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KW 39 am 27. Sept.2 - Goeggingen.de

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Seite 4 Mitteilungsblatt <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Krauchenwies vom <strong>27.</strong> September 2013 Nummer <strong>39</strong><br />

Anträge für Entwicklungsprogr<strong>am</strong>m Ländlicher Raum (ELR) Jahresprogr<strong>am</strong>m 2014<br />

Die Gemein<strong>de</strong> Krauchenwies liegt im Gebiet <strong>de</strong>s Entwicklungsprogr<strong>am</strong>ms Ländlicher Raum (ELR), das für 2014 neu ausgeschrieben wur<strong>de</strong>.<br />

Zur Unterstützung <strong>de</strong>r konjunkturellen Entwicklung erhalten privat-gewerbliche Vorhaben beim Auswahlverfahren eine beson<strong>de</strong>re Aufmerks<strong>am</strong>keit.<br />

Sofern bei privat-gewerblichen Anträgen absehbar ist, dass sowohl die Besitz- als auch die Betriebsgesellschaft geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n sollen, ist sowohl für<br />

die Besitz- als auch für die Betriebsgesellschaft ein Antrag zu stellen.<br />

Das ELR-Jahresprogr<strong>am</strong>ms 2014 fokussiert die För<strong>de</strong>rung auf eine nachhaltige Entwicklung in ländlich geprägten Orten. Vorhaben ohne einen<br />

Nachweis, wie durch das Projekt das Klima geschützt und die natürlichen Lebensgrundlagen durch effizienten Einsatz von natürlichen Ressourcen<br />

geschont wird, haben geringe Chancen, ins Progr<strong>am</strong>m aufgenommen zu wer<strong>de</strong>n. Auch die Reduzierung <strong>de</strong>s Flächenverbrauchs schont die<br />

natürlichen Lebensgrundlagen. Im Bereich Wohnen erhalten Umnutzungen eine <strong>de</strong>utlich höhere Priorität als Mo<strong>de</strong>rnisierungen, Neubauten sind<br />

nachrangig. Bei <strong>de</strong>r Mo<strong>de</strong>rnisierung von Altbauten ist ein verbesserter Wärmeschutz ein wichtiges Kriterium bei <strong>de</strong>r Auswahl <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rprojekte.<br />

Nach <strong>de</strong>m ELR-Progr<strong>am</strong>m wird die För<strong>de</strong>rung von Investitionen im privaten Bereich grundsätzlich auf folgen<strong>de</strong> Schwerpunkte konzentriert:<br />

- För<strong>de</strong>rschwerpunkt "Wohnen"<br />

Schaffung von Wohnraum innerhalb <strong>de</strong>r historischen Ortslage durch Umnutzung vorhan<strong>de</strong>ner Gebäu<strong>de</strong> und ortsbildgerechte Neubauten in<br />

Baulücken sowie Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassen<strong>de</strong> Mo<strong>de</strong>rnisierung) einschließlich Grun<strong>de</strong>rwerb und<br />

vorbereiten<strong>de</strong>n Maßnahmen,<br />

- För<strong>de</strong>rschwerpunkt "Grundversorgung"<br />

Sicherung <strong>de</strong>r Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen,<br />

- För<strong>de</strong>rschwerpunkt "Arbeiten"<br />

Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen vor allem in Verbindung mit <strong>de</strong>r Entflechtung unverträglicher<br />

Gemengelagen, <strong>de</strong>r Reaktivierung von Gewerbebrachen und <strong>de</strong>r Errichtung von Gewerbehöfen, einschließlich Grun<strong>de</strong>rwerb und vorbereiten<strong>de</strong>n<br />

Maßnahmen wie Baureifmachung von Grundstücken sowie die dazu notwendige innere Erschließung von Gewerbegelän<strong>de</strong>,<br />

.Nicht zuwendungsfähig sind insbeson<strong>de</strong>re:<br />

- Fahrzeuge; reine Ersatzinvestitionen; reine Maschineninvestitionen ohne nachgewiesene strukturelle Effekte;<br />

- Mietwohnungen in Neubauvorhaben.<br />

- Grun<strong>de</strong>rwerb zwischen Angehörigen i.S. von § 20 Abs. 5 Lan<strong>de</strong>sverwaltungsverfahrensgesetz<br />

- Mehrwertsteuer<br />

Vorhaben innerhalb von städtebaulichen Erneuerungsgebieten (z.Z. Ortskern Krauchenwies) wer<strong>de</strong>n nicht geför<strong>de</strong>rt.<br />

Die Zuwendung erfolgt als Projektför<strong>de</strong>rung im Wege <strong>de</strong>r Anteilsfinanzierung. Sie wird in Form eines<br />

- Zuschusses o<strong>de</strong>r<br />

- zinsverbilligten Darlehens <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>skreditbank Ba<strong>de</strong>n-Württemberg – För<strong>de</strong>rbank - (L-Bank) mit gleichem Subventionswert gewährt.<br />

Zuwendungsfähig sind die durch Rechnungen nachgewiesenen Ausgaben und bei privat-gewerblichen Vorhaben die aktivierbaren unbaren<br />

Eigenleistungen.<br />

Der För<strong>de</strong>rsatz beträgt bei<br />

• privaten nicht-gewerblichen Maßnahmen im För<strong>de</strong>rschwerpunkt "Wohnen" innerhalb <strong>de</strong>r historischen Ortslage<br />

für vorbereiten<strong>de</strong> wohnraumbezogene Maßnahmen (z.B. 30 %, max. 40.000 € je Grundstück<br />

Instandsetzung bei Umnutzung, Baureifmachung)<br />

für Mo<strong>de</strong>rnisierung von bestehen<strong>de</strong>n Wohngebäu<strong>de</strong>n mit 30 % max. 20.000 € pro f<strong>am</strong>iliengerechte Wohneinheit (mind. 3 Zimmer und 70 qm)<br />

umfassen<strong>de</strong>m Sanierungsbedarf (Baujahr vor 1945)<br />

für Umnutzung leerstehen<strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> zu<br />

30 % max. 40.000 € pro f<strong>am</strong>iliengerechte Wohneinheit (mind. 3 Zimmer und 70 qm)<br />

eigenständigen f<strong>am</strong>iliengerechten Wohnungen zur<br />

Eigennutzung o<strong>de</strong>r Vermietung<br />

für Schließung von Baulücken durch dorfgerechte und 30 % max. 20.000 € pro f<strong>am</strong>iliengerechte und eigengenutzte Wohneinheit (mind. 3<br />

maßstäbliche Wohngebäu<strong>de</strong> zur Eigennutzung<br />

Zimmer und 70 qm)<br />

Die Kumulation mit an<strong>de</strong>ren För<strong>de</strong>progr<strong>am</strong>men <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s ist nicht möglich. Vom Kumulationsverbot sind auch bankeigene För<strong>de</strong>rprogr<strong>am</strong>me<br />

<strong>de</strong>r L-Bank erfasst.<br />

• privaten-gewerblichen Vorhaben<br />

- im För<strong>de</strong>rschwerpunkt „Grundversorgung“<br />

bis zu 20 v.H. <strong>de</strong>r zuwendungsfähigen Aufwendungen<br />

- im För<strong>de</strong>rschwerpunkt „Arbeiten“<br />

bis zu 15 v.H. <strong>de</strong>r zuwendungsfähigen Aufwendungen bei <strong>de</strong>r Entflechtung unverträglicher Gemengelagen und bei Reaktivierung von<br />

Gewerbebrache<br />

im Übrigen bis zu 10 v.H. <strong>de</strong>r zuwendungsfähigen Aufwendungen<br />

Eine För<strong>de</strong>rung wird nur an Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bewilligt, wobei diese sich nicht zu 25 % o<strong>de</strong>r mehr <strong>de</strong>s Kapitals<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Stimmanteile im Besitz eines o<strong>de</strong>r mehrerer Unternehmen mit mehr Beschäftigten befin<strong>de</strong>n dürfen.<br />

Die Kumulation mit an<strong>de</strong>ren För<strong>de</strong>progr<strong>am</strong>men <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s ist nicht möglich. Vom Kumulationsverbot sind auch bankeigene För<strong>de</strong>rprogr<strong>am</strong>me<br />

<strong>de</strong>r L-Bank erfasst.<br />

Die Ges<strong>am</strong>tsumme <strong>de</strong>r einem Unternehmen gewährten Beihilfen gleich welcher Art und Zielsetzung darf 200.000 € bezogen auf einen Zeitraum<br />

von drei Jahren nicht übersteigen („De-minimis“-Behilfe).<br />

Die Aufnahme <strong>de</strong>r privat-gewerblichen Projekte in das Jahresprogr<strong>am</strong>m steht unter <strong>de</strong>m Vorbehalt einer Einzelfallprüfung im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

Bewilligungsverfahrens durch die L-Bank. Dabei ist u.a. die Vermögens- und Ertragslage <strong>de</strong>r antragstellen<strong>de</strong>n Unternehmen und Unternehmer<br />

zu prüfen.<br />

Zuwendungen unter 5.000 € wer<strong>de</strong>n nicht bewilligt.<br />

Die für die Antragstellung 2014 gültigen Formulare können beim Bürgermeister<strong>am</strong>t Krauchenwies Frau Mahlenbrei Tel. 07576 972-21 o<strong>de</strong>r unter<br />

<strong>de</strong>r Internetadresse<br />

"http://www.rp-ba<strong>de</strong>n-wuerttemberg.<strong>de</strong>/servlet/PB/menu/1102457/in<strong>de</strong>x.html " abgerufen wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Anträge auf Aufnahme in das För<strong>de</strong>rprogr<strong>am</strong>m 2014 müssen<br />

bis zum 11. Oktober 2013 beim Bürgermeister<strong>am</strong>t Krauchenwies eingehen.<br />

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass es ein gestrafftes Verfahren erfor<strong>de</strong>rlich macht, dass die Unterlagen zum jeweiligen Zeitpunkt vollständig<br />

sind. Vorhaben, die vor <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rentscheidung begonnen wer<strong>de</strong>n, können nicht geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Es wird dringend empfohlen, die Vorhaben vor Antragstellung mit <strong>de</strong>r zuständigen Bearbeitungsstelle (Regierungspräsidium Tübingen) zu erörtern.

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