An die Mitglieder, - Zertifizierung Bau
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An die Mitglieder, - Zertifizierung Bau
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<strong>An</strong>tragsunterlagen<br />
Fremdüberwachung Kanalbau<br />
<strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V.<br />
Kronenstrasse 55-58<br />
D-10117 Berlin-Mitte<br />
Tel. 030 20314 - 121<br />
Fax. 030 20314 - 160<br />
.<br />
E-Mail: info@zert-bau.de<br />
Inhalt:<br />
- Beauftragung<br />
- Güte- und Prüfbestimmungen<br />
- Richtlinie zur Nutzung des Zeichens<br />
- Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
- Gebührenordnung<br />
.<br />
Ausführliche Erläuterungen und Hinweise erhalten Sie unter<br />
Tel. 030 / 20314 - 133<br />
0305.610-110914 antrag<br />
Stand:14.09.2011
Beauftragung Fremdüberwachung Kanalbau<br />
<strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V.<br />
Geschäftsbereich Tiefbau<br />
Kronenstraße 55-58<br />
10117 Berlin Telefax: 030/20314131<br />
Firmenname/<strong>An</strong>schrift: ………………………………………………………………………………..<br />
…………………………………………………………………………………..<br />
…………………………………………………………………………………..<br />
<strong>An</strong>sprechpartner:<br />
…………………………………………………………………………………..<br />
Telefon-Nr.: ………………………….. Fax-Nr.: ……………………………<br />
Email:<br />
…………………………………………………………………………………..<br />
Internet:<br />
…………………………………………………………………………………..<br />
Beantragte Beurteilungsgruppen (bitte zutreffendes ankreuzen):<br />
KOB<br />
KS<br />
KVU<br />
KVB<br />
Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen in offener <strong>Bau</strong>weise aller Werkstoffe<br />
und Nennweiten ohne Beschränkung auf bestimmte Tiefenlagen mit den dazugehörigen<br />
Schächten und <strong>Bau</strong>werken.<br />
Auf Referenzen ausgeführter Nennweiten und Tiefenlagen wird innerhalb der Verleihungsurkunde wie folgt hingewiesen:<br />
≤ DN 250, <strong>Bau</strong>grubensohle bis 3,0 m (entspricht Gruppe AK3*)<br />
≤ DN 1200, <strong>Bau</strong>grubensohle bis 5,0 m (entspricht Gruppe AK2*)<br />
alle Nennweiten, auch Tiefenlagen größer 5,0 m (entspricht Gruppe AK1*).<br />
Grabenlose Sanierung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten<br />
mit den dazugehörigen Schächten und <strong>Bau</strong>werken (entspricht Gruppe S*).<br />
Die jeweiligen Sanierungsverfahren werden innerhalb der Verleihungsurkunde und des Zeichens genannt.<br />
Grabenloser unbemannter Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen mit steuerbaren<br />
Verfahren.<br />
Auf Referenzen ausgeführter Vortriebsverfahren wird innerhalb der Verleihungsurkunde wie folgt hingewiesen:<br />
≤ DN 150, steuerbare Verfahren (entspricht Gruppe VP*)<br />
steuerbare Verfahren im Mikrotunnelbau mit Schnecken- und Spülförderung (entspricht Gruppe VM*)<br />
steuerbare Schilde und Stützung der Ortsbrust durch Flüssigkeit mit Druckluft oder Erddruck (entspricht Gruppe<br />
VMD*)<br />
Grabenloser bemannter Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen mit steuerbaren<br />
Verfahren.<br />
Auf Referenzen ausgeführter Vortriebsverfahren wird innerhalb der Verleihungsurkunde wie folgt hingewiesen:<br />
geschlossene steuerbare Schilde ohne Druckluft oder bergmännische <strong>Bau</strong>weise (entspricht Gruppe VO*)<br />
offene steuerbare Schilde unter Druckluft (entspricht Gruppe VOD*)<br />
*) RAL-GZ 961<br />
<strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V.<br />
Kronenstraße 55-58,10117 Berlin, Tel. 030-20314-133<br />
0305_610-110914_antrag<br />
Stand: 14.09.2011<br />
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Beauftragung Fremdüberwachung Kanalbau<br />
Mitglied im baugewerblichen oder bauindustriellen Verband:<br />
………………………………………………………………………………………………………………<br />
Gütezeichen bereits erteilt durch:<br />
Landesverband Bayrischer <strong>Bau</strong>innungen: ja nein<br />
<strong>Bau</strong>wirtschaft Baden-Württemberg e.V.: ja nein<br />
Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung<br />
von Abwasserleitungen und -kanälen e.V. ja nein<br />
Geplanter Beginn der Fremdüberwachung durch <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V.:<br />
………………………..<br />
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand 03/2010), <strong>die</strong> Richtlinie zur Nutzung des Zeichens<br />
(Stand 03/2010) und <strong>die</strong> Güte- und Prüfbestimmungen (Stand 09/2011) der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V.<br />
sind Grundlage der Fremdüberwachung.<br />
Daten und Informationen, <strong>die</strong> der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. zugänglich gemacht werden, werden in einer<br />
Datenverarbeitungsanlage gespeichert bzw. in Akten abgelegt. Einzelheiten über Verfahren und Abläufe<br />
der eigentlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens werden nicht gespeichert bzw. registriert.<br />
Die <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. führt ein öffentlich zugängliches Verzeichnis der von ihr vergebenen Zertifikate<br />
bzw. Zeichen und deren Inhalt. Mit der Beauftragung wird <strong>die</strong> Zustimmung zur Aufnahme in <strong>die</strong>ses<br />
Verzeichnis erklärt.<br />
................................................... ……….…….……..……….....................................................<br />
Ort und Datum<br />
Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift<br />
durch <strong>die</strong> <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. auszufüllen:<br />
<strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V.<br />
Kronenstraße 55-58,10117 Berlin, Tel. 030-20314-133<br />
0305_610-110914_antrag<br />
Stand: 14.09.2011<br />
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Güte- und Prüfbestimmungen Fremdüberwachung Kanalbau<br />
(Stand 09/2011)<br />
1. Geltungsbereich<br />
Diese Güte- und Prüfbestimmungen gelten für <strong>die</strong> Durchführung der Erstprüfung zur Vergabe des Zeichens<br />
„Fremdüberwachter Kanalbau“ bei der Herstellung, Instandsetzung, Erneuerung sowie Prüfung von<br />
Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe, Nennweiten und Tiefenlagen sowie <strong>die</strong> Fremdüberwachung.<br />
Die Fremdüberwachung ersetzt nicht <strong>die</strong> Kontrollprüfungen durch den Auftraggeber im Rahmen des <strong>Bau</strong>vertrags<br />
und ist keine <strong>Bau</strong>überwachung.<br />
2. Beurteilungsgruppen<br />
Beurteilungsgruppe KOB<br />
Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen in offener <strong>Bau</strong>weise aller Werkstoffe und<br />
Nennweiten ohne Beschränkung auf bestimmte Tiefenlagen mit den dazugehörigen Schächten und<br />
<strong>Bau</strong>werken.<br />
Auf Referenzen ausgeführter Nennweiten und Tiefenlagen wird innerhalb der Verleihungsurkunde und des<br />
Zeichens wie folgt hingewiesen:<br />
≤ DN 250, <strong>Bau</strong>grubensohle bis 3,0 m (entspricht Gruppe AK3 *),<br />
≤ DN 1200, <strong>Bau</strong>grubensohle bis 5,0 m (entspricht Gruppe AK2 *),<br />
alle Nennweiten auch Tiefenlagen größer 5,0 m (entspricht Gruppe AK1 *).<br />
Beurteilungsgruppe KS<br />
Grabenlose Sanierung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten mit den<br />
dazugehörigen Schächten und <strong>Bau</strong>werken (entspricht Gruppe S*).<br />
Das jeweilige Sanierungsverfahren wird innerhalb der Verleihungsurkunde und des Zeichens genannt.<br />
Beurteilungsgruppe KVU<br />
Grabenloser unbemannter Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen mit steuerbaren<br />
Verfahren. Auf Referenzen ausgeführter Vortriebsverfahren wird innerhalb der Verleihungsurkunde und<br />
des Zeichens wie folgt hingewiesen:<br />
≤ DN 150, steuerbare Verfahren (entspricht Gruppen VP*),<br />
steuerbare Verfahren im Mikrotunnelbau mit Schnecken- u. Spülförderung (entspricht Gruppen VM*),<br />
steuerbare Schilde und Stützung der Ortsbrust durch Flüssigkeit mit Druckluft oder Erddruck (entspricht<br />
Gruppen VMD*).<br />
Beurteilungsgruppe KVB<br />
Grabenloser bemannter Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen mit steuerbaren<br />
Verfahren. Auf Referenzen ausgeführter Vortriebsverfahren wird innerhalb der Verleihungsurkunde und<br />
des Zeichens wie folgt hingewiesen:<br />
geschlossene steuerbare Schilde ohne Druckluft oder bergmännische <strong>Bau</strong>weise (entspricht Gruppe VO*),<br />
offene steuerbare Schilde unter Druckluft (entspricht Gruppe VOD*).<br />
3. <strong>An</strong>forderungen<br />
3.1 generelle <strong>An</strong>forderungen<br />
Das Unternehmen muss seine Zuverlässigkeit, besondere Erfahrungen bei <strong>Bau</strong>maßnahmen der jeweiligen<br />
Beurteilungsgruppen und entsprechend ausgebildetes Fachpersonal darlegen.<br />
Dies erfolgt durch Vorlage von<br />
Nachweisen der besonderen Erfahrungen des Unternehmens,<br />
Belegen über entsprechende Tätigkeiten,<br />
Nachweisen der Zuverlässigkeit des Unternehmens,<br />
eines Organisationsmanagements,<br />
Nachweisen der Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals sowie<br />
entsprechenden Referenzen (z.B. Abnahmeprotokolle).<br />
Das Fachpersonal ist durch anerkannte Fortbildungsmaßnahmen regelmäßig zu schulen.<br />
(<strong>An</strong>merkung: Eine Liste der durch den Beirat zur Fremdüberwachung Kanalbau der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. anerkannten<br />
Maßnahmen wird auf <strong>An</strong>frage zur Verfügung gestellt oder kann unter www.zert-bau.de abgerufen werden).<br />
*) RAL-GZ 961<br />
<strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V.<br />
Kronenstraße 55-58,10117 Berlin, Tel. 030-20314-133<br />
0305_613_110914<br />
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Güte- und Prüfbestimmungen Fremdüberwachung Kanalbau<br />
Durchgeführte Fortbildungsmaßnahmen sind zu dokumentieren.<br />
Jede <strong>Bau</strong>stelle muss von einem verantwortlichen Ingenieur, Bachelor of Engineering, Master of Engineering oder<br />
einer Person mit als gleichwertig anzuerkennendem Qualifikationsnachweis aus EU-Ländern, einem<br />
Handwerksmeister, wenn entsprechende Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten in der Meisterverordnung<br />
enthalten sind (Verordnung über das Berufsbild und über <strong>die</strong> Prüfungsanforderungen im praktischen und<br />
fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung) oder einem <strong>Bau</strong>techniker mit einschlägiger 3- (AK 2 und AK 3) bzw. 5-<br />
jähriger Tätigkeit (AK 1) im Kanal- oder Rohrleitungsbau geführt werden.<br />
Auf <strong>Bau</strong>stellen sind mindestens 3 Personen, darunter ein Werkpolier und ein Kanalbauer einzusetzen. Bei<br />
<strong>Bau</strong>vorhaben geringeren Umfangs ist ein Vorarbeiter anstelle des Werkpoliers zulässig. Je nach Art, Größe und<br />
Ausdehnung der <strong>Bau</strong>maßnahme ist <strong>die</strong> Zahl des Fachpersonals entsprechend zu erhöhen.<br />
Werden Nachunternehmer eingesetzt und führen <strong>die</strong>se Arbeiten aus, <strong>die</strong> den jeweiligen Beurteilungsgruppen<br />
unmittelbar zuzurechnen sind, ist nachzuweisen, dass <strong>die</strong> Nachunternehmer den für <strong>die</strong> jeweiligen Arbeiten<br />
zutreffenden <strong>An</strong>forderungen <strong>die</strong>ser Güte- und Prüfbestimmungen entsprechen.<br />
Je nach durchzuführenden Arbeiten sind folgende Geräte und Einrichtungen der Beurteilungsgruppe<br />
entsprechend vorzuhalten:<br />
<strong>Bau</strong>geräte für Aushub, Verbau, Verlegung und Verdichtung entsprechend den jeweiligen Durchmessern<br />
der zu verlegenden Rohre; im übrigen gemäß DIN 4124 sowie ATV-DVWK A 139,<br />
Pumpen für Wasserhaltung und Abflussleitungen für Grundwasserabsenkungen mit erforderlichen<br />
Notstrom-Aggregaten,<br />
Absperrmaterial zur <strong>Bau</strong>stellensicherung und Verkehrsführung,<br />
Mess- und Prüfgeräte für <strong>die</strong> Lage und Dichtigkeit der Rohrleitungen,<br />
Bearbeitungsgeräte für Rohranschlüsse und Formstücke entsprechend den Vorschriften der<br />
Rohrhersteller,<br />
Prüfgeräte für <strong>die</strong> Nachweise nach DIN-EN 1610 und ATV-DVWK 139,<br />
Geräte für <strong>die</strong> Sicherheit nach UVV bzw. GUV sowie<br />
Büro und Betriebshof einschließlich des erforderlichen Personals.<br />
3.2 zusätzliche <strong>An</strong>forderungen für <strong>die</strong> Gruppen KVU, KVB und KS<br />
3.2.1 personelle <strong>An</strong>forderungen<br />
Zusätzliche Voraussetzung für <strong>die</strong> Vergabe des Zeichens „Fremdüberwachter Kanalbau“ ist<br />
für <strong>die</strong> Beurteilungsgruppe KS das Vorhandensein eines Verantwortlichen mit erfolgreicher fünfjähriger<br />
Berufserfahrung in der Praxis im Kanal- und Rohrleitungsbau, sowie mit Fachwissen über das jeweils<br />
anzuwendende Sanierungsverfahren bzw.<br />
für <strong>die</strong> Beurteilungsgruppen KVU und KVB das Vorhandensein eines Verantwortlichen mit erfolgreicher<br />
dreijähriger Berufserfahrung im grabenlosen Kanalbau.<br />
Auf <strong>Bau</strong>stellen der Beurteilungsgruppe KVB und KVU ist mindestens ein Kanalbauer sowie ein für das<br />
eingesetzte Gerät und Verfahren ausgebildeter Mitarbeiter mit personengebundenen Referenzen einzusetzen.<br />
Auf <strong>Bau</strong>stellen der Beurteilungsgruppe KS ist mindestens ein Vorarbeiter mit mindestens dreijähriger praktischer<br />
Berufserfahrung im Kanal- oder Rohrleitungsbau sowie ein für das jeweils anzuwendende Sanierungsverfahren<br />
ausgebildeter Mitarbeiter mit personengebundenen Referenzen einzusetzen.<br />
3.2.2 gerätetechnische <strong>An</strong>forderungen<br />
Zusätzlich zu den unter Abschnitt 3.1 genannten Geräten und Einrichtungen sind für <strong>die</strong> Beurteilungsgruppe KS<br />
Einrichtungen entsprechend den Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung, der UVV und den<br />
Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen <strong>An</strong>lagen,<br />
Spezialgeräte zur Durchführung des jeweiligen Sanierungsverfahrens und<br />
automatische Aufzeichnungsgeräte u.a. für Temperatur und Luftfeuchtigkeit innerhalb und außerhalb von<br />
Schächten<br />
vorzuhalten.<br />
<strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V.<br />
Kronenstraße 55-58,10117 Berlin,<br />
Tel. 030-20314-133<br />
0305_613_110914<br />
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Güte- und Prüfbestimmungen Fremdüberwachung Kanalbau<br />
Zusätzlich zu den unter Abschnitt 3.1 genannten Geräten und Einrichtungen sind für <strong>die</strong> Beurteilungsgruppe KVU<br />
und KVB<br />
Einrichtungen entsprechend den Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung der UVV und den Sicherheitsregeln<br />
für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen <strong>An</strong>lagen,<br />
Geräte und Einrichtungen für Rohrvortrieb gemäß DWA-A 125,<br />
steuerbare Rohrvortriebsanlage bzw. gleichwertige Ausstattung für bergmännische <strong>Bau</strong>weise und<br />
Mess- und Aufzeichnungsgeräte für <strong>die</strong> geforderten Vortriebsparameter nach DWA–A 125 bzw. gleichwertige<br />
Messgeräte für <strong>die</strong> bergmännische <strong>Bau</strong>weise.<br />
vorzuhalten.<br />
4. Überwachung<br />
Die Gütesicherung erfolgt über <strong>die</strong> Eigenüberwachungsprüfung des Unternehmens, sowie <strong>die</strong> Fremdüberwachung<br />
durch Prüfingenieure der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V..<br />
4.1 Eigenüberwachung<br />
Das Unternehmen ist verpflichtet, <strong>die</strong> den jeweiligen Beurteilungsgruppen zugeordneten <strong>An</strong>forderungen im<br />
Rahmen einer Eigenüberwachung zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen (z.B. Prüf- und<br />
Messprotokolle, Abnahmebescheinigungen usw.) müssen eindeutig, nachvollziehbar und übersichtlich geordnet<br />
abgelegt sein. Enthalten <strong>die</strong> Vertragsbedingungen zusätzliche <strong>An</strong>forderungen hinsichtlich des Umfangs der<br />
Eigenüberwachung sind <strong>die</strong>se einzuhalten.<br />
Hinweise zu Inhalt und Struktur ordnungsgemäß dokumentierter Eigenüberwachungsprüfungen enthält der „Leitfaden<br />
zur Eigenüberwachung“ der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. in der jeweils gültigen Fassung.<br />
Die Aufzeichnungen sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren.<br />
Die ordnungsgemäße Durchführung der Eigenüberwachung wird seitens der Prüfingenieure im Verlauf der<br />
Fremdüberwachung begutachtet.<br />
4.2 Fremdüberwachung<br />
Alle Kanalbaumaßnahmen bei denen seitens des Auftraggebers eine Fremdüberwachung gefordert wird, sind der<br />
<strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. nach Erhalt des Auftrages unter <strong>An</strong>gabe der jeweils zutreffenden Beurteilungsgruppe, der<br />
vorgesehenen <strong>Bau</strong>zeit (<strong>Bau</strong>beginn und <strong>Bau</strong>ende) sowie der <strong>Bau</strong>stellenanschrift schriftlich zu melden.<br />
<strong>Bau</strong>maßnahmen, <strong>die</strong> weniger als 15 Arbeitstage andauern, können in einer Sammelmeldung vierteljährlich<br />
angezeigt werden.<br />
Der Umfang der Fremdüberwachung ergibt sich wie folgt:<br />
Nach Beantragung bzw. Ablauf der Dauer der Fremdüberwachung (2 Jahre):<br />
schriftliche Abfrage zur Erfüllung der <strong>An</strong>forderungen,<br />
Erstprüfung durch Firmenbesuch (Büro und Betriebshof),<br />
nach Verleihung des Zeichens:<br />
jährlich mindestens zwei <strong>Bau</strong>stellenüberprüfungen (Beurteilungsgruppe KS: eine),<br />
jährlich schriftliche Abfrage zur Erfüllung der <strong>An</strong>forderungen bzw. jährlicher Firmenbesuch (Büro und<br />
Betriebshof) bei Beurteilungsgruppe KS.<br />
Unabhängig von den planmäßigen Überwachungsmaßnahmen können<br />
im Falle der Feststellung, dass <strong>die</strong> <strong>An</strong>forderungen nicht oder nur teilweise erfüllt werden,<br />
nach beantragter Änderung der Beurteilungsgruppe,<br />
bei berechtigten Beschwerden Dritter,<br />
auf besonderen Wunsch des Unternehmens oder<br />
bei Änderungen von Unternehmensdaten<br />
zusätzliche Firmenbesuche oder auch <strong>Bau</strong>stellenüberprüfungen eingeleitet werden.<br />
Die Auswahl der für <strong>die</strong> Überprüfungen vorgesehen <strong>Bau</strong>stellen erfolgt durch <strong>die</strong> <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. in<br />
Abstimmung mit dem Prüfingenieur aus den gemeldeten Kanalbaumaßnahmen.<br />
<strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V.<br />
Kronenstraße 55-58,10117 Berlin,<br />
Tel. 030-20314-133<br />
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0305_613_110914
Richtlinie zur<br />
Nutzung des Zeichens „Fremdüberwachter Kanalbau“<br />
(Stand 03/2010)<br />
Diese Richtlinie gilt unmittelbar im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für <strong>die</strong><br />
Fremdüberwachung Kanalbau in der jeweils neuesten Fassung.<br />
Das Zeichen darf nur in der dargestellten Form verwendet werden (Originalfarbe HKS 42N). Veränderungen<br />
z.B. in Schriftbild, Farbgestaltung und Inhalt sind unzulässig. Dies gilt nicht zur <strong>An</strong>passung an <strong>die</strong> Größe von<br />
Begleitschriftbildern. Das Zeichen darf nur mit der Registriernummer und der <strong>An</strong>gabe der jeweiligen<br />
Beurteilungsgruppe verwendet werden.<br />
Sofern sich der Inhaber des Zeichens über <strong>die</strong> Zulässigkeit der von ihm beabsichtigten Verwendung nicht<br />
sicher ist, verpflichtet er sich, bei der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. vorsorglich das Einverständnis zu der vorgesehenen<br />
Verwendung einzuholen.<br />
Das Zeichen darf weder an Dritte, noch an Rechtsnachfolger übertragen werden, noch Gegenstand einer<br />
Abtretungserklärung, einer Veräußerung oder sonstiger erzwungener rechtlicher Maßnahmen sein.<br />
Ändert sich der Geltungsbereich der Fremdüberwachung, ist der Inhaber des Zeichens verpflichtet, alle<br />
Werbematerialien innerhalb eines mit der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. abgestimmten angemessenen Zeitraums<br />
entsprechend anzupassen.<br />
Das Zeichen der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. darf nicht im Zusammenhang mit Aussagen verwendet werden, <strong>die</strong><br />
über den Geltungsbereich „Fremdüberwachung Kanalbau“ hinausgehen. Das <strong>An</strong>bringen auf Produkten ist<br />
untersagt.<br />
Inhaber des Zeichens können für <strong>die</strong> vorgenannten Nutzungen nur <strong>die</strong> bei der Geschäftsstelle der<br />
<strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. erhältlichen Repro-Vorlagen zu Gestaltungszwecken verwenden. Eine Repro-Vorlage<br />
des Zeichens wird dem Inhaber zusammen mit der Verleihungsurkunde zur Verfügung gestellt.<br />
Endet <strong>die</strong> Gültigkeit z.B. durch Kündigung, durch Aussetzung, Entzug oder Ablauf der in der<br />
Verleihungsurkunde angegebenen Gültigkeitsdauer, ist eine weitere Nutzung des Zeichens unzulässig. Die<br />
Weiterverwendung des Zeichens im Rahmen von vorhandenen Werbematerialien, Firmenschriften,<br />
Vordrucken usw., <strong>die</strong> während der Gültigkeitsdauer produziert wurden, ist ausnahmsweise in begründeten<br />
Fällen nach vorheriger schriftlicher Absprache mit der Geschäftsstelle für einen im Einzelfall festzulegenden<br />
Zeitraum erlaubt.<br />
0305_612_100331<br />
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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
Fremdüberwachung Kanalbau<br />
(Stand 03/ 2010)<br />
1. Vorbemerkung<br />
Diese Bedingungen gelten für <strong>die</strong> zwischen der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e. V. und ihren Kunden geschlossenen<br />
Verträgen soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben<br />
ist.<br />
Gegenstand des Vertrages zwischen der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. und dem Kunden ist nicht ein bestimmter<br />
wirtschaftlicher Erfolg, sondern <strong>die</strong> Erstprüfung, Fremdüberwachung und <strong>die</strong> Vergabe des nachfolgend<br />
dargestellten Zeichens „Fremdüberwachter Kanalbau“.<br />
Grundlage des Vertrages sind <strong>die</strong> jeweils aktuellen Güte- und Prüfbestimmungen sowie <strong>die</strong>se Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen. Die fachliche Kontrolle über <strong>die</strong> Tätigkeiten der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. im Bereich der<br />
Fremdüberwachung Kanalbau obliegt einem neutralen und unabhängigen Beirat. Festlegungen <strong>die</strong>ses<br />
Beirates sind seitens der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. zu beachten und damit auch Vertragsgrundlage.<br />
2. Allgemeines<br />
Die Fremdüberwachung sowie <strong>die</strong> Vergabe des Zeichens erfolgt nach festgelegten, mit dem Beirat abgestimmten<br />
Verfahren in Übereinstimmung mit den einschlägigen Regelungen. Näheres ist innerhalb der<br />
Güte- und Prüfbestimmungen geregelt. Die internen Abläufe ergeben sich aus dem QM-Handbuch der<br />
<strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V., das Kunden auf Wunsch in der Geschäftsstelle der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. einsehen<br />
können.<br />
3. Zeichenvergabe und -nutzung<br />
Das Zeichen wird durch <strong>die</strong> <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. mit Übergabe einer Verleihungsurkunde vergeben. Es gilt<br />
nur für das überprüfte Unternehmen und ist nicht auf Dritte übertragbar.<br />
Das fremdüberwachte Unternehmen ist berechtigt, <strong>die</strong> Verleihungsurkunde und das Zeichen „Fremdüberwachter<br />
Kanalbau“ für geschäftliche Zwecke z.B. in <strong>An</strong>geboten, in der Werbung, im Schriftverkehr usw. zu<br />
nutzen. Bei Verwendung ist <strong>die</strong> „Richtlinie zur Nutzung des Zeichens Fremdüberwachung Kanalbau“ in der<br />
jeweils neuesten Fassung zugrunde zu legen. Die Verwendung der Verleihungsurkunde bzw. des Zeichens<br />
wird bei den Überwachungen überprüft.<br />
Die Qualität einzelner Produkte oder Leistungen wird nicht bestätigt. Die mit dem Geltungsbereich<br />
verbundene Wirkung des Zeichens und damit im Zusammenhang stehende Rechte des Kunden erlangen erst<br />
mit Übergabe der Verleihungsurkunde ihre Gültigkeit.<br />
Die <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. ist berechtigt, das Unternehmen nach Übergabe der Verleihungsurkunde in <strong>die</strong><br />
stets zu aktualisierende und öffentlich zugängliche Liste der fremdüberwachten Unternehmen aufzunehmen.<br />
Das Zeichen darf nicht mehr verwendet werden,<br />
nach Beendigung der Fremdüberwachung,<br />
bei Nichterfüllung der Bedingungen und Fristen sowie<br />
bei nicht abgestellten Mängeln, <strong>die</strong> im Rahmen von Überprüfungen festgestellt wurden.<br />
<strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V.<br />
Kronenstrasse 55-58,10117 Berlin, Tel. 030-20314-133<br />
0305_611_100324<br />
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AGB Fremdüberwachung Kanalbau<br />
Das Zeichen wird vorzeitig entzogen, wenn<br />
der Kunde den Firmenbesuch oder <strong>die</strong> <strong>Bau</strong>stellenüberprüfung nicht ermöglicht,<br />
das Zeichen missbräuchlich verwendet wurde,<br />
Zahlungsrückstand gegenüber der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. besteht ,<br />
Verstöße bei der Eigenüberwachung oder bei der Meldung der <strong>Bau</strong>stellen vorliegen oder<br />
sonstige Voraussetzungen für <strong>die</strong> Nutzung des Zeichens nicht mehr gegeben sind.<br />
4. Fremdüberwachung<br />
Die Fremdüberwachung erfolgt für <strong>die</strong> Dauer von zwei Jahren gerechnet vom Tag der Ausstellung der<br />
Verleihungsurkunde. Die Fremdüberwachung wird nach Ablauf erneut für <strong>die</strong> Dauer von zwei weiteren Jahren<br />
fortgesetzt, wenn nicht einer der Vertragspartner den Vertrag drei Monate vor Ablauf kündigt.<br />
5. Änderungen der Güte- und Prüfbestimmungen<br />
Durch den Beirat verabschiedete Änderungen der Güte- und Prüfbestimmungen werden dem Kunden<br />
frühzeitig unter <strong>An</strong>gabe des Zeitpunktes des Inkrafttretens mitgeteilt. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, in<br />
<strong>die</strong>sem Fall den Vertrag vorzeitig zu kündigen oder bei Fortdauer der Zeichennutzung entsprechende<br />
Korrekturmaßnahmen durchzuführen und <strong>die</strong>se ggf. im Rahmen einer gesonderten Überwachung überprüfen<br />
zu lassen.<br />
6. Kosten des Verfahrens<br />
Die von der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. erbrachten Leistungen werden, soweit nicht vertraglich anders vereinbart,<br />
auf Grundlage der jeweils gültigen Gebührenordnung abgerechnet.<br />
Zahlungen sind spätestens bis zum zehnten Werktag nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Die <strong>Zertifizierung</strong><br />
<strong>Bau</strong> e.V. ist berechtigt, bis zum Ausgleich der Rechnung <strong>die</strong> Übergabe von Prüfberichten oder Verleihungsurkunden<br />
zu verweigern. Erfolgt trotz Erinnerung und Mahnung nach Fälligkeit keine Zahlung, ist <strong>die</strong><br />
<strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Bereits erbrachte Leistungen sind<br />
ungeachtet der Kündigung zu bezahlen.<br />
7. Einspruchsverfahren<br />
Der Kunde hat das Recht, gegen Entscheidungen der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e. V. innerhalb von vier Wochen nach<br />
Vorliegen der Entscheidung Einspruch einzulegen. Soweit nicht unmittelbar eine Klärung des Einspruches<br />
durch <strong>die</strong> Geschäftsführung der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. herbeigeführt werden kann, wird der Einspruch einem<br />
eigens zu <strong>die</strong>sem Zweck gebildeten Schiedsausschuss zugeleitet, der aus einem Vorsitzenden und zwei<br />
Beisitzern besteht, nach mündlicher Verhandlung über das Einspruchsverfahren berät und entscheidet. Die<br />
Besetzung des Schiedsausschusses erfolgt durch den Vorsitzenden des Beirats.<br />
Zwischen dem Eingang des Einspruches und der Einberufung zur Verhandlung dürfen nicht mehr als vier<br />
Kalenderwochen verstreichen. Innerhalb von vier Wochen nach Durchführung der Verhandlung wird <strong>die</strong><br />
schriftlich begründete Entscheidung dem Kunden mitgeteilt. Die beteiligten Parteien haben das Recht, vor<br />
Verhandlungsbeginn eine Rüge betreffend der Besetzung des Schiedsausschusses innerhalb von sieben<br />
Tagen zu erheben. Im Rahmen der Verhandlung können zur Darlegung des Einspruches Beweisanträge<br />
gestellt und ggf. vom Schiedsausschuss berücksichtigt werden.<br />
Entscheidungen des Schiedsausschusses beenden das Einspruchsverfahren mit verbindlicher Wirkung.<br />
8. Vertraulichkeit<br />
Die <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. ist verpflichtet , alle Informationen, <strong>die</strong> im Zusammenhang mit der Tätigkeit bei den<br />
Unternehmen bekannt werden, vertraulich zu behandeln, gleichwohl ob es sich dabei um firmenspezifische<br />
Erkenntnisse der Unternehmen selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, das<br />
Unternehmen entbindet sie von <strong>die</strong>ser Schweigepflicht. Weiterhin dürfen Informationen über das<br />
Unternehmen ohne dessen schriftliches Einverständnis Dritten nicht offen gelegt werden. Hiervon<br />
ausgenommen ist <strong>die</strong> Offenlegung an Behörden zu denen <strong>die</strong> <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. rechtlich verpflichtet ist.<br />
<strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V.<br />
Kronenstrasse 55-58,10117 Berlin,<br />
Tel. 030-20314-133<br />
Seite 2 von 3<br />
0305_611_100324
AGB Fremdüberwachung Kanalbau<br />
Berichte und sonstige Informationen werden seitens der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. Dritten nicht zugänglich<br />
gemacht und nur für <strong>die</strong> Bewertung der Sachverhalte im Rahmen der Fremdüberwachung verwandt.<br />
Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass alle ihm von der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. überlassenen Unterlagen<br />
Eigentum der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. bleiben und verpflichtet sich, <strong>die</strong>se weder zu kopieren, noch für andere<br />
Zwecke auszuwerten. Der Kunde ist verpflichtet, gegenüber Dritten alles zu unterlassen, was dem Ruf der<br />
<strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. schaden kann, deren Tätigkeit als unangemessen und nicht autorisiert charakterisieren<br />
könnte und/oder das <strong>Zertifizierung</strong>ssystem in Misskredit bringen und das öffentliche Vertrauen in <strong>die</strong><br />
Fremdüberwachung Kanalbau gefährden kann.<br />
Die Bedingungen zur Regelung der Vertraulichkeit gelten grundsätzlich auch für <strong>die</strong> Zeit nach Beendigung des<br />
Vertragsverhältnisses.<br />
9. Weitere Pflichten der Vertragspartner<br />
9.1 Pflichten der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V.<br />
Die <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. ist verpflichtet, Aufzeichnungen zur Fremdüberwachung für <strong>die</strong> Dauer von fünf<br />
Jahren aufzubewahren.<br />
Die <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. ist verpflichtet, nur Prüfingenieure mit entsprechender fachlicher Qualifikation,<br />
mehrjähriger Erfahrung, charakterlicher Eignung und nach <strong>An</strong>erkennung durch den Beirat einzusetzen und auf<br />
<strong>die</strong>se einzuwirken, damit <strong>die</strong> Durchführung der Überwachungen möglichst keine Störung des Betriebsablaufes<br />
mit sich bringt.<br />
Im Rahmen der Abstimmung über <strong>die</strong> zum Einsatz kommenden Prüfingenieure ist <strong>die</strong> <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V.<br />
weiterhin verpflichtet, im Falle einer begründeten Ablehnung durch den Kunden einen neuen Vorschlag zu<br />
unterbreiten. Dies gilt auch für den Fall, dass der Prüfingenieur unmittelbar vor oder während der<br />
Überwachung aus Gründen, <strong>die</strong> er selbst nicht zu vertreten hat, ausfällt.<br />
9.2 Pflichten des Kunden<br />
Der Kunde hat für <strong>die</strong> Bereitstellung eines kompetenten Entscheidungsträgers im Rahmen der<br />
Überwachungen zu sorgen, der bei der Vorbereitung und Durchführung der Überprüfung verfügbar ist.<br />
Der Kunde hat darüber hinaus durch geeignete organisatorische Maßnahmen den reibungslosen Ablauf<br />
sicherzustellen und ist verpflichtet, über alle Belange wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen. Dokumente,<br />
Daten und Aufzeichnungen müssen zugänglich sein. Die jeweils verantwortlichen Mitarbeiter müssen<br />
verfügbar und vorbereitet sein.<br />
Grundsätzlich gilt <strong>die</strong> deutsche Sprache als vereinbart. Dies bezieht sich auch auf <strong>die</strong> Vorlage von<br />
Dokumenten, <strong>die</strong> Durchführung der Fremdüberwachung sowie <strong>die</strong> Erstellung von Prüfberichten. Kosten für<br />
ggf. erforderliche Übersetzungs- und Dolmetscher<strong>die</strong>nste gehen zu Lasten des Kunden.<br />
10. Sonstiges<br />
Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bedingungen gilt an deren Stelle <strong>die</strong><br />
gesetzliche Regelung als vereinbart. Die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleibt unberührt. Änderungen<br />
und Ergänzungen <strong>die</strong>ser Bedingungen bedürfen der Schriftform.<br />
Die <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. haftet gegenüber Kunden oder Dritten nur, soweit das Gesetz eine zwingende<br />
Haftung im Falle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit vorschreibt. Weitergehende <strong>An</strong>sprüche sind<br />
ausgeschlossen.<br />
Gerichtsstand ist Sitz der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V., Berlin.<br />
<strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V.<br />
Kronenstrasse 55-58,10117 Berlin,<br />
Tel. 030-20314-133<br />
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0305_611_100324
Gebührenordnung Fremdüberwachung Kanalbau<br />
(Stand 23.03.2010)<br />
neue Mitgliedsbetriebe<br />
<strong>Bau</strong>gewerblicher und<br />
<strong>Bau</strong>industrieller Verbände<br />
alle anderen<br />
Unternehmen<br />
Firmenbesuch 785,- Euro 870,- Euro<br />
<strong>Bau</strong>stellenprüfung 705,- Euro 780,- Euro<br />
Schriftliche Abfrage 105,- Euro 120,- Euro<br />
Neuausstellung der Urkunde aufgrund<br />
Änderung der Unternehmensdaten<br />
100,- Euro 150,- Euro<br />
Reisekosten sowie Auftrags- und Registriergebühr sind in den genannten Pauschalen<br />
enthalten.<br />
Die zum Zeitpunkt der Rechnungslegung gültige Mehrwertsteuer ist zuzurechnen.<br />
Nicht enthalten sind Kosten für zusätzliche Dienstleistungen wie Lieferung von Aufklebern usw., zu<br />
denen wir Ihnen gerne unsere aktuelle Preisliste zur Verfügung stellen.<br />
<strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V.<br />
Kronenstraße 55-58,10117 Berlin, Tel. 030-20314-133<br />
0305_614_100324