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An die Mitglieder, - Zertifizierung Bau

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<strong>An</strong>tragsunterlagen<br />

Fremdüberwachung Kanalbau<br />

<strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V.<br />

Kronenstrasse 55-58<br />

D-10117 Berlin-Mitte<br />

Tel. 030 20314 - 121<br />

Fax. 030 20314 - 160<br />

.<br />

E-Mail: info@zert-bau.de<br />

Inhalt:<br />

- Beauftragung<br />

- Güte- und Prüfbestimmungen<br />

- Richtlinie zur Nutzung des Zeichens<br />

- Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

- Gebührenordnung<br />

.<br />

Ausführliche Erläuterungen und Hinweise erhalten Sie unter<br />

Tel. 030 / 20314 - 133<br />

0305.610-110914 antrag<br />

Stand:14.09.2011


Beauftragung Fremdüberwachung Kanalbau<br />

<strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V.<br />

Geschäftsbereich Tiefbau<br />

Kronenstraße 55-58<br />

10117 Berlin Telefax: 030/20314131<br />

Firmenname/<strong>An</strong>schrift: ………………………………………………………………………………..<br />

…………………………………………………………………………………..<br />

…………………………………………………………………………………..<br />

<strong>An</strong>sprechpartner:<br />

…………………………………………………………………………………..<br />

Telefon-Nr.: ………………………….. Fax-Nr.: ……………………………<br />

Email:<br />

…………………………………………………………………………………..<br />

Internet:<br />

…………………………………………………………………………………..<br />

Beantragte Beurteilungsgruppen (bitte zutreffendes ankreuzen):<br />

KOB<br />

KS<br />

KVU<br />

KVB<br />

Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen in offener <strong>Bau</strong>weise aller Werkstoffe<br />

und Nennweiten ohne Beschränkung auf bestimmte Tiefenlagen mit den dazugehörigen<br />

Schächten und <strong>Bau</strong>werken.<br />

Auf Referenzen ausgeführter Nennweiten und Tiefenlagen wird innerhalb der Verleihungsurkunde wie folgt hingewiesen:<br />

≤ DN 250, <strong>Bau</strong>grubensohle bis 3,0 m (entspricht Gruppe AK3*)<br />

≤ DN 1200, <strong>Bau</strong>grubensohle bis 5,0 m (entspricht Gruppe AK2*)<br />

alle Nennweiten, auch Tiefenlagen größer 5,0 m (entspricht Gruppe AK1*).<br />

Grabenlose Sanierung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten<br />

mit den dazugehörigen Schächten und <strong>Bau</strong>werken (entspricht Gruppe S*).<br />

Die jeweiligen Sanierungsverfahren werden innerhalb der Verleihungsurkunde und des Zeichens genannt.<br />

Grabenloser unbemannter Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen mit steuerbaren<br />

Verfahren.<br />

Auf Referenzen ausgeführter Vortriebsverfahren wird innerhalb der Verleihungsurkunde wie folgt hingewiesen:<br />

≤ DN 150, steuerbare Verfahren (entspricht Gruppe VP*)<br />

steuerbare Verfahren im Mikrotunnelbau mit Schnecken- und Spülförderung (entspricht Gruppe VM*)<br />

steuerbare Schilde und Stützung der Ortsbrust durch Flüssigkeit mit Druckluft oder Erddruck (entspricht Gruppe<br />

VMD*)<br />

Grabenloser bemannter Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen mit steuerbaren<br />

Verfahren.<br />

Auf Referenzen ausgeführter Vortriebsverfahren wird innerhalb der Verleihungsurkunde wie folgt hingewiesen:<br />

geschlossene steuerbare Schilde ohne Druckluft oder bergmännische <strong>Bau</strong>weise (entspricht Gruppe VO*)<br />

offene steuerbare Schilde unter Druckluft (entspricht Gruppe VOD*)<br />

*) RAL-GZ 961<br />

<strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V.<br />

Kronenstraße 55-58,10117 Berlin, Tel. 030-20314-133<br />

0305_610-110914_antrag<br />

Stand: 14.09.2011<br />

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Beauftragung Fremdüberwachung Kanalbau<br />

Mitglied im baugewerblichen oder bauindustriellen Verband:<br />

………………………………………………………………………………………………………………<br />

Gütezeichen bereits erteilt durch:<br />

Landesverband Bayrischer <strong>Bau</strong>innungen: ja nein<br />

<strong>Bau</strong>wirtschaft Baden-Württemberg e.V.: ja nein<br />

Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung<br />

von Abwasserleitungen und -kanälen e.V. ja nein<br />

Geplanter Beginn der Fremdüberwachung durch <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V.:<br />

………………………..<br />

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand 03/2010), <strong>die</strong> Richtlinie zur Nutzung des Zeichens<br />

(Stand 03/2010) und <strong>die</strong> Güte- und Prüfbestimmungen (Stand 09/2011) der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V.<br />

sind Grundlage der Fremdüberwachung.<br />

Daten und Informationen, <strong>die</strong> der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. zugänglich gemacht werden, werden in einer<br />

Datenverarbeitungsanlage gespeichert bzw. in Akten abgelegt. Einzelheiten über Verfahren und Abläufe<br />

der eigentlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens werden nicht gespeichert bzw. registriert.<br />

Die <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. führt ein öffentlich zugängliches Verzeichnis der von ihr vergebenen Zertifikate<br />

bzw. Zeichen und deren Inhalt. Mit der Beauftragung wird <strong>die</strong> Zustimmung zur Aufnahme in <strong>die</strong>ses<br />

Verzeichnis erklärt.<br />

................................................... ……….…….……..……….....................................................<br />

Ort und Datum<br />

Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift<br />

durch <strong>die</strong> <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. auszufüllen:<br />

<strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V.<br />

Kronenstraße 55-58,10117 Berlin, Tel. 030-20314-133<br />

0305_610-110914_antrag<br />

Stand: 14.09.2011<br />

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Güte- und Prüfbestimmungen Fremdüberwachung Kanalbau<br />

(Stand 09/2011)<br />

1. Geltungsbereich<br />

Diese Güte- und Prüfbestimmungen gelten für <strong>die</strong> Durchführung der Erstprüfung zur Vergabe des Zeichens<br />

„Fremdüberwachter Kanalbau“ bei der Herstellung, Instandsetzung, Erneuerung sowie Prüfung von<br />

Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe, Nennweiten und Tiefenlagen sowie <strong>die</strong> Fremdüberwachung.<br />

Die Fremdüberwachung ersetzt nicht <strong>die</strong> Kontrollprüfungen durch den Auftraggeber im Rahmen des <strong>Bau</strong>vertrags<br />

und ist keine <strong>Bau</strong>überwachung.<br />

2. Beurteilungsgruppen<br />

Beurteilungsgruppe KOB<br />

Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen in offener <strong>Bau</strong>weise aller Werkstoffe und<br />

Nennweiten ohne Beschränkung auf bestimmte Tiefenlagen mit den dazugehörigen Schächten und<br />

<strong>Bau</strong>werken.<br />

Auf Referenzen ausgeführter Nennweiten und Tiefenlagen wird innerhalb der Verleihungsurkunde und des<br />

Zeichens wie folgt hingewiesen:<br />

≤ DN 250, <strong>Bau</strong>grubensohle bis 3,0 m (entspricht Gruppe AK3 *),<br />

≤ DN 1200, <strong>Bau</strong>grubensohle bis 5,0 m (entspricht Gruppe AK2 *),<br />

alle Nennweiten auch Tiefenlagen größer 5,0 m (entspricht Gruppe AK1 *).<br />

Beurteilungsgruppe KS<br />

Grabenlose Sanierung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten mit den<br />

dazugehörigen Schächten und <strong>Bau</strong>werken (entspricht Gruppe S*).<br />

Das jeweilige Sanierungsverfahren wird innerhalb der Verleihungsurkunde und des Zeichens genannt.<br />

Beurteilungsgruppe KVU<br />

Grabenloser unbemannter Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen mit steuerbaren<br />

Verfahren. Auf Referenzen ausgeführter Vortriebsverfahren wird innerhalb der Verleihungsurkunde und<br />

des Zeichens wie folgt hingewiesen:<br />

≤ DN 150, steuerbare Verfahren (entspricht Gruppen VP*),<br />

steuerbare Verfahren im Mikrotunnelbau mit Schnecken- u. Spülförderung (entspricht Gruppen VM*),<br />

steuerbare Schilde und Stützung der Ortsbrust durch Flüssigkeit mit Druckluft oder Erddruck (entspricht<br />

Gruppen VMD*).<br />

Beurteilungsgruppe KVB<br />

Grabenloser bemannter Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen mit steuerbaren<br />

Verfahren. Auf Referenzen ausgeführter Vortriebsverfahren wird innerhalb der Verleihungsurkunde und<br />

des Zeichens wie folgt hingewiesen:<br />

geschlossene steuerbare Schilde ohne Druckluft oder bergmännische <strong>Bau</strong>weise (entspricht Gruppe VO*),<br />

offene steuerbare Schilde unter Druckluft (entspricht Gruppe VOD*).<br />

3. <strong>An</strong>forderungen<br />

3.1 generelle <strong>An</strong>forderungen<br />

Das Unternehmen muss seine Zuverlässigkeit, besondere Erfahrungen bei <strong>Bau</strong>maßnahmen der jeweiligen<br />

Beurteilungsgruppen und entsprechend ausgebildetes Fachpersonal darlegen.<br />

Dies erfolgt durch Vorlage von<br />

Nachweisen der besonderen Erfahrungen des Unternehmens,<br />

Belegen über entsprechende Tätigkeiten,<br />

Nachweisen der Zuverlässigkeit des Unternehmens,<br />

eines Organisationsmanagements,<br />

Nachweisen der Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals sowie<br />

entsprechenden Referenzen (z.B. Abnahmeprotokolle).<br />

Das Fachpersonal ist durch anerkannte Fortbildungsmaßnahmen regelmäßig zu schulen.<br />

(<strong>An</strong>merkung: Eine Liste der durch den Beirat zur Fremdüberwachung Kanalbau der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. anerkannten<br />

Maßnahmen wird auf <strong>An</strong>frage zur Verfügung gestellt oder kann unter www.zert-bau.de abgerufen werden).<br />

*) RAL-GZ 961<br />

<strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V.<br />

Kronenstraße 55-58,10117 Berlin, Tel. 030-20314-133<br />

0305_613_110914<br />

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Güte- und Prüfbestimmungen Fremdüberwachung Kanalbau<br />

Durchgeführte Fortbildungsmaßnahmen sind zu dokumentieren.<br />

Jede <strong>Bau</strong>stelle muss von einem verantwortlichen Ingenieur, Bachelor of Engineering, Master of Engineering oder<br />

einer Person mit als gleichwertig anzuerkennendem Qualifikationsnachweis aus EU-Ländern, einem<br />

Handwerksmeister, wenn entsprechende Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten in der Meisterverordnung<br />

enthalten sind (Verordnung über das Berufsbild und über <strong>die</strong> Prüfungsanforderungen im praktischen und<br />

fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung) oder einem <strong>Bau</strong>techniker mit einschlägiger 3- (AK 2 und AK 3) bzw. 5-<br />

jähriger Tätigkeit (AK 1) im Kanal- oder Rohrleitungsbau geführt werden.<br />

Auf <strong>Bau</strong>stellen sind mindestens 3 Personen, darunter ein Werkpolier und ein Kanalbauer einzusetzen. Bei<br />

<strong>Bau</strong>vorhaben geringeren Umfangs ist ein Vorarbeiter anstelle des Werkpoliers zulässig. Je nach Art, Größe und<br />

Ausdehnung der <strong>Bau</strong>maßnahme ist <strong>die</strong> Zahl des Fachpersonals entsprechend zu erhöhen.<br />

Werden Nachunternehmer eingesetzt und führen <strong>die</strong>se Arbeiten aus, <strong>die</strong> den jeweiligen Beurteilungsgruppen<br />

unmittelbar zuzurechnen sind, ist nachzuweisen, dass <strong>die</strong> Nachunternehmer den für <strong>die</strong> jeweiligen Arbeiten<br />

zutreffenden <strong>An</strong>forderungen <strong>die</strong>ser Güte- und Prüfbestimmungen entsprechen.<br />

Je nach durchzuführenden Arbeiten sind folgende Geräte und Einrichtungen der Beurteilungsgruppe<br />

entsprechend vorzuhalten:<br />

<strong>Bau</strong>geräte für Aushub, Verbau, Verlegung und Verdichtung entsprechend den jeweiligen Durchmessern<br />

der zu verlegenden Rohre; im übrigen gemäß DIN 4124 sowie ATV-DVWK A 139,<br />

Pumpen für Wasserhaltung und Abflussleitungen für Grundwasserabsenkungen mit erforderlichen<br />

Notstrom-Aggregaten,<br />

Absperrmaterial zur <strong>Bau</strong>stellensicherung und Verkehrsführung,<br />

Mess- und Prüfgeräte für <strong>die</strong> Lage und Dichtigkeit der Rohrleitungen,<br />

Bearbeitungsgeräte für Rohranschlüsse und Formstücke entsprechend den Vorschriften der<br />

Rohrhersteller,<br />

Prüfgeräte für <strong>die</strong> Nachweise nach DIN-EN 1610 und ATV-DVWK 139,<br />

Geräte für <strong>die</strong> Sicherheit nach UVV bzw. GUV sowie<br />

Büro und Betriebshof einschließlich des erforderlichen Personals.<br />

3.2 zusätzliche <strong>An</strong>forderungen für <strong>die</strong> Gruppen KVU, KVB und KS<br />

3.2.1 personelle <strong>An</strong>forderungen<br />

Zusätzliche Voraussetzung für <strong>die</strong> Vergabe des Zeichens „Fremdüberwachter Kanalbau“ ist<br />

für <strong>die</strong> Beurteilungsgruppe KS das Vorhandensein eines Verantwortlichen mit erfolgreicher fünfjähriger<br />

Berufserfahrung in der Praxis im Kanal- und Rohrleitungsbau, sowie mit Fachwissen über das jeweils<br />

anzuwendende Sanierungsverfahren bzw.<br />

für <strong>die</strong> Beurteilungsgruppen KVU und KVB das Vorhandensein eines Verantwortlichen mit erfolgreicher<br />

dreijähriger Berufserfahrung im grabenlosen Kanalbau.<br />

Auf <strong>Bau</strong>stellen der Beurteilungsgruppe KVB und KVU ist mindestens ein Kanalbauer sowie ein für das<br />

eingesetzte Gerät und Verfahren ausgebildeter Mitarbeiter mit personengebundenen Referenzen einzusetzen.<br />

Auf <strong>Bau</strong>stellen der Beurteilungsgruppe KS ist mindestens ein Vorarbeiter mit mindestens dreijähriger praktischer<br />

Berufserfahrung im Kanal- oder Rohrleitungsbau sowie ein für das jeweils anzuwendende Sanierungsverfahren<br />

ausgebildeter Mitarbeiter mit personengebundenen Referenzen einzusetzen.<br />

3.2.2 gerätetechnische <strong>An</strong>forderungen<br />

Zusätzlich zu den unter Abschnitt 3.1 genannten Geräten und Einrichtungen sind für <strong>die</strong> Beurteilungsgruppe KS<br />

Einrichtungen entsprechend den Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung, der UVV und den<br />

Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen <strong>An</strong>lagen,<br />

Spezialgeräte zur Durchführung des jeweiligen Sanierungsverfahrens und<br />

automatische Aufzeichnungsgeräte u.a. für Temperatur und Luftfeuchtigkeit innerhalb und außerhalb von<br />

Schächten<br />

vorzuhalten.<br />

<strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V.<br />

Kronenstraße 55-58,10117 Berlin,<br />

Tel. 030-20314-133<br />

0305_613_110914<br />

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Güte- und Prüfbestimmungen Fremdüberwachung Kanalbau<br />

Zusätzlich zu den unter Abschnitt 3.1 genannten Geräten und Einrichtungen sind für <strong>die</strong> Beurteilungsgruppe KVU<br />

und KVB<br />

Einrichtungen entsprechend den Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung der UVV und den Sicherheitsregeln<br />

für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen <strong>An</strong>lagen,<br />

Geräte und Einrichtungen für Rohrvortrieb gemäß DWA-A 125,<br />

steuerbare Rohrvortriebsanlage bzw. gleichwertige Ausstattung für bergmännische <strong>Bau</strong>weise und<br />

Mess- und Aufzeichnungsgeräte für <strong>die</strong> geforderten Vortriebsparameter nach DWA–A 125 bzw. gleichwertige<br />

Messgeräte für <strong>die</strong> bergmännische <strong>Bau</strong>weise.<br />

vorzuhalten.<br />

4. Überwachung<br />

Die Gütesicherung erfolgt über <strong>die</strong> Eigenüberwachungsprüfung des Unternehmens, sowie <strong>die</strong> Fremdüberwachung<br />

durch Prüfingenieure der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V..<br />

4.1 Eigenüberwachung<br />

Das Unternehmen ist verpflichtet, <strong>die</strong> den jeweiligen Beurteilungsgruppen zugeordneten <strong>An</strong>forderungen im<br />

Rahmen einer Eigenüberwachung zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen (z.B. Prüf- und<br />

Messprotokolle, Abnahmebescheinigungen usw.) müssen eindeutig, nachvollziehbar und übersichtlich geordnet<br />

abgelegt sein. Enthalten <strong>die</strong> Vertragsbedingungen zusätzliche <strong>An</strong>forderungen hinsichtlich des Umfangs der<br />

Eigenüberwachung sind <strong>die</strong>se einzuhalten.<br />

Hinweise zu Inhalt und Struktur ordnungsgemäß dokumentierter Eigenüberwachungsprüfungen enthält der „Leitfaden<br />

zur Eigenüberwachung“ der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. in der jeweils gültigen Fassung.<br />

Die Aufzeichnungen sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren.<br />

Die ordnungsgemäße Durchführung der Eigenüberwachung wird seitens der Prüfingenieure im Verlauf der<br />

Fremdüberwachung begutachtet.<br />

4.2 Fremdüberwachung<br />

Alle Kanalbaumaßnahmen bei denen seitens des Auftraggebers eine Fremdüberwachung gefordert wird, sind der<br />

<strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. nach Erhalt des Auftrages unter <strong>An</strong>gabe der jeweils zutreffenden Beurteilungsgruppe, der<br />

vorgesehenen <strong>Bau</strong>zeit (<strong>Bau</strong>beginn und <strong>Bau</strong>ende) sowie der <strong>Bau</strong>stellenanschrift schriftlich zu melden.<br />

<strong>Bau</strong>maßnahmen, <strong>die</strong> weniger als 15 Arbeitstage andauern, können in einer Sammelmeldung vierteljährlich<br />

angezeigt werden.<br />

Der Umfang der Fremdüberwachung ergibt sich wie folgt:<br />

Nach Beantragung bzw. Ablauf der Dauer der Fremdüberwachung (2 Jahre):<br />

schriftliche Abfrage zur Erfüllung der <strong>An</strong>forderungen,<br />

Erstprüfung durch Firmenbesuch (Büro und Betriebshof),<br />

nach Verleihung des Zeichens:<br />

jährlich mindestens zwei <strong>Bau</strong>stellenüberprüfungen (Beurteilungsgruppe KS: eine),<br />

jährlich schriftliche Abfrage zur Erfüllung der <strong>An</strong>forderungen bzw. jährlicher Firmenbesuch (Büro und<br />

Betriebshof) bei Beurteilungsgruppe KS.<br />

Unabhängig von den planmäßigen Überwachungsmaßnahmen können<br />

im Falle der Feststellung, dass <strong>die</strong> <strong>An</strong>forderungen nicht oder nur teilweise erfüllt werden,<br />

nach beantragter Änderung der Beurteilungsgruppe,<br />

bei berechtigten Beschwerden Dritter,<br />

auf besonderen Wunsch des Unternehmens oder<br />

bei Änderungen von Unternehmensdaten<br />

zusätzliche Firmenbesuche oder auch <strong>Bau</strong>stellenüberprüfungen eingeleitet werden.<br />

Die Auswahl der für <strong>die</strong> Überprüfungen vorgesehen <strong>Bau</strong>stellen erfolgt durch <strong>die</strong> <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. in<br />

Abstimmung mit dem Prüfingenieur aus den gemeldeten Kanalbaumaßnahmen.<br />

<strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V.<br />

Kronenstraße 55-58,10117 Berlin,<br />

Tel. 030-20314-133<br />

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0305_613_110914


Richtlinie zur<br />

Nutzung des Zeichens „Fremdüberwachter Kanalbau“<br />

(Stand 03/2010)<br />

Diese Richtlinie gilt unmittelbar im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für <strong>die</strong><br />

Fremdüberwachung Kanalbau in der jeweils neuesten Fassung.<br />

Das Zeichen darf nur in der dargestellten Form verwendet werden (Originalfarbe HKS 42N). Veränderungen<br />

z.B. in Schriftbild, Farbgestaltung und Inhalt sind unzulässig. Dies gilt nicht zur <strong>An</strong>passung an <strong>die</strong> Größe von<br />

Begleitschriftbildern. Das Zeichen darf nur mit der Registriernummer und der <strong>An</strong>gabe der jeweiligen<br />

Beurteilungsgruppe verwendet werden.<br />

Sofern sich der Inhaber des Zeichens über <strong>die</strong> Zulässigkeit der von ihm beabsichtigten Verwendung nicht<br />

sicher ist, verpflichtet er sich, bei der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. vorsorglich das Einverständnis zu der vorgesehenen<br />

Verwendung einzuholen.<br />

Das Zeichen darf weder an Dritte, noch an Rechtsnachfolger übertragen werden, noch Gegenstand einer<br />

Abtretungserklärung, einer Veräußerung oder sonstiger erzwungener rechtlicher Maßnahmen sein.<br />

Ändert sich der Geltungsbereich der Fremdüberwachung, ist der Inhaber des Zeichens verpflichtet, alle<br />

Werbematerialien innerhalb eines mit der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. abgestimmten angemessenen Zeitraums<br />

entsprechend anzupassen.<br />

Das Zeichen der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. darf nicht im Zusammenhang mit Aussagen verwendet werden, <strong>die</strong><br />

über den Geltungsbereich „Fremdüberwachung Kanalbau“ hinausgehen. Das <strong>An</strong>bringen auf Produkten ist<br />

untersagt.<br />

Inhaber des Zeichens können für <strong>die</strong> vorgenannten Nutzungen nur <strong>die</strong> bei der Geschäftsstelle der<br />

<strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. erhältlichen Repro-Vorlagen zu Gestaltungszwecken verwenden. Eine Repro-Vorlage<br />

des Zeichens wird dem Inhaber zusammen mit der Verleihungsurkunde zur Verfügung gestellt.<br />

Endet <strong>die</strong> Gültigkeit z.B. durch Kündigung, durch Aussetzung, Entzug oder Ablauf der in der<br />

Verleihungsurkunde angegebenen Gültigkeitsdauer, ist eine weitere Nutzung des Zeichens unzulässig. Die<br />

Weiterverwendung des Zeichens im Rahmen von vorhandenen Werbematerialien, Firmenschriften,<br />

Vordrucken usw., <strong>die</strong> während der Gültigkeitsdauer produziert wurden, ist ausnahmsweise in begründeten<br />

Fällen nach vorheriger schriftlicher Absprache mit der Geschäftsstelle für einen im Einzelfall festzulegenden<br />

Zeitraum erlaubt.<br />

0305_612_100331<br />

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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

Fremdüberwachung Kanalbau<br />

(Stand 03/ 2010)<br />

1. Vorbemerkung<br />

Diese Bedingungen gelten für <strong>die</strong> zwischen der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e. V. und ihren Kunden geschlossenen<br />

Verträgen soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben<br />

ist.<br />

Gegenstand des Vertrages zwischen der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. und dem Kunden ist nicht ein bestimmter<br />

wirtschaftlicher Erfolg, sondern <strong>die</strong> Erstprüfung, Fremdüberwachung und <strong>die</strong> Vergabe des nachfolgend<br />

dargestellten Zeichens „Fremdüberwachter Kanalbau“.<br />

Grundlage des Vertrages sind <strong>die</strong> jeweils aktuellen Güte- und Prüfbestimmungen sowie <strong>die</strong>se Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen. Die fachliche Kontrolle über <strong>die</strong> Tätigkeiten der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. im Bereich der<br />

Fremdüberwachung Kanalbau obliegt einem neutralen und unabhängigen Beirat. Festlegungen <strong>die</strong>ses<br />

Beirates sind seitens der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. zu beachten und damit auch Vertragsgrundlage.<br />

2. Allgemeines<br />

Die Fremdüberwachung sowie <strong>die</strong> Vergabe des Zeichens erfolgt nach festgelegten, mit dem Beirat abgestimmten<br />

Verfahren in Übereinstimmung mit den einschlägigen Regelungen. Näheres ist innerhalb der<br />

Güte- und Prüfbestimmungen geregelt. Die internen Abläufe ergeben sich aus dem QM-Handbuch der<br />

<strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V., das Kunden auf Wunsch in der Geschäftsstelle der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. einsehen<br />

können.<br />

3. Zeichenvergabe und -nutzung<br />

Das Zeichen wird durch <strong>die</strong> <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. mit Übergabe einer Verleihungsurkunde vergeben. Es gilt<br />

nur für das überprüfte Unternehmen und ist nicht auf Dritte übertragbar.<br />

Das fremdüberwachte Unternehmen ist berechtigt, <strong>die</strong> Verleihungsurkunde und das Zeichen „Fremdüberwachter<br />

Kanalbau“ für geschäftliche Zwecke z.B. in <strong>An</strong>geboten, in der Werbung, im Schriftverkehr usw. zu<br />

nutzen. Bei Verwendung ist <strong>die</strong> „Richtlinie zur Nutzung des Zeichens Fremdüberwachung Kanalbau“ in der<br />

jeweils neuesten Fassung zugrunde zu legen. Die Verwendung der Verleihungsurkunde bzw. des Zeichens<br />

wird bei den Überwachungen überprüft.<br />

Die Qualität einzelner Produkte oder Leistungen wird nicht bestätigt. Die mit dem Geltungsbereich<br />

verbundene Wirkung des Zeichens und damit im Zusammenhang stehende Rechte des Kunden erlangen erst<br />

mit Übergabe der Verleihungsurkunde ihre Gültigkeit.<br />

Die <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. ist berechtigt, das Unternehmen nach Übergabe der Verleihungsurkunde in <strong>die</strong><br />

stets zu aktualisierende und öffentlich zugängliche Liste der fremdüberwachten Unternehmen aufzunehmen.<br />

Das Zeichen darf nicht mehr verwendet werden,<br />

nach Beendigung der Fremdüberwachung,<br />

bei Nichterfüllung der Bedingungen und Fristen sowie<br />

bei nicht abgestellten Mängeln, <strong>die</strong> im Rahmen von Überprüfungen festgestellt wurden.<br />

<strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V.<br />

Kronenstrasse 55-58,10117 Berlin, Tel. 030-20314-133<br />

0305_611_100324<br />

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AGB Fremdüberwachung Kanalbau<br />

Das Zeichen wird vorzeitig entzogen, wenn<br />

der Kunde den Firmenbesuch oder <strong>die</strong> <strong>Bau</strong>stellenüberprüfung nicht ermöglicht,<br />

das Zeichen missbräuchlich verwendet wurde,<br />

Zahlungsrückstand gegenüber der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. besteht ,<br />

Verstöße bei der Eigenüberwachung oder bei der Meldung der <strong>Bau</strong>stellen vorliegen oder<br />

sonstige Voraussetzungen für <strong>die</strong> Nutzung des Zeichens nicht mehr gegeben sind.<br />

4. Fremdüberwachung<br />

Die Fremdüberwachung erfolgt für <strong>die</strong> Dauer von zwei Jahren gerechnet vom Tag der Ausstellung der<br />

Verleihungsurkunde. Die Fremdüberwachung wird nach Ablauf erneut für <strong>die</strong> Dauer von zwei weiteren Jahren<br />

fortgesetzt, wenn nicht einer der Vertragspartner den Vertrag drei Monate vor Ablauf kündigt.<br />

5. Änderungen der Güte- und Prüfbestimmungen<br />

Durch den Beirat verabschiedete Änderungen der Güte- und Prüfbestimmungen werden dem Kunden<br />

frühzeitig unter <strong>An</strong>gabe des Zeitpunktes des Inkrafttretens mitgeteilt. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, in<br />

<strong>die</strong>sem Fall den Vertrag vorzeitig zu kündigen oder bei Fortdauer der Zeichennutzung entsprechende<br />

Korrekturmaßnahmen durchzuführen und <strong>die</strong>se ggf. im Rahmen einer gesonderten Überwachung überprüfen<br />

zu lassen.<br />

6. Kosten des Verfahrens<br />

Die von der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. erbrachten Leistungen werden, soweit nicht vertraglich anders vereinbart,<br />

auf Grundlage der jeweils gültigen Gebührenordnung abgerechnet.<br />

Zahlungen sind spätestens bis zum zehnten Werktag nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Die <strong>Zertifizierung</strong><br />

<strong>Bau</strong> e.V. ist berechtigt, bis zum Ausgleich der Rechnung <strong>die</strong> Übergabe von Prüfberichten oder Verleihungsurkunden<br />

zu verweigern. Erfolgt trotz Erinnerung und Mahnung nach Fälligkeit keine Zahlung, ist <strong>die</strong><br />

<strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Bereits erbrachte Leistungen sind<br />

ungeachtet der Kündigung zu bezahlen.<br />

7. Einspruchsverfahren<br />

Der Kunde hat das Recht, gegen Entscheidungen der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e. V. innerhalb von vier Wochen nach<br />

Vorliegen der Entscheidung Einspruch einzulegen. Soweit nicht unmittelbar eine Klärung des Einspruches<br />

durch <strong>die</strong> Geschäftsführung der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. herbeigeführt werden kann, wird der Einspruch einem<br />

eigens zu <strong>die</strong>sem Zweck gebildeten Schiedsausschuss zugeleitet, der aus einem Vorsitzenden und zwei<br />

Beisitzern besteht, nach mündlicher Verhandlung über das Einspruchsverfahren berät und entscheidet. Die<br />

Besetzung des Schiedsausschusses erfolgt durch den Vorsitzenden des Beirats.<br />

Zwischen dem Eingang des Einspruches und der Einberufung zur Verhandlung dürfen nicht mehr als vier<br />

Kalenderwochen verstreichen. Innerhalb von vier Wochen nach Durchführung der Verhandlung wird <strong>die</strong><br />

schriftlich begründete Entscheidung dem Kunden mitgeteilt. Die beteiligten Parteien haben das Recht, vor<br />

Verhandlungsbeginn eine Rüge betreffend der Besetzung des Schiedsausschusses innerhalb von sieben<br />

Tagen zu erheben. Im Rahmen der Verhandlung können zur Darlegung des Einspruches Beweisanträge<br />

gestellt und ggf. vom Schiedsausschuss berücksichtigt werden.<br />

Entscheidungen des Schiedsausschusses beenden das Einspruchsverfahren mit verbindlicher Wirkung.<br />

8. Vertraulichkeit<br />

Die <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. ist verpflichtet , alle Informationen, <strong>die</strong> im Zusammenhang mit der Tätigkeit bei den<br />

Unternehmen bekannt werden, vertraulich zu behandeln, gleichwohl ob es sich dabei um firmenspezifische<br />

Erkenntnisse der Unternehmen selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, das<br />

Unternehmen entbindet sie von <strong>die</strong>ser Schweigepflicht. Weiterhin dürfen Informationen über das<br />

Unternehmen ohne dessen schriftliches Einverständnis Dritten nicht offen gelegt werden. Hiervon<br />

ausgenommen ist <strong>die</strong> Offenlegung an Behörden zu denen <strong>die</strong> <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. rechtlich verpflichtet ist.<br />

<strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V.<br />

Kronenstrasse 55-58,10117 Berlin,<br />

Tel. 030-20314-133<br />

Seite 2 von 3<br />

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AGB Fremdüberwachung Kanalbau<br />

Berichte und sonstige Informationen werden seitens der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. Dritten nicht zugänglich<br />

gemacht und nur für <strong>die</strong> Bewertung der Sachverhalte im Rahmen der Fremdüberwachung verwandt.<br />

Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass alle ihm von der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. überlassenen Unterlagen<br />

Eigentum der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. bleiben und verpflichtet sich, <strong>die</strong>se weder zu kopieren, noch für andere<br />

Zwecke auszuwerten. Der Kunde ist verpflichtet, gegenüber Dritten alles zu unterlassen, was dem Ruf der<br />

<strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. schaden kann, deren Tätigkeit als unangemessen und nicht autorisiert charakterisieren<br />

könnte und/oder das <strong>Zertifizierung</strong>ssystem in Misskredit bringen und das öffentliche Vertrauen in <strong>die</strong><br />

Fremdüberwachung Kanalbau gefährden kann.<br />

Die Bedingungen zur Regelung der Vertraulichkeit gelten grundsätzlich auch für <strong>die</strong> Zeit nach Beendigung des<br />

Vertragsverhältnisses.<br />

9. Weitere Pflichten der Vertragspartner<br />

9.1 Pflichten der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V.<br />

Die <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. ist verpflichtet, Aufzeichnungen zur Fremdüberwachung für <strong>die</strong> Dauer von fünf<br />

Jahren aufzubewahren.<br />

Die <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. ist verpflichtet, nur Prüfingenieure mit entsprechender fachlicher Qualifikation,<br />

mehrjähriger Erfahrung, charakterlicher Eignung und nach <strong>An</strong>erkennung durch den Beirat einzusetzen und auf<br />

<strong>die</strong>se einzuwirken, damit <strong>die</strong> Durchführung der Überwachungen möglichst keine Störung des Betriebsablaufes<br />

mit sich bringt.<br />

Im Rahmen der Abstimmung über <strong>die</strong> zum Einsatz kommenden Prüfingenieure ist <strong>die</strong> <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V.<br />

weiterhin verpflichtet, im Falle einer begründeten Ablehnung durch den Kunden einen neuen Vorschlag zu<br />

unterbreiten. Dies gilt auch für den Fall, dass der Prüfingenieur unmittelbar vor oder während der<br />

Überwachung aus Gründen, <strong>die</strong> er selbst nicht zu vertreten hat, ausfällt.<br />

9.2 Pflichten des Kunden<br />

Der Kunde hat für <strong>die</strong> Bereitstellung eines kompetenten Entscheidungsträgers im Rahmen der<br />

Überwachungen zu sorgen, der bei der Vorbereitung und Durchführung der Überprüfung verfügbar ist.<br />

Der Kunde hat darüber hinaus durch geeignete organisatorische Maßnahmen den reibungslosen Ablauf<br />

sicherzustellen und ist verpflichtet, über alle Belange wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen. Dokumente,<br />

Daten und Aufzeichnungen müssen zugänglich sein. Die jeweils verantwortlichen Mitarbeiter müssen<br />

verfügbar und vorbereitet sein.<br />

Grundsätzlich gilt <strong>die</strong> deutsche Sprache als vereinbart. Dies bezieht sich auch auf <strong>die</strong> Vorlage von<br />

Dokumenten, <strong>die</strong> Durchführung der Fremdüberwachung sowie <strong>die</strong> Erstellung von Prüfberichten. Kosten für<br />

ggf. erforderliche Übersetzungs- und Dolmetscher<strong>die</strong>nste gehen zu Lasten des Kunden.<br />

10. Sonstiges<br />

Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bedingungen gilt an deren Stelle <strong>die</strong><br />

gesetzliche Regelung als vereinbart. Die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleibt unberührt. Änderungen<br />

und Ergänzungen <strong>die</strong>ser Bedingungen bedürfen der Schriftform.<br />

Die <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V. haftet gegenüber Kunden oder Dritten nur, soweit das Gesetz eine zwingende<br />

Haftung im Falle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit vorschreibt. Weitergehende <strong>An</strong>sprüche sind<br />

ausgeschlossen.<br />

Gerichtsstand ist Sitz der <strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V., Berlin.<br />

<strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V.<br />

Kronenstrasse 55-58,10117 Berlin,<br />

Tel. 030-20314-133<br />

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Gebührenordnung Fremdüberwachung Kanalbau<br />

(Stand 23.03.2010)<br />

neue Mitgliedsbetriebe<br />

<strong>Bau</strong>gewerblicher und<br />

<strong>Bau</strong>industrieller Verbände<br />

alle anderen<br />

Unternehmen<br />

Firmenbesuch 785,- Euro 870,- Euro<br />

<strong>Bau</strong>stellenprüfung 705,- Euro 780,- Euro<br />

Schriftliche Abfrage 105,- Euro 120,- Euro<br />

Neuausstellung der Urkunde aufgrund<br />

Änderung der Unternehmensdaten<br />

100,- Euro 150,- Euro<br />

Reisekosten sowie Auftrags- und Registriergebühr sind in den genannten Pauschalen<br />

enthalten.<br />

Die zum Zeitpunkt der Rechnungslegung gültige Mehrwertsteuer ist zuzurechnen.<br />

Nicht enthalten sind Kosten für zusätzliche Dienstleistungen wie Lieferung von Aufklebern usw., zu<br />

denen wir Ihnen gerne unsere aktuelle Preisliste zur Verfügung stellen.<br />

<strong>Zertifizierung</strong> <strong>Bau</strong> e.V.<br />

Kronenstraße 55-58,10117 Berlin, Tel. 030-20314-133<br />

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