SWN Profi Tag & Nacht - Stadtwerke Neustadt
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<strong>SWN</strong> profi<br />
2013 TAG & NACHT<br />
Unser Unternehmen ist zertifiziert<br />
Allgemeine Vertragsbedingungen für Ihre Unterlagen<br />
<strong>Stadtwerke</strong> GmbH ∙ Postfach 10 09 18 ∙ 67409 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
Allgemeine Vertragsbedingungen für Stromlieferungen in Niederspannung<br />
(GEWERBEKUNDEN)<br />
5.6 Als Anforderungen an die einzelnen Arten der Sicherheitsleistungen gelten:<br />
a) Banksicherheiten sind in Form einer unbedingten, unwiderruflichen und<br />
selbstschuldnerischen Bankbürgschaft bzw. Bankgarantie zu leisten. Das<br />
Kreditinstitut, welches die Sicherheitsleistung ausstellt, muss mindestens<br />
ein Standard & Poor’s Langfrist-Rating von A- bzw. ein Moody’s Langfrist-<br />
Rating von A3 aufweisen, oder dem deutschen Sparkassen- bzw. Genossenschaftssektor<br />
angehören.<br />
b) Für Unternehmensgarantien und Bürgschaften gilt, dass das Unternehmen,<br />
welches die Sicherheit leistet, mindestens ein Standard & Poor’s<br />
Langfrist-Rating von BBB-, ein Moody’s Langfrist-Rating von Baa3 oder<br />
einen Bonitätsindex von Creditreform nicht schlechter als 250 Punkte<br />
aufweisen. Weiterhin darf die Höhe der Unternehmensgarantie oder Bürgschaft<br />
10 % des haftenden Eigenkapitals nicht übersteigen. Dieses ist<br />
durch den Kunden gegenüber der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
GmbH mit der Beibringung der Sicherheitsleistung nachzuweisen.<br />
c) Im Falle von Barsicherheiten sind diese durch Einzahlung auf ein von<br />
der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH benanntes Konto zu<br />
leisten. Sie werden zu dem von der deutschen Bundesbank am ersten<br />
Bankentag des Rechnungsmonats bekanntgegebenen Basiszinssatz verzinst.<br />
Alternativ ist auch eine Guthabenverpfändung eines vom Kunden<br />
geführten Kontos zugunsten der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
GmbH möglich.<br />
d) Die Bürgschaft oder Garantieerklärung ist auf erstes Anfordern zu zahlen<br />
und hat generell den Verzicht auf die Einreden der Vorausklage, der<br />
Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit, soweit es sich nicht um unstrittige<br />
oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt, zu enthalten. Eine<br />
selbstschuldnerische Bürgschafts- oder Garantieerklärung muss mindestens<br />
für 12 Kalendermonate gültig sein, maximal jedoch bis zum Ende der<br />
Vertragslaufzeit und die beiden der Vertragslaufzeit unmittelbar folgenden<br />
Monate.<br />
5.7 Die Höhe der Sicherheitsleistung beträgt das Doppelte der durchschnittlichen<br />
Entgeltforderungen pro Monat der letzten 12 Monate. Für einen Zeitraum<br />
der Belieferungen, der weniger als 12 Monate beträgt, wird dieser<br />
Zeitraum der Berechnung der Sicherheitsleistung zugrunde gelegt.<br />
5.8 Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH kann eine geleistete<br />
Sicherheit in Anspruch nehmen, wenn sie nach Verzugseintritt eine Zahlungserinnerung<br />
ausgesprochen hat und die mit der Zahlungserinnerung<br />
gesetzte Frist fruchtlos verstrichen ist.<br />
5.9 Eine Sicherheit ist zurückzugeben, wenn die Voraussetzungen zu deren Erhebung<br />
entfallen sind. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH<br />
hat das Fortbestehen eines begründeten Falles erstmalig nach einem Jahr,<br />
danach jeweils halbjährig zu überprüfen. Falls die vorgenannte Prüfung<br />
ergibt, dass der realisierbare Wert aller Sicherheitsleistungen das Doppelte<br />
der durchschnittlichen Entgeltforderungen pro Monat der letzten 12<br />
Monate nicht nur vorübergehend übersteigt, hat die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong><br />
an der Weinstraße GmbH entsprechende Anteile der Sicherheitsleistung<br />
zurückzugeben. Sollten mehrere Sicherheiten geleistet worden sein, steht<br />
dem Kunden das Recht zu, eine der geleisteten Sicherheiten auszuwählen<br />
und zurückzugeben. Soweit der realisierbare Wert aller Sicherheitsleistungen<br />
das Doppelte der durchschnittlichen Entgeltforderungen pro Monat<br />
der letzten 12 Monate nicht nur vorübergehend unterschreitet, kann<br />
die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH eine Anpassung der<br />
Sicherheitsleistung verlangen. Der Kunde kann eine Einstellung der Vorauszahlungsregelung<br />
frühestens nach einem Jahr fordern, sofern in diesem<br />
Zeitraum die Zahlungen fristgerecht eingegangen sind.<br />
5.10Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH ist berechtigt, diesen<br />
Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Stellung<br />
einer Sicherheit oder zur Leistung einer Vorauszahlung nicht fristgerecht<br />
nachkommt.<br />
6. Rechtsnachfolge<br />
Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH ist berechtigt, die Rechte<br />
und Pflichten aus diesem Vertrag als Gesamtheit auf einen Rechtsnachfolger<br />
zu übertragen. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag<br />
mit Wirkung zu dem Übertragungszeitpunkt zu kündigen, der dem Kunden<br />
vorab rechtzeitig schriftlich mitgeteilt wird.<br />
7.<br />
8.<br />
Energieeffizienz<br />
Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass Sie sich bei der Deutschen<br />
Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren<br />
können.<br />
Informationen dazu erhalten Sie unter www.energieeffizienz-online.info.<br />
Verwendung des Förderaufschlags <strong>SWN</strong> Local Green<br />
Der Förderaufschlag von 0,6 Ct/kWh netto für den Tarif <strong>SWN</strong> Local Green wird<br />
auf ein separates internes Konto der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
GmbH abgeführt. Gleichermaßen werden auch alle kalkulatorischen Gewinne,<br />
der mit Hilfe dieses Tarifs erbauten Erneuerbare-Energien-Anlagen diesem<br />
Konto gutgeschrieben. Die kompletten Erlöse abzüglich der Verwaltungskosten<br />
werden für den Bau und den Betrieb von Erneuerbaren-Energien-Anlagen im<br />
Versorgungsgebiet der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH und der<br />
unmittelbaren Umgebung investiert und verwendet. Diese Vorgehensweise wird<br />
jährlich durch ein von der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH beauftragtes<br />
Wirtschaftsprüfungsunternehmen testiert.<br />
Falls die generierten Überschüsse eines Wirtschaftsjahres nicht ausreichen, um<br />
mindestens eine Neuanlage im Versorgungsgebiet der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an<br />
der Weinstraße GmbH und der unmittelbaren Umgebung zu errichten und in<br />
Betrieb zu nehmen, behalten sich die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
GmbH vor, diese Erlöse in das nächste Wirtschaftsjahr zu übertragen oder an<br />
eine Klimaschutzorganisation zu spenden.<br />
Anlagen Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)<br />
Ergänzende Bedingungen zur StromGVV<br />
zum Vertragsabschluss aktuelles Preisblatt<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH<br />
Postfach 10 09 18<br />
67409 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
Telefon 06321 402-0<br />
Telefax 06321 402-213<br />
Sitz der Gesellschaft<br />
Schlachthofstraße 60<br />
67433 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
Gerichtsstand <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
Handelsregister Nr. HRB 42075<br />
Amtsgericht Ludwigshafen<br />
www.swneustadt.de ∙ E-Mail: stadtwerke@swneustadt.de<br />
Geschäftsführung:<br />
Dipl.-Volksw. Klaus Wolff<br />
Balthasar Weitzel (stv.)<br />
Aufsichtsratsvorsitzender:<br />
Oberbürgermeister<br />
Hans Georg Löffler<br />
Bankverbindung:<br />
Sparkasse Rhein-Haardt<br />
Konto-Nr. 1248 ∙ BLZ 546 512 40<br />
IBAN: DE 56 5465 1240 0000 0012 48<br />
Swift-Bic: MALADE51DKH<br />
St.-Nr.: 31 / 652 / 0099 / 8<br />
USt-ID-Nr.: DE 811313425