Protokoll - Gemeinde Binz
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Herr Schulz regt an, die Beschlussvorlage kurz und knapp zu begründen und nicht den<br />
ganzen fachlichen Inhalt vorzulesen.<br />
Beschluss-Nr. 50-31-2013<br />
1. Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt in ihrer Sitzung am 16.5.2013 die Aufstellung des<br />
Bebauungsplanes Nr. 34 „Wohnen am Eichenweg“ der <strong>Gemeinde</strong> Ostseebad <strong>Binz</strong> als<br />
einfachen Bebauungsplan.<br />
2. Das Planverfahren ist gemäß §1 3a Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs.<br />
2 BauGB durchzuführen.<br />
Abstimmung: Ja/Stimmen: 14<br />
Nein/Stimmen: keine<br />
Enthaltungen: keine<br />
Gemäß § 24 KV ist ein Mitglied der <strong>Gemeinde</strong>vertretung von der Beratung und<br />
Beschlussfassung ausgeschlossen.<br />
Zu 12.<br />
Beschluss-Nr. 51-31-2013<br />
1. Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt in ihrer Sitzung am 16.5.2013 gemäß § 14 und 16<br />
BauGB die Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des<br />
Bebauungsplanes Nr. 34 ‚Wohnen am Eichenweg“ der <strong>Gemeinde</strong> Ostseebad <strong>Binz</strong><br />
einschließlich der Planungsziele:<br />
-Ausweisung zurArt der baulichen Nutzung Beschränkung und<br />
- Beschränkung der Anzahl der zulässigen Wohnungen je Wohngebäude.<br />
Abstimmung: Ja/Stimmen: 14<br />
Nein/Stimmen: keine<br />
Enthaltungen: keine<br />
Gemäß § 24 KV ist ein Mitglied der <strong>Gemeinde</strong>vertretung von der Beratung und<br />
Beschlussfassung ausgeschlossen.<br />
Zu 13.<br />
Beschluss-Nr.52-31 -2013<br />
1. Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt in ihrer Sitzung am 16.5.2013 über Anregungen zur<br />
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> Ostseebad <strong>Binz</strong><br />
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der vorliegenden Fassung.<br />
2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger sind<br />
über das Ergebnis der Abwägung zu benachrichtigen.<br />
Abstimmung: Ja/Stimmen: 15<br />
Nein/Stimmen: keine<br />
Enthaltungen: keine<br />
Gemäß § 24 KV ist kein Mitglied der <strong>Gemeinde</strong>vertretung von der Beratung und<br />
Beschlussfassung ausgeschlossen.