Im Profil
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Verfassung und Demokratie<br />
35<br />
Elemente des Staates bestimmt. Aus der Zugehörigkeit<br />
zu diesem Staatsvolk folgt eines der wichtigsten<br />
Rechte: die Mitwirkung an der Ausübung der Staatsgewalt<br />
durch Wahlen und Abstimmungen.<br />
Verwaltungsrecht<br />
Rechtsstaatlichkeit und die Effektivität der Verwaltung<br />
werden in Deutschland ganz wesentlich durch<br />
die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und<br />
der Länder gewährleistet. Als „Grundgesetz der<br />
Verwaltung“ haben sie sich seit mehr als 30 Jahren<br />
bewährt.<br />
Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium<br />
des Innern für das allgemeine Verwaltungsrecht<br />
sowie für das allgemeine und besondere<br />
Verwaltungsverfahrensrecht zuständig. Deshalb<br />
überprüft es alle Entwürfe für Gesetze und Rechtsverordnungen<br />
der Bundesregierung auf ihre Vereinbarkeit<br />
mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz, der<br />
Verwaltungsförmigkeit sowie dem Verwaltungskosten-,<br />
Verwaltungszustellungs- und Verwaltungsvollstreckungsgesetz<br />
des Bundes.<br />
Die Festlegung rechtsstaatlicher Verfahrensregelungen,<br />
zum Beispiel was ein Verwaltungsakt beinhalten<br />
muss, garantiert den Bürgern, dass die Behörden zu<br />
sachgerechten Entscheidungen kommen. Diese Regelungen<br />
schaffen eine verlässliche Grundlage dafür,<br />
dass deren individuelle Interessen ausreichend von<br />
der Verwaltung bei ihrer Entscheidung berücksichtigt<br />
werden müssen.<br />
Innerhalb der Bundesregierung<br />
ist das Bundesministerium<br />
des Innern unter anderem für<br />
das allgemeine Verwaltungsrecht<br />
zuständig.<br />
Des Weiteren unterliegen dem Bundesministerium<br />
des Innern auch wichtige Bereiche des besonderen<br />
Verwaltungsrechts; dazu gehören zum Beispiel<br />
das Datenschutzrecht, das Melderecht, das Personenstandsrecht<br />
und das öffentliche Vereinsrecht.