1 Allgemeine Verwaltung D e r S t a d t r a t , seine Ausschüsse und ...
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Ausschussverzeichnis 1/3<br />
3. Schulträgerausschuss<br />
Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage:<br />
§ 90 Abs. 2 SchulG<br />
Aufgaben <strong>und</strong> Zuständigkeit:<br />
Der Schulträgerausschuss hat den Schulträger bei den ihm nach dem<br />
Schulgesetz obliegenden Aufgaben zu beraten. Ihm obliegen<br />
insbesondere<br />
1. die Stellungnahme zum Entwurf des städtischen Haushaltsplanes,<br />
soweit er die Schulen betrifft,<br />
2. Vorschläge über die Verwendung der Haushaltsmittel für Schulzwecke<br />
im Rahmen des Haushaltsplanes,<br />
3. Vorschläge für bauliche Maßnahmen <strong>und</strong> die Ergänzung der Einrichtung<br />
der Schulen,<br />
4. Stellungnahme zu schulorganisatorischen Maßnahmen, insbesondere<br />
wenn eine Schule errichtet, erweitert oder aufgehoben werden soll,<br />
5. Stellungnahme, wenn die Stadt ein Schulgebäude bauen oder verändern<br />
oder Schulgr<strong>und</strong>stücke veräußern oder anderen als Schulzwecken<br />
widmen will.<br />
Amtszeit: 01.07. 2004 - 30.06.2009<br />
Zahl der Mitglieder: 33 (einschl. Vorsitzendem <strong>und</strong> 16 Eltern- <strong>und</strong><br />
Lehrervertreter)<br />
Zusammensetzung:<br />
Dem Schulträgerausschuss gehören an:<br />
1. als Vorsitzender<br />
Beigeordneter Dr. Oeckinghaus oder sein Stellvertreter<br />
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