27.02.2014 Aufrufe

Änderungen in den RStO 12 - FGSV

Änderungen in den RStO 12 - FGSV

Änderungen in den RStO 12 - FGSV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Exkurs RDO Asphalt 09<br />

Auszug ARS 15/2009<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus können die RDO Asphalt 09 auch bei konventionellen<br />

Bauverträgen im Rahmen von Nebenangeboten außerhalb des<br />

Wettbewerbes zur Erfahrungssammlung herangezogen wer<strong>den</strong>. Damit<br />

besteht die Möglichkeit, e<strong>in</strong> nicht wertbares Nebenangebot bei e<strong>in</strong>em an<br />

erster Stelle liegen<strong>den</strong> Bieter auf der Grundlage der RDO Asphalt 09 als<br />

„brauchbar“ e<strong>in</strong>zustufen und darauf <strong>den</strong> Zuschlag zu erteilen.<br />

Die Anwendung technisch geeigneter und wirtschaftlicher Bauweisen<br />

wird dabei vorausgesetzt. Weitere Regelungen h<strong>in</strong>sichtlich der<br />

bauvertraglichen Abwicklung e<strong>in</strong>es solchen Nebenangebotes s<strong>in</strong>d dann<br />

für <strong>den</strong> jeweiligen E<strong>in</strong>zelfall vor Zuschlagserteilung festzulegen.<br />

E<strong>in</strong>führungskolloquium <strong>RStO</strong> <strong>12</strong><br />

25. April 2013 <strong>in</strong> Köln<br />

Dipl.-Ing. André Täube<br />

Deutscher Asphaltverband (DAV) e. V., Bonn<br />

13

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!