Statuten der GV 2010 - FC Escholzmatt-Marbach
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6.4 Einberufung, Beschlussfähigkeit<br />
Die Einladung zur Generalversammlung erfolgt mit Bekanntgabe <strong>der</strong> Traktanden schriftlich. Sie<br />
hat mindestens 14 Tage vor <strong>der</strong> Versammlung zu erfolgen. Die auf diese Weise einberufene Generalversammlung<br />
ist beschlussfähig.<br />
6.5 Ausserordentliche Generalversammlung<br />
Die Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung erfolgt durch den Vereinsvorstand,<br />
<strong>der</strong> Rechnungsrevisoren, o<strong>der</strong> auf Antrag von einem Fünftel <strong>der</strong> stimmberechtigten Mitglie<strong>der</strong>,<br />
unter Bezeichnung <strong>der</strong> zu behandelnden Traktanden.<br />
6.6 Antragsrecht<br />
Sämtliche Aktiv-, Frei- und Ehrenmitglie<strong>der</strong> sind an <strong>der</strong> Generalversammlung stimmberechtigt<br />
und haben das Recht, schriftliche Anträge zu stellen.<br />
6.7 Wahlen und Abstimmungen<br />
Über die Vereinsgeschäfte und Wahlen wird inoffener Abstimmung entschieden, sofern nicht<br />
eine geheime Abstimmung o<strong>der</strong> Wahl beschlossen wird (einfaches Mehr <strong>der</strong> Stimmenden).<br />
Bei allen Abstimmungen, mit Ausnahme von <strong>Statuten</strong>revisionen, Fusion, Auflösung, entscheidet<br />
das einfache Mehr <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen. Bei Wahlen ist im ersten Wahlgang das absolute,<br />
im zweiten Wahlgang das einfache Mehr <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen erfor<strong>der</strong>lich. Vertretungen<br />
sind nicht gestattet.<br />
Artikel 7<br />
Vorstand/Vereinsleitung<br />
7.1 Zusammensetzung<br />
Der Vereinsvorstand setzt sich zusammen aus:<br />
–Präsident<br />
–Vize-Präsident<br />
–Aktuar<br />
–Finanzchef<br />
–Sportchef<br />
–Chef Marketing/Sponsoring<br />
–Juniorenobmann<br />
–Spiko<br />
–Chef Anlässe<br />
–Weitere Mitglie<strong>der</strong> nach Bedarf<br />
Sämtliche Ressorts können geschlechtsunabhängig belegt werden. Ein Mitglied kann mehrere<br />
Ressorts ausüben. Es bestehen Funktionsbeschriebe.<br />
Der Vorstand konstituiert sich selbst und kann aus seiner Mitte ein Führungsteam und Kommissionen<br />
bestimmen.<br />
Der Vereinsvorstand ist bei Anwesenheit <strong>der</strong> Mehrheit seiner Mitglie<strong>der</strong> beschlussfähig.<br />
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