GESCHÄFTSBERICHT 2012|2013 - BdVI
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BERICHT DER<br />
LANDESGRUPPE SACHSEN-ANHALT<br />
VORSTAND<br />
Bund der Öffentlich bestellten<br />
Vermessungsingenieure e.V.<br />
Landesgruppe Sachsen-Anhalt<br />
Agnetenstraße 10<br />
39106 Magdeburg<br />
Fon (0391) 594 17.0<br />
Fax (0391) 541 95 46<br />
Mail post@bdvi-lsa.de<br />
Web www.bdvi-lsa.de<br />
In der Mitgliederversammlung der Landesgruppe Sachsen-Anhalt am 16. No vem ber<br />
2012 fand turnusgemäß die Wahl des Vorstands statt. Zum neuen Landes grup pen -<br />
vorsitzenden wurde Dietwalt Hartmann (49) aus Magdeburg, zu Stellvertretern wur -<br />
den Ingo Förster (39) und Sven-Uwe Pietsch (44) gewählt. Die bisherigen Vor stands -<br />
mitglieder Claudio Ziegler, Siegfried Wiese und Jens Müller traten nach weit mehr<br />
als zehnjähriger ehrenamtlicher Arbeit nicht mehr an, engagieren sich aber weiterhin<br />
in den eng mit der Vorstandsarbeit verzahnten Arbeitsgruppen und stehen<br />
dem Vorstand beratend zur Seite. Trotz des Wechsels im Vorstand wird so die<br />
Kontinuität der berufspolitischen Arbeit gewahrt.<br />
Vorsitzender<br />
Dipl.-Ing. (FH) Dietwalt Hartmann<br />
c/o Vermessungsbüro<br />
ÖbVI Dietwalt Hartmann<br />
Agnetenstraße 10<br />
39106 Magdeburg<br />
Fon (0391) 594 17.0<br />
Fax (0391) 541 95 46<br />
Mail bdvi@vm-hartmann.de<br />
Web www.vm-hartmann.de<br />
ANPASSUNG DER BAUORDNUNG AN DIE MBO<br />
Sachsen-Anhalt ist eines der ersten Bundesländer, das die neue Musterbau ord -<br />
nung (MBO) mit ihrer weitgehenden Flexibilisierung des Abstandsflächenrechts<br />
umsetzt. Die MBO sieht vor, dass im unbeplanten Innenbereich Abstandsflächen<br />
vollständig entfallen, wenn die Abstände der Gebäude im Bestand abweichen (»Eine<br />
Abstandsfläche ist nicht erforderlich … soweit nach der umgebenden Be bauung …<br />
abweichende Gebäudeabstände zulässig sind.«) Eine Regelung, dass die Ab stands -<br />
flächentiefe bei »abweichenden Gebäudeabständen« aus der umgebenden Bebau ung<br />
abzuleiten wäre, fehlt. Hier ist es nun Bemühen bei der Landtagsanhörung 5. April<br />
2013 gelungen, die Abgeordneten zu überzeugen, an dieser Stelle nicht der MBO<br />
zu folgen. Zwar wird nicht der Forderung gefolgt, den Passus ersatzlos zu streichen,<br />
jedoch soll nun geregelt werden, dass bei vorhandenen abweichenden Abstands -<br />
flächentiefen der umgebenden Bebauung im Sinn des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB,<br />
diese maßgeblich sind.<br />
Leiter der Geschäftsstelle<br />
Dipl.-Ing. Frank Reichert<br />
Eichendorffstraße 5<br />
15831 Mahlow<br />
Fon (03379) 20 09.81<br />
Fax (03379) 20 07.51<br />
Mail reichert@bdvi-lsa.de<br />
Web www.bdvi-lsa.de<br />
ÄNDERUNG DES VERMESSUNGS- UND<br />
GEOINFORMATIONSGESETZES<br />
Nach diversen Pressemitteilungen über die angebliche Bedrohung des Klein gar ten -<br />
wesens durch die Gebäudeeinmessungspflicht, sahen sich die Regierungs frak tio -<br />
nen veranlasst, mit einem eigenen Gesetzentwurf Gartenlauben von der Pflicht zu<br />
befreien. Die Landesgruppe hat diese Gelegenheit der Landtagsbefassung ge nutzt,<br />
weitere Klarstellungen über liegenschaftsrechtlich bedeutsame Gebäude einzufordern,<br />
insbesondere Windkraftanlagen in die Einmessungspflicht einzubeziehen. Dem<br />
wurde trotz intensiven Einsatzes und Vorsprache bei Landtagsabgeordneten nicht<br />
gefolgt.<br />
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