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SWN privat - Stadtwerke Neustadt

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swn <strong>privat</strong><br />

2012 FAMILY<br />

Ja, ich beantrage zusätzlich die option swn local green *<br />

auftrag über die lieferung Von strom für haushaltskunden<br />

Unser Unternehmen ist zertifiziert<br />

<strong>Stadtwerke</strong> GmbH ∙ Postfach 10 09 18 ∙ 67409 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

Ausfertigung für die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH<br />

auftraggeber / kunde<br />

Name<br />

Name<br />

Herr Frau Firma<br />

Straße, Hausnummer<br />

Postleitzahl, Ort<br />

Telefon<br />

E-Mail<br />

Verbrauchsstelle<br />

(nur ausfüllen, wenn abweichend von Adresse des Auftraggebers)<br />

Straße, Hausnummer<br />

Postleitzahl, Ort<br />

Vorname<br />

Vorname<br />

ort und umfang der lieferung<br />

Die <strong>SWN</strong> liefern gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages den gesamten<br />

Bedarf an elektrischer Energie für die Verbrauchsstelle des Kunden mit einer<br />

Spannung von etwa 230/400 Volt und einer Frequenz von etwa 50 Hertz. Die<br />

Übergabe der elektrischen Energie erfolgt am Ende des Hausanschlusses der<br />

Verbrauchsstelle.<br />

swn <strong>privat</strong> 2012 familY: Preise, laufzeit<br />

Für die Lieferung von elektrischer Energie an die Verbrauchsstelle gelten die veröffentlichten<br />

gültigen Preise laut „Preisblatt Sonderverträge Strom“ zum jeweils<br />

aktuellen Zeitpunkt. Das derzeit gültige Preisblatt ist als Anlage beigefügt.<br />

Option <strong>SWN</strong> LOCAL GREEN: inkl. Förderbeitrag für die Erzeugung von Naturstrom<br />

in <strong>Neustadt</strong>: 0,6 Ct./kWh netto (0,71 Ct./kWh brutto), siehe Allgemeine<br />

*<br />

Vertragsbedingungen, Punkt 8.<br />

Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr. Er verlängert sich um jeweils<br />

ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Vertragsdauer<br />

schriftlich gekündigt wird.<br />

gewünschter lieferbeginn<br />

Nächstmöglicher Termin<br />

Datum des Lieferbeginns<br />

Stromlieferung erfolgt überwiegend für Haushaltszwecke<br />

stromzÄhler und Verbrauch<br />

Stromzählernummer<br />

Zählerstand am Tag der Auftragserteilung<br />

Voraussichtlicher Jahresstromverbrauch oder Vorjahres-Stromverbrauch in kWh<br />

bisherige stromVersorgung<br />

Ich beziehe bisher für die Verbrauchsstelle<br />

keinen Strom<br />

Strom von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH<br />

Kundennummer<br />

Strom von<br />

Name des bisherigen Stromlieferanten<br />

zahlungsweise<br />

Ja, ich will an dem bequemen Einzugsverfahren teilnehmen und ermächtige<br />

die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH widerruflich,<br />

fällige Zahlungen von folgendem Konto einzuziehen:<br />

Name des Kontoinhabers<br />

Kontonummer<br />

Kreditinstitut<br />

Datum<br />

Bankleitzahl<br />

Unterschrift des Kontoinhabers<br />

Ich überweise die fälligen Zahlungen.<br />

datenschutzhinweis<br />

Ihre personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen wir im Rahmen<br />

der Zweckbestimmung für die Vertragsdurchführung, Verbrauchsabrechnung,<br />

Rechnungsstellung und Kundenbetreuung.<br />

widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von<br />

Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt<br />

nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware<br />

beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht<br />

vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten<br />

gemäß Artikel 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB<br />

sowie nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 S. 1 BGB i. V.<br />

m. Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige<br />

Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH, Schlachthofstraße 60, 67433 <strong>Neustadt</strong> an<br />

der Weinstraße; Telefax: 06321 402-213; E-Mail: stadtwerke@swneustadt.de.<br />

widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen<br />

zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.<br />

Können Sie uns die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen<br />

(z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten<br />

Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit<br />

Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb<br />

von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung<br />

Ihrer Widerruferklärung, für uns mit deren Empfang.<br />

ende der widerrufsbelehrung<br />

auftragserteilung<br />

Ich beauftrage die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH, zu den umseitigen<br />

Bedingungen die oben genannte Verbrauchsstelle mit Strom zu beliefern.<br />

Gleichzeitig bevollmächtige ich die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

GmbH, den für die Verbrauchsstelle eventuell bestehenden Stromliefervertrag zu<br />

kündigen und die für die Stromlieferung erforderlichen Verträge mit dem zuständigen<br />

Netzbetreiber zu schließen. Ich bestätige durch meine Unterschrift, die<br />

obige Widerrufsbelehrung und den Datenschutzhinweis zur Kenntnis genommen<br />

zu haben. Die StromGVV, die Ergänzenden Bedingungen der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong><br />

an der Weinstraße GmbH, die Allgemeinen Vertragsbedingungen und das<br />

aktuelle Preisblatt habe ich erhalten.<br />

Datum<br />

Unterschrift des Auftraggebers / Kunden<br />

Ich bin einverstanden, dass mich die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

GmbH auch auf telefonischem oder elektronischem Wege zu ihren<br />

Produkten und Dienstleistungen sowie weiteren Angeboten, die im Zusammenhang<br />

mit Energie stehen, informiert und berät.<br />

Diese Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong><br />

an der Weinstraße GmbH mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.<br />

Meine E-Mail-Adresse<br />

Kundennummer beim bisherigen Stromlieferanten<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH<br />

Postfach 10 09 18<br />

67409 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

Telefon 06321 402-0<br />

Telefax 06321 402-213<br />

Sitz der Gesellschaft<br />

Schlachthofstraße 60<br />

67433 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

Gerichtsstand <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

Handelsregister Nr. HRB 42075<br />

Amtsgericht Ludwigshafen<br />

www.swneustadt.de ∙ E-Mail: stadtwerke@swneustadt.de<br />

Datum<br />

Geschäftsführung:<br />

Dipl.-Volksw. Klaus Wolff<br />

Balthasar Weitzel (stv.)<br />

Aufsichtsratsvorsitzender:<br />

Oberbürgermeister<br />

Hans Georg Löffl er<br />

Unterschrift des Auftraggebers / Kunden<br />

Bankverbindung:<br />

Sparkasse Rhein-Haardt<br />

Konto-Nr. 1248 ∙ BLZ 546 512 40<br />

IBAN: DE 56 5465 1240 0000 0012 48<br />

Swift-Bic: MALADE51DKH<br />

St.-Nr.: 31 / 652 / 0099 / 8<br />

USt-ID-Nr.: DE 811313425


swn <strong>privat</strong><br />

2012 FAMILY<br />

Ja, ich beantrage zusätzlich die option swn local green *<br />

auftrag über die lieferung Von strom für haushaltskunden<br />

Unser Unternehmen ist zertifiziert<br />

Duplikat für Ihre Unterlagen<br />

<strong>Stadtwerke</strong> GmbH ∙ Postfach 10 09 18 ∙ 67409 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

auftraggeber / kunde<br />

Name<br />

Name<br />

Herr Frau Firma<br />

Straße, Hausnummer<br />

Postleitzahl, Ort<br />

Telefon<br />

E-Mail<br />

Verbrauchsstelle<br />

(nur ausfüllen, wenn abweichend von Adresse des Auftraggebers)<br />

Straße, Hausnummer<br />

Vorname<br />

Vorname<br />

zahlungsweise<br />

Ja, ich will an dem bequemen Einzugsverfahren teilnehmen und ermächtige<br />

die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH widerruflich,<br />

fällige Zahlungen von folgendem Konto einzuziehen:<br />

Name des Kontoinhabers<br />

Kontonummer<br />

Kreditinstitut<br />

Datum<br />

Bankleitzahl<br />

Unterschrift des Kontoinhabers<br />

Ich überweise die fälligen Zahlungen.<br />

datenschutzhinweis<br />

Ihre personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen wir im Rahmen<br />

der Zweckbestimmung für die Vertragsdurchführung, Verbrauchsabrechnung,<br />

Rechnungsstellung und Kundenbetreuung.<br />

Postleitzahl, Ort<br />

ort und umfang der lieferung<br />

Die <strong>SWN</strong> liefern gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages den gesamten<br />

Bedarf an elektrischer Energie für die Verbrauchsstelle des Kunden mit einer<br />

Spannung von etwa 230/400 Volt und einer Frequenz von etwa 50 Hertz. Die<br />

Übergabe der elektrischen Energie erfolgt am Ende des Hausanschlusses der<br />

Verbrauchsstelle.<br />

swn <strong>privat</strong> 2012 familY: Preise, laufzeit<br />

Für die Lieferung von elektrischer Energie an die Verbrauchsstelle gelten die veröffentlichten<br />

gültigen Preise laut „Preisblatt Sonderverträge Strom“ zum jeweils<br />

aktuellen Zeitpunkt. Das derzeit gültige Preisblatt ist als Anlage beigefügt.<br />

Option <strong>SWN</strong> LOCAL GREEN: inkl. Förderbeitrag für die Erzeugung von Naturstrom<br />

in <strong>Neustadt</strong>: 0,6 Ct./kWh netto (0,71 Ct./kWh brutto), siehe Allgemeine<br />

*<br />

Vertragsbedingungen, Punkt 8.<br />

Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr. Er verlängert sich um jeweils<br />

ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Vertragsdauer<br />

schriftlich gekündigt wird.<br />

gewünschter lieferbeginn<br />

Nächstmöglicher Termin<br />

Datum des Lieferbeginns<br />

Stromlieferung erfolgt überwiegend für Haushaltszwecke<br />

stromzÄhler und Verbrauch<br />

Stromzählernummer<br />

Zählerstand am Tag der Auftragserteilung<br />

Voraussichtlicher Jahresstromverbrauch oder Vorjahres-Stromverbrauch in kWh<br />

bisherige stromVersorgung<br />

Ich beziehe bisher für die Verbrauchsstelle<br />

keinen Strom<br />

Strom von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH<br />

Kundennummer<br />

Strom von<br />

Name des bisherigen Stromlieferanten<br />

widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von<br />

Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt<br />

nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware<br />

beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht<br />

vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten<br />

gemäß Artikel 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB<br />

sowie nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 S. 1 BGB i. V.<br />

m. Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige<br />

Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH, Schlachthofstraße 60, 67433 <strong>Neustadt</strong> an<br />

der Weinstraße; Telefax: 06321 402-213; E-Mail: stadtwerke@swneustadt.de.<br />

widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen<br />

zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.<br />

Können Sie uns die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen<br />

(z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten<br />

Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit<br />

Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb<br />

von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung<br />

Ihrer Widerruferklärung, für uns mit deren Empfang.<br />

ende der widerrufsbelehrung<br />

auftragserteilung<br />

Ich beauftrage die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH, zu den umseitigen<br />

Bedingungen die oben genannte Verbrauchsstelle mit Strom zu beliefern.<br />

Gleichzeitig bevollmächtige ich die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

GmbH, den für die Verbrauchsstelle eventuell bestehenden Stromliefervertrag zu<br />

kündigen und die für die Stromlieferung erforderlichen Verträge mit dem zuständigen<br />

Netzbetreiber zu schließen. Ich bestätige durch meine Unterschrift, die<br />

obige Widerrufsbelehrung und den Datenschutzhinweis zur Kenntnis genommen<br />

zu haben. Die StromGVV, die Ergänzenden Bedingungen der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong><br />

an der Weinstraße GmbH, die Allgemeinen Vertragsbedingungen und das<br />

aktuelle Preisblatt habe ich erhalten.<br />

Datum<br />

Unterschrift des Auftraggebers / Kunden<br />

Ich bin einverstanden, dass mich die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

GmbH auch auf telefonischem oder elektronischem Wege zu ihren<br />

Produkten und Dienstleistungen sowie weiteren Angeboten, die im Zusammenhang<br />

mit Energie stehen, informiert und berät.<br />

Diese Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong><br />

an der Weinstraße GmbH mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.<br />

Meine E-Mail-Adresse<br />

Kundennummer beim bisherigen Stromlieferanten<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH<br />

Postfach 10 09 18<br />

67409 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

Telefon 06321 402-0<br />

Telefax 06321 402-213<br />

Sitz der Gesellschaft<br />

Schlachthofstraße 60<br />

67433 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

Gerichtsstand <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

Handelsregister Nr. HRB 42075<br />

Amtsgericht Ludwigshafen<br />

www.swneustadt.de ∙ E-Mail: stadtwerke@swneustadt.de<br />

Datum<br />

Geschäftsführung:<br />

Dipl.-Volksw. Klaus Wolff<br />

Balthasar Weitzel (stv.)<br />

Aufsichtsratsvorsitzender:<br />

Oberbürgermeister<br />

Hans Georg Löffl er<br />

Unterschrift des Auftraggebers / Kunden<br />

Bankverbindung:<br />

Sparkasse Rhein-Haardt<br />

Konto-Nr. 1248 ∙ BLZ 546 512 40<br />

IBAN: DE 56 5465 1240 0000 0012 48<br />

Swift-Bic: MALADE51DKH<br />

St.-Nr.: 31 / 652 / 0099 / 8<br />

USt-ID-Nr.: DE 811313425


<strong>SWN</strong> <strong>privat</strong><br />

2012 FAMILY<br />

Unser Unternehmen ist zertifiziert<br />

1.<br />

1.1<br />

1.2<br />

1.3<br />

2.<br />

2.1<br />

2.2<br />

2.3<br />

2.4<br />

3.<br />

3.1<br />

3.2<br />

4.<br />

4.1<br />

4.2<br />

<strong>Stadtwerke</strong> GmbH ∙ Postfach 10 09 18 ∙ 67409 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

Allgemeine Vertragsbedingungen für Stromlieferungen in Niederspannung<br />

(HAUSHALTSkunden)<br />

Vertragsabschluss/Umzug<br />

Der Stromlieferungsvertrag wird zu dem in der Auftragsbestätigung (Annahme) genannten<br />

Datum wirksam (jedoch nicht früher als zu dem vom Kunden im Auftrag<br />

genannten Termin).<br />

Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern<br />

keine abgelesenen Daten vorliegen.<br />

Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen<br />

auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen.<br />

Preise und Preisanpassung<br />

Die Nettopreise enthalten die Kosten für die Energielieferung, Netzentgelte, das Entgelt<br />

für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung, die Konzessionsabgabe, die<br />

Stromsteuer (zzt. 2,05 Ct/kWh) sowie Mehrbelastungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz<br />

und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Die Bruttopreise enthalten<br />

zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 %.<br />

Sollte der Erlass oder die Änderung von Gesetzen, Verordnungen oder sollten behördliche<br />

Maßnahmen nach Vertragsabschluss die Wirkung haben, dass sich der Bezug,<br />

die Fortleitung, die Übertragung, die Verteilung oder die Abgabe von Elektrizität für die<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH verteuert oder verbilligt, so erhöhen<br />

oder verbilligen sich zum Ausgleich dieser Entgelt- und Kostensteigerungen oder -senkungen<br />

die betreffenden in diesem Vertrag vereinbarten Entgelte entsprechend ab dem<br />

Zeitpunkt, zu dem die Verteuerung oder Verbilligung in Kraft tritt bzw. für die <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH Wirkung entfaltet. Satz 1 gilt entsprechend für<br />

gesetzlich oder behördlich vorgeschriebene Maßnahmen der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an<br />

der Weinstraße GmbH zur Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien<br />

oder Kraft-Wärme-Kopplung.<br />

In allen anderen als den von Ziffer 2.2 erfassten Fällen erfolgen Änderungen der<br />

Preise und der ergänzenden Bedingungen entsprechend § 5 Absatz 2 und Absatz 3<br />

StromGVV. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Kündigungsrecht nach § 20 Absatz<br />

1 Satz 1 StromGVV zu. Das heißt insbesondere, dass Änderungen der Preise und der<br />

ergänzenden Bedingungen jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe<br />

wirksam werden, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten<br />

Änderung erfolgen muss. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH ist verpflichtet,<br />

zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe<br />

eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf<br />

ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag mit einer<br />

Frist von einem Monat auf das Ende des Kalendermonats vor Wirksamwerden der<br />

Preisanpassung zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Die <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH soll eine Kündigung des Kunden innerhalb einer<br />

Frist von zwei Wochen nach Eingang in Textform bestätigen. Änderungen der Preise<br />

und der ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht<br />

wirksam, der bei einer fristgemäßen Kündigung des Vertrages mit der <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH die Einleitung eines Wechsels des Versorgers<br />

durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der<br />

Kündigung nachweist.<br />

Aktuelle Informationen über die geltenden Tarife der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der<br />

Weinstraße GmbH sind auf unserer Homepage www.swneustadt.de zu finden.<br />

Abrechnung<br />

Die Abrechnung erfolgt nach Wahl der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

GmbH jährlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf Monate nicht<br />

wesentlich überschreiten dürfen, soweit zwischen der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der<br />

Weinstraße GmbH und dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde.<br />

Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong><br />

an der Weinstraße GmbH für die nach der letzten Abrechnung verbrauchte<br />

Elektrizität eine Abschlagszahlung verlangen. Diese ist anteilig für den Zeitraum der<br />

Abschlagszahlungen entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum<br />

zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die<br />

Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden.<br />

Verschiedenes<br />

Soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, gelten für die Lieferung der<br />

elektrischen Energie im Übrigen die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für<br />

die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität<br />

aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - Bundesgesetzblatt<br />

Jahrgang 2006 Teil I Nr. 50 vom 7.11.2006, Seite 2391 - StromGVV) und die<br />

Ergänzenden Bedingungen der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH zur<br />

StromGVV in ihrer jeweiligen Fassung. Die StromGVV sowie die Ergänzenden Bedingungen<br />

in ihrer derzeitigen Fassung liegen dem Auftrag als Anlage bei.<br />

Sollten sich die diesem Vertrag zugrundeliegenden Regelwerke oder einschlägige<br />

Rechtsvorschriften (z.B. das EnWG sowie die hierzu ergangenen einschlägigen<br />

Verordnungen) oder die einschlägige Rechtsprechung ändern, ist die <strong>Stadtwerke</strong><br />

4.3<br />

5.<br />

5.1<br />

5.2<br />

6.<br />

7.<br />

8.<br />

<strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH über Ziffer 2.2 und 2.3 hinaus berechtigt, den<br />

Stromlieferungsvertrag und diese Vertragsbedingungen zum 1. eines Monats anzupassen,<br />

soweit die Anpassung dem Kunden zumutbar ist. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong><br />

an der Weinstraße GmbH wird dem Kunden eine solche Anpassung zeitgleich mit der<br />

öffentlichen Bekanntgabe, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung<br />

erfolgen muss, brieflich mitteilen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, das<br />

Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des Kalendermonats<br />

vor Wirksamwerden der Änderung zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform.<br />

Macht der Kunde von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Anpassung als<br />

genehmigt. Auf diese Folge wird der Kunde in der Mitteilung hingewiesen.<br />

Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH ist als Lieferant bei einer Unterbrechung<br />

oder Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung von der Leistungspflicht<br />

befreit, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich<br />

des Netzanschlusses handelt. Ansprüche wegen solcher Versorgungsstörungen<br />

können gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Netzbetreiber ist die<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH, Schlachthofstraße 60, 67433 <strong>Neustadt</strong><br />

a.d. Weinstraße.<br />

Verbraucherschutz und auSSergerichtlichE Streitbeilegung<br />

Der Kunde kann sich mit Fragen zu Energieliefervertragsverhältnissen wenden an:<br />

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen,<br />

Verbraucherservice Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: Mo.<br />

- Fr. 9:00 - 15:00 Uhr 030 22480-500 oder 01805 101000 bundesweites Infotelefon<br />

(Festnetz 14 Ct/Min.; Mobilfunkpreis maximal 42 Ct/Min.), Telefax: 030 22480323,<br />

E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de<br />

Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

GmbH und dem Kunden über den Gegenstand dieses Vertrages kann der<br />

Kunde, soweit die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH die zugrundeliegende<br />

Beschwerde des Kunden nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang<br />

bei den <strong>Stadtwerke</strong>n beantwortet oder der Beschwerde abgeholfen hat, zur<br />

außergerichtlichen Streitbeilegung die Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße<br />

133, 10117 Berlin, Telefon: 030 2757240-0, Telefax: 030 2757240-69, Internet:<br />

www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: info@schlichtungstelle-energie.de, anrufen.<br />

Das Recht des Kunden oder der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH,<br />

die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz<br />

zu beantragen, bleibt unberührt. Sofern wegen eines Anspruchs, der durch ein<br />

Schlichtungsverfahren betroffen ist, ein Mahnverfahren eingeleitet wurde, soll der das<br />

Mahnverfahren betreibende Beteiligte auf Veranlassung der Schlichtungsstelle das<br />

Ruhen des Mahnverfahrens bewirken.<br />

Rechtsnachfolge<br />

Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH ist berechtigt, die Rechte und<br />

Pflichten aus diesem Vertrag als Gesamtheit auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen.<br />

Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit Wirkung zu dem<br />

Übertragungszeitpunkt zu kündigen, der dem Kunden vorab rechtzeitig schriftlich<br />

mitgeteilt wird.<br />

Energieeffizienz<br />

Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass Sie sich bei der Deutschen Energieagentur<br />

über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren können. Informationen<br />

dazu erhalten Sie unter www.energieeffizienz-online.info.<br />

Verwendung des Förderaufschlags <strong>SWN</strong> Local Green<br />

Der Förderaufschlag von 0,6 Ct/kWh netto für den Tarif <strong>SWN</strong> Local Green wird auf<br />

ein separates internes Konto der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH abgeführt.<br />

Gleichermaßen werden auch alle kalkulatorischen Gewinne, der mit Hilfe dieses<br />

Tarifs erbauten Erneuerbare-Energien-Anlagen diesem Konto gutgeschrieben.<br />

Die kompletten Erlöse abzüglich der Verwaltungskosten werden für den Bau und den<br />

Betrieb von Erneuerbaren-Energien-Anlagen im Versorgungsgebiet der <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH und der unmittelbaren Umgebung investiert<br />

und verwendet. Diese Vorgehensweise wird jährlich durch ein von der <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH beauftragtes Wirtschaftsprüfungsunternehmen<br />

testiert.<br />

Falls die generierten Überschüsse eines Wirtschaftsjahres nicht ausreichen, um<br />

mindestens eine Neuanlage im Versorgungsgebiet der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der<br />

Weinstraße GmbH und der unmittelbaren Umgebung zu errichten und in Betrieb zu<br />

nehmen, behalten sich die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH vor, diese<br />

Erlöse in das nächste Wirtschaftsjahr zu übertragen oder an eine Klimaschutzorganisation<br />

zu spenden.<br />

Anlagen Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)<br />

Ergänzende Bedingungen zur StromGVV<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH<br />

Postfach 10 09 18<br />

67409 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

Telefon 06321 402-0<br />

Telefax 06321 402-213<br />

Sitz der Gesellschaft<br />

Schlachthofstraße 60<br />

67433 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

Gerichtsstand <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

Handelsregister Nr. HRB 42075<br />

Amtsgericht Ludwigshafen<br />

www.swneustadt.de ∙ E-Mail: stadtwerke@swneustadt.de<br />

Geschäftsführung:<br />

Dipl.-Volksw. Klaus Wolff<br />

Balthasar Weitzel (stv.)<br />

Aufsichtsratsvorsitzender:<br />

Oberbürgermeister<br />

Hans Georg Löffler<br />

Bankverbindung:<br />

Sparkasse Rhein-Haardt<br />

Konto-Nr. 1248 ∙ BLZ 546 512 40<br />

IBAN: DE 56 5465 1240 0000 0012 48<br />

Swift-Bic: MALADE51DKH<br />

St.-Nr.: 31 / 652 / 0099 / 8<br />

USt-ID-Nr.: DE 811313425


Allgemeine Hinweise und Erläuterungen<br />

Rechtsgrundlagen<br />

Ablesung und Abrechnung<br />

Fälligkeit<br />

Verzug<br />

Wohnungswechsel<br />

Datenschutz<br />

Als Rechtsgrundlage der Energie- und Wasserversorgungsunternehmen gelten insbesondere folgende Gesetze<br />

und Verordnungen: das „Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung“ (Energiewirtschaftsgesetz EnWG),<br />

die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung<br />

mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV), die<br />

„Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung<br />

mit Gas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung GasGVV), die „Verordnung über Allgemeine<br />

Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“<br />

(Niederspannungsanschlussverordnung NAV), die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den<br />

Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck“ (Niederdruckanschlussverordnung<br />

NDAV), die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVBFernwärmeV),<br />

und die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (AVBWasserV), die „Verordnung<br />

über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen“ (Stromnetzzugangsverordnung StromNZV), die „Verordnung<br />

über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen“ (Gasnetzzugangsverordnung GasNZV), die „Verordnung<br />

über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen“ Stromnetzentgeltverordnung StromNEV), die<br />

„Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen“ (Gasnetzentgeltverordnung GasNEV),<br />

die „Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze“ (Anreizregulierungsverordnung<br />

ARegV), die „Verordnung über Rahmenbedingungen für den Messstellenbetrieb und die Messung im Bereich der<br />

leitungsgebundenen Elektrizitäts- und Gasversorgung“ (Messzugangsverordnung MessZV), das „Gesetz für den<br />

Vorrang Erneuerbarer Energien“ (Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG), das „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung<br />

und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“ (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz KWKG), die „Verordnung<br />

über Konzessionsabgaben für Strom und Gas“ (Konzessionsabgabenverordnung KAV), das „Stromsteuergesetz“<br />

(StromStG) und das „Energiesteuergesetz“ (EnergieStG).<br />

Die Ablesung und Abrechnung der Zähler erfolgt einmal jährlich. Die Abschlagssumme besteht aus 12 Teilbeträgen.<br />

Bis zur Jahresrechnung sind bis zu 11 gleiche Abschlagsbeträge zu zahlen. Der 12. Teilbetrag wird mit der<br />

Jahresrechnung erhoben. Die Zahlungstermine für die Abschlagszahlung sind aus der Rechnung ersichtlich.<br />

Die Bezahlung bzw. die Überweisung hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Betrag zu dem in der Rechnung genannten<br />

Fälligkeitstag im Besitz der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH ist. Der in der Rechnung genannte<br />

Fälligkeitstag hebt bestehende Zahlungstermine von noch unbezahlten Beträgen nicht auf. Wir empfehlen<br />

die Erteilung einer Einzugsermächtigung.<br />

Nach Verzug werden Verzugszinsen bzw. Säumniszuschläge berechnet; es wird kostenpflichtig gemahnt und die<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH sind berechtigt, die Energieversorgung einzustellen.<br />

Bitte benachrichtigen Sie uns bei einem Wohnungs- und Eigentumswechsel so früh wie möglich. Sie haften sonst<br />

auch noch nach Aufgabe der Wohnung für die Zahlung der dort anfallenden Kosten. Die Kündigung muss schriftlich<br />

erfolgen.<br />

Die im Zusammenhang mit dem zwischen dem Kunden und der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH<br />

bestehenden Vertragsverhältnis anfallenden Daten werden zum Zweck der automatisierten Datenverarbeitung<br />

gespeichert.<br />

Erläuterungen zu Blatt 2 Der zu berechnende Verbrauch ergibt sich aus der Zählerstandsdifferenz, multipliziert mit einem Faktor.<br />

und folgende der Rechnung<br />

Differenz/Faktor/Verbrauch Elektrizität: Der Faktor beträgt beim Normalzähler 1 und gibt beim Wandlerzähler das jeweilige Umsetzverhältnis<br />

an.<br />

Verbrauchsaufteilung/Preisänderungen<br />

Energieeffizienz<br />

Gerichtsstand<br />

Gas:<br />

Die Gasabrechnung erfolgt nach eichrechtlichen Vorschriften. Als Grundlage der thermischen Abrechnung<br />

(kWh) dient das DVGW-Arbeitsblatt G685 (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.<br />

V.). Die vom Zähler in Kubikmetern [m³] gemessenen Verbrauchsmengen werden mit dem Abrechnungsbrennwert<br />

(ABW) und der Zustandszahl (Z) multipliziert. Der Abrechnungsbrennwert wird aus<br />

gemessenen Einspeisebrennwerten durch Mittelwertbildung über die Abrechnungszeitspanne bestimmt.<br />

Ändern sich die Gaspreise innerhalb dieser Zeitspanne, so wird auch der Abrechnungsbrennwert<br />

neu bestimmt.<br />

Wasser: Der Faktor beträgt 1.<br />

Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die Energie- oder Wasserpreise, so wird der für die neuen<br />

Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig berechnet; Verbrauchsschwankungen sind auf der Grundlage der für die<br />

jeweilige Abnehmergruppe bestehenden Standardlastprofile bzw. maßgeblicher Erfahrungswerte angemessen<br />

berücksichtigt. Entsprechendes gilt bei der Änderung des Umsatzsteuersatzes und der erlösabhängigen Abgabesätze.<br />

Vom Kunden selbst abgelesene Zählerdaten kommen dann zur Abrechnung, wenn zwischen Ablesetermin<br />

und Übermittlung der abgelesenen Daten nicht mehr als vier Wochen liegen.<br />

Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass Sie sich bei der Deutschen Energieagentur über das Thema<br />

Energieeffizienz umfassend informieren können.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.energieeffizienz-online.info.<br />

Gerichtsstand bei Mahnverfahren und für Kaufleute ist <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße.<br />

Öffnungszeiten Kundenservice Kassenschalter<br />

Montag – Mittwoch: 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr 8.30 – 12.00 Uhr<br />

Donnerstag: 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr<br />

Freitag: 8.30 – 12.00 Uhr 8.30 – 12.00 Uhr<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH: Kennzeichnung der Stromlieferung 2010<br />

Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 05. August 2011, Angaben auf Basis vorläufiger Daten für das Jahr 2010<br />

Energieträger<br />

Energieträgermix<br />

<strong>SWN</strong> gesamt<br />

Energieträgermix<br />

<strong>SWN</strong> Natur<br />

Energieträgermix<br />

Letztverbraucher <strong>SWN</strong><br />

Energieträgermix<br />

Deutschland<br />

Erzeugungsanteil Erzeugungsanteil Erzeugungsanteil Erzeugungsanteil<br />

Kernenergie 19,60 % 0,00 % 19,74 % 24,50 %<br />

Kohle 40,55 % 0,00 % 40,83 % 42,50 %<br />

Erdgas 12,72 % 0,00 % 12,81 % 11,70 %<br />

Sonstige fossile Energieträger 2,96 % 0,00 % 2,99 % 3,30 %<br />

Erneuerbare Energien,<br />

gefördert nach dem EEG<br />

19,80 % 19,80 % 19,80 % 14,90 %<br />

Sonstige Erneuerbare<br />

Energien<br />

4,36 % 80,20 % 3,83 % 3,10 %<br />

Umweltauswirkungen<br />

Energieträgermix Energieträgermix Energieträgermix Energieträgermix<br />

<strong>SWN</strong> gesamt<br />

<strong>SWN</strong> Natur Letztverbraucher <strong>SWN</strong> Deutschland<br />

CO 2-Emissionen 489 g/kWh 0 g/kWh 492 g/kWh 494 g/kWh<br />

Radioaktiver Abfall 0,0005 g/kWh 0,0000 g/kWh 0,0005 g/kWh 0,0007 g/kWh<br />

Stand der Informationen: 01. Dezember 2011

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