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Vortrag - Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie ...

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Brand- <strong>und</strong> Katastrophenschutz M-V<br />

Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden<br />

§ 3 Katastrophenschutzbehörden<br />

(2) Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, Katastrophen vorzubeugen<br />

<strong>und</strong> abzuwehren. Sie leiten <strong>und</strong> koordinieren die Zusammenarbeit im Katastrophenschutz<br />

mit anderen fachlich zuständigen Behörden <strong>und</strong> übertragen ihnen spezielle<br />

damit verb<strong>und</strong>ene Aufgaben wie:<br />

- Maßnahmen auf dem Gebiet des Ges<strong>und</strong>heitswesen, eingeschlossen<br />

die Beratung für Ausbildung <strong>und</strong> Einsatz des Sanitäts- <strong>und</strong> Betreuungsdienstes;<br />

- Fachberatung zum Arbeits- <strong>und</strong> Immissionsschutz <strong>und</strong> bei nuklearen Unfällen<br />

sowie Ausbildung <strong>und</strong> Einsatz der Einheiten <strong>und</strong> Einrichtungen des Katastrophenschutzes<br />

in diesen Bereichen;<br />

- Küsten- <strong>und</strong> Gewässerschutz;<br />

- Tierschutz, einschließlich Seuchenschutz sowie Futtermittel- <strong>und</strong><br />

Tränkwasserversorgung;<br />

- Lebensmittelschutz <strong>und</strong> Lebensmittelversorgung einschließlich Trinkwasserversorgung<br />

für die Bevölkerung;<br />

- Brandschutz <strong>und</strong><br />

- Maßnahmen auf dem Gebiet des Verkehrswesens.<br />

11.10.2013 Dipl. Ing. Karsten Neumeister, Dezernent Katastrophenschutz im LPBK M-V 13

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