Anleitung Masterbörse / Form, Inhalt Masterarbeit
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5. Umfang und Gliederung der <strong>Masterarbeit</strong><br />
A<br />
B<br />
Schriftliche <strong>Masterarbeit</strong><br />
Umfang<br />
Die schriftliche Arbeit sollte einen Umfang von 7-15 Seiten haben. Titelblatt, <strong>Inhalt</strong>sverzeichnis und<br />
Literaturverzeichnis werden hierbei nicht mitgerechnet.<br />
<strong>Form</strong><br />
Die Schriftgrösse sollte 11 Punkte, der Zeilenabstand 1½ betragen.<br />
Als Schrift sind Arial oder Times New Roman zu wählen.<br />
Gliederung<br />
Einleitung und Zielsetzung, Materialien und Methoden, Ergebnisse, Diskussion mit Schlussfolgerung<br />
Literaturverzeichnis (mindestens 5 maximal 30 Referenzen).<br />
Hinweis<br />
„Vorlage <strong>Masterarbeit</strong>“ siehe Seiten 14 und 15!<br />
Mündliche Präsentation<br />
Die mündliche Präsentation soll vor einem Fachpublikum in Anwesenheit des Leiters stattfinden. Der<br />
Zeitpunkt ist frei wählbar. Weitere Vorgaben richten sich nach den Vorgaben des Leiters der<br />
<strong>Masterarbeit</strong>.<br />
A<br />
6. Beurteilung der <strong>Masterarbeit</strong><br />
Einreichefristen<br />
Die <strong>Masterarbeit</strong> muss beim Leiter der <strong>Masterarbeit</strong> eingereicht werden.<br />
Für den Abschluss des Masterstudiums mit Vergabe des Diploms Master of Dental Medicine muss das<br />
Testatblatt mit mindestens genügenden Noten der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Präsentation<br />
und die definitive Version der <strong>Masterarbeit</strong> bis spätestens Kalenderwoche 17 des 5.<br />
Studienjahres dem Direktionssekretariat der ZMK zu Handen der Leiter Ressort Ausbildung<br />
eingereicht werden. Die Verteidigung der <strong>Masterarbeit</strong> muss bis spätestens Ende Mai erfolgen.<br />
B Vorgehen zur Beurteilung der <strong>Masterarbeit</strong> (siehe auch oben Kapitel 2, Studienplan, Art. 29, 30)<br />
Die bereits gespeicherten Grunddaten der <strong>Masterarbeit</strong> können unter www.studmed.unibe.ch/mdb<br />
abgerufen werden. Das ‚Testatblatt <strong>Masterarbeit</strong>’ kann dort ausgedruckt und von Hand ausgefüllt<br />
werden (siehe unter F). Es darf nur dieses Testatblatt <strong>Masterarbeit</strong> verwendet werden.<br />
Die Beurteilung der <strong>Masterarbeit</strong> erfolgt frühestens im Masterstudium in einem doppelten<br />
Bewertungsverfahren festgehalten auf dem ‚Testatblatt <strong>Masterarbeit</strong>’<br />
Die schriftlichen <strong>Masterarbeit</strong>en werden vom Leiter der <strong>Masterarbeit</strong> nach einem standardisierten<br />
Schema mit halben Noten bewertet.<br />
Jede <strong>Masterarbeit</strong> wird als mündliche Präsentation vorgestellt und anschliessend vom Leiter der<br />
<strong>Masterarbeit</strong> unmittelbar bewertet.<br />
Ist die Bewertung der schriftlichen Arbeit oder mündlichen Präsentation ungenügend (Note unter 4),<br />
muss der Leiter der <strong>Masterarbeit</strong> zusätzlich eine schriftliche Begründung der ungenügenden Benotung<br />
der <strong>Masterarbeit</strong> verfassen und diese dem Studierenden übergeben (siehe C).<br />
Bei ungenügender Erstbenotung der schriftlichen Arbeit bekommt der Studierende die Gelegenheit,<br />
eine revidierte Fassung der Arbeit innerhalb eines Monats einzureichen. Die Zweitbenotung muss<br />
spätestens nach einem weiteren Monat auf einem neuen Testatblatt vorliegen. Ist die Zweitbenotung<br />
immer noch ungenügend, so kann eine zweite revidierte Fassung oder eine neue <strong>Masterarbeit</strong> erst 6<br />
Monate später zur Beurteilung eingereicht und auf einem dritten Testatblatt beurteilt werden.<br />
Im jedem Falle müssen dem Direktionssekretariat der ZMK alle (maximal 6) Testblätter mit<br />
Beurteilungen fristgerecht eingereicht werden.<br />
<strong>Masterarbeit</strong> - <strong>Anleitung</strong> Masterbörse / <strong>Form</strong> und <strong>Inhalt</strong><br />
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