August 2013 - Gemeinde Doberschau-Gaussig
August 2013 - Gemeinde Doberschau-Gaussig
August 2013 - Gemeinde Doberschau-Gaussig
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Aufgrund der Hochwassersituation in den vergangenen Wochen wurden<br />
durch Mitarbeiter der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung verstärkt Kontrollen an den Wassergräben<br />
(Gewässern II. Ordnung) durchgeführt. Bei diesen Begehungen wurde<br />
wiederholt festgestellt, dass auf dem Gewässerrandstreifen dieser Gräben<br />
verschiedene Materialien wie Holz, Steine, Grüngut, Laub, Reisig, Abfälle, Baustoffe<br />
usw. illegal abgelagert werden, die im Falle von Starkniederschlägen<br />
einen Rückstau verursachen, den Wasserabfluss behindern und somit zu Überschwemmungen<br />
führen können. Auch wurden in die Gewässer illegal Stauanlagen<br />
wie z.B. Gitter oder Bretter zum Anstauen des Wassers eingebracht.<br />
Diese Eingriffe in ein Gewässer sind grundsätzlich verboten und bedürfen der<br />
Genehmigung der zuständigen Wasserbehörde (hier: Landratsamt Bautzen).<br />
Der Gewässerrandstreifen ist der über die Böschungsoberkante des Gewässers<br />
angrenzende Bereich. Er beträgt: - innerhalb der geschlossenen Bebauung: 5 m<br />
- außerhalb der geschlossenen Bebauung: 10 m<br />
Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen<br />
Funktionen der Gewässer, der Wasserspeicherung sowie der Sicherung<br />
des Wasserabflusses. Gewässerrandstreifen unterliegen Verboten, die in den<br />
Wassergesetzen konkret formuliert sind. So sind auf dem Randstreifen u.a.<br />
verboten, bauliche und sonstige Anlagen zu errichten, Bäume und Sträucher<br />
zu entfernen, nicht standortgerechte Gehölze anzupflanzen, Wasser gefährdende<br />
Stoffe zu lagern und insbesondere auch Gegenstände abzulagern,<br />
welche den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können.<br />
Gewässerrandstreifen sind vom Grundstückseigentümer im Hinblick auf ihre<br />
Funktionen zu bewirtschaften und zu pflegen.<br />
Wir fordern alle Gewässeranlieger auf, sämtliche Ablagerungen im sog. Gewässerrandstreifen<br />
sowie alle ohne wasserrechtliche Erlaubnis eingebrachte<br />
Einbauten in die Gewässer II. Ordnung unverzüglich zu entfernen. Wir bitten<br />
zukünftig die einschlägigen Rechtsvorschriften unbedingt zu beachten.<br />
Häntzschel, Sachbearbeiterin Tiefbau<br />
Janetz, Sachbearbeiterin Ordnung u. Sicherheit<br />
Schuhservice<br />
Inh. Ursula Schmidt<br />
Wendische Straße 18<br />
02625 Bautzen<br />
Telefon 03591/47430<br />
Geschäftszeiten Mo bis Fr 9.00 – 18.00 Uhr<br />
Wir reparieren für Sie: Schuhe aller Art (auch Orthopädie),<br />
Taschen und Schulrucksäcke, Erneuerung von Druckknöpfen<br />
und Jeansknöpfen, Reißverschlüsse in Lederjacken, Anoraks,<br />
Jeansbekleidung und in Motorradanzügen.<br />
Änderungsschneiderei aller Art<br />
4