1 Systemhandbuch - QS Qualität und Sicherheit GmbH
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Leitfaden<br />
Version<br />
(gültig ab)<br />
Revision<br />
Beschreibung/Inhalt<br />
Anlage 10.6 Mustervorlage:<br />
Ergänzungsvertrag zwischen<br />
Zertifizierungsstellen <strong>und</strong> Dienstleistern im<br />
Bereich Transport, Lagerung <strong>und</strong> Umschlag<br />
von Futtermitteln<br />
01.01.2014<br />
beinhaltet Muster von Teilnahme- <strong>und</strong> Vollmachtserklärungen für Betreiber von<br />
fahrbaren Mahl- <strong>und</strong> Mischanlagen <strong>und</strong> Kleinsterzeugern von Einzelfuttermitteln<br />
sowie einen Musterergänzungsvertrag zwischen Zertifizierungsstellen <strong>und</strong><br />
Dienstleistern im Bereich Transport, Lagerung <strong>und</strong> Umschlag von Futtermitteln.<br />
Anlage 10.7 Ausschlussliste von Erzeugnissen 01.01.2014<br />
gibt einen Überblick über alle Futtermittel, die im <strong>QS</strong>-System eingesetzt werden<br />
dürfen bzw. deren Einsatz verboten ist.<br />
<strong>QS</strong>-Inspektion für Kleinsterzeuger<br />
(Einzelfuttermittelherstellung)<br />
Anlage 7.1 Mustervorlage: Teilnahme- <strong>und</strong><br />
Vollmachtserklärung für Kleinsterzeuger<br />
01.01.2014<br />
01.01.2014<br />
gibt die Mindestvoraussetzungen für Kleinsterzeuger von Einzelfuttermitteln<br />
wieder; zu den definierten Anforderungen gehören u.a. ein kontrollfähiges,<br />
firmenspezifisches HACCP-Konzept für den Bereich Einzelfuttermittel,<br />
Betriebshygiene <strong>und</strong> Produktkontrollen durch die Teilnahme am<br />
Futtermittelmonitoring<br />
beinhaltet Muster einer Teilnahme- <strong>und</strong> Vollmachtserklärungen für<br />
Kleinsterzeuger zwischen Zertifizierungsstelle <strong>und</strong> Kleinsterzeuger im Bereich<br />
Futtermittelwirtschaft.<br />
Anlage 7.2 Musterbestätigung 01.01.2014 gibt Form <strong>und</strong> Inhalt von der Zertifizierungsstelle ausgestellter Bestätigung vor<br />
<strong>QS</strong>-Inspektion für fahrbare Mahl- <strong>und</strong><br />
Mischanlagen<br />
01.01.2014<br />
gibt die Mindestvoraussetzungen für Betreiber fahrbarer Mahl- <strong>und</strong><br />
Mischanlagen wieder, um für <strong>QS</strong>-Systempartner Futtermischungen herstellen zu<br />
können; zu den definierten Anforderungen gehören u.a. relevante Kriterien der<br />
<strong>Qualität</strong>ssicherung <strong>und</strong> deren fachgerechte Umsetzung, die Einhaltung der<br />
gesetzlichen Anforderungen zur Rückverfolgbarkeit <strong>und</strong> der<br />
Futtermittelhygieneverordnung<br />
Leitfaden Allgemeines Regelwerk<br />
Anlage 5.2 Dokumente des <strong>Systemhandbuch</strong>s<br />
Version: 01.01.2014<br />
Status: • Freigabe<br />
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