13.02.2014 Aufrufe

Einweihung Gedenktafel an der Turnhalle der ... - Stadt Altentreptow

Einweihung Gedenktafel an der Turnhalle der ... - Stadt Altentreptow

Einweihung Gedenktafel an der Turnhalle der ... - Stadt Altentreptow

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Treptower Tollensewinkel – 6 – Nr. 09/2013<br />

Die Flurstücksgrenzen werden so festgestellt, wie es die Grenzherstellung<br />

und die Anhörung <strong>der</strong> Beteiligten ergeben hat und wie<br />

es in <strong>der</strong> Skizze ersichtlich ist.<br />

Eine Zustellung <strong>der</strong> Benachrichtigung über eine Grenzfeststellungsund<br />

Abmarkungsmitteilung <strong>an</strong> die Eigentümer <strong>der</strong> nachfolgend<br />

aufgeführten Flurstücke ist nicht möglich, da die Eigentümer uns<br />

nicht bek<strong>an</strong>nt bzw. unbek<strong>an</strong>nt verzogen sind.<br />

Gemarkung: <strong>Altentreptow</strong><br />

Flur: 4<br />

Flurstück: 247/5<br />

Eigentümer: Schlorff, Herm<strong>an</strong>n verstorben<br />

Mende, Helene-Lieselotte verzogen<br />

Erne, Martha<br />

verstorben<br />

Aue, Fritz<br />

verstorben<br />

Schlorff, H<strong>an</strong>s-Joachim verstorben<br />

Pasch, Charlotte<br />

verzogen<br />

Die Eigentümer sind Beteiligte am Grenzfeststellungs- und Abmarkungsverfahren<br />

nach § 31 des Gesetzes über das amtliche<br />

Anlage: Skizze zur Grenznie<strong>der</strong>schrift<br />

Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und<br />

Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010<br />

(GVOBl. M-V 2010, S. 713).<br />

Diesen Beteiligten werden die Grenzfeststellungen und Abmarkungen<br />

durch Offenlegung <strong>der</strong> Grenznie<strong>der</strong>schrift über den Grenztermin<br />

vom Montag, den 22. Juli 2013 bek<strong>an</strong>nt gegeben.<br />

Die Grenznie<strong>der</strong>schrift wird ab dem <strong>der</strong> Veröffentlichung dieser<br />

Bek<strong>an</strong>ntmachung folgenden Tag für die Dauer von einem Monat<br />

in meiner Geschäftsstelle offengelegt.<br />

Gegen die Grenzfeststellung und die Abmarkung k<strong>an</strong>n von den<br />

Eigentümern des/<strong>der</strong> gen<strong>an</strong>nten Flurstücke(s) innerhalb eines<br />

Monats nach Beendigung <strong>der</strong> Offenlegung bei mir schriftlich o<strong>der</strong><br />

zur Nie<strong>der</strong>schrift Wi<strong>der</strong>spruch erhoben werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!