Änderungen in den RStO 12 - FGSV
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Exkurs RDO Asphalt 09<br />
Auszug ARS 15/2009<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus können die RDO Asphalt 09 auch bei konventionellen<br />
Bauverträgen im Rahmen von Nebenangeboten außerhalb des<br />
Wettbewerbes zur Erfahrungssammlung herangezogen wer<strong>den</strong>. Damit<br />
besteht die Möglichkeit, e<strong>in</strong> nicht wertbares Nebenangebot bei e<strong>in</strong>em an<br />
erster Stelle liegen<strong>den</strong> Bieter auf der Grundlage der RDO Asphalt 09 als<br />
„brauchbar“ e<strong>in</strong>zustufen und darauf <strong>den</strong> Zuschlag zu erteilen.<br />
Die Anwendung technisch geeigneter und wirtschaftlicher Bauweisen<br />
wird dabei vorausgesetzt. Weitere Regelungen h<strong>in</strong>sichtlich der<br />
bauvertraglichen Abwicklung e<strong>in</strong>es solchen Nebenangebotes s<strong>in</strong>d dann<br />
für <strong>den</strong> jeweiligen E<strong>in</strong>zelfall vor Zuschlagserteilung festzulegen.<br />
E<strong>in</strong>führungskolloquium <strong>RStO</strong> <strong>12</strong><br />
25. April 2013 <strong>in</strong> Köln<br />
Dipl.-Ing. André Täube<br />
Deutscher Asphaltverband (DAV) e. V., Bonn<br />
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