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Statuten der GV 2010 - FC Escholzmatt-Marbach

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Artikel 5<br />

Organe/Vorschlagsweg zu Ernennungen<br />

5.1 Organe<br />

Die Organe des Vereins sind:<br />

a) die Generalversammlung<br />

b) <strong>der</strong> Vorstand/Vereinsleitung<br />

c) die Rechnungsrevisoren<br />

Artikel 6<br />

Generalversammlung<br />

6.1 Termin und Zusammensetzung<br />

Die Generalversammlung als oberstes Organ findet in <strong>der</strong> Regel im 1. Quartal statt.<br />

Diese ist beschlussfähig, wenn mindestens 1/10 <strong>der</strong> stimmberechtigten Mitglie<strong>der</strong> anwesend<br />

sind. Die Generalversammlung wird in<strong>der</strong> Regel vom amtierenden Präsidenten geleitet. In Ausnahmefällen<br />

kann die Generalversammlung, auf Antrag <strong>der</strong> Vereinsleitung, einen Tagespräsidenten<br />

wählen.<br />

Der Vorsitzende stellt zu Beginn fest, dass die Generalversammlung statutengemäss einberufen<br />

wurde. Er lässt die Stimmenzähler wählen und stellt anschliessend die Zahl <strong>der</strong> Anwesenden mit<br />

Stimmberechtigung und damit die Beschlussfähigkeit <strong>der</strong> Versammlung fest.<br />

6.2 Geschäfte<br />

Der Generalversammlung obliegen folgende Geschäfte:<br />

–Genehmigung des Protokolls <strong>der</strong> letzten Generalversammlung<br />

–Mutationen<br />

–Abnahme <strong>der</strong> Jahresberichte des Präsidiums und <strong>der</strong> verschiedenen Ressortverantwortlichen<br />

–Abnahme <strong>der</strong> Jahresrechnung des Vereins<br />

–Festsetzung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>beiträge o<strong>der</strong> <strong>der</strong> ausserordentlichen Beiträge und<br />

Genehmigung des allfällig vorhandenen Budgets<br />

–Festsetzung <strong>der</strong> Finanzkompetenz des Vorstandes<br />

–Festsetzung des Jahresprogramms<br />

–Wahl des/<strong>der</strong> Präsident/-in<br />

–Wahl übrigen Vereinsleitungsmitglie<strong>der</strong>n inkl. Ressortzuteilung<br />

–Wahl <strong>der</strong> Revisoren<br />

–Ehrungen<br />

–Anträge<br />

–<strong>Statuten</strong>revisionen<br />

–Fusionen<br />

–Vereinsauflösung<br />

6.3 Eingabe für Anträge<br />

Anträge an die Generalversammlung sind mindestens 10 Tage vorher schriftlich an den Vereinsvorstand<br />

einzureichen.<br />

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