Statuten der GV 2010 - FC Escholzmatt-Marbach
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Artikel 5<br />
Organe/Vorschlagsweg zu Ernennungen<br />
5.1 Organe<br />
Die Organe des Vereins sind:<br />
a) die Generalversammlung<br />
b) <strong>der</strong> Vorstand/Vereinsleitung<br />
c) die Rechnungsrevisoren<br />
Artikel 6<br />
Generalversammlung<br />
6.1 Termin und Zusammensetzung<br />
Die Generalversammlung als oberstes Organ findet in <strong>der</strong> Regel im 1. Quartal statt.<br />
Diese ist beschlussfähig, wenn mindestens 1/10 <strong>der</strong> stimmberechtigten Mitglie<strong>der</strong> anwesend<br />
sind. Die Generalversammlung wird in<strong>der</strong> Regel vom amtierenden Präsidenten geleitet. In Ausnahmefällen<br />
kann die Generalversammlung, auf Antrag <strong>der</strong> Vereinsleitung, einen Tagespräsidenten<br />
wählen.<br />
Der Vorsitzende stellt zu Beginn fest, dass die Generalversammlung statutengemäss einberufen<br />
wurde. Er lässt die Stimmenzähler wählen und stellt anschliessend die Zahl <strong>der</strong> Anwesenden mit<br />
Stimmberechtigung und damit die Beschlussfähigkeit <strong>der</strong> Versammlung fest.<br />
6.2 Geschäfte<br />
Der Generalversammlung obliegen folgende Geschäfte:<br />
–Genehmigung des Protokolls <strong>der</strong> letzten Generalversammlung<br />
–Mutationen<br />
–Abnahme <strong>der</strong> Jahresberichte des Präsidiums und <strong>der</strong> verschiedenen Ressortverantwortlichen<br />
–Abnahme <strong>der</strong> Jahresrechnung des Vereins<br />
–Festsetzung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>beiträge o<strong>der</strong> <strong>der</strong> ausserordentlichen Beiträge und<br />
Genehmigung des allfällig vorhandenen Budgets<br />
–Festsetzung <strong>der</strong> Finanzkompetenz des Vorstandes<br />
–Festsetzung des Jahresprogramms<br />
–Wahl des/<strong>der</strong> Präsident/-in<br />
–Wahl übrigen Vereinsleitungsmitglie<strong>der</strong>n inkl. Ressortzuteilung<br />
–Wahl <strong>der</strong> Revisoren<br />
–Ehrungen<br />
–Anträge<br />
–<strong>Statuten</strong>revisionen<br />
–Fusionen<br />
–Vereinsauflösung<br />
6.3 Eingabe für Anträge<br />
Anträge an die Generalversammlung sind mindestens 10 Tage vorher schriftlich an den Vereinsvorstand<br />
einzureichen.<br />
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