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Statuten der GV 2010 - FC Escholzmatt-Marbach

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6.4 Einberufung, Beschlussfähigkeit<br />

Die Einladung zur Generalversammlung erfolgt mit Bekanntgabe <strong>der</strong> Traktanden schriftlich. Sie<br />

hat mindestens 14 Tage vor <strong>der</strong> Versammlung zu erfolgen. Die auf diese Weise einberufene Generalversammlung<br />

ist beschlussfähig.<br />

6.5 Ausserordentliche Generalversammlung<br />

Die Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung erfolgt durch den Vereinsvorstand,<br />

<strong>der</strong> Rechnungsrevisoren, o<strong>der</strong> auf Antrag von einem Fünftel <strong>der</strong> stimmberechtigten Mitglie<strong>der</strong>,<br />

unter Bezeichnung <strong>der</strong> zu behandelnden Traktanden.<br />

6.6 Antragsrecht<br />

Sämtliche Aktiv-, Frei- und Ehrenmitglie<strong>der</strong> sind an <strong>der</strong> Generalversammlung stimmberechtigt<br />

und haben das Recht, schriftliche Anträge zu stellen.<br />

6.7 Wahlen und Abstimmungen<br />

Über die Vereinsgeschäfte und Wahlen wird inoffener Abstimmung entschieden, sofern nicht<br />

eine geheime Abstimmung o<strong>der</strong> Wahl beschlossen wird (einfaches Mehr <strong>der</strong> Stimmenden).<br />

Bei allen Abstimmungen, mit Ausnahme von <strong>Statuten</strong>revisionen, Fusion, Auflösung, entscheidet<br />

das einfache Mehr <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen. Bei Wahlen ist im ersten Wahlgang das absolute,<br />

im zweiten Wahlgang das einfache Mehr <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen erfor<strong>der</strong>lich. Vertretungen<br />

sind nicht gestattet.<br />

Artikel 7<br />

Vorstand/Vereinsleitung<br />

7.1 Zusammensetzung<br />

Der Vereinsvorstand setzt sich zusammen aus:<br />

–Präsident<br />

–Vize-Präsident<br />

–Aktuar<br />

–Finanzchef<br />

–Sportchef<br />

–Chef Marketing/Sponsoring<br />

–Juniorenobmann<br />

–Spiko<br />

–Chef Anlässe<br />

–Weitere Mitglie<strong>der</strong> nach Bedarf<br />

Sämtliche Ressorts können geschlechtsunabhängig belegt werden. Ein Mitglied kann mehrere<br />

Ressorts ausüben. Es bestehen Funktionsbeschriebe.<br />

Der Vorstand konstituiert sich selbst und kann aus seiner Mitte ein Führungsteam und Kommissionen<br />

bestimmen.<br />

Der Vereinsvorstand ist bei Anwesenheit <strong>der</strong> Mehrheit seiner Mitglie<strong>der</strong> beschlussfähig.<br />

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