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SWN Profi Tag & Nacht - Stadtwerke Neustadt

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<strong>SWN</strong> profi<br />

2013 TAG & NACHT<br />

Unser Unternehmen ist zertifiziert<br />

Allgemeine Vertragsbedingungen für Ihre Unterlagen<br />

<strong>Stadtwerke</strong> GmbH ∙ Postfach 10 09 18 ∙ 67409 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

Allgemeine Vertragsbedingungen für Stromlieferungen in Niederspannung<br />

(GEWERBEKUNDEN)<br />

5.6 Als Anforderungen an die einzelnen Arten der Sicherheitsleistungen gelten:<br />

a) Banksicherheiten sind in Form einer unbedingten, unwiderruflichen und<br />

selbstschuldnerischen Bankbürgschaft bzw. Bankgarantie zu leisten. Das<br />

Kreditinstitut, welches die Sicherheitsleistung ausstellt, muss mindestens<br />

ein Standard & Poor’s Langfrist-Rating von A- bzw. ein Moody’s Langfrist-<br />

Rating von A3 aufweisen, oder dem deutschen Sparkassen- bzw. Genossenschaftssektor<br />

angehören.<br />

b) Für Unternehmensgarantien und Bürgschaften gilt, dass das Unternehmen,<br />

welches die Sicherheit leistet, mindestens ein Standard & Poor’s<br />

Langfrist-Rating von BBB-, ein Moody’s Langfrist-Rating von Baa3 oder<br />

einen Bonitätsindex von Creditreform nicht schlechter als 250 Punkte<br />

aufweisen. Weiterhin darf die Höhe der Unternehmensgarantie oder Bürgschaft<br />

10 % des haftenden Eigenkapitals nicht übersteigen. Dieses ist<br />

durch den Kunden gegenüber der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

GmbH mit der Beibringung der Sicherheitsleistung nachzuweisen.<br />

c) Im Falle von Barsicherheiten sind diese durch Einzahlung auf ein von<br />

der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH benanntes Konto zu<br />

leisten. Sie werden zu dem von der deutschen Bundesbank am ersten<br />

Bankentag des Rechnungsmonats bekanntgegebenen Basiszinssatz verzinst.<br />

Alternativ ist auch eine Guthabenverpfändung eines vom Kunden<br />

geführten Kontos zugunsten der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

GmbH möglich.<br />

d) Die Bürgschaft oder Garantieerklärung ist auf erstes Anfordern zu zahlen<br />

und hat generell den Verzicht auf die Einreden der Vorausklage, der<br />

Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit, soweit es sich nicht um unstrittige<br />

oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt, zu enthalten. Eine<br />

selbstschuldnerische Bürgschafts- oder Garantieerklärung muss mindestens<br />

für 12 Kalendermonate gültig sein, maximal jedoch bis zum Ende der<br />

Vertragslaufzeit und die beiden der Vertragslaufzeit unmittelbar folgenden<br />

Monate.<br />

5.7 Die Höhe der Sicherheitsleistung beträgt das Doppelte der durchschnittlichen<br />

Entgeltforderungen pro Monat der letzten 12 Monate. Für einen Zeitraum<br />

der Belieferungen, der weniger als 12 Monate beträgt, wird dieser<br />

Zeitraum der Berechnung der Sicherheitsleistung zugrunde gelegt.<br />

5.8 Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH kann eine geleistete<br />

Sicherheit in Anspruch nehmen, wenn sie nach Verzugseintritt eine Zahlungserinnerung<br />

ausgesprochen hat und die mit der Zahlungserinnerung<br />

gesetzte Frist fruchtlos verstrichen ist.<br />

5.9 Eine Sicherheit ist zurückzugeben, wenn die Voraussetzungen zu deren Erhebung<br />

entfallen sind. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH<br />

hat das Fortbestehen eines begründeten Falles erstmalig nach einem Jahr,<br />

danach jeweils halbjährig zu überprüfen. Falls die vorgenannte Prüfung<br />

ergibt, dass der realisierbare Wert aller Sicherheitsleistungen das Doppelte<br />

der durchschnittlichen Entgeltforderungen pro Monat der letzten 12<br />

Monate nicht nur vorübergehend übersteigt, hat die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong><br />

an der Weinstraße GmbH entsprechende Anteile der Sicherheitsleistung<br />

zurückzugeben. Sollten mehrere Sicherheiten geleistet worden sein, steht<br />

dem Kunden das Recht zu, eine der geleisteten Sicherheiten auszuwählen<br />

und zurückzugeben. Soweit der realisierbare Wert aller Sicherheitsleistungen<br />

das Doppelte der durchschnittlichen Entgeltforderungen pro Monat<br />

der letzten 12 Monate nicht nur vorübergehend unterschreitet, kann<br />

die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH eine Anpassung der<br />

Sicherheitsleistung verlangen. Der Kunde kann eine Einstellung der Vorauszahlungsregelung<br />

frühestens nach einem Jahr fordern, sofern in diesem<br />

Zeitraum die Zahlungen fristgerecht eingegangen sind.<br />

5.10Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH ist berechtigt, diesen<br />

Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Stellung<br />

einer Sicherheit oder zur Leistung einer Vorauszahlung nicht fristgerecht<br />

nachkommt.<br />

6. Rechtsnachfolge<br />

Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH ist berechtigt, die Rechte<br />

und Pflichten aus diesem Vertrag als Gesamtheit auf einen Rechtsnachfolger<br />

zu übertragen. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag<br />

mit Wirkung zu dem Übertragungszeitpunkt zu kündigen, der dem Kunden<br />

vorab rechtzeitig schriftlich mitgeteilt wird.<br />

7.<br />

8.<br />

Energieeffizienz<br />

Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass Sie sich bei der Deutschen<br />

Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren<br />

können.<br />

Informationen dazu erhalten Sie unter www.energieeffizienz-online.info.<br />

Verwendung des Förderaufschlags <strong>SWN</strong> Local Green<br />

Der Förderaufschlag von 0,6 Ct/kWh netto für den Tarif <strong>SWN</strong> Local Green wird<br />

auf ein separates internes Konto der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

GmbH abgeführt. Gleichermaßen werden auch alle kalkulatorischen Gewinne,<br />

der mit Hilfe dieses Tarifs erbauten Erneuerbare-Energien-Anlagen diesem<br />

Konto gutgeschrieben. Die kompletten Erlöse abzüglich der Verwaltungskosten<br />

werden für den Bau und den Betrieb von Erneuerbaren-Energien-Anlagen im<br />

Versorgungsgebiet der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH und der<br />

unmittelbaren Umgebung investiert und verwendet. Diese Vorgehensweise wird<br />

jährlich durch ein von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH beauftragtes<br />

Wirtschaftsprüfungsunternehmen testiert.<br />

Falls die generierten Überschüsse eines Wirtschaftsjahres nicht ausreichen, um<br />

mindestens eine Neuanlage im Versorgungsgebiet der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an<br />

der Weinstraße GmbH und der unmittelbaren Umgebung zu errichten und in<br />

Betrieb zu nehmen, behalten sich die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

GmbH vor, diese Erlöse in das nächste Wirtschaftsjahr zu übertragen oder an<br />

eine Klimaschutzorganisation zu spenden.<br />

Anlagen Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)<br />

Ergänzende Bedingungen zur StromGVV<br />

zum Vertragsabschluss aktuelles Preisblatt<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH<br />

Postfach 10 09 18<br />

67409 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

Telefon 06321 402-0<br />

Telefax 06321 402-213<br />

Sitz der Gesellschaft<br />

Schlachthofstraße 60<br />

67433 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

Gerichtsstand <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />

Handelsregister Nr. HRB 42075<br />

Amtsgericht Ludwigshafen<br />

www.swneustadt.de ∙ E-Mail: stadtwerke@swneustadt.de<br />

Geschäftsführung:<br />

Dipl.-Volksw. Klaus Wolff<br />

Balthasar Weitzel (stv.)<br />

Aufsichtsratsvorsitzender:<br />

Oberbürgermeister<br />

Hans Georg Löffler<br />

Bankverbindung:<br />

Sparkasse Rhein-Haardt<br />

Konto-Nr. 1248 ∙ BLZ 546 512 40<br />

IBAN: DE 56 5465 1240 0000 0012 48<br />

Swift-Bic: MALADE51DKH<br />

St.-Nr.: 31 / 652 / 0099 / 8<br />

USt-ID-Nr.: DE 811313425

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