2.006.01 «Glas in der Architektur - bfu
2.006.01 «Glas in der Architektur - bfu
2.006.01 «Glas in der Architektur - bfu
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Sicher bauen mit Glas<br />
Glas wird nicht nur für Fenster, son<strong>der</strong>n auch als Baustoff <strong>in</strong> <strong>der</strong> mo<strong>der</strong>nen <strong>Architektur</strong> vielseitig<br />
e<strong>in</strong>gesetzt. Durch Fortschritte <strong>in</strong> Entwicklung, Herstellung und Veredelung erfüllt es auch die Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen.<br />
Unfälle, die sich trotzdem ereignen, s<strong>in</strong>d vorwiegend auf die Verwendung<br />
ungeeigneter Glasarten und nicht sachgerechter Halterungen zurückzuführen. Glas soll zwei Sicherheitskriterien<br />
erfüllen: die Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung möglicher Verletzungen bei Bruch sowie den Absturz von<br />
hoch liegenden Fenstern, Balkonen, Terrassen, Treppen usw.<br />
Rechtliches<br />
Das Recht regelt: Wer e<strong>in</strong>en gefährlichen Zustand schafft,<br />
muss die zur Vermeidung e<strong>in</strong>es Schadens notwendigen<br />
und zumutbaren Vorsichtsmassnahmen treffen. Ereignet<br />
sich e<strong>in</strong> Schaden, wird <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die Werkeigentümerhaftung<br />
angewendet: «Der Eigentümer e<strong>in</strong>es Gebäudes<br />
o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>es an<strong>der</strong>en Werkes hat den Schaden zu ersetzen,<br />
den diese <strong>in</strong>folge von fehlerhafter Anlage o<strong>der</strong> Herstellung<br />
o<strong>der</strong> von mangelhafter Unterhaltung verursacht.» [1] Der<br />
Werkeigentümer hat also zu garantieren, dass Zustand und<br />
Funktion se<strong>in</strong>es Werks niemanden und nichts gefährden.<br />
Wenn Gestaltung und Funktion nicht sicher s<strong>in</strong>d, liegt e<strong>in</strong><br />
Werkmangel vor.<br />
Im seit dem 1. Juli 1995 geltenden revidierten Bundesgesetz<br />
über die Sicherheit technischer E<strong>in</strong>richtungen und<br />
Geräte (STEG) wird festgehalten, dass diese nur dann <strong>in</strong><br />
Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie bei ihrer bestimmungsgemässen<br />
und sorgfältigen Verwendung Leben<br />
und Gesundheit <strong>der</strong> Benützer und von Dritten nicht gefährden.<br />
Sie müssen den durch den Bundesrat festgelegten<br />
grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanfor<strong>der</strong>ungen<br />
entsprechen o<strong>der</strong>, wenn ke<strong>in</strong>e solchen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
festgelegt worden s<strong>in</strong>d, nach den anerkannten Regeln <strong>der</strong><br />
Technik hergestellt worden se<strong>in</strong>. [2]<br />
Die Pflichten des Herstellers e<strong>in</strong>es Produktes s<strong>in</strong>d seit dem<br />
1. Januar 1994 im Bundesgesetz über die Produktehaftpflicht<br />
(PrHG) geregelt. Generell ist e<strong>in</strong> Produkt fehlerhaft,<br />
wenn es nicht die Sicherheit bietet, die berechtigterweise<br />
unter Berücksichtigung aller Umstände erwartet werden<br />
kann. [3]<br />
Bei Glas am Bau gebührt dem Sicherheitsaspekt hohe<br />
Priorität.<br />
Feuerpolizeiliche Aspekte<br />
Zur Unterteilung <strong>der</strong> Brandabschnitte werden Korridore<br />
mit Brandschutztüren versehen. Die zunehmende Verwendung<br />
von Glas <strong>in</strong> Trennwänden und Türen hat die Gefahren<br />
<strong>der</strong> Brandausbreitung verstärkt. Normales Glas ist für<br />
den Brandfall nur bed<strong>in</strong>gt geeignet. Gläser, e<strong>in</strong>schliesslich<br />
<strong>der</strong> Halterungen, Befestigungen und Fugen, müssen bei<br />
Brandausbruch als Abschluss <strong>in</strong> Brandabschnitten wirksam<br />
bleiben. Glas mit e<strong>in</strong>er Drahtnetze<strong>in</strong>lage ist ke<strong>in</strong><br />
Sicherheitsglas im S<strong>in</strong>n des Personenschutzes und kann<br />
deswegen <strong>in</strong> Brandschutzkonstruktionen nur beschränkt<br />
e<strong>in</strong>gesetzt werden. Detaillierte Angaben zu den Brandschutzanfor<strong>der</strong>ungen<br />
können den Unterlagen <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>igung<br />
kantonaler Feuerversicherungen (VKF) entnommen<br />
werden.<br />
Weitere Aspekte<br />
In <strong>der</strong> Dokumentation «Sicherheit mit Glas» (Personenschutz)<br />
des Schweizerischen Instituts für Glas am Bau<br />
(SIGaB) s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Anlehnung an die schweizerischen Gesetze<br />
und Normen konkrete Sicherheitsempfehlungen für<br />
die verschiedenen Glasanwendungen formuliert. Um sich<br />
abzusichern, sollte bei Lieferanten e<strong>in</strong>e schriftliche Bestätigung<br />
<strong>der</strong> Sicherheit verlangt werden.<br />
Eigenschaften von Glas<br />
Glas besteht aus natürlichen, anorganischen Rohstof fen.<br />
Es hat e<strong>in</strong>e homogene, glatte Oberfläche, ist leicht zu<br />
re<strong>in</strong>igen und daher sehr hygienisch. Glas erfüllt die Bedürfnisse<br />
des Menschen nach Witterungsschutz, natürlichem<br />
Licht o<strong>der</strong> behaglicher Wärme. Dank se<strong>in</strong>er Lichtdurchlässigkeit,<br />
<strong>der</strong> hohen mechanischen und thermischen<br />
Belastbarkeit sowie se<strong>in</strong>er Vielseitigkeit kann Glas als Abschluss<br />
von Innen- und Aussenbereichen fast ohne E<strong>in</strong>schränkung<br />
verwendet werden.