SWN Profi Tag & Nacht - Stadtwerke Neustadt
SWN Profi Tag & Nacht - Stadtwerke Neustadt
SWN Profi Tag & Nacht - Stadtwerke Neustadt
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<strong>SWN</strong> profi<br />
2013 TAG & NACHT<br />
Ja, ich beantrage zusätzlich die option <strong>SWN</strong> LocaL GreeN *<br />
aUfTraG Über die LieferUNG VoN STrom fÜr GeWerbeKUNdeN<br />
Unser Unternehmen ist zertifiziert<br />
<strong>Stadtwerke</strong> GmbH ∙ Postfach 10 09 18 ∙ 67409 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
aUfTraGGeber / KUNde<br />
biSheriGe STromVerSorGUNG<br />
Ausfertigung für die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH<br />
Name<br />
Name<br />
Herr Frau Firma<br />
Straße, Hausnummer<br />
Postleitzahl, Ort<br />
Telefon<br />
Vorname<br />
E-Mail<br />
VerbraUchSSTeLLe<br />
(nur ausfüllen, wenn abweichend von Adresse des Auftraggebers)<br />
Straße, Hausnummer<br />
Postleitzahl, Ort<br />
Vorname<br />
orT UNd UmfaNG der LieferUNG<br />
Die <strong>SWN</strong> liefern gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages den gesamten<br />
Bedarf an elektrischer Energie für die Verbrauchsstelle des Kunden mit einer<br />
Spannung von etwa 230/400 Volt und einer Frequenz von etwa 50 Hertz. Die<br />
Übergabe der elektrischen Energie erfolgt am Ende des Hausanschlusses der<br />
Verbrauchsstelle.<br />
<strong>SWN</strong> profi 2013 TaG & NachT: PreiSe, LaUfzeiT<br />
Für die Lieferung von elektrischer Energie an die Verbrauchsstelle gelten<br />
die veröffentlichten gültigen Preise laut „Preisblatt Sonderverträge Strom“<br />
zum jeweils aktuellen Zeitpunkt. Das derzeit gültige Preisblatt ist als Anlage<br />
beigefügt.<br />
*<br />
Option <strong>SWN</strong> LOCAL GREEN: inkl. Förderbeitrag für die Erzeugung von<br />
Naturstrom in <strong>Neustadt</strong>: 0,6 Ct./kWh netto (0,71 Ct./kWh brutto), siehe<br />
Allgemeine Vertragsbedingungen, Punkt 8.<br />
Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr. Er verlängert sich um<br />
jeweils ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der<br />
Vertragsdauer schriftlich gekündigt wird.<br />
GeWÜNSchTer LieferbeGiNN / braNche<br />
(bitte ankreuzen oder eintragen)<br />
Nächstmöglicher Termin<br />
Ich beziehe bisher für die Verbrauchsstelle<br />
keinen Strom<br />
Strom von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH<br />
Kundennummer<br />
Strom von<br />
zahLUNGSWeiSe<br />
Ja, ich will an dem bequemen Einzugsverfahren teilnehmen und ermächtige<br />
die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH widerruflich,<br />
fällige Zahlungen von folgendem Konto einzuziehen:<br />
Name des Kontoinhabers<br />
Kontonummer<br />
Kreditinstitut<br />
Name des bisherigen Stromlieferanten<br />
Kundennummer beim bisherigen Stromlieferanten<br />
Bankleitzahl<br />
Datum<br />
Unterschrift des Kontoinhabers<br />
Ich überweise die fälligen Zahlungen.<br />
daTeNSchUTzhiNWeiS<br />
Ihre personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen wir im Rahmen<br />
der Zweckbestimmung für die Vertragsdurchführung, Verbrauchsabrechnung,<br />
Rechnungsstellung und Kundenbetreuung.<br />
aUfTraGSerTeiLUNG<br />
Ich beauftrage die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH, zu den umseitigen<br />
Bedingungen die oben genannte Verbrauchsstelle mit Strom zu beliefern.<br />
Gleichzeitig bevollmächtige ich die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
GmbH, den für die Verbrauchsstelle eventuell bestehenden Stromliefervertrag<br />
zu kündigen und die für die Stromlieferung erforderlichen Verträge mit dem zuständigen<br />
Netzbetreiber zu schließen. Der Lieferantenwechel erfolgt zügig und<br />
ist kostenlos. Ich bestätige durch meine Unterschrift, die StromGVV, die Ergänzenden<br />
Bedingungen der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH, die<br />
Allgemeinen Vertragsbedingungen und das aktuelle Preisblatt erhalten zu haben.<br />
Den Datenschutzhinweis habe ich zur Kenntnis genommen.<br />
Datum des Lieferbeginns<br />
Datum<br />
Unterschrift des Auftraggebers / Kunden<br />
Stromlieferung erfolgt überwiegend für Gewerbezwecke<br />
Branche<br />
STromzÄhLer UNd VerbraUch<br />
Ich bin einverstanden, dass mich die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
GmbH auch auf telefonischem oder elektronischem Wege zu ihren<br />
Produkten und Dienstleistungen sowie weiteren Angeboten, die im Zusammenhang<br />
mit Energie stehen, informiert und berät.<br />
Diese Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong><br />
an der Weinstraße GmbH mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.<br />
Stromzählernummer<br />
Zählerstand am <strong>Tag</strong> der Auftragserteilung<br />
Meine E-Mail-Adresse<br />
Voraussichtlicher Jahresstromverbrauch oder Vorjahres-Stromverbrauch in kWh<br />
Datum<br />
Unterschrift des Auftraggebers / Kunden<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH<br />
Postfach 10 09 18<br />
67409 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
Telefon 06321 402-0<br />
Telefax 06321 402-213<br />
Sitz der Gesellschaft<br />
Schlachthofstraße 60<br />
67433 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
Gerichtsstand <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
Handelsregister Nr. HRB 42075<br />
Amtsgericht Ludwigshafen<br />
www.swneustadt.de ∙ E-Mail: stadtwerke@swneustadt.de<br />
Geschäftsführung:<br />
Dipl.-Volksw. Klaus Wolff<br />
Balthasar Weitzel (stv.)<br />
Aufsichtsratsvorsitzender:<br />
Oberbürgermeister<br />
Hans Georg Löffl er<br />
Bankverbindung:<br />
Sparkasse Rhein-Haardt<br />
Konto-Nr. 1248 ∙ BLZ 546 512 40<br />
IBAN: DE 56 5465 1240 0000 0012 48<br />
Swift-Bic: MALADE51DKH<br />
St.-Nr.: 31 / 652 / 0099 / 8<br />
USt-ID-Nr.: DE 811313425
<strong>SWN</strong> profi<br />
2013 TAG & NACHT<br />
Ja, ich beantrage zusätzlich die option <strong>SWN</strong> LocaL GreeN *<br />
aUfTraG Über die LieferUNG VoN STrom fÜr GeWerbeKUNdeN<br />
Unser Unternehmen ist zertifiziert<br />
<strong>Stadtwerke</strong> GmbH ∙ Postfach 10 09 18 ∙ 67409 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
Duplikat für Ihre Unterlagen<br />
aUfTraGGeber / KUNde<br />
Name<br />
Name<br />
Herr Frau Firma<br />
Straße, Hausnummer<br />
Postleitzahl, Ort<br />
Telefon<br />
Vorname<br />
Vorname<br />
E-Mail<br />
VerbraUchSSTeLLe<br />
(nur ausfüllen, wenn abweichend von Adresse des Auftraggebers)<br />
biSheriGe STromVerSorGUNG<br />
Ich beziehe bisher für die Verbrauchsstelle<br />
keinen Strom<br />
Strom von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH<br />
Kundennummer<br />
Strom von<br />
zahLUNGSWeiSe<br />
Name des bisherigen Stromlieferanten<br />
Kundennummer beim bisherigen Stromlieferanten<br />
Ja, ich will an dem bequemen Einzugsverfahren teilnehmen und ermächtige<br />
die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH widerruflich,<br />
fällige Zahlungen von folgendem Konto einzuziehen:<br />
Straße, Hausnummer<br />
Name des Kontoinhabers<br />
Postleitzahl, Ort<br />
Kontonummer<br />
Bankleitzahl<br />
orT UNd UmfaNG der LieferUNG<br />
Die <strong>SWN</strong> liefern gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages den gesamten<br />
Bedarf an elektrischer Energie für die Verbrauchsstelle des Kunden mit einer<br />
Spannung von etwa 230/400 Volt und einer Frequenz von etwa 50 Hertz. Die<br />
Übergabe der elektrischen Energie erfolgt am Ende des Hausanschlusses der<br />
Verbrauchsstelle.<br />
<strong>SWN</strong> profi 2013 TaG & NachT: PreiSe, LaUfzeiT<br />
Für die Lieferung von elektrischer Energie an die Verbrauchsstelle gelten<br />
die veröffentlichten gültigen Preise laut „Preisblatt Sonderverträge Strom“<br />
zum jeweils aktuellen Zeitpunkt. Das derzeit gültige Preisblatt ist als Anlage<br />
beigefügt.<br />
*<br />
Option <strong>SWN</strong> LOCAL GREEN: inkl. Förderbeitrag für die Erzeugung von<br />
Naturstrom in <strong>Neustadt</strong>: 0,6 Ct./kWh netto (0,71 Ct./kWh brutto), siehe<br />
Allgemeine Vertragsbedingungen, Punkt 8.<br />
Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr. Er verlängert sich um<br />
jeweils ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der<br />
Vertragsdauer schriftlich gekündigt wird.<br />
GeWÜNSchTer LieferbeGiNN / braNche<br />
(bitte ankreuzen oder eintragen)<br />
Nächstmöglicher Termin<br />
Kreditinstitut<br />
Datum<br />
Unterschrift des Kontoinhabers<br />
Ich überweise die fälligen Zahlungen.<br />
daTeNSchUTzhiNWeiS<br />
Ihre personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen wir im Rahmen<br />
der Zweckbestimmung für die Vertragsdurchführung, Verbrauchsabrechnung,<br />
Rechnungsstellung und Kundenbetreuung.<br />
aUfTraGSerTeiLUNG<br />
Ich beauftrage die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH, zu den umseitigen<br />
Bedingungen die oben genannte Verbrauchsstelle mit Strom zu beliefern.<br />
Gleichzeitig bevollmächtige ich die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
GmbH, den für die Verbrauchsstelle eventuell bestehenden Stromliefervertrag<br />
zu kündigen und die für die Stromlieferung erforderlichen Verträge mit dem zuständigen<br />
Netzbetreiber zu schließen. Der Lieferantenwechsel erfolgt zügig und<br />
ist kostenlos. Ich bestätige durch meine Unterschrift, die StromGVV, die Ergänzenden<br />
Bedingungen der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH, die<br />
Allgemeinen Vertragsbedingungen und das aktuelle Preisblatt erhalten zu haben.<br />
Den Datenschutzhinweis habe ich zur Kenntnis genommen.<br />
Datum des Lieferbeginns<br />
Datum<br />
Unterschrift des Auftraggebers / Kunden<br />
Stromlieferung erfolgt überwiegend für Gewerbezwecke<br />
Branche<br />
STromzÄhLer UNd VerbraUch<br />
Ich bin einverstanden, dass mich die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
GmbH auch auf telefonischem oder elektronischem Wege zu ihren<br />
Produkten und Dienstleistungen sowie weiteren Angeboten, die im Zusammenhang<br />
mit Energie stehen, informiert und berät.<br />
Diese Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong><br />
an der Weinstraße GmbH mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.<br />
Stromzählernummer<br />
Zählerstand am <strong>Tag</strong> der Auftragserteilung<br />
Meine E-Mail-Adresse<br />
Voraussichtlicher Jahresstromverbrauch oder Vorjahres-Stromverbrauch in kWh<br />
Datum<br />
Unterschrift des Auftraggebers / Kunden<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH<br />
Postfach 10 09 18<br />
67409 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
Telefon 06321 402-0<br />
Telefax 06321 402-213<br />
Sitz der Gesellschaft<br />
Schlachthofstraße 60<br />
67433 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
Gerichtsstand <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
Handelsregister Nr. HRB 42075<br />
Amtsgericht Ludwigshafen<br />
www.swneustadt.de ∙ E-Mail: stadtwerke@swneustadt.de<br />
Geschäftsführung:<br />
Dipl.-Volksw. Klaus Wolff<br />
Balthasar Weitzel (stv.)<br />
Aufsichtsratsvorsitzender:<br />
Oberbürgermeister<br />
Hans Georg Löffl er<br />
Bankverbindung:<br />
Sparkasse Rhein-Haardt<br />
Konto-Nr. 1248 ∙ BLZ 546 512 40<br />
IBAN: DE 56 5465 1240 0000 0012 48<br />
Swift-Bic: MALADE51DKH<br />
St.-Nr.: 31 / 652 / 0099 / 8<br />
USt-ID-Nr.: DE 811313425
<strong>SWN</strong> profi<br />
2013 TAG & NACHT<br />
Unser Unternehmen ist zertifiziert<br />
Allgemeine Vertragsbedingungen für Ihre Unterlagen<br />
<strong>Stadtwerke</strong> GmbH ∙ Postfach 10 09 18 ∙ 67409 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
1.<br />
1.1<br />
1.2<br />
1.3<br />
2.<br />
2.1<br />
2.2<br />
2.3<br />
2.4<br />
Allgemeine Vertragsbedingungen für Stromlieferungen in Niederspannung<br />
(GEWERBEKUNDEN)<br />
Vertragsabschluss/Umzug<br />
Der Stromlieferungsvertrag wird zu dem in der Auftragsbestätigung (Annahme)<br />
genannten Datum wirksam (jedoch nicht früher als zu dem vom<br />
Kunden im Auftrag genannten Termin).<br />
Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt,<br />
sofern keine abgelesenen Daten vorliegen.<br />
Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von<br />
zwei Wochen zu kündigen.<br />
Preise und Preisanpassung<br />
Die Nettopreise enthalten die Kosten für die Energielieferung, Netzentgelte,<br />
das Entgelt für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung, die Konzessionsabgabe,<br />
die Stromsteuer (zzt. 2,05 Ct/kWh) sowie Mehrbelastungen aus<br />
dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz,<br />
der Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung und der Umlage nach<br />
§ 17 f Energiewirtschaftsgesetz („Offshore-Haftungsumlage“). Die Bruttopreise<br />
enthalten zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 %.<br />
Sollte der Erlass oder die Änderung von Gesetzen, Verordnungen oder<br />
sollten sonstige Änderungen der energiewirtschaftlichen oder rechtlichen<br />
Rahmenbedingungen nach Vertragsabschluss die Wirkung haben, dass sich<br />
der Bezug, die Fortleitung, die Übertragung, die Verteilung oder die Abgabe<br />
von Elektrizität für die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH verteuert<br />
oder verbilligt, so erhöhen oder verbilligen sich zum Ausgleich dieser<br />
Entgelt- und Kostensteigerungen oder -senkungen die betreffenden in diesem<br />
Vertrag vereinbarten Entgelte entsprechend ab dem Zeitpunkt, zu dem<br />
die Verteuerung oder Verbilligung in Kraft tritt bzw. für die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong><br />
an der Weinstraße GmbH Wirkung entfaltet. Satz 1 gilt entsprechend<br />
für gesetzlich oder behördlich vorgeschriebene Maßnahmen der <strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH zur Förderung der Stromerzeugung<br />
aus Erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung, der Umlage nach<br />
§ 19 Stromnetzentgeltverordnung oder der Umlage nach § 17 f Energiewirtschaftsgesetz<br />
(„Offshore-Haftungsumlage“).<br />
In allen anderen als den von Ziffer 2.2 erfassten Fällen erfolgen Änderungen<br />
der Preise und der Ergänzenden Bedingungen entsprechend § 5 Absatz 2<br />
und Absatz 3 StromGVV. Das heißt insbesondere, dass Änderungen der<br />
Preise und der Ergänzenden Bedingungen jeweils zum Monatsbeginn und<br />
erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam werden, die mindestens sechs<br />
Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Die <strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH ist verpflichtet, zu den beabsichtigten<br />
Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche<br />
Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf ihrer Internetseite<br />
zu veröffentlichen. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag ohne<br />
Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen<br />
zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong><br />
an der Weinstraße GmbH soll eine Kündigung des Kunden unverzüglich<br />
nach Eingang in Textform bestätigen. Änderungen der Preise und der Ergänzenden<br />
Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht<br />
wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong><br />
an der Weinstraße GmbH die Einleitung eines Wechsels des Versorgers<br />
durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach<br />
Zugang der Kündigung nachweist.<br />
Aktuelle Informationen über die geltenden Tarife der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong><br />
an der Weinstraße GmbH sind auf unserer Homepage www.swneustadt.<br />
de zu finden.<br />
3. Abrechnung<br />
3.1 Die Abrechnung erfolgt nach Wahl der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
GmbH jährlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf<br />
Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen, soweit zwischen der <strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH und dem Kunden nichts anderes<br />
vereinbart wurde.<br />
3.2 Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann die <strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH für die nach der letzten Abrechnung<br />
verbrauchte Elektrizität eine Abschlagszahlung verlangen. Diese ist<br />
anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlungen entsprechend dem Verbrauch<br />
im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche<br />
Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach<br />
dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden.<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH<br />
Postfach 10 09 18<br />
67409 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
Telefon 06321 402-0<br />
Telefax 06321 402-213<br />
Sitz der Gesellschaft<br />
Schlachthofstraße 60<br />
67433 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
Gerichtsstand <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
Handelsregister Nr. HRB 42075<br />
Amtsgericht Ludwigshafen<br />
4.<br />
4.1<br />
4.2<br />
4.3<br />
5.<br />
5.1<br />
5.2<br />
5.3<br />
5.4<br />
5.5<br />
www.swneustadt.de ∙ E-Mail: stadtwerke@swneustadt.de<br />
Verschiedenes<br />
Soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, gelten für die Lieferung<br />
der elektrischen Energie im Übrigen die Verordnung über Allgemeine<br />
Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die<br />
Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung<br />
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr.<br />
50 vom 7.11.2006, Seite 2391 - StromGVV) und die Ergänzenden Bedingungen<br />
der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH zur StromGVV<br />
in ihrer jeweiligen Fassung. Die StromGVV sowie die Ergänzenden Bedingungen<br />
in ihrer derzeitigen Fassung liegen dem Auftrag als Anlage bei.<br />
Sollten sich die diesem Vertrag zugrundeliegenden Regelwerke oder einschlägige<br />
Rechtsvorschriften (z. B. das EnWG sowie die hierzu ergangenen<br />
einschlägigen Verordnungen) oder die einschlägige Rechtsprechung ändern,<br />
ist die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH über Ziffer 2.2<br />
und 2.3 hinaus berechtigt, den Stromlieferungsvertrag und diese Vertragsbedingungen<br />
zum 1. eines Monats anzupassen, soweit die Anpassung<br />
dem Kunden zumutbar ist. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
GmbH wird dem Kunden eine solche Anpassung sechs Wochen vor deren<br />
Inkrafttreten brieflich mitteilen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, das<br />
Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Inkrafttreten der Änderungen<br />
zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Macht der Kunde<br />
von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Anpassung als genehmigt.<br />
Auf sein Kündigungsrecht sowie die vorgenannte Folge wird der<br />
Kunde in der Mitteilung hingewiesen.<br />
Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH ist als Lieferant bei einer<br />
Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung<br />
von der Leistungspflicht befreit, soweit es sich um Folgen einer Störung<br />
des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt. Ansprüche<br />
wegen solcher Versorgungsstörungen können gegen den Netzbetreiber<br />
geltend gemacht werden. Netzbetreiber ist die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der<br />
Weinstraße GmbH, Schlachthofstraße 60, 67433 <strong>Neustadt</strong> a.d. Weinstraße.<br />
SICHERHEITSLEISTUNG/KÜNDIGUNG<br />
Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH kann in begründeten<br />
Fällen für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung zum Kunden eine<br />
angemessene Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung verlangen.<br />
Ein begründeter Fall wird insbesondere angenommen, wenn<br />
a) der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist und auch auf ausdrückliche<br />
Aufforderung nicht gezahlt hat,<br />
b) gegen den Kunden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen Geldforderungen<br />
(§§ 803 - 882a Zivilprozessordnung (ZPO)) eingeleitet sind,<br />
c) ein nicht offensichtlich unbegründeter Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />
über das Vermögen des Kunden vorliegt.<br />
Darüber hinaus hat die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH das<br />
Recht, eine angemessene Sicherheitsleistung oder Leistung einer Vorauszahlung<br />
zu verlangen, wenn auf Grund einer über den Kunden eingeholten<br />
Bonitätsauskunft begründete Besorgnis besteht, dass er den Verpflichtungen<br />
aus diesem Vertrag nicht mehr nachkommen wird und der Kunde<br />
dies nicht innerhalb von 5 Werktagen durch einen geeigneten Nachweis<br />
seiner Bonität entkräftet. Die Daten und die wesentlichen Inhalte der Auskunft,<br />
auf denen die begründete Besorgnis beruht, sind dem Kunden durch<br />
die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH mit der Anforderung der<br />
Sicherheitsleistung vollständig offen zu legen.<br />
Arten der Sicherheitsleistung sind unbedingte unwiderrufliche Bankgarantien,<br />
unbedingte unwiderrufliche Unternehmensgarantien (z. B. Patronatsund<br />
Organschaftserklärungen) und unbedingte unwiderrufliche, selbstschuldnerische<br />
Bürgschaften. Die Auswahl der Art der Sicherheitsleistung<br />
obliegt dem Kunden. Außerdem kann die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der<br />
Weinstraße GmbH Barsicherheiten akzeptieren.<br />
Der Kunde ist berechtigt, die Sicherheitsleistung durch Vorauszahlungen<br />
abzuwenden.<br />
Die Sicherheit ist innerhalb von 10 Werktagen nach ihrer Anforderung vom<br />
Kunden an die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH zu leisten.<br />
Sollte die Sicherheitsleistung in Anspruch genommen werden, kann die<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH den in Anspruch genommenen<br />
Teil der Sicherheitsleistung nachfordern. Die Leistung der Sicherheit<br />
nach Satz 2 hat durch den Kunden ebenfalls innerhalb der in Satz 1<br />
Geschäftsführung:<br />
Bankverbindung:<br />
Dipl.-Volksw. Klaus Wolff<br />
Sparkasse Rhein-Haardt<br />
Balthasar Weitzel (stv.)<br />
Konto-Nr. 1248 ∙ BLZ 546 512 40<br />
Aufsichtsratsvorsitzender:<br />
IBAN: DE 56 5465 1240 0000 0012 48<br />
Oberbürgermeister<br />
Swift-Bic: MALADE51DKH<br />
Hans Georg Löffler<br />
St.-Nr.: 31 / 652 / 0099 / 8<br />
USt-ID-Nr.: DE 811313425
<strong>SWN</strong> profi<br />
2013 TAG & NACHT<br />
Unser Unternehmen ist zertifiziert<br />
Allgemeine Vertragsbedingungen für Ihre Unterlagen<br />
<strong>Stadtwerke</strong> GmbH ∙ Postfach 10 09 18 ∙ 67409 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
Allgemeine Vertragsbedingungen für Stromlieferungen in Niederspannung<br />
(GEWERBEKUNDEN)<br />
5.6 Als Anforderungen an die einzelnen Arten der Sicherheitsleistungen gelten:<br />
a) Banksicherheiten sind in Form einer unbedingten, unwiderruflichen und<br />
selbstschuldnerischen Bankbürgschaft bzw. Bankgarantie zu leisten. Das<br />
Kreditinstitut, welches die Sicherheitsleistung ausstellt, muss mindestens<br />
ein Standard & Poor’s Langfrist-Rating von A- bzw. ein Moody’s Langfrist-<br />
Rating von A3 aufweisen, oder dem deutschen Sparkassen- bzw. Genossenschaftssektor<br />
angehören.<br />
b) Für Unternehmensgarantien und Bürgschaften gilt, dass das Unternehmen,<br />
welches die Sicherheit leistet, mindestens ein Standard & Poor’s<br />
Langfrist-Rating von BBB-, ein Moody’s Langfrist-Rating von Baa3 oder<br />
einen Bonitätsindex von Creditreform nicht schlechter als 250 Punkte<br />
aufweisen. Weiterhin darf die Höhe der Unternehmensgarantie oder Bürgschaft<br />
10 % des haftenden Eigenkapitals nicht übersteigen. Dieses ist<br />
durch den Kunden gegenüber der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
GmbH mit der Beibringung der Sicherheitsleistung nachzuweisen.<br />
c) Im Falle von Barsicherheiten sind diese durch Einzahlung auf ein von<br />
der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH benanntes Konto zu<br />
leisten. Sie werden zu dem von der deutschen Bundesbank am ersten<br />
Bankentag des Rechnungsmonats bekanntgegebenen Basiszinssatz verzinst.<br />
Alternativ ist auch eine Guthabenverpfändung eines vom Kunden<br />
geführten Kontos zugunsten der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
GmbH möglich.<br />
d) Die Bürgschaft oder Garantieerklärung ist auf erstes Anfordern zu zahlen<br />
und hat generell den Verzicht auf die Einreden der Vorausklage, der<br />
Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit, soweit es sich nicht um unstrittige<br />
oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt, zu enthalten. Eine<br />
selbstschuldnerische Bürgschafts- oder Garantieerklärung muss mindestens<br />
für 12 Kalendermonate gültig sein, maximal jedoch bis zum Ende der<br />
Vertragslaufzeit und die beiden der Vertragslaufzeit unmittelbar folgenden<br />
Monate.<br />
5.7 Die Höhe der Sicherheitsleistung beträgt das Doppelte der durchschnittlichen<br />
Entgeltforderungen pro Monat der letzten 12 Monate. Für einen Zeitraum<br />
der Belieferungen, der weniger als 12 Monate beträgt, wird dieser<br />
Zeitraum der Berechnung der Sicherheitsleistung zugrunde gelegt.<br />
5.8 Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH kann eine geleistete<br />
Sicherheit in Anspruch nehmen, wenn sie nach Verzugseintritt eine Zahlungserinnerung<br />
ausgesprochen hat und die mit der Zahlungserinnerung<br />
gesetzte Frist fruchtlos verstrichen ist.<br />
5.9 Eine Sicherheit ist zurückzugeben, wenn die Voraussetzungen zu deren Erhebung<br />
entfallen sind. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH<br />
hat das Fortbestehen eines begründeten Falles erstmalig nach einem Jahr,<br />
danach jeweils halbjährig zu überprüfen. Falls die vorgenannte Prüfung<br />
ergibt, dass der realisierbare Wert aller Sicherheitsleistungen das Doppelte<br />
der durchschnittlichen Entgeltforderungen pro Monat der letzten 12<br />
Monate nicht nur vorübergehend übersteigt, hat die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong><br />
an der Weinstraße GmbH entsprechende Anteile der Sicherheitsleistung<br />
zurückzugeben. Sollten mehrere Sicherheiten geleistet worden sein, steht<br />
dem Kunden das Recht zu, eine der geleisteten Sicherheiten auszuwählen<br />
und zurückzugeben. Soweit der realisierbare Wert aller Sicherheitsleistungen<br />
das Doppelte der durchschnittlichen Entgeltforderungen pro Monat<br />
der letzten 12 Monate nicht nur vorübergehend unterschreitet, kann<br />
die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH eine Anpassung der<br />
Sicherheitsleistung verlangen. Der Kunde kann eine Einstellung der Vorauszahlungsregelung<br />
frühestens nach einem Jahr fordern, sofern in diesem<br />
Zeitraum die Zahlungen fristgerecht eingegangen sind.<br />
5.10Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH ist berechtigt, diesen<br />
Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Stellung<br />
einer Sicherheit oder zur Leistung einer Vorauszahlung nicht fristgerecht<br />
nachkommt.<br />
6. Rechtsnachfolge<br />
Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH ist berechtigt, die Rechte<br />
und Pflichten aus diesem Vertrag als Gesamtheit auf einen Rechtsnachfolger<br />
zu übertragen. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag<br />
mit Wirkung zu dem Übertragungszeitpunkt zu kündigen, der dem Kunden<br />
vorab rechtzeitig schriftlich mitgeteilt wird.<br />
7.<br />
8.<br />
Energieeffizienz<br />
Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass Sie sich bei der Deutschen<br />
Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren<br />
können.<br />
Informationen dazu erhalten Sie unter www.energieeffizienz-online.info.<br />
Verwendung des Förderaufschlags <strong>SWN</strong> Local Green<br />
Der Förderaufschlag von 0,6 Ct/kWh netto für den Tarif <strong>SWN</strong> Local Green wird<br />
auf ein separates internes Konto der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
GmbH abgeführt. Gleichermaßen werden auch alle kalkulatorischen Gewinne,<br />
der mit Hilfe dieses Tarifs erbauten Erneuerbare-Energien-Anlagen diesem<br />
Konto gutgeschrieben. Die kompletten Erlöse abzüglich der Verwaltungskosten<br />
werden für den Bau und den Betrieb von Erneuerbaren-Energien-Anlagen im<br />
Versorgungsgebiet der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH und der<br />
unmittelbaren Umgebung investiert und verwendet. Diese Vorgehensweise wird<br />
jährlich durch ein von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH beauftragtes<br />
Wirtschaftsprüfungsunternehmen testiert.<br />
Falls die generierten Überschüsse eines Wirtschaftsjahres nicht ausreichen, um<br />
mindestens eine Neuanlage im Versorgungsgebiet der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an<br />
der Weinstraße GmbH und der unmittelbaren Umgebung zu errichten und in<br />
Betrieb zu nehmen, behalten sich die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
GmbH vor, diese Erlöse in das nächste Wirtschaftsjahr zu übertragen oder an<br />
eine Klimaschutzorganisation zu spenden.<br />
Anlagen Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)<br />
Ergänzende Bedingungen zur StromGVV<br />
zum Vertragsabschluss aktuelles Preisblatt<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH<br />
Postfach 10 09 18<br />
67409 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
Telefon 06321 402-0<br />
Telefax 06321 402-213<br />
Sitz der Gesellschaft<br />
Schlachthofstraße 60<br />
67433 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
Gerichtsstand <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
Handelsregister Nr. HRB 42075<br />
Amtsgericht Ludwigshafen<br />
www.swneustadt.de ∙ E-Mail: stadtwerke@swneustadt.de<br />
Geschäftsführung:<br />
Dipl.-Volksw. Klaus Wolff<br />
Balthasar Weitzel (stv.)<br />
Aufsichtsratsvorsitzender:<br />
Oberbürgermeister<br />
Hans Georg Löffler<br />
Bankverbindung:<br />
Sparkasse Rhein-Haardt<br />
Konto-Nr. 1248 ∙ BLZ 546 512 40<br />
IBAN: DE 56 5465 1240 0000 0012 48<br />
Swift-Bic: MALADE51DKH<br />
St.-Nr.: 31 / 652 / 0099 / 8<br />
USt-ID-Nr.: DE 811313425
Allgemeine Hinweise und Erläuterungen<br />
Rechtsgrundlagen<br />
Ablesung und Abrechnung<br />
Fälligkeit<br />
Verzug<br />
Wohnungswechsel<br />
Datenschutz<br />
Als Rechtsgrundlage der Energie- und Wasserversorgungsunternehmen gelten insbesondere folgende Gesetze<br />
und Verordnungen: das „Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung“ (Energiewirtschaftsgesetz EnWG),<br />
die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung<br />
mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV), die<br />
„Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung<br />
mit Gas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung GasGVV), die „Verordnung über Allgemeine<br />
Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“<br />
(Niederspannungsanschlussverordnung NAV), die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den<br />
Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck“ (Niederdruckanschlussverordnung<br />
NDAV), die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVBFernwärmeV),<br />
und die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (AVBWasserV), die „Verordnung<br />
über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen“ (Stromnetzzugangsverordnung StromNZV), die „Verordnung<br />
über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen“ (Gasnetzzugangsverordnung GasNZV), die „Verordnung<br />
über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen“ Stromnetzentgeltverordnung StromNEV), die<br />
„Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen“ (Gasnetzentgeltverordnung GasNEV),<br />
die „Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze“ (Anreizregulierungsverordnung<br />
ARegV), die „Verordnung über Rahmenbedingungen für den Messstellenbetrieb und die Messung im Bereich der<br />
leitungsgebundenen Elektrizitäts- und Gasversorgung“ (Messzugangsverordnung MessZV), das „Gesetz für den<br />
Vorrang Erneuerbarer Energien“ (Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG), das „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung<br />
und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“ (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz KWKG), die „Verordnung<br />
über Konzessionsabgaben für Strom und Gas“ (Konzessionsabgabenverordnung KAV), das „Stromsteuergesetz“<br />
(StromStG) und das „Energiesteuergesetz“ (EnergieStG).<br />
Die Ablesung und Abrechnung der Zähler erfolgt einmal jährlich. Die Abschlagssumme besteht aus 12 Teilbeträgen.<br />
Bis zur Jahresrechnung sind bis zu 11 gleiche Abschlagsbeträge zu zahlen. Der 12. Teilbetrag wird mit der<br />
Jahresrechnung erhoben. Die Zahlungstermine für die Abschlagszahlung sind aus der Rechnung ersichtlich.<br />
Die Bezahlung bzw. die Überweisung hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Betrag zu dem in der Rechnung genannten<br />
Fälligkeitstag im Besitz der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH ist. Der in der Rechnung genannte<br />
Fälligkeitstag hebt bestehende Zahlungstermine von noch unbezahlten Beträgen nicht auf. Wir empfehlen<br />
die Erteilung einer Einzugsermächtigung.<br />
Nach Verzug werden Verzugszinsen bzw. Säumniszuschläge berechnet; es wird kostenpflichtig gemahnt und die<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH sind berechtigt, die Energieversorgung einzustellen.<br />
Bitte benachrichtigen Sie uns bei einem Wohnungs- und Eigentumswechsel so früh wie möglich. Sie haften sonst<br />
auch noch nach Aufgabe der Wohnung für die Zahlung der dort anfallenden Kosten. Die Kündigung muss schriftlich<br />
erfolgen.<br />
Die im Zusammenhang mit dem zwischen dem Kunden und der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH<br />
bestehenden Vertragsverhältnis anfallenden Daten werden zum Zweck der automatisierten Datenverarbeitung<br />
gespeichert.<br />
Erläuterungen zu Blatt 2 Der zu berechnende Verbrauch ergibt sich aus der Zählerstandsdifferenz, multipliziert mit einem Faktor.<br />
und folgende der Rechnung<br />
Differenz/Faktor/Verbrauch Elektrizität: Der Faktor beträgt beim Normalzähler 1 und gibt beim Wandlerzähler das jeweilige Umsetzverhältnis<br />
an.<br />
Verbrauchsaufteilung/Preisänderungen<br />
Energieeffizienz<br />
Gerichtsstand<br />
Gas:<br />
Die Gasabrechnung erfolgt nach eichrechtlichen Vorschriften. Als Grundlage der thermischen Abrechnung<br />
(kWh) dient das DVGW-Arbeitsblatt G685 (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.<br />
V.). Die vom Zähler in Kubikmetern [m³] gemessenen Verbrauchsmengen werden mit dem Abrechnungsbrennwert<br />
(ABW) und der Zustandszahl (Z) multipliziert. Der Abrechnungsbrennwert wird aus<br />
gemessenen Einspeisebrennwerten durch Mittelwertbildung über die Abrechnungszeitspanne bestimmt.<br />
Ändern sich die Gaspreise innerhalb dieser Zeitspanne, so wird auch der Abrechnungsbrennwert<br />
neu bestimmt.<br />
Wasser: Der Faktor beträgt 1.<br />
Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die Energie- oder Wasserpreise, so wird der für die neuen<br />
Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig berechnet; Verbrauchsschwankungen sind auf der Grundlage der für die<br />
jeweilige Abnehmergruppe bestehenden Standardlastprofile bzw. maßgeblicher Erfahrungswerte angemessen<br />
berücksichtigt. Entsprechendes gilt bei der Änderung des Umsatzsteuersatzes und der erlösabhängigen Abgabesätze.<br />
Vom Kunden selbst abgelesene Zählerdaten kommen dann zur Abrechnung, wenn zwischen Ablesetermin<br />
und Übermittlung der abgelesenen Daten nicht mehr als vier Wochen liegen.<br />
Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass Sie sich bei der Deutschen Energieagentur über das Thema<br />
Energieeffizienz umfassend informieren können.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.energieeffizienz-online.info.<br />
Gerichtsstand bei Mahnverfahren und für Kaufleute ist <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße.<br />
Öffnungszeiten Kundenservice Kassenschalter<br />
Montag – Mittwoch: 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr 8.30 – 12.00 Uhr<br />
Donnerstag: 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr 8.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr<br />
Freitag: 8.30 – 12.00 Uhr 8.30 – 12.00 Uhr<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH: Kennzeichnung der Stromlieferung 2011<br />
Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 05. August 2011, Angaben auf Basis vorläufiger Daten für das Jahr 2011<br />
Energieträger<br />
Energieträgermix<br />
<strong>SWN</strong> gesamt<br />
Energieträgermix<br />
<strong>SWN</strong> Natur<br />
Energieträgermix<br />
Letztverbraucher <strong>SWN</strong><br />
Energieträgermix<br />
Deutschland<br />
Erzeugungsanteil Erzeugungsanteil Erzeugungsanteil Erzeugungsanteil<br />
Kernenergie 10,46 % 0,00 % 10,50 % 17,70 %<br />
Kohle 25,23 % 0,00 % 25,33 % 41,70 %<br />
Erdgas 9,52 % 0,00 % 9,56 % 14,20 %<br />
Sonstige fossile Energieträger 1,58 % 0,00 % 1,59 % 5,40 %<br />
Strom aus Erneuerbare Energien<br />
mit Herkunftsnachweisen bzw.<br />
29,56 % 75,88 % 29,37 % 5,20 %<br />
sonstige Erneuerbare Energien<br />
Erneuerbare Energien,<br />
gefördert nach dem EEG<br />
23,65 % 24,12 % 23,64 % 15,80 %<br />
Umweltauswirkungen<br />
Energieträgermix Energieträgermix Energieträgermix Energieträgermix<br />
<strong>SWN</strong> gesamt<br />
<strong>SWN</strong> Natur Letztverbraucher <strong>SWN</strong> Deutschland<br />
CO 2-Emissionen 308 g/kWh 0 g/kWh 310 g/kWh 503 g/kWh<br />
Radioaktiver Abfall 0,0003 g/kWh 0,0000 g/kWh 0,0003 g/kWh 0,0005 g/kWh<br />
Stand der Informationen: November 2012