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KW 39 am 27. Sept.2 - Goeggingen.de

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Nummer <strong>39</strong> Mitteilungsblatt <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Krauchenwies vom <strong>27.</strong> September 2013 Seite 5<br />

Einladung zur Freizeitkunstausstellung<br />

nach Krauchenwies <strong>am</strong> 12./13.<br />

Oktober 2013 in die Gemein<strong>de</strong>halle<br />

Waldhorn<br />

Malerei, Kunsthandwerk, Musik, Puppentheater und<br />

Zauberei für Groß und Klein<br />

Vernissage: Freitag, 11.10.2013 um 19.30 Uhr<br />

Begrüßung durch Bürgermeister Spieß<br />

Laudatoren: Hermann Schweikart und „Kasperle“ (Jürgen Steiert)<br />

Musik: Panflötengruppe <strong>de</strong>r Musikschule Klingler, Außenstelle Hausen<br />

a.A.<br />

Insges<strong>am</strong>t 17 ortsansässige Ausstellerinnen und Aussteller präsentieren<br />

in <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>halle Waldhorn in Krauchenwies ihr Können.<br />

Am Sonntag ab 14.00 Uhr wer<strong>de</strong>n die Besucher durch die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />

Fanfarenzuges Krauchenwies mit Getränken, Kaffee und leckeren Kuchen<br />

bewirtet.<br />

Das „Sigmaringer Puppentheater“ und Zauberer Jürgen Steiert führen im<br />

Musikraum folgen<strong>de</strong>s Progr<strong>am</strong>m auf:<br />

S<strong>am</strong>stag: 15.00 Uhr Zaubern f. Kin<strong>de</strong>r<br />

17.00 Uhr Puppentheater<br />

Sonntag: 13.30 Uhr Zaubern f. Kin<strong>de</strong>r<br />

15.00 Uhr Puppentheater<br />

Finissage: Sonntag 16:00 Uhr<br />

mit <strong>de</strong>m Jazz-Sextett „COOK“<br />

Dr. Helmut Stegen sax + perc, Markus Zeller git + perc, Fritz Heise<br />

p+keyb+perc,<br />

Rolf Gul<strong>de</strong> keyb+git+perc, Roman Gul<strong>de</strong> dr und Bekir Nuhi b+perc<br />

Öffnungszeiten <strong>de</strong>r Ausstellung:<br />

S<strong>am</strong>stag, 12.10.2013 13:00 – 18:00 Uhr<br />

Sonntag, 13.10.2013 11:00 – 18:00 Uhr<br />

Eintritt an allen Tagen frei<br />

Bäume und Sträucher dürfen die Sicherheit entlang<br />

<strong>de</strong>r Verkehrswege nicht gefähr<strong>de</strong>n<br />

Weil das Zurückschnei<strong>de</strong>n von Hecken, Sträuchern und Bäumen nach<br />

<strong>de</strong>m Naturschutzgesetz ab 01.10. erlaubt ist, macht das Ordnungs<strong>am</strong>t auf<br />

die gesetzliche Regelungen für <strong>de</strong>n Grünschnitt entlang von Verkehrswegen<br />

aufmerks<strong>am</strong>.<br />

Nach § 11 Abs.2 <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfernstrassesgesetz sowie § 28 Abs.2 <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>sgesetzes Ba<strong>de</strong>n-Württemberg ist es nicht zulässig, dass die Sicherheit<br />

<strong>de</strong>s Straßenverkehrs durch Zweige von Bäumen und Sträuchern,<br />

die aus privaten Grundstücken über die Grundstücksgrenze hinaus<br />

in <strong>de</strong>n Gehweg o<strong>de</strong>r in die Straße reichen, beeinträchtigt wird.<br />

Um dies zu vermei<strong>de</strong>n, sind folgen<strong>de</strong> Punkte zu beachten:<br />

- Über <strong>de</strong>r ges<strong>am</strong>ten Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,50 m frei bleiben.<br />

- An Radwegen dürfen bis zu einer Höhe von 2,50 m Äste nicht hereinragen.<br />

- Gehwege müssen bis zu einer Höhe von 2,30 m von überhängen<strong>de</strong>n<br />

Ästen und Zweigen freigehalten wer<strong>de</strong>n.<br />

- Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis an die Weghinterkante<br />

zurück zu schnei<strong>de</strong>n, so dass <strong>de</strong>r Gehweg in einer Breite freigehalten<br />

wird, die es 2 Fußgängern ermöglicht, problemlos aneinan<strong>de</strong>r vorbeizugehen,<br />

ohne auf die Straße ausweichen zu müssen.<br />

- An Straßeneinmündungen und Kreuzungen müssen Hecken, Bäume<br />

und Sträucher stets so nie<strong>de</strong>r gehalten wer<strong>de</strong>n (höchstens 80 cm),<br />

dass eine ausreichen<strong>de</strong> Übersicht für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet<br />

ist.<br />

- Verkehrszeichen dürfen nicht ver<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n und müssen von <strong>de</strong>n<br />

Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen wer<strong>de</strong>n können.<br />

Schnei<strong>de</strong>n Sie ihre Hecken, Bäume und Sträucher bitte entsprechend <strong>de</strong>r<br />

oben angegebenen Punkte zurück, d<strong>am</strong>it die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt<br />

wird.<br />

Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren<br />

Die Gemein<strong>de</strong> Krauchenwies stellt <strong>am</strong> 7. Oktober 2013 <strong>de</strong>n Lastschrifteinzug<br />

auf das SEPA-Basislastschriftverfahren um.<br />

Im Zuge <strong>de</strong>ssen erhalten alle Bürger die eine Einzugsermächtigung erteilt<br />

haben vorab von <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> ein Schreiben zur Wandlung <strong>de</strong>r Abbuchungsermächtigung<br />

in die SEPA-Basislastschrift.<br />

Im Folgen<strong>de</strong>n möchten wir Ihnen etwas genauer vermitteln, was sich hinter<br />

<strong>de</strong>m Begriff SEPA verbirgt:<br />

SEPA (Single Euro Payments Area) ist ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum,<br />

in <strong>de</strong>m alle Zahlungen wie inländische Zahlungen behan<strong>de</strong>lt<br />

wer<strong>de</strong>n. Mit SEPA wird nicht mehr - wie <strong>de</strong>rzeit - zwischen nationalen<br />

und grenzüberschreiten<strong>de</strong>n Zahlungen unterschie<strong>de</strong>n.<br />

Nutzer von Zahlungsverkehrsdienstleistungen können mit SEPA bargeldlose<br />

Euro-Zahlungen von einem einzigen Konto vornehmen und hierbei<br />

einheitliche Zahlungsinstrumente<br />

(SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift und SEPA-Kartenzahlungen)<br />

ebenso einfach, effizient und sicher einsetzen wie die heutigen Zahlungsverkehrsinstrumente<br />

auf nationaler Ebene.<br />

Ziele von SEPA<br />

Mit <strong>de</strong>r Einführung <strong>de</strong>s Euro als gemeins<strong>am</strong>e Währung im Jahr 1999 und<br />

<strong>de</strong>r Euro-Banknoten und -Münzen im Jahr 2002 wur<strong>de</strong>n bereits wichtige<br />

Grundlagen für einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum gelegt.<br />

Die Einwohner <strong>de</strong>s Euroraums können seit<strong>de</strong>m Barzahlungen im ges<strong>am</strong>ten<br />

Euro-Währungsgebiet ebenso einfach durchführen wie zuvor mit <strong>de</strong>r<br />

nationalen Währung im eigenen Land.<br />

Die Einführung <strong>de</strong>s Euro führte jedoch noch nicht zur Verwirklichung eines<br />

Binnenmarktes im unbaren Zahlungsverkehr.<br />

Die Zahlungsverkehrsmärkte in Europa sind immer noch stark fragmentiert.<br />

So verfügt je<strong>de</strong>s Land über eigene technische Standards, z.B. in Bezug<br />

auf die Kontonummern- Systematik o<strong>de</strong>r das Datenformat für <strong>de</strong>n<br />

Zahlungsaustausch. Des Weiteren sind die einzelnen Zahlungsverfahren<br />

in je<strong>de</strong>m Land unterschiedlich ausgestaltet.<br />

So bestehen z.B. <strong>de</strong>utliche Unterschie<strong>de</strong> zwischen einem <strong>de</strong>utschen und<br />

einem französischen Lastschriftverfahren.<br />

Folglich wird <strong>de</strong>r unbare Zahlungsverkehr heute noch nahezu allein über<br />

nationale Dienstleister und Clearinghäuser abgewickelt.<br />

Mit SEPA wer<strong>de</strong>n diese traditionellen Strukturen aufgebrochen. Künftig<br />

wird es in Europa einheitliche Verfahren und Standards geben, so dass je<strong>de</strong>r<br />

Kun<strong>de</strong> Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in einheitlicher<br />

Weise überall in Europa einsetzen kann. Durch die Harmonisierung<br />

können die Bankkun<strong>de</strong>n ihren ges<strong>am</strong>ten Euro-Zahlungsverkehr über eine<br />

beliebige Bank im Euroraum abwickeln. Die Abschottung <strong>de</strong>r bisherigen<br />

nationalen Märkte wird zu Gunsten eines europaweiten Zahlungsverkehrsmarktes<br />

aufgehoben und europaweiter Wettbewerb geschaffen. SE-<br />

PA betrifft also nicht nur <strong>de</strong>n grenzüberschreiten<strong>de</strong>n Euro-Zahlungsverkehr,<br />

son<strong>de</strong>rn soll zu einer vollständigen Integration <strong>de</strong>r nationalen Zahlungsverkehrsmärkte<br />

führen. D<strong>am</strong>it wird <strong>de</strong>r Umbau <strong>de</strong>r europäischen<br />

Zahlungsverkehrslandschaft auch nationale Strukturen berühren.<br />

Auswirkungen von SEPA im privaten Bereich<br />

Auch im privaten Bereich wird die SEPA-Umstellung ihre Spuren hinterlassen,<br />

allerdings gilt im privaten Bereich eine verlängerte Frist, bevor SE-<br />

PA genutzt wer<strong>de</strong>n muss nämlich bis 2016.<br />

Einige grundsätzliche Fragen zur SEPA Umstellung haben wir nachfolgend<br />

zus<strong>am</strong>mengestellt:<br />

Welche Vorteile bringt SEPA für Verbraucher?<br />

Die SEPA-Verfahren können sowohl für Inlandszahlungen als auch für<br />

grenzüberschreiten<strong>de</strong> Zahlungen genutzt wer<strong>de</strong>n. Sie können mit <strong>de</strong>r<br />

SEPA-Überweisung beispielsweise das Ferienhaus an <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen<br />

Ostseeküste o<strong>de</strong>r das an <strong>de</strong>r portugiesischen Algarve bezahlen.<br />

Sie können aber auch ganz bequem europaweit Ihre fälligen Rechnungsbeträge<br />

vom Konto abbuchen lassen.Die SEPA-Lastschrift bietet einen<br />

weiteren Vorteil: Durch die Einführung eines exakten Fälligkeitstermins<br />

wissen Sie zukünftig genau, wann die Belastung Ihres Kontos erfolgt und<br />

können so Ihre Liquiditätsplanung optimieren.<br />

Beachten Sie bitte: Sie müssen vorab <strong>de</strong>n Zahlungsempfänger durch ein<br />

sogenanntes SEPALastschriftmandat zum Einzug <strong>de</strong>s Gel<strong>de</strong>s ermächtigen.

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