Statuten der GV 2010 - FC Escholzmatt-Marbach
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8.2 Aufgaben<br />
Die Revisoren prüfen die Jahresrechnung und Bilanz des Vereins, allfällige Fonds, Kassen<br />
von Kommissionen und Abrechnungen von Festanlässen. Sie erstatten <strong>der</strong> Generalversammlung<br />
einen schriftlichen Bericht und stellen entsprechende Anträge an die Generalversammlung.<br />
Artikel 9<br />
Reglemente und Pflichtenhefte<br />
9.1 Detailaufgaben<br />
Die Detailaufgaben des Vereinsvorstand <strong>der</strong> Chargierten und Kommissionen sind in Reglementen<br />
und Pflichtenheften verbindlich zu umschreiben.<br />
9.2 Zuständigkeit<br />
Für den Erlass <strong>der</strong> Reglemente ist die Generalversammlung zuständig. Für den Erlass <strong>der</strong> Pflichtenhefte<br />
ist <strong>der</strong> Vereinsvorstand zuständig.<br />
9.3 Archiv<br />
Der Verein unterhält ein Archiv zur Aufbewahrung aller wichtigen Aktenstücke und Gegenstände.<br />
Die näheren Bestimmungen sind durch Richtlinien und Pflichtenheft festzulegen. Wichtige<br />
Dokumente sind im Archiv aufzubewahren.<br />
Artikel 10<br />
Finanzen<br />
10.1 Geschäftsjahr<br />
Das Vereinsjahr beginnt am 1. Januar und endet jeweils per 31. Dezember.<br />
10.2 Einnahmen<br />
Die Einnahmen des Vereins sind insbeson<strong>der</strong>e:<br />
–Jahresbeiträgen<br />
–Subventionen /Beiträge <strong>der</strong> öffentlichen Hand<br />
–Nettoerträgen aus Veranstaltungen, Werbung, Clubhaus, usw.<br />
–Sponsoring, Gönnerbeiträgen<br />
–Passivbeiträgen<br />
–Unterstützung durch Donatoren<br />
–Sammlungen /Schenkungen und an<strong>der</strong>weitigen Zuwendungen<br />
10.3 Mitglie<strong>der</strong>beiträge<br />
Die Art und Höhe <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>beiträge wird jährlich durch Generalversammlung-Beschluss<br />
festgesetzt.<br />
Das Inkasso ist Sache <strong>der</strong> Vereinsleitung. Trainer,Schiedsrichter,Ehren- und Freimitglie<strong>der</strong> sowie<br />
Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vereinsleitung sind beitragsfrei.<br />
Über weitere Beitragsbefreiungen entscheidet die Vereinsleitung.<br />
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