An den Landkreis Darmstadt-Dieburg Erste ... - CDU Reinheim
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Hessisches Kultusministerium<br />
Die Ministerin<br />
Hessisches Kultusministerium Postfach 3160 65021 Wiesba<strong>den</strong><br />
<strong>An</strong> <strong>den</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Darmstadt</strong>-<strong>Dieburg</strong><br />
<strong>Erste</strong> Kreisbeigeordnete<br />
Frau Celine Fries<br />
Jägertorstraße 207<br />
64289 <strong>Darmstadt</strong><br />
Sehr geehrte Frau Fries,<br />
Datum 17.03.2006<br />
Wahlkampf mag hart sein - aber Sie haben die Grenzen zu grober Unaufrichtigkeit überschritten<br />
und instrumentalisieren damit Kinder, Eltern und Schulleitungen in moralisch<br />
unzulässiger Weise. Feuer legen und dann sich selbst als Feuerwehr andienen - so<br />
heißt das Prinzip.<br />
Tatsache ist, dass es Grundschulen gibt, deren Schülerzahl derzeit an die Grenzen des<br />
Verantwortbaren gehen. Diese Grenze ist erreicht, wenn Schüler nicht mehr die Förderung<br />
erhalten können, die ihnen zusteht. Bei sinken<strong>den</strong> Schülerzahlen und gleichzeitig<br />
starren Schulbezirksgrenzen ist diese Situation nicht zu steuern, es sei <strong>den</strong>n, Sie wollten<br />
Grundschulen schließen.<br />
Tatsache ist und bleibt, dass sich die Landesregierung auf <strong>den</strong> Erhalt auch kleiner<br />
Grundschulstandorte nach dem Prinzip "kurze Beine - kurze Wege" festgelegt hat. Deswegen<br />
hat kein Erlass zu einem Schulentwicklungsplan die Schließung einer Grundschule<br />
verlangt. Deswegen wur<strong>den</strong> keine Richtwerte für Grundschulen ins Schulgesetz<br />
aufgenommen.<br />
Tatsache ist, dass es mehrere Steuerungsmöglichkeiten gibt, durch die Standorte erhalten<br />
und zugleich gleichmäßige Klassengrößen im mittleren Bereich erreicht wer<strong>den</strong><br />
können:<br />
• Die Schulbezirkssatzung des Schulträgers sieht Überschneidungsbereiche vor:<br />
Zwei Bezirke von Grundschulen überlappen sich, so dass Schüler, die in der Mitte zwischen<br />
zwei Schulen wohnen, nach der einen wie nach der anderen Seite gelenkt wer<strong>den</strong><br />
können. Damit wird vermie<strong>den</strong>, dass an der einen Schule eine Klasse mit 10 und an der<br />
anderen mit 28 Schülerinnen und Schülern gebildet wird. Beide Schulen haben Schüler<br />
in ausreichender Zahl.<br />
Luisenplatz 10 65185 Wiesba<strong>den</strong><br />
Telefon (0611)368-0 Telefax (0611)368-2099<br />
E-Mail: poststelle@hkm.hessen.de<br />
Internet: www.kultusministerium.hessen.de<br />
GLEITENDE ARBEITSZEIT! Bitte Besuche nur nach Vereinbarung.<br />
<strong>An</strong>rufe nur in der Zeit von 8:30 - 12:00 Uhr und von 13:30 - 15:30<br />
Uhr, freitags in der Zeit von 8:30 - 12:00 Uhr.
- 2 –<br />
• Zwei Grundschulen wer<strong>den</strong> in der Leitung zu einer zusammengelegt, aber an<br />
bei<strong>den</strong> Standorten aufrecht erhalten. Das Ergebnis ist das gleiche wie bei der ersten Lösung.<br />
• Eine Grundschule erteilt jahrgangsübergreifen<strong>den</strong> Unterricht, soweit das konzeptionell<br />
mit <strong>den</strong> Eltern abgeklärt wer<strong>den</strong> kann. Auch dafür gibt es gute Konzepte.<br />
Alle Varianten haben das gemeinsame Interesse, auch in kleinen Orten bzw. Ortsteilen<br />
Grundschulen zu erhalten.<br />
Ich erwarte, dass Sie Falschmeldungen unverzüglich korrigieren.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Karin Wolff