1 Systemhandbuch - QS Qualität und Sicherheit GmbH
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Leitfaden<br />
Version<br />
(gültig ab)<br />
Revision<br />
Beschreibung/Inhalt<br />
Anlage 8.1 Mustervorlage: Teilnahme- <strong>und</strong><br />
Vollmachtserklärung des Betreibers von<br />
fahrbaren Mahl- <strong>und</strong> Mischanlagen<br />
01.01.2014<br />
beinhaltet Muster einer Teilnahme- <strong>und</strong> Vollmachtserklärungen für<br />
Kleinsterzeuger sowie einen Musterergänzungsvertrag zwischen<br />
Zertifizierungsstelle <strong>und</strong> Betreiber der fahrbaren Mahl- <strong>und</strong> Mischanlage<br />
Anlage 8.2 Musterbestätigung 01.01.2014 gibt Form <strong>und</strong> Inhalt von der Zertifizierungsstelle ausgestellter Bestätigung vor<br />
Zusatzanforderungen bei Verzicht auf<br />
kennzeichnungspflichtige Futtermittel <strong>und</strong><br />
Produktauslobung „ohne Gentechnik“<br />
Zusatzanforderungen an Kartoffelgroßhändler<br />
für Futterkartoffeln<br />
01.01.2014<br />
Stand:<br />
01.02.2010<br />
01.01.2014<br />
Stand:<br />
01.09.2012<br />
gilt für jene Unternehmen, die im Gebiet der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland eine<br />
gleichzeitige Auslobung von Fleisch mit dem <strong>QS</strong>-Prüfzeichen zusammen mit der<br />
freiwilligen Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ nach Maßgabe des EG-<br />
Gentechnik-Durchführungsgesetzes vorsehen, sowie für alle Unternehmen, die<br />
innerhalb der Produktionskette an dieser Fleischproduktion beteiligt sind.<br />
enthält alle relevanten Anforderungen für Händler, die Speisekartoffeln zu<br />
Futterzwecken an <strong>QS</strong>-Landwirte abgeben<br />
Landwirtschaft Rinderhaltung 01.01.2014<br />
Landwirtschaft Schweinehaltung 01.01.2014<br />
gilt für die Rindermast, Kälbermast, Fresser- <strong>und</strong> Kälberaufzucht,<br />
Milchviehhaltung sowie Mutter- <strong>und</strong> Ammenkuhhaltung <strong>und</strong> beinhaltet neben<br />
allgemeinen Anforderungen u.a. Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit, den<br />
Einsatz von Futtermitteln, die Tierges<strong>und</strong>heit, die Hygiene, die<br />
tierschutzgerechte Haltung, Monitoringprogramme <strong>und</strong> den Tiertransport<br />
gilt für die Schweinemast, Ferkelaufzucht, Jungsauenaufzucht/Eberaufzucht<br />
sowie Sauenhaltung <strong>und</strong> Ferkel bis zum Absetzen <strong>und</strong> beinhaltet neben<br />
allgemeinen Anforderungen u.a. Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit, den<br />
Einsatz von Futtermitteln, die Tierges<strong>und</strong>heit, die Hygiene, die<br />
tierschutzgerechte Haltung, Monitoringprogramme <strong>und</strong> den Tiertransport<br />
Leitfaden Allgemeines Regelwerk<br />
Anlage 5.2 Dokumente des <strong>Systemhandbuch</strong>s<br />
Version: 01.01.2014<br />
Status: • Freigabe<br />
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