Vortrag - Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie ...
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Brand- <strong>und</strong> Katastrophenschutz M-V<br />
Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden<br />
§ 3 Katastrophenschutzbehörden<br />
(2) Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, Katastrophen vorzubeugen<br />
<strong>und</strong> abzuwehren. Sie leiten <strong>und</strong> koordinieren die Zusammenarbeit im Katastrophenschutz<br />
mit anderen fachlich zuständigen Behörden <strong>und</strong> übertragen ihnen spezielle<br />
damit verb<strong>und</strong>ene Aufgaben wie:<br />
- Maßnahmen auf dem Gebiet des Ges<strong>und</strong>heitswesen, eingeschlossen<br />
die Beratung für Ausbildung <strong>und</strong> Einsatz des Sanitäts- <strong>und</strong> Betreuungsdienstes;<br />
- Fachberatung zum Arbeits- <strong>und</strong> Immissionsschutz <strong>und</strong> bei nuklearen Unfällen<br />
sowie Ausbildung <strong>und</strong> Einsatz der Einheiten <strong>und</strong> Einrichtungen des Katastrophenschutzes<br />
in diesen Bereichen;<br />
- Küsten- <strong>und</strong> Gewässerschutz;<br />
- Tierschutz, einschließlich Seuchenschutz sowie Futtermittel- <strong>und</strong><br />
Tränkwasserversorgung;<br />
- Lebensmittelschutz <strong>und</strong> Lebensmittelversorgung einschließlich Trinkwasserversorgung<br />
für die Bevölkerung;<br />
- Brandschutz <strong>und</strong><br />
- Maßnahmen auf dem Gebiet des Verkehrswesens.<br />
11.10.2013 Dipl. Ing. Karsten Neumeister, Dezernent Katastrophenschutz im LPBK M-V 13