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1 Systemhandbuch - QS Qualität und Sicherheit GmbH

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Leitfaden<br />

Version<br />

(gültig ab)<br />

Revision<br />

Beschreibung/Inhalt<br />

Anlage 8.1 Mustervorlage: Teilnahme- <strong>und</strong><br />

Vollmachtserklärung des Betreibers von<br />

fahrbaren Mahl- <strong>und</strong> Mischanlagen<br />

01.01.2014<br />

beinhaltet Muster einer Teilnahme- <strong>und</strong> Vollmachtserklärungen für<br />

Kleinsterzeuger sowie einen Musterergänzungsvertrag zwischen<br />

Zertifizierungsstelle <strong>und</strong> Betreiber der fahrbaren Mahl- <strong>und</strong> Mischanlage<br />

Anlage 8.2 Musterbestätigung 01.01.2014 gibt Form <strong>und</strong> Inhalt von der Zertifizierungsstelle ausgestellter Bestätigung vor<br />

Zusatzanforderungen bei Verzicht auf<br />

kennzeichnungspflichtige Futtermittel <strong>und</strong><br />

Produktauslobung „ohne Gentechnik“<br />

Zusatzanforderungen an Kartoffelgroßhändler<br />

für Futterkartoffeln<br />

01.01.2014<br />

Stand:<br />

01.02.2010<br />

01.01.2014<br />

Stand:<br />

01.09.2012<br />

gilt für jene Unternehmen, die im Gebiet der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland eine<br />

gleichzeitige Auslobung von Fleisch mit dem <strong>QS</strong>-Prüfzeichen zusammen mit der<br />

freiwilligen Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ nach Maßgabe des EG-<br />

Gentechnik-Durchführungsgesetzes vorsehen, sowie für alle Unternehmen, die<br />

innerhalb der Produktionskette an dieser Fleischproduktion beteiligt sind.<br />

enthält alle relevanten Anforderungen für Händler, die Speisekartoffeln zu<br />

Futterzwecken an <strong>QS</strong>-Landwirte abgeben<br />

Landwirtschaft Rinderhaltung 01.01.2014<br />

Landwirtschaft Schweinehaltung 01.01.2014<br />

gilt für die Rindermast, Kälbermast, Fresser- <strong>und</strong> Kälberaufzucht,<br />

Milchviehhaltung sowie Mutter- <strong>und</strong> Ammenkuhhaltung <strong>und</strong> beinhaltet neben<br />

allgemeinen Anforderungen u.a. Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit, den<br />

Einsatz von Futtermitteln, die Tierges<strong>und</strong>heit, die Hygiene, die<br />

tierschutzgerechte Haltung, Monitoringprogramme <strong>und</strong> den Tiertransport<br />

gilt für die Schweinemast, Ferkelaufzucht, Jungsauenaufzucht/Eberaufzucht<br />

sowie Sauenhaltung <strong>und</strong> Ferkel bis zum Absetzen <strong>und</strong> beinhaltet neben<br />

allgemeinen Anforderungen u.a. Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit, den<br />

Einsatz von Futtermitteln, die Tierges<strong>und</strong>heit, die Hygiene, die<br />

tierschutzgerechte Haltung, Monitoringprogramme <strong>und</strong> den Tiertransport<br />

Leitfaden Allgemeines Regelwerk<br />

Anlage 5.2 Dokumente des <strong>Systemhandbuch</strong>s<br />

Version: 01.01.2014<br />

Status: • Freigabe<br />

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