau

23


Die Nordroute

(Standort: Hotel zur Post, Blieskastel)

1. Tag: Hornbach - Blieskastel, 15 km

2. Tag: Blieskastel - Heckendalheim, 12 km

3. Tag: Heckendalheim - Saarbrücken -

St. Arnual, 12 km

Die Südroute (Standort: Hotel Bliesbrück,

Gersheim-Herbitzheim)

1. Tag: Hornbach - Medelsheim, 16 km

2. Tag: Medelsheim - Gräfi nthal, 15 km

3. Tag: Gräfi nthal - Sarreguemines, 16 km

Leistungen

2 Übernachtungen mit Frühstück

Transferservice zu den Tagesetappen

Wanderkarte

Pilgerpass

Reiseführer Biosphärenreservat Bliesgau

Transfer-Service

Ab 2 Personen inklusive, bei

Einzelbuchung Aufschlag für die

Transfer-Leistung

Preise pro Person

Nordroute:

ab 140 Euro im Doppelzimmer

ab 162 Euro im Einzelzimmer

Südroute:

ab 149 Euro im Doppelzimmer

ab 178 Euro im Einzelzimmer

Verlängerungsnacht auf Anfrage

gerne möglich.

24

Termine

ganzjährig buchbar


Zu all Ihren Wanderungen erhalten Sie morgens

ein Lunchpaket für unterwegs. Relaxen Sie

nach der Wanderung in der hauseigenen Sauna.

Auf Wunsch werden Sie zum Ausgangspunkt

Ihrer Wanderungen gefahren und am Ziel

wieder abgeholt.

Wanderempfehlungen:

Hüttenwanderweg St. Ingbert (11 km)

Bliesgau-Tafeltour Gersheim (16 km)

Kirkler Tafeltour (8 km)

Schlossberg-Tour Homburg (12 km)

Blies-Grenz-Weg Kleinblittersdorf (15 km)

Leistungen:

2 Übernachtungen im Alfa-Hotel St. Ingbert

mit Frühstückbuffet

eine Flasche Bliesgau-Apfelsaft auf dem

Zimmer

Lunchpakete zu allen Wanderungen

Benutzung der Sauna

Info- und Kartenmaterial

Reiseführer Biosphärenreservat Bliesgau

Zeitraum:

ganzjährig buchbar, ab 2 Personen

Preise pro Person:

ab 139 Euro im Doppelzimmer

ab 172 Euro im Einzelzimmer

Optional buchbare Zusatzleistungen:

Transfer zum Startpunkt der Wanderungen und

Abholung am Ziel (Preis auf Anfrage)

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Übernachten Sie bei uns und sparen Sie

bei vielen optional buchbaren Aktionen!

Ihre ersten Eindrücke vor Ort:

Gemütlich ankommen und zum Kulturlandschaftszentrum

Haus Lochfeld schlendern.

Eine kurze Fahrt nach Blieskastel - Unsere

Barockstadt lädt Sie ein!

Leistungen

Ab 2 Übernachtungen in einer Ferienwohnung

Viele eindrucksvolle Entdeckerbausteine;

für Sie optional buchbar!

Hier purzeln die Preise ab 2 Übernachtungen

Optional für Sie buchbar, z.B.:

Eintritt im Europäischen Kulturpark

Bliesbruck-Reinheim (30 % Ermäßigung)

Eintritt im Römermuseum Schwarzenacker

(20 % Ermäßigung)

Eselwanderung mit unserem Natur- und

Landschaftsführer Hannes Ballhorn (20%)

Nachtwächterwanderung in Blieskastel mit

unserem Natur- und Landschaftsführer

Siegfried Hess von Oktober bis März

(auf Anfrage)

Naturbühne Gräfi nthal, Theater unter freiem

Himmel (20% auf die erste von zwei Eintrittskarten)

Für Gruppen ab 10 Personen:

Geführte Bliesgau-Entdeckungstour als

sinnliches Erlebnis mit einem zertifi zierten

Natur- und Landschaftsführer

Und vieles mehr erwartet Sie auf Ihrer

individuellen Entdeckungstour!

Termine

Ganzjährig buchbar

Auch für Gruppen ab 10 Personen

Preise für 2 Personen

ab 75 Euro in einer Ferienwohnung für

2 Übernachtungen

Hauptsach gudd gess! Auf Wunsch für Sie…

Reichhaltiges saarländisches Frühstück aus überwiegend regionalen Produkten:

Ihr Kühlschrank wird für Sie gefüllt!

Genussabend mit typisch saarländischen Spezialitäten. Optional auch für Vegetarier!

26

© Tourismus Zentrale Saarland GmbH


Tourenempfehlungen:

Sieben-Weiher-Tour St. Ingbert (29 km)

Adebar-Tour (24 km)

Bliesgau-Biosphären-Runden (36 km

oder 70 km)

Blieskastel-Saarbrücken (39 km)

Leistungen:

2 Übernachtungen mit Frühstück

Überraschung auf dem Zimmer

Lunchtüte pro Tag

Radkarte und Radtourenplaner

Reiseführer Biosphärenreservat Bliesgau

Preis:

ab 98 Euro pro Person im Doppelzimmer

ab 108 Euro pro Person im Einzelzimmer

27


Etappenbeschreibung:

30

1. Tag: Sarreguemines – Blieskastel,

ca. 34 km

Individuelle Anreise nach Sarreguemines bis

spätestens 14 Uhr am Bahnhof. Wir empfehlen

Ihnen einen Besuch des Casinos,

welches idyllisch am Saarufer liegt. Durch das

Biosphärenreservat Bliesgau erreichen Sie

Gersheim mit dem Orchideengebiet. Entlang

der idyllischen Blies kommen Sie bald in Ihrem

Übernachtungsort Blieskastel an. Die Stadt ist

Teil der Barockstraße und Kneippkurort. Die

malerische Altstadt mit Brunnen, Innenhöfen

und Barockbauten wird Ihnen gefallen! Zu den

bedeutendsten Bauwerken zählen die Orangerie,

die Schlosskirche und die über 300-jährige

Heilig-Kreuz-Kapelle.

2. Tag: Blieskastel – Schönenberg-

Kübelberg, ca. 34 km

Kaum im Sattel erreichen Sie das Römermuseum

Schwarzenacker. Über das Storchenparadies

Beeden kommen Sie nach Homburg,

wo die Schlossberghöhlen, und die Ruine

Hohenburg einen Besuch wert sind. Ein idealer

Rastplatz direkt am Radweg ist die Fischerhütte

am Mohrmühlweiher bei Waldmohr, ehe Sie

in Schönenberg-Kübelberg eintreffen. Ganz

sportliche Radler umrunden dort noch den

Ohmbachsee, der mit seinem Wasserspielplatz

und Tretbootverleih auch eine längere Pause

wert ist.

3. Tag: Schönenberg-Kübelberg – Ulmet,

ca. 29 km

In Glan-Münchweiler können Sie die Viergöttersteine

Juno, Merkur mit Caduceus, Minerva und

Hercules und zwei mittelalterliche Steinsarkophage

bestaunen. In Altenglan empfehlen

wir Ihnen eine Draisinentour – ein besonderes

Erlebnis! In Bedesbach lässt die Alte Schmiede

erahnen, welche Handwerkskunst erforderlich

war, um einfache Alltagsgegenstände zu

hämmern. Ihr Übernachtungsort Ulmet liegt

beschaulich am Glan. Die Flurskapelle abseits

der Gemeinde mit dem Turm aus dem 11. Jahrhundert

ist eine Besichtigung wert.

4. Tag: Ulmet – Meisenheim, ca. 26 km

Ein Kleinod der Handwerksgeschichte ist die Ölmühle

St. Julian mit einer der letzten in Europa noch erhaltenen

Stempelpressen aus einem Stamm. Vorführung nach Vereinbarung.

Ein imposantes Zeugnis des Übergangs von

der Romanik zur Gotik ist die 3schiffi ge evangelische Pfarrkirche

Offenbach. Bei Lauterecken lohnt sich eine Rast im

historischen Ortskern, wo die Lauter in den Glan mündet.

Ihr Übernachtungsort Meisenheim ist bald erreicht.

Besonders sehenswert ist die historische Altstadt mit den

Adelshöfen und der weitgehend erhaltenen mittelalterlichen

Stadtmauer. Auch die ehemalige Synagoge sowie

die imposante spätgotische Schlosskirche mit Wittelsbacher

Grabmalen und der Stumm-Orgel sind sehenswert. Lassen

Sie den Abend bei einer Nachtwächterführung ausklingen.


Leistungen

4 Übernachtungen mit

Frühstücksbuffet

5. Tag: Meisenheim – Staudernheim,

ca. 12 km

Immer am Glan entlang kommen Sie

nach Odernheim, dessen Klosterruine

eng mit der Geschichte von Hildegard von

Bingen verknüpft ist. Hier erstellte sie ihr

erstes Werk „Scivias“ in der Ruhe und

Beschaulichkeit des Nahelandes. Kaum

im Sattel erreichen Sie Staudernheim, den

anerkannten Erholungsort an der Nahe. Auf

keinen Fall sollten Sie den Barfußpfad und

das Rheinland-Pfälzische Freilichtmuseum

in Bad Sobernheim versäumen, bevor

Sie die individuelle Rückreise antreten.

Gepäck- und Radübergabe ist um 14 Uhr

in Bahnhofsnähe.

Tourenprofil

Sie radeln auf durchgehend beschilderten

Strecken, meist auf verkehrsfreien

Radwegen und Nebenstraßen. Zwischen

Homburg und Waldmohr führt Sie die

Etappe im leichten Bergauf zum Glan.

Ansonsten verläuft die Route in fl achem

bis leicht hügeligem Gelände, ab Waldmohr

sogar mit leichtem Gefälle.

Schwierigkeitsgrad: leicht

4 x Drei-Gänge Menü

am Abend

Täglich eine Flasche

Wasser auf dem Zimmer

Gepäcktransfer von Hotel

zu Hotel

Aperitif zum Urlaubsstart

Radkarte

Infopaket

Termine

buchbar von März bis Ende

Oktober, ab 2 Personen

Reisebeginn

freitags, samstags und

sonntags

Preise pro Person

ab 397 Euro im DZ, ab 456 Euro im EZ

Optional buchbare Zusatzleistungen:

Mountain- oder Trekkingbikes (Herren- oder Damenausführung) mit 24-Gang-Schaltung

und Freilauf sowie 8-Gang-Damenräder mit tiefem Einstieg und Rücktrittbremse: 50 Euro

Elektrorad: 90 Euro

Helm: 10 Euro

Ortlieb-Gepäcktaschen (einseitig oder als Doppeltasche): 10 Euro

Aufpreis für Mitnahme des eigenen Rades: 8 Euro

31


Wir laden Sie ein, gemeinsam mit dem NABU

Saarpfalz den Bliesgau als naturwissenschaftliche

Landschaft mit seinen zahlreichen

Orchideen- und Vogelarten zu entdecken.

1. Tag – Anreise zum Hotel, 3 km

32

Anreise am Mittwoch bis 14 Uhr und Begrüßung

mit einem Bliesgau Apfelsecco. Danach starten

wir eine kleine Wanderung mit ersten Beobachtungen

in Streuobstwiesen und Halbtrockenrasen.

Das Abendessen nehmen wir in einem

schönen Hotel der Mittelklasse ein.

2. Tag – Bliesgau-Tafeltour, ca. 10 km

Am Donnerstag wandern wir die abwechslungsreiche

Bliesgau-Tafeltour. Das Mittagessen

nehmen wir in einem Restaurant an der Wanderstrecke

ein.

Auf dem Höhenrücken wandern wir talabwärts

und blicken in eine grandiose Kulturlandschaft.

Am Nachmittag kommen die Orchideenliebhaber

bei einer gemütlichen Wanderung durch ein

mit Orchideen besiedeltes Naturschutzgebiet

voll auf ihre Kosten. Das Abendessen nehmen

wir in einem schönen Hotel der Mittelklasse ein.

3. Tag – Natur und Kultur im Europäischen

Kulturpark Bliesbruck-Reinheim,

ca. 6 km

Nach einer kurzen Tour mit der Buslinie 501

besuchen wir am Freitag den Europäischen

Kulturpark Bliesbruck-Reinheim. Mit seiner

einzigartigen Vielfalt von Pfl anzen und Tieren

ist der Park ein Höhepunkt der Region. Vor

allem die besondere Lage auf der deutsch/französischen

Grenze macht die Besichtigung zu

einem einzigartigen Erlebnis. Das Mittagessen

aus regionalen Produkten nehmen wir in der

römischen Taverne ein. Der Nachmittag steht

zur freien Verfügung. Abends ist ein gemeinsames

Abendessen in einem schönen Hotel der

Mittelklasse möglich.

4. Tag – Entdeckertour in das schönste

Biosphärendorf, Wolfersheim, ca. 12 km

Am Samstag begeben wir uns auf die

Suche nach Orpheusspötter, Wendehals und

Neuntöter. Die weitere Wanderung führt uns

dann zu einer Apfelsaftprobe im Bienenkorb

der Familie Theis in Wolfersheim, mit seinen

prächtigen bliesgautypischen Bauernhäusern.

Das Abendessen nehmen wir im Café Saisonal

in Herbitzheim ein.

5. Tag – Natur- und Vogelbeobachtung

in der Bliesaue, ca. 4 km

Früh morgens machen wir uns auf den Weg

in die Bliesaue und suchen nach Pirol und Co.

Danach erwartet uns ein kräftiges Frühstück

im Hotel. Gegen 11 Uhr endet die Reise und der

Tag steht Ihnen zur freien Verfügung.

Tourenprofil

Sie erkunden eine abwechslungsreiche, leicht

hügelige Landschaft mit kulturell-historischen

Aspekten. Malerische Orte wie das schönste

Dorf des Bliesgaus, der Europäische Kulturpark

oder artenreiche Orchideenwiesen füllen Ihre

Sinne mit Freude.

Die Tour ist für mittlere Ansprüche ausgelegt

und erfordert eine leichte Kondition.

Bei schlechtem oder extrem heißem Wetter

werden wir die Wanderungen abkürzen.


Leistungen

4 Übernachtungen mit Frühstück in einem

schönen Hotel der Mittelklasse

3 x Halbpension

1 x Apfelsaftprobe und Präsentkörbchen

im Bienenkorb Wolfersheim

1 x Abendessen im Café Saisonal in

Herbitzheim

1 x Mittagessen in der römischen Taverne

im Europäischen Kulturpark

1 x Gruppenticket für die Buslinie 501 am

Freitag

Führungen mit Christoph Braunberger,

einem erfahrenen Landschaftsplaner,

Vizevorstand des NABU Saarpfalz, ornithologisch

und botanisch gleichermaßen

erfahren seit 30 Jahren

Reiseführer Biosphärenreservat Bliesgau

Termine

28. Mai bis 1. Juni 2014

11. Juni bis 15. Juni 2014

Reisebeginn

mittwochs

Preise pro Person

ab 389 € im Doppelzimmer

ab 449 € im Einzelzimmer

33


34

1. Anmeldung

Mit der Reiseanmeldung, die telefonisch, mündlich oder schriftlich per

Brief, E-Mail oder Fax bei der Saarpfalz-Touristik eingeht, bietet Ihnen

die Saarpfalz-Touristik, im weiteren „SPT“ genannt, als Veranstalter

den Abschluss eines Vertrages an. Dieser schließt die Anerkennung

unserer Veranstaltungsbedingungen ein. Ihre Anmeldung wird von

uns mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung beantwortet, denen

die Bedingungen „Organisatorisches zu den Veranstaltungen…“ beigefügt

werden. Der die Buchung vornehmende Gast haftet auch für alle

Verpflichtungen etwa angemeldeter Gruppenmitglieder aus dem Reisevertrag,

sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte

schriftliche Erklärung übernommen hat.

Handelt der Buchende als Stellvertreter, so gelten die einschlägigen

Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

2. Gruppen


häufig nicht langfristig bestimmen lässt, besteht die Möglichkeit,

in diesen Fällen unter Angabe einer geschätzten Teilnehmer-

Innenzahl zu buchen.


zahl anzugeben, damit für den Veranstalter Planungssicherheit besteht.


testens bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstag, fällig wird.


dass sie für die Vertragserfüllung aller von ihnen angemeldeten TeilnehmerInnen

verantwortlich sind (siehe hierzu Punkt 1, die letzten

2 Sätze!).

3. Bezahlung

der schriftlichen Auftragsbestätigung der Teilnahme durch

den Veranstalter SPT ist die Anmeldung für beide Vertragsparteien

verbindlich. Die dann zugehende Rechnung ist innerhalb

von 14 Tagen zu begleichen. Bei TeilnehmerInnen-

Beiträgen von mehr als 100 Euro ist eine Anzahlung in Höhe

von 50 % sofort zu leisten.


50 % bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung auf das

Konto der SPT, Konto-Nr. 1010 455 374 bei der Kreissparkasse

Saarpfalz, zu überweisen.

Wenn die genannten Zahlungsziele nicht eingehalten werden,

behält sich die SPT vor, vom Vertrag zurückzutreten und den

TeilnehmerInnen-Platz an einen anderen Interessenten neu

zu vergeben.


(bei weniger als 14 Tagen bis zur Veranstaltung) reicht auch die

Zusage der SPT per Telefon oder E-Mail als Teilnahmebestätigung

aus. Die Zahlung des Gesamtbetrages wird dann sofort fällig. Die

Organisationsbedingungen werden umgehend zugestellt bzw. bei

der Veranstaltung ausgehändigt.


einer Veranstaltung, kann der TeilnehmerInnenbeitrag spätestens

am Veranstaltungstag vor Beginn der Tour in bar beglichen werden.

Alternativ wird auch ein von der Einzahlungsbank quittierter Überweisungsträger

anerkannt.

4. Rücktritt des Teilnehmers

Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt

muss jedoch in jedem Fall schriftlich erfolgen. Kosten des Rücktritts

werden wie folgt fällig:

bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 10 %

bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 25 %

bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 50 %

bis 6 Tage vor der Veranstaltung: 75 %

ab dem 5. Tag vor der Veranstaltung: 90 %

1 Tag vor dem Veranstaltungs-

Termin und bei Nicht-Teilnahme: 100 %

Der Reisende kann für die von ihm gebuchte Veranstaltung eine Ersatzperson

stellen. Er steht finanziell für diese Person ein, wenn sich für die

SPT deren Leistungsunfähigkeit erweisen sollte.

5. Umbuchungen

Umbuchungen sind auf einen anderen Termin der gleichen Veranstaltungsart

bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, sofern die neuen

Veranstaltungskosten die ursprünglichen Kosten nicht übersteigen.

Anderenfalls wird der Aufschlag sofort fällig.

6. Rücktritt von der Veranstaltungsvereinbarung durch die SPT

In besonderen Fällen (= zu erwartende besondere Verhältnisse)

wie Hochwasser, Sturm und bei Eintritt weiterer äußerer Umstände, die

einen sicheren Ablauf der Veranstaltung gefährden, behält sich die SPT

vor, von der Vereinbarung zur Durchführung der Veranstaltung zurückzutreten.

Selbstverständlich wird in derartigen Fällen die bereits geleistete

Zahlung rückerstattet.

6.1 MindestteilnehmerInnenzahl

Unser Veranstaltungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden,

wenn eine ausreichende TeilnehmerInnenzahl erreicht ist.

Wird die für die sinnvolle und wirtschaftliche Durchführung der

Veranstaltung erforderliche TeilnehmerInnenzahl durch die tatsächlichen

Anmeldungen nicht erreicht, behält sich die SPT vor, die Veranstaltung

bis zu 7 Tagen vor dem Termin abzusagen. Die angemeldeten

TeilnehmerInnen erhalten dann bereits geleistete

Zahlungen unverzüglich zurück.


dere Veranstaltung der gleichen Art angerechnet.

7. Haftung


einem erhöhten Risiko verbunden sein, das die TeilnehmerInnen

selbst verantworten müssen.

TeilnehmerInnen

nur im Rahmen ihrer privaten Vorsorge abgesichert.

Die SPT als Anbieterin haftet lediglich im Fall von Vorsatz oder

grober Fahrlässigkeit nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Beschäftigten,

jedoch nicht für Verschulden und Schäden, die durch

Fremdfirmen und Eigenverschulden der TeilnehmerInnen entstanden

sind.

Der Veranstalter haftet auch nicht für Schäden, die entstanden sind,

weil den Anweisungen des zuständigen und für die ordnungsgemäße

Durchführung verantwortlichen Leiters einer Veranstaltung

nicht Folge geleistet wurde.

8. Besondere Witterungsverhältnisse

somit auch

nicht für suboptimale Witterungsbedingungen haftbar gemacht

werden.


jedem Wetter durchgeführt, insbesondere auch bei Regen oder

jahreszeitlich ungewöhnlich hohen oder niedrigen Temperaturen.


Regen, rechtfertigen für die TeilnehmerInnen daher weder eine

kostenfreie Kündigung der Teilnahme noch eine kostenfreie Nichtteilnahme,

also auch keinen sonstigen kostenfreien Anspruch auf

die Auflösung des Vertragsverhältnisses.

verschiebung

noch auf eine sonstige Änderung der Organisation oder

der Leistung bestanden werden.


ergeben sich andere Rechtsfolgen (siehe hierzu auch Punkt 6!).


Unsere Reisebedingungen zu Pauschalreisen

Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalangebote (Gesamtheit von

Reiseleistungen gemäß § 651 a Abs. 1 BGB). Sie werden, soweit nach den gesetzlichen

Bestimmungen wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen - nachfolgend „Gast“

genannt – und uns als Reiseveranstalter/Vermittler – nachfolgend „SPT“ genannt – im

Buchungsfalle nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 ff. BGB zustande kommenden

Reisevertrages.

Bitte lesen Sie diese Bestimmungen daher sorgfältig durch.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Buchung, die schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen

kann, bietet der Gast der SPT den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage

der Reiseausschreibung verbindlich an.

1.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die SPT zustande. Sie bedarf keiner

bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird die SPT dem Gast

die Buchungsbestätigung aushändigen.

1.3 Der die Buchung vornehmende Gast haftet auch für alle Verpflichtungen etwa

angemeldeter Gruppenmitglieder aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung

durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.

2. Bezahlung

2.1 Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Gesamtpreises,

mindestens 25,– € pro Person, zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird.

2.2 Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die

Reise durchgeführt wird.

3. Leistungen

3.1 Die Leistungsverpflichtung der SPT ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der

Buchungsbestätigung sowie der darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung

im Prospekt und aus mit dem Gast schriftlich oder mündlich rechtsverbindlich getroffenen

Vereinbarungen.

3.2 Leistungsträger sind von der SPT nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben

oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung der SPT hinausgehen.

3.3 Orts- Hotel- oder Hausprospekte, die nicht von der SPT herausgegeben werden,

sind für diese unverbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit

dem Gast zum Gegenstand der vertraglichen Leistungen der SPT gemacht wurden.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die

nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der SPT nicht wider Treu und

Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen

nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung

führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle

Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit

Mängeln behaftet sind. Die SPT ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen

und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls

wird die SPT dem Gast eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt

anbieten.

5. Rücktritt durch den Gast, Umbuchung

5.1 Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich

ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der SPT. Der Rücktritt ist immer schriftlich

zu erklären.

5.2 Tritt der Gast vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die

SPT Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen.

Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und

gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.

5.3 Die SPT kann ihren Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden

Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten

Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren:

bis zu 30 Tagen vor Reiseantritt 10 %

bis zu 15 Tagen vor Reiseantritt 30 %

bis zu 7 Tagen vor Reiseantritt 50 %

bis zu 3 Tagen vor Reiseantritt 75 %

Ab 3 Tagen vor Reiseantritt bzw. Nichtantritt der Reise 80 %

5.4 Dem Gast bleibt es vorbehalten, der SPT nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich

geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. In diesem

Fall ist der Gast zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

5.5 Anstatt einer pauschalen Entschädigung kann die SPT ihre konkret entstandenen

Kosten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen als Schaden geltend machen.

Sie ist in diesem Fall verpflichtet, dem Gast ihre Aufwendungen im Einzelnen zu

beziffern und zu belegen.

5.6 Werden auf Wunsch des Gastes nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich

des Reisetermins, der Unterkunft oder der Verpflegungsart oder gebuchter Zusatzleistungen

vorgenommen (Umbuchung), kann die SPT bis 31 Tage vor Reiseantritt ein

Entgelt in Höhe von 25,– € pro Änderung erheben. Umbuchungswünsche des Gastes,

die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu

Bedingungen gemäß Ziffer 5.3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Gast einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen

zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich die SPT bei den Leistungsträgern

um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung

entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung

gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Die SPT kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Gast

die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der SPT oder ihrer Beauftragten

nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass

die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die SPT, so behält

sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten

Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen

Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich

der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

8. Beschränkung der Haftung der SPT

Die vertragliche Haftung der SPT für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf

den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich

noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit die SPT für einen dem Gast

entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich

ist.

9. Gewährleistung, Kündigung und Anzeigepflicht

9.1 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.

Die SPT kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen

Aufwand erfordert. Die SPT kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine

gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

9.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende

eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis

ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert

der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.

9.3 Der Reisegast ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich der SPT oder der

dem Reisenden hierfür benannten Stelle anzuzeigen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft,

einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

9.4 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die SPT

innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen

der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und

aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen.

Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem,

der SPT erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die

Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der SPT verweigert

wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes

Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet der SPT den auf die

in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese

Leistungen für ihn von Interesse waren.

9.5 Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz

wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf

einem Umstand, den die SPT nicht zu vertreten hat.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende

innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise

gegenüber der SPT geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche

nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist

verhindert worden ist.

10.2 Ansprüche des Gastes nach § 651c bis 651f BGB verjähren nach einem Jahr

ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen der SPT und

dem Gast Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch

begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast oder die SPT die

Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate

nach dem Ende der Hemmung ein.

10.3 Ansprüche des Gastes im Sinne der Ziff. 9.1 verjähren in sechs Monaten nach

dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.

10.4 Macht der Gast nach vertraglich vorgesehenem Reiseende Ansprüche innerhalb

eines Monats geltend, so ist die Verjährung so lange gehemmt, bis die SPT die Ansprüche

schriftlich zurückweist.

11. Gerichtsstand

11.1 Der Gast kann die SPT an deren Sitz verklagen.

11.2 Für Klagen gegen den Gast ist ein Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um

Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen

Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz

oder Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist

der Sitz der SPT maßgebend.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit der

Reisebedingungen im Übrigen. Diese Bestimmungen gelten bei Veranstaltungs- und

Vermittlungsleistungen der SPT.

Reiseveranstalter:

Zweckverband Saarpfalz-Touristik; Paradeplatz 4, 66440 Blieskastel

Die Saarpfalz-Touristik ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in Form eines

Zweckverbandes.

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Touristik lassen sich ideal

per Gutschein verschenken.

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start-werbeagentur.de

Informationen zum ÖPNV

Im Internet unter www.saarfahrplan.de oder www.saarpfalzbus.de

Das Biosphärenreservat Bliesgau ist auch Fahrtziel Natur.

Fotos: Eike Dubois, Martin Hirsch, Günter Maier, Bildarchiv Saarpfalz-Touristik, Udo Steigner,

NABU (Tom Dove, Fred Kasulke, Hans Polin), Hannes Ballhorn, Helmut Guth, Rainer Klose, Gunther Kopp, VG Medelsheim,

Stadt Homburg, Stadt Hornbach, Tourismus Zentrale Saarland GmbH, Fotolia, Shutterstock

Diese Broschüre ist auf FSC-zertifiziertem Papier gedruckt.

Saarpfalz-Touristik

Gebäude der Sparkasse

Paradeplatz 4

66440 Blieskastel

Telefon: (0 68 41) 104 - 71 74

Telefax: (0 68 41) 104 - 71 75

touristik@saarpfalz-kreis.de

www.saarpfalz-touristik.de

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