Einweihung Gedenktafel an der Turnhalle der ... - Stadt Altentreptow
Einweihung Gedenktafel an der Turnhalle der ... - Stadt Altentreptow
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Treptower Tollensewinkel – 16 – Nr. 09/2013<br />
Amt Treptower Tollensewinkel<br />
- Wahlleiter -<br />
Öffentliche Bek<strong>an</strong>ntmachung<br />
Listennachfolger <strong>der</strong> CDU<br />
für die <strong>Stadt</strong>vertretung <strong>Altentreptow</strong><br />
Gemäß § 65 Absatz 1 des Gesetzes über die Wahlen im L<strong>an</strong>d Mecklenburg-Vorpommern<br />
(L<strong>an</strong>des- und Kommunalwahlgesetz -LKWG<br />
M-V) vom 16. Dezember 2010, das als Artikel I des Gesetzes vom<br />
16. Dezember 2010 im GVOBl. M-V 2010, S. 690, veröffentlicht<br />
wurde, hat Herr Stef<strong>an</strong> Zeitvogel das <strong>Stadt</strong>vertreterm<strong>an</strong>dat in <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong>vertretung <strong>Altentreptow</strong> durch Verzichtserklärung mit dem<br />
09.07.2013 verloren. Der Sitz geht gemäß § 46 Absatz 2 LKWG<br />
M-V auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages <strong>der</strong> CDU<br />
über, auf dem <strong>der</strong> Ausgeschiedene gewählt worden ist. Gemäß<br />
§ 46 Absatz 1 und 2 LKWG M-V stelle ich fest, dass <strong>der</strong> Sitz auf<br />
Herrn Thomas Kraft<br />
übergeht.<br />
Ich stelle fest, dass Herr Thomas Kraft gemäß § 46 Absatz 5 LKWG<br />
M-V die Mitgliedschaft in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>vertretung <strong>Altentreptow</strong> mit<br />
Wirkung des 06.08.2013 erworben hat.<br />
Gegen diese Feststellung können alle Wahlberechtigen des Wahlgebietes<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Altentreptow</strong> innerhalb von 2 Wochen nach <strong>der</strong><br />
Bek<strong>an</strong>ntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich<br />
o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift unter Angabe <strong>der</strong> Gründe bei <strong>der</strong> Wahlleitung<br />
zu erheben. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.<br />
gez. Komesker<br />
Vermessungsbüro H<strong>an</strong>s-Georg Täger<br />
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur<br />
Mühlenstraße 8<br />
17235 Neustrelitz<br />
Tel. 03981 204533<br />
Bek<strong>an</strong>ntmachung<br />
über die öffentliche Zustellung <strong>der</strong> Benachrichtigung<br />
über die Abmarkung von Grundstücksgrenzen<br />
Das Grundstück Gemarkung Pinnow, Flur 1, Flurstück 39 wurde<br />
vermessen und die Grenzen festgestellt und abgemarkt.<br />
Eine Zustellung <strong>der</strong> Benachrichtigung über die Grenzfeststellung<br />
und Abmarkung <strong>an</strong> die Anteilseigentümer des Grundstückes Gemarkung<br />
Pinnow, Flur 1, Flurstück 37<br />
Lern<strong>an</strong>n, Maria<br />
Peters, Günter<br />
Ehlert, Gerhard<br />
Bek<strong>an</strong>ntmachung <strong>der</strong> Haushaltssatzung <strong>der</strong><br />
Gemeinde Burow für das Haushaltsjahr 2013<br />
Aufgrund <strong>der</strong> §§ 45 ff. Kommunalverfassung des L<strong>an</strong>des Mecklenburg-Vorpommern<br />
wird nach Beschluss <strong>der</strong> Gemeindevertretung<br />
vom 03.04.2013 und nach Prüfung durch die<br />
Rechtsaufsichtsbehörde vom 21.08.2013 folgende geän<strong>der</strong>te<br />
Haushaltssatzung erlassen:<br />
§ 1<br />
Ergebnis- und Fin<strong>an</strong>zhaushalt<br />
Der Haushaltspl<strong>an</strong> für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
a) <strong>der</strong> Gesamtbetrag <strong>der</strong> ordentlichen<br />
Erträge auf<br />
1.187.075 EUR<br />
<strong>der</strong> Gesamtbetrag <strong>der</strong> ordentlichen<br />
Aufwendungen auf<br />
1.199.475 EUR<br />
<strong>der</strong> Saldo <strong>der</strong> ordentlichen Erträge und<br />
Aufwendungen auf<br />
-12.400 EUR<br />
b) <strong>der</strong> Gesamtbetrag <strong>der</strong> außerordentlichen<br />
Erträge auf<br />
0 EUR<br />
<strong>der</strong> Gesamtbetrag <strong>der</strong> außerordentlichen<br />
Aufwendungen auf<br />
0 EUR<br />
<strong>der</strong> Saldo <strong>der</strong> außerordentlichen Erträge<br />
und Aufwendungen auf<br />
0 EUR<br />
c) das Jahresergebnis vor Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Rücklagen auf<br />
EUR<br />
die Einstellung in Rücklagen auf<br />
EUR<br />
die Entnahmen aus Rücklagen auf<br />
EUR<br />
das Jahresergebnis nach Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Rücklagen auf<br />
EUR<br />
2. im Fin<strong>an</strong>zhaushalt<br />
a) die ordentlichen Einzahlungen auf 1.189.930 EUR<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf 1.164.654 EUR<br />
<strong>der</strong> Saldo <strong>der</strong> ordentlichen Ein- und<br />
Auszahlungen auf<br />
25.276 EUR<br />
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR<br />
<strong>der</strong> Saldo <strong>der</strong> außerordentlichen Einund<br />
Auszahlungen auf<br />
0 EUR<br />
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit<br />
auf<br />
23.100 EUR<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit<br />
auf<br />
2.022.500 EUR<br />
<strong>der</strong> Saldo <strong>der</strong> Ein- und Auszahlungen<br />
aus Investitionstätigkeit auf<br />
-1.999.400 EUR<br />
d) die Einzahlungen aus Fin<strong>an</strong>zierungstätigkeit<br />
auf<br />
2.020.000 EUR<br />
die Auszahlungen aus Fin<strong>an</strong>zierungstätigkeit<br />
auf<br />
45.250 EUR<br />
<strong>der</strong> Saldo <strong>der</strong> Ein- und Auszahlungen<br />
aus Fin<strong>an</strong>zierungstätigkeit auf 1.974.750 EUR<br />
festgesetzt.<br />
ist nicht möglich, da <strong>der</strong> Aufenthaltsort dieser Personen nicht bek<strong>an</strong>nt<br />
ist. Eine Zustellung <strong>der</strong> Benachrichtigung <strong>an</strong> die Rechtsnachfolger<br />
ist nicht möglich, da sie nicht bek<strong>an</strong>nt sind.<br />
Die Benachrichtigung wird hiermit auf dem Wege <strong>der</strong> öffentlichen<br />
Bek<strong>an</strong>ntmachung zugestellt und k<strong>an</strong>n in <strong>der</strong> Geschäftsstelle des<br />
Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs H<strong>an</strong>s-Georg Täger<br />
(Anschrift siehe oben) in <strong>der</strong> Zeit vom 24.09.2013 bis zum<br />
08.10.2013 eingesehen werden.<br />
Neustrelitz, den 05.09.2013<br />
§ 2<br />
Kredite für Investitionen und<br />
Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen<br />
Der Gesamtbetrag <strong>der</strong> vorgesehenen Kreditaufnahmen<br />
ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht ver<strong>an</strong>schlagt.<br />
§ 4<br />
Kredite zur Sicherung <strong>der</strong> Zahlungsfähigkeit<br />
Der Höchstbetrag <strong>der</strong> Kredite zur Sicherung<br />
<strong>der</strong> Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf<br />
0 EUR.<br />
118.300 EUR.<br />
§ 5<br />
Hebesätze<br />
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: