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Freianlagen für den Schul- und Vereinssport – Fachbroschüre - bfu

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Sportanlagen<br />

Weitsprunganlagen<br />

Für die Randabschlüsse einer Weitsprunggrube sind Stellplatten<br />

mit Gummiprofilen zu verwen<strong>den</strong>. Als Grubenfüllungen<br />

empfehlen sich Quarzsande, da sie eine längere<br />

Lebensdauer haben. Wegen möglicher Verhärtungen sind<br />

gewöhnliche Sande mit einem löslichen Kalkanteil von weniger<br />

als 5 % zu wählen. Die Absprungbalken müssen belagsbündig<br />

mit der Anlaufbahn sein. Sandfang-Elemente<br />

r<strong>und</strong> um die Sprunggrube verhindern, dass loses Material<br />

auf die umliegen<strong>den</strong> Flächen gelangt (Rutschgefahr).<br />

Hoch- <strong>und</strong> Stabhochsprunganlagen<br />

Gegen Vandalismus können die Sprungkissen mit fahrbaren<br />

Sicherheitsabdeckungen aus Aluminium geschützt<br />

wer<strong>den</strong>. Bei Nichtgebrauch der Stabhochsprunganlage<br />

sollte der Einstichkasten belagsbündig abgedeckt wer<strong>den</strong>.<br />

Stoss- <strong>und</strong> Wurfanlagen<br />

Für die Randabschlüsse dieser Anlagen sind nur Elemente<br />

mit Gummiprofilen zu verwen<strong>den</strong>. Die Abstoss- <strong>und</strong> Wurfflächen<br />

müssen aus Beton, Asphalt oder anderem griffigem<br />

Material bestehen. Aus Sicherheitsgrün<strong>den</strong> sind beim<br />

Diskus- <strong>und</strong> Hammerwerfen Schutznetze gemäss <strong>den</strong> Bestimmungen<br />

des Schweizerischen Leichtathletik-Verbands<br />

(SLV) erforderlich.<br />

Geräteturnanlagen<br />

Geräteturnanlagen bestehend aus Kletterstangen, Stemmbalken<br />

<strong>und</strong> Reck zählen zu <strong>den</strong> Sportgeräten <strong>und</strong> wer<strong>den</strong><br />

heute kaum mehr genutzt bzw. gebaut. Im Betrieb befindliche<br />

Anlagen sind regelmässig durch eine Fachfirma auf ihre<br />

Betriebssicherheit (Statik, Stabilität, Rost usw.) <strong>und</strong> Funktionstüchtigkeit<br />

zu überprüfen. Bei der Grubenfüllung ist<br />

eine Einstreutiefe von mindestens 30 cm einzuhalten. Nicht<br />

verwendete Geräte sind zu demontieren. Vorstehende Bo<strong>den</strong>hülsen<br />

sind aus Sicherheitsgrün<strong>den</strong> neu belagsbündig<br />

zu versetzen oder zu entfernen. Wer<strong>den</strong> Kletterstangen in<br />

Spielgeräte umfunktioniert, ist die Schweizer Norm SN EN<br />

1176 «Spielplatzgeräte» einzuhalten.

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