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Dezember 2011 bis Februar 2012 - Kirchenregion Schellerten

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Wahlrecht<br />

Wahlberechtigt ist, wer <strong>bis</strong> zum 18. März <strong>2012</strong> das 16. Lebensjahr<br />

vollendet hat und zur jeweiligen Kirchengemeinde gehört (Hauptwohnsitz).<br />

Er/Sie muss in der Wählerliste der Kirchengemeinde stehen.<br />

Wählerliste<br />

Alle Wahlberechtigten müssen in der Wählerliste aufgeführt sein.<br />

Zur Einsichtnahme liegen die Wählerlisten in der Zeit vom 8. <strong>bis</strong> 22.<br />

Januar <strong>2012</strong> öffentlich aus, und zwar:<br />

für Garmissen: im Pfarramt Garmissen, Ritterstraße 47<br />

für Oedelum: bei KV Bernd Rodemann, Oedelum, Gabelstraße 3.<br />

für Rautenberg: bei KV Bernd Aselmann, Rautenberg, Rutenbergstr. 16<br />

für Borsum: bei KV Waltraud Lipinski, Borsum, Lindenstraße 2<br />

Wahlbenachrichtigungskarten<br />

Alle Wahlberechtigten erhalten im <strong>Februar</strong> <strong>2012</strong> Wahlbenachrichtigunsgkarten.<br />

Wahlbezirke<br />

Jede Kirchen- und Kapellengemeinde wählt ihren eigenen Kirchenbzw.<br />

Kapellenvorstand:<br />

Garmissen: In der Kirchengemeinde Garmissen werden fünf<br />

Kirchenvorsteher/innen gewählt.<br />

Oedelum: In der Kirchengemeinde Oedelum werden drei<br />

Kirchenvorsteher/innen gewählt.<br />

Rautenberg: In der Kirchengemeinde Rautenberg werden vier<br />

Kirchenvorsteher/innen gewählt.<br />

Borsum: In der Kapellengemeinde Borsum werden zwei<br />

Kapellenvorsteher/innen gewählt.<br />

Berufungen<br />

Nach erfolgter Wahl beruft der Kirchenkreisvorstand weitere Kirchenvorsteher/innen:<br />

In der Kirchengemeinde Garmissen zwei, in den Kirchengemeinde<br />

Oedelum und Rautenberg sowie in der Kapellengemeinde<br />

Borsum jeweils eine/n.<br />

Zusätzlich gehört dasjenige Mitglied des Kapellenvorstands Borsum,<br />

das bei der Wahl die meisten Stimmen erhalten hat, auch dem Kirchenvorstand<br />

Rautenberg an.<br />

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