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August 2013 - Gemeinde Doberschau-Gaussig

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Aufgrund der Hochwassersituation in den vergangenen Wochen wurden<br />

durch Mitarbeiter der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung verstärkt Kontrollen an den Wassergräben<br />

(Gewässern II. Ordnung) durchgeführt. Bei diesen Begehungen wurde<br />

wiederholt festgestellt, dass auf dem Gewässerrandstreifen dieser Gräben<br />

verschiedene Materialien wie Holz, Steine, Grüngut, Laub, Reisig, Abfälle, Baustoffe<br />

usw. illegal abgelagert werden, die im Falle von Starkniederschlägen<br />

einen Rückstau verursachen, den Wasserabfluss behindern und somit zu Überschwemmungen<br />

führen können. Auch wurden in die Gewässer illegal Stauanlagen<br />

wie z.B. Gitter oder Bretter zum Anstauen des Wassers eingebracht.<br />

Diese Eingriffe in ein Gewässer sind grundsätzlich verboten und bedürfen der<br />

Genehmigung der zuständigen Wasserbehörde (hier: Landratsamt Bautzen).<br />

Der Gewässerrandstreifen ist der über die Böschungsoberkante des Gewässers<br />

angrenzende Bereich. Er beträgt: - innerhalb der geschlossenen Bebauung: 5 m<br />

- außerhalb der geschlossenen Bebauung: 10 m<br />

Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen<br />

Funktionen der Gewässer, der Wasserspeicherung sowie der Sicherung<br />

des Wasserabflusses. Gewässerrandstreifen unterliegen Verboten, die in den<br />

Wassergesetzen konkret formuliert sind. So sind auf dem Randstreifen u.a.<br />

verboten, bauliche und sonstige Anlagen zu errichten, Bäume und Sträucher<br />

zu entfernen, nicht standortgerechte Gehölze anzupflanzen, Wasser gefährdende<br />

Stoffe zu lagern und insbesondere auch Gegenstände abzulagern,<br />

welche den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können.<br />

Gewässerrandstreifen sind vom Grundstückseigentümer im Hinblick auf ihre<br />

Funktionen zu bewirtschaften und zu pflegen.<br />

Wir fordern alle Gewässeranlieger auf, sämtliche Ablagerungen im sog. Gewässerrandstreifen<br />

sowie alle ohne wasserrechtliche Erlaubnis eingebrachte<br />

Einbauten in die Gewässer II. Ordnung unverzüglich zu entfernen. Wir bitten<br />

zukünftig die einschlägigen Rechtsvorschriften unbedingt zu beachten.<br />

Häntzschel, Sachbearbeiterin Tiefbau<br />

Janetz, Sachbearbeiterin Ordnung u. Sicherheit<br />

Schuhservice<br />

Inh. Ursula Schmidt<br />

Wendische Straße 18<br />

02625 Bautzen<br />

Telefon 03591/47430<br />

Geschäftszeiten Mo bis Fr 9.00 – 18.00 Uhr<br />

Wir reparieren für Sie: Schuhe aller Art (auch Orthopädie),<br />

Taschen und Schulrucksäcke, Erneuerung von Druckknöpfen<br />

und Jeansknöpfen, Reißverschlüsse in Lederjacken, Anoraks,<br />

Jeansbekleidung und in Motorradanzügen.<br />

Änderungsschneiderei aller Art<br />

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