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Protokoll - Gemeinde Binz

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bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B), den Örtlichen Bauvorschriften<br />

(Teil 0) sowie der Begründung erlassen.<br />

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 30<br />

„Heinrich-Heine-Park“ der <strong>Gemeinde</strong> Ostseebad <strong>Binz</strong> ortsüblich bekannt zu machen. Dabei<br />

ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und<br />

über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“<br />

Abstimmung: Ja/Stimmen: 15<br />

Nein/Stimmen: keine<br />

Enthaltungen: keine<br />

Gemäß § 24 KV ist kein Mitglied der <strong>Gemeinde</strong>vertretung von der Beratung und<br />

Beschlussfassung ausgeschlossen.<br />

Zu 10.<br />

Herr Drews: Nachdem der Vorhabensträger gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> deutlich gemacht<br />

hat, dass er seiner Durchführungsverpflichtung nicht in vollem, vertraglich vereinbarten<br />

Umfang nachkommen könne, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan durch einen<br />

einfachen Bebauungsplan ersetzt werden.<br />

Beschluss-Nr. 49-31-2013<br />

1. Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung billigt in ihrer Sitzung am 16.5.2013 den geänderten Planentwurf<br />

und die Begründung in der vorliegenden Fassung zum Bebauungsplan Nr. 30 „Heinrich<br />

Heine-Park“ der <strong>Gemeinde</strong> Ostseebad <strong>Binz</strong>.<br />

2. Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 für die Dauer von einem<br />

Monat öffentlich auszulegen. Dabei wird den betroffenen Bürgern und den Trägern<br />

öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die TOB sind über die<br />

Auslegung zu benachrichtigen.<br />

Abstimmung: Ja/Stimmen: 15<br />

Nein/Stimmen: keine<br />

Enthaltungen: keine<br />

Gemäß § 24 KV ist kein Mitglied der <strong>Gemeinde</strong>vertretung von der Beratung und<br />

Beschlussfassung ausgeschlossen.<br />

Zu 11.<br />

Herr Pieniak erklärt sich gemäß § 24 KV für befangen. Er verlässt den Sitzungsraum und<br />

nimmt somit weder beratend noch beschließend an der Beratung teil.<br />

Herr Drews: Im Rahmen eins Widerspruchsverfahrens zur Versagung einer<br />

Baugenehmigung habe der Landkreis der <strong>Gemeinde</strong> mitgeteilt, dass er diesem stattgebe<br />

und die erfolgte Versagung des gemeindlichen Einvernehmens damit ersetze, da in einem<br />

allgemeinen Wohngebiet ein Beherbergungsbetrieb ausnahmsweise zulässig sei. Es sei<br />

denn, die <strong>Gemeinde</strong> mache von ihrer Planungshoheit Gebrauch.<br />

Herr Reinbold: Der Bauausschuss und andere Abgeordnete haben sich über einen längeren<br />

Zeitraum Gedanken gemacht. Das ist das erste Gebiet, in das man Ordnung bekommen<br />

möchte, illegale Nutzungen, die sich zum Teil dort manifestiert haben, zu unterbinden<br />

beziehungsweise eine Ferienwohnung pro Haus zu legalisieren und damit dem<br />

ungezügelten Wachstum von Ferienwohnungen Einhalt zu gebieten.

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