Einweihung Gedenktafel an der Turnhalle der ... - Stadt Altentreptow
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Treptower Tollensewinkel – 6 – Nr. 09/2013<br />
Die Flurstücksgrenzen werden so festgestellt, wie es die Grenzherstellung<br />
und die Anhörung <strong>der</strong> Beteiligten ergeben hat und wie<br />
es in <strong>der</strong> Skizze ersichtlich ist.<br />
Eine Zustellung <strong>der</strong> Benachrichtigung über eine Grenzfeststellungsund<br />
Abmarkungsmitteilung <strong>an</strong> die Eigentümer <strong>der</strong> nachfolgend<br />
aufgeführten Flurstücke ist nicht möglich, da die Eigentümer uns<br />
nicht bek<strong>an</strong>nt bzw. unbek<strong>an</strong>nt verzogen sind.<br />
Gemarkung: <strong>Altentreptow</strong><br />
Flur: 4<br />
Flurstück: 247/5<br />
Eigentümer: Schlorff, Herm<strong>an</strong>n verstorben<br />
Mende, Helene-Lieselotte verzogen<br />
Erne, Martha<br />
verstorben<br />
Aue, Fritz<br />
verstorben<br />
Schlorff, H<strong>an</strong>s-Joachim verstorben<br />
Pasch, Charlotte<br />
verzogen<br />
Die Eigentümer sind Beteiligte am Grenzfeststellungs- und Abmarkungsverfahren<br />
nach § 31 des Gesetzes über das amtliche<br />
Anlage: Skizze zur Grenznie<strong>der</strong>schrift<br />
Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und<br />
Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010<br />
(GVOBl. M-V 2010, S. 713).<br />
Diesen Beteiligten werden die Grenzfeststellungen und Abmarkungen<br />
durch Offenlegung <strong>der</strong> Grenznie<strong>der</strong>schrift über den Grenztermin<br />
vom Montag, den 22. Juli 2013 bek<strong>an</strong>nt gegeben.<br />
Die Grenznie<strong>der</strong>schrift wird ab dem <strong>der</strong> Veröffentlichung dieser<br />
Bek<strong>an</strong>ntmachung folgenden Tag für die Dauer von einem Monat<br />
in meiner Geschäftsstelle offengelegt.<br />
Gegen die Grenzfeststellung und die Abmarkung k<strong>an</strong>n von den<br />
Eigentümern des/<strong>der</strong> gen<strong>an</strong>nten Flurstücke(s) innerhalb eines<br />
Monats nach Beendigung <strong>der</strong> Offenlegung bei mir schriftlich o<strong>der</strong><br />
zur Nie<strong>der</strong>schrift Wi<strong>der</strong>spruch erhoben werden.