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An den Landkreis Darmstadt-Dieburg Erste ... - CDU Reinheim

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Hessisches Kultusministerium<br />

Die Ministerin<br />

Hessisches Kultusministerium Postfach 3160 65021 Wiesba<strong>den</strong><br />

<strong>An</strong> <strong>den</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Darmstadt</strong>-<strong>Dieburg</strong><br />

<strong>Erste</strong> Kreisbeigeordnete<br />

Frau Celine Fries<br />

Jägertorstraße 207<br />

64289 <strong>Darmstadt</strong><br />

Sehr geehrte Frau Fries,<br />

Datum 17.03.2006<br />

Wahlkampf mag hart sein - aber Sie haben die Grenzen zu grober Unaufrichtigkeit überschritten<br />

und instrumentalisieren damit Kinder, Eltern und Schulleitungen in moralisch<br />

unzulässiger Weise. Feuer legen und dann sich selbst als Feuerwehr andienen - so<br />

heißt das Prinzip.<br />

Tatsache ist, dass es Grundschulen gibt, deren Schülerzahl derzeit an die Grenzen des<br />

Verantwortbaren gehen. Diese Grenze ist erreicht, wenn Schüler nicht mehr die Förderung<br />

erhalten können, die ihnen zusteht. Bei sinken<strong>den</strong> Schülerzahlen und gleichzeitig<br />

starren Schulbezirksgrenzen ist diese Situation nicht zu steuern, es sei <strong>den</strong>n, Sie wollten<br />

Grundschulen schließen.<br />

Tatsache ist und bleibt, dass sich die Landesregierung auf <strong>den</strong> Erhalt auch kleiner<br />

Grundschulstandorte nach dem Prinzip "kurze Beine - kurze Wege" festgelegt hat. Deswegen<br />

hat kein Erlass zu einem Schulentwicklungsplan die Schließung einer Grundschule<br />

verlangt. Deswegen wur<strong>den</strong> keine Richtwerte für Grundschulen ins Schulgesetz<br />

aufgenommen.<br />

Tatsache ist, dass es mehrere Steuerungsmöglichkeiten gibt, durch die Standorte erhalten<br />

und zugleich gleichmäßige Klassengrößen im mittleren Bereich erreicht wer<strong>den</strong><br />

können:<br />

• Die Schulbezirkssatzung des Schulträgers sieht Überschneidungsbereiche vor:<br />

Zwei Bezirke von Grundschulen überlappen sich, so dass Schüler, die in der Mitte zwischen<br />

zwei Schulen wohnen, nach der einen wie nach der anderen Seite gelenkt wer<strong>den</strong><br />

können. Damit wird vermie<strong>den</strong>, dass an der einen Schule eine Klasse mit 10 und an der<br />

anderen mit 28 Schülerinnen und Schülern gebildet wird. Beide Schulen haben Schüler<br />

in ausreichender Zahl.<br />

Luisenplatz 10 65185 Wiesba<strong>den</strong><br />

Telefon (0611)368-0 Telefax (0611)368-2099<br />

E-Mail: poststelle@hkm.hessen.de<br />

Internet: www.kultusministerium.hessen.de<br />

GLEITENDE ARBEITSZEIT! Bitte Besuche nur nach Vereinbarung.<br />

<strong>An</strong>rufe nur in der Zeit von 8:30 - 12:00 Uhr und von 13:30 - 15:30<br />

Uhr, freitags in der Zeit von 8:30 - 12:00 Uhr.


- 2 –<br />

• Zwei Grundschulen wer<strong>den</strong> in der Leitung zu einer zusammengelegt, aber an<br />

bei<strong>den</strong> Standorten aufrecht erhalten. Das Ergebnis ist das gleiche wie bei der ersten Lösung.<br />

• Eine Grundschule erteilt jahrgangsübergreifen<strong>den</strong> Unterricht, soweit das konzeptionell<br />

mit <strong>den</strong> Eltern abgeklärt wer<strong>den</strong> kann. Auch dafür gibt es gute Konzepte.<br />

Alle Varianten haben das gemeinsame Interesse, auch in kleinen Orten bzw. Ortsteilen<br />

Grundschulen zu erhalten.<br />

Ich erwarte, dass Sie Falschmeldungen unverzüglich korrigieren.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Karin Wolff

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