An die Mitglieder, - Zertifizierung Bau
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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
Fremdüberwachung Kanalbau<br />
(Stand 03/ 2010)<br />
1. Vorbemerkung<br />
Diese Bedingungen gelten für <strong>die</strong> zwischen der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e. V. und ihren Kunden geschlossenen<br />
Verträgen soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben<br />
ist.<br />
Gegenstand des Vertrages zwischen der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. und dem Kunden ist nicht ein bestimmter<br />
wirtschaftlicher Erfolg, sondern <strong>die</strong> Erstprüfung, Fremdüberwachung und <strong>die</strong> Vergabe des nachfolgend<br />
dargestellten Zeichens „Fremdüberwachter Kanalbau“.<br />
Grundlage des Vertrages sind <strong>die</strong> jeweils aktuellen Güte- und Prüfbestimmungen sowie <strong>die</strong>se Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen. Die fachliche Kontrolle über <strong>die</strong> Tätigkeiten der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. im Bereich der<br />
Fremdüberwachung Kanalbau obliegt einem neutralen und unabhängigen Beirat. Festlegungen <strong>die</strong>ses<br />
Beirates sind seitens der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. zu beachten und damit auch Vertragsgrundlage.<br />
2. Allgemeines<br />
Die Fremdüberwachung sowie <strong>die</strong> Vergabe des Zeichens erfolgt nach festgelegten, mit dem Beirat abgestimmten<br />
Verfahren in Übereinstimmung mit den einschlägigen Regelungen. Näheres ist innerhalb der<br />
Güte- und Prüfbestimmungen geregelt. Die internen Abläufe ergeben sich aus dem QM-Handbuch der<br />
<strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V., das Kunden auf Wunsch in der Geschäftsstelle der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. einsehen<br />
können.<br />
3. Zeichenvergabe und -nutzung<br />
Das Zeichen wird durch <strong>die</strong> <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. mit Übergabe einer Verleihungsurkunde vergeben. Es gilt<br />
nur für das überprüfte Unternehmen und ist nicht auf Dritte übertragbar.<br />
Das fremdüberwachte Unternehmen ist berechtigt, <strong>die</strong> Verleihungsurkunde und das Zeichen „Fremdüberwachter<br />
Kanalbau“ für geschäftliche Zwecke z.B. in <strong>An</strong>geboten, in der Werbung, im Schriftverkehr usw. zu<br />
nutzen. Bei Verwendung ist <strong>die</strong> „Richtlinie zur Nutzung des Zeichens Fremdüberwachung Kanalbau“ in der<br />
jeweils neuesten Fassung zugrunde zu legen. Die Verwendung der Verleihungsurkunde bzw. des Zeichens<br />
wird bei den Überwachungen überprüft.<br />
Die Qualität einzelner Produkte oder Leistungen wird nicht bestätigt. Die mit dem Geltungsbereich<br />
verbundene Wirkung des Zeichens und damit im Zusammenhang stehende Rechte des Kunden erlangen erst<br />
mit Übergabe der Verleihungsurkunde ihre Gültigkeit.<br />
Die <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. ist berechtigt, das Unternehmen nach Übergabe der Verleihungsurkunde in <strong>die</strong><br />
stets zu aktualisierende und öffentlich zugängliche Liste der fremdüberwachten Unternehmen aufzunehmen.<br />
Das Zeichen darf nicht mehr verwendet werden,<br />
nach Beendigung der Fremdüberwachung,<br />
bei Nichterfüllung der Bedingungen und Fristen sowie<br />
bei nicht abgestellten Mängeln, <strong>die</strong> im Rahmen von Überprüfungen festgestellt wurden.<br />
<strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V.<br />
Kronenstrasse 55-58,10117 Berlin, Tel. 030-20314-133<br />
0305_611_100324<br />
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