Untitled - Toubiz
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Untitled - Toubiz
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Routenverlauf und Genuss-Stationen
Start am Hubertushof Born in Blieskastel-Niederwürzbach
Honigverkostung vor Ort mit einem
Imker
Wanderung zur Bliesgau-Molkerei
in Ommersheim
Verkostung verschiedener Bliesgau
Molkerei-Produkte
weiter per Pedes zum Kulturlandschaftszentrum
Haus Lochfeld
Führung durch die Gartenanlage –
Einblick in die Kulturlandschaft des
Bliesgaus
Verköstigung verschiedener Öle
Rückfahrt im Bus zum Hubertushof
regionales Abendessen im Hubertushof
Leistungen
geführte Wanderung
alle Verkostungen
Rücktransport mit Bus
Abendessen im Hubertushof,
Vegetarier-Abendessen möglich
Termine
Samstag, 26. April 2014
Samstag, 14. Juni 2014
Samstag, 13. September 2014
Samstag, 11. Oktober 2014
Das Angebot ist optional auch mit
Übernachtung buchbar
Dauer
10 bis 19 Uhr, Abendessen im Anschluss
Treffpunkt
Hubertushof Born, Blieskastel-
Niederwürzbach
Es begleitet Sie
Johannes Ruck, Natur- und Landschaftsführer
oder
Eva Hubert, Natur- und Landschaftsführerin
Partner des Biosphärenreservates Bliesgau
Preis
47 Euro pro Person
Teilnehmerzahl
mind. 15 Personen
max. 20 Personen
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Routenverlauf Winter
Natur – Wahrheiten der Bliesgau-Landschaft
im Winter
Start am Hof Sonnenbogen in Wolfersheim
Ursprung von Bäumen und Geländereliefs
Wanderung durch Streuobstwiesen,
Steinbrüche, Keltengräber, Wald
Wolfersheim als traditionelles Arbeiterund
Bauerndorf
Verkostung mittels Picknick und spätere
zünftige Mahlzeit
Routenverlauf Frühling
Der typische Bliesgau – Lebensräume
erleben & regionale Bioprodukte schmecken
Start an der Grundschule in Blickweiler
Besichtigung des biologisch-dynamischen
Neukahlenbergerhofs
Biologisch-dynamisches Mittagessen
Wildkräuterkunde und deren Verkostung
Routenverlauf Sommer
„LandLust“ – unser Verhältnis zur Natur
und zum Lebensmittel
Start an der Grundschule in Blickweiler
Besichtigung des Kirchheimerhofs, ein Hof
mit alter Tradition und moderner Betriebsführung
Regionales Mittagessen
Getreidekunde und deren Verkostung
Routenverlauf Herbst
Farbenspiel – eine (T)Raum- und Zeitwanderung
im Herbstlicht
Start am Hof Sonnenbogen in Wolfersheim
Wanderung durch Streuobstwiesen, Wälder,
Steinbrüche
Praktisch-kreativer Aspekt durch LandART-
Arbeiten
Wild-Beerenkunde
Verkostung mittels Picknick und spätere
zünftige Mahlzeit
Leistungen
Eselskunde und geführte Wanderung –
Wissenswertes über die langohrigen
Begleiter
Landschaftswahrnehmungsübungen &
naturkundliche Erläuterungen
alle Verkostungen & Hofbesichtigungen
Termine
Samstag, 15. März 2014 Winterwanderung
Samstag, 17. Mai 2014 Frühlingswanderung
Samstag, 19. Juli 2014 Sommerwanderung
Samstag, 11. Oktober 2014 Herbstwanderung
Das Angebot ist optional auch mit Übernachtung
buchbar
Dauer
10 bis 16 Uhr
Es begleitet Sie
Hannes Ballhorn, Natur- und Landschaftsführer
und Partner des Biosphärenreservates Bliesgau
Preis
29 Euro pro Person
Teilnehmerzahl
mind. 8 Personen
max. 16 Personen
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Ausgangspunkt ist im Gutenbrunner Tal die
Walpurgiskapelle des einstmals als herzogliches
„Maison de Plaisance“ errichteten Schlosses
Louisenthal. Hier war von 1766 bis 1769 jene
„Feine Geschirr und Porzellanmanufaktur”
ansässig, die das berühmte, heute aufgrund
seiner Seltenheit so begehrte „weiße Gold aus
Zweibrücken“ herstellte. Neben dieser glanzvollen
Episode erfährt man mehr über Gutenbrunnens
Vergangenheit als Kurbad, Hofgut
und Forstsitz sowie das legendäre, ebenfalls
mit diesem besonderen Ort verbundene
Regiment „Royal Deux-Ponts“. Vorbei an den
Relikten vormaliger Weinbauterassen und noch
erhaltenen Wingertsmauern führt die Wanderung
anschließend zu der Ruine des vormaligen
Zisterzienserklosters Wörschweiler. Von den
stimmungsvollen Relikten der 1614 ausgebrannten
Klosteranlage geht es ein Stück lang
weiter auf Europas bedeutendster Kulturstraße
– dem Jakobspilgerweg.
Im Anschluss an die Wanderung besteht im
Wörschweiler Hof Gelegenheit, sich mit einem
Drei-Gänge-Menü nach regionalen Originalrezepten
von 1769 auf kulinarische Weise der
Barockzeit zu nähern.
Termine:
13. April 2014
14. September 2014
Treffpunkt:
14.15 Uhr am alten Bürgermeisteramt,
Homburg-Wörschweiler.
Es begleitet Sie:
Klaus Friedrich
Dauer der Wanderung:
2 Stunden
Preise:
6 Euro für die Wanderung
zzgl. 17,50 Euro bei Teilnahme
am optionalen Drei-Gänge-Menü
Teilnehmerzahl:
mind. 30 Personen
max. 45 Personen
Unter der Leitung von Wolfgang Kraus, dem ehemaligen Nationaltrainer
der Sportkletterer, und seinen Co-Trainern bieten wir Kurse
für Anfänger und Fortgeschrittene an. Die Teilnehmer erlernen u.a.
die Voraussetzungen zum Klettern im Mittelgebirge und für das
Begehen von Klettersteigen in den Alpen.
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Einsteigerkurs
Inhalte
Einblicke in die verschiedenen Schwierigkeitsgrade
und Vorstellung der Grundklettertechniken
und Körperschwerpunktschulung.
Erlernen der notwendigen Knoten
(Sicherungsknoten und Einbindeknoten)
sowie den Umgang mit der Kletterausrüstung
Klettern mit einer Seilsicherung von oben
(Top-Rope)
Ziel
Beherrschen der Knoten
Klettern in Absprunghöhe (Bouldern)
Termine
2. August 2014
23. August 2014
30. August 2014
Aufbaukurs
(Voraussetzung: vorherige Absolvierung
des Einsteigerkurses)
Inhalte
Erlernen des Kletterns mit einer Seilsicherung
von oben
Einrichtung der Top-Rope-Sicherung
Schulung von Klettertechniken
Erlernen des Abseilens
Ziel
Selbstständiges Einrichten einer
Top-Rope-Sicherung
Klettern im Klettergarten und in der
Kletterhalle
Termine
3. August 2014
24. August 2014
31. August 2014
Klettersteigkurs
Inhalte
Erlernen des Begehens eines Klettersteiges
mit den notwendigen Knoten und Umgang
mit der Kletterausrüstung
Erlernen des Abseilens
Ziel
Selbstständiges Begehen eines Klettersteiges
Termine
24. August 2014
Treffpunkt
Naturfreundehaus, Limbacher
Weg 8, 66459 Kirkel-Neuhäusel
Dauer
jeweils 10 bis 17 Uhr
Preis
38 Euro pro Person/Tag,
inkl. Kletter-Material
Teilnehmerzahl
mind. 4 Personen
max. 15 Personen
Einsteiger- und Aufbaukurs
können zusammenhängend
an einem Wochenende
gebucht werden.
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1. Tag im Wald:
Einblick in die Geschichte der Holzfl ößerei
und der Forstwirtschaft
Einführung in die Werkzeugkunde und
Vermittlung der nötigen Arbeitstechniken
Baumfällung und Holzernte
Baumpfl anzung im Buchenwald
2. Tag am Wasser:
Gemeinsamer Floßbau am Ufer
anschließend Sicherheitsunterweisung
Floßfahrt auf dem Würzbacher Weiher
Leistungen
Anleitung und Betreuung durch den Förster
Dr. Helmut Wolf
Materialien und Werkzeuge für den Floß-Bau
Flößer-Mahlzeit an beiden Tagen
Termine
12./13. Juli 2014
2./3. August 2014
30./31.August 2014
weitere Termine für Gruppen auf
Anfrage möglich
Das Angebot ist optional auch mit
Übernachtung buchbar
Dauer
jeweils von 9 bis 15.30 Uhr
Treffpunkt
Würzbacher Weiher, Blieskastel-
Niederwürzbach
Referent
Dr. Helmut Wolf, Natur- und Landschaftsführer
und Partner des Biosphärenreservates Bliesgau
Preise
42 Euro pro Kind bis 12 Jahre
52 Euro pro Erwachsene
Teilnehmerzahl
mind. 8, max. 16 Personen
Das Grab der keltischen Fürstin von Reinheim
wurde hier gefunden und wird heute in
einem eindrucksvollen begehbaren Nachbau
präsentiert. Unmittelbar daneben befi nden sich
die Grundmauern der ehemals prachtvollen
römischen Villa mit repräsentativem Hauptgebäude
und das in Teilen rekonstruierte Hofareal.
Außerdem lohnt ein Besuch der öffentlichen
Thermenanlage, der einstigen gallo-römischen
Kleinstadt sowie der neuen Taverne mit ihren
kulinarischen Angeboten.
Die zweitägige Ausgrabungsaktion veranschaulicht
den Teilnehmern eine Grabung an
der größten römischen Villa nördlich der Alpen.
Die Archäologieinteressierten können sich dabei
aktiv am Geschehen beteiligen. Das Grabungscamp
beinhaltet eine fachliche
und praktische Einführung in die
Grabungstechniken sowie die
Bearbeitung der Funde. Zusätzlich
kann an einer Führung
durch die musealen Bereiche
und durch das Parkgelände
teilgenommen werden.
Wochenende
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Leistungen
römische Mahlzeiten mit regionalen Produkten
Museumseintritt
Material
Werkzeug und exklusive Führung
Termine:
10./11. Mai 2014
12./13. Juli 2014
6./7. September 2014
Dauer:
täglich 9 bis 16 Uhr
Preis
35 Euro pro Person
Treffpunkt:
Europäischer Kulturpark Bliesbruck-Reinheim,
Eingang Museum Jean Schaub
Partner des Biosphärenreservates Bliesgau
Referent:
Michael Ecker, Archäologe und Grabungsleiter
Bei der Vermittlung von Unterkünften sind
wir Ihnen gerne behilfl ich.
Zur Auswahl stehen:
Hotel (EZ ab 59 Euro, DZ ab 89 Euro)
Pension (EZ ab 24 Euro, DZ ab 48 Euro mit
Frühstück)
Ferienwohnung (ab 45 Euro für 2 Personen
ohne Frühstück)
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Eintägige Veranstaltung
Vormittag
Einführung in die Technik des Canadier-Fahrens
mit Erwerb der Basisstufe des Europäischen
Paddel-Passes
Ort
Niederwürzbacher Weiher
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Nachmittag
Geführte Paddel-Tour auf einem Teilabschnitt
der Blies mit Informationen rund um Flora und
Fauna des Biosphärenreservates.
Leistungen
Anleitung und Betreuung durch zertifi zierte
Natur- und Landschaftsführer und Kanulehrer
Kanuausrüstung (Zweier-Canadier mit
Schwimmweste und Gepäcktonne)
Biosphären-Imbiss in der Mittagspause
Zertifi zierung Europäischer Paddel-Pass
Termine
5. und 6. Juli ; 26. und 27. Juli
Dauer
jeweils 10 bis 16 Uhr
Preis
69 Euro pro Person
Zweitägige Veranstaltung
Erster Tag
Einführung in die Technik des Canadier-Fahrens
mit der Möglichkeit zum Erwerb des Europäischen
Paddel-Passes Stufe 1
Ort
Niederwürzbacher Weiher
Zweiter Tag
Geführte Paddel-Tour auf einem Teilabschnitt
der Blies mit Informationen rund um Flora und
Fauna des Biosphärenreservates.
Leistungen
Anleitung und Betreuung durch zertifi zierte
Landschaftsführer und Kanulehrer
Kanuausrüstung ( Zweier-Canadier)
Biosphären-Imbiss in der Mittagspause am
zweiten Tag
Zertifi zierung Europäischer Paddel-Pass
Termine
19. und 20. Juni 2014
Dauer
14 bis 17 Uhr am ersten Tag
10 bis 17 Uhr am zweiten Tag
Preis
109 Euro pro Person
Referenten
Dr. Helmut Wolf, Förster der Biosphärenregion
Bliesgau und zertifi zierter Natur- und
Landschaftsführer in Blieskastel, Partner des
Biosphärenreservates Bliesgau
Bernhard Schmitt, Kanulehrer des Deutschen
Kanu-Verbandes, Blieskastel, Trainer der
Kanuschule Saar
Treffpunkt
Strandbad, Niederwürzbacher Weiher (10 Uhr
eintägige Veranstaltung, 14 Uhr am ersten Tag
der zweitägigen Veranstaltung)
Teilnehmerzahl
mind. 6, max. 10 Personen
Das Mindestalter beträgt 12 Jahre. Alle Teilnehmer
müssen schwimmen können. Der Transfer
zwischen dem stehenden Gewässer und der
Blies erfolgt unter Anleitung in Eigenregie.
Paddelspaß mit
Paddelpass
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Altstadtführung in der Barockstadt
Blieskastel:
Ein Spaziergang durch die Gassen Blieskastels ist
wie eine Wanderung durch vergangene Jahrhunderte.
In allen Winkeln kann die Geschichte
bildhaft und allgegenwärtig erlebt werden. Die
barocke Schlosskirche, die Hofratshäuser an der
Schlossbergstraße, die Orangerie, alte Brunnen,
malerische Gassen, der historische Paradeplatz
und repräsentative Barockbauten werden Sie in
ihren Bann ziehen. Dazu erfahren Sie passende
Geschichten und Geschichte.
Preis 0 Euro; diese Führung ist im Tagespreis
von 150 Euro enthalten
Erlebniswanderung über den Hölschberg
Ein Natur- und Landschaftsführer erklärt auf der
2 – 7 km langen Strecke bei herrlicher Aussicht
über den etwa 400 m hohen Höhenzug
die Besonderheiten sowie die Entstehung dieser
einzigartigen Kulturlandschaft. An verschiedenen
Stationen erfährt der Besucher darüber hinaus
Wissenswertes über den Kalkbuchenwald, die
Siedlungsgeschichte und die beeindruckenden
Keltengräber. Am Jägerspfuhl bildet die Sage
„Vom wilden Jäger“ den Abschluss.
Preis 0 Euro; diese Führung ist im Tagespreis
von 150 Euro enthalten
Besuch einer Ölmühle mit Vorführung
und Verkostung
Die zwei Ölmühlen in der Region knüpfen an die
jahrhundertealte Tradition der Produktion von
Pfl anzenölen aus dem Bliesgau an. Spezialisiert
ist man auf den Anbau der Ölpfl anzen und der
Herstellung von heimischen, schmackhaften und
seltenen Speiseölen. Bekanntestes Produkt ist
das Leindotteröl. Schon bei den Kelten bekannt,
dann vergessen, erlebt es als Gourmetöl eine
Renaissance in den deutschen Küchen.
Sie erhalten vor Ort nicht nur einen Einblick in die
Herstellung sondern dürfen die verschieden Öle
auch bei einer Verkostung erschmecken.
Preis: zusätzlich 3,50 Euro pro Person
Der Falkner und sein Uhu Anton
Auf dem Arm des Falkners sitzend, fesselt Sie
Uhu Anton mit dem Blick aus seinen riesigen
Knopfaugen, mit denen er den Betrachter in
stoischer Ruhe fi xiert. Auf „Befehl“ breitet er seine
Schwingen aus oder zeigt, wie weit er seinen Kopf
drehen kann. Dabei erklärt der Falkner die Lebenswelt
des Uhus im Biosphärenreservat und seine
Jagdgewohnheiten: ein beeindruckendes Erlebnis.
Preis: zusätzlich 40 Euro pro Gruppe
22
Einblick in die Erlebniswelt Bauernhof
Sie wollen bei einer Hofführung Hintergründe und
Informationen über Tiere und Pfl anzen erfahren?
Und dabei Neues und Außergewöhnliches erschmecken?
Dann sind Sie auf einem unseren
Höfen im Biosphärenreservat genau richtig! Sie
haben die Wahl zwischen der Bliesgau-Molkerei
in Ommersheim, dem Kirchheimer Hof in Blieskastel
oder dem Wintringer Hof in Bliesransbach.
Preis Hofführung
zusätzlich ca. 50 Euro pro Gruppe
„Süße Verführung“ - Besuch beim Imker
und Streuobstwiesen
Sie sind Honigliebhaber und wollten schon immer
mehr über das „Naturgold“ Honig wissen? Hier
erfahren Sie neben Einblicken in die Imkerei
auch Interessantes über die Streuobstwiesen im
Biosphärenreservat Bliesgau. Die einzigartige
Tier- und Pfl anzenwelt wie auch die Bedeutung
für das Kleinklima werden Ihnen erläutert.
Nach einem kurzen Spaziergang durch die
Streuobstwiesen gibt es noch leckeres wie Honig
und Schnaps zu verkosten.
Preis zusätzlich 40 Euro pro Gruppe
Reiseleitung ganztägig
150 Euro zzgl. Kosten für die zusätzlich ausgewählten
Bausteine, wenn angegeben.
Reiseleitung stundenweise:
nach Vereinbarung
Es begleitet Sie ein Natur- und
Landschaftsführer, Partner des
Biosphärenreservates Bliesgau
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Die Nordroute
(Standort: Hotel zur Post, Blieskastel)
1. Tag: Hornbach - Blieskastel, 15 km
2. Tag: Blieskastel - Heckendalheim, 12 km
3. Tag: Heckendalheim - Saarbrücken -
St. Arnual, 12 km
Die Südroute (Standort: Hotel Bliesbrück,
Gersheim-Herbitzheim)
1. Tag: Hornbach - Medelsheim, 16 km
2. Tag: Medelsheim - Gräfi nthal, 15 km
3. Tag: Gräfi nthal - Sarreguemines, 16 km
Leistungen
2 Übernachtungen mit Frühstück
Transferservice zu den Tagesetappen
Wanderkarte
Pilgerpass
Reiseführer Biosphärenreservat Bliesgau
Transfer-Service
Ab 2 Personen inklusive, bei
Einzelbuchung Aufschlag für die
Transfer-Leistung
Preise pro Person
Nordroute:
ab 140 Euro im Doppelzimmer
ab 162 Euro im Einzelzimmer
Südroute:
ab 149 Euro im Doppelzimmer
ab 178 Euro im Einzelzimmer
Verlängerungsnacht auf Anfrage
gerne möglich.
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Termine
ganzjährig buchbar
Zu all Ihren Wanderungen erhalten Sie morgens
ein Lunchpaket für unterwegs. Relaxen Sie
nach der Wanderung in der hauseigenen Sauna.
Auf Wunsch werden Sie zum Ausgangspunkt
Ihrer Wanderungen gefahren und am Ziel
wieder abgeholt.
Wanderempfehlungen:
Hüttenwanderweg St. Ingbert (11 km)
Bliesgau-Tafeltour Gersheim (16 km)
Kirkler Tafeltour (8 km)
Schlossberg-Tour Homburg (12 km)
Blies-Grenz-Weg Kleinblittersdorf (15 km)
Leistungen:
2 Übernachtungen im Alfa-Hotel St. Ingbert
mit Frühstückbuffet
eine Flasche Bliesgau-Apfelsaft auf dem
Zimmer
Lunchpakete zu allen Wanderungen
Benutzung der Sauna
Info- und Kartenmaterial
Reiseführer Biosphärenreservat Bliesgau
Zeitraum:
ganzjährig buchbar, ab 2 Personen
Preise pro Person:
ab 139 Euro im Doppelzimmer
ab 172 Euro im Einzelzimmer
Optional buchbare Zusatzleistungen:
Transfer zum Startpunkt der Wanderungen und
Abholung am Ziel (Preis auf Anfrage)
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Übernachten Sie bei uns und sparen Sie
bei vielen optional buchbaren Aktionen!
Ihre ersten Eindrücke vor Ort:
Gemütlich ankommen und zum Kulturlandschaftszentrum
Haus Lochfeld schlendern.
Eine kurze Fahrt nach Blieskastel - Unsere
Barockstadt lädt Sie ein!
Leistungen
Ab 2 Übernachtungen in einer Ferienwohnung
Viele eindrucksvolle Entdeckerbausteine;
für Sie optional buchbar!
Hier purzeln die Preise ab 2 Übernachtungen
Optional für Sie buchbar, z.B.:
Eintritt im Europäischen Kulturpark
Bliesbruck-Reinheim (30 % Ermäßigung)
Eintritt im Römermuseum Schwarzenacker
(20 % Ermäßigung)
Eselwanderung mit unserem Natur- und
Landschaftsführer Hannes Ballhorn (20%)
Nachtwächterwanderung in Blieskastel mit
unserem Natur- und Landschaftsführer
Siegfried Hess von Oktober bis März
(auf Anfrage)
Naturbühne Gräfi nthal, Theater unter freiem
Himmel (20% auf die erste von zwei Eintrittskarten)
Für Gruppen ab 10 Personen:
Geführte Bliesgau-Entdeckungstour als
sinnliches Erlebnis mit einem zertifi zierten
Natur- und Landschaftsführer
Und vieles mehr erwartet Sie auf Ihrer
individuellen Entdeckungstour!
Termine
Ganzjährig buchbar
Auch für Gruppen ab 10 Personen
Preise für 2 Personen
ab 75 Euro in einer Ferienwohnung für
2 Übernachtungen
Hauptsach gudd gess! Auf Wunsch für Sie…
Reichhaltiges saarländisches Frühstück aus überwiegend regionalen Produkten:
Ihr Kühlschrank wird für Sie gefüllt!
Genussabend mit typisch saarländischen Spezialitäten. Optional auch für Vegetarier!
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© Tourismus Zentrale Saarland GmbH
Tourenempfehlungen:
Sieben-Weiher-Tour St. Ingbert (29 km)
Adebar-Tour (24 km)
Bliesgau-Biosphären-Runden (36 km
oder 70 km)
Blieskastel-Saarbrücken (39 km)
Leistungen:
2 Übernachtungen mit Frühstück
Überraschung auf dem Zimmer
Lunchtüte pro Tag
Radkarte und Radtourenplaner
Reiseführer Biosphärenreservat Bliesgau
Preis:
ab 98 Euro pro Person im Doppelzimmer
ab 108 Euro pro Person im Einzelzimmer
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Etappenbeschreibung:
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1. Tag: Sarreguemines – Blieskastel,
ca. 34 km
Individuelle Anreise nach Sarreguemines bis
spätestens 14 Uhr am Bahnhof. Wir empfehlen
Ihnen einen Besuch des Casinos,
welches idyllisch am Saarufer liegt. Durch das
Biosphärenreservat Bliesgau erreichen Sie
Gersheim mit dem Orchideengebiet. Entlang
der idyllischen Blies kommen Sie bald in Ihrem
Übernachtungsort Blieskastel an. Die Stadt ist
Teil der Barockstraße und Kneippkurort. Die
malerische Altstadt mit Brunnen, Innenhöfen
und Barockbauten wird Ihnen gefallen! Zu den
bedeutendsten Bauwerken zählen die Orangerie,
die Schlosskirche und die über 300-jährige
Heilig-Kreuz-Kapelle.
2. Tag: Blieskastel – Schönenberg-
Kübelberg, ca. 34 km
Kaum im Sattel erreichen Sie das Römermuseum
Schwarzenacker. Über das Storchenparadies
Beeden kommen Sie nach Homburg,
wo die Schlossberghöhlen, und die Ruine
Hohenburg einen Besuch wert sind. Ein idealer
Rastplatz direkt am Radweg ist die Fischerhütte
am Mohrmühlweiher bei Waldmohr, ehe Sie
in Schönenberg-Kübelberg eintreffen. Ganz
sportliche Radler umrunden dort noch den
Ohmbachsee, der mit seinem Wasserspielplatz
und Tretbootverleih auch eine längere Pause
wert ist.
3. Tag: Schönenberg-Kübelberg – Ulmet,
ca. 29 km
In Glan-Münchweiler können Sie die Viergöttersteine
Juno, Merkur mit Caduceus, Minerva und
Hercules und zwei mittelalterliche Steinsarkophage
bestaunen. In Altenglan empfehlen
wir Ihnen eine Draisinentour – ein besonderes
Erlebnis! In Bedesbach lässt die Alte Schmiede
erahnen, welche Handwerkskunst erforderlich
war, um einfache Alltagsgegenstände zu
hämmern. Ihr Übernachtungsort Ulmet liegt
beschaulich am Glan. Die Flurskapelle abseits
der Gemeinde mit dem Turm aus dem 11. Jahrhundert
ist eine Besichtigung wert.
4. Tag: Ulmet – Meisenheim, ca. 26 km
Ein Kleinod der Handwerksgeschichte ist die Ölmühle
St. Julian mit einer der letzten in Europa noch erhaltenen
Stempelpressen aus einem Stamm. Vorführung nach Vereinbarung.
Ein imposantes Zeugnis des Übergangs von
der Romanik zur Gotik ist die 3schiffi ge evangelische Pfarrkirche
Offenbach. Bei Lauterecken lohnt sich eine Rast im
historischen Ortskern, wo die Lauter in den Glan mündet.
Ihr Übernachtungsort Meisenheim ist bald erreicht.
Besonders sehenswert ist die historische Altstadt mit den
Adelshöfen und der weitgehend erhaltenen mittelalterlichen
Stadtmauer. Auch die ehemalige Synagoge sowie
die imposante spätgotische Schlosskirche mit Wittelsbacher
Grabmalen und der Stumm-Orgel sind sehenswert. Lassen
Sie den Abend bei einer Nachtwächterführung ausklingen.
Leistungen
4 Übernachtungen mit
Frühstücksbuffet
5. Tag: Meisenheim – Staudernheim,
ca. 12 km
Immer am Glan entlang kommen Sie
nach Odernheim, dessen Klosterruine
eng mit der Geschichte von Hildegard von
Bingen verknüpft ist. Hier erstellte sie ihr
erstes Werk „Scivias“ in der Ruhe und
Beschaulichkeit des Nahelandes. Kaum
im Sattel erreichen Sie Staudernheim, den
anerkannten Erholungsort an der Nahe. Auf
keinen Fall sollten Sie den Barfußpfad und
das Rheinland-Pfälzische Freilichtmuseum
in Bad Sobernheim versäumen, bevor
Sie die individuelle Rückreise antreten.
Gepäck- und Radübergabe ist um 14 Uhr
in Bahnhofsnähe.
Tourenprofil
Sie radeln auf durchgehend beschilderten
Strecken, meist auf verkehrsfreien
Radwegen und Nebenstraßen. Zwischen
Homburg und Waldmohr führt Sie die
Etappe im leichten Bergauf zum Glan.
Ansonsten verläuft die Route in fl achem
bis leicht hügeligem Gelände, ab Waldmohr
sogar mit leichtem Gefälle.
Schwierigkeitsgrad: leicht
4 x Drei-Gänge Menü
am Abend
Täglich eine Flasche
Wasser auf dem Zimmer
Gepäcktransfer von Hotel
zu Hotel
Aperitif zum Urlaubsstart
Radkarte
Infopaket
Termine
buchbar von März bis Ende
Oktober, ab 2 Personen
Reisebeginn
freitags, samstags und
sonntags
Preise pro Person
ab 397 Euro im DZ, ab 456 Euro im EZ
Optional buchbare Zusatzleistungen:
Mountain- oder Trekkingbikes (Herren- oder Damenausführung) mit 24-Gang-Schaltung
und Freilauf sowie 8-Gang-Damenräder mit tiefem Einstieg und Rücktrittbremse: 50 Euro
Elektrorad: 90 Euro
Helm: 10 Euro
Ortlieb-Gepäcktaschen (einseitig oder als Doppeltasche): 10 Euro
Aufpreis für Mitnahme des eigenen Rades: 8 Euro
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Wir laden Sie ein, gemeinsam mit dem NABU
Saarpfalz den Bliesgau als naturwissenschaftliche
Landschaft mit seinen zahlreichen
Orchideen- und Vogelarten zu entdecken.
1. Tag – Anreise zum Hotel, 3 km
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Anreise am Mittwoch bis 14 Uhr und Begrüßung
mit einem Bliesgau Apfelsecco. Danach starten
wir eine kleine Wanderung mit ersten Beobachtungen
in Streuobstwiesen und Halbtrockenrasen.
Das Abendessen nehmen wir in einem
schönen Hotel der Mittelklasse ein.
2. Tag – Bliesgau-Tafeltour, ca. 10 km
Am Donnerstag wandern wir die abwechslungsreiche
Bliesgau-Tafeltour. Das Mittagessen
nehmen wir in einem Restaurant an der Wanderstrecke
ein.
Auf dem Höhenrücken wandern wir talabwärts
und blicken in eine grandiose Kulturlandschaft.
Am Nachmittag kommen die Orchideenliebhaber
bei einer gemütlichen Wanderung durch ein
mit Orchideen besiedeltes Naturschutzgebiet
voll auf ihre Kosten. Das Abendessen nehmen
wir in einem schönen Hotel der Mittelklasse ein.
3. Tag – Natur und Kultur im Europäischen
Kulturpark Bliesbruck-Reinheim,
ca. 6 km
Nach einer kurzen Tour mit der Buslinie 501
besuchen wir am Freitag den Europäischen
Kulturpark Bliesbruck-Reinheim. Mit seiner
einzigartigen Vielfalt von Pfl anzen und Tieren
ist der Park ein Höhepunkt der Region. Vor
allem die besondere Lage auf der deutsch/französischen
Grenze macht die Besichtigung zu
einem einzigartigen Erlebnis. Das Mittagessen
aus regionalen Produkten nehmen wir in der
römischen Taverne ein. Der Nachmittag steht
zur freien Verfügung. Abends ist ein gemeinsames
Abendessen in einem schönen Hotel der
Mittelklasse möglich.
4. Tag – Entdeckertour in das schönste
Biosphärendorf, Wolfersheim, ca. 12 km
Am Samstag begeben wir uns auf die
Suche nach Orpheusspötter, Wendehals und
Neuntöter. Die weitere Wanderung führt uns
dann zu einer Apfelsaftprobe im Bienenkorb
der Familie Theis in Wolfersheim, mit seinen
prächtigen bliesgautypischen Bauernhäusern.
Das Abendessen nehmen wir im Café Saisonal
in Herbitzheim ein.
5. Tag – Natur- und Vogelbeobachtung
in der Bliesaue, ca. 4 km
Früh morgens machen wir uns auf den Weg
in die Bliesaue und suchen nach Pirol und Co.
Danach erwartet uns ein kräftiges Frühstück
im Hotel. Gegen 11 Uhr endet die Reise und der
Tag steht Ihnen zur freien Verfügung.
Tourenprofil
Sie erkunden eine abwechslungsreiche, leicht
hügelige Landschaft mit kulturell-historischen
Aspekten. Malerische Orte wie das schönste
Dorf des Bliesgaus, der Europäische Kulturpark
oder artenreiche Orchideenwiesen füllen Ihre
Sinne mit Freude.
Die Tour ist für mittlere Ansprüche ausgelegt
und erfordert eine leichte Kondition.
Bei schlechtem oder extrem heißem Wetter
werden wir die Wanderungen abkürzen.
Leistungen
4 Übernachtungen mit Frühstück in einem
schönen Hotel der Mittelklasse
3 x Halbpension
1 x Apfelsaftprobe und Präsentkörbchen
im Bienenkorb Wolfersheim
1 x Abendessen im Café Saisonal in
Herbitzheim
1 x Mittagessen in der römischen Taverne
im Europäischen Kulturpark
1 x Gruppenticket für die Buslinie 501 am
Freitag
Führungen mit Christoph Braunberger,
einem erfahrenen Landschaftsplaner,
Vizevorstand des NABU Saarpfalz, ornithologisch
und botanisch gleichermaßen
erfahren seit 30 Jahren
Reiseführer Biosphärenreservat Bliesgau
Termine
28. Mai bis 1. Juni 2014
11. Juni bis 15. Juni 2014
Reisebeginn
mittwochs
Preise pro Person
ab 389 € im Doppelzimmer
ab 449 € im Einzelzimmer
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1. Anmeldung
Mit der Reiseanmeldung, die telefonisch, mündlich oder schriftlich per
Brief, E-Mail oder Fax bei der Saarpfalz-Touristik eingeht, bietet Ihnen
die Saarpfalz-Touristik, im weiteren „SPT“ genannt, als Veranstalter
den Abschluss eines Vertrages an. Dieser schließt die Anerkennung
unserer Veranstaltungsbedingungen ein. Ihre Anmeldung wird von
uns mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung beantwortet, denen
die Bedingungen „Organisatorisches zu den Veranstaltungen…“ beigefügt
werden. Der die Buchung vornehmende Gast haftet auch für alle
Verpflichtungen etwa angemeldeter Gruppenmitglieder aus dem Reisevertrag,
sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte
schriftliche Erklärung übernommen hat.
Handelt der Buchende als Stellvertreter, so gelten die einschlägigen
Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
2. Gruppen
häufig nicht langfristig bestimmen lässt, besteht die Möglichkeit,
in diesen Fällen unter Angabe einer geschätzten Teilnehmer-
Innenzahl zu buchen.
zahl anzugeben, damit für den Veranstalter Planungssicherheit besteht.
testens bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstag, fällig wird.
dass sie für die Vertragserfüllung aller von ihnen angemeldeten TeilnehmerInnen
verantwortlich sind (siehe hierzu Punkt 1, die letzten
2 Sätze!).
3. Bezahlung
der schriftlichen Auftragsbestätigung der Teilnahme durch
den Veranstalter SPT ist die Anmeldung für beide Vertragsparteien
verbindlich. Die dann zugehende Rechnung ist innerhalb
von 14 Tagen zu begleichen. Bei TeilnehmerInnen-
Beiträgen von mehr als 100 Euro ist eine Anzahlung in Höhe
von 50 % sofort zu leisten.
50 % bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung auf das
Konto der SPT, Konto-Nr. 1010 455 374 bei der Kreissparkasse
Saarpfalz, zu überweisen.
Wenn die genannten Zahlungsziele nicht eingehalten werden,
behält sich die SPT vor, vom Vertrag zurückzutreten und den
TeilnehmerInnen-Platz an einen anderen Interessenten neu
zu vergeben.
(bei weniger als 14 Tagen bis zur Veranstaltung) reicht auch die
Zusage der SPT per Telefon oder E-Mail als Teilnahmebestätigung
aus. Die Zahlung des Gesamtbetrages wird dann sofort fällig. Die
Organisationsbedingungen werden umgehend zugestellt bzw. bei
der Veranstaltung ausgehändigt.
einer Veranstaltung, kann der TeilnehmerInnenbeitrag spätestens
am Veranstaltungstag vor Beginn der Tour in bar beglichen werden.
Alternativ wird auch ein von der Einzahlungsbank quittierter Überweisungsträger
anerkannt.
4. Rücktritt des Teilnehmers
Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt
muss jedoch in jedem Fall schriftlich erfolgen. Kosten des Rücktritts
werden wie folgt fällig:
bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 10 %
bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 25 %
bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 50 %
bis 6 Tage vor der Veranstaltung: 75 %
ab dem 5. Tag vor der Veranstaltung: 90 %
1 Tag vor dem Veranstaltungs-
Termin und bei Nicht-Teilnahme: 100 %
Der Reisende kann für die von ihm gebuchte Veranstaltung eine Ersatzperson
stellen. Er steht finanziell für diese Person ein, wenn sich für die
SPT deren Leistungsunfähigkeit erweisen sollte.
5. Umbuchungen
Umbuchungen sind auf einen anderen Termin der gleichen Veranstaltungsart
bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, sofern die neuen
Veranstaltungskosten die ursprünglichen Kosten nicht übersteigen.
Anderenfalls wird der Aufschlag sofort fällig.
6. Rücktritt von der Veranstaltungsvereinbarung durch die SPT
In besonderen Fällen (= zu erwartende besondere Verhältnisse)
wie Hochwasser, Sturm und bei Eintritt weiterer äußerer Umstände, die
einen sicheren Ablauf der Veranstaltung gefährden, behält sich die SPT
vor, von der Vereinbarung zur Durchführung der Veranstaltung zurückzutreten.
Selbstverständlich wird in derartigen Fällen die bereits geleistete
Zahlung rückerstattet.
6.1 MindestteilnehmerInnenzahl
Unser Veranstaltungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden,
wenn eine ausreichende TeilnehmerInnenzahl erreicht ist.
Wird die für die sinnvolle und wirtschaftliche Durchführung der
Veranstaltung erforderliche TeilnehmerInnenzahl durch die tatsächlichen
Anmeldungen nicht erreicht, behält sich die SPT vor, die Veranstaltung
bis zu 7 Tagen vor dem Termin abzusagen. Die angemeldeten
TeilnehmerInnen erhalten dann bereits geleistete
Zahlungen unverzüglich zurück.
dere Veranstaltung der gleichen Art angerechnet.
7. Haftung
einem erhöhten Risiko verbunden sein, das die TeilnehmerInnen
selbst verantworten müssen.
TeilnehmerInnen
nur im Rahmen ihrer privaten Vorsorge abgesichert.
Die SPT als Anbieterin haftet lediglich im Fall von Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Beschäftigten,
jedoch nicht für Verschulden und Schäden, die durch
Fremdfirmen und Eigenverschulden der TeilnehmerInnen entstanden
sind.
Der Veranstalter haftet auch nicht für Schäden, die entstanden sind,
weil den Anweisungen des zuständigen und für die ordnungsgemäße
Durchführung verantwortlichen Leiters einer Veranstaltung
nicht Folge geleistet wurde.
8. Besondere Witterungsverhältnisse
somit auch
nicht für suboptimale Witterungsbedingungen haftbar gemacht
werden.
jedem Wetter durchgeführt, insbesondere auch bei Regen oder
jahreszeitlich ungewöhnlich hohen oder niedrigen Temperaturen.
Regen, rechtfertigen für die TeilnehmerInnen daher weder eine
kostenfreie Kündigung der Teilnahme noch eine kostenfreie Nichtteilnahme,
also auch keinen sonstigen kostenfreien Anspruch auf
die Auflösung des Vertragsverhältnisses.
verschiebung
noch auf eine sonstige Änderung der Organisation oder
der Leistung bestanden werden.
ergeben sich andere Rechtsfolgen (siehe hierzu auch Punkt 6!).
Unsere Reisebedingungen zu Pauschalreisen
Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalangebote (Gesamtheit von
Reiseleistungen gemäß § 651 a Abs. 1 BGB). Sie werden, soweit nach den gesetzlichen
Bestimmungen wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen - nachfolgend „Gast“
genannt – und uns als Reiseveranstalter/Vermittler – nachfolgend „SPT“ genannt – im
Buchungsfalle nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 ff. BGB zustande kommenden
Reisevertrages.
Bitte lesen Sie diese Bestimmungen daher sorgfältig durch.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Buchung, die schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen
kann, bietet der Gast der SPT den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage
der Reiseausschreibung verbindlich an.
1.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die SPT zustande. Sie bedarf keiner
bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird die SPT dem Gast
die Buchungsbestätigung aushändigen.
1.3 Der die Buchung vornehmende Gast haftet auch für alle Verpflichtungen etwa
angemeldeter Gruppenmitglieder aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung
durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.
2. Bezahlung
2.1 Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Gesamtpreises,
mindestens 25,– € pro Person, zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird.
2.2 Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die
Reise durchgeführt wird.
3. Leistungen
3.1 Die Leistungsverpflichtung der SPT ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der
Buchungsbestätigung sowie der darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung
im Prospekt und aus mit dem Gast schriftlich oder mündlich rechtsverbindlich getroffenen
Vereinbarungen.
3.2 Leistungsträger sind von der SPT nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben
oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung der SPT hinausgehen.
3.3 Orts- Hotel- oder Hausprospekte, die nicht von der SPT herausgegeben werden,
sind für diese unverbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit
dem Gast zum Gegenstand der vertraglichen Leistungen der SPT gemacht wurden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die
nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der SPT nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen
nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung
führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind. Die SPT ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen
und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls
wird die SPT dem Gast eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt
anbieten.
5. Rücktritt durch den Gast, Umbuchung
5.1 Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich
ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der SPT. Der Rücktritt ist immer schriftlich
zu erklären.
5.2 Tritt der Gast vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die
SPT Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen.
Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
5.3 Die SPT kann ihren Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden
Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten
Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren:
bis zu 30 Tagen vor Reiseantritt 10 %
bis zu 15 Tagen vor Reiseantritt 30 %
bis zu 7 Tagen vor Reiseantritt 50 %
bis zu 3 Tagen vor Reiseantritt 75 %
Ab 3 Tagen vor Reiseantritt bzw. Nichtantritt der Reise 80 %
5.4 Dem Gast bleibt es vorbehalten, der SPT nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich
geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. In diesem
Fall ist der Gast zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
5.5 Anstatt einer pauschalen Entschädigung kann die SPT ihre konkret entstandenen
Kosten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen als Schaden geltend machen.
Sie ist in diesem Fall verpflichtet, dem Gast ihre Aufwendungen im Einzelnen zu
beziffern und zu belegen.
5.6 Werden auf Wunsch des Gastes nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich
des Reisetermins, der Unterkunft oder der Verpflegungsart oder gebuchter Zusatzleistungen
vorgenommen (Umbuchung), kann die SPT bis 31 Tage vor Reiseantritt ein
Entgelt in Höhe von 25,– € pro Änderung erheben. Umbuchungswünsche des Gastes,
die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu
Bedingungen gemäß Ziffer 5.3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Gast einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich die SPT bei den Leistungsträgern
um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung
entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung
gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Die SPT kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Gast
die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der SPT oder ihrer Beauftragten
nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass
die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die SPT, so behält
sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich
der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
8. Beschränkung der Haftung der SPT
Die vertragliche Haftung der SPT für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit die SPT für einen dem Gast
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
9. Gewährleistung, Kündigung und Anzeigepflicht
9.1 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
Die SPT kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Die SPT kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine
gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
9.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende
eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis
ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert
der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.
9.3 Der Reisegast ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich der SPT oder der
dem Reisenden hierfür benannten Stelle anzuzeigen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft,
einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
9.4 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die SPT
innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und
aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen.
Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem,
der SPT erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die
Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der SPT verweigert
wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes
Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet der SPT den auf die
in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese
Leistungen für ihn von Interesse waren.
9.5 Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz
wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf
einem Umstand, den die SPT nicht zu vertreten hat.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise
gegenüber der SPT geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche
nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
verhindert worden ist.
10.2 Ansprüche des Gastes nach § 651c bis 651f BGB verjähren nach einem Jahr
ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen der SPT und
dem Gast Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast oder die SPT die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate
nach dem Ende der Hemmung ein.
10.3 Ansprüche des Gastes im Sinne der Ziff. 9.1 verjähren in sechs Monaten nach
dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.
10.4 Macht der Gast nach vertraglich vorgesehenem Reiseende Ansprüche innerhalb
eines Monats geltend, so ist die Verjährung so lange gehemmt, bis die SPT die Ansprüche
schriftlich zurückweist.
11. Gerichtsstand
11.1 Der Gast kann die SPT an deren Sitz verklagen.
11.2 Für Klagen gegen den Gast ist ein Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um
Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz
oder Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist
der Sitz der SPT maßgebend.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit der
Reisebedingungen im Übrigen. Diese Bestimmungen gelten bei Veranstaltungs- und
Vermittlungsleistungen der SPT.
Reiseveranstalter:
Zweckverband Saarpfalz-Touristik; Paradeplatz 4, 66440 Blieskastel
Die Saarpfalz-Touristik ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in Form eines
Zweckverbandes.
35
Alle Angebote der Saarpfalz-
Touristik lassen sich ideal
per Gutschein verschenken.
IN KOOPERATION MIT DEM
start-werbeagentur.de
Informationen zum ÖPNV
Im Internet unter www.saarfahrplan.de oder www.saarpfalzbus.de
Das Biosphärenreservat Bliesgau ist auch Fahrtziel Natur.
Fotos: Eike Dubois, Martin Hirsch, Günter Maier, Bildarchiv Saarpfalz-Touristik, Udo Steigner,
NABU (Tom Dove, Fred Kasulke, Hans Polin), Hannes Ballhorn, Helmut Guth, Rainer Klose, Gunther Kopp, VG Medelsheim,
Stadt Homburg, Stadt Hornbach, Tourismus Zentrale Saarland GmbH, Fotolia, Shutterstock
Diese Broschüre ist auf FSC-zertifiziertem Papier gedruckt.
Saarpfalz-Touristik
Gebäude der Sparkasse
Paradeplatz 4
66440 Blieskastel
Telefon: (0 68 41) 104 - 71 74
Telefax: (0 68 41) 104 - 71 75
touristik@saarpfalz-kreis.de
www.saarpfalz-touristik.de