SWN Profi Tag & Nacht - Stadtwerke Neustadt
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<strong>SWN</strong> profi<br />
2013 TAG & NACHT<br />
Unser Unternehmen ist zertifiziert<br />
Allgemeine Vertragsbedingungen für Ihre Unterlagen<br />
<strong>Stadtwerke</strong> GmbH ∙ Postfach 10 09 18 ∙ 67409 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
1.<br />
1.1<br />
1.2<br />
1.3<br />
2.<br />
2.1<br />
2.2<br />
2.3<br />
2.4<br />
Allgemeine Vertragsbedingungen für Stromlieferungen in Niederspannung<br />
(GEWERBEKUNDEN)<br />
Vertragsabschluss/Umzug<br />
Der Stromlieferungsvertrag wird zu dem in der Auftragsbestätigung (Annahme)<br />
genannten Datum wirksam (jedoch nicht früher als zu dem vom<br />
Kunden im Auftrag genannten Termin).<br />
Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt,<br />
sofern keine abgelesenen Daten vorliegen.<br />
Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von<br />
zwei Wochen zu kündigen.<br />
Preise und Preisanpassung<br />
Die Nettopreise enthalten die Kosten für die Energielieferung, Netzentgelte,<br />
das Entgelt für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung, die Konzessionsabgabe,<br />
die Stromsteuer (zzt. 2,05 Ct/kWh) sowie Mehrbelastungen aus<br />
dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz,<br />
der Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung und der Umlage nach<br />
§ 17 f Energiewirtschaftsgesetz („Offshore-Haftungsumlage“). Die Bruttopreise<br />
enthalten zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 %.<br />
Sollte der Erlass oder die Änderung von Gesetzen, Verordnungen oder<br />
sollten sonstige Änderungen der energiewirtschaftlichen oder rechtlichen<br />
Rahmenbedingungen nach Vertragsabschluss die Wirkung haben, dass sich<br />
der Bezug, die Fortleitung, die Übertragung, die Verteilung oder die Abgabe<br />
von Elektrizität für die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH verteuert<br />
oder verbilligt, so erhöhen oder verbilligen sich zum Ausgleich dieser<br />
Entgelt- und Kostensteigerungen oder -senkungen die betreffenden in diesem<br />
Vertrag vereinbarten Entgelte entsprechend ab dem Zeitpunkt, zu dem<br />
die Verteuerung oder Verbilligung in Kraft tritt bzw. für die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong><br />
an der Weinstraße GmbH Wirkung entfaltet. Satz 1 gilt entsprechend<br />
für gesetzlich oder behördlich vorgeschriebene Maßnahmen der <strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH zur Förderung der Stromerzeugung<br />
aus Erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplung, der Umlage nach<br />
§ 19 Stromnetzentgeltverordnung oder der Umlage nach § 17 f Energiewirtschaftsgesetz<br />
(„Offshore-Haftungsumlage“).<br />
In allen anderen als den von Ziffer 2.2 erfassten Fällen erfolgen Änderungen<br />
der Preise und der Ergänzenden Bedingungen entsprechend § 5 Absatz 2<br />
und Absatz 3 StromGVV. Das heißt insbesondere, dass Änderungen der<br />
Preise und der Ergänzenden Bedingungen jeweils zum Monatsbeginn und<br />
erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam werden, die mindestens sechs<br />
Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Die <strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH ist verpflichtet, zu den beabsichtigten<br />
Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche<br />
Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf ihrer Internetseite<br />
zu veröffentlichen. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag ohne<br />
Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen<br />
zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong><br />
an der Weinstraße GmbH soll eine Kündigung des Kunden unverzüglich<br />
nach Eingang in Textform bestätigen. Änderungen der Preise und der Ergänzenden<br />
Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht<br />
wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong><br />
an der Weinstraße GmbH die Einleitung eines Wechsels des Versorgers<br />
durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach<br />
Zugang der Kündigung nachweist.<br />
Aktuelle Informationen über die geltenden Tarife der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong><br />
an der Weinstraße GmbH sind auf unserer Homepage www.swneustadt.<br />
de zu finden.<br />
3. Abrechnung<br />
3.1 Die Abrechnung erfolgt nach Wahl der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
GmbH jährlich oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf<br />
Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen, soweit zwischen der <strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH und dem Kunden nichts anderes<br />
vereinbart wurde.<br />
3.2 Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann die <strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH für die nach der letzten Abrechnung<br />
verbrauchte Elektrizität eine Abschlagszahlung verlangen. Diese ist<br />
anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlungen entsprechend dem Verbrauch<br />
im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche<br />
Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach<br />
dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden.<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH<br />
Postfach 10 09 18<br />
67409 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
Telefon 06321 402-0<br />
Telefax 06321 402-213<br />
Sitz der Gesellschaft<br />
Schlachthofstraße 60<br />
67433 <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
Gerichtsstand <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
Handelsregister Nr. HRB 42075<br />
Amtsgericht Ludwigshafen<br />
4.<br />
4.1<br />
4.2<br />
4.3<br />
5.<br />
5.1<br />
5.2<br />
5.3<br />
5.4<br />
5.5<br />
www.swneustadt.de ∙ E-Mail: stadtwerke@swneustadt.de<br />
Verschiedenes<br />
Soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, gelten für die Lieferung<br />
der elektrischen Energie im Übrigen die Verordnung über Allgemeine<br />
Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die<br />
Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung<br />
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr.<br />
50 vom 7.11.2006, Seite 2391 - StromGVV) und die Ergänzenden Bedingungen<br />
der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH zur StromGVV<br />
in ihrer jeweiligen Fassung. Die StromGVV sowie die Ergänzenden Bedingungen<br />
in ihrer derzeitigen Fassung liegen dem Auftrag als Anlage bei.<br />
Sollten sich die diesem Vertrag zugrundeliegenden Regelwerke oder einschlägige<br />
Rechtsvorschriften (z. B. das EnWG sowie die hierzu ergangenen<br />
einschlägigen Verordnungen) oder die einschlägige Rechtsprechung ändern,<br />
ist die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH über Ziffer 2.2<br />
und 2.3 hinaus berechtigt, den Stromlieferungsvertrag und diese Vertragsbedingungen<br />
zum 1. eines Monats anzupassen, soweit die Anpassung<br />
dem Kunden zumutbar ist. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße<br />
GmbH wird dem Kunden eine solche Anpassung sechs Wochen vor deren<br />
Inkrafttreten brieflich mitteilen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, das<br />
Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Inkrafttreten der Änderungen<br />
zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Macht der Kunde<br />
von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Anpassung als genehmigt.<br />
Auf sein Kündigungsrecht sowie die vorgenannte Folge wird der<br />
Kunde in der Mitteilung hingewiesen.<br />
Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH ist als Lieferant bei einer<br />
Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung<br />
von der Leistungspflicht befreit, soweit es sich um Folgen einer Störung<br />
des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt. Ansprüche<br />
wegen solcher Versorgungsstörungen können gegen den Netzbetreiber<br />
geltend gemacht werden. Netzbetreiber ist die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der<br />
Weinstraße GmbH, Schlachthofstraße 60, 67433 <strong>Neustadt</strong> a.d. Weinstraße.<br />
SICHERHEITSLEISTUNG/KÜNDIGUNG<br />
Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH kann in begründeten<br />
Fällen für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung zum Kunden eine<br />
angemessene Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung verlangen.<br />
Ein begründeter Fall wird insbesondere angenommen, wenn<br />
a) der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist und auch auf ausdrückliche<br />
Aufforderung nicht gezahlt hat,<br />
b) gegen den Kunden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen Geldforderungen<br />
(§§ 803 - 882a Zivilprozessordnung (ZPO)) eingeleitet sind,<br />
c) ein nicht offensichtlich unbegründeter Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />
über das Vermögen des Kunden vorliegt.<br />
Darüber hinaus hat die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH das<br />
Recht, eine angemessene Sicherheitsleistung oder Leistung einer Vorauszahlung<br />
zu verlangen, wenn auf Grund einer über den Kunden eingeholten<br />
Bonitätsauskunft begründete Besorgnis besteht, dass er den Verpflichtungen<br />
aus diesem Vertrag nicht mehr nachkommen wird und der Kunde<br />
dies nicht innerhalb von 5 Werktagen durch einen geeigneten Nachweis<br />
seiner Bonität entkräftet. Die Daten und die wesentlichen Inhalte der Auskunft,<br />
auf denen die begründete Besorgnis beruht, sind dem Kunden durch<br />
die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH mit der Anforderung der<br />
Sicherheitsleistung vollständig offen zu legen.<br />
Arten der Sicherheitsleistung sind unbedingte unwiderrufliche Bankgarantien,<br />
unbedingte unwiderrufliche Unternehmensgarantien (z. B. Patronatsund<br />
Organschaftserklärungen) und unbedingte unwiderrufliche, selbstschuldnerische<br />
Bürgschaften. Die Auswahl der Art der Sicherheitsleistung<br />
obliegt dem Kunden. Außerdem kann die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der<br />
Weinstraße GmbH Barsicherheiten akzeptieren.<br />
Der Kunde ist berechtigt, die Sicherheitsleistung durch Vorauszahlungen<br />
abzuwenden.<br />
Die Sicherheit ist innerhalb von 10 Werktagen nach ihrer Anforderung vom<br />
Kunden an die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH zu leisten.<br />
Sollte die Sicherheitsleistung in Anspruch genommen werden, kann die<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neustadt</strong> an der Weinstraße GmbH den in Anspruch genommenen<br />
Teil der Sicherheitsleistung nachfordern. Die Leistung der Sicherheit<br />
nach Satz 2 hat durch den Kunden ebenfalls innerhalb der in Satz 1<br />
Geschäftsführung:<br />
Bankverbindung:<br />
Dipl.-Volksw. Klaus Wolff<br />
Sparkasse Rhein-Haardt<br />
Balthasar Weitzel (stv.)<br />
Konto-Nr. 1248 ∙ BLZ 546 512 40<br />
Aufsichtsratsvorsitzender:<br />
IBAN: DE 56 5465 1240 0000 0012 48<br />
Oberbürgermeister<br />
Swift-Bic: MALADE51DKH<br />
Hans Georg Löffler<br />
St.-Nr.: 31 / 652 / 0099 / 8<br />
USt-ID-Nr.: DE 811313425