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SWN Profi Tag & Nacht - Stadtwerke Neustadt

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<strong>SWN</strong> profi<br />

2013 TAG & NACHT<br />

Ja, ich beantrage zusätzlich die option <strong>SWN</strong> LocaL GreeN *<br />

aUfTraG Über die LieferUNG VoN STrom fÜr GeWerbeKUNdeN<br />

Unser Unternehmen ist zertifiziert<br />

<strong>Stadtwerke</strong> GmbH ∙ Postfach 10 09 18 ∙ 67409 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

aUfTraGGeber / KUNde<br />

biSheriGe STromVerSorGUNG<br />

Ausfertigung für die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH<br />

Name<br />

Name<br />

Herr Frau Firma<br />

Straße, Hausnummer<br />

Postleitzahl, Ort<br />

Telefon<br />

Vorname<br />

E-Mail<br />

VerbraUchSSTeLLe<br />

(nur ausfüllen, wenn abweichend von Adresse des Auftraggebers)<br />

Straße, Hausnummer<br />

Postleitzahl, Ort<br />

Vorname<br />

orT UNd UmfaNG der LieferUNG<br />

Die <strong>SWN</strong> liefern gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages den gesamten<br />

Bedarf an elektrischer Energie für die Verbrauchsstelle des Kunden mit einer<br />

Spannung von etwa 230/400 Volt und einer Frequenz von etwa 50 Hertz. Die<br />

Übergabe der elektrischen Energie erfolgt am Ende des Hausanschlusses der<br />

Verbrauchsstelle.<br />

<strong>SWN</strong> profi 2013 TaG & NachT: PreiSe, LaUfzeiT<br />

Für die Lieferung von elektrischer Energie an die Verbrauchsstelle gelten<br />

die veröffentlichten gültigen Preise laut „Preisblatt Sonderverträge Strom“<br />

zum jeweils aktuellen Zeitpunkt. Das derzeit gültige Preisblatt ist als Anlage<br />

beigefügt.<br />

*<br />

Option <strong>SWN</strong> LOCAL GREEN: inkl. Förderbeitrag für die Erzeugung von<br />

Naturstrom in <strong>Neustadt</strong>: 0,6 Ct./kWh netto (0,71 Ct./kWh brutto), siehe<br />

Allgemeine Vertragsbedingungen, Punkt 8.<br />

Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr. Er verlängert sich um<br />

jeweils ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der<br />

Vertragsdauer schriftlich gekündigt wird.<br />

GeWÜNSchTer LieferbeGiNN / braNche<br />

(bitte ankreuzen oder eintragen)<br />

Nächstmöglicher Termin<br />

Ich beziehe bisher für die Verbrauchsstelle<br />

keinen Strom<br />

Strom von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH<br />

Kundennummer<br />

Strom von<br />

zahLUNGSWeiSe<br />

Ja, ich will an dem bequemen Einzugsverfahren teilnehmen und ermächtige<br />

die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH widerruflich,<br />

fällige Zahlungen von folgendem Konto einzuziehen:<br />

Name des Kontoinhabers<br />

Kontonummer<br />

Kreditinstitut<br />

Name des bisherigen Stromlieferanten<br />

Kundennummer beim bisherigen Stromlieferanten<br />

Bankleitzahl<br />

Datum<br />

Unterschrift des Kontoinhabers<br />

Ich überweise die fälligen Zahlungen.<br />

daTeNSchUTzhiNWeiS<br />

Ihre personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen wir im Rahmen<br />

der Zweckbestimmung für die Vertragsdurchführung, Verbrauchsabrechnung,<br />

Rechnungsstellung und Kundenbetreuung.<br />

aUfTraGSerTeiLUNG<br />

Ich beauftrage die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH, zu den umseitigen<br />

Bedingungen die oben genannte Verbrauchsstelle mit Strom zu beliefern.<br />

Gleichzeitig bevollmächtige ich die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

GmbH, den für die Verbrauchsstelle eventuell bestehenden Stromliefervertrag<br />

zu kündigen und die für die Stromlieferung erforderlichen Verträge mit dem zuständigen<br />

Netzbetreiber zu schließen. Der Lieferantenwechel erfolgt zügig und<br />

ist kostenlos. Ich bestätige durch meine Unterschrift, die StromGVV, die Ergänzenden<br />

Bedingungen der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH, die<br />

Allgemeinen Vertragsbedingungen und das aktuelle Preisblatt erhalten zu haben.<br />

Den Datenschutzhinweis habe ich zur Kenntnis genommen.<br />

Datum des Lieferbeginns<br />

Datum<br />

Unterschrift des Auftraggebers / Kunden<br />

Stromlieferung erfolgt überwiegend für Gewerbezwecke<br />

Branche<br />

STromzÄhLer UNd VerbraUch<br />

Ich bin einverstanden, dass mich die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

GmbH auch auf telefonischem oder elektronischem Wege zu ihren<br />

Produkten und Dienstleistungen sowie weiteren Angeboten, die im Zusammenhang<br />

mit Energie stehen, informiert und berät.<br />

Diese Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong><br />

an der Weinstraße GmbH mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.<br />

Stromzählernummer<br />

Zählerstand am <strong>Tag</strong> der Auftragserteilung<br />

Meine E-Mail-Adresse<br />

Voraussichtlicher Jahresstromverbrauch oder Vorjahres-Stromverbrauch in kWh<br />

Datum<br />

Unterschrift des Auftraggebers / Kunden<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH<br />

Postfach 10 09 18<br />

67409 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

Telefon 06321 402-0<br />

Telefax 06321 402-213<br />

Sitz der Gesellschaft<br />

Schlachthofstraße 60<br />

67433 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

Gerichtsstand <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

Handelsregister Nr. HRB 42075<br />

Amtsgericht Ludwigshafen<br />

www.swneustadt.de ∙ E-Mail: stadtwerke@swneustadt.de<br />

Geschäftsführung:<br />

Dipl.-Volksw. Klaus Wolff<br />

Balthasar Weitzel (stv.)<br />

Aufsichtsratsvorsitzender:<br />

Oberbürgermeister<br />

Hans Georg Löffl er<br />

Bankverbindung:<br />

Sparkasse Rhein-Haardt<br />

Konto-Nr. 1248 ∙ BLZ 546 512 40<br />

IBAN: DE 56 5465 1240 0000 0012 48<br />

Swift-Bic: MALADE51DKH<br />

St.-Nr.: 31 / 652 / 0099 / 8<br />

USt-ID-Nr.: DE 811313425


<strong>SWN</strong> profi<br />

2013 TAG & NACHT<br />

Ja, ich beantrage zusätzlich die option <strong>SWN</strong> LocaL GreeN *<br />

aUfTraG Über die LieferUNG VoN STrom fÜr GeWerbeKUNdeN<br />

Unser Unternehmen ist zertifiziert<br />

<strong>Stadtwerke</strong> GmbH ∙ Postfach 10 09 18 ∙ 67409 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

Duplikat für Ihre Unterlagen<br />

aUfTraGGeber / KUNde<br />

Name<br />

Name<br />

Herr Frau Firma<br />

Straße, Hausnummer<br />

Postleitzahl, Ort<br />

Telefon<br />

Vorname<br />

Vorname<br />

E-Mail<br />

VerbraUchSSTeLLe<br />

(nur ausfüllen, wenn abweichend von Adresse des Auftraggebers)<br />

biSheriGe STromVerSorGUNG<br />

Ich beziehe bisher für die Verbrauchsstelle<br />

keinen Strom<br />

Strom von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH<br />

Kundennummer<br />

Strom von<br />

zahLUNGSWeiSe<br />

Name des bisherigen Stromlieferanten<br />

Kundennummer beim bisherigen Stromlieferanten<br />

Ja, ich will an dem bequemen Einzugsverfahren teilnehmen und ermächtige<br />

die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH widerruflich,<br />

fällige Zahlungen von folgendem Konto einzuziehen:<br />

Straße, Hausnummer<br />

Name des Kontoinhabers<br />

Postleitzahl, Ort<br />

Kontonummer<br />

Bankleitzahl<br />

orT UNd UmfaNG der LieferUNG<br />

Die <strong>SWN</strong> liefern gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages den gesamten<br />

Bedarf an elektrischer Energie für die Verbrauchsstelle des Kunden mit einer<br />

Spannung von etwa 230/400 Volt und einer Frequenz von etwa 50 Hertz. Die<br />

Übergabe der elektrischen Energie erfolgt am Ende des Hausanschlusses der<br />

Verbrauchsstelle.<br />

<strong>SWN</strong> profi 2013 TaG & NachT: PreiSe, LaUfzeiT<br />

Für die Lieferung von elektrischer Energie an die Verbrauchsstelle gelten<br />

die veröffentlichten gültigen Preise laut „Preisblatt Sonderverträge Strom“<br />

zum jeweils aktuellen Zeitpunkt. Das derzeit gültige Preisblatt ist als Anlage<br />

beigefügt.<br />

*<br />

Option <strong>SWN</strong> LOCAL GREEN: inkl. Förderbeitrag für die Erzeugung von<br />

Naturstrom in <strong>Neustadt</strong>: 0,6 Ct./kWh netto (0,71 Ct./kWh brutto), siehe<br />

Allgemeine Vertragsbedingungen, Punkt 8.<br />

Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr. Er verlängert sich um<br />

jeweils ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der<br />

Vertragsdauer schriftlich gekündigt wird.<br />

GeWÜNSchTer LieferbeGiNN / braNche<br />

(bitte ankreuzen oder eintragen)<br />

Nächstmöglicher Termin<br />

Kreditinstitut<br />

Datum<br />

Unterschrift des Kontoinhabers<br />

Ich überweise die fälligen Zahlungen.<br />

daTeNSchUTzhiNWeiS<br />

Ihre personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen wir im Rahmen<br />

der Zweckbestimmung für die Vertragsdurchführung, Verbrauchsabrechnung,<br />

Rechnungsstellung und Kundenbetreuung.<br />

aUfTraGSerTeiLUNG<br />

Ich beauftrage die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH, zu den umseitigen<br />

Bedingungen die oben genannte Verbrauchsstelle mit Strom zu beliefern.<br />

Gleichzeitig bevollmächtige ich die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

GmbH, den für die Verbrauchsstelle eventuell bestehenden Stromliefervertrag<br />

zu kündigen und die für die Stromlieferung erforderlichen Verträge mit dem zuständigen<br />

Netzbetreiber zu schließen. Der Lieferantenwechsel erfolgt zügig und<br />

ist kostenlos. Ich bestätige durch meine Unterschrift, die StromGVV, die Ergänzenden<br />

Bedingungen der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH, die<br />

Allgemeinen Vertragsbedingungen und das aktuelle Preisblatt erhalten zu haben.<br />

Den Datenschutzhinweis habe ich zur Kenntnis genommen.<br />

Datum des Lieferbeginns<br />

Datum<br />

Unterschrift des Auftraggebers / Kunden<br />

Stromlieferung erfolgt überwiegend für Gewerbezwecke<br />

Branche<br />

STromzÄhLer UNd VerbraUch<br />

Ich bin einverstanden, dass mich die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

GmbH auch auf telefonischem oder elektronischem Wege zu ihren<br />

Produkten und Dienstleistungen sowie weiteren Angeboten, die im Zusammenhang<br />

mit Energie stehen, informiert und berät.<br />

Diese Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong><br />

an der Weinstraße GmbH mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.<br />

Stromzählernummer<br />

Zählerstand am <strong>Tag</strong> der Auftragserteilung<br />

Meine E-Mail-Adresse<br />

Voraussichtlicher Jahresstromverbrauch oder Vorjahres-Stromverbrauch in kWh<br />

Datum<br />

Unterschrift des Auftraggebers / Kunden<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH<br />

Postfach 10 09 18<br />

67409 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

Telefon 06321 402-0<br />

Telefax 06321 402-213<br />

Sitz der Gesellschaft<br />

Schlachthofstraße 60<br />

67433 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

Gerichtsstand <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

Handelsregister Nr. HRB 42075<br />

Amtsgericht Ludwigshafen<br />

www.swneustadt.de ∙ E-Mail: stadtwerke@swneustadt.de<br />

Geschäftsführung:<br />

Dipl.-Volksw. Klaus Wolff<br />

Balthasar Weitzel (stv.)<br />

Aufsichtsratsvorsitzender:<br />

Oberbürgermeister<br />

Hans Georg Löffl er<br />

Bankverbindung:<br />

Sparkasse Rhein-Haardt<br />

Konto-Nr. 1248 ∙ BLZ 546 512 40<br />

IBAN: DE 56 5465 1240 0000 0012 48<br />

Swift-Bic: MALADE51DKH<br />

St.-Nr.: 31 / 652 / 0099 / 8<br />

USt-ID-Nr.: DE 811313425


<strong>SWN</strong> profi<br />

2013 TAG & NACHT<br />

Unser Unternehmen ist zertifiziert<br />

Allgemeine Vertragsbedingungen für Ihre Unterlagen<br />

<strong>Stadtwerke</strong> GmbH ∙ Postfach 10 09 18 ∙ 67409 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

1.<br />

1.1<br />

1.2<br />

1.3<br />

2.<br />

2.1<br />

2.2<br />

2.3<br />

2.4<br />

Allgemeine Vertragsbedingungen für Stromlieferungen in Niederspannung<br />

(GEWERBEKUNDEN)<br />

Vertragsabschluss/Umzug<br />

Der Stromlieferungsvertrag wird zu dem in der Auftragsbestätigung (Annahme)<br />

genannten Datum wirksam (jedoch nicht früher als zu dem vom<br />

Kunden im Auftrag genannten Termin).<br />

Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt,<br />

sofern keine abgelesenen Daten vorliegen.<br />

Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von<br />

zwei Wochen zu kündigen.<br />

Preise und Preisanpassung<br />

Die Nettopreise enthalten die Kosten für die Energielieferung, Netzentgelte,<br />

das Entgelt für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung, die Konzessionsabgabe,<br />

die Stromsteuer (zzt. 2,05 Ct/kWh) sowie Mehrbelastungen aus<br />

dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz,<br />

der Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung und der Umlage nach<br />

§ 17 f Energiewirtschaftsgesetz („Offshore-Haftungsumlage“). Die Bruttopreise<br />

enthalten zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 %.<br />

Sollte der Erlass oder die Änderung von Gesetzen, Verordnungen oder<br />

sollten sonstige Änderungen der energiewirtschaftlichen oder rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen nach Vertragsabschluss die Wirkung haben, dass sich<br />

der Bezug, die Fortleitung, die Übertragung, die Verteilung oder die Abgabe<br />

von Elektrizität für die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH verteuert<br />

oder verbilligt, so erhöhen oder verbilligen sich zum Ausgleich dieser<br />

Entgelt- und Kostensteigerungen oder -senkungen die betreffenden in diesem<br />

Vertrag vereinbarten Entgelte entsprechend ab dem Zeitpunkt, zu dem<br />

die Verteuerung oder Verbilligung in Kraft tritt bzw. für die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong><br />

an der Weinstraße GmbH Wirkung entfaltet. Satz 1 gilt entsprechend<br />

für gesetzlich oder behördlich vorgeschriebene Maßnahmen der <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH zur Förderung der Stromerzeugung<br />

aus Erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung, der Umlage nach<br />

§ 19 Stromnetzentgeltverordnung oder der Umlage nach § 17 f Energiewirtschaftsgesetz<br />

(„Offshore-Haftungsumlage“).<br />

In allen anderen als den von Ziffer 2.2 erfassten Fällen erfolgen Änderungen<br />

der Preise und der Ergänzenden Bedingungen entsprechend § 5 Absatz 2<br />

und Absatz 3 StromGVV. Das heißt insbesondere, dass Änderungen der<br />

Preise und der Ergänzenden Bedingungen jeweils zum Monatsbeginn und<br />

erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam werden, die mindestens sechs<br />

Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Die <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH ist verpflichtet, zu den beabsichtigten<br />

Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche<br />

Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf ihrer Internetseite<br />

zu veröffentlichen. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag ohne<br />

Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen<br />

zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong><br />

an der Weinstraße GmbH soll eine Kündigung des Kunden unverzüglich<br />

nach Eingang in Textform bestätigen. Änderungen der Preise und der Ergänzenden<br />

Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht<br />

wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong><br />

an der Weinstraße GmbH die Einleitung eines Wechsels des Versorgers<br />

durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach<br />

Zugang der Kündigung nachweist.<br />

Aktuelle Informationen über die geltenden Tarife der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong><br />

an der Weinstraße GmbH sind auf unserer Homepage www.swneustadt.<br />

de zu finden.<br />

3. Abrechnung<br />

3.1 Die Abrechnung erfolgt nach Wahl der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

GmbH jährlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf<br />

Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen, soweit zwischen der <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH und dem Kunden nichts anderes<br />

vereinbart wurde.<br />

3.2 Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann die <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH für die nach der letzten Abrechnung<br />

verbrauchte Elektrizität eine Abschlagszahlung verlangen. Diese ist<br />

anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlungen entsprechend dem Verbrauch<br />

im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche<br />

Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach<br />

dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden.<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH<br />

Postfach 10 09 18<br />

67409 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

Telefon 06321 402-0<br />

Telefax 06321 402-213<br />

Sitz der Gesellschaft<br />

Schlachthofstraße 60<br />

67433 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

Gerichtsstand <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

Handelsregister Nr. HRB 42075<br />

Amtsgericht Ludwigshafen<br />

4.<br />

4.1<br />

4.2<br />

4.3<br />

5.<br />

5.1<br />

5.2<br />

5.3<br />

5.4<br />

5.5<br />

www.swneustadt.de ∙ E-Mail: stadtwerke@swneustadt.de<br />

Verschiedenes<br />

Soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, gelten für die Lieferung<br />

der elektrischen Energie im Übrigen die Verordnung über Allgemeine<br />

Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die<br />

Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung<br />

- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr.<br />

50 vom 7.11.2006, Seite 2391 - StromGVV) und die Ergänzenden Bedingungen<br />

der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH zur StromGVV<br />

in ihrer jeweiligen Fassung. Die StromGVV sowie die Ergänzenden Bedingungen<br />

in ihrer derzeitigen Fassung liegen dem Auftrag als Anlage bei.<br />

Sollten sich die diesem Vertrag zugrundeliegenden Regelwerke oder einschlägige<br />

Rechtsvorschriften (z. B. das EnWG sowie die hierzu ergangenen<br />

einschlägigen Verordnungen) oder die einschlägige Rechtsprechung ändern,<br />

ist die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH über Ziffer 2.2<br />

und 2.3 hinaus berechtigt, den Stromlieferungsvertrag und diese Vertragsbedingungen<br />

zum 1. eines Monats anzupassen, soweit die Anpassung<br />

dem Kunden zumutbar ist. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

GmbH wird dem Kunden eine solche Anpassung sechs Wochen vor deren<br />

Inkrafttreten brieflich mitteilen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, das<br />

Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Inkrafttreten der Änderungen<br />

zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Macht der Kunde<br />

von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Anpassung als genehmigt.<br />

Auf sein Kündigungsrecht sowie die vorgenannte Folge wird der<br />

Kunde in der Mitteilung hingewiesen.<br />

Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH ist als Lieferant bei einer<br />

Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung<br />

von der Leistungspflicht befreit, soweit es sich um Folgen einer Störung<br />

des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt. Ansprüche<br />

wegen solcher Versorgungsstörungen können gegen den Netzbetreiber<br />

geltend gemacht werden. Netzbetreiber ist die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der<br />

Weinstraße GmbH, Schlachthofstraße 60, 67433 <strong>Neustadt</strong> a.d. Weinstraße.<br />

SICHERHEITSLEISTUNG/KÜNDIGUNG<br />

Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH kann in begründeten<br />

Fällen für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung zum Kunden eine<br />

angemessene Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung verlangen.<br />

Ein begründeter Fall wird insbesondere angenommen, wenn<br />

a) der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist und auch auf ausdrückliche<br />

Aufforderung nicht gezahlt hat,<br />

b) gegen den Kunden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen Geldforderungen<br />

(§§ 803 - 882a Zivilprozessordnung (ZPO)) eingeleitet sind,<br />

c) ein nicht offensichtlich unbegründeter Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

über das Vermögen des Kunden vorliegt.<br />

Darüber hinaus hat die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH das<br />

Recht, eine angemessene Sicherheitsleistung oder Leistung einer Vorauszahlung<br />

zu verlangen, wenn auf Grund einer über den Kunden eingeholten<br />

Bonitätsauskunft begründete Besorgnis besteht, dass er den Verpflichtungen<br />

aus diesem Vertrag nicht mehr nachkommen wird und der Kunde<br />

dies nicht innerhalb von 5 Werktagen durch einen geeigneten Nachweis<br />

seiner Bonität entkräftet. Die Daten und die wesentlichen Inhalte der Auskunft,<br />

auf denen die begründete Besorgnis beruht, sind dem Kunden durch<br />

die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH mit der Anforderung der<br />

Sicherheitsleistung vollständig offen zu legen.<br />

Arten der Sicherheitsleistung sind unbedingte unwiderrufliche Bankgarantien,<br />

unbedingte unwiderrufliche Unternehmensgarantien (z. B. Patronatsund<br />

Organschaftserklärungen) und unbedingte unwiderrufliche, selbstschuldnerische<br />

Bürgschaften. Die Auswahl der Art der Sicherheitsleistung<br />

obliegt dem Kunden. Außerdem kann die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der<br />

Weinstraße GmbH Barsicherheiten akzeptieren.<br />

Der Kunde ist berechtigt, die Sicherheitsleistung durch Vorauszahlungen<br />

abzuwenden.<br />

Die Sicherheit ist innerhalb von 10 Werktagen nach ihrer Anforderung vom<br />

Kunden an die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH zu leisten.<br />

Sollte die Sicherheitsleistung in Anspruch genommen werden, kann die<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH den in Anspruch genommenen<br />

Teil der Sicherheitsleistung nachfordern. Die Leistung der Sicherheit<br />

nach Satz 2 hat durch den Kunden ebenfalls innerhalb der in Satz 1<br />

Geschäftsführung:<br />

Bankverbindung:<br />

Dipl.-Volksw. Klaus Wolff<br />

Sparkasse Rhein-Haardt<br />

Balthasar Weitzel (stv.)<br />

Konto-Nr. 1248 ∙ BLZ 546 512 40<br />

Aufsichtsratsvorsitzender:<br />

IBAN: DE 56 5465 1240 0000 0012 48<br />

Oberbürgermeister<br />

Swift-Bic: MALADE51DKH<br />

Hans Georg Löffler<br />

St.-Nr.: 31 / 652 / 0099 / 8<br />

USt-ID-Nr.: DE 811313425


<strong>SWN</strong> profi<br />

2013 TAG & NACHT<br />

Unser Unternehmen ist zertifiziert<br />

Allgemeine Vertragsbedingungen für Ihre Unterlagen<br />

<strong>Stadtwerke</strong> GmbH ∙ Postfach 10 09 18 ∙ 67409 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

Allgemeine Vertragsbedingungen für Stromlieferungen in Niederspannung<br />

(GEWERBEKUNDEN)<br />

5.6 Als Anforderungen an die einzelnen Arten der Sicherheitsleistungen gelten:<br />

a) Banksicherheiten sind in Form einer unbedingten, unwiderruflichen und<br />

selbstschuldnerischen Bankbürgschaft bzw. Bankgarantie zu leisten. Das<br />

Kreditinstitut, welches die Sicherheitsleistung ausstellt, muss mindestens<br />

ein Standard & Poor’s Langfrist-Rating von A- bzw. ein Moody’s Langfrist-<br />

Rating von A3 aufweisen, oder dem deutschen Sparkassen- bzw. Genossenschaftssektor<br />

angehören.<br />

b) Für Unternehmensgarantien und Bürgschaften gilt, dass das Unternehmen,<br />

welches die Sicherheit leistet, mindestens ein Standard & Poor’s<br />

Langfrist-Rating von BBB-, ein Moody’s Langfrist-Rating von Baa3 oder<br />

einen Bonitätsindex von Creditreform nicht schlechter als 250 Punkte<br />

aufweisen. Weiterhin darf die Höhe der Unternehmensgarantie oder Bürgschaft<br />

10 % des haftenden Eigenkapitals nicht übersteigen. Dieses ist<br />

durch den Kunden gegenüber der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

GmbH mit der Beibringung der Sicherheitsleistung nachzuweisen.<br />

c) Im Falle von Barsicherheiten sind diese durch Einzahlung auf ein von<br />

der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH benanntes Konto zu<br />

leisten. Sie werden zu dem von der deutschen Bundesbank am ersten<br />

Bankentag des Rechnungsmonats bekanntgegebenen Basiszinssatz verzinst.<br />

Alternativ ist auch eine Guthabenverpfändung eines vom Kunden<br />

geführten Kontos zugunsten der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

GmbH möglich.<br />

d) Die Bürgschaft oder Garantieerklärung ist auf erstes Anfordern zu zahlen<br />

und hat generell den Verzicht auf die Einreden der Vorausklage, der<br />

Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit, soweit es sich nicht um unstrittige<br />

oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt, zu enthalten. Eine<br />

selbstschuldnerische Bürgschafts- oder Garantieerklärung muss mindestens<br />

für 12 Kalendermonate gültig sein, maximal jedoch bis zum Ende der<br />

Vertragslaufzeit und die beiden der Vertragslaufzeit unmittelbar folgenden<br />

Monate.<br />

5.7 Die Höhe der Sicherheitsleistung beträgt das Doppelte der durchschnittlichen<br />

Entgeltforderungen pro Monat der letzten 12 Monate. Für einen Zeitraum<br />

der Belieferungen, der weniger als 12 Monate beträgt, wird dieser<br />

Zeitraum der Berechnung der Sicherheitsleistung zugrunde gelegt.<br />

5.8 Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH kann eine geleistete<br />

Sicherheit in Anspruch nehmen, wenn sie nach Verzugseintritt eine Zahlungserinnerung<br />

ausgesprochen hat und die mit der Zahlungserinnerung<br />

gesetzte Frist fruchtlos verstrichen ist.<br />

5.9 Eine Sicherheit ist zurückzugeben, wenn die Voraussetzungen zu deren Erhebung<br />

entfallen sind. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH<br />

hat das Fortbestehen eines begründeten Falles erstmalig nach einem Jahr,<br />

danach jeweils halbjährig zu überprüfen. Falls die vorgenannte Prüfung<br />

ergibt, dass der realisierbare Wert aller Sicherheitsleistungen das Doppelte<br />

der durchschnittlichen Entgeltforderungen pro Monat der letzten 12<br />

Monate nicht nur vorübergehend übersteigt, hat die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong><br />

an der Weinstraße GmbH entsprechende Anteile der Sicherheitsleistung<br />

zurückzugeben. Sollten mehrere Sicherheiten geleistet worden sein, steht<br />

dem Kunden das Recht zu, eine der geleisteten Sicherheiten auszuwählen<br />

und zurückzugeben. Soweit der realisierbare Wert aller Sicherheitsleistungen<br />

das Doppelte der durchschnittlichen Entgeltforderungen pro Monat<br />

der letzten 12 Monate nicht nur vorübergehend unterschreitet, kann<br />

die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH eine Anpassung der<br />

Sicherheitsleistung verlangen. Der Kunde kann eine Einstellung der Vorauszahlungsregelung<br />

frühestens nach einem Jahr fordern, sofern in diesem<br />

Zeitraum die Zahlungen fristgerecht eingegangen sind.<br />

5.10Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH ist berechtigt, diesen<br />

Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Stellung<br />

einer Sicherheit oder zur Leistung einer Vorauszahlung nicht fristgerecht<br />

nachkommt.<br />

6. Rechtsnachfolge<br />

Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH ist berechtigt, die Rechte<br />

und Pflichten aus diesem Vertrag als Gesamtheit auf einen Rechtsnachfolger<br />

zu übertragen. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag<br />

mit Wirkung zu dem Übertragungszeitpunkt zu kündigen, der dem Kunden<br />

vorab rechtzeitig schriftlich mitgeteilt wird.<br />

7.<br />

8.<br />

Energieeffizienz<br />

Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass Sie sich bei der Deutschen<br />

Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren<br />

können.<br />

Informationen dazu erhalten Sie unter www.energieeffizienz-online.info.<br />

Verwendung des Förderaufschlags <strong>SWN</strong> Local Green<br />

Der Förderaufschlag von 0,6 Ct/kWh netto für den Tarif <strong>SWN</strong> Local Green wird<br />

auf ein separates internes Konto der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

GmbH abgeführt. Gleichermaßen werden auch alle kalkulatorischen Gewinne,<br />

der mit Hilfe dieses Tarifs erbauten Erneuerbare-Energien-Anlagen diesem<br />

Konto gutgeschrieben. Die kompletten Erlöse abzüglich der Verwaltungskosten<br />

werden für den Bau und den Betrieb von Erneuerbaren-Energien-Anlagen im<br />

Versorgungsgebiet der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH und der<br />

unmittelbaren Umgebung investiert und verwendet. Diese Vorgehensweise wird<br />

jährlich durch ein von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH beauftragtes<br />

Wirtschaftsprüfungsunternehmen testiert.<br />

Falls die generierten Überschüsse eines Wirtschaftsjahres nicht ausreichen, um<br />

mindestens eine Neuanlage im Versorgungsgebiet der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an<br />

der Weinstraße GmbH und der unmittelbaren Umgebung zu errichten und in<br />

Betrieb zu nehmen, behalten sich die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

GmbH vor, diese Erlöse in das nächste Wirtschaftsjahr zu übertragen oder an<br />

eine Klimaschutzorganisation zu spenden.<br />

Anlagen Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)<br />

Ergänzende Bedingungen zur StromGVV<br />

zum Vertragsabschluss aktuelles Preisblatt<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH<br />

Postfach 10 09 18<br />

67409 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

Telefon 06321 402-0<br />

Telefax 06321 402-213<br />

Sitz der Gesellschaft<br />

Schlachthofstraße 60<br />

67433 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

Gerichtsstand <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

Handelsregister Nr. HRB 42075<br />

Amtsgericht Ludwigshafen<br />

www.swneustadt.de ∙ E-Mail: stadtwerke@swneustadt.de<br />

Geschäftsführung:<br />

Dipl.-Volksw. Klaus Wolff<br />

Balthasar Weitzel (stv.)<br />

Aufsichtsratsvorsitzender:<br />

Oberbürgermeister<br />

Hans Georg Löffler<br />

Bankverbindung:<br />

Sparkasse Rhein-Haardt<br />

Konto-Nr. 1248 ∙ BLZ 546 512 40<br />

IBAN: DE 56 5465 1240 0000 0012 48<br />

Swift-Bic: MALADE51DKH<br />

St.-Nr.: 31 / 652 / 0099 / 8<br />

USt-ID-Nr.: DE 811313425


Allgemeine Hinweise und Erläuterungen<br />

Rechtsgrundlagen<br />

Ablesung und Abrechnung<br />

Fälligkeit<br />

Verzug<br />

Wohnungswechsel<br />

Datenschutz<br />

Als Rechtsgrundlage der Energie- und Wasserversorgungsunternehmen gelten insbesondere folgende Gesetze<br />

und Verordnungen: das „Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung“ (Energiewirtschaftsgesetz EnWG),<br />

die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung<br />

mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV), die<br />

„Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung<br />

mit Gas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung GasGVV), die „Verordnung über Allgemeine<br />

Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“<br />

(Niederspannungsanschlussverordnung NAV), die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den<br />

Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck“ (Niederdruckanschlussverordnung<br />

NDAV), die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVBFernwärmeV),<br />

und die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (AVBWasserV), die „Verordnung<br />

über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen“ (Stromnetzzugangsverordnung StromNZV), die „Verordnung<br />

über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen“ (Gasnetzzugangsverordnung GasNZV), die „Verordnung<br />

über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen“ Stromnetzentgeltverordnung StromNEV), die<br />

„Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen“ (Gasnetzentgeltverordnung GasNEV),<br />

die „Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze“ (Anreizregulierungsverordnung<br />

ARegV), die „Verordnung über Rahmenbedingungen für den Messstellenbetrieb und die Messung im Bereich der<br />

leitungsgebundenen Elektrizitäts- und Gasversorgung“ (Messzugangsverordnung MessZV), das „Gesetz für den<br />

Vorrang Erneuerbarer Energien“ (Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG), das „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung<br />

und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“ (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz KWKG), die „Verordnung<br />

über Konzessionsabgaben für Strom und Gas“ (Konzessionsabgabenverordnung KAV), das „Stromsteuergesetz“<br />

(StromStG) und das „Energiesteuergesetz“ (EnergieStG).<br />

Die Ablesung und Abrechnung der Zähler erfolgt einmal jährlich. Die Abschlagssumme besteht aus 12 Teilbeträgen.<br />

Bis zur Jahresrechnung sind bis zu 11 gleiche Abschlagsbeträge zu zahlen. Der 12. Teilbetrag wird mit der<br />

Jahresrechnung erhoben. Die Zahlungstermine für die Abschlagszahlung sind aus der Rechnung ersichtlich.<br />

Die Bezahlung bzw. die Überweisung hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Betrag zu dem in der Rechnung genannten<br />

Fälligkeitstag im Besitz der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH ist. Der in der Rechnung genannte<br />

Fälligkeitstag hebt bestehende Zahlungstermine von noch unbezahlten Beträgen nicht auf. Wir empfehlen<br />

die Erteilung einer Einzugsermächtigung.<br />

Nach Verzug werden Verzugszinsen bzw. Säumniszuschläge berechnet; es wird kostenpflichtig gemahnt und die<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH sind berechtigt, die Energieversorgung einzustellen.<br />

Bitte benachrichtigen Sie uns bei einem Wohnungs- und Eigentumswechsel so früh wie möglich. Sie haften sonst<br />

auch noch nach Aufgabe der Wohnung für die Zahlung der dort anfallenden Kosten. Die Kündigung muss schriftlich<br />

erfolgen.<br />

Die im Zusammenhang mit dem zwischen dem Kunden und der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH<br />

bestehenden Vertragsverhältnis anfallenden Daten werden zum Zweck der automatisierten Datenverarbeitung<br />

gespeichert.<br />

Erläuterungen zu Blatt 2 Der zu berechnende Verbrauch ergibt sich aus der Zählerstandsdifferenz, multipliziert mit einem Faktor.<br />

und folgende der Rechnung<br />

Differenz/Faktor/Verbrauch Elektrizität: Der Faktor beträgt beim Normalzähler 1 und gibt beim Wandlerzähler das jeweilige Umsetzverhältnis<br />

an.<br />

Verbrauchsaufteilung/Preisänderungen<br />

Energieeffizienz<br />

Gerichtsstand<br />

Gas:<br />

Die Gasabrechnung erfolgt nach eichrechtlichen Vorschriften. Als Grundlage der thermischen Abrechnung<br />

(kWh) dient das DVGW-Arbeitsblatt G685 (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.<br />

V.). Die vom Zähler in Kubikmetern [m³] gemessenen Verbrauchsmengen werden mit dem Abrechnungsbrennwert<br />

(ABW) und der Zustandszahl (Z) multipliziert. Der Abrechnungsbrennwert wird aus<br />

gemessenen Einspeisebrennwerten durch Mittelwertbildung über die Abrechnungszeitspanne bestimmt.<br />

Ändern sich die Gaspreise innerhalb dieser Zeitspanne, so wird auch der Abrechnungsbrennwert<br />

neu bestimmt.<br />

Wasser: Der Faktor beträgt 1.<br />

Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die Energie- oder Wasserpreise, so wird der für die neuen<br />

Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig berechnet; Verbrauchsschwankungen sind auf der Grundlage der für die<br />

jeweilige Abnehmergruppe bestehenden Standardlastprofile bzw. maßgeblicher Erfahrungswerte angemessen<br />

berücksichtigt. Entsprechendes gilt bei der Änderung des Umsatzsteuersatzes und der erlösabhängigen Abgabesätze.<br />

Vom Kunden selbst abgelesene Zählerdaten kommen dann zur Abrechnung, wenn zwischen Ablesetermin<br />

und Übermittlung der abgelesenen Daten nicht mehr als vier Wochen liegen.<br />

Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass Sie sich bei der Deutschen Energieagentur über das Thema<br />

Energieeffizienz umfassend informieren können.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.energieeffizienz-online.info.<br />

Gerichtsstand bei Mahnverfahren und für Kaufleute ist <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße.<br />

Öffnungszeiten Kundenservice Kassenschalter<br />

Montag – Mittwoch: 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr 8.30 – 12.00 Uhr<br />

Donnerstag: 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr<br />

Freitag: 8.30 – 12.00 Uhr 8.30 – 12.00 Uhr<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH: Kennzeichnung der Stromlieferung 2011<br />

Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 05. August 2011, Angaben auf Basis vorläufiger Daten für das Jahr 2011<br />

Energieträger<br />

Energieträgermix<br />

<strong>SWN</strong> gesamt<br />

Energieträgermix<br />

<strong>SWN</strong> Natur<br />

Energieträgermix<br />

Letztverbraucher <strong>SWN</strong><br />

Energieträgermix<br />

Deutschland<br />

Erzeugungsanteil Erzeugungsanteil Erzeugungsanteil Erzeugungsanteil<br />

Kernenergie 10,46 % 0,00 % 10,50 % 17,70 %<br />

Kohle 25,23 % 0,00 % 25,33 % 41,70 %<br />

Erdgas 9,52 % 0,00 % 9,56 % 14,20 %<br />

Sonstige fossile Energieträger 1,58 % 0,00 % 1,59 % 5,40 %<br />

Strom aus Erneuerbare Energien<br />

mit Herkunftsnachweisen bzw.<br />

29,56 % 75,88 % 29,37 % 5,20 %<br />

sonstige Erneuerbare Energien<br />

Erneuerbare Energien,<br />

gefördert nach dem EEG<br />

23,65 % 24,12 % 23,64 % 15,80 %<br />

Umweltauswirkungen<br />

Energieträgermix Energieträgermix Energieträgermix Energieträgermix<br />

<strong>SWN</strong> gesamt<br />

<strong>SWN</strong> Natur Letztverbraucher <strong>SWN</strong> Deutschland<br />

CO 2-Emissionen 308 g/kWh 0 g/kWh 310 g/kWh 503 g/kWh<br />

Radioaktiver Abfall 0,0003 g/kWh 0,0000 g/kWh 0,0003 g/kWh 0,0005 g/kWh<br />

Stand der Informationen: November 2012

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