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2.006.01 «Glas in der Architektur - bfu

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Sicher bauen mit Glas<br />

Glas wird nicht nur für Fenster, son<strong>der</strong>n auch als Baustoff <strong>in</strong> <strong>der</strong> mo<strong>der</strong>nen <strong>Architektur</strong> vielseitig<br />

e<strong>in</strong>gesetzt. Durch Fortschritte <strong>in</strong> Entwicklung, Herstellung und Veredelung erfüllt es auch die Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen.<br />

Unfälle, die sich trotzdem ereignen, s<strong>in</strong>d vorwiegend auf die Verwendung<br />

ungeeigneter Glasarten und nicht sachgerechter Halterungen zurückzuführen. Glas soll zwei Sicherheitskriterien<br />

erfüllen: die Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung möglicher Verletzungen bei Bruch sowie den Absturz von<br />

hoch liegenden Fenstern, Balkonen, Terrassen, Treppen usw.<br />

Rechtliches<br />

Das Recht regelt: Wer e<strong>in</strong>en gefährlichen Zustand schafft,<br />

muss die zur Vermeidung e<strong>in</strong>es Schadens notwendigen<br />

und zumutbaren Vorsichtsmassnahmen treffen. Ereignet<br />

sich e<strong>in</strong> Schaden, wird <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die Werkeigentümerhaftung<br />

angewendet: «Der Eigentümer e<strong>in</strong>es Gebäudes<br />

o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>es an<strong>der</strong>en Werkes hat den Schaden zu ersetzen,<br />

den diese <strong>in</strong>folge von fehlerhafter Anlage o<strong>der</strong> Herstellung<br />

o<strong>der</strong> von mangelhafter Unterhaltung verursacht.» [1] Der<br />

Werkeigentümer hat also zu garantieren, dass Zustand und<br />

Funktion se<strong>in</strong>es Werks niemanden und nichts gefährden.<br />

Wenn Gestaltung und Funktion nicht sicher s<strong>in</strong>d, liegt e<strong>in</strong><br />

Werkmangel vor.<br />

Im seit dem 1. Juli 1995 geltenden revidierten Bundesgesetz<br />

über die Sicherheit technischer E<strong>in</strong>richtungen und<br />

Geräte (STEG) wird festgehalten, dass diese nur dann <strong>in</strong><br />

Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie bei ihrer bestimmungsgemässen<br />

und sorgfältigen Verwendung Leben<br />

und Gesundheit <strong>der</strong> Benützer und von Dritten nicht gefährden.<br />

Sie müssen den durch den Bundesrat festgelegten<br />

grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanfor<strong>der</strong>ungen<br />

entsprechen o<strong>der</strong>, wenn ke<strong>in</strong>e solchen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

festgelegt worden s<strong>in</strong>d, nach den anerkannten Regeln <strong>der</strong><br />

Technik hergestellt worden se<strong>in</strong>. [2]<br />

Die Pflichten des Herstellers e<strong>in</strong>es Produktes s<strong>in</strong>d seit dem<br />

1. Januar 1994 im Bundesgesetz über die Produktehaftpflicht<br />

(PrHG) geregelt. Generell ist e<strong>in</strong> Produkt fehlerhaft,<br />

wenn es nicht die Sicherheit bietet, die berechtigterweise<br />

unter Berücksichtigung aller Umstände erwartet werden<br />

kann. [3]<br />

Bei Glas am Bau gebührt dem Sicherheitsaspekt hohe<br />

Priorität.<br />

Feuerpolizeiliche Aspekte<br />

Zur Unterteilung <strong>der</strong> Brandabschnitte werden Korridore<br />

mit Brandschutztüren versehen. Die zunehmende Verwendung<br />

von Glas <strong>in</strong> Trennwänden und Türen hat die Gefahren<br />

<strong>der</strong> Brandausbreitung verstärkt. Normales Glas ist für<br />

den Brandfall nur bed<strong>in</strong>gt geeignet. Gläser, e<strong>in</strong>schliesslich<br />

<strong>der</strong> Halterungen, Befestigungen und Fugen, müssen bei<br />

Brandausbruch als Abschluss <strong>in</strong> Brandabschnitten wirksam<br />

bleiben. Glas mit e<strong>in</strong>er Drahtnetze<strong>in</strong>lage ist ke<strong>in</strong><br />

Sicherheitsglas im S<strong>in</strong>n des Personenschutzes und kann<br />

deswegen <strong>in</strong> Brandschutzkonstruktionen nur beschränkt<br />

e<strong>in</strong>gesetzt werden. Detaillierte Angaben zu den Brandschutzanfor<strong>der</strong>ungen<br />

können den Unterlagen <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>igung<br />

kantonaler Feuerversicherungen (VKF) entnommen<br />

werden.<br />

Weitere Aspekte<br />

In <strong>der</strong> Dokumentation «Sicherheit mit Glas» (Personenschutz)<br />

des Schweizerischen Instituts für Glas am Bau<br />

(SIGaB) s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Anlehnung an die schweizerischen Gesetze<br />

und Normen konkrete Sicherheitsempfehlungen für<br />

die verschiedenen Glasanwendungen formuliert. Um sich<br />

abzusichern, sollte bei Lieferanten e<strong>in</strong>e schriftliche Bestätigung<br />

<strong>der</strong> Sicherheit verlangt werden.<br />

Eigenschaften von Glas<br />

Glas besteht aus natürlichen, anorganischen Rohstof fen.<br />

Es hat e<strong>in</strong>e homogene, glatte Oberfläche, ist leicht zu<br />

re<strong>in</strong>igen und daher sehr hygienisch. Glas erfüllt die Bedürfnisse<br />

des Menschen nach Witterungsschutz, natürlichem<br />

Licht o<strong>der</strong> behaglicher Wärme. Dank se<strong>in</strong>er Lichtdurchlässigkeit,<br />

<strong>der</strong> hohen mechanischen und thermischen<br />

Belastbarkeit sowie se<strong>in</strong>er Vielseitigkeit kann Glas als Abschluss<br />

von Innen- und Aussenbereichen fast ohne E<strong>in</strong>schränkung<br />

verwendet werden.

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