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70 Migration und Integration<br />
Das Aufenthaltsgesetz<br />
Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt die Einreise, den Aufenthalt, die<br />
Niederlassung, die Erwerbstätigkeit und die Aufenthaltsbeendigung von<br />
Ausländern. Es dient damit der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von<br />
Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. Außerdem regelt das Aufenthaltsgesetz<br />
Maßnahmen, mit denen das übergeordnete ausländerpolitische<br />
Ziel der Integrationsförderung verfolgt wird. Das Aufenthaltsgesetz findet<br />
keine Anwendung auf freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und deren<br />
Familienangehörige sowie Diplomaten.<br />
Mittel zur Teilhabe:<br />
die Integrationskurse<br />
Um die Grundlagen für eine erfolgreiche Integration zu<br />
schaffen und Migranten auf ihrem Weg in die deutsche<br />
Gesellschaft zu unterstützen, werden seit 2005 bundesweit<br />
flächendeckend einheitliche Inte grationskurse<br />
angeboten. Der Integrationskurs ist die wichtigste<br />
integrationspolitische Fördermaßnahme des Bundes.<br />
Der Integrationskurs setzt sich aus einem 600-stündigen<br />
Sprachkurs und einem Orientierungskurs mit<br />
60 Stunden zur Vermittlung von Grundkenntnissen<br />
der deutschen Rechtsordnung, Kultur und Geschichte<br />
zusammen. Um den individuellen Bedürfnissen der<br />
Teilnehmer gerecht zu werden, werden Integrationskurse<br />
für spezielle Zielgruppen wie Jugendliche,<br />
Frauen, Analphabeten oder Personen mit einem<br />
besonderen sprachpädagogischen Förderbedarf von<br />
bis zu 900 Stunden angeboten. Zudem ermöglichen<br />
Intensivkurse den Teilnehmenden, den Integrationskurs<br />
in nur 430 Stunden zu durchlaufen.<br />
Die Kurse werden von mehr als 1.400 Trägern<br />
durchgeführt (Stand: Dezember 2011), die durch ein