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1 Allgemeine Verwaltung D e r S t a d t r a t , seine Ausschüsse und ...

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Ausschussverzeichnis 1/3<br />

3. Schulträgerausschuss<br />

Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage:<br />

§ 90 Abs. 2 SchulG<br />

Aufgaben <strong>und</strong> Zuständigkeit:<br />

Der Schulträgerausschuss hat den Schulträger bei den ihm nach dem<br />

Schulgesetz obliegenden Aufgaben zu beraten. Ihm obliegen<br />

insbesondere<br />

1. die Stellungnahme zum Entwurf des städtischen Haushaltsplanes,<br />

soweit er die Schulen betrifft,<br />

2. Vorschläge über die Verwendung der Haushaltsmittel für Schulzwecke<br />

im Rahmen des Haushaltsplanes,<br />

3. Vorschläge für bauliche Maßnahmen <strong>und</strong> die Ergänzung der Einrichtung<br />

der Schulen,<br />

4. Stellungnahme zu schulorganisatorischen Maßnahmen, insbesondere<br />

wenn eine Schule errichtet, erweitert oder aufgehoben werden soll,<br />

5. Stellungnahme, wenn die Stadt ein Schulgebäude bauen oder verändern<br />

oder Schulgr<strong>und</strong>stücke veräußern oder anderen als Schulzwecken<br />

widmen will.<br />

Amtszeit: 01.07. 2004 - 30.06.2009<br />

Zahl der Mitglieder: 33 (einschl. Vorsitzendem <strong>und</strong> 16 Eltern- <strong>und</strong><br />

Lehrervertreter)<br />

Zusammensetzung:<br />

Dem Schulträgerausschuss gehören an:<br />

1. als Vorsitzender<br />

Beigeordneter Dr. Oeckinghaus oder sein Stellvertreter<br />

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