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Statuten der GV 2010 - FC Escholzmatt-Marbach

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8.2 Aufgaben<br />

Die Revisoren prüfen die Jahresrechnung und Bilanz des Vereins, allfällige Fonds, Kassen<br />

von Kommissionen und Abrechnungen von Festanlässen. Sie erstatten <strong>der</strong> Generalversammlung<br />

einen schriftlichen Bericht und stellen entsprechende Anträge an die Generalversammlung.<br />

Artikel 9<br />

Reglemente und Pflichtenhefte<br />

9.1 Detailaufgaben<br />

Die Detailaufgaben des Vereinsvorstand <strong>der</strong> Chargierten und Kommissionen sind in Reglementen<br />

und Pflichtenheften verbindlich zu umschreiben.<br />

9.2 Zuständigkeit<br />

Für den Erlass <strong>der</strong> Reglemente ist die Generalversammlung zuständig. Für den Erlass <strong>der</strong> Pflichtenhefte<br />

ist <strong>der</strong> Vereinsvorstand zuständig.<br />

9.3 Archiv<br />

Der Verein unterhält ein Archiv zur Aufbewahrung aller wichtigen Aktenstücke und Gegenstände.<br />

Die näheren Bestimmungen sind durch Richtlinien und Pflichtenheft festzulegen. Wichtige<br />

Dokumente sind im Archiv aufzubewahren.<br />

Artikel 10<br />

Finanzen<br />

10.1 Geschäftsjahr<br />

Das Vereinsjahr beginnt am 1. Januar und endet jeweils per 31. Dezember.<br />

10.2 Einnahmen<br />

Die Einnahmen des Vereins sind insbeson<strong>der</strong>e:<br />

–Jahresbeiträgen<br />

–Subventionen /Beiträge <strong>der</strong> öffentlichen Hand<br />

–Nettoerträgen aus Veranstaltungen, Werbung, Clubhaus, usw.<br />

–Sponsoring, Gönnerbeiträgen<br />

–Passivbeiträgen<br />

–Unterstützung durch Donatoren<br />

–Sammlungen /Schenkungen und an<strong>der</strong>weitigen Zuwendungen<br />

10.3 Mitglie<strong>der</strong>beiträge<br />

Die Art und Höhe <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>beiträge wird jährlich durch Generalversammlung-Beschluss<br />

festgesetzt.<br />

Das Inkasso ist Sache <strong>der</strong> Vereinsleitung. Trainer,Schiedsrichter,Ehren- und Freimitglie<strong>der</strong> sowie<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vereinsleitung sind beitragsfrei.<br />

Über weitere Beitragsbefreiungen entscheidet die Vereinsleitung.<br />

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