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Verfassung und Demokratie<br />

35<br />

Elemente des Staates bestimmt. Aus der Zugehörigkeit<br />

zu diesem Staatsvolk folgt eines der wichtigsten<br />

Rechte: die Mitwirkung an der Ausübung der Staatsgewalt<br />

durch Wahlen und Abstimmungen.<br />

Verwaltungsrecht<br />

Rechtsstaatlichkeit und die Effektivität der Verwaltung<br />

werden in Deutschland ganz wesentlich durch<br />

die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und<br />

der Länder gewährleistet. Als „Grundgesetz der<br />

Verwaltung“ haben sie sich seit mehr als 30 Jahren<br />

bewährt.<br />

Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium<br />

des Innern für das allgemeine Verwaltungsrecht<br />

sowie für das allgemeine und besondere<br />

Verwaltungsverfahrensrecht zuständig. Deshalb<br />

überprüft es alle Entwürfe für Gesetze und Rechtsverordnungen<br />

der Bundesregierung auf ihre Vereinbarkeit<br />

mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz, der<br />

Verwaltungsförmigkeit sowie dem Verwaltungskosten-,<br />

Verwaltungszustellungs- und Verwaltungsvollstreckungsgesetz<br />

des Bundes.<br />

Die Festlegung rechtsstaatlicher Verfahrensregelungen,<br />

zum Beispiel was ein Verwaltungsakt beinhalten<br />

muss, garantiert den Bürgern, dass die Behörden zu<br />

sachgerechten Entscheidungen kommen. Diese Regelungen<br />

schaffen eine verlässliche Grundlage dafür,<br />

dass deren individuelle Interessen ausreichend von<br />

der Verwaltung bei ihrer Entscheidung berücksichtigt<br />

werden müssen.<br />

Innerhalb der Bundesregierung<br />

ist das Bundesministerium<br />

des Innern unter anderem für<br />

das allgemeine Verwaltungsrecht<br />

zuständig.<br />

Des Weiteren unterliegen dem Bundesministerium<br />

des Innern auch wichtige Bereiche des besonderen<br />

Verwaltungsrechts; dazu gehören zum Beispiel<br />

das Datenschutzrecht, das Melderecht, das Personenstandsrecht<br />

und das öffentliche Vereinsrecht.

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