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GESCHÄFTSBERICHT 2012|2013 - BdVI

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BERICHT DER<br />

LANDESGRUPPE SACHSEN-ANHALT<br />

VORSTAND<br />

Bund der Öffentlich bestellten<br />

Vermessungsingenieure e.V.<br />

Landesgruppe Sachsen-Anhalt<br />

Agnetenstraße 10<br />

39106 Magdeburg<br />

Fon (0391) 594 17.0<br />

Fax (0391) 541 95 46<br />

Mail post@bdvi-lsa.de<br />

Web www.bdvi-lsa.de<br />

In der Mitgliederversammlung der Landesgruppe Sachsen-Anhalt am 16. No vem ber<br />

2012 fand turnusgemäß die Wahl des Vorstands statt. Zum neuen Landes grup pen -<br />

vorsitzenden wurde Dietwalt Hartmann (49) aus Magdeburg, zu Stellvertretern wur -<br />

den Ingo Förster (39) und Sven-Uwe Pietsch (44) gewählt. Die bisherigen Vor stands -<br />

mitglieder Claudio Ziegler, Siegfried Wiese und Jens Müller traten nach weit mehr<br />

als zehnjähriger ehrenamtlicher Arbeit nicht mehr an, engagieren sich aber weiterhin<br />

in den eng mit der Vorstandsarbeit verzahnten Arbeitsgruppen und stehen<br />

dem Vorstand beratend zur Seite. Trotz des Wechsels im Vorstand wird so die<br />

Kontinuität der berufspolitischen Arbeit gewahrt.<br />

Vorsitzender<br />

Dipl.-Ing. (FH) Dietwalt Hartmann<br />

c/o Vermessungsbüro<br />

ÖbVI Dietwalt Hartmann<br />

Agnetenstraße 10<br />

39106 Magdeburg<br />

Fon (0391) 594 17.0<br />

Fax (0391) 541 95 46<br />

Mail bdvi@vm-hartmann.de<br />

Web www.vm-hartmann.de<br />

ANPASSUNG DER BAUORDNUNG AN DIE MBO<br />

Sachsen-Anhalt ist eines der ersten Bundesländer, das die neue Musterbau ord -<br />

nung (MBO) mit ihrer weitgehenden Flexibilisierung des Abstandsflächenrechts<br />

umsetzt. Die MBO sieht vor, dass im unbeplanten Innenbereich Abstandsflächen<br />

vollständig entfallen, wenn die Abstände der Gebäude im Bestand abweichen (»Eine<br />

Abstandsfläche ist nicht erforderlich … soweit nach der umgebenden Be bauung …<br />

abweichende Gebäudeabstände zulässig sind.«) Eine Regelung, dass die Ab stands -<br />

flächentiefe bei »abweichenden Gebäudeabständen« aus der umgebenden Bebau ung<br />

abzuleiten wäre, fehlt. Hier ist es nun Bemühen bei der Landtagsanhörung 5. April<br />

2013 gelungen, die Abgeordneten zu überzeugen, an dieser Stelle nicht der MBO<br />

zu folgen. Zwar wird nicht der Forderung gefolgt, den Passus ersatzlos zu streichen,<br />

jedoch soll nun geregelt werden, dass bei vorhandenen abweichenden Abstands -<br />

flächentiefen der umgebenden Bebauung im Sinn des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB,<br />

diese maßgeblich sind.<br />

Leiter der Geschäftsstelle<br />

Dipl.-Ing. Frank Reichert<br />

Eichendorffstraße 5<br />

15831 Mahlow<br />

Fon (03379) 20 09.81<br />

Fax (03379) 20 07.51<br />

Mail reichert@bdvi-lsa.de<br />

Web www.bdvi-lsa.de<br />

ÄNDERUNG DES VERMESSUNGS- UND<br />

GEOINFORMATIONSGESETZES<br />

Nach diversen Pressemitteilungen über die angebliche Bedrohung des Klein gar ten -<br />

wesens durch die Gebäudeeinmessungspflicht, sahen sich die Regierungs frak tio -<br />

nen veranlasst, mit einem eigenen Gesetzentwurf Gartenlauben von der Pflicht zu<br />

befreien. Die Landesgruppe hat diese Gelegenheit der Landtagsbefassung ge nutzt,<br />

weitere Klarstellungen über liegenschaftsrechtlich bedeutsame Gebäude einzufordern,<br />

insbesondere Windkraftanlagen in die Einmessungspflicht einzubeziehen. Dem<br />

wurde trotz intensiven Einsatzes und Vorsprache bei Landtagsabgeordneten nicht<br />

gefolgt.<br />

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