Soziale Mindestsicherung in Deutschland 2010
Soziale Mindestsicherung in Deutschland 2010
Soziale Mindestsicherung in Deutschland 2010
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Weitere Sozialleistungen<br />
Damit die Wohngeldstatistik sowie die im Falle der Mietenstufenzuordnung verwendeten Mieten nicht durch<br />
die verzerrten Angaben der Mischhaushalte bee<strong>in</strong>flusst werden, besteht die Notwendigkeit, bei den Wohngeldempfänger<strong>in</strong>nen<br />
und -empfängern zwischen re<strong>in</strong>en Wohngeldempfängerhaushalten und den Mischhaushalten<br />
zu differenzieren und diese separat auszuweisen.<br />
Die Gesamtausgaben für das Wohngeld betrugen im Jahr <strong>2010</strong> bundesweit rund 1,78 Milliarden Euro; das<br />
waren 14,5 % mehr als im Vorjahr. Im früheren Bundesgebiet stiegen die Wohngeldausgaben im Vergleich<br />
zum Vorjahr um 11,3 % auf nunmehr rund 1,29 Milliarden Euro. In den neuen Ländern stiegen die Wohngeldausgaben<br />
im Vergleich zu 2009 um 23,6 % auf 0,49 Milliarden Euro.<br />
7.2 K<strong>in</strong>derzuschlag<br />
K<strong>in</strong>derzuschlag zur Vermeidung von SGB II-Bezug<br />
Der K<strong>in</strong>derzuschlag wurde mit der Hartz IV-Reform zum Jahresbeg<strong>in</strong>n 2005 als e<strong>in</strong>kommensabhängige<br />
Ergänzung zum K<strong>in</strong>dergeld e<strong>in</strong>geführt. Diese Sozialleistung erhalten ger<strong>in</strong>g verdienende Elternpaare und<br />
Alle<strong>in</strong>erziehende, deren E<strong>in</strong>kommen zwar für sich selbst, nicht aber für ihre im Haushalt lebenden unverheirateten<br />
K<strong>in</strong>der unter 25 Jahren ausreicht. Ziel des K<strong>in</strong>derzuschlags ist es, aufbauend auf dem E<strong>in</strong>kommen<br />
der Eltern den Bedarf der K<strong>in</strong>der abzusichern, sodass die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem<br />
SGB II für die gesamte Familie vermieden werden kann. Voraussetzung für den Bezug ist, dass das E<strong>in</strong>kommen<br />
e<strong>in</strong>es Elternpaares die M<strong>in</strong>deste<strong>in</strong>kommensgrenze von 900 Euro und das von Alle<strong>in</strong>erziehenden<br />
von 600 Euro übersteigt und gleichzeitig unterhalb e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>dividuell zu berechnenden Höchste<strong>in</strong>kommensgrenze<br />
liegt. 12 Letztere berechnet sich jeweils aus dem Bedarf der Eltern nach den Regelungen des SGB II,<br />
e<strong>in</strong>em Anteil an angemessenen Wohnkosten sowie dem Gesamtk<strong>in</strong>derzuschlag. K<strong>in</strong>derzuschlag wird zusätzlich<br />
zum K<strong>in</strong>dergeld und bei Bedürftigkeit zeitlich unbegrenzt <strong>in</strong> Höhe von maximal 140 Euro je Monat<br />
und K<strong>in</strong>d gewährt. Eventuell vorhandenes E<strong>in</strong>kommen und Vermögen des K<strong>in</strong>des m<strong>in</strong>dert die Höhe des<br />
K<strong>in</strong>derzuschlags.<br />
Zuständig für den K<strong>in</strong>derzuschlag und die damit zusammenhängende Statistik s<strong>in</strong>d die Familienkassen der<br />
Bundesagentur für Arbeit. Im Dezember <strong>2010</strong> wurde der K<strong>in</strong>derzuschlag an knapp 214 000 K<strong>in</strong>der ausgezahlt,<br />
15,4 % mehr als im Vorjahr. Der Großteil des K<strong>in</strong>derzuschlags wurde K<strong>in</strong>dern bis 6 Jahren (38,9 %)<br />
und K<strong>in</strong>dern von 7 bis unter 14 Jahren (40,1 %) gewährt. Dagegen war nur 1,0 % der Empfänger von<br />
K<strong>in</strong>derzuschlag 21 bis 24 Jahre alt.<br />
Die Anzahl der K<strong>in</strong>der, denen K<strong>in</strong>derzuschlag gewährt wurde, stieg <strong>in</strong> den letzten Jahren stark an (siehe<br />
hierzu auch Tabelle A12 im Anhang des Berichts). Insbesondere durch die Weiterentwicklung des K<strong>in</strong>derzuschlags<br />
im Oktober 2008 erhöhte sich die Zahl um 100 000 K<strong>in</strong>der auf <strong>in</strong>sgesamt rund 133 000 im<br />
Dezember 2008. Seitdem wird der K<strong>in</strong>derzuschlag z. B. nicht mehr nur maximal für 36 Monate, sondern bis<br />
zum Ende des 25. Lebensjahres gewährt, sofern die Anspruchsvoraussetzungen hierfür vorliegen. Darüber<br />
h<strong>in</strong>aus ist es seitdem möglich, K<strong>in</strong>derzuschlag laufend für e<strong>in</strong>en 6- bis 12-monatigen Zeitraum zu bewilligen.<br />
12 Familienkasse: Merkblatt K<strong>in</strong>derzuschlag 2012.<br />
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, <strong>Soziale</strong> <strong>M<strong>in</strong>destsicherung</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> <strong>2010</strong> 41