SWN privat - Stadtwerke Neustadt
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SWN privat - Stadtwerke Neustadt
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swn <strong>privat</strong><br />
2012 FAMILY<br />
Ja, ich beantrage zusätzlich die option swn local green *<br />
auftrag über die lieferung Von strom für haushaltskunden<br />
Unser Unternehmen ist zertifiziert<br />
<strong>Stadtwerke</strong> GmbH ∙ Postfach 10 09 18 ∙ 67409 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
Ausfertigung für die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH<br />
auftraggeber / kunde<br />
Name<br />
Name<br />
Herr Frau Firma<br />
Straße, Hausnummer<br />
Postleitzahl, Ort<br />
Telefon<br />
E-Mail<br />
Verbrauchsstelle<br />
(nur ausfüllen, wenn abweichend von Adresse des Auftraggebers)<br />
Straße, Hausnummer<br />
Postleitzahl, Ort<br />
Vorname<br />
Vorname<br />
ort und umfang der lieferung<br />
Die <strong>SWN</strong> liefern gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages den gesamten<br />
Bedarf an elektrischer Energie für die Verbrauchsstelle des Kunden mit einer<br />
Spannung von etwa 230/400 Volt und einer Frequenz von etwa 50 Hertz. Die<br />
Übergabe der elektrischen Energie erfolgt am Ende des Hausanschlusses der<br />
Verbrauchsstelle.<br />
swn <strong>privat</strong> 2012 familY: Preise, laufzeit<br />
Für die Lieferung von elektrischer Energie an die Verbrauchsstelle gelten die veröffentlichten<br />
gültigen Preise laut „Preisblatt Sonderverträge Strom“ zum jeweils<br />
aktuellen Zeitpunkt. Das derzeit gültige Preisblatt ist als Anlage beigefügt.<br />
Option <strong>SWN</strong> LOCAL GREEN: inkl. Förderbeitrag für die Erzeugung von Naturstrom<br />
in <strong>Neustadt</strong>: 0,6 Ct./kWh netto (0,71 Ct./kWh brutto), siehe Allgemeine<br />
*<br />
Vertragsbedingungen, Punkt 8.<br />
Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr. Er verlängert sich um jeweils<br />
ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Vertragsdauer<br />
schriftlich gekündigt wird.<br />
gewünschter lieferbeginn<br />
Nächstmöglicher Termin<br />
Datum des Lieferbeginns<br />
Stromlieferung erfolgt überwiegend für Haushaltszwecke<br />
stromzÄhler und Verbrauch<br />
Stromzählernummer<br />
Zählerstand am Tag der Auftragserteilung<br />
Voraussichtlicher Jahresstromverbrauch oder Vorjahres-Stromverbrauch in kWh<br />
bisherige stromVersorgung<br />
Ich beziehe bisher für die Verbrauchsstelle<br />
keinen Strom<br />
Strom von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH<br />
Kundennummer<br />
Strom von<br />
Name des bisherigen Stromlieferanten<br />
zahlungsweise<br />
Ja, ich will an dem bequemen Einzugsverfahren teilnehmen und ermächtige<br />
die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH widerruflich,<br />
fällige Zahlungen von folgendem Konto einzuziehen:<br />
Name des Kontoinhabers<br />
Kontonummer<br />
Kreditinstitut<br />
Datum<br />
Bankleitzahl<br />
Unterschrift des Kontoinhabers<br />
Ich überweise die fälligen Zahlungen.<br />
datenschutzhinweis<br />
Ihre personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen wir im Rahmen<br />
der Zweckbestimmung für die Vertragsdurchführung, Verbrauchsabrechnung,<br />
Rechnungsstellung und Kundenbetreuung.<br />
widerrufsrecht<br />
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von<br />
Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt<br />
nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware<br />
beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht<br />
vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten<br />
gemäß Artikel 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB<br />
sowie nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 S. 1 BGB i. V.<br />
m. Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige<br />
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: <strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH, Schlachthofstraße 60, 67433 <strong>Neustadt</strong> an<br />
der Weinstraße; Telefax: 06321 402-213; E-Mail: stadtwerke@swneustadt.de.<br />
widerrufsfolgen<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen<br />
zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.<br />
Können Sie uns die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen<br />
(z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten<br />
Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit<br />
Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb<br />
von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung<br />
Ihrer Widerruferklärung, für uns mit deren Empfang.<br />
ende der widerrufsbelehrung<br />
auftragserteilung<br />
Ich beauftrage die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH, zu den umseitigen<br />
Bedingungen die oben genannte Verbrauchsstelle mit Strom zu beliefern.<br />
Gleichzeitig bevollmächtige ich die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
GmbH, den für die Verbrauchsstelle eventuell bestehenden Stromliefervertrag zu<br />
kündigen und die für die Stromlieferung erforderlichen Verträge mit dem zuständigen<br />
Netzbetreiber zu schließen. Ich bestätige durch meine Unterschrift, die<br />
obige Widerrufsbelehrung und den Datenschutzhinweis zur Kenntnis genommen<br />
zu haben. Die StromGVV, die Ergänzenden Bedingungen der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong><br />
an der Weinstraße GmbH, die Allgemeinen Vertragsbedingungen und das<br />
aktuelle Preisblatt habe ich erhalten.<br />
Datum<br />
Unterschrift des Auftraggebers / Kunden<br />
Ich bin einverstanden, dass mich die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
GmbH auch auf telefonischem oder elektronischem Wege zu ihren<br />
Produkten und Dienstleistungen sowie weiteren Angeboten, die im Zusammenhang<br />
mit Energie stehen, informiert und berät.<br />
Diese Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong><br />
an der Weinstraße GmbH mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.<br />
Meine E-Mail-Adresse<br />
Kundennummer beim bisherigen Stromlieferanten<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH<br />
Postfach 10 09 18<br />
67409 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
Telefon 06321 402-0<br />
Telefax 06321 402-213<br />
Sitz der Gesellschaft<br />
Schlachthofstraße 60<br />
67433 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
Gerichtsstand <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
Handelsregister Nr. HRB 42075<br />
Amtsgericht Ludwigshafen<br />
www.swneustadt.de ∙ E-Mail: stadtwerke@swneustadt.de<br />
Datum<br />
Geschäftsführung:<br />
Dipl.-Volksw. Klaus Wolff<br />
Balthasar Weitzel (stv.)<br />
Aufsichtsratsvorsitzender:<br />
Oberbürgermeister<br />
Hans Georg Löffl er<br />
Unterschrift des Auftraggebers / Kunden<br />
Bankverbindung:<br />
Sparkasse Rhein-Haardt<br />
Konto-Nr. 1248 ∙ BLZ 546 512 40<br />
IBAN: DE 56 5465 1240 0000 0012 48<br />
Swift-Bic: MALADE51DKH<br />
St.-Nr.: 31 / 652 / 0099 / 8<br />
USt-ID-Nr.: DE 811313425
swn <strong>privat</strong><br />
2012 FAMILY<br />
Ja, ich beantrage zusätzlich die option swn local green *<br />
auftrag über die lieferung Von strom für haushaltskunden<br />
Unser Unternehmen ist zertifiziert<br />
Duplikat für Ihre Unterlagen<br />
<strong>Stadtwerke</strong> GmbH ∙ Postfach 10 09 18 ∙ 67409 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
auftraggeber / kunde<br />
Name<br />
Name<br />
Herr Frau Firma<br />
Straße, Hausnummer<br />
Postleitzahl, Ort<br />
Telefon<br />
E-Mail<br />
Verbrauchsstelle<br />
(nur ausfüllen, wenn abweichend von Adresse des Auftraggebers)<br />
Straße, Hausnummer<br />
Vorname<br />
Vorname<br />
zahlungsweise<br />
Ja, ich will an dem bequemen Einzugsverfahren teilnehmen und ermächtige<br />
die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH widerruflich,<br />
fällige Zahlungen von folgendem Konto einzuziehen:<br />
Name des Kontoinhabers<br />
Kontonummer<br />
Kreditinstitut<br />
Datum<br />
Bankleitzahl<br />
Unterschrift des Kontoinhabers<br />
Ich überweise die fälligen Zahlungen.<br />
datenschutzhinweis<br />
Ihre personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen wir im Rahmen<br />
der Zweckbestimmung für die Vertragsdurchführung, Verbrauchsabrechnung,<br />
Rechnungsstellung und Kundenbetreuung.<br />
Postleitzahl, Ort<br />
ort und umfang der lieferung<br />
Die <strong>SWN</strong> liefern gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages den gesamten<br />
Bedarf an elektrischer Energie für die Verbrauchsstelle des Kunden mit einer<br />
Spannung von etwa 230/400 Volt und einer Frequenz von etwa 50 Hertz. Die<br />
Übergabe der elektrischen Energie erfolgt am Ende des Hausanschlusses der<br />
Verbrauchsstelle.<br />
swn <strong>privat</strong> 2012 familY: Preise, laufzeit<br />
Für die Lieferung von elektrischer Energie an die Verbrauchsstelle gelten die veröffentlichten<br />
gültigen Preise laut „Preisblatt Sonderverträge Strom“ zum jeweils<br />
aktuellen Zeitpunkt. Das derzeit gültige Preisblatt ist als Anlage beigefügt.<br />
Option <strong>SWN</strong> LOCAL GREEN: inkl. Förderbeitrag für die Erzeugung von Naturstrom<br />
in <strong>Neustadt</strong>: 0,6 Ct./kWh netto (0,71 Ct./kWh brutto), siehe Allgemeine<br />
*<br />
Vertragsbedingungen, Punkt 8.<br />
Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr. Er verlängert sich um jeweils<br />
ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Vertragsdauer<br />
schriftlich gekündigt wird.<br />
gewünschter lieferbeginn<br />
Nächstmöglicher Termin<br />
Datum des Lieferbeginns<br />
Stromlieferung erfolgt überwiegend für Haushaltszwecke<br />
stromzÄhler und Verbrauch<br />
Stromzählernummer<br />
Zählerstand am Tag der Auftragserteilung<br />
Voraussichtlicher Jahresstromverbrauch oder Vorjahres-Stromverbrauch in kWh<br />
bisherige stromVersorgung<br />
Ich beziehe bisher für die Verbrauchsstelle<br />
keinen Strom<br />
Strom von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH<br />
Kundennummer<br />
Strom von<br />
Name des bisherigen Stromlieferanten<br />
widerrufsrecht<br />
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von<br />
Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt<br />
nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware<br />
beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht<br />
vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten<br />
gemäß Artikel 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB<br />
sowie nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 S. 1 BGB i. V.<br />
m. Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige<br />
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: <strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH, Schlachthofstraße 60, 67433 <strong>Neustadt</strong> an<br />
der Weinstraße; Telefax: 06321 402-213; E-Mail: stadtwerke@swneustadt.de.<br />
widerrufsfolgen<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen<br />
zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.<br />
Können Sie uns die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen<br />
(z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten<br />
Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit<br />
Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb<br />
von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung<br />
Ihrer Widerruferklärung, für uns mit deren Empfang.<br />
ende der widerrufsbelehrung<br />
auftragserteilung<br />
Ich beauftrage die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH, zu den umseitigen<br />
Bedingungen die oben genannte Verbrauchsstelle mit Strom zu beliefern.<br />
Gleichzeitig bevollmächtige ich die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
GmbH, den für die Verbrauchsstelle eventuell bestehenden Stromliefervertrag zu<br />
kündigen und die für die Stromlieferung erforderlichen Verträge mit dem zuständigen<br />
Netzbetreiber zu schließen. Ich bestätige durch meine Unterschrift, die<br />
obige Widerrufsbelehrung und den Datenschutzhinweis zur Kenntnis genommen<br />
zu haben. Die StromGVV, die Ergänzenden Bedingungen der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong><br />
an der Weinstraße GmbH, die Allgemeinen Vertragsbedingungen und das<br />
aktuelle Preisblatt habe ich erhalten.<br />
Datum<br />
Unterschrift des Auftraggebers / Kunden<br />
Ich bin einverstanden, dass mich die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
GmbH auch auf telefonischem oder elektronischem Wege zu ihren<br />
Produkten und Dienstleistungen sowie weiteren Angeboten, die im Zusammenhang<br />
mit Energie stehen, informiert und berät.<br />
Diese Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong><br />
an der Weinstraße GmbH mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.<br />
Meine E-Mail-Adresse<br />
Kundennummer beim bisherigen Stromlieferanten<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH<br />
Postfach 10 09 18<br />
67409 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
Telefon 06321 402-0<br />
Telefax 06321 402-213<br />
Sitz der Gesellschaft<br />
Schlachthofstraße 60<br />
67433 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
Gerichtsstand <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
Handelsregister Nr. HRB 42075<br />
Amtsgericht Ludwigshafen<br />
www.swneustadt.de ∙ E-Mail: stadtwerke@swneustadt.de<br />
Datum<br />
Geschäftsführung:<br />
Dipl.-Volksw. Klaus Wolff<br />
Balthasar Weitzel (stv.)<br />
Aufsichtsratsvorsitzender:<br />
Oberbürgermeister<br />
Hans Georg Löffl er<br />
Unterschrift des Auftraggebers / Kunden<br />
Bankverbindung:<br />
Sparkasse Rhein-Haardt<br />
Konto-Nr. 1248 ∙ BLZ 546 512 40<br />
IBAN: DE 56 5465 1240 0000 0012 48<br />
Swift-Bic: MALADE51DKH<br />
St.-Nr.: 31 / 652 / 0099 / 8<br />
USt-ID-Nr.: DE 811313425
<strong>SWN</strong> <strong>privat</strong><br />
2012 FAMILY<br />
Unser Unternehmen ist zertifiziert<br />
1.<br />
1.1<br />
1.2<br />
1.3<br />
2.<br />
2.1<br />
2.2<br />
2.3<br />
2.4<br />
3.<br />
3.1<br />
3.2<br />
4.<br />
4.1<br />
4.2<br />
<strong>Stadtwerke</strong> GmbH ∙ Postfach 10 09 18 ∙ 67409 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
Allgemeine Vertragsbedingungen für Stromlieferungen in Niederspannung<br />
(HAUSHALTSkunden)<br />
Vertragsabschluss/Umzug<br />
Der Stromlieferungsvertrag wird zu dem in der Auftragsbestätigung (Annahme) genannten<br />
Datum wirksam (jedoch nicht früher als zu dem vom Kunden im Auftrag<br />
genannten Termin).<br />
Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern<br />
keine abgelesenen Daten vorliegen.<br />
Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen<br />
auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen.<br />
Preise und Preisanpassung<br />
Die Nettopreise enthalten die Kosten für die Energielieferung, Netzentgelte, das Entgelt<br />
für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung, die Konzessionsabgabe, die<br />
Stromsteuer (zzt. 2,05 Ct/kWh) sowie Mehrbelastungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz<br />
und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Die Bruttopreise enthalten<br />
zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 %.<br />
Sollte der Erlass oder die Änderung von Gesetzen, Verordnungen oder sollten behördliche<br />
Maßnahmen nach Vertragsabschluss die Wirkung haben, dass sich der Bezug,<br />
die Fortleitung, die Übertragung, die Verteilung oder die Abgabe von Elektrizität für die<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH verteuert oder verbilligt, so erhöhen<br />
oder verbilligen sich zum Ausgleich dieser Entgelt- und Kostensteigerungen oder -senkungen<br />
die betreffenden in diesem Vertrag vereinbarten Entgelte entsprechend ab dem<br />
Zeitpunkt, zu dem die Verteuerung oder Verbilligung in Kraft tritt bzw. für die <strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH Wirkung entfaltet. Satz 1 gilt entsprechend für<br />
gesetzlich oder behördlich vorgeschriebene Maßnahmen der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an<br />
der Weinstraße GmbH zur Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien<br />
oder Kraft-Wärme-Kopplung.<br />
In allen anderen als den von Ziffer 2.2 erfassten Fällen erfolgen Änderungen der<br />
Preise und der ergänzenden Bedingungen entsprechend § 5 Absatz 2 und Absatz 3<br />
StromGVV. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Kündigungsrecht nach § 20 Absatz<br />
1 Satz 1 StromGVV zu. Das heißt insbesondere, dass Änderungen der Preise und der<br />
ergänzenden Bedingungen jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe<br />
wirksam werden, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten<br />
Änderung erfolgen muss. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH ist verpflichtet,<br />
zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe<br />
eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf<br />
ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag mit einer<br />
Frist von einem Monat auf das Ende des Kalendermonats vor Wirksamwerden der<br />
Preisanpassung zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Die <strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH soll eine Kündigung des Kunden innerhalb einer<br />
Frist von zwei Wochen nach Eingang in Textform bestätigen. Änderungen der Preise<br />
und der ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht<br />
wirksam, der bei einer fristgemäßen Kündigung des Vertrages mit der <strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH die Einleitung eines Wechsels des Versorgers<br />
durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der<br />
Kündigung nachweist.<br />
Aktuelle Informationen über die geltenden Tarife der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der<br />
Weinstraße GmbH sind auf unserer Homepage www.swneustadt.de zu finden.<br />
Abrechnung<br />
Die Abrechnung erfolgt nach Wahl der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
GmbH jährlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf Monate nicht<br />
wesentlich überschreiten dürfen, soweit zwischen der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der<br />
Weinstraße GmbH und dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde.<br />
Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong><br />
an der Weinstraße GmbH für die nach der letzten Abrechnung verbrauchte<br />
Elektrizität eine Abschlagszahlung verlangen. Diese ist anteilig für den Zeitraum der<br />
Abschlagszahlungen entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum<br />
zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die<br />
Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden.<br />
Verschiedenes<br />
Soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, gelten für die Lieferung der<br />
elektrischen Energie im Übrigen die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für<br />
die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität<br />
aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - Bundesgesetzblatt<br />
Jahrgang 2006 Teil I Nr. 50 vom 7.11.2006, Seite 2391 - StromGVV) und die<br />
Ergänzenden Bedingungen der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH zur<br />
StromGVV in ihrer jeweiligen Fassung. Die StromGVV sowie die Ergänzenden Bedingungen<br />
in ihrer derzeitigen Fassung liegen dem Auftrag als Anlage bei.<br />
Sollten sich die diesem Vertrag zugrundeliegenden Regelwerke oder einschlägige<br />
Rechtsvorschriften (z.B. das EnWG sowie die hierzu ergangenen einschlägigen<br />
Verordnungen) oder die einschlägige Rechtsprechung ändern, ist die <strong>Stadtwerke</strong><br />
4.3<br />
5.<br />
5.1<br />
5.2<br />
6.<br />
7.<br />
8.<br />
<strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH über Ziffer 2.2 und 2.3 hinaus berechtigt, den<br />
Stromlieferungsvertrag und diese Vertragsbedingungen zum 1. eines Monats anzupassen,<br />
soweit die Anpassung dem Kunden zumutbar ist. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong><br />
an der Weinstraße GmbH wird dem Kunden eine solche Anpassung zeitgleich mit der<br />
öffentlichen Bekanntgabe, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung<br />
erfolgen muss, brieflich mitteilen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, das<br />
Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des Kalendermonats<br />
vor Wirksamwerden der Änderung zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform.<br />
Macht der Kunde von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Anpassung als<br />
genehmigt. Auf diese Folge wird der Kunde in der Mitteilung hingewiesen.<br />
Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH ist als Lieferant bei einer Unterbrechung<br />
oder Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung von der Leistungspflicht<br />
befreit, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich<br />
des Netzanschlusses handelt. Ansprüche wegen solcher Versorgungsstörungen<br />
können gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Netzbetreiber ist die<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH, Schlachthofstraße 60, 67433 <strong>Neustadt</strong><br />
a.d. Weinstraße.<br />
Verbraucherschutz und auSSergerichtlichE Streitbeilegung<br />
Der Kunde kann sich mit Fragen zu Energieliefervertragsverhältnissen wenden an:<br />
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen,<br />
Verbraucherservice Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: Mo.<br />
- Fr. 9:00 - 15:00 Uhr 030 22480-500 oder 01805 101000 bundesweites Infotelefon<br />
(Festnetz 14 Ct/Min.; Mobilfunkpreis maximal 42 Ct/Min.), Telefax: 030 22480323,<br />
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de<br />
Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
GmbH und dem Kunden über den Gegenstand dieses Vertrages kann der<br />
Kunde, soweit die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH die zugrundeliegende<br />
Beschwerde des Kunden nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang<br />
bei den <strong>Stadtwerke</strong>n beantwortet oder der Beschwerde abgeholfen hat, zur<br />
außergerichtlichen Streitbeilegung die Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße<br />
133, 10117 Berlin, Telefon: 030 2757240-0, Telefax: 030 2757240-69, Internet:<br />
www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: info@schlichtungstelle-energie.de, anrufen.<br />
Das Recht des Kunden oder der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH,<br />
die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz<br />
zu beantragen, bleibt unberührt. Sofern wegen eines Anspruchs, der durch ein<br />
Schlichtungsverfahren betroffen ist, ein Mahnverfahren eingeleitet wurde, soll der das<br />
Mahnverfahren betreibende Beteiligte auf Veranlassung der Schlichtungsstelle das<br />
Ruhen des Mahnverfahrens bewirken.<br />
Rechtsnachfolge<br />
Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH ist berechtigt, die Rechte und<br />
Pflichten aus diesem Vertrag als Gesamtheit auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen.<br />
Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit Wirkung zu dem<br />
Übertragungszeitpunkt zu kündigen, der dem Kunden vorab rechtzeitig schriftlich<br />
mitgeteilt wird.<br />
Energieeffizienz<br />
Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass Sie sich bei der Deutschen Energieagentur<br />
über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren können. Informationen<br />
dazu erhalten Sie unter www.energieeffizienz-online.info.<br />
Verwendung des Förderaufschlags <strong>SWN</strong> Local Green<br />
Der Förderaufschlag von 0,6 Ct/kWh netto für den Tarif <strong>SWN</strong> Local Green wird auf<br />
ein separates internes Konto der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH abgeführt.<br />
Gleichermaßen werden auch alle kalkulatorischen Gewinne, der mit Hilfe dieses<br />
Tarifs erbauten Erneuerbare-Energien-Anlagen diesem Konto gutgeschrieben.<br />
Die kompletten Erlöse abzüglich der Verwaltungskosten werden für den Bau und den<br />
Betrieb von Erneuerbaren-Energien-Anlagen im Versorgungsgebiet der <strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH und der unmittelbaren Umgebung investiert<br />
und verwendet. Diese Vorgehensweise wird jährlich durch ein von der <strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH beauftragtes Wirtschaftsprüfungsunternehmen<br />
testiert.<br />
Falls die generierten Überschüsse eines Wirtschaftsjahres nicht ausreichen, um<br />
mindestens eine Neuanlage im Versorgungsgebiet der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der<br />
Weinstraße GmbH und der unmittelbaren Umgebung zu errichten und in Betrieb zu<br />
nehmen, behalten sich die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH vor, diese<br />
Erlöse in das nächste Wirtschaftsjahr zu übertragen oder an eine Klimaschutzorganisation<br />
zu spenden.<br />
Anlagen Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)<br />
Ergänzende Bedingungen zur StromGVV<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH<br />
Postfach 10 09 18<br />
67409 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
Telefon 06321 402-0<br />
Telefax 06321 402-213<br />
Sitz der Gesellschaft<br />
Schlachthofstraße 60<br />
67433 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
Gerichtsstand <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
Handelsregister Nr. HRB 42075<br />
Amtsgericht Ludwigshafen<br />
www.swneustadt.de ∙ E-Mail: stadtwerke@swneustadt.de<br />
Geschäftsführung:<br />
Dipl.-Volksw. Klaus Wolff<br />
Balthasar Weitzel (stv.)<br />
Aufsichtsratsvorsitzender:<br />
Oberbürgermeister<br />
Hans Georg Löffler<br />
Bankverbindung:<br />
Sparkasse Rhein-Haardt<br />
Konto-Nr. 1248 ∙ BLZ 546 512 40<br />
IBAN: DE 56 5465 1240 0000 0012 48<br />
Swift-Bic: MALADE51DKH<br />
St.-Nr.: 31 / 652 / 0099 / 8<br />
USt-ID-Nr.: DE 811313425
Allgemeine Hinweise und Erläuterungen<br />
Rechtsgrundlagen<br />
Ablesung und Abrechnung<br />
Fälligkeit<br />
Verzug<br />
Wohnungswechsel<br />
Datenschutz<br />
Als Rechtsgrundlage der Energie- und Wasserversorgungsunternehmen gelten insbesondere folgende Gesetze<br />
und Verordnungen: das „Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung“ (Energiewirtschaftsgesetz EnWG),<br />
die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung<br />
mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV), die<br />
„Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung<br />
mit Gas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung GasGVV), die „Verordnung über Allgemeine<br />
Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“<br />
(Niederspannungsanschlussverordnung NAV), die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den<br />
Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck“ (Niederdruckanschlussverordnung<br />
NDAV), die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVBFernwärmeV),<br />
und die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (AVBWasserV), die „Verordnung<br />
über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen“ (Stromnetzzugangsverordnung StromNZV), die „Verordnung<br />
über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen“ (Gasnetzzugangsverordnung GasNZV), die „Verordnung<br />
über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen“ Stromnetzentgeltverordnung StromNEV), die<br />
„Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen“ (Gasnetzentgeltverordnung GasNEV),<br />
die „Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze“ (Anreizregulierungsverordnung<br />
ARegV), die „Verordnung über Rahmenbedingungen für den Messstellenbetrieb und die Messung im Bereich der<br />
leitungsgebundenen Elektrizitäts- und Gasversorgung“ (Messzugangsverordnung MessZV), das „Gesetz für den<br />
Vorrang Erneuerbarer Energien“ (Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG), das „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung<br />
und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“ (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz KWKG), die „Verordnung<br />
über Konzessionsabgaben für Strom und Gas“ (Konzessionsabgabenverordnung KAV), das „Stromsteuergesetz“<br />
(StromStG) und das „Energiesteuergesetz“ (EnergieStG).<br />
Die Ablesung und Abrechnung der Zähler erfolgt einmal jährlich. Die Abschlagssumme besteht aus 12 Teilbeträgen.<br />
Bis zur Jahresrechnung sind bis zu 11 gleiche Abschlagsbeträge zu zahlen. Der 12. Teilbetrag wird mit der<br />
Jahresrechnung erhoben. Die Zahlungstermine für die Abschlagszahlung sind aus der Rechnung ersichtlich.<br />
Die Bezahlung bzw. die Überweisung hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Betrag zu dem in der Rechnung genannten<br />
Fälligkeitstag im Besitz der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH ist. Der in der Rechnung genannte<br />
Fälligkeitstag hebt bestehende Zahlungstermine von noch unbezahlten Beträgen nicht auf. Wir empfehlen<br />
die Erteilung einer Einzugsermächtigung.<br />
Nach Verzug werden Verzugszinsen bzw. Säumniszuschläge berechnet; es wird kostenpflichtig gemahnt und die<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH sind berechtigt, die Energieversorgung einzustellen.<br />
Bitte benachrichtigen Sie uns bei einem Wohnungs- und Eigentumswechsel so früh wie möglich. Sie haften sonst<br />
auch noch nach Aufgabe der Wohnung für die Zahlung der dort anfallenden Kosten. Die Kündigung muss schriftlich<br />
erfolgen.<br />
Die im Zusammenhang mit dem zwischen dem Kunden und der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH<br />
bestehenden Vertragsverhältnis anfallenden Daten werden zum Zweck der automatisierten Datenverarbeitung<br />
gespeichert.<br />
Erläuterungen zu Blatt 2 Der zu berechnende Verbrauch ergibt sich aus der Zählerstandsdifferenz, multipliziert mit einem Faktor.<br />
und folgende der Rechnung<br />
Differenz/Faktor/Verbrauch Elektrizität: Der Faktor beträgt beim Normalzähler 1 und gibt beim Wandlerzähler das jeweilige Umsetzverhältnis<br />
an.<br />
Verbrauchsaufteilung/Preisänderungen<br />
Energieeffizienz<br />
Gerichtsstand<br />
Gas:<br />
Die Gasabrechnung erfolgt nach eichrechtlichen Vorschriften. Als Grundlage der thermischen Abrechnung<br />
(kWh) dient das DVGW-Arbeitsblatt G685 (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.<br />
V.). Die vom Zähler in Kubikmetern [m³] gemessenen Verbrauchsmengen werden mit dem Abrechnungsbrennwert<br />
(ABW) und der Zustandszahl (Z) multipliziert. Der Abrechnungsbrennwert wird aus<br />
gemessenen Einspeisebrennwerten durch Mittelwertbildung über die Abrechnungszeitspanne bestimmt.<br />
Ändern sich die Gaspreise innerhalb dieser Zeitspanne, so wird auch der Abrechnungsbrennwert<br />
neu bestimmt.<br />
Wasser: Der Faktor beträgt 1.<br />
Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die Energie- oder Wasserpreise, so wird der für die neuen<br />
Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig berechnet; Verbrauchsschwankungen sind auf der Grundlage der für die<br />
jeweilige Abnehmergruppe bestehenden Standardlastprofile bzw. maßgeblicher Erfahrungswerte angemessen<br />
berücksichtigt. Entsprechendes gilt bei der Änderung des Umsatzsteuersatzes und der erlösabhängigen Abgabesätze.<br />
Vom Kunden selbst abgelesene Zählerdaten kommen dann zur Abrechnung, wenn zwischen Ablesetermin<br />
und Übermittlung der abgelesenen Daten nicht mehr als vier Wochen liegen.<br />
Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass Sie sich bei der Deutschen Energieagentur über das Thema<br />
Energieeffizienz umfassend informieren können.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.energieeffizienz-online.info.<br />
Gerichtsstand bei Mahnverfahren und für Kaufleute ist <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße.<br />
Öffnungszeiten Kundenservice Kassenschalter<br />
Montag – Mittwoch: 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr 8.30 – 12.00 Uhr<br />
Donnerstag: 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr<br />
Freitag: 8.30 – 12.00 Uhr 8.30 – 12.00 Uhr<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH: Kennzeichnung der Stromlieferung 2010<br />
Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 05. August 2011, Angaben auf Basis vorläufiger Daten für das Jahr 2010<br />
Energieträger<br />
Energieträgermix<br />
<strong>SWN</strong> gesamt<br />
Energieträgermix<br />
<strong>SWN</strong> Natur<br />
Energieträgermix<br />
Letztverbraucher <strong>SWN</strong><br />
Energieträgermix<br />
Deutschland<br />
Erzeugungsanteil Erzeugungsanteil Erzeugungsanteil Erzeugungsanteil<br />
Kernenergie 19,60 % 0,00 % 19,74 % 24,50 %<br />
Kohle 40,55 % 0,00 % 40,83 % 42,50 %<br />
Erdgas 12,72 % 0,00 % 12,81 % 11,70 %<br />
Sonstige fossile Energieträger 2,96 % 0,00 % 2,99 % 3,30 %<br />
Erneuerbare Energien,<br />
gefördert nach dem EEG<br />
19,80 % 19,80 % 19,80 % 14,90 %<br />
Sonstige Erneuerbare<br />
Energien<br />
4,36 % 80,20 % 3,83 % 3,10 %<br />
Umweltauswirkungen<br />
Energieträgermix Energieträgermix Energieträgermix Energieträgermix<br />
<strong>SWN</strong> gesamt<br />
<strong>SWN</strong> Natur Letztverbraucher <strong>SWN</strong> Deutschland<br />
CO 2-Emissionen 489 g/kWh 0 g/kWh 492 g/kWh 494 g/kWh<br />
Radioaktiver Abfall 0,0005 g/kWh 0,0000 g/kWh 0,0005 g/kWh 0,0007 g/kWh<br />
Stand der Informationen: 01. Dezember 2011