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Jugendordnung der Jugendfeuerwehren der Stadt Haiger

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Im Dienstbuch sind kurze Berichte über alle Veranstaltungen <strong>der</strong> Jugendfeuerwehr,<br />

Unfallmeldungen sowie Nie<strong>der</strong>schriften über die Mitglie<strong>der</strong>versammlung und die Sitzungen des<br />

Jugendfeuerwehrausschusses aufzunehmen.<br />

16.2 Der Schriftwart im <strong>Stadt</strong>jugendfeuerwehrausschuss hat die Aufgabe, Nie<strong>der</strong>schriften von allen<br />

Sitzungen des <strong>Stadt</strong>jugendfeuerwehrausschusses zu fertigen, einen Gesamtjahresbericht zu<br />

erstellen und sonstigen anfallenden Schriftverkehr zu erledigen.<br />

17. Kassenwesen<br />

17.1 Zur Umsetzung <strong>der</strong> Jugendarbeit wird eine Kameradschaftskasse eingerichtet, die ihre Einnahmen<br />

aus Mitgliedsbeiträgen, Zuwendungen vom Feuerwehrverein, <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Haiger</strong> o<strong>der</strong> Schenkungen<br />

Dritter erhält. Die Verwaltung <strong>der</strong> Kassengeschäfte obliegt dem Kassenwart. Zahlungen bedürfen<br />

<strong>der</strong> Anweisung des Jugendfeuerwehrwartes.<br />

17.2 Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung beschließt die Höhe <strong>der</strong> Mitgliedsbeiträge (s. 11.3).<br />

17.3 Anschaffungen für die <strong>Jugendfeuerwehren</strong> werden vom Jugendfeuerwehrwart über die jeweiligen<br />

Wehrführer beim Magistrat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Haiger</strong> angemeldet.<br />

17.4 Die Kameradschaftskasse ist in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich, durch die<br />

gewählten Kassenprüfer zu prüfen. Über das Ergebnis erstatten die Kassenprüfer <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung Bericht.<br />

18. Ausbildung, Einsatz, Jugendarbeit<br />

18.1 Die feuerwehrtechnische Ausbildung <strong>der</strong> <strong>Jugendfeuerwehren</strong> erfolgt auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong><br />

Ausbildungsvorschriften für die Freiwilligen Feuerwehren und <strong>der</strong> Unfallverhütungsvorschriften<br />

unter Anpassung an die Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Jugendlichen.<br />

18.2 Die Beteiligung von Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Jugendfeuerwehr an Einsatzstellen <strong>der</strong> jeweiligen Feuerwehr<br />

ist nicht zulässig.<br />

18.3 Für die Ausbildung und Jugendarbeit wird vom Jugendfeuerwehrausschuss in Zusammenarbeit mit<br />

dem Jugendfeuerwehrwart ein Dienstplan erstellt, in dem sich feuerwehrtechnische Ausbildung<br />

(theoretischer Unterricht, praktische Ausbildung) und allgemeine Jugendarbeit (Spiel, Sport,<br />

Wan<strong>der</strong>ungen, Fahrten, Zeltlager, Jugendtreffen) abwechseln sollten. Der Dienstplan ist von dem<br />

Wehrführer <strong>der</strong> jeweiligen Feuerwehr <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Haiger</strong> zu genehmigen.<br />

19. <strong>Stadt</strong>jugendfeuerwehrausschuss<br />

19.1 Dem <strong>Stadt</strong>jugendfeuerwehrausschuss gehören an:<br />

- <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>jugendfeuerwehrwart<br />

- <strong>der</strong> stellvertretende <strong>Stadt</strong>jugendfeuerwehrwart<br />

- die Jugendfeuerwehrwarte<br />

19.2 Der <strong>Stadt</strong>jugendfeuerwehrausschuss hat folgende Aufgaben:<br />

- gemeinsame Planung <strong>der</strong> Ausbildung in den <strong>Jugendfeuerwehren</strong><br />

- Planung und Durchführung von gemeinsamen Maßnahmen<br />

- Koordination <strong>der</strong> Aufgabenstellung und Aufgabenzuweisungen zwischen <strong>Stadt</strong>- und<br />

Kreisjugendfeuerwehr und die Umsetzung <strong>der</strong> Aufgaben<br />

- Erarbeiten von Vorschlägen für die Wahl des <strong>Stadt</strong>jugendfeuerwehrwartes und seines<br />

Stellvertreters und Weiterleitung an den <strong>Stadt</strong>brandinspektor<br />

- Wahl eines Schriftwartes aus den Reihen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des<br />

<strong>Stadt</strong>jugendfeuerwehrausschusses (Aufgaben s. 16.2)

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