Protokoll - Gemeinde Binz
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bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B), den Örtlichen Bauvorschriften<br />
(Teil 0) sowie der Begründung erlassen.<br />
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 30<br />
„Heinrich-Heine-Park“ der <strong>Gemeinde</strong> Ostseebad <strong>Binz</strong> ortsüblich bekannt zu machen. Dabei<br />
ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und<br />
über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“<br />
Abstimmung: Ja/Stimmen: 15<br />
Nein/Stimmen: keine<br />
Enthaltungen: keine<br />
Gemäß § 24 KV ist kein Mitglied der <strong>Gemeinde</strong>vertretung von der Beratung und<br />
Beschlussfassung ausgeschlossen.<br />
Zu 10.<br />
Herr Drews: Nachdem der Vorhabensträger gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> deutlich gemacht<br />
hat, dass er seiner Durchführungsverpflichtung nicht in vollem, vertraglich vereinbarten<br />
Umfang nachkommen könne, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan durch einen<br />
einfachen Bebauungsplan ersetzt werden.<br />
Beschluss-Nr. 49-31-2013<br />
1. Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung billigt in ihrer Sitzung am 16.5.2013 den geänderten Planentwurf<br />
und die Begründung in der vorliegenden Fassung zum Bebauungsplan Nr. 30 „Heinrich<br />
Heine-Park“ der <strong>Gemeinde</strong> Ostseebad <strong>Binz</strong>.<br />
2. Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 für die Dauer von einem<br />
Monat öffentlich auszulegen. Dabei wird den betroffenen Bürgern und den Trägern<br />
öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die TOB sind über die<br />
Auslegung zu benachrichtigen.<br />
Abstimmung: Ja/Stimmen: 15<br />
Nein/Stimmen: keine<br />
Enthaltungen: keine<br />
Gemäß § 24 KV ist kein Mitglied der <strong>Gemeinde</strong>vertretung von der Beratung und<br />
Beschlussfassung ausgeschlossen.<br />
Zu 11.<br />
Herr Pieniak erklärt sich gemäß § 24 KV für befangen. Er verlässt den Sitzungsraum und<br />
nimmt somit weder beratend noch beschließend an der Beratung teil.<br />
Herr Drews: Im Rahmen eins Widerspruchsverfahrens zur Versagung einer<br />
Baugenehmigung habe der Landkreis der <strong>Gemeinde</strong> mitgeteilt, dass er diesem stattgebe<br />
und die erfolgte Versagung des gemeindlichen Einvernehmens damit ersetze, da in einem<br />
allgemeinen Wohngebiet ein Beherbergungsbetrieb ausnahmsweise zulässig sei. Es sei<br />
denn, die <strong>Gemeinde</strong> mache von ihrer Planungshoheit Gebrauch.<br />
Herr Reinbold: Der Bauausschuss und andere Abgeordnete haben sich über einen längeren<br />
Zeitraum Gedanken gemacht. Das ist das erste Gebiet, in das man Ordnung bekommen<br />
möchte, illegale Nutzungen, die sich zum Teil dort manifestiert haben, zu unterbinden<br />
beziehungsweise eine Ferienwohnung pro Haus zu legalisieren und damit dem<br />
ungezügelten Wachstum von Ferienwohnungen Einhalt zu gebieten.