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An die Mitglieder, - Zertifizierung Bau

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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

Fremdüberwachung Kanalbau<br />

(Stand 03/ 2010)<br />

1. Vorbemerkung<br />

Diese Bedingungen gelten für <strong>die</strong> zwischen der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e. V. und ihren Kunden geschlossenen<br />

Verträgen soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben<br />

ist.<br />

Gegenstand des Vertrages zwischen der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. und dem Kunden ist nicht ein bestimmter<br />

wirtschaftlicher Erfolg, sondern <strong>die</strong> Erstprüfung, Fremdüberwachung und <strong>die</strong> Vergabe des nachfolgend<br />

dargestellten Zeichens „Fremdüberwachter Kanalbau“.<br />

Grundlage des Vertrages sind <strong>die</strong> jeweils aktuellen Güte- und Prüfbestimmungen sowie <strong>die</strong>se Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen. Die fachliche Kontrolle über <strong>die</strong> Tätigkeiten der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. im Bereich der<br />

Fremdüberwachung Kanalbau obliegt einem neutralen und unabhängigen Beirat. Festlegungen <strong>die</strong>ses<br />

Beirates sind seitens der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. zu beachten und damit auch Vertragsgrundlage.<br />

2. Allgemeines<br />

Die Fremdüberwachung sowie <strong>die</strong> Vergabe des Zeichens erfolgt nach festgelegten, mit dem Beirat abgestimmten<br />

Verfahren in Übereinstimmung mit den einschlägigen Regelungen. Näheres ist innerhalb der<br />

Güte- und Prüfbestimmungen geregelt. Die internen Abläufe ergeben sich aus dem QM-Handbuch der<br />

<strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V., das Kunden auf Wunsch in der Geschäftsstelle der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. einsehen<br />

können.<br />

3. Zeichenvergabe und -nutzung<br />

Das Zeichen wird durch <strong>die</strong> <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. mit Übergabe einer Verleihungsurkunde vergeben. Es gilt<br />

nur für das überprüfte Unternehmen und ist nicht auf Dritte übertragbar.<br />

Das fremdüberwachte Unternehmen ist berechtigt, <strong>die</strong> Verleihungsurkunde und das Zeichen „Fremdüberwachter<br />

Kanalbau“ für geschäftliche Zwecke z.B. in <strong>An</strong>geboten, in der Werbung, im Schriftverkehr usw. zu<br />

nutzen. Bei Verwendung ist <strong>die</strong> „Richtlinie zur Nutzung des Zeichens Fremdüberwachung Kanalbau“ in der<br />

jeweils neuesten Fassung zugrunde zu legen. Die Verwendung der Verleihungsurkunde bzw. des Zeichens<br />

wird bei den Überwachungen überprüft.<br />

Die Qualität einzelner Produkte oder Leistungen wird nicht bestätigt. Die mit dem Geltungsbereich<br />

verbundene Wirkung des Zeichens und damit im Zusammenhang stehende Rechte des Kunden erlangen erst<br />

mit Übergabe der Verleihungsurkunde ihre Gültigkeit.<br />

Die <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. ist berechtigt, das Unternehmen nach Übergabe der Verleihungsurkunde in <strong>die</strong><br />

stets zu aktualisierende und öffentlich zugängliche Liste der fremdüberwachten Unternehmen aufzunehmen.<br />

Das Zeichen darf nicht mehr verwendet werden,<br />

nach Beendigung der Fremdüberwachung,<br />

bei Nichterfüllung der Bedingungen und Fristen sowie<br />

bei nicht abgestellten Mängeln, <strong>die</strong> im Rahmen von Überprüfungen festgestellt wurden.<br />

<strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V.<br />

Kronenstrasse 55-58,10117 Berlin, Tel. 030-20314-133<br />

0305_611_100324<br />

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