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Statuten der GV 2010 - FC Escholzmatt-Marbach

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Wichtige Gründe sind unter an<strong>der</strong>em:<br />

–Verstoss gegen die <strong>Statuten</strong><br />

–Wi<strong>der</strong>setzung von Anordnungen <strong>der</strong> Vereinsleitung<br />

–Nichtbezahlen des Jahresbeitrages<br />

–Rufschädigung des Vereins<br />

3.5 Mitteilung<br />

Das Mitglied ist mit entsprechen<strong>der</strong> Rechtsmittelbelehrung über den Ausschluss schriftlich in<br />

Kenntnis zu setzen. Es kann innert einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt <strong>der</strong> Mitteilung mit einem<br />

schriftlichen begründeten Antrag an die Vereinsleitung, zuhanden <strong>der</strong> nächsten Generalversammlung<br />

rekurrieren. Fällt die Generalversammlung in die Rekursfrist, so kann ein allfälliger<br />

Rekurs bereits anlässlich <strong>der</strong> Generalversammlung erfolgen.<br />

3.6 Boykott<br />

Alle Mitglie<strong>der</strong> mit Spielerpass können beim SFV und IFV zum Boykott angemeldet werden,<br />

wenn sie den finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachgekommen sind.<br />

3.7 Mutationen<br />

Alle Mutationen sind den Vereinsmitglie<strong>der</strong>n ingeeigneter Weise bekannt zu geben. (Generalversammlung,<br />

Cluborgan, etc.).<br />

3.8 Versicherung<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> sind für ihren Versicherungsschutz selber verantwortlich. Der <strong>FC</strong> <strong>Escholzmatt</strong>-<br />

<strong>Marbach</strong> übernimmt keine Haftung für Unfälle o<strong>der</strong> Diebstähle.<br />

Artikel 4<br />

Rechte und Pflichten<br />

4.1 Rechte:<br />

Jedes Aktiv-, Ehren-, und Freimitglied (ausser Passivmitglied) ist ab dem vollendeten 16. Altersjahr<br />

stimm- und wahlberechtigt.<br />

Alle Vereinsmitglie<strong>der</strong> geniessen bei den Heimspielen freien Eintritt. Dieses Recht entfällt bei an<strong>der</strong>slautenden<br />

Weisungen des Verbandes.<br />

4.2 Pflichten:<br />

Jedes Mitglied ist zur Zahlung des Jahresbeitrages und weiteren, von <strong>der</strong> Generalversammlung<br />

beschlossenen, finanziellen Abgaben verpflichtet. Die Vereinsmitglie<strong>der</strong> haben den Weisungen<br />

<strong>der</strong> Verantwortlichen Folge zu leisten und bei Vereinsanlässen unentgeltlich mitzuhelfen. Im beson<strong>der</strong>en<br />

ist die Vereinsleitung berechtigt, von den Mitglie<strong>der</strong>n bei Nichtbefolgen von Aufgeboten<br />

zu Arbeiten einen Solidaritätsbeitrag zu verlangen.<br />

Die Teilnahme an <strong>der</strong> Generalversammlung ist für alle stimm- und wahlberechtigten Mitglie<strong>der</strong><br />

obligatorisch.<br />

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